Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2014 um Uhr

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1 AMTSBLATT Amtsblatt für Frankfurt am Main 20. Mai 2014 Nr Jahrgang Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai 2014 um Uhr Die 31. Sitzung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, Uhr, im Rathaus Römer, Plenarsaal, statt. Einladungen für Zuhörer/Zuhörerinnen sind bei den Fraktionen und dem Büro der Stadtverordnetenversammlung, Telefon: 069 / , erhältlich. Die Sitzung kann auch im Live-Audiostream unter verfolgt werden. Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), 58 (6) sowie der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main ( 9) werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung bekannt gegeben. Einladung zur 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, Uhr, Rathaus Römer, Plenarsaal TAGESORDNUNG I 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers Fragestunde 4. Verabschiedung der Tagesordnung II 5. Neukonzeption Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom , M Den Flughafen-Konsortialvertrag mit dem Land Hessen neu verhandeln Antrag der SPD vom , NR 773 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR Lärmschutzmaßnahmen durch Änderungen des Konsortialvertrages unterstützen Gemeinsamer Antrag der CDU und der GRÜNEN vom , NR Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm Vortrag des Magistrats vom , M 45 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR 813 hierzu: Antrag der FDP vom , NR 865 hierzu: Antrag der SPD vom , NR 889 hierzu: Anregung des OBR 15 vom , OA 489 hierzu: Anregung des OBR 8 vom , OA Wohnbaulandentwicklung Vortrag des Magistrats vom , M 9 hierzu: Antrag der FDP vom , NR 837 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR 851 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR 860 hierzu: Antrag der SPD vom , NR 896 hierzu: Antrag der LINKE. vom , NR 898 hierzu: Anregung des OBR 10 vom , OA 464 hierzu: Anregung des OBR 10 vom , OA Überbauung/Einhausung vierspuriger Straßen für Wohnungen im Stadtgebiet Frankfurts. Lösung der städtischen Wohnungsnot. Antrag der RÖMER vom , NR a) Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen b) Kostenbeteiligung bei der unter Gewährung städtischer Zuschüsse erfolgenden Überlassung von Gemeinschafts- und Versammlungsräumen der ABG Frankfurt Holding GmbH sowie gedeckter Sportflächen Vortrag des Magistrats vom , M 76 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR 880 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR 885 hierzu: Antrag der SPD vom , NR 891 hierzu: Antrag der FDP vom , NR 894 hierzu: Anregung des OBR 6 vom , OA 495 hierzu: Anregung des OBR 1 vom , OA 496 hierzu: Anregung des OBR 16 vom , OA 497

2 Seite 522 / Amtsblatt TAGESORDNUNG II Zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung II stehen, findet keine Aussprache statt, da diese Punkte in den Fachausschüssen vorberaten wurden. Über die Tagesordnung II wird en bloc abgestimmt. 1. Rekommunalisierung der Römerkantine Antrag der LINKE. vom , NR 620 hierzu: Antrag der SPD vom , NR 798 hierzu: Antrag der FDP vom , NR (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 6.1) 2.2 (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 6.2) 3. Straßenmusiker in der Innenstadt Antrag der FDP vom , NR Bündnis für Sicherheit in Frankfurt Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Polizei- und Sicherheitskräfte vor gewaltsamen Übergriffen schützen Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Jüdische Soldaten des Ersten Weltkriegs ehren Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 9) 8. Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe des 2. Weltkrieges an anderem Ort Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen Antrag der LINKE. vom , NR Vergünstigungen ausweiten - soziales Engagement unterstützen Antrag der LINKE. vom , NR Keine Tabakwerbung auf öffentlichen Flächen der Stadt Antrag der RÖMER vom , NR Mehr Transparenz bei Revisionsberichten Gemeinsamer Antrag der CDU und der GRÜNEN vom , NR Zufahrtssituation zur Uniklinik verbessern Antrag der FDP vom , NR Haftpflichtversicherung für Hebammen Antrag der RÖMER vom , NR Flagge zeigen Antrag der RÖMER vom , NR Quartiersgaragen unter Schulhöfen Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Kulturcampus für alle! Antrag der LINKE. vom , NR Die Interessen der Ernst-Reuter-Schulen wahren Antrag der SPD vom , NR / Nr. 21, 145. Jhg. 19. Programm Stadt der Zuflucht weiterführen Antrag der SPD vom , NR Standort Fernbusbahnhof Antrag der FDP vom , NR Ergänzung der Ehrungsordnung Antrag der RÖMER vom , NR Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main Konsequenzen aus dem verlorenen Prozess wegen unwirksamer Gebührensätze ziehen (Urteil des VGH Kassel, verkündet am , 5. Senat, 5 A 1402/11, 6 K 510/10 F) Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Goldenes Buch der Stiftungen Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Videoüberwachung erkennbar machen Antrag der SPD vom , NR Ablauf der Sanierung des Grüneburgparks Antrag der LINKE. vom , NR 864 hierzu: Antrag der LINKE. vom , NR In der Paulskirche gehaltene Reden dokumentieren Gemeinsamer Antrag der CDU und der GRÜNEN vom , NR Paul Ehrlich ehren! Antrag der RÖMER vom , NR Frankfurt-Hahn Antrag der RÖMER vom , NR Straßenbezeichnungen an der Universität Antrag der RÖMER vom , NR Geringere Produktivität der Mitarbeiter des Klinikums Höchst? Antrag der RÖMER vom , NR Ausschreibung von Stellen Antrag der RÖMER vom , NR 876 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge Antrag der RÖMER vom , NR Langjährigen Leerstand von Gebäuden vermeiden Antrag der RÖMER vom , NR Umbau und Neugestaltung, Taunustor und Taunusstraße hier: Bau-/Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom , M 238 hierzu: Antrag der FDP vom , NR Bebauungsplan Nr Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - 2 (1) BauGB Strukturkonzept Vortrag des Magistrats vom , M 250

3 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 523 hierzu: Antrag der FDP vom , NR 857 hierzu: Gemeinsamer Antrag der CDU und der GRÜNEN vom , NR 882 hierzu: Anregung des OBR 7 vom , OA (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 8) 37. Bebauungsplan Nr Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom , M Bebauungsplan Nr Südlich Am Riedsteg hier: Aufstellungsbeschluss - 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom , M 20 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR 827 hierzu: Anregung des OBR 13 vom , OA Bebauungsplan Nr Rödelheim/Östlicher Ortskern hier: Satzungsbeschluss - 10 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom , M (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 7) 41. Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils sowie der Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Willemerstraße (KT 55) und Kinderzentrum Neuer Wall (KT 145), Frankfurt am Main - Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom , M 55 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung; Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum Vortrag des Magistrats vom , M Verkauf eines ideellen Anteils von 1/3 des Grundstücks in Frankfurt, Flur 563, Nr. 213 Vortrag des Magistrats vom , M Erweiterung des Bestandsgebäudes des Kinderzentrums Dürkheimer Straße (KT 107), Frankfurt am Main-Nied, Dürkheimer Straße 49, um zwei Gruppen für Kinder unter 3 Jahren und Neuorganisation der bestehenden Räumlichkeiten Vortrag des Magistrats vom , M Einzelbewilligung der Maßnahme Ankauf, Errichtung und Ausstattung eine Pavillonanlage für die Ludwig-Weber-Schule Vortrag des Magistrats vom , M Bebauungsplan Nr Taunusanlage 9 bis 11 hier: Aufstellungsbeschluss - 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom , M Deutscher Seniorentag in Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom , M Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 (Innenstadt, Gallus, Gutleutviertel) Vortrag des Magistrats vom , M Kooperationsvereinbarung mit der The Forsythe Company ggmbh hier: Wahrnehmung der Verlängerungsoption Vortrag des Magistrats vom , M Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach) Vortrag des Magistrats vom , M Berufung eines Stadtbezirksvorstehers für den Bezirk 5.32 (Sachsenhausen; Stadtbezirke 321, 324) Vortrag des Magistrats vom , M Wahl einer stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Frankfurt am Main VII Vortrag des Magistrats vom , M Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Vortrag des Magistrats vom , M Ernennung eines Ehrenbeamten (Sozialbezirksvorsteher) für den Sozialbezirk 631, 632 hier: Herr Klaus Deigert, Am Salusbach 3, Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom , M Ernennung eines Ehrenbeamten (Sozialpfleger) für den Sozialbezirk 631, 632 Vortrag des Magistrats vom , M Ernennung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung von Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom , M (Überstellt nach TO I (öffentlich), TOP 10) 57. Bebauungsplan Nr Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Satzungsbeschluss - 10 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom , M 79 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR Wiederwahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main X Vortrag des Magistrats vom , M Informationstafel für den Fernbus-Linienverkehr einrichten Bericht des Magistrats vom , B 88 hierzu: Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Kostenfreies WLAN in Bus und Bahn Bericht des Magistrats vom , B 90 hierzu: Antrag der FREIE WÄHLER vom , NR Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen ausweiten! Anregung des OBR 1 vom , OA 442

4 Seite 524 / Amtsblatt 61.2 Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen ausweiten! Anregung des OBR 2 vom , OA Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets ausweiten auf die projektbezogene Förderung kultureller und sozialer Initiativen! Anregung des OBR 5 vom , OA Legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte Anregung des OBR 1 vom , OA Lärmpausen reichen nicht aus: Nachtflugverbot von Uhr bis Uhr durchsetzen Anregung des OBR 5 vom , OA Ergebnis der bisherigen Akteneinsicht - Beendigung der Arbeit 65. Wahl der/des Ausschussvorsitzenden, der Stellvertreterin/des Stellvertreters und einer/ eines hauptamtlichen Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main zur Schriftführerin/zum Schriftführer des 9. Akteneinsichtsausschuss Hochbahnsteige U 5 Surfen Sie auf unserer We llle!! / Nr. 21, 145. Jhg. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen: TAGESORDNUNG II Zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung II stehen, findet keine Aussprache statt, da diese Punkte in den Fachausschüssen vorberaten wurden. Über die Tagesordnung II wird en bloc abgestimmt. 1. Aufnahme eines Kredites in Höhe von Euro für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Vortrag des Magistrats vom , M Erwerb von Arrondierungsflächen in Seckbach Vortrag des Magistrats vom , M 63 hierzu: Antrag der RÖMER vom , NR Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von insgesamt ,35 Euro Vortrag des Magistrats vom , M Aufnahme von drei Krediten in Höhe von insgesamt ,63 Euro Vortrag des Magistrats vom , M Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von insgesamt ,-- Vortrag des Magistrats vom , M Ankauf des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 7, Flurstück 249/39 Vortrag des Magistrats vom , M 78 Stephan Siegler Stadtverordnetenvorsteher Öffentliche Sitzungen der Stadtverordnetenausschüsse Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, 62 (5) i. V. m. 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen bekannt gegeben. Ältestenausschuss Einladung zur 31. Sitzung des Ältestenausschusses am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 310 (Besuchereingang: Bethmannstraße 3) TAGESORDNUNG 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der letzten Niederschrift (30. Sitzung vom ) 3. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers 4. Flagge zeigen Antrag der RÖMER vom , NR Tagesordnung für die 31. Plenarsitzung am Stephan Siegler Ausschussvorsitzender

5 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 525 Öffentliche Ausschreibungen Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet unter Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Dienststellen im Stadtgebiet Software und Dienstleistung Verhandlungsverfahren Nr nach VOL/A Abschnitt 2 1.1) Name/Anschrift öffentlicher Auftraggeber: Stadt Frankfurt am Main Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / marc.boessler@stadt-frankfurt.de Internet: 1.2) Nähere Auskünfte sind erhältlich bei: siehe ) Angebote sind an folgende Anschrift zu schicken: siehe ) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: ) Vergabenummer: ) Art des Auftrages: Kauf 2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Lieferung einer neuen technischen Infrastruktur für den Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main (Software/SW-Wartung und Dienstleistungen) 2.3) Ort der Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienststelle der Stadt Frankfurt am Main 2.4) Gesamtmenge bzw. Gesamtumfang: CPV-Referenznummer(n): ) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: , Uhr 3.2) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: Amt für Straßenbau und Erschließung Westerbachstraße Straßenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Große Friedberger Straße Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / katrin.luebcke.amt66@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte e) Ort der Ausführung: Westerbachstraße Frankfurt am Main - Sossenheim f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Art der Leistung: Deckenerneuerung / Straßenbauarbeiten Umfang der Leistung: ca m 2 Asphalt fräsen ca. 30 m 3 Boden lösen und verwerten/ entsorgen ca. 50 m 2 Schottertragschichten herstellen ca. 50 m 2 Asphalttragschichten herstellen ca m 2 bituminöse Oberbauschichten herstellen (Binder- und Deckschicht) ca. 300 m Gussasphaltrinne herstellen

6 Seite 526 / Amtsblatt g) Erbringen von Planungsleistungen: x Nein o Ja h) Aufteilung in Lose: x Nein o Ja Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen: j) Nebenangebote: o zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Große Friedberger Straße Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / katrin.luebcke.amt66@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Empfänger: Banküberweisung Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: BLZ, Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: , , Westerbachstraße / BAB Zufahrt 648 Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde / Nr. 21, 145. Jhg. - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Submissionsstelle Online-Plattform: q) Angebotseröffnung: am , Uhr Ort: Submissionsstelle Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter. r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

7 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 527 Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. MVAS-Nachweis(e), Nachweis SigeKo beim Einsatz von Nachunternehmen, Nachweis Eintrag Handwerksrolle Straßenbau /IHK, 3 Referenzen über vergleichbare Maßnahmen innerhalb der letzten 5 Jahre sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, Darmstadt, Telefax: / Amt für Straßenbau und Erschließung Baubezirk West Straßenbegehung Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOL/A a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung: Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Große Friedberger Straße Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / katrin.luebcke.amt66@stadt-frankfurt.de Einreichung der Angebote: Submissionsstelle b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A c) Form, in der Angebote einzureichen sind: x über den Postweg o mittels Telekopie o direkt x elektronisch d) Bezeichnung des Auftrags: Straßenbegehung BBZ West [LDL025] Art und Umfang der Leistung: Dienstleistung - Straßenbegehung Stadt Frankfurt am Main, Baubezirk West mit 3 Unterbezirken Die Tätigkeit der Straßenbegeher umfasst folgende Arbeiten: - Überwachung von Verkehrsflächen anhand eines Begehungsplanes, Feststellung der Straßenschäden incl. ggf. Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren - Laufende Kontrolle des Unterhaltungszustandes der Verkehrsbeschilderung und der Straßenausstattung - Überprüfung der Lichtraumprofile im Bereich der Straßenbegrünung inkl. Erstellung und Zustellung von Aufforderungen zum Vegetationsrückschnitt - Überprüfung von Sondernutzungen - Überprüfung von Lichtschächten im öffentlichen Straßenraum incl. Erstellung und Zustellung von Aufforderungen zur Schadensbeseitigung Produktschlüssel (CPV): Ort der Leistung: Stadt Frankfurt am Main im Zuständigkeitsbereich des Baubezirkes West NUTS-Code: DE712 e) Unterteilung in Lose: nein f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: Ende: h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a) Anforderungsfrist: Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: Amt für Straßenbau und Erschließung Stiftstraße Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / katrin.luebcke.amt66@stadt-frankfurt.de i) Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Bindefrist: j) Sicherheitsleistungen: keine k) Zahlungsbedingungen: gemäß Vertragsbedingungen l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Leistungsnachweise der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte; Bescheinigung Berufsgenossenschaft, Bescheinigung Haftpflichtversicherung, sowie Nachweise gem. Anschreiben Angebotsaufforderung. m) Kosten der Vergabeunterlagen: 10,00 Euro Zahlungsweise: nur Überweisung Als Verwendungszweck ist anzugeben: , , 46/14 Eine Entgelterstattung erfolgt nicht.

8 Seite 528 / Amtsblatt Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung der Vergabeunterlagen beizufügen. Ein Versand der Vergabeunterlagen erfolgt erst nach Eingang des Nachweises der Einzahlung. Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: BLZ, Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main o) Nichtberücksichtigte Angebote: Nichtberücksichtigte Angebote unterliegen den Vorschriften des 19 VOL/A bzw. 22 EG VOL/A. Sonstige Informationen: Die Angebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Straßenbegehung BBZ West einzureichen oder frei durch die Post zuzustellen (Adressvordruck liegt den Unterlagen bei). Branddirektion Brankddirektion, Feuerwehrstraße 1 Lieferung von Arznei- und Desinfektionsmitteln Offenes Verfahren Nr nach VOL/A Abschnitt 2 1.1) Name/Anschrift öffentlicher Auftraggeber: Branddirektion Feuerwehrstraße Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / vol-ausschreibungen.amt37@stadt-frankfurt.de Internet: 1.2) Nähere Auskünfte sind erhältlich bei: Branddirektion Feuerwehrstraße Frankfurt am Main 1.4) Angebote sind an folgende Anschrift zu schicken: siehe ) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: ) Vergabenummer: ) Art des Auftrages: Kauf 2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: 4-jährige Vereinbarung über die Lieferung von Arznei- und Desinfektionsmitteln 2.3) Ort der Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung: Brandirektion Feuerwehrstraße Frankfurt am Main / Nr. 21, 145. Jhg. 2.4) Gesamtmenge bzw. Gesamtumfang: Lieferung von Arznei- und Desinfektionsmitteln CPV-Referenznummer(n): ) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhr 3.2) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: bis Ludwig-Richter-Schule, Hinter den Ulmen 10 Dachsanierungsarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / reinhold.rubey@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte e) Ort der Ausführung: Ludwig-Richter-Schule Hinter den Ulmen Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: dreigeschossiges Schulgebäude, Bauteil Haupthaus und Altbau/Zwischentrakt Art der Leistung: Dachsanierung Umfang der Leistung: ca m 2 Flachdachsanierung in Bitumen ca. 740 m 2 PU-Dämmung Spenglerarbeiten / Dachrinnen-Erneuerung g) Erbringen von Planungsleistungen: x Nein o Ja

9 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 529 h) Aufteilung in Lose: x Nein o Ja Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen: weitere Fristen: in Abstimmung mit dem AG möglich j) Nebenangebote: x zugelassen o nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bei: Abt Telefon: 069 / Telefax: 069 / lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: BLZ, Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: , Dachsanierung Ludwig-Richter-Schule Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Submissionsstelle Telefon: 069 / Telefax: 069 / Online-Plattform: q) Angebotseröffnung: am , Uhr Ort: Submissionsstelle Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

10 Seite 530 / Amtsblatt v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, Darmstadt, Telefax: / Kita Nied - Ost, Birminghamstraße Fenster- und Sonnenschutzarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte e) Ort der Ausführung: Kita Nied - Ost Birminghamstraße Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Neubau einer 2-geschossigen Kindertagesstätte (Passivhaus) in konventioneller Massivbauqualität (HLZ-Stb.) Art der Leistung: Fenster- und Sonnenschutzarbeiten Umfang der Leistung: 182 m 2 Passivhaus Holz-Fensterelemente 157 m 2 Passivhaus Holz-Aluminium- Fensterelemente 176 m 2 Verschattungsfläche Gebäudeabmessung h/b/l: 7,80 m/16,00 m/45,50 m BRI: m 3 BGF a-c: m 2 g) Erbringen von Planungsleistungen: x Nein o Ja h) Aufteilung in Lose: x Nein / Nr. 21, 145. Jhg. o Ja Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen: j) Nebenangebote: o zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bei: Abt Telefon: 069 / Telefax: 069 / lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: BLZ, Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: , KT Nied_Ost_Fassadenarbeiten Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

11 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 531 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Submissionsstelle Online-Plattform: q) Angebotseröffnung: am , Uhr Ort: Submissionsstelle Zimmer: Submissionsstelle EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, Darmstadt, Telefax: / Bürgermeister-Grimm-Schule, Ackermannstraße Containeranlage Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / kai.janssen@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte e) Ort der Ausführung: Ackermann- / Bürgermeister-Grimm-Schule Ackermannstraße Frankfurt am Main Containeraufstellung auf vorh. Schulhofgelände f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Container im modularer Bauweise, Stahl mit gedämmter Außenverkleidung, Innenraumnutzung für Schulbetrieb Art der Leistung: Herstellen/Liefern/Aufbau/Vorhalten/Abtransport einer eingeschossigen Containeranlage zur temporären Unterbringung von Schulklassen Umfang der Leistung: Containeranlage: ca. 26 Stk. Elementmodule fertigen, liefern und kpl. gebrauchsfertig montieren, Grundfläche ca. 400 m 2 Typenstatik, Innenwände, Türen, Innenausstattung, Medienvorverlegung, beheizbar, Außenanbauteile zur Erschließung, Fenster mit Doppelverglasung, Mietvorhaltung ca. 30 Monate, Rückbau

12 Seite 532 / Amtsblatt g) Erbringen von Planungsleistungen: o Nein x Ja Zweck der baulichen Anlage: Container-Typenerstellung Zweck der Bauleistung: Typenstatik, Montage-/ Werkpläne h) Aufteilung in Lose: x Nein o Ja Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen: weitere Fristen: Vorlage Werkplanung/Statik: ; Erstellung: ; Mietbeginn: / nach Abnahme Innenausbau; Mietende: voraussichtlich ; Rückbau: ; Standplatzfreimachung: j) Nebenangebote: o zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bei: Abt Telefon: 069 / Telefax: 069 / lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: BLZ, Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE BIC-Code: PBNKDEFFXXX / Nr. 21, 145. Jhg. Verwendungszweck: , Auslagerungscontainer für Schule, Ackermannstraße Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Submissionsstelle Online-Plattform: q) Angebotseröffnung: am , Uhr Ort: Submissionsstelle Zimmer: Submission EG rechts Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

13 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 533 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, Darmstadt, Telefax: / Kita 30, Katzenstirn 25 Fenster und Türen Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / christian.faust@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte e) Ort der Ausführung: Kita 30 Katzenstirn Frankfurt am Main - Zeilsheim f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Massivbau mit Holzbau kombiniert Art der Leistung: Fenster und Außentüren Umfang der Leistung: ca. 13 Stk. Türelementkombination Abm.: B 2,44 x H 2,40 (m) ca. 12 Stk. Fensterelement festverglast Abm.: B 2,44 x H 2,10 (m) ca. 30 Stk. motorische Antriebseinheit für die integrierte Montage im Fensterrahmenprofil ca. 30 Stk. weitere Fenster- und Türkombinationen in versch. Abm. g) Erbringen von Planungsleistungen: x Nein o Ja h) Aufteilung in Lose: x Nein o Ja Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen: weitere Fristen: Restarbeiten (FB-innen, Fertigmontage) bis zum j) Nebenangebote: o zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: bei: Abt Telefon: 069 / Telefax: 069 / lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: BLZ, Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE BIC-Code: PBNKDEFFXXX

14 Seite 534 / Amtsblatt Verwendungszweck: , KT 30 - Fenster und Außentüren Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Submissionsstelle Online-Plattform: q) Angebotseröffnung: Ort: am , Uhr Submissionsstelle Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden / Nr. 21, 145. Jhg. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, Darmstadt, Telefax: / Stadtschulamt Heinrich-Kraft-Schule, Fachfeldstraße 34 Freiligrathschule, Fachfeldstraße 32 Bewirtschaftung einer Schulkantine und Warmanlieferung Öffentliche Ausschreibung Nr nach VOL/A a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote / Zuschlagserteilung: Stadt Frankfurt am Main Stadtschulamt Seehofstraße 41 Telefon: 069 / / Telefax: 069 / ausschreibungen40.42@stadt-frankfurt.de b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A Vergabenummer/Aktenzeichen: c) Form, in der Angebote einzureichen sind: x über den Postweg o mittels Telekopie o direkt o elektronisch d) Bezeichnung des Auftrags: Bewirtschaftung der Schulkantine zur Essensversorgung [LDL025]

15 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 535 Art und Umfang der Leistung: Heinrich-Kraft-Schule, Fachfeldstraße 34, Frankfurt am Main und Freiligrathschule, Fachfeldstraße 32, Frankfurt am Main Dienstleistungskonzession / Bewirtschaftung der Schulkantine zur Essensversorgung - Warmanlieferung von Schulessen Produktschlüssel (CPV): Ort der Leistung: Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet NUTS-Code: DE712 e) Unterteilung in Lose: nein f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Schuljahr Beginn: Ende: h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a) Anforderungsfrist: Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: i) Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr j) Sicherheitsleistungen: 1.800,00 k) Zahlungsbedingungen: l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 9 der Ausschreibungsunterlagen) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssumme - Vorlage 1 Referenz mit Ansprechpartner, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Die Referenz soll aus den letzten 3 Geschäftsjahren sein. Sofern keine Referenz vorhanden ist; alternativ eine ausführliche Beschreibung wie die vertragsgemäße Leistungserbringung gewährleistet werden kann. Aus Sicht des Auftraggebers ist eine Anzahl von 1 Referenz ausreichend. Die oben verlangten Erklärungen und Nachweise sind auch in der Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Frankfurt am Main findet am statt. Montag, 26. Mai 2014, Uhr, im Jugend- und Sozialamt, Raum A 001, Eschersheimer Landstraße , Frankfurt am Main, DER MAGISTRAT Jugend- und Sozialamt VEBEG GmbH Verkauf von Fahrzeugen Aus Beständen der Stadt Frankfurt am Main () verkaufen wir das nachstehende Fahrzeug: Los-Nr.: Bezeichnung: Pkw Smart for two softtouch pure 0,7 Gebote können ausschließlich online abgegeben werden. VEBEG GmbH Rödelheimer Bahnweg Frankfurt am Main Telefon: 069 / Telefax: 069 / mail@vebeg.de VEBEG GmbH Versteigerung von Fundsachen Am Samstag, , findet ab Uhr im Fundbüro des Ordnungsamtes, Kleyerstraße 86, eine Versteigerung statt. Zur Versteigerung gelangen allgemeine Fundgegenstände, Uhren und Schmuck, die in der Zeit vom bis zum beim Fundbüro abgegeben wurden und keinem Empfangsberechtigten ausgehändigt werden konnten. Bei dieser Versteigerung können ggf. auch beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände des Polizeipräsidiums Frankfurt zur Versteigerung angeboten werden. An diesem Termin werden keine Fahrräder versteigert. Die Empfangsberechtigten werden aufgefordert, die Gegenstände bis zum , Uhr, im Fundbüro, Kleyerstraße 86, abzuholen.

16 Seite 536 / Amtsblatt / Nr. 21, 145. Jhg. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb,,Stadtentwässerung Frankfurt am Main Aufgrund der 5, 50, 51 Ziffer 6, 121 Abs. 2 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218) und der 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom (GVBI. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBI. l S. 786, 800), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am , 4436, die folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main vom , 3312 (Amtsblatt vom , S. 31), beschlossen: 1. In 1 wird folgender Abs. 2 neu eingefügt: Artikel 1 (2) Der Eigenbetrieb ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für - die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden, - die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten sowie für - die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. 2. In 1 wird der bisherige Abs. 2 zu Abs In 1 wird der bisherige Abs. 3 zu Abs In 1 wird der bisherige Abs. 4 zu Abs. 5. Artikel 2 Die Satzungsänderungen zu Artikel 1, Ziffern 1 bis 4, treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main in Kraft. Artikel 3 Der Magistrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung über die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main in der Fassung bekannt zu geben, die sich aus dieser Satzung ergibt. Frankfurt am Main, den DER MAGISTRAT Peter Feldmann Oberbürgermeister Betriebssatzung für den Eigenbetrieb,,Stadtentwässerung Frankfurt am Main Aufgrund der 5, 50, 51 Ziffer 6, 121 Abs. 2 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom (GVBI. I, S. 534), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBI. I, S. 214) und der 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom (GVBI. I S.154), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. l, S. 170), gründet die Stadt Frankfurt am Main den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit den Aufgaben der Reinhaltung und naturnahen Entwicklung der Gewässer in Frankfurt am Main durch umweltschützende Ableitung und Reinigung des Abwassers und durch naturgerechte Gewässerunterhaltung und naturnahen Gewässerausbau bei angemessenem Hochwasserschutz.

17 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 537 Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am die folgende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main beschlossen: * 1 Rechtsform und Aufgaben des Eigenbetriebs (1) Die Stadtentwässerung der Stadt Frankfurt am Main wird als Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung, des Eigenbetriebsgesetzes und dieser Satzung geführt. Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Reinhaltung und naturnahe Entwicklung der Gewässer in Frankfurt am Main - durch umweltschützende Ableitung und Reinigung des Abwassers und - durch naturgerechte Gewässerunterhaltung und naturnahen Gewässerausbau bei angemessenem Hochwasserschutz. (2) Der Eigenbetrieb ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 zuständig für - die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden, - die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten sowie für - die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. (3) Der Eigenbetrieb übernimmt die Aufgaben aus den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den an die Abwasserreinigungsanlagen angeschlossenen Städten und Abwasserverbänden. (4) Der Eigenbetrieb kann sich unter Abschluss weiterer Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Stadtgebietes gelegenen Grundstücken oder von Bereichen benachbarter Gemeinden zu übernehmen und zu beseitigen oder in der Form von Betriebsführungsverträgen die Abwasserbeseitigung für solche Grundstücke oder Bereiche zu erledigen. (5) Innerhalb dieses Aufgabenbereichs ist der Eigenbetrieb zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung der Betriebszwecke erforderlich sind oder nützlich erscheinen. 2 Name des Eigenbetriebs Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung Stadtentwässerung Frankfurt am Main. 3 Betriebsleitung Der Magistrat bestellt die Betriebsleitung nach Anhörung der Betriebskommission. Die Betriebsleitung besteht aus einer Betriebsleiterin/einem Betriebsleiter oder aus mehreren Betriebsleiterinnen/Betriebsleitern. Werden mehr als eine Betriebsleiterin/ein Betriebsleiter bestellt, muss mindestens eine/einer eine kaufmännische Qualifikation besitzen. Die Mitglieder der Betriebsleitung werden auf fünf Jahre bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. 4 Aufgaben der Betriebsleitung (1) Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb selbständig, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder diese Satzung nichts anderes bestimmen. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung nach 4 EigBGes. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes laufend notwendig sind ( 7 Abs. 5 EigBGes). (2) Die Betriebsleitung hat die Vorlagen an die Betriebskommission vorzubereiten. Sie hat ferner die Beschlüsse des Magistrats in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs vorzubereiten, soweit diese Aufgabe nicht nach 7 EigBGes der Betriebskommission zugewiesen ist. 5 Betriebskommission (1) Der Magistrat beruft eine Betriebskommission. Ihr gehören an: a) 6 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung b) 5 Mitglieder des Magistrats, und zwar der/die Oberbürgermeister/in kraft Amtes oder in seiner/ihrer Vertretung ein von ihm/ihr bestimmtes Mitglied des Magistrats,

18 Seite 538 / Amtsblatt / Nr. 21, 145. Jhg. der/die Stadtkämmerer/-kämmerin kraft Amtes, das für den Eigenbetrieb zuständige Mitglied des Magistrats 2 weitere Mitglieder des Magistrats. Bestimmt der/die Oberbürgermeister/in an seiner/ihrer Stelle den/die Stadtkämmerer/in oder das für den Eigenbetrieb zuständige Mitglied des Magistrats zu seinem/ihrem Vertreter/in, so entsendet der Magistrat ein weiteres Mitglied in die Betriebskommission. Ist der/die Oberbürgermeister/in zugleich Stadtkämmerer/in und/oder für den Eigenbetrieb zuständige/r Fachdezernent/in oder ist der/die Stadtkämmerer/-kämmerin zugleich für den Eigenbetrieb zuständige/r Fachdezernent/in, so entsendet der Magistrat auch in diesen Fällen ein oder zwei weitere Mitglieder in die Betriebskommission. c) 2 Mitglieder des Personalrats des Eigenbetriebs Für die Mitglieder der Betriebskommission sind Vertreter zu ernennen bzw. zu wählen. (2) Die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebs nimmt beratend an den Sitzungen der Betriebskommission teil. (3) Die Betriebskommission hat die sich aus 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für a) Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert 10 % des Stammkapitals überschreitet. b) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bis zu EUR und Schenkungen und Darlehenshingaben bis zu EUR; werden diese Wertgrenzen überschritten, so ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig. Lohnvorschüsse, Beihilfen und Unterstützungen an Betriebsangehörige, die im Rahmen der allgemeinen städtischen Bestimmungen gegeben werden, gelten nicht als Darlehenshingabe oder Schenkung. c) Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten und leitenden Angestellten (ab I b BAT). Auf 8 wird hingewiesen. d) Stundung von Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von EUR überschreiten, sofern die Stundung auf mehr als 6 Monate erfolgen soll. e) Niederschlagung und Erlass von Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von EUR überschreiten. 6 Vertretung des Eigenbetriebs (1) Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich 3 Abs. 2 EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach 5 EigBGes der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder nach 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats unterliegen. Sie unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebs ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Die von der Betriebsleitung gemäß 3 Abs. 3 EigBGes ermächtigten Dienstkräfte unterzeichnen Im Auftrag. (2) Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen Angelegenheiten die der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die Erklärungen bedürfen der in 3 Abs. 2 EigBGes vorgeschriebenen Form. (3) Die Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis sind im Amtsblatt Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. 7 Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats (1) Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung richten sich nach dem Eigenbetriebsgesetz ( 5 EigBGes). Ihr obliegt insbesondere die Zustimmung zu Mehrausgaben nach Maßgabe des 17 Abs. 8 Eigenbetriebsgesetz, sofern die genehmigten Gesamtaufwendungen für eine Maßnahme um 10 %, mindestens jedoch um den Betrag von EUR, überschritten werden. (2) Die Aufgaben des Magistrats richten sich nach dem Eigenbetriebsgesetz ( 8 EigBGes). Die allgemeinen Anordnungen und Richtlinien des Magistrats für die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (AGA), gelten sinngemäß auch für den Eigenbetrieb, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist. Die in der Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (AGA) und in sonstigen Bestimmungen der Stadtverwaltung zugewiesenen Befugnisse werden von der Betriebsleitung wahrgenommen, soweit diese Satzung keine abweichenden Festlegungen trifft. 8 Personalangelegenheiten (1) Die Personalverwaltung erfolgt nach den für die Stadtverwaltung geltenden Grundsätzen.

19 / Nr. 21, 145. Jhg. Amtsblatt / Seite 539 (2) Die Befugnisse des Magistrats bei der Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Bediensteten mit Ausnahme des/der Betriebsleiters/in, der leitenden Angestellten und der Beamten/Beamtinnen werden gemäß 9 (2) EigBGes auf die Betriebsleitung übertragen. (3 Dienstvorgesetzte/r der beim Eigenbetrieb Beschäftigten ist der/die Oberbürgermeister/in. Ständiger Vertreter in dieser Eigenschaft ist die Betriebsleitung, die zugleich als Dienststellenleitung im Sinne des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) fungiert. (4) Unbeschadet des 7 (3) Ziff. 1 EigBGes vollzieht sich die Vorbereitung der Stellenübersicht nach den für den Stellenplan der Stadt Frankfurt am Main geltenden Grundsätzen. 9 Beteiligung der Frauenbeauftragten, der Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung Die durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgesehenen Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten, der Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung bleiben unberührt. 10 Zuständigkeit anderer städtischer Stellen (1) Zuständigkeit des Revisionsamts Dem Revisionsamt obliegt entsprechend der Revisionsordnung insbesondere die Prüfung der Wirtschaftsund Kassenführung, der Buchführung und der Rechnungen nach den für solche Prüfungen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Ferner obliegt dem Revisionsamt die Durchführung besonderer Prüfungsaufträge, die ihm von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat erteilt werden oder um die die Betriebskommission oder die Betriebsleitung des Eigenbetriebs ersuchen. (2) Zuständigkeit des Personal- und Organisationsamts Die Zuständigkeit des Personal- und Organisationsamts bestimmt sich nach Maßgabe der für die übrige Stadtverwaltung geltenden Grundsätze. (3) Zuständigkeit des Dezernates Finanzen a) Stadtkämmerei In allen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen hat die Betriebsleitung die Stadtkämmerei rechtzeitig einzuschalten. Ihr sind die Beschaffung von Kapital und die Regelung des Kapitaldienstes vorbehalten. Das Einvernehmen mit der Betriebsleitung ist herzustellen. Die Verwaltung der Kredite erfolgt durch die Stadtkämmerei. b) Kassen- und Steueramt Bewirtschaftung der Kassenbestände und der sonstigen Mittel, soweit der Eigenbetrieb diese nicht für den laufenden Geldbedarf benötigt. Das Nähere regelt 12 dieser Satzung. (4) Zuständigkeit des Rechtsamts Die Zuständigkeit des Rechtsamts bleibt unberührt. (5) Kann eine Übereinstimmung zwischen den Dezernenten/Dezernentinnen der vorgenannten Ämter und dem Eigenbetrieb nicht erzielt werden, so ist die Angelegenheit mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. 11 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt ,22 EUR (ursprünglich DM in Worten: Fünfzehn Millionen Deutsche Mark). 12 Kassen- und Rechnungswesen Die Geschäfte der Sonderkasse nach 12 EigBGes werden durch das Kassen- und Steueramt wahrgenommen. Die Einnahmen des Eigenbetriebs sind an dieses in laufender Rechnung abzuliefern. Das Kassen- und Steueramt leistet die Ausgaben des Eigenbetriebs aufgrund der von ihm erteilten Auszahlungsanordnungen. Die jeweiligen Guthaben des Eigenbetriebs in laufender Rechnung sind angemessen zu verzinsen. Andererseits sind etwaige Vorschüsse, die der Eigenbetrieb in laufender Rechnung in Anspruch nimmt, von dem Eigenbetrieb angemessen zu verzinsen. 13 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Haushaltsjahr der Stadt Frankfurt am Main.

20 Seite 540 / Amtsblatt / Nr. 21, 145. Jhg. 14 Wirtschaftsgrundsätze (1) Die Betriebsleitung hat gem. 15 bis 19 EigBGes jährlich für das darauffolgende Jahr einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) und als Anlage zum Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Beschlussfassung hierüber mit dem städtischen Haushaltsplan erfolgen kann. Weiterhin hat die Betriebsleitung gem. 21 EigBGes vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. (2) Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Art der Buchführung muss die zwangsläufige Fortschreibung der Vermögens- und Schuldenteile ermöglichen. Die Buchführung muss zusammen mit der Bestandsaufnahme die Aufstellung von Jahresabschlüssen gestatten, die den Anforderungen nach 22 ff. EigBGes entsprechen. Eine Anlagenbuchführung muss vorhanden sein. (3) Der Eigenbetrieb hat die für die Kostenrechnung erforderlichen Unterlagen zu führen und nach Bedarf Kostenrechnungen zu erstellen. 15 Jahresabschluss und Rechenschaft (1) Für die Aufstellung des Jahresabschlusses und seinen Inhalt gelten die Vorschriften der 22 bis einschließlich 26 EigBGes. (2) Die Betriebsleitung hat den vollständigen Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht bis zum des Folgejahres aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und der Betriebskommission vorzulegen. (3) Für die Prüfung des Jahresabschlusses und dessen weitere Behandlung sowie Offenlegung gilt 27 EigBGes. 16 Bekanntmachungen Die gesetzlich und durch diese Satzung vorgeschriebenen Bekanntmachungen des Eigenbetriebs erfolgen im Amtsblatt Stadt Frankfurt am Main. Diese Betriebssatzung tritt am in Kraft. ** 17 Inkrafttreten * Die Betriebssatzung wurde mit Änderungssatzungen vom und geändert. Die Textänderungen sind zur besseren Übersicht in die ursprüngliche Fassung eingearbeitet worden. (Die in der Einleitungsformel genannten Gesetzesfundstellen entsprechen somit nicht dem aktuellen Stand.) ** Klarstellung zu 17: Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten in der ursprünglichen Fassung vom Wenn Sie beim Ordnen Ihrer Registratur oder beim Stöbern daheim alte Fotos oder Zeitungsausschnitte, vergilbte Plakate oder Flugblätter, Broschüren oder Festschriften, Einladungskarten oder Reklame- schriften finden, denken Sie an die Archivsammlungen des Instituts für Stadtgeschichte, Münzgasse 9, Frankfurt am Main, Telefon: 069 / Das Institut erwirbt Material, das geeignet ist, die Stadtchronik zu ergänzen und bis zur Gegenwart lückenlos zu führen. Selbstverständlich sind auch Filme, Tonbänder und Schallplatten willkommen. INSTITUT FÜR STADTGESCHICHTE IM KARMELITERKLOSTER FRANKFURT AM MAIN

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