Die Einführung von Ausschreibung im EEG
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- Thomas Böhler
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1 Die Einführung von Ausschreibung im EEG Thorsten Falk BMWi, Referat Erneuerbare Energien 16. Forum Solarpraxis - Berlin, 27. November 2015
2 Gliederung 1) Zeitplan und Hintergrund 2) Eckpunkte für die EE-Ausschreibungen
3 Zeitplan für die EE-Ausschreibungen 2015/16 Anfang 2015 Marktanalysen Sommer 2015 Eckpunktepapier Ausschreibungen EE Begleitende Workshops In 2015 erste Ausschreibungen PV Januar 2016: Anhörung der Länder und Verbände Sommer 2016: Abschluss der parl. Beratungen Ende 2016 / 2017: Erste Ausschreibungsrunden
4 Einführung Weiterentwicklung des EEG 2009 Abschaffung der physikalischen Wälzung HJ 2015 Einführung der optionalen Marktprämie Verpflichtende Direktvermarktung Pilotausschreibung PV 2016/17 Umstellung auf Ausschreibungen plus Strommarktdesign
5 Einführung Ziel und Rahmen Ziel von Ausschreibungen: wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe unter Beibehaltung der Akteursviefalt Mengensteuerung Einhaltung des Ausbaukorridors für erneuerbare Energien (Unter- und Obergrenze) Rechtlicher und politischer Rahmen: Umstellung auf Ausschreibungen bis spätestens 2017 Vorgaben der Europäische Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien
6 Einführung - Mengengerüst Ausschreibung : % EE-Anteil Aktueller Diskussionsstand: PV > 1 MW: 500 MW pro Jahr Offshore: ,5 GW, GW, GW Onshore: rd MW (brutto), mind MW (brutto)
7 Einführung technologiespezifische Märkte Ausgangslage: Erfolg der Ausschreibung wird durch die Markt- und Wettbewerbssituation maßgeblich beeinflusst Ergebnis der Marktanalysen sowie Workshops: technologiespezifische Ausschreibung und differenzierte Regelungen zwingend, da unterschiedliche Stromgestehungskosten, unterschiedliche Rahmenbedingungen und breiter Mix der unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger zur besseren Systemintegration notwendig
8 Grundzüge der Ausschreibung - Allgemeines Förderhöhe wird wettbewerblich ermittelt Ausgeschrieben wird (nur) die Höhe des anzulegenden Wertes für die Marktprämie (Direktvermarktung) Ausgeschrieben wird die installierte Leistung in MW u.a. zur Wahrung der Akteursvielfalt: Ausgenommen sind Anlagen unter 1 MW (insbesondere kleine und mittlere PV-Anlagen) einfaches und transparentes Ausschreibungsdesign (insbesondere bei Wind an Land durch späte Ausschreibung )
9 Eckpunkte PV-Freifläche Ausschreibungsmenge und Flächenkulisse Ausschreibung für Freiflächen wird evaluiert und soll im Grundsatz fortgeführt werden
10 Eckpunkte PV-Freifläche 1. Runde vom Auf 150 MW wurden 170 Angebote in Höhe von 715 MW eingereicht Gebotsgrößen: 200 kw bis 10 MW Gebotswerte: 8,48 11,29 ct/kwh Pay-as-bid Verfahren: durchschnittl. Förderhöhe Zuschläge: 9,17 ct/kwh Bieter: 10 Gebote von natürlichen Personen und GbR, 4 Gebote von Genossenschaften (keine Zuschläge) 25 Gebote mit 157 MW erhielten einen Zuschlag 2. Runde vom Auf 150 MW wurden 136 Gebote in Höhe von 558 MW eingereicht Gebotsgrößen: 190 kw bis 10 MW Gebotswerte: 1 10,98 ct/kwh Uniform-pricing: Zuschlagswert 8,49 ct/kwh (= Förderhöhe für alle Zuschläge) Bieter: 9 Gebote von natürlichen Personen und GbR, 2 Gebote von Genossenschaften (1 Zuschlag für GbR) 33 Gebote mit 159 MW erhielten einen Zuschlag
11 Eckpunkte PV-Freifläche Ausschreibungsmenge und Flächenkulisse Ausschreibung für Freiflächen wird evaluiert und soll im Grundsatz fortgeführt werden Erweiterung um PV auf baulichen Anlagen (Deponien, versiegelte Flächen etc.), Volumen soll angepasst werden (500 MW gesamt) => positives Votum aus Konsultation Bericht zum Ende des Jahres an BT
12 Eckpunkte PV-Dachanlagen Große PV-Dachanlagen - Ausschreibungsdesign angelehnt an FFAV: De-minimis-Grenze von 1 MW (Darunter Beibehaltung des EEG- Systems mit atmenden Deckel): Gründe: Vielzahl von Anlagen, Akteursvielfalt, Schwierigkeit Eigenverbrauch in der Ausschreibung zuzulassen Konsultation: breite Unterstützung aus der Solarbranche, Bürgerenergie, DIHK, DGB, DGRV, BUND, Nabu, Greenpeace, teilweise Länder Aber auch Kritik: keine Grenzen oder niedrigere Schwellenwerte (500 / 100 kw): BDEW, 50 Hertz, SWM, EWE, GDF Suez 12
13 Eckpunkte Wind an Land Ausschreibungsdesign Materielle Präqualifikation: BImSch-Genehmigung, ( späte Ausschreibung ) - hohe Realisierungschancen eher geringe finanzielle Sicherheit 30 /kw Realisierung: Zwei Jahre nach Zuschlagserteilung; danach stufenweise Pönalen (jeweils 10 /kw nach 24, 28 und 32 Monaten); Verlust der Förderberechtigung nach 3 Jahren 3-4 Ausschreibungsrunden pro Jahr (rd MW (brutto)) Förderberechtigung gilt für konkretes Projekt; nicht übertragbar (keine freie Handelbarkeit; Verkauf von Gesellschaften möglich) Ausnahmen für Prototypen und Anlagen kleiner 1 MW
14 Eckpunkte Wind an Land Neue Rolle des Referenzertragsmodells Bieter entscheidet durch Gebots- und damit Zuschlagshöhe Wirtschaftlichkeit, nicht mehr das Referenzertragsmodell plus EEG-Vergütung Referenzertragsmodell entscheidend über Verlauf der Gebotskurve und damit über Wettbewerbssituation unterschiedlicher Standortgüten untereinander Ziel: Effiziente Förderung bei gleichzeitiger regionaler Verteilung ermöglichen Diskussion um ein- oder zweistufiges Referenzertragsmodell sowie um Definition Referenzstandort
15 mögliche Parametrierung einstufiges Modell Vorteile: - Größere Freiheitsgrade für Differenzierung - Finanzierung vergleichbar - Anreiz zum langfristigen Betrieb - Entlastung EE-Umlage Nachteil: - Einstufung über Gutachten
16 Eckpunkte Wind an Land Erhalt der Akteursvielfalt Herausforderungen: Zuschlags- und Preisrisiko für kleine Akteure Forderung im Rahmen der Stellungnahmen Eckpunkte: De-minimis-Grenze für alle Anlagen bis 6 MW oder Windparks bis zu 6 Anlagen Sonderregelung nur für kleine Akteure nach der europäischen KMU-Definition (Klein- und Kleinstunternehmen) und ggf. zusätzliche einschränkende Kriterien (Teilnahmehäufigkeit)
17 Weitere Informationen, u.a. Marktanalysen, Workshopunterlagen und Eckpunktepapiere finden Sie unter und 17
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