Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung
|
|
- Bernd Straub
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1
2 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,50 Euro pro Zeitstunde und verpflichtet alle Arbeitgeber im In- und Ausland für ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Statt Tarifautonomie erfolgt staatliche Lohnfestsetzung. Mindestlohnkommission entscheidet alle 2 Jahre über Lohnanpassung. Dokumentationspflichten/Haftung. Unabdingbarkeit (Kein Ausschluss durch Vereinbarung möglich). Kontrolle durch Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
3 Lohnbindung (Systematik) Einschlägiger regulärer Entgelttarifvertrag der Tarifvertragsparteien. AG und AN beide organisiert. Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages. Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Mindestlöhne i. S. d. Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überwiegend durch Rechtsverordnungen festgesetzt ( Branchen-Mindestlohntarifvertrag ). Mindestlohngesetz (MiLoG ab 1. Januar 2015 ).
4 Mindestlöhne nach dem AEntG, z. B. Maler- und Lackiererhandwerk (West: z. Zt. 9,90 /12,50 ) Baugewerbe (West: z. Zt. 11,15 /14,20 ) Gerüstbauerhandwerk (z. Zt. 10,25 ) Dachdeckerhandwerk (z. Zt. 11,85 ) Gebäudereinigung (West: z. Zt. 9,55 /12,65 ) Elektrohandwerk (West: z. Zt. 10,10 ) Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (West: z. Zt. 11,25 ) Wäschereidienstleistungen (West: z. Zt. 8,50 ) Fleischwirtschaft, ausgenommen HW-Betriebe (z. Zt. 8,00 ) Friseurhandwerk (West: z. Zt. 8,00 )
5 Konkurrenz: Regulärer Tarifvertrag/Branchen- Mindestlohntarifvertrag/MiLoG Regulärer Tarifvertrag geht nur vor, wenn Stundenlohn höher als 8,50! Branchen-Mindestlohntarifvertrag nach AEntG geht auch vor, wenn Stundenlohn weniger als 8,50! Übergangsregelung bis 31. Dezember 2016 Anpassungsprozess für stufenweise Heranführung an Mindestlohn. Ab 1. Januar 2017 muss auch der Branchentarifvertrag den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG einhalten. Problem: Geltungsbereich Branchen-TV (Gewerbliche AN).
6 Anwendungsbereich (Ausnahmen): Selbstständige Auszubildende (altersunabhängig) Jugendliche (unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung) Ehrenamtliche/Freiwilligendienste Heimarbeiter (arbeitnehmerähnliche Personen) Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten Zeitungszusteller (Übergangsregelung) Bestimmte Arten von Praktikanten
7 Praktikanten (Ausnahmen - Kein Mindestlohn) Pflichtpraktikum aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen oder Ausbildungsverordnung (unabhängig von der Zeit!) Einstiegsqualifizierung über Arbeitsagentur ( 54 a SGB III) oder Berufsausbildungsvorbereitung ( BBiG) Freiwilliges Praktikum bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium Freiwilliges Praktikum bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor ein solches Praktikum mit demselben Ausbildenden bestanden hat.
8 Durchführung des MiLoG: Berechnung Entlohnung auf Stundenlohnbasis ( ArbZG gilt; Bereitschaftsdienst!) Stücklohn/Akkordlohn (zulässig, soweit Mindestlohn pro Arbeitsstunde eingehalten wird) Monatsgehalt/Verstetigter Lohn Es muss sichergestellt sein, dass tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nach Mindestlohn vergütet werden. Problem bei tatsächlich unterschiedlicher Arbeitszeit z. B. Februar 2015 (20 AT); März 2015 (22 AT) Durchschnittsberechnung: 21,66 x 8 h x 8,50 = ca
9 Durchführung des MiLoG: Arbeitszeitkonto Einrichtung schriftlich Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Nur Überstunden Keine Gutschrift von Stunden der regulären Arbeitszeit! Höchstens 50 % der vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit! Ausgleich innerhalb von 12 Monaten nach Erfassung in Zeit oder durch Zahlung des Mindestlohns
10 Durchführung des MiLoG: Zurechenbarkeit Anrechnung möglich Monatliche Gegenleistung für reguläre Normaltätigkeit des Arbeitnehmers Funktionale Gleichwertigkeit der gegenseitigen Leistungen. Beispiele: reguläre Schichtzulagen (z. B. Spätschicht) monatliche Provisionen allgemeine Zulagen Entgeltumwandlung
11 Durchführung des MiLoG: Zurechenbarkeit Anrechnung nicht möglich Über die Normaltätigkeit hinausgehende besondere Leistungen oder Belastungen. Keine regelmäßigen, sondern widerrufliche Einmalzahlungen. Vergütung verfolgt anderen Zweck. Beispiele: Akkord-/Qualitätsprämien Überstundenzulagen
12 Durchführung des MiLoG: Zurechenbarkeit Anrechnung nicht möglich (weitere Beispiele): Nachtzulagen Sonn-/Feiertagszulagen Schmutz-/Gefahrenzulagen Reisekosten, Auslöse, Spesen Vermögenswirksame Leistungen Urlaubs-/Weihnachtsgeld Kost und Logis Trinkgelder
13 Durchführung des MiLoG: Minijobs 450 -Grenze: bei 8,50 Bruttostundenlohn ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 52,9 Stunden pro Monat! Bei Überschreitung droht Abrutschen in die Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (28 %) bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außer Betracht. Evtl. Anpassen der Arbeitsverträge erforderlich. Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht (nicht in Privathaushalten)
14 Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten 19 AEntG: Branchen-Mindesttariflöhne Aufzeichnungspflicht für alle Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich des jeweiligen Mindest-TV fallen. 16 ArbZG: Aufzeichnungspflicht für Überstunden 17 MiLoG: Grds. für alle Minijobber ( 8 Abs. 1 SGB IV) Alle AN in den Branchen des 2 a SchwarzArbG Nicht für AN, die mehr als verdienen. (MindestlohndokumentationsVO v. 18. Dezember 2014)
15 Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten Branchen des 2 a SchwarzArbG: Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personen- und Beförderungsgewerbe Speditions- und Transportgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen Fleischwirtschaft
16 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten Pflicht des Arbeitgebers, aber Delegation möglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit Ausnahme für mobile AN: nur Dauer (z. B. Paketdienste, Winterdienst, Gütertransport) MindestlohnaufzeichnungsVO vom 26. November 2014 Bis zum 7. Tag; 2 Jahre Aufbewahrungspflicht. Beim AG oder Steuerberater. Auf Verlangen der Behörde am Ort der Beschäftigung Weitere Unterlagen empfehlenswert: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen
17 Arbeitszeitaufzeichnung Datum: Name des Arbeitnehmers Beginn der Arbeitszeit Ende der Arbeitszeit Dauer der Pausen Gesamtdauer der Arbeitszeit K = Krank U = Urlaub F = Feiertag
18 Haftung des Auftraggebers Rechtsgrundlage: 13 MiLoG, 14 AEntG Gilt nur für Unternehmer, nicht für Privatpersonen! Haftung wie selbstschuldnerischer Bürge dafür, dass sämtliche Subunternehmer ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn bezahlen. Subunternehmer muss im Rahmen des Aufgabenbereichs des Auftraggebers tätig werden! Genaue Überprüfung der Subunternehmer erforderlich sowie vertragliche Vereinbarungen empfehlenswert! (Referenzen, Recherchen, Vertragsstrafen, Bürgschaften, Kündigungsandrohung usw.)
19 Rechtsfolgen bei Verstößen Bußgeldverfahren bis zu bei Verstoß gegen Melde- und Dokumentationspflichten bis zu bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge ab Geldbuße i. H. v Ausschluss im öffentlichen Vergabeverfahren bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungen möglich.
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Assessor Thomas Rudrof Handwerkskammer für Oberfranken Abteilung Recht Kerschensteinerstraße Bayreuth Telefon: Telefax: thomas.rudrof@hwk-oberfranken.de 20
März 2017 Lohn & Personal
März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.
MehrMindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn
MehrMindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung
MehrGesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle
MehrWichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019
Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Gerne möchten wir Sie über wichtige aktuelle Information zum Mindestlohn informieren und bitten Sie darum, diese zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.
MehrInformation zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz
Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 brutto pro Arbeitszeitstunde. Gemäß
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann
Mehr1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4
Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung
Mehr1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4
Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung
MehrMindestlohn und Mindestlohngesetz
Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.
MehrMindestlohn das müssen Sie beachten!
Beachten Sie folgendes: Bundesweit gibt es derzeit für folgende Branchen gesetzliche Mindestlöhne, weil ein Tarifvertrag nach dem AEntG für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wenn Ihr Unternehmen zu
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat
MehrMindestlohn das gilt es zu beachten!
Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mit der Jahreswende wurde der Mindestlohn von 8,50 die Stunde eingeführt. Dies bringt viele Fragen und Konsequenzen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich.
MehrNeu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3
Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50
MehrPersönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG
Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger
MehrInformationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?
MehrMindestlohngesetz (MiLoG)
Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten
MehrAusgewählte Rechtsprobleme
Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim
MehrMandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes
MehrDER GESETZLICHE MINDESTLOHN
DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Welche Vergütungsbestandteile
MehrMindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe
Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette
MehrDer neue gesetzliche Mindestlohn
Der neue gesetzliche Mindestlohn Autoren: STEINMEIER LLP Rechtsanwälte Daniel Sturm MBA Dr. Ralph Wagner LL.M. kanzleiansässig: Palaisplatz 3, 01097 Dresden Tel.: (0351) 448 333 0 Fax: (0351) 448 333 33
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem 01.01.2015 tarifliche
MehrMindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.
Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile
MehrGesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015
!!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen
MehrMerkblatt. Mindestlohn
Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Mehr1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3
Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Vortrag vor dem Handelsausschusses der IHK Lippe zu Detmold am 24.03.2015 Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Sonderregelungen
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,
MehrMERKBLATT Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrMERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn
MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen
MehrAktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten. RAin Annette Hochheim
Folie 1 Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten RAin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrInformationen zum Tarifpaket / Mindestlohn
Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.
MehrInformationen aus dem Hause sb+p. Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten
Informationen aus dem Hause sb+p Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01. Januar 2015 gilt für alle Branchen und für alle tätigen Beschäftigten ein
MehrAb 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde
Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto
MehrPflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk
Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk Quelle: Fotoarchiv HWK Konstanz 2016 Stundenzettel Wirtschaftsförderung und Unternehmensservice Dr. jur. Sonja Zeiger-Heizmann Stand: Feburar 2016
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrTarifbindung - das unbekannte Wesen
Tarifbindung - das unbekannte Wesen Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rechtsquellen im Arbeitsrecht Rechtsprechung Gesetze Arbeitsverträge
MehrMindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.
Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.
MehrDer gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand )
Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand 09.2015) Ein nützlicher Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de 1 1. Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn?»
MehrMindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim
Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrI. Mindestlohn. Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
1. Geltungsbereich der Mindestlöhne I. Mindestlohn 1. Geltungsbereich der Mindestlöhne Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) 1 ). Danach finden in Rechts- und
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrDer Mindestlohn kommt!
25.09.2014 - Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Olaf Meier Der Mindestlohn kommt! Der Mindestlohn kommt! Fragen und Antworten zum neuen Mindestlohngesetz Dr. Olaf Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Wer hat
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seite 2 von 8 MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ
MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mehr03/15 Infoblatt. Mindestlohn
03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn. Allgemeines
Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrDie betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk
Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Handwerkspolitisches Forum zum Mindestlohn am 9. März 2015, Handwerkskammer Chemnitz Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz ist seit
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn [[NeuerBrief]] Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrDer gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?
Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze
MehrMindestlohn. Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow. Geiersberger g Glas & Partner mbb. Rechtsanwälte Rostock g Schwerin
Mindestlohn Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Rostock g Schwerin www.geiersberger.de 1 Wer bekommt den Mindestlohn? Mindestlohngesetz
MehrGroßer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr
MehrPrüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15.
Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. September 2015 Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit II. Prüfaufgaben
MehrMindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen.
Mindestlohn RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Mindestlohn in der Normenhierarchie B. Regelfall I. Flächendeckender
MehrMindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie
MehrNewsletter Sonderausgabe
Newsletter Sonderausgabe Mindestlohn Liebe Mandanten, der Bundestag hat das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet es tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Betroffen davon sind alle Unternehmen. Aus diesem
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen
MehrPraxishinweise zum Mindestlohn
Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
MehrMindestlohn 2.0. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2.0 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Was Arbeitgeber beachten müssen Ratgeber Handwerk / Arbeitsrecht I. Der gesetzliche Mindestlohnanspruch 1. Grundsätzliches Seit dem 1.1.2015 gibt es in Deutschland einen bundeseinheitlichen
MehrMindestlohngesetz / Änderung kurzfristig Beschäftigter (LuF) Was kommt auf den Arbeitgeber zu?
Mindestlohngesetz / Änderung kurzfristig Beschäftigter (LuF) Was kommt auf den Arbeitgeber zu? Agenda I. Mindestlohngesetz 1. Überblick über das MiLoG 2. Ausnahmen: Persönlicher Anwendungsbereich 3. Übergangsregelung
MehrPrüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll
Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) II. III. Rechtlicher Rahmen der Prüfungen gesetzlicher Prüfauftrag der
MehrDer neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
MehrMindestlohn zum 01. Januar 2015
Herzlich Willkommen zum Winterseminar 2014/2015 Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 / Stunde. Wer ist davon betroffen? Unternehmer die Voll- und
MehrMandanten-Info-Merkblatt Mindestlohn Worauf müssen Sie sich einstellen?
Die Große Koalition hat den ab 01.01.2015 beschlossen. Worauf müssen Sie sich einstellen? Auf einen ab dem 01.01.2015 flächendeckend zu zahlenden, gesetzlichen für alle Branchen von 8,50 Euro brutto je
MehrMindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Stand 1. Juni 2017 - I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
MehrReferentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn. PAYCHEX Deutschland GmbH. Steuerberaterabend 27. Januar 2015 in Berlin. Katja Hinz Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mindestlohn PAYCHEX Deutschland GmbH Steuerberaterabend 27. Januar 2015 in Berlin Katja Hinz Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Seite 2 Inhalt I. Anwendungsbereich II. III. IV. Berechnung und
MehrMindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)
Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,
MehrMindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Stand 1. Januar 2017 - I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
MehrMindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
MehrANFORDERUNGEN DES MILOG
ANFORDERUNGEN DES MILOG Rechtsstand: 01.08.2015 1. Geltungsbereich 1.1. Ausnahmen Das seit 01.01.2015 gültige Mindestlohngesetz (MiLoG) beinhaltet die Anforderung, einen Mindeststundenlohn von zurzeit
MehrDas Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Wichtigste zum Mindestlohn Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de rm@bartsch-rechtsanwaelte.de Tel: 07 21 / 50 44 72 33 I. Die gesetzliche Regelung - Formalien
Mehr- Stand 1. Juli
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz
Mehr70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen
Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle
MehrSITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015
SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015 TOP 1: Begrüßung Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015
MehrÜbersicht Branchen-Mindestlöhne <www.zoll.de/goto?id=30592>
1 von 11 17.07.2016 16:03 1. > Startseite 2. > Fachthemen 3. > Arbeit 4. > Mindestarbeitsbedingungen 5. > Mindestlohn nach dem AEntG, Lohnuntergrenze nach dem AÜG Übersicht Branchen-Mindestlöhne
MehrGesetzlicher Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn Mindestlohngesetz - MiLoG Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde Dieser Anspruch steht jeder Arbeitnehmerin
MehrMindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz - Stand 1. Mai 2017 - I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
MehrAusnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge
MehrDie Einführung von Mindestlöhnen ab
Die Einführung von Mindestlöhnen ab 01. 01. 2015 Seminar des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen- Anhalt e.v. am 03. Dezember 2014 RAin Helgard Wiegand Mindestlohn nach dem MiLoG
MehrMindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte
Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt
Mehr