Sonderteil herausgegeben vom Deutschen Naturschutzring (DNR) e.v. EU-RUNDSCHREIBEN. Die Zukunft der Umweltpolitik Reformdebatten in der EU

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1 Sonderteil EU-RUNDSCHREIBEN herausgegeben vom Deutschen Naturschutzring (DNR) e.v. Die Zukunft der Umweltpolitik Reformdebatten in der EU

2 Sonderteil Impressum EU-RUNDSCHREIBEN herausgegeben vom Deutschen Naturschutzring (DNR) e.v. Sonderteil EU-Rundschreiben 12. Jahrgang (2003), Heft 01 Herausgeber Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.v. Redaktion DNR Geschäftsstelle Berlin/ EU-Koordination und Internationales Prenzlauer Allee 230, Berlin Nika Greger, Britta Steffenhagen, Tinka Lutz, Daniel Unsöld Tel. 030 / , -86, Fax nika.greger@dnr.de Internet: DNR Geschäftsstelle Bonn Am Michaelshof 8-10, Bonn Tel / , Fax info@dnr.de, Internet: Abonnement-Verwaltung Thomas Kreutzberg, Geschäftsstelle Bonn thomas.kreutzberg@dnr.de Technik Layout: Matthias Bauer, DNR Berlin Druck: Druckerei Eberwein, Bonn Gastartikel Artikel aus Verbänden und Forschung sind willkommen. Kürzung und redaktionelle Bearbeitung von Beiträgen vorbehalten. Mit Namen gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion/des Herausgebers wieder. Redaktionsschluss: jeweils 15. des Monats. Copyright, Weitergabe Die Urheberrechte liegen beim Herausgeber. Eine freie Weitergabe, insbesondere der -version, ist nicht zulässig. Bezüglich vergünstigter Sammelabos bitte bei der Redaktion nachfragen. Einzelne Artikel können nachgedruckt werden, wenn die Quelle angegeben wird. Die Redaktion freut sich über ein Belegexemplar. Förderhinweis Dieses Projekt wird finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung der Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen. 2 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

3 Editorial Inhalt Kontakt Der Euratom-Vertrag ist überholt Für eine zukunftsfähige Energiepolitik in Europa Liebe Leserinnen und Leser, Euratom, der 45 Jahre alte Vertrag zur Förderung von Atomenergie in der EU, ist ein Rudiment der Nachkriegszeit ist und seit Jahren von energiepolitischen Entwicklungen überholt. Zur Zeit werden verschiedenste Vorschläge zur Neugestaltung des Euratom-Vertrags diskutiert, unter anderem seine Überführung in ein eigenes Energiekapitel einer Europäischen Verfassung. Gegenwärtig planen nur vier der 15 jetzigen EU-Mitgliedsstaaten - Frankreich, England, Spanien und Finnland - eine Fortsetzung der Atomkraftnutzung. Deutschland, Schweden, Belgien und die Niederlande bereiten den Ausstieg vor, die sieben anderen Länder betreiben überhaupt keine Atomkraftwerke mehr. Der Euratom-Vertrag lässt außerdem viele sicherheitspolitische Fragen offen und enthält keinerlei Bestimmungen zu Anlagensicherheit, Entsorgung und Endlagerung oder zu Bauweise und Betrieb von Anlagen; nicht einmal europäisch einheitliche Sicherheitsstandards existieren. Im Rahmen einer Reform des Euratom- Vertrages stehen für den DNR vor allem folgende Forderungen im Mittelpunkt: - Euratom muss in die umfassende EU- Zukunftsdebatte, die derzeit geführt wird, einbezogen werden - Ausarbeitung eines Energiekapitels für eine neue Europäische Verfassung und Integration des reformierten Euratom- Vertrags in dieses Kapitel - durchgängige Mitentscheidungskompetenz des Europäischen Parlaments in Atomfragen Weitere DNR-Forderungen finden Sie auf den letzten Seiten dieses Sonderhefts. Wir möchten uns außerdem bei all denen bedanken, die durch ihre Beiträge dieses Sonderheft mitgestaltet haben. Viel Spaß beim Lesen wünscht Nika Greger DNR, Leiterin EU-Koordination und Internationales P.S. Bitte unterstützen Sie die "Abolish Euratom!"-Kampagne von Friends of the Earth. Informationen im Internet unter 4 Euratom-Vertrag Einführung 8 Euratom-Kredite Euratom macht AKWs nicht sicherer Mehr Geld für Euratom? 12 Euratom-Reform EU-Verfassung ohne Euratom? Grüne gegen Euratom 14 Atompolitik EU Volle Haftpflicht für AKW in der EU "Handlanger der Atomindustrie" Belgien: Atomausstieg besiegelt 16 AKW-Rückstellungen Kassenschluss im Kernkraftwerk? Rückstellungfonds und Atomkonsens 20 Atompolitik Deutschland Atom-Novelle - Top oder Flop? 22 Atompolitik Osteuropa AKW Temelín - Pannen ohne Ende 24 Atompolitik global Atomwaffen - wieder Mittel der Politik Die IAEO 26 Anhang, Service weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

4 Euratom-Vertrag Der Euratom-Vertrag - eine Einführung Ein Dinosauriervertrag, veraltet, intransparent und undemokratisch Es begann alles ganz feierlich im Konservatoren-Palast auf dem Kapitol in Rom, als Konrad Adenauer gemeinsam mit den Regierungschefs Frankreichs, Italiens und der Benelux-Staaten die Verträge zur Gründung von Euratom sowie zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnete. Das war am 25. März Bis heute bilden diese beiden Verträge die rechtliche Grundlage für die Europäische Union. Während der EWG-Vertrag jedoch nicht zuletzt durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam permanent weiterentwickelt wurde, blieb der Euratom-Vertrag über 45 Jahre beinahe unangetastet. Der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen, ist Euratom heute eine Gemeinschaft, die um Intransparenz bemüht ist und sich quasi vor den Bürgern ihrer Mitgliedstaaten verbirgt. Im Schatten der Öffentlichkeit spielt sie dennoch eine erhebliche Rolle in der europäischen Energiepolitik. "Für friedlichen Fortschritt und Wohlstand" Die sechs Gründerstaaten schlossen den Euratom-Vertrag laut Präambel "in dem Bewusstsein, dass die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt", und waren "entschlossen, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche ( ) zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt". Der "friedliche Fortschritt" ist in Folge der Entwicklung der Atomenergie nicht unterstützt worden, sondern sieht sich ernsthaft bedroht durch die großen Gefahren, die die nukleare Proliferation darstellt, sowie durch die Verletzbarkeit von Atomanlagen, die besonders nach dem 11. September 2001 ins öffentliche Bewusstsein kam. Zur Zeit verfügt nahezu jedes industralisierte Land über Atomwaffenvorräte. Alte Anlagen mit entsprechendem Material sind wie in Russland oftmals ungenügend geschützt (siehe Seite 24). Atomstrom gehört neben Gas zu den am meisten subventionierten Energieträgern in Europa. Die Zuwendungen sind in verschiedene Fonds aufgesplittet: für Forschung, Stillegung, indirekte Subventionen und billige Euratomkredite (siehe auch folgende Auflistung). Insgesamt hat die Nuklearindustrie von 1974 bis Milliarden Euro an Hilfszuwendungen erhalten, 3 Milliarden Euro in Form von Euratomkrediten und 1,26 Milliarden Euro extra durch das fünfte Forschungsprogramm ( ). Ob der "Wohlstand der Völker" sich dadurch gemehrt hat, ist fraglich. Atomenergie produziert heute nur etwa sieben Prozent der kommerziellen Energie in der Welt, was in etwa drei bis fünf Prozent der Endenergie entspricht. Das ist marginal und bleibt weit hinter Öl (40%), Kohle (26%) und Erdgas (24%) zurück. Dazu kommt, dass nur fünf der 185 UNO- Mitgliedstaaten 70 Prozent des Atomstroms produzieren. In die Wohlstandsrechnung nicht mit einbezogen sind außerdem das ungelöste Problem der "Endlagerung", Verschmutzung sowie die Gefahren, die von den atomaren Wiederaufarbeitungsanlagen wie Sellafield und La Hague und den etwa Tonnen Atommüll aus abgebrannten Brennelementen in der EU (jährliche Zunahme um rund 5700 Tonnen) ausgehen. Verstreute Einzelinstitutionen Wahrgenommen werden die im Euratom- Vertrag formulierten Aufgaben in erster Linie durch die Europäische Kommission, die "Hüterin der Verträge". Wie ein Archipel sind die einzelnen Institutionen, die ihre Legitimation aus dem Euratom- Vertrag beziehen, über die gesamte Europäische Kommission (Ernannte Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten) verstreut. Euratom-Kredite Die Bearbeitung der Kreditanträge auf die Gewährung von Euratom-Krediten werden von der Abteilung "Finanzoperationen" in der Generaldirektion Wirtschaft (Pedro Solbes) bearbeitet. In den Jahren 1978 bis 1988 wurden rund 50 Kredite an Atomfirmen von insgesamt 2,8 Milliarden Euro vergeben. Seit 1989 blieben die Anträge mangels Bauvorhaben von AKW aus wurde durch die EU-Ratsentscheidung auf Projekte zur "Verbesserung der Sicherheit" von AKW in Osteuropa ausgedehnt. Alle zur Zeit in Bau befindliche AKW in Osteuropa, einschließlich Russland werden über Euratom-Kredite mitfinanziert. Amt für Sicherheitsüberwachung Der Sitz des Amtes ist die Stadt Luxemburg. Das Ziel ist die Kontrolle und Verwendung von Atommaterialien zu "friedlichen" Zwecken. Dieses Amt der EU-Kommission, das der Generaldirektion Energie (Loyola de Palacio) unterstellt ist, hat die unmögliche Aufgabe, die auf dem Territorium der EU befindlichen 530 Tonnen Plutonium sowie zehn Tonnen hoch angereichertes und Tonnen schwach angereichertes Uran zu überwachen. Das Atommaterial verteilt sich auf rund 800 Atomanlagen in der EU. Euratom-Forschung Die Europäische Kommission, Generaldirektion Wissenschaft (Philippe Busquin) entwickelt die Fünfjahrespläne, die sogenannten Forschungsrahmenprogramme. Derzeit (2002 bis 2006) läuft das 6. Forschungsrahmenprogramm an, das vom Forschungsrat bestätigt und vom Europaparlament mit insgesamt 17,5 Milliarden Euro bewilligt wurde. Die "Euratom-Forschung" erhält 1,2 Milliarden (8 Prozent), also durchschnittlich knapp 250 Millionen Euro pro Jahr. Das ist noch nicht alles. Neben 330 Millionen Euro für die weitere Forschung im Bereich der Atomspaltung und 150 Millionen Euro für die Erforschung von Atommülllagerung sollen 700 Millionen für die weitere Erforschung der kontrollierten thermonuklearen Fusion aufgewendet werden, obwohl der von der Atomindustrie dominierte wissenschaftlich-technische Euratom-Beirat (STC) selbst die Technik als "Energie-Option mit Langzeit-Perspektive" einschätzt (in frühestens 50 Jahren anwendbar). 4 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

5 Kontakt Pikanterweise stellten die gleichen Experten bereits vor 25 Jahren schon einmal fest, die kommerzielle Nutzung der Atomfusion sei nur zirka 50 Jahre entfernt, was die Vermutung nährt, dass man trotz Forschungsmilliarden von einer kommerziellen Nutzung der Atomfusion auch in fernerer Zukunft stets 50 Jahre entfernt bleiben wird. Europäische Versorgungsagentur (ESA) Der Sitz der ESA (European Supply Agency) ist Brüssel, gegründet wurde sie 1960 mit einem Jahresbudget Euro. Sie ist der EU-Generaldirektion Energie unterstellt. Die ESA verfügt über ein Bezugsrecht für Uranerze und besondere spaltbare Stoffe (Plutonium), die im Gebiet der Mitgliedstaaten erzeugt werden, sowie über das ausschließliche Recht, Verträge über die Lieferung dieser Stoffe aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen. Tacis- und Phare-Programme In den Jahren 1991 bis 2000 hat die Europäische Kommission auf Grundlage des Euratom-Vertrags insgesamt 966 Millionen Euro für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit in der ehemaligen Sowjetunion (Tacis-Programm, 774 Millionen Euro) und Mittelosteuropa (Phare-Programm, 192 Millionen) zur Verfügung gestellt. Der Europäische Rechnungshof kam aber in einem Sonderbericht vom November 1998 zu einem vernichtenden Urteil über die Effektivität der Programme. Unklarheit in der Strategie, Verschwendung und Veruntreuung von Mitteln sowie Nutzlosigkeit von millionenschweren Studien sind die Hauptkritikpunkte des Rechnungshofs. So heißt es abschließend: "Das bunt zusammengewürfelte und häufig wechselnde Personal des für die Programme zuständigen Referats, unzulängliche Instrumente für die Projektverwaltung und buchmäßige Erfassung sowie eine zu nachlässige Verwaltung gestatteten es der Kommission nicht, die Maßnahmen in zufriedenstellender Weise zu überwachen, die Probleme rasch zu behandeln und die Qualität der Leistungen der Auftragnehmer zu überprüfen." Tacis wird heute von der Generaldirektion Außenbeziehungen (Chris Patten) und Phare von der Generaldirektion Erweiterung (Günter Verheugen) koordiniert. Sonstige Euratom-Strukturen Die Abteilung "Euratom-Koordination" in der Generaldirektion Energie hat die interne Vernetzung der Euratom- Strukturen sowie die Aushandlung bilateraler Verträge zwischen Euratom und einzelnen Staaten zur Aufgabe. Bisher gibt es Verträge zur "friedlichen" atomaren Zusammenarbeit mit Kanada, Australien, den USA, Russland und Argentinien. Weitere Abkommen mit Japan, China, der Ukraine, Kasachstan und Usbekistan werden zur Zeit ausgehandelt. Die Abteilung "Atomenergie", früher unter der Generaldirektion Umwelt (Margot Wallström), heute unter der Generaldirektion Energie, erarbeitet unter anderem EU-Richtlinien zu den Bereichen Atommüll, nukleare Rückstellungen und Transporte. Außerdem erarbeitet die Abteilung das nach 1966, 1984, 1990 und 1997 fünfte "Hinweisende Nuklearprogramm" (Indicative Nuclear Programme for the Communitiy, PINC) zur Definition der aktuellen Herausforderungen für die Atomkraft in Europa. Die Abteilung "Strahlenschutz" der Generaldirektion Umwelt definiert und überwacht Strahlenschutzstandards für die Arbeiter in Nuklearanlagen sowie für die Bevölkerung. Diese wichtige Abteilung ist nicht nur mit einem Jahresbudget von unter einer Million Euro chronisch unterfinanziert, sie wird zudem in den nächsten Monaten vermutlich an die Generaldirektion Energie abgegeben, was ihre Unabhängigkeit ernsthaft bedroht. Immer mehr Länder steigen aus Zurzeit gibt es nur vier EU-Länder die am Atomprogramm festhalten: Frankreich, Großbritannien, Finnland und Spanien. Aber nur in Finnland soll ein Atomkraftwerk neu gebaut werden. Trotz aller jahrelangen Ankündigungen werden in den drei anderen Ländern keine neuen AKW gebaut. Ausstiegsprogramme oder besser gesagt eine Betriebslaufzeitbeschränkung für AKW haben Schweden, Belgien, die Niederlande und Deutschland mit den AKW- Betreibern vereinbart und beschlossen. weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

6 Euratom-Vertrag Die Länder, die keine AKW haben oder unter starker Mitwirkung der Anti-AKW Bewegungen in den jeweiligen Ländern ausgestiegen sind, sind: Österreich, Italien, Dänemark, Portugal, Griechenland, Luxemburg und Irland. Von den neuen Mitgliedern haben keine AKW: Polen, Zypern, Malta, Estland und Lettland. AKW haben: Ungarn, Tschechien (siehe Seite 22), die Slowakei, Slowenien und Litauen. Für Litauen liegt ein fester Ausstiegsbeschluss und Stillegung des Parlaments für Ignalina I vor (2005), Ignalina II ist unklar, beide AKW sind vom Tschernobyl-Typ, die in der EU nicht willkommen sind, aber die Litauische Regierung denkt über ein neues AKW für Ignalina I nach. Rumänien und Bulgarien bauen an ihren AKW weiter - mit Hilfe von EU-Krediten aus dem Euratom-Vertrag. Die Energie soll in die EU exportiert werden. Euro-Devisen winken. In Zukunft Aus- oder Einstieg? Laut EU-Kommission soll die Vergabe der Euratom-Finanzmittel erheblich ausgeweitet werden, im Gespräch sind 2 Milliarden Euro pro Jahr und Neu-AKW. So will Frankreich einen Europäischen Druckreaktor (EPR) bauen, eine sogenannte Weiterentwicklung von Atomkraftwerken. Noch müssen allerdings EU-Ministerrat und -Parlament ihre Zustimmung zum Kommissionsvorschlag geben (siehe Seite 8). Die EU-Kommission will in Zukunft über die Sicherheitsstandards von AKW, Rückstellungen und über die Endlagerung von Atommüll entscheiden. Zur Energieversorgung der EU hat die EU-Kommission im Sommer ein Grünbuch verabschiedet, darin steht u.a., dass die Atomenergie angeblich zum Klimaschutz beiträgt - ein häufiges Argument der Atomlobby, das mehrfach widerlegt wurde. Die Option der Atomenergie wird offen gehalten. Das empfiehlt die Kommission den EU-Mitgliedstaaten und entspricht damit den Wünschen der Atomlobby. Im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung um zehn neue Mitglieder ergeben sich aber andere Optionen. Der EU- Konvent (darin sind alle EU-Länder und alle EU-Institutionen nach einem bestimmten Schlüssel vertreten und alle neuen Länder, die der EU beitreten wollen) berät zur Zeit über eine Vereinfachung und Zusammenlegung der Verträge. Alle EU- Institutionen, Gesetze, Verordnungen usw. müssen auf den Prüfstand und mit den neuen Beitrittsländer geändert und fit gemacht werden. Der Konvent wird eine EU-Verfassung erarbeiten. In diesem Rahmen wird die Überführung von Euratom in ein Energiekapitel, also die Abschaffung in seiner jetzigen Form, diskutiert. Mehrere Mitglieder haben sich bereits dafür ausgesprochen (siehe Seite 12). Da alle EU-Staaten den Euratom-Vertrag ratifiziert haben, erfordert die Reformierung bzw. Abschaffung von Euratom jedoch den Konsens aller EU-Mitglieder. Dazu sind drei Dinge unabdingbar: Überzeugungskunst, Verhandlungsgeschick und viel, viel politischer Druck von allen Menschen in Europa, die sich für eine nachhaltige Energiewirtschaft einsetzen wollen. Gastautor: Dieter Kaufmann, Arbeitskreis gegen Atomanlagen Reaktoren abschalten - überall! Rot-Grün drängt in ganz Europa zum Rückzug aus der Atomenergie Die Attacke kam unerwartet und war gut getarnt. Sechs Zeilen in einem 15-Seiten- Papier reichten Rot-Grün aus, um an den ehernen Festen der europäischen Nukleargemeinde zu rütteln. Die Förderung der Kernenergie, geregelt im Euratom-Vertrag von 1957, sei "nicht mehr zeitgemäß" und müsse folglich auslaufen, heißt es in dem Schriftstück von Mitte Mai. Nun bangt die Atomlobby um ihren Anspruch auf öffentliches Forschungsgeld. 1,23 Milliarden Euro bis 2006 stehen auf dem Spiel, wenn der von den Bündnisgrünen initiierte und von der SPD unterstützte Beschluss des Deutschen Bundestages zur Reform der Europäischen Union den Weg durch Europas Verfassungsorgane schafft. Vor Jahresfrist noch undenkbar, beschäftigt der Wunsch der Deutschen nach dem Ende der Nuklearförderung durch Brüssel bereits den europäischen Verfassungskonvent. Gelingt es den Atomkritikern, ihr Begehren anschließend durch die Kommission, das EU-Parlament und den Rat zu schleusen, könnte die Finanzierung der europäischen Kernforschung dereinst beendet werden. Es wäre ein Zwischenschritt auf dem Weg zum "weltweiten Atomausstieg", von dem Hans-Josef Fell, der grüne Initiator des Bundestags- Beschlusses, träumt. Vor einem halben Jahrhundert waren mit der Atomspaltung noch ganz andere Träume verbunden; sie galt gemeinhin als saubere und nahezu unerschöpfliche Energiequelle für alle möglichen Zwecke zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Um die Kernenergie voranzubringen, gleichzeitig aber den europäischen Nachbarn die Angst vor einem erneut erstarkenden Deutschland zu nehmen, unterschrieb Bundeskanzler Konrad Adenauer 1957 den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, Euratom. Ziel des Vertrages: die "erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedsstaaten" zu schaffen. 6 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

7 Kontakt "Alles Schnee von gestern", meint nun der grüne Energieexperte Fell. Europa müsse seine Energieversorgung grundsätzlich umstellen, verkündet der Träger des Nuclear Free Future Awards. Derweil sind hierzulande nicht alle für den Atomausstieg. "Atomstrom bleibt eine Option", tönte das Kompetenzteam um Edmund Stoiber und der CDU-Energieexperte Kurt- Dieter Grill ließ sogar den fraktionsübergreifenden Abschlussbericht der Energie- Enquete-Kommission des Bundestages am Atomdissens scheitern; das Gremium musste seinen Report in der vergangenen Woche deshalb mit einem Mehrheits- und einem Minderheitsvotum präsentieren. Auch im Rest Europas gibt es zahlreiche Atomfreunde. Ausstieg ist bei den Franzosen noch kein Thema; sie erzeugen 80 Prozent ihres Stromes in Kernkraftwerken. Schweden produziert trotz Ausstiegsbeschluss die Hälfte der Edelenergie in Atommeilern. In Finnland hat das Parlament gerade den Neubau einer nuklearen Stromfabrik genehmigt. Und! die EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio will partout nicht aufs Atom verzichten: "Ohne Kernenergie kein Klimaschutz." Der Klimaschutz muss bei Ausstieg nicht leiden. Obwohl Atomkraftwerke tatsächlich kein klimaschädliches Kohlendioxid (CO 2) emittieren, ist die Ansicht der Spanierin umstritten. Experten des Rheinisch- Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen haben sogar vorgerechnet, dass der Atomausstieg keineswegs zulasten des Klimaschutzes gehen muss: Statt Uran kommt nach dem RWI-Szenario in den so genannten Grundlastkraftwerken, die rund um die Uhr Strom erzeugen, Kohle zum Einsatz. Vergleichsweise umweltverträgliches Erdgas ersetzt die Kohle in der so genannten Mittellast. Verdreifacht sich gleichzeitig die Stromerzeugung durch Sonne, Wind und Wasser, wäre die atomfreie Versorgung nicht klimaschädlicher als die derzeitige. Um Europa für den neuen Energiemix fit zu machen, haben die grünen Parteien Europas bereits eine Initiative gestartet: Ein Vertrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien, Eurenew getauft, soll Euratom ablösen. Womöglich ist der Abschied von Euratom sogar unkomplizierter, als die Atomexperten im Berliner Bundeswirtschaftsministerium glauben. Während die nämlich das Abkommen für einen "unkündbaren Völkerrechtsvertrag" halten, sind manche Juristen in Brüssel schon weiter. Euratom könne praktisch "wie ein unbefristet laufender Mietvertrag aufgehoben oder einfach gekündigt werden", sagt die Rechtsanwältin Dörte Fouquet. Ihre Zahlmeisterrolle wäre die deutsche Regierung damit allerdings nicht los. Das Euratom-Forschungsbudget ist Bestandteil des gesamten europäischen Haushaltes; mehr als ein Viertel davon zahlt Deutschland. Würde die Bundesrepublik einseitig aus Euratom aussteigen, bekäme sie zwar selbst keine Forschungsmittel mehr, wäre aber nicht automatisch von ihren Zahlungsverpflichtungen entbunden. "Alles ist miteinander verwurstelt", heißt es im deutschen Wirtschaftsministerium. Gebracht hat das Forschungsgeld für die Atomenergie bisher übrigens kaum etwas. 71 Milliarden US-Dollar, 78 Prozent aller Energieforschungsmittel, steckten die OECD-Staaten in den vergan-genen 18 Jahren in die Kernspaltung und in die Kernfusion - mit dem Ergebnis, dass gerade einmal fünf Prozent des Weltenergiebedarfs durch Nuklearenergie gedeckt werden. Gastautorin: Cerstin Gammelin, Die Zeit Der Euratom-Vertrag - eine Einführung Dieter Kaufmann, Arbeitskreis gegen Atomanlagen, Frankfurt am Main akdieter@aol.com DNR EU-Koordination, Britta Steffenhagen, Prenzlauer Allee 230, Berlin Tel. 030 / , Fax britta.steffenhagen@dnr.de Internet: Euratom-Vertrag im Internet: detoc38.htm Reaktoren abschalten - überall! Hans-Josef Fell, Deutscher Bundestag, Berlin Tel. 030 / , Fax hans-josef.fell@bundestag.de Europäische Kommission, Brüssel Tel / Internet: Bundeswirtschaftsministerium Scharnhorststr , Berlin Tel. 030 / Internet: Quelle: Die Zeit Nr. 29/2002 weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

8 Euratom-Kredite Warum Euratom alte AKWs nicht sicherer macht Die Rolle des Euratom-Vertrages bei der nuklearen Sicherheit Zur Umsetzung der Euratom-Vertragsziele wurde 1977 eigens eine Euratom-Kreditlinie eingerichtet. Diese sollte vor allem die Finanzierung von Nuklearprojekten innerhalb der EU absichern. Sinkende Nachfrage nach Neubauten von AKW innerhalb der EU führten dann dazu, dass 1994 der Spielraum dieser Kreditlinie erweitert wurde. Seitdem dürfen damit auch Nuklearprojekte zur Sicherheitsverbesserung von AKW in bestimmten nicht- EU- Ländern finanziert werden. Bereits im März 2001 hatte die EU-Kommission einen vertraulichen Vorschlag zur Erhöhung der Euratom-Kreditlinie, die Kredite für Atomprojekte innerhalb der EU und in bestimmte Nicht-EU-Länder vergibt, ausgearbeitet. Umweltverbände in ganz Europa protestierten - die Präsentation des Vorschlags wurde verschoben, bis jetzt. Kommissarin De Palacio (Transport und Energie) hat jetzt eine "neue" Version vorgelegt, die Kommission hat zugestimmt. Obwohl viele der EU-Mitglieder ohne die Nutzung der zivilen Atomkraft auskommen, bzw. mittlerweile den Ausstieg beschlossen haben, sieht der neue Kommissionsvorschlag eine Anhebung der Euratom-Kreditlinie um 2 Mrd. Euro vor. Darüber hinaus soll in einem weiteren Schritt in der Zukunft auch der geografische Fokus auf weitere Länder (Russland, China...) ausgedehnt werden. Sobald der Vorschlag von der Kommission angenommen worden ist, wird er im zuständigen Fachministerrat der EU, dem ECOFIN beraten. ECOFIN, d.h. der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister aller EU- Mitgliedsländer, müsste diesen Vorschlag einstimmig annehmen, bevor Euratom neue Mittel erhalten kann. Somit steht die Kommission nun unter Druck, auch die Länder, die der Atomenergie kritisch gegenüberstehen, für einen solchen Schritt zu gewinnen. Sicherheit - eine PR-Strategie der EU- Kommission Bei diesen Bestrebungen hat sich die Kommission eine attraktive PR-Strategie einfallen lassen. Diese soll den Eindruck erwecken, Euratom-Kredite würden bereits jetzt und in Zukunft hauptsächlich für Sicherheitsverbesserungen der viel debattierten Reaktoren Osteuropas verwendet werden. Die Fakten sprechen jedoch für eine andere Version. Eine Übersicht über die genehmigten und geplanten Euratom- Kredite zeigt deutlich auf, dass diese wohl eher für den Bau neuer Reaktoren vergeben werden. Bestes Beispiel dafür ist der Euratom-Kredit, der für das erste Projekt außerhalb der EU vergeben wurde: den Bau zweier neuer Kraftwerke in der Ukraine (K2/R4). Des weiteren ist derzeit ein Antrag für den Neubau eines weiteren Atomkraftwerkes in Rumänien anhängig: Cernavoda 2. Mit Tarnbegriffen wie "Fertigstellung" von Kraftwerken oder "im Bau befindlich" soll verschleiert werden, dass es sich hier um neue Reaktoren handelt, die vor allem der Rettung der europäischen Atomindustrie dienen. Der Bau eines neuen AKW trägt wohl kaum zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit bei. Euratom-Kredite: neue Reaktoren statt Sicherheitsverbesserungen Im Krediterweiterungsvorschlag von 2001 wurde die Stillegung von Atomkraftwerken als eventuelles neues Betätigungsfeld für Euratom erwähnt. Es ist jedoch unrealistisch, dass zukünftig Stillegungen finanziert werden. Denn ein Hauptkriterium für die Gewährung eines Euratom-Kredites ist die "Wirtschaftlichkeit" eines Projektes - eine Bedingung, die eine Stillegung eines Kraftwerkes wohl nie erfüllen kann. Stillegungen müssen in EU- Ländern vom Eigentümer des Atomkraftwerks finanziert werden. Dieser ist für die Beschaffung der notwendigen finanziellen Mittel verantwortlich. Für Reaktoren aus Osteuropa, wo es an Mitteln zur Stillegung mangelt, sind bereits besondere Programme eingerichtet worden (Heranführungshilfe aus dem PHARE-Programm). Seit 1989 werden Sicherheitsverbesserungen bei allen älteren Atomkraftwerken der EU-Beitrittskandidaten vorgenommen. Erst durch einen Ratsbeschluss von 1994 gibt es für die Kommission überhaupt die Möglichkeit, durch Euratom-Kredite die Finanzierung von Atomanlagen außerhalb der EU zu fördern. In diesem Kontext ist es interessant, dass seit dem nur in einem einzigen Fall ein Euratom-Kredit für Sicherheitsverbesserungen zum Einsatz kam - bei zwei Reaktoren in Bulgarien (Kozloduj 5 und 6 ). Bei allen anderen abgeschlossenen, sich im Bau befindlichen oder geplanten Projekten zur Sicherheitsverbesserung wurden inländische Finanzquellen (z.b. des AKW-Eigentümers) oder sonstige internationale Gelder benutzt. Warum so wenig Interesse an der Finanzierung dieser Projekte durch Euratom bestand, konnte selbst die EU-Kommission bislang nicht erklären. Der Kampf um mehr Geld für neue Reaktoren Die Europäische Kommission versucht zu verdecken, dass mit Euratom-Krediten neue Reaktoren gebaut werden sollen, um damit leere Auftragsbücher der westlichen Atomindustrie aufzufüllen. Wie gesagt benutzt sie mit Vorliebe sprachliche Tarnbegriffe wie "Fertigstellung" der Kraftwerke, die "im Bau befindlich". Aber es ist Ansichtssache, ob ein Kernkraftwerk im Bau befindlich ist oder nicht. Sollte z. B. ein Reaktor, der vor vielen Jahren geplant wurde, der aus nicht mehr als dem Fundament besteht und für den bisher noch kein Baubudget erstellt wurde, als Reaktor "im Bau" angesehen werden? Dies ist zumindest der Fall bei dem rumänischen Reaktor Cernavoda 2. Nur eine Genehmigung des Euratom-Kredits, der momentan verhandelt wird, würde das Werk zu einem Reaktor "im Bau" machen. 8 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

9 Kontakt K2/R4 in der Ukraine 1995 hatten sich die Ukraine und die G7 auf ein Memorandum verständigt, um der Ukraine eine endgültige Abschaltung des letzten Tschernobyl-Reaktors zu ermöglichen. Die G7 sicherten zu, Ersatzkraftwerke zu finanzieren. In den Jahren darauf entfachte eine Diskussion, ob zwei Atomreaktoren oder eher nichtnukleare Anlagen finanziert werden sollen. Im Jahre 2000 fiel eine eindeutig politische Entscheidung für den Neubau zweier Atomreaktoren in Chmelnizki und in Riwne (K2/R4) unter bestimmten Sicherheitsauflagen. Euratom wurde zusammen mit der Osteuropabank (EBRD) sowie diversen nationale Exportkreditagenturen als Finanzquelle vorgeschlagen. Als Voraussetzung für die Gewährung des Euratom-Kredites in Höhe von 585 Millionen US$ galt die Erfüllung aller Auflagen und Sicherheitskriterien der EBRD. Aufgrund der Missachtung dieser Mindestanforderungen seitens der Ukraine platzte der EBRD-Kredit jedoch Ende vergangenen Jahres und wird nun neu verhandelt. Die Zusage der EU-Kommission für den Euratom Kredit wurde jedoch bislang nicht zurückgenommen. Kozloduj in Bulgarien Die Reaktoreinheiten 1-4 in Kozloduj (Bulgarien) gehören zu den gefährlichsten Atomkraftwerken weltweit (erste Generation WWER-440). Die Kommission setzte sich das Ziel in ihrer Agenda 2000 ("Plan für die EU-Erweiterung ), diese vier Kraftwerke bis 2002 zu schließen. Im Gegenzug versprach die Kommission, einen Euratom-Kredit für die Modernisierung der zwei neueren Einheiten 5 und 6 (WWER- 1000) zu gewähren. Der Kredit wurde am 17. April 2000 genehmigt, obwohl Bulgarien bis dato nur die Schließung von den Einheiten 1 und 2 bis zum Jahr 2002 gebilligt hatte. Diese wurden Ende letzten Jahres (2002) abgeschaltet. Hinsichtlich der Einheiten 3 und 4 hat die Kommission nur ein Einverständnis dafür erwirkt, dass die Schließung bis 2006 erfolgen soll. Damit sind die Bedingungen für die Vergabe des Kredits nicht erfüllt. Die aktuelle Entwicklung nimmt dann auch eine haarsträubende Wendung: Das oberste Verwaltungsgericht in Bulgarien hat gerade einer Klage gegen den Schließungstermin stattgegeben. Die oppositionelle Bulgarische Sozialistische Partei, die ehemalige Kommunistische Partei mit engen Verbindungen zur Atomindustrie, hat gegen die Regierung geklagt, weil das Schließungsdatum ihrer Meinung nach einem vorangehenden Parlamentsbeschluss wiederspricht, der die Schließung an das Datum des EU- Beitritts gekoppelt hat. In Kopenhagen hatte man sich auf 2007 als Beitrittsdatum geeinigt. Die Regierung will jetzt ihrerseits Berufung einlegen, und Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil rückgängig gemacht wird. Letzten Endes ist das Ziel der Schließung aller vier Einheiten nicht erreicht worden. Die Genehmigung des Euratom-Kredits hat die Wahrscheinlichkeit sogar eher verringert, dass die Einheiten 3 und 4 noch geschlossen werden, da kein Anreiz mehr gegeben ist. Nach Vollendung der Modernisierung der Reaktoren 5 und 6 wird ein Sicherheitsniveau erreicht, dass weit unterhalb westlicher Standards liegt. Die Sicherheitsverbesserungen sind letztendlich so unwesentlich, dass sie während einiger Wartungsabschaltungen des Atomkraftwerks durchgeführt werden können. Das Ausmaß dieser Maßnahmen ist erheblich geringer als bei den Reaktoren gleichen Bautyps im umstrittenen Atomkraftwerk Temelín in Tschechien. Ausblick: potentielle Euratom-Projekte Das einzige Euratom-Projekt in der Warteschleife ist derzeit der Neubau eines zweiten Reaktors in Rumänien - Cernavoda 2. Das Projekt soll noch in diesem Jahr über Euratom abgewickelt werden. Und dies, obwohl eine speziell für die EU- Osterweiterung gegründete EU- Arbeitsgruppe für Atomfragen noch dieses Jahr schlechte Noten an die rumänische Atomaufsichtsbehörde vergeben hat. Andere potentielle Projekte, die langfristig anstehen könnten, sind die Finanzierung von zwei oder mehr Atomkraftwerken in der Slowakei (Mochovce 3 und 4) sowie die Unterstützung für den Bau von Reaktoren in Russland (z.b. Kalinin 3). weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

10 Euratom-Kredite Auch die Idee zur Unterstützung des internationalen Projekts der G8, das atomwaffenfähige Plutonium Russlands in MOX-Kernbrennstoff umzuwandeln, wurde bereits mehrfach geäußert. Dieses Projekt würde zwar die Menge an in Russland gelagertem Plutonium verringern, jedoch das nukleare Risiko in ganz Europa erhöhen. Subventionierung stoppen Momentan nimmt Euratom keine Bewerbungen für Projekte zur Sicherheitsverbesserung von AKW an. Ebenso gibt es keine Anzeichen dafür, dass irgendein Land solch einen Kredit beantragen wird, da die meisten Reaktoren einem Programm zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit unterzogen wurden und für viele der Hochrisikoreaktoren ein Stillegungsdatum beschlossen wurde. Darüber hinaus hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Betreiber von Reaktoren es vorgezogen haben, die Verbesserungsmaßnahmen selbst zu finanzieren. So konnten sie alle Bedingungen für ihre Maßnahmen selbst bestimmen und unterlagen keinem externen Monitorprozess. Euratom-Kredite wurden in der Vergangenheit vor allem für den Neubau von Reaktoren benutzt. Es gibt also keinen plausiblen Grund, die Kommission dabei zu unterstützen, die Euratom-Kreditvergabe beizubehalten und sogar mit neuen Geldmitteln auszustatten. Vielmehr gilt es, eine Revision dieser veralteten Subventionsstrukturen für die Atomwirtschaft vorzunehmen. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sollten einen drohenden Kommissionsvorschlag zur Ausweitung und Erhöhung der Euratom-Kreditlinie ablehnen. Gastautor/innen: Barbara Happe, Christoph Benze (urgewald), Patricia Lorenz Mehr Geld für Euratom? Scharfe Kritik am Vorschlag der EU-Kommission zu Euratom-Krediten Der Vorschlag der EU-Kommission zur Zukunft des Euratom-Vertrages war bereits im Vorfeld des Umweltministerrats- Treffens im Dezember 2002 von Greenpeace scharf kritisiert worden. In einem Schreiben an alle EU-Umweltminister bezweifelte die Umweltorganisation, dass der Vorschlag zu einer höheren nuklearen Sicherheit in der EU beitragen werde, und forderte alle Mitgliedstaaten auf, den Kommissionsvorschlag abzulehnen. Aufstocken von Euratom-Darlehen Die Europäische Kommission hat im Namen von Euratom beschlossen, den Ministerrat um eine Anhebung des Höchstbetrags für Anleihen zu bitten. Damit soll gewährleistet werden, dass Euratom- Darlehen für förderwürdige Projekte, insbesondere zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit und der Demontage von Kernkraftanlagen in den Kandidaten- und anderen Drittländern, weiter gewährt werden können. Die Vorschläge bedürfen der Zustimmung des Ministerrates und des Parlaments. Greenpeace kritisiert insbesondere die von der EU-Kommission geplante Aufstockung der Euratom-Darlehen. Die Mitgliedstaaten sollten sich diesem Vorschlag wiedersetzen und sich für eine Abschaffung der Darlehen einsetzen. Der Kommissionsvorschlag, die Gesamthöhe der Darlehen von vier auf sechs Milliarden aufzustocken, muss vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) einstimmig angenommen werden. Greenpeace argumentiert, die Förderung und Subventionierung von Kernenergie habe in der Vergangenheit nicht zu einer erhöhten nuklearen Sicherheit, sondern zu einem zusätzlichen Risiko eines atomaren Unfalls und einer weiteren Zunahme an langlebigem atomarem Abfall geführt. Die EU-Kommission sei offensichtlich mehr daran interessiert die Atomindustrie zu unterstützen als eine Erhöhung der atomaren Sicherheit zu erreichen (siehe auch Seite 8). Einführung von europäischen Sicherheitsstandards Die Einführung von europäischen Sicherheitsstandards sei nur zu begrüßen, so Greenpeace, wenn sie auch höhere Standards zur Folge habe. Der derzeitige Vorschlag der Kommission gewährleiste dies jedoch nicht. Er verlange weder zusätzliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, noch definiere er Basisverpflichtungen und generelle Sicherheitsprinzipien. Der Vorschlag beinhaltet die Anforderungen der IAEA-Konvention zur Nuklearen Sicherheit. In der Ausführung führt er laut Greenpeace zwar zu mehr Berichterstattungen und zusätzlichem Monitoring, aber zu keinem zusätzlichen Nutzen und dabei noch zu wesentlich weniger Transparenz. Öffentliche Fonds Der Vorschlag, die Bedingungen für die Fonds zur Stilllegung und dem Management radioaktiven Abfalls von den einzelnen Anlagen zu trennen, wird von Greenpeace begrüßt. Dadurch, dass Anlagen in Ausnahmefällen doch noch den Stilllegungsfonds anrufen können werde jedoch das gesamte System untergraben. Die derzeitige Vorschlag wäre dann eine Verschlechterung gegenüber dem Fall, das gar keine Regelung getroffen wird. Denn Energieunternehmen wie EDF, Eon und RWE könnten über die Ausnahmeregelung die Fonds weiterhin benutzen und damit eine einflussreichere Stellung auf dem EU-Energiemarkt erlangen als Unternehmen, die nicht den Ausnahmebedingungen entsprechen. Entsorgung von radioaktivem Abfall In der Richtlinie zu radioaktiven Abfall hat die EU-Kommission die Entsorgung von hoch radioaktiven Abfall in tiefen geologischen Schichten als einzige Option festgelegt. Es herrscht aber Greenpeace zufolge bisher keine einheitliche Meinung darüber, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist. Außerdem sollten Entscheidungen über den Umgang mit hochradioaktiven Stoffen in demokratischen Entscheidungsprozessen und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und nicht unter dem Diktat von EU-Institutionen getroffen werden. 10 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

11 Kontakt Der Kommissionsvorschlag erlaubt den Export von radioaktivem Abfall in Drittländer außerhalb der EU. Greenpeace vermutet, dass Staaten, die bisher keinen adäquaten Weg zur Entsorgung ihrer Abfälle gefunden haben, dadurch einen kostengünstigen Ausweg suchen, um sich aus der Affäre zu ziehen. Länder, die radioaktiven Abfall produzieren, sollten nach Ansicht von Greenpeace besser selbst zur Verantwortung herangezogen werden. Indem die EU den Export von atomaren Abfällen in weniger wohlhabende Länder als Entsorgungsstrategie zulasse, ermutige sie zum Handel mit radioaktiven Stoffen. Dies sei absolut unakzeptabel, zumal der Handel mit nicht-radioaktiven Stoffen bereits verboten ist. Artikel 31 des Euratom-Vertrages soll nach dem Kommissionsvorschlag sowohl auf die Richtlinie zur nuklearen Sicherheit als auch die zum Umgang mit radioaktivem Abfall angewandt werden. Der einzige Grund für dieses Vorgehen liegt nach Meinung von Greenpeace darin, dass Entscheidungen im Ministerrat in diesem Falle nach dem Mehrheitsprinzip verabschiedet würden. Die Kommission versuche also eine Entscheidung nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wie sie in Artikel 203 des Euratom-Vertrages vorgeschlagen wird, zu verhindern. Der Euratom-Vertrag in seiner jetzigen Form muss nach Ansicht von Greenpeace abgeschafft werden. Es sei für die EU nicht länger hinnehmbar, einen undemokratischen Vertrag weiter aufrecht zu erhalten, der nie reformiert wurde und der davon ausgeht, dass die Atomkraft essentiell für die europäische Wirtschaft ist. Bestimmte Aufgaben des Vertrages, wie Gesundheit, Sicherheit, Sicherheitsklauseln und die Agentur, die das Uran-Angebot kontrolliert, sollen im Aufgabenbereich der EU bleiben. Die übrigen Aufgabenbereiche solle sie aufgeben. (bs, tl) Das Europäische Atomforum Das Europäische Atomforum (Foratom) vertritt die Atomindustrie in Gesprächen und Verhandlungen mit den EU-Institutionen, speziell dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission. Es wurde nach eigener Aussage geschaffen, um gute Beziehungen zwischen EU-Institutionen und der Industrie zu schaffen und zu erhalten, ein gutes Bild in der Öffentlichkeit zu vermitteln und die friedliche Nutzung der Kernenergie voranzutreiben. Es handelt sich also um den Lobbyverband der europäischen Atomindustrie. Die Mitglieder des Foratom werden über wichtige politische Entwicklungen in Europa informiert, außerdem koordiniert das Forum den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern und steht internationalen Organisationen mit Rat und Tat zur Seite. Derzeit gehören dem Foratom Mitglieder aus 12 europäischen Ländern an: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien. Der Präsident und der Exekutivausschuss steuern, der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeiten von Foratom. Ein Generalsekretär gewährleistet die Durchführung des Beschlüsse. Präsident ist zur Zeit Jean- Pierre Rougeau, Präsident des französischen Atomforums. (bs) Warum Euratom alte AKWs nicht sicherer macht BUND, Walter Jungbauer, Referent für Energiepolitik und Atomausstieg, Am Köllnischen Park 1, Berlin Tel. 030 / walter.jungbauer@bund.net urgewald, Barbara Happe, Referentin für internationale Finanzpolitik, Prenzlauer Allee 230, Berlin Tel. 030 / , Fax barbara@urgewald.de Bulgarische Regierung: Internet: Regierungserklärung im Internet: PressOffice/News/ / 1026.html Mediapool (bulgarischer Nachrichtendienst) Internet: Mehr Geld für Euratom? Greenpeace International, European Unit, Arjette Stevens astevens@ams.greenpeace.org Internet: Das Europäische Atomforum Foratom Generalsekretariat, Rue d'egmont 15Bp4, B-1000 Bruxelles Tel / , Fax Internet: weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

12 Euratom-Reform Eine Europäische Verfassung ohne Euratom! Der Konventsprozess bietet die einmalige Chance zur Euratom-Reform Es scheint einleuchtend, dass ein historischer Prozess, in dem die EU-Verträge zusammengefasst, vereinfacht und in eine Verfassung gegossen werden sollen, eine einmalige Chance bietet, den Euratom- Vertrag zu reformieren bzw. in seiner derzeitigen, veralteten Form abzuschaffen. Entsprechende Forderungen gewannen auch zum Jahresende hin langsam an Schwung. Von Seiten der Mitgliedstaaten forderte die östereichische Regierung, "Euratom zu reformieren und in einen Basisvertrag aufzunehmen". Die deutsche Regierung forderte ebenfalls eine Reform und die Integration von Euratom in einen EU- Vertrag. Der englische Regierungsgesandte im Konvent war sich sicher, "dass Euratom in den Konventsprozess mit einbezogen wird, wenn es im politischen Interesse ist". Mehrere Mitglieder des Konvents meldeten sich ebenfalls zu Wort. Hanns Farnleitner, Caspar Einem und Reinhard E. Bösch, befanden es für "zwingend notwendig, dass der Konvent die Rolle von Euratom im Kontext eines zukünftigen europäischen Systems von Integration und Kooperation diskutiert". Die Zukunft von Euratom müsse "ihren Platz haben in der umfassenden Debatte um die Zukunft Europas, die wir gerade führen". Der deutsche Sozialdemokrat Klaus Hänsch forderte zusammen mit mehreren Vertretern des Europäischen Parlaments im Konvent, Euratom sei "auf den neuesten Stand zu bringen, zu überarbeiten und in die Verfassung zu integrieren, wenn die nukleare Sicherheit gestärkt und Forschung und Außenbeziehungen in diesem Zusammenhang gefördert werden sollen". Dazu gehöre in jedem Fall, dass "das demokratische Defizit des Vertrages durch Einführung des Mitentscheidungsverfahrens abgeschafft wird." Die Gruppe Grüne/EFA (European Free Alliance) im EU-Parlament forderte am 21. Januar dieses Jahres den Konvent auf, den Euratom-Vertrag in seiner jetzigen Form abzuschaffen. "Euratom ist ein anachronistischer Vertrag und der Konvent sollte nicht enden, ohne Euratom gründlich zu reformieren", hieß es in der Presseerklärung. Gefordert wurde unter anderem, "alle Vergünstigungen für die Atomindustrie zu streichen, um einen gerechten europäischen Energiemarkt zu schaffen." Weiter hieß es: "Die ungerechtfertigten Privilegien für eine veraltete Energieform passen nicht zu einem modernen Europa, das dabei ist sich seinen eigenen Energiemarkt aufzubauen." Der Schotte Neil MacCormick, stellvertretendes Mitglied im Konvent, sagte, alle Aspekte, die die Sicherheit und den Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt vor radioaktiver Strahlung betreffen, müssten unter das Umweltkapitel der neuen Verfassung fallen. "Die notwendigen Klauseln zur Nichtverbreitung und nuklearer Sicherheit müssen Teil eines neuen Vertrags werden, oder in eine zukünftige Verfassung aufgenommen werden". Die irische Europaparlamentarierin Nuala Ahern rief ihre Regierung auf, den Konvent zur Abschaffung von Euratom zu nutzen. "Es ist an der Zeit, dass die nichtnuklearen Mitgliedsländer, die in der Mehrheit sind, aufhören die nukleare Forschung zu unterstützen. Da fließt mehr Geld als zur Förderung von erneuerbaren Energien und wir bezahlen das auch noch." Die Arbeitsgruppe "Rechtspersönlichkeit" des Konvents schrieb in ihrem Abschlussreport im Oktober 2002: "In der Frage der Zusammenlegung der Verträge zu einer Verfassung gibt es keinen Unterschied zwischen Euratom und dem EG-Vertrag. Dies wäre eine Möglichkeit, Euratom- Vorgaben, die sich mit denen im EG-Vertrag decken, zu löschen. Im Hinblick auf bestimmte Probleme, die sich aus dem Euratom-Vertrag ergeben, waren wir der Meinung, dass mögliche Folgen einer Integration dieses Vertrags noch weiter untersucht werden müssen". Es scheint als ob einige der möglichen politischen Folgen jetzt zum Tragen kommen. Trotz der Eingaben zur Reform von Euratom von ganz unterschiedlichen Seiten und Ländern glauben inzwischen viele Konventsmitglieder, dass es schwierig werden könnte Euratom auf die Tagesordnung des Konvents zu heben. Grund ist der Einfluss einiger "starker" Atomländer, vor allem England und Frankreich. Mit dem Entsenden von Ministern in den Konvent haben einige Länder damit begonnen, die Ministerkonferenz in den Konvent vorzuverlegen und einige Themen gleich zu blockieren (so hat Deutschland jetzt weniger Interesse an Euratom innerhalb des Konvents angemeldet). Dies muss in jedem Fall verhindert werden. Ein solches Vorgehen entspricht nicht der Konventsidee von Tranzparenz und Mitentscheidung, und im Fall von Euratom wäre es sowohl inhaltlich als auch formell nicht zu rechtfertigen, Euratom aus den Verhandlungen auszuklammern. Jetzt muss in den EU-Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland, politischer Druck für die Reform von Euratom innerhalb des Konvents gemacht werden. Die Zeit läuft. Autorin: Britta Steffenhagen, DNR EU-Koordination 12 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

13 Kontakt Grüne wollen Solarunion statt Euratom Energie-AG der deutschen Grünen verlangt Euratom-Auflösung Die Bundesarbeitsgemeinschaft Energie von Bündnis 90/Die Grünen hat im Oktober 2002 in Bremen dem folgenden Beschluss zugestimmt: Farewell to Euratom Jahre nach dem Inkrafttreten von Euratom gibt es keinerlei Grund, in der europäischen Gemeinschaftsbildung eine Förderung der Atomenergienutzung vorzusehen und sogar festzuschreiben. Im Gegenteil: Nur in 18 europäischen Ländern werden Kernkraftwerke betrieben oder gebaut. 8 dieser Länder gehören zur jetzigen EU, 7 zu den Beitrittskandidaten. 4 der jetzigen EU-Länder mit Atomkraftnutzung haben einen Zeitplan zu ihrer Beendigung beschlossen. Nur 4 der 15 jetzigen Mitgliedstaaten planen also gegenwärtig eine Fortsetzung der Atomkraftnutzung. 2. Wir erneuern darum das Grüne Verlangen nach Auflösung des Euratom-Vertrags und die Bildung einer europäischen Solarunion. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Europäischen Föderation Grüner Parteien (EFGP) auf ihrem Kongress im Mai 2002 in Berlin: "Die Europäischen Grünen favorisieren die Auflösung von Euratom und die Schaffung einer Europäischen Solarunion. Ziel der Europäischen Gemeinschaft sollte es nicht sein, die Atomkraft zu fördern, sondern, sie zu beenden. Die Aufgaben auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes, die früher durch Euratom wahrgenommen wurden, sollten von der Europäischen Union übernommen werden - unter Beteiligung von staatlichen Schlüsselinstitutionen. In den EU-Vertrag sollte ein Kapitel über den Energiesektor aufgenommen werden, das eine Verpflichtung zu Umweltverträglichkeit und globalem Klimaschutz als Gemeinschaftsziele enthält. Die Gemeinsame Energiepolitik sollte Gegenstand qualifizierter Mehrheitsentscheidungen sein. 3. Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag für eine gemeinsame Regierung auf eine Politik zur Beendigung von Euratom verständigt haben. Diese Entscheidung kann und sollte auch im Europäischen Konvent durchgesetzt werden. 4. Wir suchen die Zusammenarbeit mit allen Gruppen und Organisationen in Europa und Deutschland, die sich ebenfalls für die Auflösung von Euratom engagieren. 5. Wir sind sehr besorgt über Pläne in der Europäischen Kommission und einiger Mitgliedstaaten der EU, die finanzielle Förderung von Projekten der Atomwirtschaft und der Nuklearforschung nicht nur fortzusetzen, sondern sogar zu erhöhen. Die Festlegung der Bundesregierung auf eine Euratom-kritische Position verpflichtet sie dazu, solche Ansinnen im Europäischen Rat und im Ministerrat abzulehnen. 6. Wir erwarten, dass die Europäische Kommission Transparenz herstellt über das finanzielle Gebaren der Atomwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsländern zur Bildung von Rückstellungen, die für die Sicherung und Beseitigung der radioaktiven Altlasten benötigt werden. In zumindest einigen Ländern sichert das System der Rückstellungen für diese Zwecke der Atomindustrie deutliche finanzielle Spielräume und Wettbewerbsvorteile, die sie zur Stärkung ihrer Stellung auf dem Strommarkt ausnutzt. Wir brauchen europaweit Regelungen, die diese Privilegierungen und Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Atomindustrie beenden. Eine Europäische Verfassung ohne Euratom! Konventsbeiträge (Dokumente): Farnleitner/Einem/Bösch: A single legal personality - On the future of Euratom, , Konventsbeitrag 358/2 Klaus Hänsch: , Konventsbeitrag 189/02 AG Rechtspersönlichkeit: Final report of Working Group III, Legal Personality, , Konventsbeitrag 305/02 Grüne wollen Solarunion statt Euratom Bündnis 90/Die Grünen, LAG Energie Brandenburg-Berlin, Hartwig Berger Tel. 030 / hartwig.berger@t-online.de weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

14 Atompolitik EU "Deutschland muss gegen Euratom ein Veto einlegen" Interview mit Michaele Hustedt, Grüne Energieexpertin im Bundestag Frage: Mit der Osterweiterung nimmt die EU auch 22 Atomreaktoren auf. Die EU-Kommission will deshalb die Kreditmittel aufstocken, die der Euratom- Vertrag zur Sicherheitsnachrüstung bereitstellt. Um welche Summen geht es? Michaele Hustedt: Derzeit sieht der Vertrag vier Milliarden Euro vor, die Kommission will zwei Milliarden drauflegen. Deutschland soll sich mit 20 Prozent an dieser Aufstockung beteiligen Millionen also. Allerdings kommt das Geld nicht direkt aus dem deutschen Haushalt, sondern aus dem deutschen Anteil des EU- Haushaltes. Die Bündnisgrünen wollen diese Aufstockung verhindern. Warum? Und was sagt ihr Koalitionspartner dazu? Es kann nicht Sinn der Sache sein, in Deutschland den Atomausstieg zu beschließen, gleichzeitig aber in der EU die Investitionsmittel für Atomreaktoren zu erhöhen. Wir sind uns deshalb mit der SPD-Fraktion einig, dass Deutschland ein Veto im Ecofin-Rat - der Runde aus Wirtschafts- und Finanzministern der EU - einlegen soll. Bei der EU-Kommission hatte ja bereits unsere Kommissarin Michaele Schreyer gegen die Aufstockung gestimmt - dort handelt es sich allerdings um eine Mehrheitsabstimmung. Im Ecofin- Rat aber verhindert ein Veto das Vorhaben. Deutschland ist nicht als einziges Land dagegen. Auch Österreich hat signalisiert, ein Veto einlegen zu wollen. Was ist daran so schlecht, mehr Geld in die Sicherheit von AKWs zu investieren? Hinter Sicherheit versteckt sich meistens Neubau. Das sehen wir etwa bei den bulgarischen Reaktoren Kosloduj 5 und 6. Insgesamt 215 Millionen aus dem Euratom-Topf wurden dort bislang investiert, um die Abschaltung der Reaktoren Kosloduj 1 bis 4 zu unterstützen. In Wahrheit hat das Geld bewirkt, dass zumindest die Reaktoren 3 und 4 länger laufen werden als geplant - bis Ein anderes Beispiel ist das rumänische AKW Cernavoda 2: Für das wurden 250 Millionen Euro aus dem "Sicherheitstopf" beantragt. Aber in Cernavoda 2 kann man gar kein Geld in die Verbesserung der Sicherheit eines bestehenden Reaktors investieren. Das Kraftwerk ist ein Neubau - und zwar ein kanadisches Reaktorkonzept. Die Kommission untermauert ihre Aufstockungspläne mit dem Argument, die Mittel aus dem Topf seien größtenteils aufgebraucht. Das stimmt einfach nicht. Erstens sind das ja Kredite, die zurückfließen. Zweitens sind derzeit noch 224 Millionen Euro im Topf verfügbar. Und drittens hat die Ukraine den Bau der Reaktoren K2-R4 im letzten Jahr zurückgefahren. Die ursprünglich von der EU bewilligten 590 Millionen Euro sind nicht ausgeschüttet worden. Auch dieses Projekt betraf keine Nachrüstung, sondern einen Neubau. Zu Jahresbeginn wird abgestimmt. Sie fordern eine komplett neue Ausgestaltung des Euratom-Vertrages. Warum? Wir brauchen eine neue, umfassende und koordinierte Energiepolitik auf EU-Ebene. Die gibt es nicht. Der Kohlesubventionsvertrag läuft aus, der EU bleibt als einziges energiepolitisches Reglementarium der Euratom-Vertrag, der die Atomenergie fördert. Das ist überhaupt nicht zeitgemäß: Viele Mitglieder betreiben gar keine AKWs, andere haben den Ausstieg beschlossen. Interview: Nick Reimer, taz-umweltredaktion Volle Haftpflicht für Atomkraftwerke in der EU Europaweite Unterschriftensammlung Vor einigen Jahren wurde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums in einer Studie ermittelt, wie hoch der zu erwartende finanzielle Schaden bei einem "größten anzunehmenden Unfall", einem GAU eines Atomkraftwerks sein könnte. Nach dieser Studie wird die Summe der Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden bei einer solchen Katastrophe auf (über fünftausend Milliarden) Euro geschätzt. Davon sind z.b. in Deutschland nur 2,5 Milliarden Euro durch die Haftungsverpflichtung gedeckt, also etwa 0,05%. Die Österreichische Plattform gegen Atomgefahr sammelt nun europaweit Unterschriften, um eine volle Haftpflicht für alle AKW- Betreiber durchzusetzen. (bs) 14 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

15 Kontakt Österreich: "Handlanger der Atomindustrie" gekürt Global 2000 verleiht "Auszeichnung" an Strombehörde E-Control Seit genau einem Jahr erlaubt die österreichische Energieaufsichtbehörde E-Control den Import von Atomstrom aus Ungarn, der Slowakei und Slowenien und unterstützt damit desolate Atomkraftwerke. E-Control hat sogar wissentlich und wiederholt österreichisches Recht gebrochen, um seit dem 17. Dezember 2001 Stromimporte aus den Skandalreaktoren Bohunice, Mochovce und Krško nach Österreich zu erlauben. Bei diesen Ländern handelt es sich (noch) um Drittstaaten, also Nicht-EU-Staaten, in denen - so auch die E-Control-Einschätzung - unsichere und desolate Kraftwerke stehen. Stromimporte müssten deshalb nach dem Elektritzitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (EIWOG) verboten werden. E-Control stellt sich allerdings auf den Standpunkt, dass diese Länder nach Abschluss der jeweiligen Energiekapitel in den Erweiterungsverhandlungen keine Drittstaaten mehr seien. Diese fragwürdige Auffassung steht im Gegensatz zu der Definition von Drittstaaten im ElWOG. Hinweise, dass auch aus Tschechien verbotenerweise Strom nach Österreich importiert wird, wurden vom tschechischen Industrieministerium offiziell bestätigt. In dieses Bild passt auch die Mitteilung der Verbundtochter "Austria Power Grid", wonach die Kapazitäten der Stromleitungen zwischen Österreich und Tschechien ausgeschöpft sind und deshalb die Durchleitung ab 2003 einem Versteigerungsverfahren unterworfen wird. Die österreichische Umweltorganisation Global 2000 hat nun an die Strombehörde E-Control eine Goldmedaille als "Handlanger der Atomindustrie 2002" verliehen. Bei der Preisverleihung wurde auch berücksichtigt, dass E-Control extrem niedrige Einspeisetarife für Ökostrom vorschlug und verordnen wollte. Diese Absicht scheiterte aber am Widerstand von Umweltschützern und des Landwirtschaftsministeriums in Wien. In der Laudatio heißt es: "E-Control wird ihrer Rolle als faire Kontrollinstanz nicht gerecht. Sie hat sich auf die Seite der Großkonzerne und der Atomlobby geschlagen." Gastautor: Thorben Becker, Global 2000 Belgien: Atomausstieg endgültig besiegelt Linksliberale Regierung beschließt: Alle AKW gehen bis 2025 vom Netz Belgien wird seine Atomkraftwerke zwischen 2015 und 2025 schließen. Der belgische Senat billigte im Januar in Brüssel endgültig ein entsprechendes Gesetz der Koalition aus Liberalen, Sozialisten und Grünen. Die zweite belgische Parlamentskammer, das Abgeordnetenhaus, hatte das Ausstiegsgesetz bereits Anfang Dezember 2002 gebilligt. Demnach beträgt die maximale Laufzeit eines Atomkraftwerks 40 Jahre. Den Bau neuer Reaktoren schließt das Gesetz aus. Ministerpräsident Guy Verhofstadt hatte den Ausstieg bei seinem Amtsantritt vor drei Jahren in Aussicht gestellt. Derzeit wird fast 60 Prozent des Stroms in Belgien durch Atomkraft erzeugt. Die Regierung hat erklärt, sie werde in Solar- und Windanlagen sowie in Anlagen zur Gewinnung anderer erneuerbarer Energien investieren. Darüber hinaus wolle man weitere Gaskraftwerke bauen. Damit folgt Belgien dem Beispiel Deutschlands, wo in den nächsten 25 Jahren alle 19 Reaktoren stillgelegt werden sollen. Auch in Schweden wird der Ausstieg diskutiert. (bs) "Deutschland muss gegen Euratom ein Veto einlegen" Michaele Hustedt, Grünen-Fraktion Deutscher Bundestag, Berlin Tel. 030 / , Fax michaele.hustedt@bundestag.de Internet: Quelle: taz vom Österreich: "Handlanger der Atomindustrie" gekürt Global 2000, Thorben Becker, Wien Tel / office@global2000.at Internet: Volle Haftpflicht für Atomkraftwerke in der EU Österreichische Plattform gegen Atomgefahr, Mathilde Halla Tel Internet: Belgien: Atomausstieg endgültig besiegelt Global 2000 (s.o.) Internet: index1.htm?/pages/tatombelgien.htm weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

16 AKW-Rückstellungen Kassenschluss im Kernkraftwerk? EU-Gesetzgebung könnte deutsches Atom-Rücklagensystem reformieren Bislang verfügten die deutschen Stromkonzerne über einen Schatz, mit dem sie ihre Expansion finanzierten: Rückstellungen für Atomkraftwerke. Die EU will ihnen den Geldtopf entreißen. Der Ausstiegs- Konsens droht zu wackeln. Schwäbisch Hall, das ist der Inbegriff vom Häuslebauen, gleichmütiger Behaglichkeit und einem trägen Blick auf den Lauf der Welt. Doch Johannes van Bergen, Chef der Stadtwerke von Schwäbisch Hall, hat sich fest vorgenommen, die fest gefügten Fundamente der Strombranche ins Wanken zu bringen. Der Chef von 140 Mitarbeitern kann sich richtig begeistern, wenn es um den Kampf gegen die Energie-Giganten in Düsseldorf, Essen, Karlsruhe und Berlin geht. "Unsere Klageschrift liest sich wie ein Krimi", sagt er. Mit dem 70-seitigen Papier will van Bergen vor dem Europäischen Gericht (EuGH) erstreiten, dass die Rückstellungen der großen Stromkonzerne für die Stilllegung von Atomanlagen nicht länger benutzt werden dürfen, um andere Geschäfte zu finanzieren - oftmals zu Lasten der kleinen Wettbewerber. Doch der Kampf gegen die Atomlobby ist zermürbend. Gemeinsam mit 20 weiteren kommunalen Versorgern war van Bergen vor Gericht gezogen. Inzwischen ist das Fähnlein der Aufrechten auf vier geschrumpft. "Einige hat der Mut verlassen andere sind frustriert durch die lange Verfahrensdauer", sagt der Marburger Anwalt Matthias Albrecht, der die Kläger vertritt. Die finanzielle Kraft von Stromkonzernen steht auf dem Spiel Jetzt haben die kämpferische Stadtwerker unerwartete Schützenhilfe aus der Brüssel bekommen: EU-Kommissarin Loyola de Palacio greift ebenfalls nach den milliardenschweren Rückstellungen der Stromversorger, die diese für den Abriss und die Entsorgung ihrer Strommeiler gebildet haben. Wenn sie sich mit ihren kürzlich veröffentlichten Vorschlägen zur nuklearen Sicherheit in der Gemeinschaft durchsetzt, ist es vorbei mit der enormen finanziellen Kraft, die Konzernen wie Eon und RWE seit Jahrzehnten eine Expansion ohne Beispiel ermöglicht. Das Papier könnte sogar den Kompromiss zum Atomausstieg ins Wanken bringen. Angestoßen wurde der EU-Vorstoß durch das Europäische Parlament. Vor allem die Grünen üben Kritik am deutschen System der Rückstellungen. Aus ihrer Sicht setzen die Konzerne die Mittel in erster Linie für Investitionen und Expansion ein. Zudem kämen sie in den Genuss einer staatlichen Vergünstigung, denn Rückstellungen schmälern den Gewinn und damit die Steuerlast. Der erklärten Kernkraft-Befürworterin de Palacio geht es weniger um Wettbewerbsverzerrungen als um die Lösung der umstrittenen Entsorgungsfragen: "Die europäischen Bürger würden uns Nichtstun auf diesem Feld niemals verzeihen", warnt die Energie-Kommissarin. Formal begründet sie ihren Vorstoß mit der Erweiterung der EU: Im Jahr 2004 wird die Gemeinschaft um 19 Kernreaktoren reicher, die in fünf der zehn Beitrittsländern stehen. "Diese fünfte Erweiterung hat die mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Fragen in einem bisher nicht da gewesenen Umfang in den Vordergrund gerückt", heißt es in de Palacios Bericht ans EU-Parlament. Deshalb müssten die Fragen zur Endlagerung und zu Sicherheitsstandards einheitlich festgelegt werden. Dann soll es damit vorbei sein, dass die Versorger die für den Abbau der Atomanlagen zurückgestellten Milliarden als Spielmasse in ihren Bilanzen verbuchen können. Die Mittel müssten stattdessen in Fonds außerhalb der Verfügungsgewalt der Betreiber fließen. "Das zentrale Problem liegt darin, das Bestehen dieser Ressourcen langfristig über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten zu sichern", heißt es im Palacio-Papier. Während der 40 Jahre, in denen sich die Kraftwerke wirtschaftlich nutzen lassen, ist vieles denkbar: Klamme Konzerne könnten bei Sicherheitsstandards schludern oder Ruinen hinterlassen, weder Betrug noch Pleiten sind ausgeschlossen. Gerate ein Energiekonzern in eine finanzielle Krise, sei nicht gesichert, dass die Mittel bevorzugt für den Atomabbau eingesetzt werden, heißt es in de Palacios Umfeld: "In Zukunft muss eine staatliche Kontrolle existieren." Experten gehen davon aus, dass die Kosten für Stilllegung, Abbau und Standort-Sanierung rund 15 Prozent der Gesamtinvestitionen in Kernkraftwerke ausmachen - zwischen 200 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro pro Anlage. Würde die EU über die Rückstellungen in einem zentralen Fonds wachen, müssten die großen deutschen Versorger ihre Kalkulation dramatisch ändern. Denn die konnten die seit 1969 zurückgestellten Mittel bislang verwenden, um ihre Unternehmen durch Zukäufe zu Versorgungs-Multis auszubauen. Die Kommission beziffert die Rückstellung der deutschen Unternehmen auf das Volumen von 30 Mrd. Experten - Eon hatte Ende 2001 dafür 10,7 Mrd. Euro reserviert, bei RWE lagen 10,5 Mrd. Euro in der Konzernkasse, beim Branchendritten EnBW waren es 6,4 Mrd. Euro. Nicht ein Cent Steuern wird bisher fällig Bisher können die Atomstrom-Betreiber - zu denen neben Eon, RWE und EnBW auch die aus der Fusion von HEW, Bewag und Veag entstandene vierte Kraft Vattenfall Europe gehört - über ihre Rückstellungen nach eigenem Gutdünken verfügen. Die Finanzpolster stehen zur Bezahlung der ehrgeizigen Expansionspläne in Osteuropa ebenso zur Verfügung wie für mehr oder weniger missglückte Ausflüge in die Telekommunikation und andere branchenfremde Geschäfte. "Rückstellungen können aus dem operativen Geschäft gebildet und ins operative Geschäft reinvestiert werden", erklärt ein Analyst. Das besonders Schöne daran: Es wird nicht ein Cent Steuern fällig, solange die Rückstellungen nicht aufgelöst werden. Kritiker der deutschen Praxis sehen in diesem Vorteil für die Versorgungsriesen schon lange eine massive Wettbewerbsverzerrung. Stadtwerke-Chef van Bergen aus Schwäbisch Hall wirft den Konzernen vor, sie nutzten das Steuerprivileg zum Kauf von Stadtwerken in großem Stil. "Ich kann für mein Blockheizkraftwerke keinen einzigen Cent steuerfrei zurückstellen", sagt er. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer zieht schon seit Jahren gegen die deutsche Rückstellungspraxis zu Felde. Ende der 90er Jahre stellte er einen Gesetzesentwurf vor, nach dem die Atom- Rückstellungen in einen Fonds eingebracht werden sollten, ohne dafür jedoch eine Mehrheit im Bundestag zu finden. 16 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

17 Kontakt Sparschweine in den Zwangs-Tresor In einigen europäischen Ländern, etwa in Skandinavien, gibt es das Fonds-Modell schon lange. Folgen hätten de Palacios Fonds-Vorschläge vor allem für Deutschland und Frankreich. Die bundesdeutschen Versorger müssten jedoch ein ungleich fetteres Sparschwein in den Zwangs-Tresor schieben als die Konkurrenz jenseits des Rheins. Denn die Deutschen haben für jeden ihrer 27 Reaktoren im Schnitt 1,3 Mrd. Euro zurückgestellt, der französische Monolist EdF kommt auf gerade einmal 127 Mio. Euro für jeden seiner 71 Reaktoren - insgesamt kaum mehr als ein Drittel der deutschen Rückstellungen. "Palacios Griff nach dem Sparschwein scheucht die Energiekonzerne auf", sagt ein Branchenkenner. RWE-Chef Dietmar Kuhnt und Eon-Energie-Chef Hans-Dieter Harig haben bereits persönlich in Brüssel vorgesprochen. Finanz- und Steuerexperten in den Zentralen rechnen derzeit die denkbaren Varianten durch. "Das ist alles nicht ausgereift", kommentieren die Konzerne den Brüsseler Vorstoß. "Die deutschen Energieversorgungsunternehmen lehnen eine Fonds-Lösung ab", unterstreicht Christian Wilson, Sprecher des Deutschen Atomforums. Die bisherige Praxis entspreche dem deutschen Handelsrecht. Das Argument trägt nicht weit: Sollte sich die EU zu einer Änderung entschließen, hat das Europarecht Vorrang. Vor allem der französische Strommonopolist EdF profitiere von einer Neuregelung im EU-Sinne, sagte Karlheinz Bozem, Energieexperte der Beratungsfirma Booze-Allen & Hamilton. Bisher habe der Staat in Frankreich die Rückbau- und Entsorgungsrisiken übernommen. EdF habe entsprechend keine Rückstellungen bilden müssen. "Dies ist neben der fehlenden Liberalisierung in Frankreich eine weitere Wettbewerbsverzerrung", erklärte Bozem. "Zwangssozialisierung der Risiken" Rechtsexperten wie Ulrich Büdenbender von der Technischen Universität Dresden halten die Fonds aus anderen Gründen für nicht akzeptabel. Damit würden die Stilllegungsrisiken von gut und schlecht wirtschaftenden Konkurrenten in einen Topf geworfen: "Das wäre eine Zwangssozialisierung der Risiken", erklärt der Dresdner Jura-Professor. Nur auf freiwilliger Basis seien Fonds ordnungspolitisch sauber, wie etwa bei der Einlagensicherung der Banken. Auch davon wollen die Konzerne nichts wissen, und hinter den Kulissen werben die Atom-Lobbyisten für Alternativen zu den externen Fonds: Die Milliarden könnten formal in den Bilanzen der Konzerne bleiben, lediglich versehen mit Restriktionen hinsichtlich Verkauf und Verwendung. RWE hat angeregt, auf krisensichere Vermögensteile wie die Stromnetze Pfandrechte einzuräumen. Diese behalten auch bei einem Konkurs ihren Wert. Solche Lösungen werfen jedoch komplizierte eigentumsrechtliche Fragen auf. Entscheidend ist für die deutschen Konzerne der Rückhalt der rot-grünen Bundesregierung: Bundeswirtschaftsminister Clement schrieb in einem Brief an die Kommissarin: "Es würden gerade die Unternehmen erheblich wirtschaftlich geschädigt, die in der Vergangenheit besondere Vorsorgemaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben getroffen haben." Dies sei "aus deutscher Sicht nicht akzeptabel". Auch Umweltminister Trittin bestreitet in seltener Einmütigkeit mit den Unternehmen, dass Brüssel überhaupt über die Kompetenzen verfügt, diese Fragen anzupacken. Die Kommission dürfe sich allenfalls um Strahlen- und Gesundheitsschutz kümmern, nicht aber um die Sicherheit der Anlagen. Hinter diesem Kampf steckt die Furcht, der mühsam ausgehandelte Atomausstieg könnte ins Wanken geraten, falls sich die Investitionsbedingungen für die Versorger derart deutlich verändern. Clement spricht das in seinem Brief an de Palacio offen an: "In Deutschland basiert die gegenwärtige Form der Kernenergienutzung auf einem sehr sensiblen und intensiv ausgehandelten Kompromiss zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft. Das von Ihnen geplante "Nuklear- Paket" könnte diesen Kompromiss gefährden." Kassenschluss im Kernkraftwerk? Europäische Kommission, Brüssel Tel / Internet: energy/index_de.html Quelle: Financial Times Deutschland Gastautor/innen: Michael Gassmann, Düsseldorf, Birgit Jennen, Brüssel weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

18 AKW-Rückstellungen Gefahr für den deutschen "Atomkonsens"? Öffentliche Rückstellungfonds gefährden einen Ausstieg nicht Das Konzept der EU-Kommission "Nukleare Sicherheit im Rahmen der europäischen Union", das die Kommissarin Loyola de Palacio eingebracht und durchgesetzt hat, wurde und wird zu Recht als zu entgegenkommend gegenüber der Atomwirtschaft kritisiert. Auch Deutschland hat mit diesem Konzept aufgrund seines erklärten Ausstiegskurses Probleme. Ganz anders sieht das jedoch bei einem wichtigen Teilstück des EU-Nuklearpakets aus: den nuklearen Entsorgungs- Rückstellungen. Hier verlangt die EU- Kommission "die Einrichtung externer, mit eigener von den Betreibern getrennter Rechtspersönlichkeit und speziell zur Stilllegung ihrer Anlagen bestimmter Stilllegungsfonds". Solche externen Fonds seien eindeutig "die beste Option", so die Kommission weiter. Nur als Notlösung und unter vielen Kautelen wird zugestanden: "Falls besondere, gebührend begründete Umstände diese Kontentrennung nicht erlauben, kann die Verwaltung der Fonds unter der Bedingung beim Betreiber verbleiben, dass die Verfügbarkeit der aufgebrachten Aktiva zur Deckung der Stilllegungsarbeiten gewährleistet ist ". Das deutsche System der nuklearen Entsorgungs-Rückstellungen entspricht diesen Anforderungen eindeutig nicht, da hier die angesammelten Gelder in der Verfügungsgewalt der Betreiber von Atomanlagen verbleiben und von diesen für Finanzgeschäfte genutzt werden. Die jetzige deutsche Regelung gibt den Betreibern von AKWs einen verzerrenden Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt. Die Betreiberfirmen können mit der Verfügung über die Rückstellungen - laut EU- Kommission gegenwärtig mehr als 35 Milliarden - eine aggressive Einkaufs- und Übernahmestrategie auf dem Markt europäischer Unternehmen der Daseinsvorsorge und der Telekommunikation betreiben. Die Verfügbarkeit der angesammelten Entsorgungs-Rückstellungen zum notwendigen Zeitpunkt hängen von der Solvenz und der finanziellen Situation der über sie verfügenden Unternehmen ab. Ein solcher Wechsel auf die Zukunft ist nicht möglich, im Gegenteil muss befürchtet werden, dass Grossunternehmen dann längst Konkurs gegangen und von der Bildfläche verschwunden sind. Der Zusammenbruch des US-Energiekonzerns Enron sollte ebenso zu denken geben wie die kritische Situation von British Energy, das die AKWs in Großbritannien betreibt. British Energy wird jetzt vom englischen Staat u.a. wegen der sonst verlorenen Entsorgungs-Rückstellungen unterstützt. Die Defizite des deutschen Entsorgungs- Rückstellung-Systems könnten mit einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds eingedämmt werden, den die Betreiber von Atomanlagen nicht für ihre Finanzgeschäfte nutzen können. Hilfreich ist auch ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die - wie Schweden, Finnland, Italien und Belgien - bessere Lösungen für die Entsorgungs-Rückstellungen gefunden haben. Entgegen kursierender Gerüchte liegt eine Initiative zur Änderung des Systems der Entsorgungs-Rückstellungen nicht im Konflikt mit der Vereinbarung der Bundesregierung und den großen Energieversorgungsunternehmen ("Atomkonsens") vom 14. Juni Dort heißt es. "Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht". Dieser Passus war einer der Gründe, weshalb viele Grüne den Atomkonsens abgelehnt und auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Münster mit "nein" gestimmt haben. Dennoch blockiert dieser umstrittene Passus eine Neuregelung des Systems der nuklearen Rückstellungen keineswegs. Zunächst kann und darf ein solcher privatrechtlicher Vertrag nicht den Bundestag als Gesetzgeber binden - das wäre schlicht verfassungswidrig. Zweitens würde die Unterstellung, dass die Einrichtung eines externen Fonds "die Kernenergie diskriminiere", vor keinen Gericht und vor keinem seriösen Expertengremien standhalten. Vielmehr würde der Staat hier die nötige Vorsorge vor hohen Risiken in der Zukunft und einseitige Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Atomkraft abbauen. Und drittens haben europäische Regelungen unstrittig Vorrang vor privatrechtlichen Verträgen der Regierung eines Nationalstaats mit Wirtschaftsverbänden. Gastautor: Hartwig Berger 18 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

19 Kontakt Gefahr für den deutschen "Atomkonsens"? Bündnis 90/Die Grünen, LAG Energie Brandenburg-Berlin, Hartwig Berger Tel. 030 / hartwig.berger@t-online.de weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR EU-Rundschreiben Sonderteil

20 Atompolitik Deutschland Der deutsche Atomausstieg Atomgesetznovelle: Top oder Flop? Am 27. April 2002 trat das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" in Kraft. Während die rotgrüne Bundesregierung das Gesetz als schnellsten Atomausstieg der Welt zu verkaufen versucht, bezeichnen Umweltschutzverbände, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland (BUND), die Novelle als Garantieversicherung für den ungestörten Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke. Das neue Atomgesetz beinhaltet folgende Kernpunkte: 1. Neuer Gesetzeszweck des Atomgesetzes ist es, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen. ( 1 Nr. 1 AtG-E) 2. Für die Errichtung und den Betrieb von Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen werden keine Genehmigungen erteilt. ( 7 Abs. 1 Satz 2 AtGE) 3. Die Regellaufzeit wird durch Begrenzung der zulässigen Elektrizitätsmenge auf 32 Jahre beschränkt. Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb eines Kernkraftwerks erlischt, wenn die im Atomgesetz für das jeweilige Kernkraftwerk aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich aufgrund von Übertragungen ergebende Elektrizitätsmenge produziert ist. ( 7 Abs. 1a bis 1d AtG-E) 4. Erstmals sieht der Entwurf des neuen Atomgesetzes eine gesetzliche Pflicht zur periodischen Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke vor. ( 19a AtG-E) 5. Das neue Atomgesetz beendet zum 1. Juli 2005 die bisher bestehende Möglichkeit, aus deutschen Kernkraftwerken stammende bestrahlte Brennelemente in die Wiederaufarbeitung abzugeben ( 9a Abs. 1 Satz 2 AtG-E). 6. Der Betreiber eines Kernkraftwerkes hat nunmehr die Pflicht, ein standortnahes Zwischenlager zu errichten und die anfallenden bestrahlten Kernbrennstoffe bis zu deren Ablieferung an ein Endlager dort aufzubewahren ( 9a Abs. 2 Satz 3 AtG-E). 7. Die Höchstgrenze der vom Inhaber einer atomrechtlichen Genehmigung zu erbringenden Deckungsvorsorge für Schäden aus dem Betrieb eines Kernkraftwerks wird von gegenwärtig 500 Mio. DM auf 2,5 Mrd. Euro verzehnfacht ( 13 Abs. 3 Satz 2 AtG-E). Kritikpunke: Von einem Atomausstiegsgesetz kann nach Meinung vieler Atomkritiker nicht die Rede sein. Das neue Atomgesetz garantiert vielmehr der Atomindustrie einen Bestandschutz für die laufenden Anlagen (siehe Seite 29). Die Laufzeiten der Atomkraftwerke werden durch Strommengen- Kontingente geregelt, die ca. 35 Jahren Laufzeit pro Reaktor entsprechen. Insgesamt dürfen noch mehr als Terawattstunden Atomstrom produziert werden. Selbst Befürworter der Atomkraft gehen davon aus, dass dies Laufzeiten von mindestens 34 bis 35 Betriebsjahren ergibt. Das heißt: Frühestens 2023 wird das letzte deutsche Atomkraftwerk abgeschaltet. Durch geschicktes Umschichten der Atomstrommengen von unrentablen alten Meilern auf neuere Reaktoren kann deren Laufzeit dann nochmals erheblich erhöht und die Atomenergie in Deutschland noch weit bis nach 2023 zum Hemmschuh für den Umstieg in eine nachhaltige und zukunftsweisende Energieversorgung werden. Die vereinbarten Strommengen liegen weit über dem betriebwirtschaftlichen Erwartungshorizont der Stromwirtschaft. Klaus Traube hat auf dem 10. Deutschen Atomrechtssymposium aufgezeigt, dass die in der Zeit zwischen 1989 und 1997 in Westeuropa, USA und Kanada stillgelegten AKWs - abgesehen von wenigen Ausnahmen - eine Betriebsdauer von lediglich 15 bis 26 Jahren aufgewiesen haben. Mit einer realen Laufzeit von mehr als 35 Jahren - bei der Berechnung der 32 Jahre wurden nur die ertragsstärksten Jahre als Maßstab zugrunde gelegt - liegt die nun garantierte Betriebsdauer der deutschen Reaktoren weit über diesem internationalen Erfahrungswert. In der Begründung gesteht die Bundesregierung ein, dass sich nach Erzeugung der vereinbarten Strommenge nicht nur "die Investitionen des Betreibers in das Kernkraftwerk amortisiert haben", sondern von diesen auch zusätzlich noch "Gewinn erzielt wurde". Mit der von SPD und Grünen angestrebten Entschädigungsfreiheit lassen sich 35 Jahre Laufzeit nach Auffassung von Greenpeace nicht begründen. Selbst die SPD-Bundestagsfraktion hielt nach ausführlicher Prüfung einen entschädigungsfreien Ausstieg nach spätestens 30 Jahren für möglich. Der Gesetzentwurf ist im wesentlichen eine Umsetzung der zwischen Bundesregierung und Atomindustrie im vergangenen Jahr ausgehandelten Vereinbarung (des sogenannten "Atom-Konsenses"). Durch die Verhandlungen zwischen Regierung und Atomindustrie sieht Greenpeace den Entscheidungsspielraum des demokratisch gewählten Parlaments empfindlich verkürzt. Gefährlich sei darüber hinaus auch die damit einhergehende Verwischung der Grenzen zwischen Atomaufsicht (durch die Bundesregierung) und Industrieinteressen. Ebenso kritisch wird die im Atomgesetz aufgenommene Festlegung auf Zwischenund Interimslager gesehen. Damit würde das Atommüllproblem lediglich auf die nächste Generation verschoben anstatt es zu lösen. Im Bereich Wiederaufarbeitung gibt es ein spätes und noch dazu lückenhaftes Verbot. Darüber hinaus wird versäumt, die nationale Entsorgung per Gesetz zur Pflicht zu machen. Wirtschaftliche Privilegien der Atomenergie wie eine nur unzureichende Haftpflichtversicherung und die freie Verfügungsgewalt über die Rückstellungen werden in dem Gesetzentwurf nicht konsequent abgeschafft. Zu einem Symbol für die Schwachstellen der Atomgesetznovelle ist das AKW Obrigheim geworden. Nach dem Atomkonsens hätte der störanfällige Reaktor Ende nächsten Monats als erstes AKW vom Netz gemusst. Der Reaktor hatte die 32 Jahre Laufzeit im Jahr 2000 schon hinter sich. Weil jedoch Zeit gebraucht wurde, um den "Konsens"-Vertrag in ein neues Atomgesetz einzuarbeiten und dieses Gesetz vom Bundestag verabschieden zu lassen, wurde Obrigheim die Erzeugung einer zusätzlichen Strommenge erlaubt, die etwa der Produktionsleistung von drei Jahren entspricht, zugestanden. Demnach hätte Obrigheim bis Ende 2002 vom Netz gehen müssen. 20 DNR EU-Rundschreiben Sonderteil 01.03

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