Nebenberuflich selbstständig

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1 Nebenberuflich selbstständig Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet eine gute Möglichkeit eine Geschäftsidee zu testen. Schließlich kann sich daraus eine tragfähige Vollexistenz entwickeln. Natürlich kann man auch ganz einfach nebenbei Geld verdienen. Aber nicht nur für Arbeitnehmer ist die nebenberufliche Variante zum Start in die Selbstständigkeit eine gute Alternative, sondern beispielsweise auch für Studenten, Arbeitslose, Rentner oder für Personen, die sich in erster Linie um die Kinderbetreuung kümmern. Von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit spricht man, wenn eine Tätigkeit neben der zeitlich überwiegenden Tätigkeit, wie beispielsweise einem Angestelltenverhältnis, ausgeübt wird. Diese darf im zeitlichen Umfang die Haupttätigkeit nicht überschreiten, wobei der Umfang in Abhängigkeit von den genannten Personengruppen variieren kann. Auf die formalen Aspekte, die im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit beachtet werden müssen, wird im Folgenden eingegangen: Anmeldung der Nebentätigkeit Eine nebenberufliche Selbstständigkeit muss immer angemeldet werden. Bei Gewerbetreibenden muss dies bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt der Stadtoder Gemeindeverwaltung erfolgen. Die Kosten für eine solche Gewerbeanmeldung können je nach Stadt oder Gemeinde variieren, liegen im Schnitt aber bei rund 30 Euro. Sollte die Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden, muss man diese vor Aufnahme beim zuständigen Finanzamt melden. Finanzamt und Steuern Mit der Meldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit beim Ordnungsamt wird automatisch das zuständige Finanzamt informiert. Nur Freiberufler müssen die Tätigkeit, wie bereits erwähnt, direkt beim Finanzamt anmelden. Das Finanzamt ist für die steuerliche Registrierung und die Vergabe der Steuernummer der selbstständigen Tätigkeit zuständig. Um diese zu erhalten, muss man den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt beim Finanzamt einreichen. Liegen die Betriebseinnahmen unter Euro im Jahr, können die Gewinne mit einer formlosen Gewinnermittlung beim Finanzamt eingereicht werden. Besonders bei nebenberuflich Selbstständigen stellt dies eine Erleichterung dar, da die Betriebseinnahmen oft unter der Grenze liegen werden. Ab Euro muss der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung vom Finanzamt verwendet werden. Erst ab einem Jahresgewinn von Euro oder einem Jahresumsatz von Euro besteht eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen im Handels- Seite 1 von 10

2 register eingetragen ist. Einzelkaufleute können jedoch darauf verzichten, wenn deren Jahresumsatz und -gewinn in zwei aufeinander folgenden Jahren unter den genannten Kriterien liegt. Auch Unternehmensgründer, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen von der Regelung abweichen, wenn der Jahresumsatz und -gewinn am ersten Abschlussstichtag nach der Gründung unterschritten wird. Auch bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit besteht eine zehnjährige gesetzliche Aufbewahrungsfrist für alle steuerlich relevanten Unterlagen. Nähere Informationen zu dem Thema bietet auch das Merkblatt Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende der IHK Hannover. Kleinunternehmer, die im vorangegangenen Jahr einen Umsatz von Euro nicht überschritten haben und deren Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich Euro nicht übersteigt, können von der Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gebrauch machen. In dem Fall muss man keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Wenn man diese Regelung nutzt, besteht aber auch keine Möglichkeit die Vorsteuer der getätigten Ausgaben vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Weiter darf man auf seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Auch nebenberuflich Selbstständige sollten genau prüfen, ob dieser Optionsmöglichkeit für die individuelle Situation sinnvoll ist oder ob man sofort mit Start der Selbstständigkeit Umsatzsteuer abführt. Beispielsweise könnten es bei nebenberuflich Selbstständigen, die mit Ware oder Dienstleistungen handeln, die sie an Gewerbekunden verkaufen, von Bedeutung sein, wenn ihre Kunden die Umsatzsteuer erstattet bekommen können. Wie bereits erwähnt, besteht zudem keine Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer bei höheren Investitionskosten, die beispielsweise für notwendige Fahrzeuge oder Lagerausstattung anfallen können, erstatten zu lassen. Ausführliche Informationen bietet auch das Merkblatt Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht der IHK Hannover. Die Einkünfte (Gewinne) aus der selbstständigen Arbeit unterliegen ganz regulär der Einkommenssteuer. Der Grundfreibetrag lag 2016 bei Ledigen bei Euro und bei Verheirateten bei Euro. Die Einkünfte aus der nebenberuflich selbstständigen Arbeit werden zu den Einkommen aus der unselbstständigen Arbeit (oder sonstigen Einkünften) addiert, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Liegt das daraus ermittelte Einkommen darunter, fällt keine Einkommenssteuer an. Einkommenssteuertabellen bieten eine Orientierung, um die voraussichtliche Steuerhöhe zu ermitteln. Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer, sobald die Gewinne den Freibetrag von Euro überschreiten, welches bei den meisten nebenberuflich selbstständigen nicht der Fall sein sollte. Fällt die Gewerbesteuer doch an, dann nur für die darüber liegenden Gewinne. Weitere Informationen bietet auch das Merkblatt Steuern für Unternehmensgründer der IHK Hannover. Rechtsformen Die Wahl der Rechtsform hat sowohl persönliche, steuerliche, rechtliche und finanzielle Folgen. Daher sollten die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform genau abgewogen werden. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die Form der Einzelunternehmung (Kleingewerbetreibender) die in der Regel einfachste Variante. Zum einen ist nur eine kostengünstige Gewerbeanmeldung notwendig, zum anderen reicht eine formlose Gewinnermittlung oder Einnahmenüberschussrechnung aus, solange die Grenzen von Euro Jahresgewinn oder Euro Jahresumsatz unterschritten Seite 2 von 10

3 werden, was im Nebenerwerb häufig der Fall sein wird. Der wesentliche Nachteil liegt in der persönlich unbeschränkten Haftung, dass bedeutet, man haftet auch mit seinem Privatvermögen. Sollte man mit einem Geschäftspartner gründen, wäre die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die entsprechende Alternative. Auch bei der GbR reicht eine einfache Gewerbeanmeldung aus und die Gewinne müssen auch hier nur in Form einer formlosen Gewinnermittlung oder Einnahmenüberschussrechnung dem Finanzamt mitgeteilt werden. Der wesentliche Nachteil liegt auch hier in der unbeschränkten Haftung, die sich bei einer GbR auch auf die Geschäftstätigkeiten der Mitgesellschafter beziehen. Die Gewerbetreibenden dürfen sowohl bei der Einzelunternehmung, als auch bei der GbR eine Geschäftsbezeichnung verwenden, die nicht täuschend oder irreführend ist. Dann sollten Sie aber auf allen Geschäftsbriefen, Rechnungen, Quittungen und sonstigen Geschäftspapieren ihren Vor- und Zunamen nennen. Weitere Informationen bietet das Merkblatt Was Kleingewerbetreibende wissen müssen der IHK Hannover. Die Möglichkeit das Unternehmen als Kaufmann in Form eines e.k. (eingetragener Kaufmann) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) im Handelsregister durch einen Notar eintragen zu lassen, wird für die meisten Gründer im Nebenerwerb zu aufwändig sein. Sinnvoll wäre es allerdings, wenn man den verwendeten Namen regional im Handelsregisterbezirk schützen möchte, oder wenn man nicht mit seinem eigenem Namen offen auftreten will. Der eingetragene Kaufmann besteht dabei aus einer Person, wogegen für die OHG mindestens zwei Gesellschafter notwendig sind. Letztendlich kann man auch eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft) gründen. Da Nebenerwerbsgründer aber häufig mit einem geringen Budget starten, ist die GmbH mit dem notwendigen Kapital von Euro oft nicht praktikabel. Daneben haben sowohl die GmbH, als auch die UG (haftungsbeschränkt) den Nachteil, dass sie bilanzierungspflichtig sind. Sollte man sich doch dafür entscheiden, beispielsweise um von der beschränkten Haftung zu profieren, können beide auch alleine gegründet werden; man benötigt aber für die Handelsregistereintragung einen Notar. Einen Überblick für die verschiedenen Rechtsformen bietet auch das Merkblatt Rechtsformen im Überblick (tabellarisch) der IHK. Dies kann auch eine Hilfestellung bieten, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Rechtsformwandel geplant ist. Genehmigung des Arbeitgebers bei hauptberuflichen Arbeitnehmern Mitarbeiter, die in der privaten Wirtschaft arbeiten, unterliegen keiner besonderen Genehmigungspflicht für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Es besteht aber eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, wenn die geplante Tätigkeit die Interessen des Arbeitgebers berührt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn man durch den Nebenerwerb mit dem Arbeitgeber in den Wettbewerb tritt. Einem angestellten Koch, der nebenberuflich einen Cateringbetrieb gründen möchte, könnte der Arbeitgeber dies beispielsweise untersagen, wenn dieser ebenfalls Cateringdienstleistungen anbietet. Weiter kann es sein, dass eine Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart ist, die eine Meldung und Zustimmung der Tätigkeit beim Arbeitgeber erfordert. Seite 3 von 10

4 Der Arbeitgeber kann die nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen, wenn 1. man dadurch mit dem Arbeitgeber in Wettbewerb tritt, 2. die persönliche Arbeitsleistung darunter leidet und man seinen Pflichten als Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend nachkommt, 3. man den Erholungsurlaub für die Nebentätigkeit verwendet oder 4. man die Tätigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit ausübt. Es ist i.d.r. immer sinnvoll mit dem Arbeitgeber über eine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit zu sprechen und sich dies in schriftlicher Form bestätigen zu lassen. Bei Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes besteht immer eine Genehmigungspflicht der Nebentätigkeit. Nur Tätigkeiten als Dozent und auf dem künstlerischen, wissenschaftlichen und schriftstellerischen Bereich sind entsprechend der gültigen Nebentätigkeitsverordnung genehmigungsfrei. Bitte beachten Sie in dem Fall aber, dass die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber bestehen bleibt. Sozialversicherung Angestellte Arbeitnehmer sind in den meisten Fällen über Ihren Hauptjob und den Arbeitgeber sozialversichert. Im Rahmen der nebenberuflichen Selbständigkeit kommen folglich auch keine weiteren Kosten im Rahmen der Krankenversicherung auf die Selbstständigen zu, solange die Tätigkeit auch als nebenberuflich eingestuft wird. Die Beurteilung, ob eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen der Krankenversicherung als nebenberuflich eingestuft wird, muss im Einzelfall durch die zuständige Krankenkasse erfolgen. Sollte man als hauptberuflich eingestuft werden, können erhebliche Zusatzkosten anfalllen. Als hauptberuflich wird eine Selbständigkeit im Rahmen der Krankenversicherung unter anderem eingestuft, wenn diese von wirtschaftlicher Bedeutung ist und der zeitliche Aufwand den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Eine eindeutige Rechtsprechung, ab wann von einem deutlich überwiegenden sowohl zeitlichen Aufwand, als auch der wirtschaftlichen Bedeutung auszugehen ist, gibt es laut dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) nicht. Als Orientierungswert gilt: Wenn durch die nebenberufliche Tätigkeit sowohl der zeitliche Aufwand, als auch die Einkünfte die angestellte Tätigkeit um mindestens 20 Prozent übersteigen, wird die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich im Rahmen der Krankenversicherung eingestuft. Bei Studenten, Arbeitslosen oder Familienversicherten trifft dies zu, wenn die Einkünfte aus der Selbstständigkeit zur überwiegenden Bestreitung des Lebensunterhaltes beitragen. Aus diesem Grund sollte man sich als nebenberuflich Selbstständiger immer individuell von seiner Krankenkasse zur persönlichen Situation beraten lassen, um nicht aus der regulären gesetzlichen Krankenkasse zu fallen. Weiter wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgegangen, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft: 1. Mehr als ein Mitarbeiter geringfügig beschäftigt ist. Sollte man beispielsweise einen Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis im Rahmen eines Minijobs beschäftigen gilt man noch als nebenberuflich Selbstständig. Beschäftigt man zwei oder mehr 450 Euro-Kräfte, gilt dies nicht mehr im Rahmen der Krankenversicherung. Sollte dies zutreffen muss man sich als hauptberuflich Selbstständiger kranken- und pflegeversichern. Seite 4 von 10

5 2. Mindestens ein Mitarbeiter mehr als geringfügig beschäftigt ist (Voll- oder Teilzeit). Sobald man mindestens einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig anstellt, gilt man folglich nicht mehr als nebenberuflich selbstständig und muss sich auch in dem Fall selber hauptberuflich kranken- und pflegeversichern. Folgende Kriterien sprechen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit: 1. Wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit als Hobby betrieben wird und eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung hat, 2. diese weniger als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird und 3. die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit nicht zur überwiegenden Deckung der Lebenshaltungskosten dienen. Endscheidet die Krankenkasse anhand der zuvor genannten Kriterien, dass die selbstständige Tätigkeit nicht als nebenberuflich, sondern als hauptberuflich einzustufen ist, hat dies die Folge, dass man sich nicht mehr als angestellter Mitarbeiter über seinen Arbeitgeber sozialversichern kann. Daraus entstehen Mehrkosten, da der hauptberuflich Selbstständige keinen Arbeitgeberanteil mehr an den Sozialversicherungsbeiträgen erhält. Solange die Krankenkasse die selbstständige Tätigkeit als nebenberuflich einstuft, fallen für die Einkünfte daraus keine gesonderten Beiträge im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung an. Im Rahmen der Rentenversicherung besteht bei bestimmten Personengruppen eine Versicherungspflicht; beispielsweise bei Künstlern, selbstständige Lehrern und Erziehern. Daraus resultierend kann ein nebenberuflich Selbstständiger im Rahmen der Rentenversicherung mehrfachversicherungspflichtig sein. Eine angestellte Buchhalterin, die beispielsweise nebenberuflich als Ballettlehrerin tätig ist, ist neben der Rentenversicherungspflicht im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses auch über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Die Beiträge sind dann für jede entstandene Rentenversicherungspflicht zu zahlen, maximal aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wenn man als nebenberuflich Selbstständiger rentenversicherungspflichtig ist, muss man dies innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dem jeweiligen Rentenversicherungsträger melden. Wird diese Frist versäumt, können die Beiträge nachgefordert werden. Ob man rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, dazu beraten die entsprechenden Sozialversicherungsträger ( Selbstständige im Nebenerwerb, die im Haupterwerb einer Beschäftigung im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis nachgehen, sind bereits darüber arbeitslosenversichert. Sobald der Neben- in den Haupterwerb gewandelt werden soll, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich über die Arbeitslosenversicherung abzusichern. Antragsberechtigt sind beispielsweise Selbstständige, die mindestens 15 Stunden wöchentlich der selbstständigen Tätigkeit nachgehen und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Pflichtversicherungsverhältnis waren. Nähere Informationen bieten auch die Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit oder die zuständige Agentur für Arbeit. Beispiel: Eine angestellte Sachbearbeiterin betreibt im Nebenerwerb eine kleine Modeboutique. Um geregelte Öffnungszeiten sicherzustellen, stellt sie eine Verkäuferin mit 25 Wochenstunden ein. Da in diesem Fall ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus- Seite 5 von 10

6 geübt wird. Wenn diese Vermutung nicht wiederlegt wird, besteht ab dem Zeitpunkt keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht mehr, lediglich die Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht bleibt bestehen. Besonderheiten bei Arbeitslosen Sollte eine nebenberufliche Selbstständigkeit während einer Arbeitslosigkeit ausgeübt werden, muss diese immer bei der zuständigen Agentur gemeldet werden. Während des Bezuges von Arbeitslosgengeld muss der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit stets unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Für diese Nebentätigkeit gibt es einen Freibetrag für den Gewinn von 165 Euro pro Monat. Um den darüber liegenden Gewinn wird das Arbeitslosengeld (ALG I) gekürzt. Da die Einkünfte aus einem Nebenerwerb normalerweise monatlich schwankend sind, werden diese nachträglich angerechnet. Die zuständige Agentur für Arbeit wird dies entsprechend bei den Arbeitslosen abfragen. Wenn beispielweise in einem Monat ein Gewinn von 315 Euro erzielt wurde, werden 150 nachträglich vom Arbeitslosengeld abgezogen. Der Wandel des Neben- in den Haupterwerb kann von der zuständigen Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss ( 93 SGB III) gefördert werden. Es sollte beachtet werden, dass der Gründungzuschuss stets eine Ermessensleistung der zuständigen Agentur für Arbeit ist. Antragsberechtigt ist man, wenn man mindestens einen Tag Anspruch auf ALG I hat und noch 150 Tage Restanspruch vorweisen kann. Sollte der Gründungszuschuss gewährt werden, erhält man für sechs Monate das ALG I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich. Für weitere neun Monate kann im Anschluss die Pauschale von 300 Euro monatlich beantragen. Hier ist ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Agentur zu empfehlen. Auch während des Bezuges von ALG II kann eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausgeübt werden. Der Freibetrag für die Gewinne liegt laut SGB II aktuell bei 100 pro Monat. Weiter wird eine Pauschale von 20 Prozent für die Gewinne von 101 bis Euro berücksichtigt. Für die über Euro anfallenden Gewinne wird noch eine Pauschale von 10 Prozent berücksichtigt. Die Obergrenze liegt bei Euro oder bei Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Alle Gewinne die darüber anfallen, werden voll angerechnet. Liegt der monatliche Gewinn beispielsweise bei 400 Euro kann ein Freibetrag von 160 Euro (100 zuzüglich 60 Euro 20 Prozent von 300 Euro) geltend gemacht werden. In dem Fall würden die ALG II-Bezüge um 240 gemindert. Ausführliche Informationen bietet auch das Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld der Bundesagentur für Arbeit und die zuständige Grundsicherungsstelle. Unternehmensgründer, die ALG II beziehen, können für den Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit Einstiegsgeld bei der zuständigen Grundsicherungsstelle beantragen. Eine Gründung im Nebenerwerb ist nicht förderfähig. Wie beim Gründungszuschuss wird auch das Einstiegsgeld als Zuschuss gewährt, einen Rechtsanspruch gibt es aber auch hier nicht. Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gewährt und zusätzlich zu den Leistungen des ALG II gezahlt. Der Zuschusssatz liegt in der Region Hannover bei aktuell 303 Euro und wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Solange man ALG I oder ALG II bezieht ist man über die zuständige Agentur krankenund pflegeversichert. Sobald man den Neben- in den Haupterwerb wandelt und keine Seite 6 von 10

7 Leistungen des ALG I oder ALG II mehr bezieht, fällt man aus dieser Versicherung und muss sich umgehend selber versichern. Besonderheiten bei Studenten Studenten können prinzipiell parallel zum Studium eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben. Bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, sind sie in der Regel über die Eltern im Rahmen der Sozialversicherung familienversichert. Solange sie eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ausüben, bleiben die Studenten in der Familienversicherung. Als nebenberuflich selbstständig gilt man, wenn die Zeit, die für die Nebentätigkeit verwendet wird, immer noch unter der des Zeitaufwandes des Studiums bleibt und die Einnahmen daraus nicht zur Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen. Der monatliche Gewinn darf nicht höher als 415 Euro (Stand: 2016) sein. Sollten Studenten aufgrund des Gewinnes nicht mehr familienversichert sein, aber noch unter 20 Stunden die Woche arbeiten, gelten Sie immer noch als nebenberuflich selbstständig. In dem Fall können Sie sich als Student mit den vergünstigen Sozialversicherungstarifen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Gilt man als Student als hauptberuflich selbstständig, besteht die Möglichkeit sich freiwillig über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Man sollte sich immer bei einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Studium von der Krankenkasse beraten lassen, um den persönlichen Status zu prüfen. Studenten, die BAföG beziehen, haben die Möglichkeit bis zu 450 Euro (Stand: 2016) monatlich mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit dazuzuverdienen. Die Einkünfte (Gewinne), die darüber liegen, werden dem BAföG angerechnet. Diese Einkünfte aus Nebentätigkeiten müssen dem entsprechenden Amt regelmäßig gemeldet werden. Besonderheiten bei Familienversicherten Ehepartner, die über die Familienversicherung pflichtversichert sind, können dies prinzipiell bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet und der durchschnittliche monatliche Gewinn 415 Euro (Stand: 2016) nicht übersteigt. Gleiches gilt für familienversicherte Schüler, analog zu den Regelungen bei den Studenten. Wenn man mehr als einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter hat, gilt man auch im Rahmen der Familienversicherung als hauptberuflich selbstständig und kann nicht mehr familienversichert sein. Bei einem 450 Euro-Job, den man parallel zur nebenberuflichen Selbstständigkeit annimmt, fällt man ebenfalls aus der Familienversicherung. Um das Risiko zu umgehen, das Anrecht auf Familienversicherung zu verlieren, sollte man sich von der Krankenkasse individuell beraten lassen. Seite 7 von 10

8 Besonderheiten während der Elternzeit Grundsätzlich ist es erlaubt, während der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit von maximal 30 Wochenstunden auszuüben. Der Arbeitgeber sollte aber informiert werden und gegebenenfalls sollte man sich auch eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn man mit dem Arbeitgeber in Wettbewerb tritt oder eine Nebentätigkeitsklausel im Vertrag vereinbart wurde. Weiter muss die selbstständige Tätigkeit der zuständigen Elterngeldstelle gemeldet werden. Die Gewinne werden auf die Elterngeldbezüge angerechnet, der Mindestelterngeldbetrag von aktuell 300 Euro wird aber immer ausgezahlt. Eine Hilfestellung zur Berechnung der voraussichtlichen Elterngeldbezüge bietet auch der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es ist empfehlenswert sich von der zuständigen Elterngeldstelle zu der persönlichen Situation beraten zu lassen. Weiter sollte man die selbständige Tätigkeit der Krankenkasse melden und sich beraten lassen, um zu prüfen, ob man als neben- oder hauptberuflich eingestuft wird. Besonderheiten bei Rentnern Rentner haben abhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze (aktuell 65 Jahre) erreicht haben oder nicht, Hinzuverdienstgrenzen. Bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bestehen keine Einschränkungen. Die Tätigkeit muss nur der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) gemeldet werden. Diese ist für die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner zuständig, wenn der Rentner für eine bestimmte Dauer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war. Die Beiträge für die Rente werden entsprechend des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent (Stand: 2016) zur Hälfte von der KVdR und zur anderen Hälfte vom Rentner getragen. Den individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse trägt der Rentner selber. Durch die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit entstehen zusätzliche Beiträge, sobald die Einnahmen 145,25 Euro (Stand 2016) monatlich übersteigen. Die daraus entstehenden zusätzlichen Beiträge hat der Rentner selber zu tragen. Wenn das gesamte Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro (Stand: 2016) erreicht, werden die Beiträge nur noch bis zu der Grenze berechnen. Ausführliche Informationen bietet auch die Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung der Deutschen Rentenversicherung. Beispiel: Ein Rentner erhält eine reguläre Rente von Euro monatlich und zusätzlich Bezüge aus der Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Höhe von Euro. Weiter bezieht er Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in Höhe von Euro. Insgesamt sind Einkünfte im Rahmen der Krankenversicherung in Höhe von 4.237,50 Euro sozialversicherungspflichtig, da 62,50 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die 62,50 Euro oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verrechnen sich mit den selber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen. Man sollte sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen, um prüfen zu lassen, ob man von der KVdR als hauptberuflich selbstständig eingestuft wird, da man sich dann nicht mehr darüber krankenversichern kann. Es besteht zwar die Möglichkeit sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, es fallen aber die vollen Beiträge für den Versicherten an. Seite 8 von 10

9 Sollte man Rente vor Eintritt der Regelaltersgrenze beziehen, bestehen individuelle Regelungen, je nachdem welchen Status (z.b. Erwerbsminderungsrente) man hat. Gewinne aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit dürfen bei einer Erwerbsminderungsgrenze aktuell 450 Euro monatlich nicht übersteigen. Wenn man im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft, ob die festgestellt Erwerbminderung weiterhin vorliegt. Sollte man eine Vollrente vor Eintritt der Regelaltersgrenze erhalten, besteht die Möglichkeit maximal 450 Euro pro Monat dazuzuverdienen ohne das die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit angerechnet werden. Einkünfte, die darüber anfallen werden der Rente angerechnet und die Rente wandelt sich in eine Teilrente. Bei der Teilrente besteht die Möglichkeit sich diese in Form einer 1/3, 1/2 oder 2/3-Teilrente auszahlen zu lassen. In diesen Fällen sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Ausführliche Informationen bietet auch die Broschüre Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen der Deutschen Rentenversicherung. Rentner, die einer nebenberuflichen Selbständigkeit nachgehen möchten, sollten sich immer bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ( zu ihrer individuellen Situation beraten lassen. Nebenerwerb von zuhause Oft werden nebenberufliche Gründungen aus der eigenen Wohnung bzw. dem eigenen Haus gestartet. Dies hat den Vorteil, dass die fixen Kosten gering gehalten werden können. Es muss aber immer baurechtlich geprüft werden, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Nutzung der Immobilie gestattet ist. Ratsam ist es auf alle Fälle den Vermieter der gemieteten Wohnung oder des gemieteten Hauses über die geplante Tätigkeit zu informieren. Es sollte in dem Zusammenhang geprüft werden, für welchen Zweck die Immobilie vermietet ist. Gegebenenfalls sollte man sich eine schriftliche Einverständnis des Vermieters geben lassen. Wichtig ist zu wissen, dass eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt nicht besagt, dass in der Immobilie auch das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf. Diese Entscheidung trifft die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer vor Aufnahme der Tätigkeit mit der zuständige Behörde zu sprechen und sich die Auskunft geben zu lassen, ob die geplante Tätigkeit dort ohne weitere Genehmigungen erlaubt ist oder gegebenenfalls grundsätzlich nicht möglich ist. Fördermöglichkeiten im Nebenerwerb Die meisten Förderprogramme sind für Gründungen im Haupterwerb bestimmt. Unterschieden werden die Programme in Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Bei Nebenerwerbsgründern bietet zum einen der MikroSTARTer Niedersachsen der NBank, die Möglichkeit ein Darlehen in Höhe von Euro bis zu Euro aufzunehmen. Dieses Darlehen kann direkt über die NBank beantragt werden und ist problemlos für den Nebenerwerb möglich. Weiter bietet die KfW mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld die Möglichkeit bis zu Euro pro Gründer aufzunehmen. Davon sind Seite 9 von 10

10 maximal Euro für Betriebsmittel zulässig. Bei dem ERP-Gründerkredit StartGeld muss der Nebenerwerb aber mittelfristig auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgerichtet sein. Hinweis Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Oktober 2016 Autor Scott Kohlberg Abteilung Handel und Dienstleistungen Tel. (0511) Fax (0511) Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben Hannover Seite 10 von 10

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