Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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1 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden in den Haushaltsjahren 2007/2008 fortgeführt. An der Hochschule sind 26 Studiengänge in den Fächergruppen der Gestaltung, Informatik, Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften eingerichtet. Im WS 2005/06 betrug die Zahl der Studierenden Einnahmen Verwaltungseinnahmen N 136 Einnahmen aus Studiengebühren 0,0 a) 3.810, ,0 Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 8,4 b) 5,8 c) Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 3.810, ,0 Übrige Einnahmen Erstattung von Personalausgaben für 61,4 a) 136,4 136,4 Stiftungsprofessuren 61,4 b) 103,4 c) Veranschlagt sind die jährlichen Beträge der Industrie für folgende Stiftungsprofessuren: 1. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 (kw) im Teilzeit-Master-Studiengang Business Administration in Business Development (Unternehmensnachfolge) für die Dauer von 5 Jahren (bis 2009). 2. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. W 2 (kw) in der Fakultät für Technik (Stanztechnik) für die Dauer von 10 Jahren (bis 2017). Die erstatteten Versorgungszuschläge sind Kap Tit zuzuführen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 61,4 a) 136,4 136,4-389-

2 gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungsgebühren sowie sonstige Entgelte 5,6 a) 5,6 5,6 167,4 b) 197,8 c) Sonstige Einnahmen 40,6 a) 40,6 40,6 376,1 b) 355,0 c) Einschließlich Ersatzleistungen von Professoren für Aufträge, die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 0,0 a) 0,0 0,0 Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 46,2 a) 46,2 46,2 74 Für das Pforzheimer Modell - Hochschule und Wirtschaft - Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 74 Ausgaben. Veranschlagt sind Beiträge der Wirtschaft und der sonstigen Nutzer des Pforzheimer Modells. Einnahmen werden nach näherer Bestimmung des Wissenschaftsministeriums anteilig auf Ausgaben für die diesbezüglich veranschlagte Stelle angerechnet und stehen insofern für die Ausgabeermächtigung nicht zur Verfügung Benutzungsgebühren, Beiträge sowie sonstige 51,1 a) 51,1 51,1 Entgelte 42,3 b) 26,3 c) Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 14,5 c) Summe gruppe 74 51,1 a) 51,1 51,1-390-

3 75 Institut für Schmucktechnik Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 0,0 a) 0,0 0,0 33,9 b) 99,8 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 75 Ausgaben Hier werden die Beiträge der Wirtschaft vereinnahmt. Summe gruppe 75 0,0 a) 0,0 0,0 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Vgl. Vermerk bei Tit. Gr. 92 Ausgaben Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 0,0 öffentlichen Bereich 574,1 b) 635,8 c) Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 431,6 b) 181,8 c) Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 5,8 b) Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Obergruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 158,7 a) 4.043, ,7-391-

4 Ausgaben Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit , und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 8.433,3 a) 8.970, , ,8 b) 8.019,1 c) Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und In dem Haushaltsansatz sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften enthalten: 1.2 Sonstige (Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten) 0, Vergütungen der Angestellten 5.770,0 a) 5.935, , ,9 b) 5.713,6 c) Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen auf Grund von Tarifverträgen 5. 2/2/2 Auszubildende, Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 4, Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,2 a) 355,0 355,0 279,8 b) 278,0 c) Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 2. 2/2/2 Auszubildende 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 2, Sonstige Personalausgaben 101,7 a) 101,7 101,7 78,0 b) 78,8 c) -392-

5 Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und des Reinigungsdienstes 79,6 Sonstige Beschäftigungsentgelte * 22,1 zus. 101,7 Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden. * Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Hieraus können auch Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge insbesondere im Bereich der Bibliothek und der Haustechnik bezahlt werden. Zwischensumme Personalausgaben ,2 a) , ,7 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 149,1 a) 149,1 149,1 151,3 b) 117,8 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Geschäftsbedarf 7,7 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,6 Postgebühren 48,0 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 2,2 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 4,1 Dienst- und Schutzkleidung 0,4 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 25,7 Sächliche Prüfungskosten 1,3 Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahrstoffverordnung u. dgl. 2,4 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 2,3 Vermischte Verwaltungsausgaben 19,3 Reisekosten, Reisebeihilfen * 32,6 Zur Verfügung des Rektors und der Prorektoren für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,5 zus. 149,1 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: Pkw Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Pkw Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 149,1 a) 149,1 149,1-393-

6 Ausgaben für Investitionen N 136 Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 575,0 102,0 9,3 b) 14,8 c) 1. Umbau Erweiterung für den Fachbereich Gestaltung Der Gesamtaufwand beträgt bis zu 377,0. 2. Ersatzbau für den Fachbereich Transportation Design ,0 300, ,0 Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 575,0 102,0 Besondere Finanzierungsausgaben N 950 Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und Tit. Gr. 71. Vgl. Tit.Gr. 71 Einnahmen und Tit.Gr. 74 Ausgaben Personalaufwand 696,6 a) 1.649, ,1 779,0 b) 837,6 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der Aufgaben ein längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird (vgl. SR 2Y BAT)

7 Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 952,5. 1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 31,2 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 1.507,9 3. Persönliche Prüfungskosten 2,8 4. Persönliche Prüfungskosten für die Abnahme von Externenprüfung 0,5 5. Weitere Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte 61,8 6. Für das Rechenzentrum 27,8 7. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 8,2 8. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 8,9 zus ,1 Zu 1: Zum aushilfsweisen Einsatz in den Labors, Werkstätten und zentralen Einrichtungen. Zu 2: Hieraus können auch Vergütungen für befristet Beschäftigte im Rahmen des von der Landesregierung am beschlossenen kurzfristigen Informatik-Sonderprogramms bestritten werden. Zu 3: Prüfungsvergütungen und Honorare für nebenamtliche oder nebenberufliche Lehrkräfte für die Abnahme von Prüfungsleistungen in von ihnen abgehaltenen Lehrveranstaltungen, Kosten der Prüfungsaufsicht und Vergütungen für vorübergehend beschäftigte Schreibhilfen. Zu 4: Prüfungsvergütungen und Honorare für Lehrkräfte, Kosten der Prüfungsaufsicht und Vergütungen für vorübergehend beschäftigte Schreibhilfen. Zu 5: Einsparungen, die durch Nichtbesetzung von Stellen erzielt werden, können auch zur Beschäftigung von Aushilfskräften im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst eingesetzt werden. Zu 7 u. 8: Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte Sachaufwand 1.160,3 a) 2.112, , ,1 b) 1.020,4 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen, sowie die Praxissemester- und Diplomarbeitenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden. Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 952,5. 1. Aufwand für Informationstechnik 61,7 2. Für das Rechenzentrum 224,7 3. Für die Bibliothek 161,6 4. Für Lehre und Forschung 1.609,8 5. Für studentischen Angelegenheiten 29,1 6. Für Auslandsbeziehungen 25,9 zus ,8 Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und einmaligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten. Zu 5: Veranschlagt sind die Mittel zur Förderung von Studierenden nach 2 Abs. 3 LHG. Anzahl der in Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse: Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden

8 Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 11,5 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 213,8 a) 2.118, ,8 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 171,3 b) 81,6 c) Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 1.905,0. 1. Für das Rechenzentrum 12,4 2. Für Lehre und Forschung 2.106,4 zus ,8 Veranschlagt sind Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Hochschule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v. H. des Ansatzes getätigt werden Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- maßnahmen Summe gruppe ,7 a) 5.880, ,7 74 Für das Pforzheimer Modell - Hochschule und Wirtschaft - Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit. Gr. 74. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von EUR gegen Einsparungen bei Tit. Gr. 71 zulässig. Vgl. Tit.Gr. 74 Einnahmen. Durch Beiträge der Wirtschaft und sonstiger Nutzer des Pforzheimer Modells werden zwei Drittel der veranschlagten Ausgaben der Tit.Gr. 74 und der Kosten für die Stelle der Verg.Gr. IIa/Ib gedeckt Personalaufwand 11,0 a) 11,0 11,0 5,1 b) 6,9 c) Sachaufwand 2,8 a) 2,8 2,8 14,6 b) 11,4 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Summe gruppe 74 13,8 a) 13,8 13,8-396-

9 75 Institut für Schmucktechnik Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Personalaufwand 112,5 a) 112,5 112,5 113,6 b) 110,7 c) Sachaufwand 15,3 a) 15,3 15,3 23,3 b) 19,5 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 2,6 b) Summe gruppe ,8 a) 127,8 127,8 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der vorgesehenen Aufgaben ein längerer Zeitraum als fünf Jahre benötigt wird (vgl. SR 2Y BAT). Vgl. Tit. Gr. 92 Einnahmen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 350,8 b) 441,6 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 224,8 b) 195,4 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 207,7 b) 252,5 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0, Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 26,2 b) 13,4 c) -397-

10 Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,6 a) , ,1 Abschluss Kapitel 1451 Verwaltungseinnahmen 97,3 a) 3.907, ,3 Übrige Einnahmen 61,4 a) 136,4 136,4 Gesamteinnahmen 158,7 a) 4.043, ,7 Personalausgaben ,3 a) , ,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.327,5 a) 2.280, ,0 Ausgaben für Investitionen 213,8 a) 2.693, ,8 Gesamtausgaben ,6 a) , ,1 Kapitel 1451 Zuschuss ,9 a) , ,4-398-

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