Erläuterungsbericht (Bericht gemäss Art. 47 RPV)

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1 Kanton Schwyz Bezirk Gersau Information und Mitwirkung Revision der Ortsplanung Erläuterungsbericht (Bericht gemäss Art. 47 RPV) Juni 2014

2 Impressum Auftrag Auftraggeber Ortsplanungsrevision Bezirk Gersau Bezirk Gersau Ausserdorfstrasse Gersau Auftragnehmer Remund + Kuster Büro für Raumplanung AG Churerstrasse Pfäffikon SZ info@remund-kuster.ch Bearbeitung Michael Ruffner, Marina Grob Qualitätsmanagement

3 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Vorhandene rechtskräftige Ortsplanung Ziele und Inhalte der Revision Bauzonenreserven Übergeordnete Festsetzungen Arbeitsorganisation Anzupassende Planungsinstrumente und zu berücksichtigende Vorgaben Bisheriger Ablauf Ablauf Nutzungsplanverfahren Grundlagen Übergeordnete berücksichtigte Planungen Konzepte und Sachpläne des Bundes Kantonale Vorgaben Erschliessungsplan Statistiken Einwohnerentwicklung Arbeitsplatz- und Beschäftigtenentwicklung Entwicklung Wohnbaustatistik Rechtskräftiger Zonenplan Überbauungsstand des rechtskräftigen Zonenplans Einwohnerpotenzial Ziele und Grundsätze Ziele und Grundsätze des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes Kommunale Entwicklungsabsichten Grundsätze Ortsplanungskommission Entwicklungsziele Ufergebiet Entwicklungsziele Rigi/Scheidegg Entwicklungsziele öffentliche Einrichtungen Berücksichtigung der Anliegen aus der Bevölkerung Zonenplan Einzonungspotenzial gemäss Richtplan Hauptnutzungskategorie Wohnen Hauptnutzkategorie Mischgebiete Hauptnutzkategorie Arbeiten Erforderliches Einwohnerpotenzial für die nächsten 15 Jahre Abschätzung mittels Trendbetrachtung Übersicht Bedarfsberechnung... 33

4 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Zonenplanentwurf Änderungsanträge zum Zonenplan (Zusammenfassung) Ausschlusskriterium für Einzonungen Änderungen Zonenplan Erläuterungen zu den Änderungen Baureglement Erschliessungsplan Landwirtschaft-, Schutz- und Skiabfahrtszonenplan Rotschuo Weitere Raumrelevante Sachbereiche Naturgefahren Kantonale Naturgefahrenstrategie Abgrenzung Wald Bauzonen Gewässerräume Gesetzliche Grundlagen Gewässerrauminventar Integration Gewässerraum in die Ortsplanung Nicht ionisierende Strahlung (NIS) Mobilfunk-Antennenanlagen Umweltauswirkungen Landwirtschaft Anhang Anhang 1: Überbauungsstand Zonenplan Anhang 2: Gesuche und deren Behandlung (Liste / Plan)... 58

5 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 5 Abbildungsverzeichnis Abb.1: Auszug ISOS Abb.2: Auszug KIGBO Abb.3: Auszug BLN Karte Abb.4: Auszug Richtplan Kanton Schwyz, Region Rigi-Mythen Abb.5: Entwicklung Einwohnerzahl in Prozent von Abb.6: Einwohnerentwicklung in Gersau seit 2000 (ständige Wohnbevölkerung am Jahresende) Abb.7: Vergleich Einwohnerentwicklung kurzfristig Abb.8: Vergleich Einwohnerentwicklung Bezirk Gersau und Kanton Schwyz ( ) Abb.9: Prognose Bevölkerungsentwicklung Kanton Abb.10: Arbeitsstättenentwicklung Abb.11: Beschäftigtenentwicklung Abb.12: Neue Wohnungen im Kanton Schwyz ( ) Abb.13: Neu erstellte Wohnungen im Bezirk Gersau ( ) Abb.14: Überbauungsstand Anteile Abb.15: Überbauungsstand Flächen Abb.16: Lage Wohnzonen Abb.17: Trendentwicklung der Einwohnerzahl bis Abb.18: Änderungen Gebiet Dorf / Chindli Abb.19: Änderungen Rigi Scheidegg / Bruggeist Abb.20: Änderungen Rotschuo... 39

6 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 6 1. Ausgangslage 1.1 Vorhandene rechtskräftige Ortsplanung Zonenplan und Baureglement Bestandteile Erschliessungsplan Landwirtschafts-, Schutz- und Skiabfahrtszonenplan Die aktuelle Ortsplanung des Bezirks Gersau wurde Mitte der 90er Jahre erarbeitet. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigte diese am 31. März In den Jahren 1996, 1999, 2001 und 2002 erfolgten kleinere Anpassungen. Das Baureglement wurde letztmals im Jahr 2000 teilrevidiert. Die rechtskräftige Nutzungsplanung besteht aus dem am 17. Dezember 2002 genehmigten Zonenplan und dem am 10. November 2000 genehmigten Baureglement, sowie aus dem Erschliessungsplan und dem Landwirtschafts-, Schutz- und Skiabfahrtszonenplan. Der Erschliessungsplan für Gersau ist vom Regierungsrat des Kantons Schwyz am 1. Juni 2010 genehmigt worden. Der Landwirtschafts-, Schutz- und Skiabfahrtszonenplan wurde am 31. März 1995 vom Bezirksrat erlassen und am 25. Juni 1995 an der Urnenabstimmung angenommen. 1.2 Ziele und Inhalte der Revision Überprüfen der Nutzungsplanung alle Jahre Aufgabe der Ortsplanungsrevision Die Nutzungsplanungen sind alle Jahre zu überprüfen und sofern notwendig anzupassen. Insofern ist eine Revision in zeitlicher Hinsicht reif. Im Rahmen dieser Revision sind verschiedene Anliegen des Bezirks sowie Anforderungen des kantonalen und nationalen Raumplanungsrechts zu berücksichtigen oder umzusetzen. Mit der Revision der Nutzungsplanung legt der Bezirk einen wegweisenden Meilenstein für die künftige bauliche Entwicklung. Ziel der Ortsplanungsrevision ist die Ausarbeitung einer Vorlage für die Bezirksgemeinde, welche den Absichten des Bezirks und den rechtlichen Rahmenbedingungen der übergeordneten Gesetzgebung entspricht. Dies bedeutet, dass die bestehenden Unterlagen der Nutzungsplanung aktualisiert und ergänzt werden müssen. Dabei ist dem Mitwirkungsprozess von Bevölkerung und weiteren interessierten Kreisen gebührend Beachtung zu schenken Bauzonenreserven Bauzonenreserven Im Bezirk Gersau bestehen grosse Bauzonenreserven, also Flächen, welche in der Bauzone liegen und nicht überbaut sind. Mehr als die Hälfte der Wohnzonenreserven befinden sich im Gebiet Rigi-Scheidegg/Burggeist. Die übrigen Reserven liegen im Dorf Gersau.

7 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 7 Die unüberbauten Flächen im Bezirk Gersau sind zusammen so gross, dass aufgrund des kantonalen Rechts (kantonaler Richtplan) keine neuen Wohnzonen eingezont werden können. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sollen die Bauzonenreserven teilweise reduziert werden. Insbesondere ist vorgesehen, im Gebiet Rigi Scheidegg / Burggeist die grossen Reserven zu reduzieren. Im Uferbereich des Vierwaldstättersees bestehen verschiedene Hotel- und Restaurantbauten. Es ist dem Bezirk ein Anliegen, dass diese Gebäude weiterhin für touristische Dienstleistungen genutzt werden. Es soll jedoch auch möglich sein, einen Teil dieser Gebäude in Wohnungen umzunutzen. Um diese zwei Entwicklungen zu sichern respektive zu ermöglichen, sollen entsprechende Anpassungen erfolgen Übergeordnete Festsetzungen In der Ortsplanungsrevision sind ausserdem verschiedene übergeordnete Festsetzungen zu berücksichtigen oder umzusetzen. In erster Linie sind dies verschiedene Bundesgesetze, insbesondere das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG). Des Weiteren sind dies verschiedene Gesetze und Verordnungen sowie der kantonale Richtplan (2004) mit der Richtplanergänzung Region Rigi-Mythen (2010). Namentlich sind die Gefahrenzonen sowie die Gewässerräume in die Nutzungsplanung zu integrieren. RPG-Revision Am 3. März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG-Revision) angenommen. Es ist am 1. Mai 2014 vom Bundesrat in Kraft gesetzt worden. Das revidierte RPG verlangt eine Anpassung der kantonalen Instrumente innert fünf Jahren. Unter anderem wird eine detailliertere Vorgabe der Kantone für die Revisionen der Ortsplanungen als bisher verlangt. Zudem ist im kantonalen Richtplan aufzuzeigen, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll. Dabei haben die Kantone aufzuzeigen, wie gross in den einzelnen Gemeinden der künftige Entwicklungsspielraum sein wird. Ergänzend dazu ist das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) anzupassen und die geforderte Mehrwertabgabe muss geregelt werden. Bis zur Genehmigung des überarbeiteten kantonalen Richtplans durch den Bundesrat respektive die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes gelten die Übergangsbestimmungen. Innerhalb dieser Frist sind keine Einzonungen mehr möglich. Um- und Aufzonungen von bestehenden Bauzonen sind aber auch während der Übergangszeit möglich.

8 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 8 Gefahrenkarten Gewässerraum Die Gefahrenkarte für Gersau liegt vor. Aufgrund einiger noch offener Einwände ist die Gefahrenkarte jedoch noch nicht erlassen. Die kantonale Naturgefahrenstrategie verlangt, dass die Gefahrenkarte auf Stufe Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich festgelegt wird. Der vorliegende Entwurf der Gefahrenkarte wurde in die Nutzungsplanung integriert. Die dazugehörenden Bestimmungen sind im Baureglement verankert. Seit Juni 2011 ist die neue Gewässerschutzverordnung in Kraft. Diese verpflichtet die Kantone, für die Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden. Die Gewässerräume sind auch in die Nutzungsplanung zu integrieren. Daher hat der Bezirksrat von Gersau zusammen mit den verantwortlichen kantonalen Stellen ein Gewässerrauminventar erarbeitet. Dieses wurde im Frühjahr 2014 zur Genehmigung eingereicht. Das Gewässerrauminventar wird im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision in die Nutzungsplanung integriert. 1.3 Arbeitsorganisation Planungskommission Mitglieder Fachliche und technische Begleitung Die Revision der Ortsplanung wird durch die Ortsplanungskommission (OPK) begleitet. Diese bereitet das Geschäft Ortsplanungsrevision für den Bezirksrat vor. Mitglieder der Ortsplanungskommission (OPK) sind: Oskar Küttel, Präsident OPK (bis Juni 2012) Erwin Ulrich, Präsident OPK (ab Juni 2012) Christoph Barmettler Ivo Camenzind Markus Camenzind Theo Camenzind (bis Juni 2012) Arnold F. Dettling (Landschreiber Stv.) Romana Eichenberger (ab Juni 2012) Remund + Kuster, Büro für Raumplanung AG Churerstrasse 47, 8808 Pfäffikon Michael Ruffner Marina Grob

9 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Anzupassende Planungsinstrumente und zu berücksichtigende Vorgaben VORGABEN Übergeordnete Vorgaben (kant. Richtplan etc.) Ziele und Grundsätze für die bauliche Entwicklung des Bezirks Gersau MITWIRKUNG Gesuche aus der Bevölkerung ANPASSUNGEN Pläne: - Zonenplan - Erschliessungsplan - Landwirtschafts- und Schutzzonenplan Reglemente: - Baureglement - Reglement zum Erschliessungsplan - Schutzverordnung + BERICHTERSTATTUNG Bericht gemäss Art. 47 RPV (vorliegend) 1.5 Bisheriger Ablauf 15. September 2010 Startsitzung der Ortsplanungskommission. September Dezember 2010 Aufarbeitung Grundlagen, Definition der Ziele und Grundsätze der Ortsplanungsrevision. 20. Januar 2011 Diverse Grundeigentümergespräche. 04. März April 2011 Mitwirkungsverfahren: Ausschreibung im Amtsblatt: Einladung zur Einreichung von Anregungen und Begehren für die Ortsplanungsrevision.

10 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV August 2011 Anhörung Tourismusvertreter. 16. August 2011 Anhörung Eigentümer Rotschuo. 23. Januar 2012 Zusammenstellung aller Unterlagen und Verabschiedung durch die Ortsplanungskommission zuhanden des Bezirksrats. Mai 2012 Juni 2012 Verabschiedung der Unterlagen durch den Bezirksrat zuhanden der kantonalen Vorprüfung. Einreichung der Unterlagen zur kantonalen Vorprüfung. 1. März 2013 Vorprüfungsbericht Volkswirtschaftsdepartement. Juli 2013 Mrz März 2014 Überarbeitung der Revisionsunterlagen. Verabschiedung durch den Bezirksrat zuhanden der Mitwirkung. 1.6 Ablauf Nutzungsplanverfahren Verfahren der Nutzungsplanung gemäss PBG Zonenplan, Baureglement, Erschliessungsplan und Reglement zum Erschliessungsplan sind Nutzungspläne gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) und haben folgendes Verfahren zu durchlaufen: 1. Erarbeitung Entwurf Nutzungsplanung durch die Zonenplankommission und den Bezirksrat (inkl. Gesuchsbehandlung). 2. Informations- und Mitwirkungsverfahren ( 25 Abs. 1 PBG). 3. Verabschiedung durch den Bezirksrat zuhanden der kantonalen Vorprüfung. 4. Vorprüfung durch Volkswirtschaftsdepartement ( 25 Abs. 1 PBG). 5. Prüfung der Eingaben und des Vorprüfungsberichtes und Bereinigung der Nutzungsplanung ( 25 Abs. 1 PBG). 6. Öffentliche Auflage während 30 Tagen ( 25 Abs. 2 PBG). 7. Evtl. Einsprachebehandlung durch Bezirksrat ( 26 Abs. 1 PBG). 8. Evtl. Beschwerdebehandlung durch Regierungsrat ( 26 Abs. 2 PBG). 9. Evtl. 2. öffentliche Auflage von wesentlichen Änderungen ( 26 Abs. 3 PBG). 10. Beschlussfassung durch Gemeindeversammlung (resp. Bezirksgemeindeversammlung), wobei Abänderungsanträge unzulässig sind, ( 27 Abs. 1 und 2 PBG) sowie Urnenabstimmung. 11. Genehmigung durch Regierungsrat.

11 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Grundlagen 2.1 Übergeordnete berücksichtigte Planungen Konzepte und Sachpläne des Bundes Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) Folgende Konzepte, Sachpläne sowie Inventare sind berücksichtigt: Abb.1: Auszug ISOS Quelle: ISOS Ortsbilder von nationaler Bedeutung Kanton Schwyz Die im ISOS (Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz) festgelegten Bereiche sind durch die Kernzonenbestimmungen zu wahren. In Kombination mit den KIGBO (Kantonales Inventar der geschützten und schützenswerten Bauten) ist der notwendige Schutz sicherzustellen.

12 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 12 Abb.2: Auszug KIGBO Quelle: WebMap SZ (Zugriff März 2012) Ausschnitt BLN Karte Das Gemeindegebiet von Gersau liegt, abgesehen vom Grossteil des Siedlungsgebiets, vollständig im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Im BLN Perimeter BLN Inventar Nicht im BLN Abb.3: Auszug BLN Karte Quelle: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung

13 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 13 Sachplan Fruchtfolgeflächen Auf Gebiet des Bezirks Gersau sind keine Fruchtfolgeflächen bezeichnet (Webmap SZ, Zugriff ). Trockenwiesen / Grundwasserschutzzonen Die in der Richtplanung ausgeschiedenen Trockenwiesen und Grundwasserschutzzonen liegen weitab des Siedlungsgebietes. Einzonungen sind grundsätzlich nur im Bereich von bestehenden Bauzonen möglich. Die Festlegungen zu den Trockenwiesen und Grundwasserschutzzonen tangieren die Ortsplanung nur am Rande.

14 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Kantonale Vorgaben Kantonaler Richtplan Der kantonale Richtplan (2004) mit den Richtplanergänzungen Region Rigi- Mythen 2010 legt die kantonalen Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung fest. Diese bilden die Vorgaben für die Ortsplanungen der Gemeinden. Die Inhalte des kantonalen Richtplans decken sich mit den Konzepten und Sachplänen des Bundes und Konkretisieren die räumliche Entwicklung. Neben den Festsetzungen Schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS), Landschaft im Bundesinventar der Landschaftsdenkmäler und Kulturlandschaften (BLN) sowie Trockenwiesen, sind folgende Festsetzungen enthalten: Einzonungspotenzial Grundwasserschutzzonen Abb.4: Auszug Richtplan Kanton Schwyz, Region Rigi-Mythen Quelle: Richtplan Kanton Schwyz, Regionale Ergänzung 2010

15 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 15 Der kantonale Richtplan regelt neben den Siedlungsentwicklungsgebieten auch den zulässigen Anteil unüberbauter Bauzonenflächen: Der Anteil der nicht überbauten Bauzonen (nüz) und der geplanten Neueinzonungen darf in der jeweiligen Hauptnutzungskategorie (Wohnen, Mischgebiete, Arbeiten) zu keiner Zeit 25% der rechtskräftigen Nutzungszone übersteigen. Diese Grundlage bildet die Rahmenbedingung für die maximal möglichen Neueinzonungen. Neben der 25%-Regel ist auch der Baulandbedarf für die nächsten 15 Jahre auszuweisen. 2.2 Erschliessungsplan Erschliessungsplan Gersau Der Erschliessungsplan des Bezirks Gersau wurde erst 2010 genehmigt. Es besteht keine Notwendigkeit, diesen komplett zu überarbeiten. Im Rahmen der Überarbeitung des Zonenplanes werden ausschliesslich auf den Erschliessungsplan abgestimmte Änderungen vorgenommen. 2.3 Statistiken Einwohnerentwicklung Einwohnerentwicklung langfristig ( ) Konstante Einwohnerzahl Im Vergleich mit dem Kanton Schwyz, respektive den übrigen Gemeinden und Bezirken im Kanton, ist Gersau in den vergangenen Jahrzehnten deutlich weniger gewachsen. Zwischen ist die Einwohnerzahl kontinuierlich gesunken. Ab 1990 fand ein moderates Wachstum statt. Abb.5: Entwicklung Einwohnerzahl in Prozent von 1850

16 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 16 Einwohnerentwicklung kurzfristig ( ) Unterdurchschnittliches Wachstum In den letzten 10 Jahren ist die Einwohnerzahl, bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2005/2006, kontinuierlich gestiegen. Die Wachstumsraten zwischen 2002 und 2012 liegen durchschnittlich bei rund 1% pro Jahr. Im Vergleich dazu ist der übrige Kanton durchschnittlich um rund 1.2% pro Jahr gewachsen (vgl. dazu Abbildungen 7 und 8). Abb.6: Einwohnerentwicklung in Gersau seit 2000 (ständige Wohnbevölkerung am Jahresende) Quelle: Bundesamt für Statistik, Zugriff Sept Vergleich Einwohnerentwicklung mit dem Kanton Schwyz und der Schweiz kurzfristig ( ) Durchschnittliches Wachstum in der Schweiz war grösser Im Folgenden wird der Bezirk Gersau mit dem Kanton Schwyz und der Schweiz verglichen. Wie der Grafik unten zu entnehmen ist, wuchs die Bevölkerung von Gersau zwischen 2000 und 2012 mit rund 9% weniger stark als der schweizerische Durchschnitt (12%) und viel weniger stark als die Bevölkerung des Kantons Schwyz (15%). Abb.7: Vergleich Einwohnerentwicklung kurzfristig Quelle: Bundesamt für Statistik, Zugriff Sept. 2013

17 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 17 Vergleich jährliche prozentuale Einwohnerentwicklung Bezirk Gersau mit dem Kanton Schwyz ( ) Betrachtet man nur die letzten 10 Jahre und lässt damit die Jahre 2000 und 2001 ausser Betracht, in denen die Bevölkerung in Gersau rückläufig war, ergibt sich ein etwas anderes Bild. Die Einwohnerzahl ist im Bezirk Gersau während der letzten zehn Jahre um ca. 11% und der Kanton Schwyz um ca. 12.5% gewachsen. Abb.8: Vergleich Einwohnerentwicklung Bezirk Gersau und Kanton Schwyz ( ) Quelle: Bundesamt für Statistik, Zugriff Nov Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung Kanton Schwyz Abb.9: Prognose Bevölkerungsentwicklung Kanton Künftiges Wachstum Gemäss einer Abschätzung des Bundesamtes für Statistik mittels dreier Szenarien aus dem Jahr 2011 wird sich die Bevölkerung im Kanton Schwyz innerhalb der nächsten 15 Jahre um zwischen 0.5% und 12% vergrössern. Das mittlere Szenario führt dabei die im Laufe der letzten Jahrzehnte beobachteten Entwicklungen fort. Das mittlere Szenario geht von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0.4% aus. Das hohe Szenario basiert auf Hypothesen, welche das Bevölkerungswachstum begünstigen, das tiefe Szenario auf Hypothesen, welche dem Bevölkerungswachstum weniger förderlich sind.

18 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 18 Das mittlere Szenario wird jährlich vom Bundesamt aktualisiert. Diese Aktualisierung erlaubt, die jüngsten demografischen Entwicklungen für die ersten Projektionsjahre des mittleren Szenarios zu berücksichtigen, ohne aber die von jenem Szenario präsentierte langfristige Entwicklung infrage zu stellen. In der Aktualisierung vom Mai 2013 wurde das mittlere Szenario für den Kanton Schwyz etwas nach oben korrigiert. Für die nächsten zehn Jahre wird von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0.6% ausgegangen. Aufgrund der vergangenen Zahlen ist für den Bezirk Gersau tendenziell von einem eher tieferen Wachstum auszugehen Arbeitsplatz- und Beschäftigtenentwicklung Arbeitsstättenentwicklung ( ) Abnehmende Anzahl Arbeitsstätten Die Anzahl der Arbeitsstätten im Bezirk Gersau hat in den letzten 15 Jahren kontinuierlich abgenommen. Dies vor allem im Primärsektor. Als Arbeitsstätten gelten alle Betriebe innerhalb des Bezirksgebiets, unabhängig von ihrer Grösse. Abb.10: Arbeitsstättenentwicklung

19 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 19 Beschäftigtenentwicklung ( ) Beschäftigte rückläufig Die Anzahl Beschäftigter hat zwischen 1995 und 2005 in allen drei Sektoren abgenommen und zum Jahre 2008 hin wieder leicht zugenommen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Zahlen nicht um Vollzeitäquivalent handelt, d. h., dass einige der Stellen keine 100%-Jobs sind. Massgebend ist jedoch die Trendentwicklung, welche seit 1995 rückläufig ist. Abb.11: Beschäftigtenentwicklung Entwicklung Wohnbaustatistik Rege Bautätigkeit im Kanton Neu erstellte Wohnungen im Kanton Schwyz Abb.12: Neue Wohnungen im Kanton Schwyz ( ) Quelle: BfS, Zugriff Sept Kein Trend hin zu Wohnungstypen Die Grafik zeigt die Wohnbautätigkeit im Kanton Schwyz. Nach dem Peak in den Jahren hat die Wohnbautätigkeiten bis 2010 wieder etwas abgenommen.

20 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 20 Neu erstellte Wohnungen im Bezirk Gersau Keine Trends erkennbar Abb.13: Neu erstellte Wohnungen im Bezirk Gersau ( ) Quelle: BfS, Zugriff Sept In den letzten Jahren ist kein Trend hinsichtlich der Wohnungstypen erkennbar. Die Entwicklung scheint zufällig, es sind keine Algorithmen ablesbar.

21 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Rechtskräftiger Zonenplan Überbauungsstand des rechtskräftigen Zonenplans Rechtskräftige Bauzonen Zusammenstellung Bauzonen (Stand Sept. 2013) Unüberbaute Bauzonen Im rechtskräftigen Zonenplan sind total ha Land einer Bauzone zugewiesen. Gesamthaft beträgt die Fläche des Bezirks Gersau 23.7 km 2 (2370 ha). Die Aufteilung der Bauzonenfläche auf die einzelnen Zonen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Zone überbaut unüberbaut Total Zone W2R W W W WG WG DK GI GII IEZ SZG HTZ OE Freihaltezonen Total Innerhalb der rechtskräftigen Bauzonen liegen noch unüberbaute Gebiete. Im September 2013 waren rund 13 ha Bauzone nicht überbaut. Dies entspricht 21% der gesamten Bauzone. Überbauungsstand rechtskräftiger Zonenplan Abb.14: Überbauungsstand Anteile

22 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 22 Überbauungsstand der Hauptnutzungskategorien Die unüberbauten Flächen befinden sich in verschiedenen Zonen, doch sie konzentrieren sich deutlich auf die Wohnzone. Der grösste Anteil (6.4 ha) liegt in der 2-geschossigen Wohnzone Rigi-Scheidegg/Burggeist (W2R). Daneben befinden sich insgesamt fast 5.5 ha in der 2- und 3-geschossigen Wohnzone. Abb.15: Überbauungsstand Flächen Einwohnerpotenzial Überbauungsstand Im Dezember 2012 zählte der Bezirk Gersau rund Einwohner (BfS, 2013). In den bestehenden unüberbauten Bauzonen sind Reserven für weitere Einwohner vorhanden. Aufgrund der Bauzonenflächen wurde die theoretische Einwohnerkapazität ermittelt. Die dazu benötigten Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten.

23 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 23 Annahmen Für die Erhebung der Einwohnerkapazität wurde von folgenden Annahmen ausgegangen: Ausbaugrad von 85% Abzug von 10% für Erschliessungsflächen Wohnfläche pro Einwohner 50 m 2 Wohnanteil 50-95% (je nach Zone) Einwohnerkapazität unüberbaute Bauzone (im rechtskräftigen Zonenplan) Die nachfolgende Tabelle zeigt die Berechnung sowie das Resultat pro Zone. Der rechtskräftige Zonenplan von Gersau weist gemäss dieser Abschätzung in den Wohnzonen W2, W3 und W4 eine Einwohnerkapazität von 380 Personen auf. In den Mischzonen besteht nochmals eine Kapazität von rund 20 Personen. Im Gebiet Rigi/Burggeist (Zone W2R) stehen zwar grosse unüberbaute Bauzonenflächen zur Verfügung, jedoch kann mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass diese Standorte auch in Zukunft nur in Einzelfällen als Hauptwohnsitz gewählt werden. Zone Fläche unüberbaut Ausnützung sziffer Nutzfläche Ausbaugrad 85% Abzüglich Verkehrsfläche 10% Fläche pro Einwohner Wohnanteil Einwohner W '090 15'377 13' Wohnzonen W '865 6'685 6' W W2R 6.18 nicht einwohnerrelevant TOTAL DK* '820 1'547 1' Mischzonen WG WG TOTAL 23 Theoretische Einwohnerkapazität 406 * Annahme einer Ausnützungsziffer (AZ) Zusammenfassend lässt sich feststellen: Kapazität der rechtskräftigen Bauzonen Betrachtungszustand Einwohner Dezember 2012 (überbaute Bauzone und ausserhalb Bauzone) Kapazität unüberbaute Bauzonen Total Kapazität (rechtskräftige Bauzonen und ausserhalb Bauzonen) Total Einwohner / -Kapazität rund Einwohner rund 400 Einwohner rund Einwohner Verdichtungspotenzial Die Potentiale der Innenverdichtung durch Erweiterungen und Aufstockungen auf überbauten Parzellen (Vergrösserung der Ausnützung) sind in dieser Abschätzung nicht enthalten.

24 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Ziele und Grundsätze 3.1 Ziele und Grundsätze des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes Für Einzonungen und Zonenplanänderungen sind die Ziele und Grundsätze des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) insbesondere Art. 1 und Art. 3 RPG massgebend. Sämtliche Anpassungen sollen hinsichtlich der Vorgaben geprüft und im Einzelnen abgewogen werden. Ziele, Art. 1 RPG Abs. 1 1) Haushälterische Bodennutzung 2) Raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abstimmen 3) Verwirklichung einer auf die gewünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung 4) Beachtung der natürlichen Gegebenheiten 5) Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft Abs. 2 6) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und Landschaft 7) Erhaltung und Schaffung wohnlicher Siedlungen 8) Erhaltung und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft 9) Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in den einzelnen Landesteilen 10) Hinwirken auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft 11) Sicherung der ausreichenden Versorgungsbasis des Landes 12) Gewährleistung der Gesamtverteidigung Planungsgrundsätze, Art. 3 RPG Abs. 1: Planungsaufgabe Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden achten auf die nachstehenden Grundsätze. Abs. 2: Landschaft 13) Die Landschaft ist zu schonen 14) Erhaltung von genügend Flächen geeigneten Kulturlandes für die Landwirtschaft 15) Einordnung von Siedlung, Bauten und Anlagen in die Landschaft 16) Freihaltung von See- und Flussufern 17) Erleichterung des öffentlichen Zugangs und der Begehung von Seeund Flussufern 18) Erhaltung naturnaher Landschaften und Erholungsräume 19) Sicherung der Funktion der Wälder

25 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 25 Abs. 3: Siedlung 20) Gestaltung der Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung 21) Ausdehnung des Siedlungsgebietes begrenzen 22) Gegenseitig zweckmässige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsplatzgebieten 23) Hinreichende Erschliessung der Wohn- und Arbeitsplatzgebiete durch das öffentliche Verkehrsnetz 24) Schutz der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen 25) Erhaltung und Schaffung von Rad- und Fusswegen 26) Sicherstellung von günstigen Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen 27) Erhaltung und Schaffung von genügend Grünflächen und Bäumen in den Siedlungen Abs. 4: Öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen 28) Bestimmung sachgerechter Standorte 29) Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse 30) Abbau störender Ungleichheiten 31) Sicherung einer guten Erreichbarkeit für Schulen, Freizeitanlagen und öffentliche Dienste 32) Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen 33) Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Bevölkerung 34) Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft 3.2 Kommunale Entwicklungsabsichten Grundsätze Ortsplanungskommission Umfrage Grundsätze Eine in der Ortsplanungskommission im Herbst 2010 durchgeführte Umfrage zeigt die generellen Entwicklungsabsichten des Bezirks auf. Die Ergebnisse der Umfrage haben damit eine wegleitende Funktion und werden als Grundsätze in der Revision berücksichtigt. Es wurden die folgenden zusammenfassenden Grundsätze formuliert: Der Bezirk Gersau strebt eine geordnete, landschaftsverträgliche und moderate Bauentwicklung an. Der Charakter und die Siedlungsstruktur im Bezirk Gersau sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Erweiterungen des Baugebietes sind nur im Rahmen des kantonalen Richtplanes möglich. Die unüberbauten Bauzonen dürfen demgemäss 25% der gesamten Bauzonen nicht überschreiten. Somit sind Erweiterungen von Wohnzonen im Bezirk Gersau nicht möglich, da heute zu grosse Reserven bestehen. Zusätzliche Zweitwohnungen im Dorfgebiet sind unerwünscht und ge-

26 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 26 mäss Zweitwohnungsinitiative auch nicht zugelassen. Ausgewogene Siedlungsstruktur mit 2- bis 4-geschossigen Gebäuden, welche auf die gewachsene Siedlungsstruktur Bezug nimmt Entwicklungsziele Ufergebiet Sicherung Tourismus und Hafennutzungen Im Uferbereich soll die Nutzungsplanung überprüft werden. Die Zonierung soll auf die aktuelle Nutzung sowie die Entwicklungsabsichten des Bezirks Gersau ausgerichtet werden Entwicklungsziele Rigi/Scheidegg Grösse Bauzonenreserven Spezielle Entwicklungsabsichten hat der Bezirk Gersau im Gebiet Rigi/Scheidegg. Dort befinden sich rund 10 ha Wohnzone W2R (Rigi- Scheidegg). Insgesamt sind 6.2 ha dieser 10 ha nicht überbaut. Damit trägt diese Zone W2R entscheidend zum tiefen Überbauungsstand und damit dazu bei, dass der Bezirk kaum Entwicklungsmöglichkeiten (Einzonungspotenzial nach kantonalem Richtplan) hat, da die Potenziale bereits vollständig ausgeschöpft sind. Die Ortsplanungskommission strebt im Rahmen dieser Gesamtrevision eine Redimensionierung dieser W2R an Entwicklungsziele öffentliche Einrichtungen Der Bezirksrat strebt im Grundsatz eine massvolle bauliche Entwicklung im Masse der letzten fünf bis zehn Jahre an. Diese Bevölkerungszunahme von rund Personen in 15 Jahren, zusammen mit dem sich verändernden demografischen Aufbau, stellen Mehranforderungen an die öffentlichen Einrichtungen. Im Zonenplan ist sicherzustellen, dass die öffentlichen Einrichtungen auf die angestrebte Entwicklung der Gemeinde ausgerichtet sind. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass ausreichend Flächenreserven in der öffentlichen Zone bestehen. Dies ist mit dem rechtskräftigen Zonenplan bereits gewährleistet. Namentlich weist das Schulhaus noch Reserven aus, so dass in den nächsten 15 Jahren nicht mit einer Schulraumerweiterung gerechnet werden muss. Auch das Altersheim ist nicht ausgelastet. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich kein Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Einrichtungen ausmachen. Insofern sind keine Anpassungen resp. Erweiterungen der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen vorgesehen.

27 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Berücksichtigung der Anliegen aus der Bevölkerung Gemäss Art. 4 RPG wird verlangt: Anforderungen 1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. 2 Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. 3 Die Pläne nach diesem Gesetz sind öffentlich. Mitwirkungsverfahren Eingereichte Eingaben Im März 2011 wurde die Bevölkerung eingeladen, Wünsche, Anregungen und Begehren zur Ortsplanungsrevision einzureichen. Insgesamt gingen im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens 17 Gesuche zur Ortsplanungsrevision Gersau ein. Die eingereichten Gesuche wurden durch die Ortsplanungskommission beurteilt und, sofern möglich, berücksichtigt. Die Liste aller Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren ist im Anhang 2 abgedruckt.

28 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Zonenplan 4.1 Einzonungspotenzial gemäss Richtplan Neueinzonungen Gemäss dem derzeit noch gültigen Richtplan darf der Anteil der unüberbauten Bauzonen und der geplanten Neueinzonungen in den jeweiligen Hauptnutzungs-kategorien (Wohngebiete, Mischgebiete, Arbeitsplatzgebiete) zu keiner Zeit 25% der rechtskräftigen Nutzungszone übersteigen (siehe Schemabeispiel). Schemabeispiel Neueinzonungen Hauptnutzungskategorie Wohnen Maximale Neueinzonungen Wohnzonen Berechnung max. Neueinzonungen In den Wohnzonen W2, W2R, W3 und W4 des Bezirksgebiets Gersau befinden sich rund 11.5 ha nicht überbaute Fläche. Dies entspricht rund 31% der gesamten Wohnzone. Damit ist der zulässige Anteil an unüberbauter Bauzone in der Hauptnutzungskategorie Wohnen bereits um 6% respektive 2.35 ha überschritten (vergleiche Tabelle unten). Hauptnutzkategorie Wohnen Zone überbaut unüberbaut Total Wohnen ha % ha % ha % W W W W2R Total (ha) % % % max. mögliche Neueinzonungen (ha) % max. Wohnzonen (ha) %

29 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 29 Abb.16: Lage Wohnzonen Der Plan zeigt, wo die überbauten und unüberbauten Bauzonen liegen. Es ist klar ersichtlich, dass im Gebiet Rigi-Scheidegg/Burggeist grosse Flächen noch unüberbaut sind.

30 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Hauptnutzkategorie Mischgebiete Maximale Neueinzonungen Mischgebiet In der Kategorie Mischgebiet beträgt der Überbauungsstand 97%. Gemäss dem kantonalen Richtplan dürften theoretisch 2.78 ha neu eingezont werden. Die Berechnung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Berechnung max. Neueinzonungen Hauptnutzkategorie Mischgebiete (exkl. HTZ) Zone überbaut unüberbaut Total Mischgebiete ha % ha % ha % DK WG WG Total (ha) % % % max. mögliche Neueinzonungen (ha) % max. Mischzonen (ha) % Hauptnutzkategorie Arbeiten Maximale Neueinzonungen Arbeiten Der Bezirk Gersau verfügt insgesamt über sehr wenig Bauzone der Nutzungskategorie Arbeiten (nur rund m 2 ). Diese sind komplett überbaut, es bestehen also keine unüberbauten Bauzonen. Gemäss dem kantonalen Richtplan dürften dementsprechend rund 1900 m 2 Land neu eingezont werden. Die Berechnung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Berechnung max. Neueinzonungen Hauptnutzkategorie Arbeiten Zone überbaut unüberbaut Total Arbeiten ha % ha % ha % GI GII Total (ha) % % % max. mögliche Neueinzonungen (ha) % max. Arbeitszonen (ha) %

31 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 31 Eine Einzonung auf Basis dieser Berechnungen ist für Arbeitsplatzgebiete nicht zweckmässig. Die Anordnung von Arbeitsplätzen ist ortsspezifisch zu betrachten und festzulegen.

32 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Erforderliches Einwohnerpotenzial für die nächsten 15 Jahre 15 Jahres Bedarf Das Raumplanungsgesetz schreibt vor, die Reserven der Bauzonen auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre auszurichten Abschätzung mittels Trendbetrachtung Trendbetrachtung Der Bezirk Gersau strebt eine moderate Bauentwicklung und damit einhergehende Bevölkerungsentwicklung an. Ein Wachstum im Rahmen der letzten fünf bis zehn Jahre soll möglich sein. Während der letzten zehn Jahre (zwischen 2002 und 2012) ist die Einwohnerzahl in Gersau jährlich um rund 1% und gesamthaft um rund 200 Personen angestiegen. Würde die Bevölkerung in den nächsten Jahren entsprechend dieses Trends der letzten zehn Jahre anwachsen (exponentielles Wachstum), würde die Bevölkerung bis ins Jahr 2027 um rund 350 Personen vergrössert (vgl. dazu Abb. 17). Rechnet man mit einem Wachstum wie in den letzten fünf Jahren, würde die Einwohnerzahl bis ins Jahr 2027 um rund 500 Personen erhöht. Abb. 17: Trendentwicklung der Einwohnerzahl bis 2027 Quelle: Berechnung R+K auf Basis BfS 2012, Kanton Schwyz 2013 Ziel von Einwohnern in 15 Jahren Der Zonenplan ist demnach darauf auszurichten, dass ein Bevölkerungswachstum von rund Personen möglich ist. Daher sollte der Zonenplan eine Einwohnerkapazität von rund Personen aufweisen, sowie zusätzliche Reserven, da nie die gesamte unüberbaute Fläche auch tatsächlich als Bauland zur Verfügung steht. Eine zu knappe Baulandverfügbarkeit ist indes auch aufgrund der Bodenpreisentwicklung nicht erstrebenswert. Zusätzliche Reserven Es ist zweckmässig für die Einwohnerkapazität mit einer Reserve von 10% des angestrebten Wachstums zu rechnen, also mit rund 50 Personen.

33 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Übersicht Bedarfsberechnung Gesamthaft setzt sich der Bedarf der Einwohnerkapazität also aus der angestrebten Einwohnerentwicklung (+ ca. 450 Personen) sowie einer Reserve von 10% des angestrebten Wachstums (ca. 50 Personen) zusammen: Berechnung Bedarf Einwohnerkapazität Einwohner Bevölkerungswachstum bis 2027 gemäss Zielsetzung Bezirksrat Gersau ca. 450 Kapazitätsreserve (10% des angestrebten Bevölkerungswachstums) ca. 50 Erforderliche Einwohnerkapazität künftiger Zonenplan ca. 500 Der neue Zonenplan sollte also eine Kapazität für rund 500 zusätzliche Einwohner aufweisen. Kapazitätsreserven des rechtskräftigen ZP Kapazität unüberbaute Bauzonen Der aktuelle Zonenplan des Bezirks Gersau verfügt über nicht überbaute Grundstücksflächen, welche gesamthaft ein theoretisches Fassungsvermögen von rund 400 Einwohnerinnen und Einwohnern aufweisen. Zone Fläche unüberbaut Ausnützung sziffer Nutzfläche Ausbaugrad 85% Abzüglich Verkehrsfläche 10% Fläche pro Einwohner Wohnanteil Einwohner W '090 15'377 13' Wohnzonen W '865 6'685 6' W W2R 6.18 nicht einwohnerrelevant TOTAL 383 DK* '820 1'547 1' Mischzonen WG WG TOTAL 23 Theoretische Einwohnerkapazität 406 * Annahme einer Ausnützungsziffer (AZ) Damit resultiert ein Bedarf von 100 Personen, welcher im Rahmen der Zonenplanrevision durch Umzonungen bereitzustellen ist: Berechnung zusätzliche Kapazität durch Revision Einwohner Erforderliche Einwohnerkapazität künftiger Zonenplan ca. 500 Kapazitätsreserven des rechtskräftigen Zonenplans ca. 400 Zusätzlicher Bedarf ca. 100 Zusammenfassung Die Zusammenstellung zeigt, dass im rechtskräftigen Zonenplan rund 4/5 der erforderlichen Reserven vorhanden sind. Das zusätzlich erforderliche Potenzial von 100 Einwohnern kann durch die neu geschaffenen Kapazitäten in der Hotel- und Touristikzone bereitgestellt werden (vgl. Kap ).

34 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV Zonenplanentwurf Änderungsanträge zum Zonenplan (Zusammenfassung) Insgesamt 23 Gesuche Neben den Eingaben im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens (17 Gesuche) wurden weitere 12 Gesuche vom Tourismusverein Gersau eingereicht. Bis zur Einreichung in die kantonale Vorprüfung sind also insgesamt 31 Änderungsanträge beim Bezirksrat eingegangen. Die Anträge umfassen folgende Wünsche und Begehren (Zusammenfassung): Auszonungen im Gebiet Rigi-Scheidegg/Burggeist Auszonungen übriges Gebiet Anzahl Gesuche mit Anträgen Umzonungen 8 Einzonungen 12 Sonstiges 5 Total Gesuche Nicht alle Anträge können berücksichtigt werden Der Bezirksrat und die Ortsplanungskommission OPK haben alle Gesuche eingehend geprüft. Damit ein Gesuch bewilligt werden kann, muss es mit den Entwicklungszielen des Bezirks, dem kantonalen Richtplan sowie dem eidgenössischen Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz etc. vereinbar sein Ausschlusskriterium für Einzonungen RPG-Revision Isolierte Bauzone Naturgefahren Gemäss dem revidierten Raumplanungsgesetz sind Einzonungen momentan nicht mehr möglich. (Vgl. Erläuterungen Kap ) Eine isolierte, separate Bauzone kann ohne Zusammenhang mit anderen Bauzonen durch den Regierungsrat nicht genehmigt werden. Eine isolierte Bauzone ist nur mit einer besonderen, spezifisch auf die Situation abgestellten Begründung und entsprechender Nutzung möglich. Für eine derartige Zone müsste ein hohes öffentliches Interesse vorliegen. Bei den zu berücksichtigenden Naturgefahren handelt es sich um Hochwasser, Gleitschnee, Steinschlag und Rutschungen. Aufgrund der Gefahrenbeurteilung werden drei Zonen in der Gefahrenkarte unterschieden: Gefahrenzone rot: Bauzonen dürfen nicht in Gebieten mit hoher Gefährdung ausgeschieden werden. Gefahrenzone blau: In mittleren Gefährdungsgebieten ist in der Regel auf die Ausscheidung von Bauzonen zu verzichten, wenn genügend geeignete, nicht gefährdete Gebiete vorhanden sind.

35 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 35 Gefahrenzone gelb: In den Gebieten mit geringer Gefährdung ist Bauen im Allgemeinen ohne Auflagen möglich. Sensible Bauten mit einer Konzentration von Menschen, z.b. Schulen, sollten in diesen Gebieten aber nicht gebaut werden. Schutzgebiete (Landschaftsschutz) Angemessene Bauzonengrösse Gewässerraum Bauzonen im Bereich von Landschaftsschutzgebieten sind nicht zulässig. Ausgenommen die Zonen, welche ein hohes öffentliches Interesse aufweisen (z. B. öffentliche Zone). Das eidg. Raumplanungsgesetz fordert eine differenzierte Festlegung der Bauzonengrösse. Es darf nur so viel Land eingezont werden, wie voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren benötigt wird und erschlossen werden kann. Im Kanton Schwyz wird dies zusätzlich durch den Richtplan festgelegt. Die Berechnungen (siehe Kap. 4.1) zeigen, dass in Gersau, insbesondere in der Kategorie Wohnen heute zu viele Bauzonenreserven vorhanden sind. Die Ansprüche der Siedlungsgebiete, der Wirtschaft und der Landwirtschaft haben viele Gewässer beeinträchtigt, z.b. mit räumlicher Eingrenzung oder Kanalisierung. Die Folgen sind Hochwasser- und Umweltschäden. Um die vielfältigen und wichtigen Funktionen des Gewässers sicherzustellen, sind im Rahmen der Ortsplanung folgende Grundsätze zu beachten: Der notwendige Raumbedarf für Fliessgewässer ist sicherzustellen. Der Gewässerraum dient dem Hochwasserschutz, der natürlichen Gewässerfunktion und der Erholung. In ausgeschiedenen Gewässerraumzonen sind grundsätzlich keine Bauten und Anlagen oder Terrainveränderungen möglich. Lärmbelastung Die eidgenössische Lärmschutzverordnung verlangt bei der Einzonung von neuen Bauzonen, dass die Planungswerte eingehalten werden, oder durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden müssen. Im Rahmen der Einzonung sind die Nachweise zu erbringen Änderungen Zonenplan Reduktion der Wohnzone Gestaltungsplanpflicht Rigi-Scheidegg Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird die Wohnzone im Gebiet Rigi- Scheidegg/Burggeist (W2R) um rund 3.6 ha reduziert. Dies entspricht einer Reduktion der Bauzone im Gebiet Rigi-Scheidegg/Burggeist von rund 36%. Mehr als die Hälfte der unüberbauten Bauzone wird damit entweder der Landwirtschaftszone oder dem übrigen Gemeindegebiet zugeordnet. Bezogen auf die gesamte unüberbaute Wohnzone, entspricht die Reduktion einem Anteil von ca. 31%. Im Gebiet Rigi-Scheidegg/Burggeist wird ein Teil der noch unüberbauten Fläche, welcher nicht ausgezont, sondern zur weiteren baulichen Entwicklung zur Verfügung stehen soll, mit der Gestaltungsplanpflicht belegt. Damit wird der besonders empfindlichen Lage Rechnung getragen. Im An-

36 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 36 hang des Baureglements werden Richtlinien zu diesem Gestaltungsplan definiert. Keine Einzonungen Neue Zonen im Uferbereich Der Entwurf der Ortsplanungsrevision sieht keine Einzonungen vor. Denn mit Inkrafttreten der RPG-Revision werden Einzonungen vorerst nicht mehr möglich sein. Ausserdem stehen keine Flächen zur Verfügung, welche hinsichtlich Lage und Erschliessung für eine Siedlungserweiterung geeignet wären und wo seitens der Grundeigentümerschaft Interesse an der Einzonung vorhanden ist. Das Ufer des Vierwaldstättersees in Gersau wird vielseitig genutzt. Besonders die Bootsfahrt, die Freizeitanlagen wie Badeanlagen oder andere touristische Anlagen stellen spezifische Bedürfnisse an den Uferbereich. Der Bezirk Gersau will diesen Bereich für alle Nutzer, insbesondere für die Erholungssuchenden und die Touristen möglichst attraktiv halten und weiter entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen die nutzungsplanerischen Rahmenbedingungen angepasste werden, insbesondere durch die Einführung der folgenden zwei neuen Zonen: Die Hafenzone Die Hotel- und Touristikzone II Hafenzone Hotel- und Touristikzone II Am Ufer des Vierwaldstättersees in Gersau befinden sich verschiedene Hafenanlagen wie Bootsanlegestellen, Wartungseinrichtungen oder Standplätze, welche bereits seit langer Zeit bestehen. Im bisher rechtskräftigen Zonenplan sind diese Anlagen entweder dem Gewässer oder der Intensiverholungszone zugeordnet. Beides entspricht die Nutzung nicht in gewünschtem Mass und führt zu rechtlich problematischen Situationen insbesondere bei Unterhalts- oder Erweiterungsbegehren. Die neue Zone Hafenzone ordnet diese Hafenanlagen einer geeigneten Bauzone zu, welche auf die Bedürfnisse der Anlagenbetreiber sowie der Öffentlichkeit zugeschnitten ist. So entsteht mehr Klarheit und Rechtssicherheit sowohl für die Betreiber und Eigentümer der Anlagen, wie auch für den Bezirk Gersau. Zu den Zonenregelungen vergleiche Kap. 5 sowie der Artikel 40 im Baureglement. Eine zweite Anpassung der Nutzungsplanung, welche die Rahmenbedingungen für ein touristisch attraktives Gersau (vor allem im Uferbereich) schaffen soll, ist die Einführung der neuen Hotel- und Touristikzone II. Verschiedene Hotel- und Restaurationsanlagen liegen gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan in der Dorfkernzone oder in der Wohn-, Gewerbezone WG3, und stehen daher unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüber. Mit der Umzonung dieser bestehenden Betriebe in die neue Zone wird sichergestellt, dass gewerbliche und touristische Nutzungen im Erdgeschoss erhalten bleiben.

37 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 37 Wohnnutzung in Hotelund Touristikzone Einzonung Strandbad Chindli Reservegebiete Gleichzeitig werden in den Hotel- und Touristikzonen in den Obergeschossen neu Umnutzungen zu Wohnzwecken in beschränktem Masse zugelassen. Da in diesen Zonen in den Obergeschossen bereits heute teilweise Wohnnutzung besteht, ist dies zweckmässig. Ausserdem wird den Bedürfnissen der Hotellerie Rechnung getragen und es werden zusätzliche Wohnungen und damit Einwohnerkapazitäten geschaffen. Das Strandbad Chindli wird vom übrigen Gemeindegebiet in die Intensiverholungszone umgezont. Damit bekräftigt der Bezirksrat den Erhalt der Badeanlage. Ebenfalls sind der bauliche Unterhalt sowie Erneuerungen mit der neuen Zone sichergestellt. Die Reservegebiete werden der Landwirtschaftszone zugeordnet.

38 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 38 Zonenplanänderungen im Gebiet Dorf / Chindli Abb.18: Änderungen Gebiet Dorf / Chindli Rev.- Nr. Alt Zone Neu Bemerkung 1G Reservegebiet Landwirtschaftszone Reservegebiete werden generell aufgehoben und der Landwirtschafszone zugeordnet 4G Reservegebiet Landwirtschaftszone Reservegebiete werden generell aufgehoben und der Landwirtschafszone zugeordnet 5aG Wohn-Gewerbezone 3 Hotel- und Touristikzone II Die Grundstücke zwischen der Kantonsstrasse und dem See im Ort Gersau sollen entweder in der Intensiverholungszone oder in der Hotel- und Touristikzone II liegen. 5bG Gewässer Hafenzone Alle Anlegestellen werden neu in die Hafenzone eingezont. 5cG Intensiverholungszone Hafenzone 7G Gewässer Hafenzone 8G Intensiverholungszone Hafenzone 10aG Gewässer Hafenzone Alle Anlegestellen werden neu in die Hafenzone eingezont. 10bG Intensiverholungszone Gewässer 10cG Intensiverholungszone Hafenzone 12G Intensiverholungszone Hafenzone Die Anlagestellen werden in die Hafenzone umgezont. 13aG Dorfkernzone Hotel- und Touristikzone II 13bG übriges Gemeindegebiet Hotel- und Touristikzone II Das Seehotel Schwert liegt heute in der Dorfkernzone. Es wird der Nutzungskategorie entsprechend in die Hotelund Touristikzone II umgezont. Die Schiffstation wird vom übrigen Gemeindegebiet in die Hotel- und Touristikzone II umgezont. 14G Dorfkernzone Hotel- und Touristikzone II Das Seehotel wird von der Dorfkernzone in die Hotel- und Touristikzone II umgezont. 16aG Dorfkernzone Hotel- und Touristikzone II Der Bereich beim Hotel Seehof Resort wird der Hotel- und Touristikzone II zugeordnet. 18G übriges Gemeindegebiet/Gewässer Intensiverholungszone Der See im Bereich der Badi Chindli wird dieser Nutzung entsprechend in die Intensiverholungszone eingezont. 19G Hotel- und Touristikzone Hotel- und Touristikzone II Das Restaurant/Hotel ist zur Zeit nicht in Betrieb. Mit der Umzonung in die Hotel-und Touristikzone II wird an der touristischen Nutzung festgehalten und gleichzeitig, durch die Möglcheit der teilweisen Wohnnutzung, dem heutigen Zustand Rechnung getragen.

39 Ortsplanungsrevision Gersau; Bericht nach Art. 47 RPV 39 Zonenplanänderungen im Gebiet Rigi Scheidegg / Burggeist Re v.- Nr. Alt Zone 1Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist übriges Gemeindegebiet Auszonungen zur Reduktion der Bauzonenreserven 2Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist übriges Gemeindegebiet Auszonung in übriges Gemeindegebiet 3Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist Landwirtschaftszone 6Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist übriges Gemeindegebiet 7Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist Landwirtschaftszone 8Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist Landwirtschaftszone 9Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist Landwirtschaftszone Auszonungen zur Reduktion der Bauzonenreserven 10Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist übriges Gemeindegebiet 11Ri Wohnzone W2 Rigi-Scheidegg / Burggeist Landwirtschaftszone 1Ro Gewässer Hafenzone 2Ro Gewässer Hafenzone Einzonung aufgrund geplanter Bootsanlegeplätze. Neu Bem erkung Abb.19: Änderungen Rigi Scheidegg / Burggeist Abb.20: Änderungen Rotschuo

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