Luftqualität in Frankfurt am Main im Jahr 2012
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- Ralf Adler
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1 Luftqualität in Frankfurt am Main im Jahr 2012 Grüne Umweltzone & NO2 Problematik Skyline Frankfurt am Main mit Verkehrszeichen grüne Umweltzone im Vordergrund (Fotomontage) Seite 1 von 13
2 Inhaltsverzeichnis I. Zusammenfassung der lufthygienischen Belastungssituation Übersicht der lufthygienischen Situation im Jahr Einleitung Schadstoffmessung und geltende Grenzwerte Gemessene Immissionswerte in NO2 Problematik und Luftqualität in der Bundesrepublik Deutschland Umweltzone Auswirkungen der Umweltzone auf die Luftqualität Plakettenstatistik Zukunft der Umweltzone und neue Abgasnorm II. Literatur III. Weiterführende Informationen Impressum Herausgeber: Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat Umweltamt Galvanistraße Frankfurt am Main Redaktionelle Bearbeitung und Gestaltung: Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz (79.32) Dipl.-Ing.(FH) Philipp Wolfrum Tel.: Mail: Datengrundlage: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Stadt Frankfurt am Main, Verkehrsdezernat, Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung Kraftfahrtbundesamt (KBA) Titelbild: Hintergrund Stadt Frankfurt am Main; Verkehrszeichen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Stand: Juni 2013 Seite 2 von 13
3 I. Zusammenfassung der lufthygienischen Belastungssituation 2012 Luftschadstoffe werden im Rhein-Main-Gebiet primär durch den Kraftfahrzeugverkehr, die Industrie, die Gebäudeheizungen und durch den Flughafen (Flugverkehr) erzeugt. Diese sogenannten Emissionen verteilen sich in der Atmosphäre und können als Immissionen auf die Umwelt, auf Lebewesen und auf den Menschen einwirken. Besonders häufig diskutierte Luftschadstoffe sind Feinstaub, bekannt als PM10 und Stickstoffdioxid (kurz: NO 2). Zum Schutze der menschlichen Gesundheit erhebt der Gesetzgeber Immissionsgrenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe. Diese Grenzwerte beschreiben für jeden Luftschadstoff individuelle Luftkonzentrationshöchstmengen, ab welchen (gesundheitliche) Wirkungen auf den Menschen möglich sind. Viele der geltenden Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe können im Stadtgebiet Frankfurt am Main eingehalten werden. Ausnahmen stellen weiterhin die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstaub der Fraktion PM10 dar. Die Grenzwerteinhaltung dieser Schadstoffe ist an exponierten Stellen unsicher. Die Luftreinhalteplanung richtet sich im Besonderen auf die Minderung von Luftschadstoffen, welche durch den Kraftfahrzeugverkehr (KFZ-Verkehr) erzeugt werden. Dem KFZ-Verkehr ist der Hauptimmissionsbeitrag beizumessen, da die Abgase direkt in den schützenswerten und menschennahen Bereichen emittiert werden. Hier überwachen Luftmessstationen des Landes Hessen die Frankfurter Luftqualität, wie beispielsweise verkehrsnah in der Friedberger Landstraße. Die Luftschadstoffbelastung ist in den vergangenen Jahren aufgrund einer zielführenden Luftreinhaltepolitik deutlich zurückgegangen. Die Luftreinhalteplanung hat in den letzten Jahren große Erfolge erzielt. Maßnahmen wie die Einführung und schrittweise Verschärfung der Umweltzone, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Einhaltung modernster Emissionsstandards durch die Busflotte und die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sind erfolgreich. Durch den Ausbau des Fernwärmenetzes und mit Vorgaben zur energiesparenden Bauweise werden die Emissionen der Gebäudeheizungen weiter reduziert stellte sich die Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration wie folgt dar: Feinstaub PM10: Der Abwärtstrend setzt sich fort: An der Friedberger Landstraße wurden 2012 die niedrigsten Messwerte seit Beginn der Datenerhebung im Jahr 2001 erfasst: 25,0 µg/m³ im Jahresmittel, 19 Überschreitungen des Tagesmittels (50 µg/m³). An den Stationen im städtischen Hintergrund entspricht das Belastungsniveau in etwa dem der Vorjahre. Die Wetterverhältnisse haben niedrige Messwerte bundesweit begünstigt: An nur vier Prozent aller verkehrsnahen Messstationen wurde in Deutschland der Grenzwert für das Tagesmittel überschritten [7]. Stickoxide: PM2,5 ist an der Friedberger Landstraße mit 16,5 µg/m³ im Jahresmittel gemessen worden. Rückgänge auch beim NO 2 an der Friedberger Landstraße und im städtischen Hintergrund; Grenzwerteinhaltung an den Stationen Sindlingen und Frankfurt-Ost. Der Jahresmittelwert an der Friedberger Landstraße liegt mit 52,7 µg/m³ deutlich unter den Vorjahreswerten, die Einhaltung des Grenzwerts von 40 µg/m³ ist allerdings nicht absehbar. Seite 3 von 13
4 An mindestens 52 % der deutschen verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert überschritten [7]. Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwerts bis 2015 wurde seitens der EU für Frankfurt am Main abgelehnt. Umweltzone Frankfurt am Main Anteil der Fahrzeuge mit grüner Plakette nimmt weiter zu und liegt, insbesondere bei den Nutzfahrzeugen, deutlich über dem Bundesdurchschnitt. 91,9 % der in Frankfurt zugelassenen Fahrzeuge fahren mit grüner Plakette, hiervon 92,8 % Personenkraftwagen und 78,3 % Nutzfahrzeuge. Die Umweltzone hat die Fahrzeugmodernisierung in Frankfurt am Main im Bundesvergleich beschleunigt. 1. Übersicht der lufthygienischen Situation im Jahr Einleitung Schadstoffmessung und geltende Immissionsgrenzwerte Die Luftqualität wird in Hessen durch ein umfangreiches Luftmessnetz konsequent überwacht. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (kurz: HLUG) betreibt in Hessen zahlreiche Luftmessstationen, die zu jeder Tageszeit die Konzentration der Luftschadstoffe messen. Die erhobenen Werte sind öffentlich einsehbar (siehe Kap. III, Seite 13). Luftmessstationen charakterisieren drei verschiedene Belastungsqualitäten. Es wird zwischen städtisch verkehrsnahen Stationen (in direkter Straßennähe an vielbefahrenen Straßen), Stationen im städtischen Hintergrund ( typische Luftqualität in einer Stadt) und Stationen im ländlichen Hintergrund (großräumiges Luftqualitätsniveau, abseits von Emittenten) unterschieden. In der Stadt Frankfurt am Main überwachen aktuell drei (2012 zeitweise fünf) Luftmessstationen die Luftqualität. Eine hiervon steht verkehrsnah an der Friedberger Landstraße. Diese Messstation dokumentiert den worst case, die höchste Luftschadstoffbelastung an eng bebauten, schlecht durchlüfteten und vielbefahrenen Straßen. Die verbleibenden beiden Messstationen repräsentieren den städtischen Hintergrund. Am Bahnhof Höchst und im Osten von Frankfurt (Hanauer Landstraße) wird die allgemein repräsentative Luftschadstoffbelastung gemessen. Von 2008 bis 2012 war in Frankfurt Sindlingen eine weitere Hintergrundstation in Betrieb. Innerhalb des knapp fünfjährigen Messzeitraums konnten in Sindlingen keine kritischen Luftschadstoffwerte oder Schwermetallbelastungen nachgewiesen werden. Zukünftige Überschreitungen sind nicht zu erwarten. Die temporäre Luftmessstation war 2008 wegen Bedenken vor hohen Schadstoffbelastungen durch neue Industrieanlagen im Industriepark Höchst in Betrieb genommen worden. Einjähriges Messprogramm auf dem Eine fünfte Luftmessstation ist am auf Lerchesberg zeigt keine auffälligen dem Lerchesberg unter der Anfluggrundlinie der Luftmesswerte. Der Magistrat setzt die Nordwestlandebahn in Betrieb gegangen. Die Station wurde im Juni 2013 für ein weiteres Messjahr nach Stickstoffdioxidmessung dauerhaft fort Flörsheim am Main versetzt, um auch westlich der Landebahn Luftqualitätsdaten zu sammeln. Hintergrund ist die Erfassung möglicher Immissionen, welche seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen befürchtet werden. Die Messwerte sind bisher unauffällig Seite 4 von 13
5 und liegen deutlich unter denen der übrigen Stationen im städtischen Hintergrund. Das Umweltdezernat hatte sich Ende 2011 für zusätzliche Luftmessungen im Frankfurter Süden eingesetzt und führt die Messungen von Stickstoffdioxid mittels Passivsammlern am Lerchesberg fort. Weitere Luftmessstationen werden von der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG im Industriepark Höchst und auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens durch die Fraport AG betrieben. Eine Zusammenstellung der geltenden Immissionsgrenzwerte (rechtlich bindend) und Zielwerte (rechtlich nicht bindend) zeigt Tabelle 1. Die Immissionswerte sind in der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV) festgelegt. Diese Verordnung setzt die EU-Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht um. Die Einhaltung vieler dieser Grenzwerte stellt dank umfangreicher lufthygienischer Maßnahmen in den letzten Jahren kein Problem mehr dar, bei manchen Grenzwerten besteht jedoch die Gefahr einer Überschreitung (Beispiel: Grenzwert für das 24-Stunden-Mittel Feinstaub PM10). Tabelle 1: Übersicht über geltende Grenzwerte und Zielwerte nach der 39. BImSchV [1] Luftschadstoff Kenngröße Einheit Grenzwert / *Zielwert (Anzahl zulässiger Überschreitungen im Jahr) Benzol Jahresmittel µg/m³ 5 CO max. 8-h-Mittel mg/m³ 10 NO 2 Ozon 1-h-Mittel µg/m³ 200 (18 mal) Jahresmittel µg/m³ 40 8-h-Mittel µg/m³ *120 (25 mal) 1-h-Mittel [Informationsschwelle] µg/m³ [180] PM2,5 Jahresmittel µg/m³ *25 PM10 24-h-Mittel µg/m³ 50 (35 mal) Jahresmittel µg/m³ 40 1-h-Mittel µg/m³ 350 (24 mal) 2 24-h-Mittel µg/m³ 125 (3 mal) 1 g = mg = µg; 1 µg = 0,001 mg = 0, g Grenz-/Zielwerte werden im Stadtgebiet dauerhaft deutlich unterschritten und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren sicher eingehalten Grenz-/Zielwerte werden im Stadtgebiet stellenweise in manchen Jahren überschritten, Überschreitungen zukünftig möglich Grenz-/Zielwerte werden stellenweise im Stadtgebiet deutlich überschritten und können auch in den nächsten Jahren nicht flächendeckend eingehalten werden Seite 5 von 13
6 1.2. Gemessene Immissionswerte in 2012 Das Messjahr 2012 war gekennzeichnet von nur wenigen austauscharmen Wetterlagen. Solche Inversionen sind kritisch, da der natürliche Luftaustausch vermindert wird und Luftschadstoffe sich insbesondere in Straßenschluchten anreichern können. Im Gegensatz zu den Grenzwerten für ein Jahresmittel machen sich Inversionswetterlagen hauptsächlich bei den sogenannten Kurzzeitgrenzwerten bemerkbar (z.b. dürfen an höchstens 35 Kalendertagen die Tagesmittelkonzentration für Feinstaub PM10 50 µg/m³ übersteigen). Friedberger Landstraße: deutlicher Konzentrationsrückgang an Feinstaub und Stickstoffdioxid wurden in Frankfurt am Main und überregional sehr wenige Überschreitungstage für Feinstaub PM10 festgestellt. An der besonders kritischen verkehrsnahen Luftmessstation in der Friedberger Landstraße wurden nur 19 Überschreitungstage ermittelt, der Grenzwert konnte somit deutlich eingehalten werden. Im Jahresmittel sind 25,0 µg/m³ an der Friedberger Landstraße ermittelt worden. Dies ist das niedrigste Konzentrationsniveau, welches jemals an der Friedberger Landstraße erfasst wurde. Die Stickstoffdioxidkonzentrationen lagen 2012 an allen Frankfurter Stationen unter den Werten des Vorjahres. Teilweise wird der gültige Grenzwert jedoch noch deutlich überschritten. Tabelle 2: Jahresmittelwerte von Luftschadstoffen an Messstationen Frankfurt am Main 2012 (2011) in [µg/m³] Friedberger Landstraße Ffm. Höchst Ffm. Ost Ffm. Sindlingen GW Benzol Feinstaub PM10 Feinstaub PM2,5 2,13 (1,73) 25,0 (28,8) 16,5 (19,7) ,3 (19,7) 21,8 (21,1) 1,08 (0,87) 19,6 (22,5) Wie in den Vorjahren konnte der Grenzwert für Stickstoffdioxid an den Stationen Friedberger Landstraße NO 42,9 (47,2) 30,5 (31,8) 21,6 (23,2) 13,4 (15,5) - und Höchst nicht eingehalten werden. NO 2 52,7 (56,9) 44,4 (47,7) 34,0 (34,5) 31,4 (33,3) 40 Ozon - 33,5 (32,4) 37,7 (36,6) - - SO 2-1,8 (3,1) Datengrundlage: HLUG, 2013 Grenzwerte (GW) und Grenzwertüberschreitungen Klammerwerte ( ) beziehen sich auf das Messjahr ,7 (3,1) - Seite 6 von 13
7 Tabelle 3: Überschreitungshäufigkeit bei Kurzzeitgrenzwerten und Informationsschwellen von Luftschadstoffen an Messstationen in Frankfurt am Main 2012 (2011) Friedberger Landstraße Ffm. Höchst Ffm. Ost Ffm. Sindlingen GW Feinstaub PM10 24-h-Mittel > 50 µg/m³ 19 (42) 7 (9) 11 (9) 8 (20) : alle Kurzzeit- NO 2 1-h-Mittel > 200 µg/m³ 5 (8) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 18 grenzwerte deutlich unterschritten Ozon (O 3) 1-h-Mittel > 180 µg/m³ - Datengrundlage: HLUG, 2013 Grenzwerte (GW) und Grenzwertüberschreitungen Klammerwerte ( ) beziehen sich auf das Messjahr (0) 7 (0) - - Erneut waren in 2012 die Luftmessstationen Friedberger Landstraße und Höchst von Grenzwertüberschreitungen des NO 2-Jahresmittels betroffen. Die Grenzwerte für Feinstaub konnten flächendeckend an allen Stationen eingehalten werden. Zum Vergleich: 2011 wurden an der Friedberger Landstraße 42 Überschreitungstage bei einem erlaubten Tagesmittel von 50 µg/m³ gemessen, 2012 waren es nur noch 19. Insbesondere am Hotspot in der Friedberger Landstraße gehen die Stickstoffdioxid Konzentrationen zurück. Auch in der Hanauer Landstraße (Ffm.-Ost) sind Rückgänge erkennbar, in Höchst verweilen die Konzentrationen auf hohem Niveau. Datengrundlage: HLUG Abb. 1: Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid an den Frankfurter Luftmessstationen der Jahre 2000 bis 2012 Die Abnahme der Schadstoffbelastung ist bei Feinstaub PM10 deutlicher ausgeprägt als bei Stickstoffdioxid. Problematisch ist seit vielen Jahren die Einhaltung des Grenzwerts für das Tagesmittel. Langfristig sind die Konzentrationen deutlich zurückgegangen und liegen flächendeckend weit unter dem erlaubten Jahresmittel Grenzwert von 40 µg/m³. Mit niedrigen Seite 7 von 13
8 Jahresmittelkonzentrationen sinkt zwar die Wahrscheinlichkeit der Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes, jedoch ist diese Größe stark von meteorologischen Einflüssen geprägt, sodass Grenzwertüberschreitungen zukünftig weiterhin möglich sind. Die Feinstaub PM10 Konzentrationen sind an allen Stationen im langfristigen Jahresmittelvergleich gesunken. Der Grenzwert (40 µg/m³) kann seit vielen Jahren deutlich und sicher eingehalten werden. Datengrundlage: HLUG Abb. 2: Jahresmittelwerte Feinstaub PM10 an den Frankfurter Luftmessstationen der Jahre 2000 bis 2012 Die Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittels für Feinstaub PM10 ist im langjährigen Vergleich stark gesunken. Da die Meteorologie auf diese Größe einen hohen Einfluss hat, sind Grenzwertüberschreitungen auch zukünftig nicht auszuschließen. Datengrundlage: HLUG Abb. 3: Anzahl der Überschreitungstage des Tagesmittels für Feinstaub PM10 der Jahre 2000 bis 2012 Seite 8 von 13
9 1.3. NO2 Problematik und Luftqualität in der Bundesrepublik Deutschland EU: Fristverlängerung zur Einhaltung der NO2 vielerorts abgelehnt. Luftreinhaltpläne müssen fortgeschrieben werden. Die Einhaltung der strengen EU- Grenzwerte für Stickstoffdioxid stellt nicht nur für Frankfurt am Main, sondern für alle EU-Mitgliedstaaten eine große Aufgabe dar. In Deutschland hat die Bundesregierung für 57 Städte eine Fristverlängerung zur Einhaltung des NO 2-Grenzwerts von 40 µg/m³ bis 2015 beantragt, welche in 33 Fällen darunter auch Frankfurt am Main abgelehnt wurde. Der Luftreinhalteplan für Frankfurt am Main muss daher fortgeschrieben werden. Eine vorläufige Auswertung des Umweltbundesamts [7] geht derzeit davon aus, dass an 52 % aller verkehrsnahen Luftmessstationen der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden konnte. Vermutlich steigt dieser Anteil auf 65 % an, wenn diskontinuierliche Messverfahren (Passivsammlung) mit berücksichtigt werden. Der Anteil der Stationen mit Grenzwertüberschreitung dieses Belastungsregimes ist im Vorjahresvergleich um etwa 5 % gesunken. An bundesweit etwa 3 % aller Messstationen wurden mehr als 18 erlaubte Überschreitungen des Einstundenmittels von 200 µg/m³ erfasst. Der Grenzwert für das Jahresmittel Feinstaub PM10 konnte deutschlandweit an allen Messstationen eingehalten werden. An 9 % aller verkehrsnahen Messstationen wurden mehr als 35 Überschreitungen des 50 µg/m³ Tagesmittels registriert. Stickstoffdioxid hat nach Einführung des Grenzwerts 2010 deutlich an Relevanz gewonnen und dominiert inzwischen die Luftreinhalteplanung vor dem Feinstaub. 2. Umweltzone Seit Oktober 2008 besteht in Frankfurt am Main eine etwa 110 km² große Umweltzone innerhalb des Autobahnrings. Die Umweltzone ist eine von vielen Maßnahmen in der Luftreinhalteplanung, welche verkehrsbedingte Luftverunreinigungen vermindern soll. In belasteten Gebieten schließt eine Umweltzone stärker emittierende Fahrzeuge vom Verkehr aus. Die Strenge einer Umweltzone wird durch unterschiedliche Zufahrtsberechtigungsstufen geregelt. Kraftfahrzeuge werden entsprechend ihres Emissionsverhaltens in vier verschiedene Schadstoffgruppen kategorisiert, erkennbar an den unterschiedlichen Plaketten (rote, gelbe und grüne oder gar keine Plakette). Besonders Dieselfahrzeuge sind von den Einfahrverboten betroffen, da sie technisch bedingt höhere Emissionen als benzinbetriebene Fahrzeuge erzeugen. Alle Benziner mit geregeltem Katalysator erhalten eine grüne Plakette, ohne geregelten Katalysator gibt es keine Plakette. Rote (Euro 2/II) und gelbe (Euro 3/III) Plaketten betreffen daher immer nur Dieselfahrzeuge. Die Frankfurter Umweltzone ist seit ihrer Einführung sukzessive verschärft worden. Die letzte Stufe trat am in Kraft. Seitdem dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt (im Folgenden grüne Umweltzone ). Seite 9 von 13
10 2.1. Auswirkungen der Umweltzone auf die Luftqualität Umweltzonen polarisieren in den Medien und werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Einerseits sind sie als sinnvolles Mittel zur Senkung der Feinstaub- und Stickstoffoxidkonzentrationen anerkannt, andererseits wird ihre Wirksamkeit häufig in Frage gestellt. Tatsächlich ist es messtechnisch sehr schwer, den Einfluss der Umweltzone auf die Immissionskonzentrationen nachzuweisen. Das Wetter hat einen zu hohen Einfluss auf jährliche, natürliche Schwankungen der Messwerte. Zudem werden an den Stationen auch Immissionen aus dem sogenannten (städtischen / regionalen) Hintergrund und durch Ferntransort herangetragene erfasst. Je nach Lage der Station addiert sich auf dieses Grundniveau an Schadstoffen immer ein lokaler Beitrag unterschiedlicher Größe hinzu. An verkehrsnahen Messstationen an vielbefahrenen Straßen ist dieser in der Regel deutlich höher als an Stationen im städtischen Hintergrund. Grundsätzlich ist eine gemessene Immission anhand ihrer bloßen Messdaten nicht einem bestimmten Quellemittenten zuzuordnen. In Frankfurt befindet sich nur eine Luftmessstation innerhalb der Umweltzone: Die verkehrsnahe Station in der Friedberger Landstraße. Für eine Wirkungsabschätzung ist die Betrachtung der durch die Umweltzone provozierten Emissionseinsparungen sinnvoll. Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main [3] hat beim Feinstaub gegenüber dem Stand von 2010 durch die Einführung der grünen Umweltzone in etwa eine Halbierung des kraftfahrzeugbedingten PM10 Ausstoßes ermittelt. Immissionsseitig soll sich dies an der Friedberger Landstraße mit einem Rückgang um 8,5 % bemerkbar machen, beim Stickstoffdioxid werden 3,5 % Minderung erwartet. Diese Berechnungen können aus der Plakettenverteilung, welche das Kraftfahrtbundesamt zum 1. Januar eines jeweiligen Jahres fahrzeuggenau erhebt, abgeleitet werden. Hierzu werden sogenannte Emissionsfaktoren verwendet, d.h. die schadstoffgruppenbezogenen Emissionen, welche im realen Betrieb der Fahrzeugflotten entstehen, geben Auskunft über die Gesamtemission. Eine weitere positive Eigenschaft kann den Umweltzonen auch in Bezug auf die Zusammensetzung des Feinstaubs angerechnet werden. Dieselruß gilt als eine besonders gesundheitsschädigende Komponente des Feinstaubes und wird in unmittelbarer Nähe zum Menschen freigesetzt. Der Gesetzgeber unterscheidet im Wirkungsbezug nicht in der stoffspezifischen Zusammensetzung des Feinstaubes, sondern leitet einen Grenzwert zum Schutze der menschlichen Gesundheit einzig durch den Massenanteil pro Luftvolumen ab. Da Umweltzonen den Ausstoß von Dieselruß mindern, sind positive gesundheitliche Effekte zu erwarten wenngleich diese messtechnisch nur schwer nachweisbar sind Plakettenstatistik Die aktuelle Statistik zur fahrzeugbezogenen Plakettenverteilung in Frankfurt am Main und der Bundesrepublik Deutschland wurde zum erhoben. Wie in den Jahren zuvor ist der Anteil der Fahrzeuge in beiden Fahrzeugklassen (Personenkraftwagen - PKW und Nutzfahrzeuge - NFZ) mit grüner Plakette auf 91,9 % weiter angestiegen. 92,8 % aller PKW sind in Frankfurt nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts mit grüner Plakette unterwegs. In der Bundesrepublik Deutschland haben nur 90,1 % der PKW eine grüne Plakette. Besonders deutlich wird dieser Unterschied bei den stark emittierenden Nutzfahrzeugen: 78,3 % fahren in Frankfurt grün, in der BRD sind es 58,9 %. Zum Vergleich: Seit dem hat sich der Anteil aller zugelassenen Fahrzeuge in Frankfurt ohne grüne Plakette um etwa 57 % vermindert, im Bundesdurchschnitt waren es nur 42 % Rückgang. Durch die sukzessive Verschärfung der Frankfurter Umweltzone lagen die Minderungsraten an Fahrzeugen ohne grüne Plakette (also bis Euro 3/III) über dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu 2012 waren in Frankfurt 2013 etwa 13 % weniger Fahrzeuge ohne grüne Plakette zugelassen, im Bundesvergleich waren es etwa 10 %. Seite 10 von 13
11 Tabelle 4: Anzahl und Anteile verschiedener Fahrzeuggruppen nach Plaketten zum in Frankfurt am Main Fahrzeuge gesamt (PKW & NFZ) Anzahl Anteil ohne Plakette ,7% rote Plakette ,7% gelbe Plakette ,7% grüne Plakette ,9% gesamt % Personenkraftwagen (PKW) Anzahl Anteil ohne Plakette ,6% rote Plakette ,5% gelbe Plakette ,1% grüne Plakette ,8% gesamt % Nutzfahrzeuge (NFZ) Anzahl Anteil ohne Plakette ,0% rote Plakette 759 3,6% gelbe Plakette ,1% grüne Plakette ,3% gesamt % Die Anteile an Fahrzeugen mit grüner Plakette sind in Frankfurt am Main kontinuierlich gestiegen und liegen über dem Bundesdurchschnitt. Besonders deutlich wird dies bei den Nutzfahrzeugen: Der Anteil ist seit 2008 von 30 % auf knapp 80% (2013) gestiegen. Verhältnis Anzahl Anteil NFZ ,3% PKW ,7% gesamt % Abb. 4.: Plakettenanteile aller Kraftfahrzeuge (PKW & NFZ) und Nutzfahrzeuge (NFZ) in Frankfurt am Main und Anteil der grünen Plaketten in Deutschland (jeweils ) Seite 11 von 13
12 2.3. Zukunft der Umweltzone und neue Abgasnorm Als ein Instrument der Luftreinhalteplanung mit dem Ziel, die Erneuerung zu einem schadstoffärmeren Fuhrpark zu beschleunigen, ist die Umweltzone nun vielerorts bei der höchsten Ausgestaltungsstufe angelangt. Die Einfahrt mit der grünen und besten Plakette wird inzwischen in zahlreichen Umweltzonen gefordert. Bereits in neu entstehenden Umweltzonen, wie sie im Februar 2013 in Mainz und Wiesbaden eingeführt wurden, wird die grüne Plakette von Anfang an zur Einfahrt vorausgesetzt. Die natürliche Erneuerung der Kfz-Flotte ist nach Einrichtung der ersten Umweltzonen 2008 so weit fortgeschritten, dass rote oder gelbe Umweltzonen nicht mehr zielführend sind und ihr luftreinhalteplanerischer Nutzen eingeschränkt wäre. Alle Fahrzeuge ab Euro 4 / IV (seit 2005) dürfen in eine grüne Umweltzone einfahren. Einer weiteren Verschärfung fehlt derzeit die gesetzliche Grundlage. Bei Betrachtung der Emissionsminderung zwischen den einzelnen Schadstoffgruppen bzw. Abgasnormen muss zwischen Emittent (Diesel- oder Ottomotor, PKW oder LKW) und Schadstoff (hier Feinstaub und Stickstoffdioxid) unterschieden werden. Dieselfahrzeuge emittieren in der Regel technisch bedingt deutlich mehr Stickoxide und Feinstaub als Benziner und sind daher als Emittent und in Bezug auf die Normgebung besonders relevant. Die Problematik hierbei: Der Anteil an Dieselfahrzeugen wächst von Jahr zu Jahr. In Frankfurt fahren derzeit 43 % aller Fahrzeuge mit Dieselantrieb. Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide wurden in den neueren Abgasnormen sukzessive reduziert. Ein Dieselfahrzeug darf etwas mehr emittieren, vor allem in Bezug auf Stickoxide. Die Grenzwerte müssen in einem normierten Fahrzyklus eingehalten werden, die tatsächlichen Emissionen liegen in der Realität unter Umständen jedoch deutlich höher. Die Verschärfung der Abgasnormen haben große Minderungen bei den Feinstaubemissionen hervorgerufen. Dieser Erfolg ist bei den Stickoxiden nur bedingt eingetreten. Obwohl die Grenzwerte von Dieselfahrzeugen von 500 mg/m³ (Euro 3) auf 250 mg/m³ (Euro 4) und schließlich 180 mg/m³ (Euro 5) reduziert wurden, liegen die realen Emissionen von Euro 4 und Euro 5 eng beisammen im Bereich um die 550 mg/m³. Bei Euro 3 und früher liegt das Niveau bei etwa 700 mg/m³.[3] Überlegungen zu einer Gesetzesgrundlage, die beispielsweise mit einer blauen Plakette ab Euro 5 das Prinzip der Umweltzone verschärfen soll, hätte in Bezug auf die Stickoxidemissionen keine Minderung zur Folge. Bei den Euro IV / V Normen (LKW) ist diese Entwicklung ähnlich. Anders gestaltet sich das Emissionsverhalten bei Feinstaub: Hier kann zwischen Euro 4 und Euro 5 eine hohe Minderung der Realemissionen verzeichnet werden. Deutliche Emissionsminderungen sind mit einer ausreichenden Flottendurchdringung der neuen Euro 6 / VI Norm zu erwarten. Euro 6 wird ab spätestens September 2015 verbindlich, erste Fahrzeuge sind derzeit schon auf dem Markt erwerblich. Stickoxidemissionen von Euro 6 Diesel-PKW sollen sich nach dem Handbuch Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr auf etwa 1/3 der jeweils realen Emissionen des Euro 5 Niveaus belaufen. Ermöglicht wird dies durch eine neue Katalysatorgeneration. Umweltzonen stoßen in den nächsten Jahren an ihre Wirkungsgrenzen. Deutliche Emissionsminderungen werden durch die Euro 6 /VI Abgasnorm erwartet. Zusammenfassend werden sich die positiven Wirkungseffekte einer Umweltzone den Vorsprung sauberer Schadstoffklassen in solchen Gebieten in den nächsten Jahren schmälern und schließlich verschwinden. Weitere Verschärfungen sind gesetzlich derzeit nicht möglich und wären aus luftreinhalteplanerischer Sicht unverhältnismäßig und nicht zielführend. Vielleicht gibt es in weiterer Zukunft eine Verordnung, welche nur noch Euro 6 / VI Fahrzeugen oder Elektrofahrzeugen die Einfahrt in die in Umweltzonen erlaubt bis dahin sind Steuervorteile oder weitere mögliche Benutzervorteile in Umweltzonen (z.b. kostenfreies Parken) Anreize für Euro 6 Fahrzeuge. Seite 12 von 13
13 II. Literatur [1] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) [2] Air quality guidelines for europe ; WHO; 2000 / WHO Air quality guidelines for particulate matter, ozone, nitrogen dioxide and sulfur dioxide ; WHO; 2006 [3] 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main ; HMULV; 2011 [4] Stadt Frankfurt am Main, Verkehrsdezernat, Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung; Statistiken Verkehrszählungen [5] Statuspapier Feinstaub ; GDCh-/ KRdL-/ ProcessNet-Gemeinschaftsausschuss Feinstäube, September 2010 [6] Ausbreitungsrechnungen für den Ballungsraum Rhein-Main als Beitrag zur Ursachenanalyse für den Luftreinhalteplan Rhein-Main ; Ifeu Umwelt GmbH; _main.b90.pdf [7] "Luftqualität 2012 vorläufige Auswertung Umweltbundesamt; [8] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung von 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 282) III. Weiterführende Informationen Allgemeines, Luftreinhaltepläne, Berichte und Gutachten: Einwendung der Stadt Frankfurt am Main zum Luftreinhalteplan: Informationen zu Luftschadstoffen: Aktuelle Luftmesswerte in Hessen: Umweltzone Frankfurt, Wirksamkeit der Umweltzone, Fragen zu Regelungen / Ausnahmen: Seite 13 von 13
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