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1 Christian Stolte Potenziale bei der EnEV-Umsetzung im Wohngebäudebestand. Berlin, 30. Mai

2 Aktuelle Situation und Grundlagen für den Gebäudebereich. 2

3 Endenergieverbrauch in Deutschland: Fast 40% des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich (2010). (inkl. Verkehr) 3

4 Große Einsparpotenziale im Wohngebäudebestand. Gebäudehülle: 65 % der Fassaden sind ungedämmt + 20 % noch nicht auf dem Stand der Technik 30 % der Dächer sind ungedämmt + 35 % noch nicht auf dem Stand der Technik 60 % der Fenster sind energetisch schlecht Anlagentechnik: Ca. 80 % der Gas- und Ölheizungen sind noch nicht auf dem Stand der Technik Erneuerbare Energien: nur ca. 13 % heizen mit Holz oder Wärmepumpen, nur 9 % verfügen über Solarkollektoren Quelle: dena-berechnungen aus IWU, ZIV, BDH 4

5 Was regelt die EnEV? EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Energetische Mindestanforderungen für Neubauten. Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude. Nachrüstverpflichtungen für Gebäudebestand. Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung. Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau). Energetische Inspektion von Klimaanlagen. Durchsetzung (Vollzug) & Ordnungswidrigkeiten. 5

6 Einordnung der EnEV-Anforderungen. Prozent der betroffenen Gebäude: Komplettsanierung: ca. 0,1 %/a Einzelbauteilsanierung: ca. 0,5%/a (Kellerdecken) bis ca. 3 %/a (Heizungen) Nachrüstverpflichtungen: ca. 1%/a (oberste Geschossd.) bis >90 % (Thermostatventile) Neubau: ca. 0,5%/a Energieausweis (Neuausstellung): ca. 5%/a (Angaben in Prozent des Wohngebäudebestands; Abschätzungen nach IWU-Datenbasis Gebäudebestand, dena-studie zum EnEV-Vollzug, Clausnitzer-Studie) 6

7 Einordnung der EnEV-Anforderungen. Fazit: Viele Maßnahmen der EnEV wirken sich über energetische Mindestanforderungen bei Neubau und Sanierung erst sehr langfristig im Gebäudebestand aus. Die Regelungen zum Energieausweis sind die einzigen EnEV-Regelungen, die einen wirklichen Hebel für eine höhere Sanierungsrate bieten könnten. (Angaben in Prozent des Wohngebäudebestands; Abschätzungen nach IWU-Datenbasis Gebäudebestand, dena-studie zum EnEV-Vollzug, Clausnitzer-Studie) 7

8 Studien zum EnEV-Vollzug. 8

9 Vollzug und Durchsetzung des Energieausweises legten nur 41 % der privaten Eigentümer den Energieausweis vor hatten nur 16 % der Mieter und Käufer schon einmal einen Energieausweis gesehen. Mögliche Gründe: Energieausweis oft nicht vorhanden (=Vollzugsdefizit) Bei Vermietung: Angst, nicht berücksichtigt zu werden ( rechtskundiger Mieter ) Verbraucher verstehen Zahlwerte nicht kein Interesse Besserer Vollzug könnte dem Energieausweis zur Durchsetzung verhelfen. 9

10 dena-studie zum Vollzug der EnEV im Neubau. Untersuchungsmethode/Befragte: 30 Gutachter des Verbands privater Bauherren e.v. (VPB) 80 Energieausweisaussteller 7 qualitative halbstündige, persönliche Experteninterviews Prüfung der Nachweise von 35 neuen Wohngebäuden in NRW und Berlin Übergeordnete Fragestellungen: Bei wie vielen Wohngebäuden wird die EnEV bei ihrer Erstellung nicht eingehalten und wie weit werden die Anforderungen verfehlt? Was verursacht die Fehler die Planung oder die Ausführung? 10

11 dena-studie zum Vollzug der EnEV im Neubau. Ergebnisse der Studie: bei ca. 15 bis 20 Prozent der neu errichteten Wohngebäude wird der zulässige Jahresprimärenergiebedarf um bis zu 10 kwh/(m²a) überschritten rund 80 Prozent der neu errichteten Wohngebäude hält die energetischen Anforderungen an den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf ein. in Einzelfällen, wie z.b. bei Verwendung einer veralteten EnEV-Fassung, treten bei Wohngebäuden Überschreitungen des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs von rund 20 bis 30 Prozent auf. 11

12 dena-studie zum Vollzug der EnEV im Bestand. Untersuchungsmethode/Befragte: 800 selbstnutzende Eigentümer von EFH/ZFH Zur Validierung der Zahlen im Bereich Außenwanddämmung und Dachdämmung: selbstnutzende Eigentümer von EFH/ZFH 200 private Kleinvermieter 150 professionelle Vermieter 600 Handwerker verschiedener Gewerke zu Maßnahmen aus Ihrem Gewerk (Heizungsbauer, Fensterbauer, Dachdecker, Maler/Stuckateure/Isolateure, sonstige Bau-Handwerker, Schornsteinfeger) 223 Planer & Baubegleiter 12

13 dena-studie zum Vollzug der EnEV im Bestand. Übergeordnete Frage: Werden EnEV - Anforderungen im Bestand eingehalten? Themen: Bauteilanforderungen bei Sanierung: untersucht wurden 13 verschiedenen Anforderungen der EnEV an den Wohngebäudebestand (letzte 10 Jahre). Anforderungen zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden. Anforderungen an Komplettsanierungen. Ergebnisse: Umsetzungsquoten liegen je nach Maßnahme in der Regel über 80 Prozent. Größere Vollzugsdefizite bei Unternehmererklärungen 13

14 dena-studie: Bauteilanforderungen bei Sanierung. Vollzugsdefizit Anteil der Verpflichteten: Dach: ca. 10 % (keine oder deutlich zu wenig Dämmung) Außenwand: ca % (keine oder deutlich zu wenig Dämmung) Fenster: ca % (zu hoher U-Wert) Neueinbau Heizkessel: ca. 5 % Dämmung Heizungsleitungen bei Neueinbau: < 5 % Heizungsregelung (raumweise und heizungszentrale Regelungen): < 5 % bzw. wenige Einzelfälle 14

15 dena-studie: Nachrüstverpflichtungen. Vollzugsdefizit Anteil der Verpflichteten: Heizkesseltausch (Standardkessel vor 1978): ca. 2 3 % Dämmung bestehender Heizungsleitungen: ca % Nachrüstung raumweise Heizungsregelung: ca % Nachrüstung heizungszentrale Regelung: ca % Einige Schornsteinfeger weisen Eigentümer aktiv auf Verstöße hin und leiten Informationen an die Behörden weiter. 15

16 dena-studie: Unternehmererklärung. Durchschnittlicher Anteil der Fälle, in denen Handwerker eine Unternehmererklärung ausstellen. 16

17 dena-studie: Anforderungen an das gesamte Gebäude bei Sanierung. Vollzugsdefizit Anteil der Verpflichteten: EnEV-Anforderungen an das gesamte WG bei Änderung: ca. 10 % der umfassenden Sanierungen, bei denen der max. Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes überschritten wird 17

18 Umfrage zum EnEV-Vollzug in den Bundesländern (RWE und DEN e.v.). Werden EnEV- Anforderungen geprüft? Ergebnisse der Befragung von Energieberatern: Energieberater sehen große Defizite bei der Umsetzung der EnEV. Überprüfung der Nachrüstverpflichtungen durch die Schornsteinfeger sei unzureichend. Prüfungen zur Einhaltung der EnEV-Anforderungen durch Landesbehörden sei unzureichend. Unternehmererklärungen werden laut Energieberater derzeit kaum von einer Behörde geprüft. Für den Großteil der fertiggestellten Neubauten werden keine Energieausweise erstellt. Bußgelder für Nichteinhaltung der EnEV-Anforderungen finden in der Praxis derzeit noch keine Anwendung. 18

19 Studie Fachverband Gebäude-Klima e.v. (FGK) Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen ( 12 EnEV). Periodische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen nach Artikel 9 EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) gefordert. Umsetzung in Deutschland durch 12 der EnEV. Ergebnis: lediglich rund 2 % der über zwölf Jahre alten Anlagen sind gemäß Ordnungsrecht untersucht worden. (Stichtag ). 19

20 Fazit und Ergebnisse aus den Vollzugs-Studien. Behördliche Kontrolle: Vollzug in den Ländern unterschiedlich, Kontrolle vor allem im Bestand kaum vorhanden. Nachrüstverpflichtungen: werden in der Regel umgesetzt, bei bauteilbez. Anforderungen gewisses Potenzial insb. noch bei Dämmung von Außenwänden, Dächern und Heizungsleitungen Unternehmererklärung: hat sich noch nicht durchgesetzt, große Defizite in der Ausstellung und Prüfung vorhanden. Energieausweis: wird oft nicht ausgestellt und wenig kontrolliert. Inspektion von Klimaanlagen: findet quasi nicht statt. 20

21 Angebote der dena zur Unterstützung in der EnEV-Anwendung. 21

22 Dialogplattform Bundesländerworkshop. Dialogplattform der dena und der geea bietet: Austausch über Möglichkeiten der Länder zur Gestaltung der Energiewende. Bundeslandübergreifender Erfahrungsaustausch mit Kollegen. Diskussion über Ansätze der Förderung, des Ordnungsrechtes und der Markterschließung. In Kooperation mit der: Fortsetzung der Dialogplattform Bundesländer- Workshop Perspektiven und Rahmenbedingungen energetischer Gebäudesanierung im Herbst geplant und darüber hinaus angestrebt. 22

23 Qualitätssicherung: dena-gütesiegel für Energieausweise - eingeführt und bewährt seit Prüfung der Qualifikation der Aussteller Qualitätskontrolle der Energieausweise in drei Stufen: 1. Elektronische Plausibilitätsprüfung 2. Stichprobenartige persönliche Überprüfung der Berechnungen und Einhaltung des Verfahrens (Büro) 3. Stichprobenkontrollen vor Ort Nach Anpassung + Ausweitung (+ 12): Durchführung im Auftrag der Bundesländer möglich. Qualifikation Aussteller Qualität Energieausweis 23

24 Angebote für Fachakteure zur EnEV-Anwendung. Informationsportal "Energetische Gebäudebilanzierung Seit April 2010 zentrale Anlaufstelle für jegliche Fragen zu Bilanzierung und EnEV. Unterstützung der Fachleute in der Praxis. Bisher ca Anfragen beantwortet, ca. 70% Anfragen zur EnEV/Energieausweis Informationsfluss durch FAQ - Sammlung. Sonderzugang für Bundes- und Landesministerien möglich. Linkliste mit Unternehmererklärungen und Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer. 24

25 Angebote für Fachakteure zur EnEV-Anwendung. Arbeitsmaterialien und Internetangebot zur EnEV, Praxishilfen zum Erstellen von Energieausweisen. EnEV kompakt Textsammlung zur EnEV 2009 und Wärmeschutzverordnungen Leitfadenreihe Energieausweis: Leitfaden Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V

26 Lösungsansätze zur Verbesserung des EnEV-Vollzugs. Energieausweis Neubau Bestand: anlassbezogene Verpflichtungen (Einzelmaßnahmen) Möglichkeit zur Verbesserung durch Bund/Länder: Prüf-Sachverständige (z.b. Berlin) Bestand: Nachrüstverpflichtungen Muster- Fachunternehmererklärungen in einigen Ländern Mögliche Angebote von dena und geea Durchführung einer Qualitätssicherung für Energieausweise im Auftrag der Bundesländer/des Bundes inkl. Stichprobenkontrollen (Büro + Vor Ort) durch dena. Qualitätssicherung Energieausweis (s.o.) Kurzübersicht für Neu- und Alteigentümer und Fachleute auf geea.info (geplant) Download oder Links zu Mustern auf geea.info Bestand: umfangreiche Modernisierung des gesamten Gebäudes (Energieausweispflicht) Inspektionspflicht für Klimaanlagen EU-Gebäuderichtlinie/EnEV 2012: Berichtspflicht und Kontrollsystem Qualitätssicherung Energieausweis (s.o.) Stichprobenartige Berichtsprüfung (Büro+vor Ort) im Auftrag der Bundesländer/des Bundes 26

27 Vielen Dank. 27

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