EnEV 2013 und KfW. Vortrag von. Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein Ziegelwerk Schmid, Bönnigheim. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 1

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1 EnEV 2013 und KfW Vortrag von Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein Ziegelwerk Schmid, Bönnigheim 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 1

2 Inhaltsübersicht Online-Bestätigung für KfW-Nachweis Auszüge FAQs-Liste der KfW Referentenentwurf zur EnEV 2013 (14?) Anforderungen Hülle (Ht) Anforderungen Anlagentechnik (Qp) Modellgebäudeverfahren Sanierungen Energieausweise 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 2

3 KfW: Online-Bestätigung ab sofort erforderlich Darlehens- und Zuschussanträge in den Effizienzhaus- Programmen, die ab dem in der KfW eingehen, werden ausnahmslos nur noch akzeptiert, wenn ihnen der unterschriebene Ausdruck der ONLINE erstellten Bestätigung zum Darlehens- bzw. Zuschussantrag beigefügt ist! Bestätigungen, die auf Basis der bisherigen PDF-Version oder anderweitig vorgehaltener DV-Anwendungen oder Bestätigungsformulare erstellt und bei uns eingereicht werden, werden wir ab dem nicht mehr akzeptieren können. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 3

4 KfW: Online-Bestätigung ab sofort erforderlich Die von Ihnen eingegebenen Daten werden auf Vollständigkeit, die gebäudeenergetischen Kennwerte auf Plausibilität geprüft. Die Eingaben werden auf Grundlage von statistischen Erfahrungswerten und im Zusammenhang mit den Berechnungsvorgaben zum Referenzgebäude-Verfahren der EnEV plausibilisiert.. Bei Fehlern und Anwendungsfragen finden Sie Hinweise und Hilfestellungen in der Anwendung (unter Hilfe/Ausfüllhinweise) und über die "Liste der Technischen FAQ", die Ihnen die weitere Bearbeitung ermöglicht. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 4

5 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 5

6 Homepage der KfW: Informationen zur Online-Best. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 6

7 Online-Formular: Auswahl des Förderprogramms 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 7

8 Online-Formular: Auswahl des Effizienzhausniveau 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 8

9 Online-Formular: Basisangaben 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 9

10 Online-Formular: Energetische Kennwerte 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 10

11 Online-Formular: Angaben zur Anlagentechnik 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 11

12 Online-Formular: Zusammenfassung Technik Auf Basis der angegebenen Gebäudedaten erscheinen die energetischen Kennwerte für das beantragte Effizienzhaus plausibel. Bei dieser Aussage erfreut sich das Herz des Nachweisführenden 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 12

13 Online-Formular: Daten des Investitionsobjektes 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 13

14 Online-Formular: Daten des Sachverständigen 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 14

15 Online-Formular: Ausdruck Unbedingt Speichern vor dem Drucken 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 15

16 Ergebnisreport Seiten 1&4 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 16

17 Ergebnisreport Seite Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 17

18 Weiteres Prozedere Ausdrucken unterschreiben an Bauherrn schicken Bauherr unterschreibt seine Felder und reicht alles zusammen bei Hausbank ein So weit, so gut, aber wenn Plausibilitätsprüfung einen Fehler gefunden hat, dann helfen ggf. die FAQs (Frequently Asked Questions) der KfW weiter 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 18

19 FAQs der KfW - Titelblatt 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 19

20 FAQs der KfW Inhalte 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 20

21 FAQs der KfW Prinzipieller Aufbau 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 21

22 FAQs der KfW - Systemgrenzen Geschoß beginnt immer ab OK Rohdecke 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 22

23 FAQs der KfW Erdreich, Garage, g-wert Fenster 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 23

24 FAQs der KfW Standard der Anlagentechnik 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 24

25 FAQs der KfW - Wärmepumpen Wärmepumpen für Effizienzhäuser müssen den integrierten elektrischen Heizstab mit jeweils 5 % für Heizen und Warmwasser berücksichtigen 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 25

26 FAQs der KfW Solare Heizungsunterstützung Berechnungen nach diesen Randbedingungen führen zu unwirtschaftlichen Solarthermieanlagen 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 26

27 FAQs der KfW - Kachelofen 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 27

28 FAQs der KfW Kachelofen mit Wassertasche Kachelöfen mit reiner Strahlungswärme nein; Kachelöfen mit Wassererwärmung akzeptiert die KfW mit maximal 10 % Deckungsanteil Nutzenergiebedarf 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 28

29 FAQs der KfW - Biogas Biogas wird nur akzeptiert, wenn in räumlichen Nähe zum Heizkessel produziert worden 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 29

30 FAQs der KfW BHKW und Stromanrechnung Bei BHKW dürfen die erzeugten Strommengen nicht zusätzlich angerechnet werden, da diese Mengen bereits im Primärenergiefaktor der Erzeugungsenergie berücksichtigt werden 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 30

31 FAQs der KfW - Luftdichtheitstest 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 31

32 FAQs der KfW - Zusammenfassung Dieses 23-seitige Werk der KfW ist die Pflichtlektüre für alle Effizienzhaus- Nachweisführenden Wer dafür keine Zeit hat, sollte besser keine Effizienzhäuser mehr nachweisen Nicht alles unter dem Gesichtspunkt der Realität betrachten, sondern als unveränderliche Vorgabe akzeptieren 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 32

33 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 33

34 Präambel der EnEV 2013 Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Neben den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 34

35 Übersicht Was ist neu? Neues Wetter (Potsdam statt Würzburg) Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Registriernummern und Stichproben Neue Grenzwerte für Q p und h t Primärenergiefaktor für Strom Energieerzeugung PV und Windkraft Modellgebäudeverfahren Kleine Änderungen im Energieausweis 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 35

36 EnEV Stromerzeugung Der Strombedarf ist als Monatswert zu bestimmen. Der monatliche Ertrag der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist nach DIN V : zu bestimmen. Bei Strom aus solarer Strahlungsenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der Referenzklimazone Potsdam. Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Windgeschwindigkeiten der Referenzklimazone Potsdam zu ermitteln. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 36

37 16a: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Wird vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer in der Anzeige anzugeben 1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude und 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 37

38 26c: Registriernummern Wer einen Energieausweis ausstellt, hat für diesen Energieausweis bei der zuständigen Behörde eine Registriernummer zu beantragen. Bei der Antragstellung sind Name und Anschrift der antragstellenden Person, das Bundesland und die Postleitzahl der Belegenheit des Gebäudes, das Ausstellungsdatum des Energieausweises anzugeben sowie die Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) und die Art des Gebäudes (Wohn- oder Nichtwohngebäude). 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 38

39 26d: Stichprobenkontrollen (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde unterzieht Energieausweise nach 17 nach Maßgabe der folgenden Absätze einer Stichprobenkontrolle. (2) Die Stichproben müssen jeweils einen statistisch signifikanten Prozentanteil aller in einem Kalenderjahr neu ausgestellten Energieausweise erfassen. (3) Die gezogene Stichprobe von Energieausweisen wird von der Kontrollstelle auf der Grundlage der nachstehenden Optionen oder gleichwertiger Maßnahmen überprüft: 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 39

40 26d: Stichprobenkontrollen 1. Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Energieausweises verwendet wurden, und der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse; 2. Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten und Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen; 3. Vollständige Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Energieausweises verwendet wurden, vollständige Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse (+) Modernisierungsempfehl. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 40

41 26e: Erfahrungsberichte der Länder Die Länder berichten der Bundesregierung erstmals zum 1. März 2016, danach alle drei Jahre, über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen nach 26d. Die Berichte dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 41

42 Anlage 1: Ausführung des Referenzgebäudes Der sich aus einem der in Nr. 2.1 angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes ist mit dem Faktor 0,875 zu multiplizieren. Für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 42

43 Anforderung an H t (Qualität der Außenhülle) 5 % 8 % 11 % 31 % 0 % 23 % 10 % 16 % 20 % 41 % 0 % 31 % 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 43

44 Primärenergiefaktor von Strom Für elektrischen Strom ist [bisher: 2,6] als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil der Wert 2,0 und ab dem 1. Januar 2016 der Wert 1,8 zu verwenden. Referenzgebäude Strom-Gebäude EnEV ,5 EnEV EnEV EnEV ,9 EnEV ,2 EnEV Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 44

45 Berücksichtigung von BHKW Wird als Wärmeerzeuger eine zum Gebäude gehörige Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, so ist für deren Berechnung DIN V : Abschnitt Verfahren B [Bilanzierung Primärenergiefaktor der Wärme] zu verwenden. Als Primärenergiefaktor für den aus Anlagen der Kraft- Wärme-Kopplung in das elektrische Verbundnetz eingespeisten Strom ist abweichend von der Angabe für Verdrängungsstrommix nach DIN V : Tabelle A.1 [Wert 2,8] der Wert 2,5 und ab dem 1. Januar 2016 der Wert 2,3 zu verwenden. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 45

46 Modellgebäudeverfahren- Grundidee Für Gebäude, die mindestens die Anforderungen einer der unter Nummer bis angegebenen Ausstattungsvarianten erfüllen, dürfen die in den Zeilen 2 bis 16 Genau der jeweiligen definierte Tabelle zu Hülle dieser + genau Ausstattungsvariante definierte Anlagentechnik angegebenen Kennwerte + ohne Berechnung Einhalten nach der 3 Absatz Randbedingungen 3 verwendet werden. Die Außenbauteile = Energiezahlen des Gebäudes für Nachweis müssen mindestens die Anforderungen der Tabelle 4 für diejenige Variante des baulichen Wärmeschutzes einhalten, die in der jeweiligen Zeile 1 der Tabellen 5 bis 13 gefordert sind: 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 46

47 Modellgebäudeverfahren- Einsatz Randbedingungen 1. Die Gebäudenutzfläche AN darf nicht kleiner als 100 m² und nicht größer als m², bei Anwendung der Ausstattungsvariante nach Nr nicht größer als 500 m² sein. Sie ist ganzzahlig zu runden. 2. Der vertikale Abstand zwischen den Geschossen, gemessen von Oberkante Fertigfußboden eines Geschosses bis Oberkante Fertigfußboden des nächsten Geschosses, darf für alle Geschosse nicht kleiner als 2,5 m und nicht größer als 3 m sein. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 47

48 Modellgebäudeverfahren- Einsatz Randbedingungen 3. Der Umfang u in Metern der Grundfläche A in m² jedes beheizten Geschosses muss folgende Bedingung erfüllen: Bei Gebäuden mit beheizten Räumen in mehreren Geschossen müssen sich die beheizten Grundflächen der Geschosse überdecken, wobei nur das oberste Geschoss eine kleinere beheizte Grundfläche als das darunter liegende Geschoss haben darf. 4. Das Gebäude darf nicht mit Anlagen zur Raumkühlung unter Einsatz nicht erneuerbarer Energien ausgestattet sein. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 48

49 Modellgebäudeverfahren- Einsatz Randbedingungen 5. Der Anteil der Fensterfläche an allen Fassadenflächen, die zur selben Himmelsrichtung ausgerichtet sind, darf nach Norden und Osten jeweils nicht mehr als 30 %, nach Süden und Westen jeweils nicht mehr als 50 % und summiert über alle Himmelsrichtungen nicht mehr als 30 % betragen. Zur selben Himmelsrichtung zählen dabei alle Fassaden- und Fensterflächen, die von der Haupthimmelsrichtung um nicht mehr als 45 abweichen. Alle Bauteile der wärmeübertragenden Hüllfläche mit einem U-Wert von mehr als 1,2 W/m²K dürfen zusammengenommen nicht mehr als 8 m² umfassen. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 49

50 Modellgebäudeverfahren- Einsatz Randbedingungen 6. Die Wärmebrücken sind so auszuführen, dass sie mindestens gleichwertig mit den Musterlösungen nach DIN 4108 Beiblatt 2: sind; 7 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt. 7. Die Dichtheit des Gebäudes ist nach Anlage 4 zu prüfen und muss die dort genannten Grenzwerte einhalten. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 50

51 Modellgebäudeverfahren-Var. des baulichen Wärmeschutz 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 51

52 Modellgebäudeverfahren- Ausstattungsvarianten Brennwertkessel mit Solaranlage BWK mit Solar- und Lüftungsanlage Heizkessel für feste Biomasse HK für feste Biomasse & Lüftungsanlage Luft-Wasser-WP mit dezentraler elektr. Warmwasserbereitung & Lüftungsanlage Luft-Wasser-WP mit Warmwasserbereitung Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung & Lüftungsanlage Gebäudeintegrierte Kraft-Wärme-Kopplung 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 52

53 Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Warmwasserbereitung 55% 61% 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 53

54 Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Warmwasserbereitung 60% 70% 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 54

55 Brennwertkessel mit Solarund Lüftungsanlage 65% 70% 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 55

56 Modellgebäudeverfahren - Zusammenfassung Arbeitsaufwand etwas geringer als vollständiger Nachweis Alle Randbedingungen beachten Anlagentechnik auswählen, Hülle exakt übernehmen, Werte ablesen Abweichungen sind nicht möglich Braucht kein Mensch schade um die Kosten für die Erstellung der Tabellen 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 56

57 Anlage 2: Ausführung des NWG-Referenzgebäudes Der sich aus einem der in Nr. 2.1 angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes ist mit dem Faktor 0,875 zu multiplizieren. Für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 57

58 Anforderung an H t (Qualität der Außenhülle) 9 % 20 % Hallen bleiben wie gehabt 11 % 21 % 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 58

59 Nichtwohngebäude - Zusammenfassung NWGS brauchen neue Anlagentechniken, da EEWärmeG gleichzeitig gilt reine Gas-Heizungen würden EnEV 2013 noch genügen, aber EEWärmeG nicht erfüllen Anforderung Hülle nicht gravierend Anforderung Sommerlicher Wärmeschutz muss noch bewertet werden (DIN 4108 Teil 2 Entwurf oder Endnorm) 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 59

60 Anforderungen bei Sanierungen (1) Werte sind unverändert 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 60

61 Anforderungen bei Sanierungen (2) Werte sind unverändert 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 61

62 Anforderungen bei Sanierungen (3) Werte sind unverändert 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 62

63 Neues Layout für den Energieausweis (1) 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 63

64 Neues Layout für den Energieausweis (1) 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 64

65 Neues Layout für den Energieausweis (3) 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 65

66 Referentenentwurf zur EnEV 2013 / 2014 In der Endfassung kann noch vieles anders sein raus, rein oder geändert Referenzverfahren und Referenzgebäude bleiben bestehen Pauschale Reduktion der Grenzwerte Modellgebäudeverfahren ist überflüssig Genaueres in den Statiker-Seminaren Effizienzhäuser? Man wird sehen! 28. Januar 2013 Ralph Schätzlein Seite 66

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