Gesetzlicher Mindestlohn. Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn

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1 Gesetzlicher Mindestlohn Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn

2 Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Dipl.-Jurist (Universität) Christian Kolmer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Erbrecht 2

3 Ziel Info auf die Gefahren hinweisen Fragen beantworten Handlungsempfehlungen 3

4 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab Weitere Regelungen zum Mindestlohn 3. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 4. Anwendungsbereich/Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern 5. Fragen zum Mindestlohn 6. Handlungsempfehlungen 4

5 1. Mindestlohn nach MiLoG ab ,7 Millionen Beschäftigte Mindestlohn 8,50 5

6 1. Umfrage unter den Teilnehmern Umfrage J Wer glaubt von diesem Thema betroffen zu sein? Wer hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet? Seite 6 6

7 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab Weitere Regelungen zum Mindestlohn 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Tarifverträge 2.3 Zeitplan 2.4 Anspruch/Verzicht 2.5 Fälligkeit 2.6 Arbeitszeitkonto 3. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 4. Anwendungsbereich/Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern 5. Fragen zum Mindestlohn 6. Handlungsempfehlungen 7

8 2.1 Rechtliche Grundlagen Die wichtigsten Gesetze im Überblick: MiLoG Arbeitnehmer-Entsendegesetz Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Grundlage für zusätzliche branchenbezogene Mindestlöhne im Übergangszeitraum 8

9 2.2 Tarifverträge Tarifverträge < 8,50 > 8,50 9

10 2.2 Tarifverträge Fleischverarbeitung: August 2014 bis November ,75 Dezember 2014 bis September ,00 Oktober 2015 bis November ,60 Dezember 2016 bis Ende ,75 10

11 2.2 Tarifverträge Friseurhandwerk: bis zum West (Ost) 8,00 (7,50 ) Gebäudereinigung (Lohngruppe I): ab West (Ost) 9,55 (8,50 ) Pflegebranche: ab West (Ost) 9,40 (8,65 ) 11

12 2.2 Tarifverträge Bauhauptgewerbe (Lohngruppe I): ab West (Ost) 11,15 (10,75 ) Dachdeckerhandwerk: ab ,85 Maler- und Lackierhandwerk (Ungelernte Niveau I): ab ,90 12

13 2.2 Tarifverträge Elektrohandwerk: ab West (Ost) 10,10 (9,35 ) 13

14 2.2 Tarifverträge Zeitarbeit: von Januar bis März 2015 West (Ost) 8,50 (7,86 ) von April 2015 bis Mai 2016 West (Ost) 8,80 (8,20 ) von Juni 2016 bis Dezember 2016 West (Ost) 9,00 (8,50 ) Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: von Januar 2015 bis Juni 2016 West (Ost) 8,50 (8,00 ) 14

15 2.2 Tarifverträge - Beispiel Mindestlohn lt. Tarifvertrag 8,00 /Std. (allgemeinverbindlich bis ) Januar 2015: 170 Arbeitsstunden AG 1 AN 1 Stundenlohn lt. Tarifvertrag 8,00 /Std. (kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag) Januar 2015: 170 Arbeitsstunden AG 2 AN 2 15

16 2.2 Tarifverträge - Lösung AG 1 / AN 1 AG 2 / AN 2 allgemein verbindlicher Tarifvertrag Mindestlohn 8,00 Gültigkeit bis kein allgemein verbindlicher Tarifvertrag Stundenlohn 8,00 arbeitsvertragliche Regelung kein Mindestlohn nach MiLoG Mindestlohn nach MiLoG Bruttolohn Januar tmast x 8,00 = Bruttolohn Januar tmast x 8,50 =

17 2.2 Tarifverträge Fazit Bestehende tarifliche Regelungen, die einen Stundenlohn von weniger als 8,50 brutto pro Stunde vorsehen, haben bis zum Vorrang vor dem MiLoG. 17

18 2.3 Zeitplan Die wichtigsten Meilensteine: Zweite Anpassung Mindestlohn 8,50 Erste Anpassung Keine Ausnahmen 18

19 2.4 Anspruch/Verzicht Der Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn ist unabdingbar verzichtlos verwirkungslos 19

20 2.4 Anspruch/Verzicht - Beispiel Entgeltvereinbarung 8,00 /Arbeitsstunde Verzicht auf Erhöhung der Stundenvergütung ( Herausnahme vieler Freiheiten im Betrieb des Vaters ) AG, Vater AN, Tochter 20

21 2.4 Anspruch/Verzicht - Lösung kein Verzicht Mindestlohn AN ð kein Verzicht auf Mindestlohn möglich Erhöhung Stundenlohn 8,00 ð 8,50 fremde Dritte nahe Angehörige 21

22 2.5 Fälligkeit Fälligkeit des Mindestlohns ( 2 MiLoG) Grundsatz: Auszahlung Auszahlung Mindestlohn an Arbeitnehmer Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde Ausnahme: Arbeitszeitkonto Ansammlung von Arbeitsstunden spätere Auszahlung oder Freizeitausgleich Voraussetzungen Schriftform Aufzeichnung von Überstunden Höchstgrenze: monatliche Einstellung von höchstens 50 % der vertraglich monatlich vereinbarten Arbeitszeit Zwölfmonatsausgleich: Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit oder Zahlung des Mindestlohnes (soweit Mindestlohnanspruch nicht bereits aus Lohnzahlung erfüllt ist) Überweisungskontrolle: Mindestlohn Beendigung Arbeitsverhältnis ð Auszahlung spätestens Folgemonat der Beendigung 22

23 2.5 Fälligkeit - Beispiel Bruttolohn Mai geleistete Arbeitsstunden Mai (Abzüge LSt/SV = 40 %) Zahlungsschwierigkeiten AG einvernehmliche Vereinbarung Zahlung mit Eingang Kundenrechnung tatsächliche Überweisung

24 2.5 Fälligkeit - Lösung Mindestlohn / 173 tmast = 17,34 /tmast Einhaltung Vorschrift MiLoG (tatsächliche Stunden ³ 8,50 /tmast) Auszahlung Zahlung am Verstoß gegen MiLoG (Zahlung am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats) Beratung Auszahlung Mindestlohn am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats Juni Abrechnung Bruttolohn (173 tmast x 8,50 /tmast =) 1.470,50 auch bei einvernehmlicher Vereinbarung ð Anspruch unabdingbar Auszahlung (1.470,50 x 60 % =) 882,30 Einhaltung MiLoG 24

25 2.6 Arbeitszeitkonto Voraussetzungen Schriftform Überstunden Höchstgrenze Zwölfmonatsausgleich Empfehlung Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht schriftliche Vereinbarung 25

26 2.6 Arbeitszeitkonto - Beispiel Mai 01 regelmäßig vertraglich vereinbart: 170 Arbeitsstunden tatsächlich geleistet: 200 Arbeitsstunden mündliche Vereinbarung: Freizeitausgleich im August 01 Bruttolohn Mai 01: AG 1 AN 1 Mai 01 regelmäßig vertraglich vereinbart: 170 Arbeitsstunden tatsächlich geleistet: 200 Arbeitsstunden schriftliche Vereinbarung: Arbeitszeitkonto mit Freizeitausgleich Bruttolohn Mai 01: AG 2 AN 2 26

27 2.6 Arbeitszeitkonto - Lösung AG 1 / AN 1 AG 2 / AN 2 fehlende schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitkonto schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitkonto Bruttolohn Mai / 200 tmast = 8,00 / tmast Einstellung 30 Überstunden auf Arbeitszeitkonto Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten Verstoß gegen Mindestlohn Erfüllung Voraussetzungen nach MiLoG (1.600 / 170 tmast = 9,41 ) drohende Konsequenzen für AG 1 Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld Phantomsozialversicherung Arbeitnehmeranspruch auf Mindestlohn 27

28 2.6 Arbeitszeitkonto Achtung Arbeitgebern im Niedriglohnsektor, deren Entgelte nicht erheblich über dem Mindestlohn liegen, ist dringend anzuraten, die Zeitkontenstände ihrer Arbeitnehmer regelmäßig zu überprüfen. 28

29 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab Weitere Regelungen zum Mindestlohn 3. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 3.1 Vergütung 3.2 Besonderheit Trinkgelder 3.3 Lohnsteuerrechtliche Mindestlohnermittlung 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung 4. Anwendungsbereich/Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern 5. Fragen zum Mindestlohn 6. Handlungsempfehlungen 29

30 3.1 Vergütung Herleitung: Mindestlohn = Bruttolohn pro Arbeitsstunde Umrechnung bei festem Monatsgehalt Sachleistungen: steuerlichen Wert ansetzen 30

31 3.1 Vergütung Anrechnung variabler Vergütungsbestandteile: Gegenleistung Berücksichtigung nur in dem Monat des Zuflusses 31

32 3.1 Vergütung Nicht anrechenbare Vergütungsbestandteile: Vermögenswirksame Leistungen Wechselschichtzulagen Schmutzzulagen Überstundenzuschläge Nachtschichtzuschläge Sonn- und Feiertagszuschläge Gefahrenzulagen Akkord- bzw. Qualitätsprämien Auslagenersatz 32

33 3.1 Vergütung Beispiel: Grundlohn: 8,00 pauschale monatliche Schichtzulage: 200,00 Lösungsansätze: a) Anrechnung der Schichtzulage 200,00 : 160 Monatsstunden = 1,25 Stundenlohn => durchschnittlicher Stundenlohn 9,25 (8,00 + 1,25 ) b) keine Anrechnung der Schichtzulage: zusätzlicher Anspruch auf 0,50 Stundenlohn (8,00 + 0,50 = 8,50 ) 33

34 3.1 Vergütung Mögliche Streitpunkte: Urlaubsgeld Weihnachtsgeld leistungsabhängige Boni und Provisionen 34

35 3.1 Vergütung - Beispiel monatlicher Bruttolohn 1.400,00 monatliche Arbeitsstunden 170 tmast 13. Monatsgehalt jährlich im November 1.400,00 35

36 3.1 Vergütung - Lösung Gesamtbetrag kein Mindestlohnbestandteil Mindestlohnbestandteil nicht zulässige gedankliche quotale Verteilung Weihnachtsgeld (1.400 / 12 =) 117 gedanklich quotal verteiltes Weihnachtsgeld monatlicher Gesamtbetrag / 170 tmast = 8,23 monatlicher Gesamtbetrag ( =) / 170 tmast = 8,92 Handlungsalternative: tatsächliche monatliche Verteilung / Auszahlung des Weihnachtsgeldes Mindestlohnunterschreitung 36

37 3.2 Besonderheit Trinkgelder Achtung Trinkgelder dürfen nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. 37

38 3.3 Lohnsteuerrechtliche Mindestlohnermittlung Berechnung des steuerpflichtigen Bruttolohns: Ermittlungsansätze Festlegen des Stundenlohns im Arbeitsvertrag Umrechnung Monatslohn in Stundenlohn 38

39 3.3 Lohnsteuerrechtliche Mindestlohnermittlung Beispiel: Festgehalt Fahrtkostenzuschuss 100 Betriebliche Altersvorsorge 100 Sonn-/Feiertagszuschläge 200 Gesamtbruttolohn Steuerbruttolohn maßgeblicher Bruttolohn Grundlohn 13,79 39

40 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung Achtung Abrechnung erfolgt nach dem Anspruchsprinzip! 40

41 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung Beispiel: Frau Schulz arbeitet seit Jahren 40 Stunden pro Woche als Kellnerin in der Gaststätte von Herrn Sorglos. Sie erhält einen Bruttoarbeitslohn von 7,00. Nach Einführung des neuen gesetzlichen Mindestlohns arbeitet sie im Jahr 2015 weiterhin für ihren alten Arbeitslohn von 7,00. 41

42 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung Lösung: Ist-Abrechnung: Stundenlohn 7,00 Bruttolohn (174 Stunden x 7,00 ) 1.218,00 Korrekte Abrechnung: Monatslohn (174 Stunden x 8,50 ) 1.479,00 Differenz 261,00 42

43 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung Nachzahlung durch den Arbeitgeber: Gesamtdifferenz für 2015 (12 Monate x 261 ) 3.132,00 davon 20 % Arbeitgeberanteil 626,40 davon 20 % Arbeitnehmeranteil 626,40 Gesamtnachzahlung 1.252,80 43

44 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung Beispiel: Herr Weber arbeitet seit vielen Jahren als geringfügig Beschäftigter in einem Kiosk. Er bezieht einen Bruttoarbeitsstundenlohn von 6,00. Jeden Monat bekommt er genau 450,00. Auch Herr Weber arbeitet 2015 weiterhin für 6,00 pro Stunde. Monatlicher Bruttolohn: 75 Stunden x 6,00 = 450,00 44

45 3.4 Sozialversicherungsrechtliche Mindestlohnermittlung Gesetzlicher Mindestlohn: 75 Stunden x 8,50 637,50 erhaltener Lohn 450,00 Differenz 187,50 Achtung Rückwirkende Sozialversicherungspflicht! 45

46 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab Weitere Regelungen zum Mindestlohn 3. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 4. Anwendungsbereich/Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern 4.1 Anspruchsberechtigte Personen 4.2 Langzeitarbeitslose 4.3 Saisonarbeiter 4.4 Zeitungszusteller 4.5 Jugendliche 4.6 Praktikanten 5. Fragen zum Mindestlohn 6. Handlungsempfehlungen 46

47 4.1 Anspruchsberechtigte Personen Der gesetzliche Anspruch auf Mindestlohn gilt für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahren. Ausnahmen: Personen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss Auszubildende Personen im Ehrenamt 47

48 4.2 Langzeitarbeitslose Ausnahmen: Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Betroffen sind Personen, die unmittelbar vor der Beschäftigung ein Jahr oder länger arbeitslos gewesen sind. 48

49 4.3 Saisonarbeiter Besonderheiten: Die bereits vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Diese Regelung wird auf vier Jahre befristet. Achtung Die Regelung beeinflusst die Höhe des Mindestlohns nicht. 49

50 4.4 Zeitungszusteller Stufenweise Einführung des Mindestlohns für Zeitungszusteller: Mindestlohn 2018: keine Einschränkung 2015: 75 % 2017: 8, : 85 % 50

51 4.5 Jugendliche Achtung Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. 51

52 4.6 Praktikanten Auch Praktikanten gelten als Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG: ð Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns Achtung Orientierungspraktika oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, sind ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich fixieren und Praktikant aushändigen 52

53 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab Weitere Regelungen zum Mindestlohn 3. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 4. Anwendungsbereich/Besonderheiten bei bestimmten Arbeitnehmern 5. Fragen zum Mindestlohn 5.1 Wie weit reicht die Unternehmerhaftung? 5.2 Konsequenzen aus Mindestlohnunterschreitung 5.3 Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert? 6. Handlungsempfehlungen 53

54 5.1 Wie weit reicht die Unternehmerhaftung? Haftung im eigenen Unternehmen und bei Beauftragung anderer Unternehmer: wie ein selbstschuldnerischer Bürge für Nettoentgelt der Arbeitnehmer für Beiträge zu den sog. gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien 54

55 5.1 Wie weit reicht die Unternehmerhaftung? Vertragsklausel: Der Auftraggeber verpflichtet den Subunternehmer, den gesetzlich geltenden Mindestlohn einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können entstehende Schadensersatzleistungen resultierend aus Ansprüchen des Zolls, der Sozialversicherung und der tatsächlich eingesetzten Arbeitnehmer vom Auftraggeber gegenüber dem Subunternehmer verlangt werden. 55

56 5.2 Konsequenzen aus Mindestlohnunterschreitung Konsequenzen: Bußgeld bis zu 500 T Sozialversicherung (Phantomlohn) Arbeitnehmeranspruch Handlungsempfehlung: Erhöhung der monatlichen Vergütung Reduzierung der Arbeitsstunden Wechsel von Fest- auf Stundenvergütung unter Beachtung des Mindestlohns 56

57 5.3 Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert? Kontrolle Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung 57

58 5.3 Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert? Neue Aufzeichnungspflichten ab : Beginn Ende Dauer A r b e i t s z e i t 58

59 5.3 Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert? Aufzeichnungspflichten für alle Unternehmen: Für Minijobber u. kurzfristig Beschäftigte Risikobranchen: alle Arbeitnehmer Arbeitszeitregelung/Vereinbarung erhöhte Aufzeichnungspflichten im Zeitkonto (siehe vor) Zeitarbeitskonten für geleistete Überstunden Hinweis: Führung bis zum 7. Tag nach Arbeitsleistung Aufbewahrung 2 Jahre Bestandteil der Lohnunterlagen 59

60 5.3 Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert? 60

61 6. Handlungsempfehlungen Bin ich betroffen? Maßnahmen Beratung/Unterstützung durch Stb/RA 61

62 Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen unserer Kanzleien interessiert? Unsere Mitarbeiter und wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne! 62

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