Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 26. Juni 2012 in Bamberg

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1 Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 26. Juni 2012 in Bamberg Dr. Hartmann Kleiner Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter

2 Seite 1 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, über die Rehabilitation der Rentenversicherung wurde in letzter Zeit häufiger als sonst in Sozialpolitik und Fachöffentlichkeit diskutiert. Das gilt insbesondere für das sogenannte Reha-Budget. Diese gesetzliche Obergrenze für die Reha-Aufwendungen betrifft die gesamte Rentenversicherung. Deshalb werden sich meine Ausführungen heute insbesondere auch auf die Deutsche Rentenversicherung insgesamt beziehen. Das fällt mir umso leichter, weil ich mich auf gemeinsame Positionen der Selbstverwaltung für die gesamte Rentenversicherung beziehen kann. Folie 1 Politik betont Bedeutung der Rehabilitation Die medizinische und berufliche Rehabilitation ist integraler Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit in Deutschland. Ihr ist seit 2001 mit dem SGB IX ein eigenes Sozialgesetzbuch gewidmet. Die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention formuliert für Menschen mit Behinderungen einen umfassenden Anspruch auf Teilhabe an allen Aspekten des Lebens. In Artikel 26 wird von den Staaten die Bereitstellung von bedarfsgerechten Rehabilitationsdiensten und -programmen verlangt. Auch für die Bundesregierung ist laut Koalitionsvertrag die qualifizierte medizinische Rehabilitation eine wichtige Voraussetzung zur Integration in Beruf und Gesellschaft. Die Politik hat sich damit eindeutig zugunsten einer bedarfsgerechten rehabilitativen Versorgung von behinderten und von Behinderung bedrohten beziehungsweise chronisch kranken Menschen positioniert.

3 Seite 2 Rehabilitation der Rentenversicherung zielt auf Vermeidung von Erwerbsminderungsrente n Die Leistungen zur Teilhabe der Deutschen Rentenversicherung zielen mit ihrem spezifischen Auftrag auf die Erwerbsfähigkeit und die berufliche Integration der Versicherten. Die medizinische Rehabilitation wie auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Berentungen wegen Erwerbsminderung vermeiden oder zumindest hinausschieben: Reha vor Rente. Damit ist die Rehabilitation für die Rentenversicherung auch ein unmittelbar monetär wirksames Instrument. Folie 2 Rentenversicherung hat Qualitätsentwicklung vorangetrieben Die Deutsche Rentenversicherung setzt seit vielen Jahren auf eine systematische Optimierung und Weiterentwicklung bei diesen so wichtigen Leistungen. Dabei hat die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung diesen Prozess unter anderem durch die von ihr initiierten Kommissionen maßgeblich vorangetrieben und geprägt. Mit der Entwicklung der Reha-Qualitätssicherung war die Rentenversicherung Vorreiterin innerhalb der Gesundheitsversorgung. Durch die Einbeziehung verschiedener Ansätze und Instrumente ermöglicht die Qualitätssicherung einen umfassenden Blick auf die Versorgungsprozesse und deren Ergebnisse. Dadurch wurden nicht nur für die Patienten spürbare Qualitätssteigerungen erreicht, auch das Leistungsgeschehen wurde transparent. Das ist eine notwendige Voraussetzung für den damit initiierten qualitätsorientierten Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern. Wichtiger Teil der Reha-Qualitätssicherung sind die Reha-Therapiestandards für die medizinische Rehabilitation. Sie verdeutlichen den Leistungserbringern, welche Therapien in

4 Seite 3 welcher Häufigkeit und Intensität für eine gute Rehabilitation mindestens erforderlich sind. Zentral sind dabei die evidenzbasierten Therapiemodule als wissenschaftlich begründete Bausteine der Rehabilitation. Reha-Qualitätssicherung dokumentiert hohen Qualitätsstandard Die Reha-Qualitätssicherung dokumentiert einen hohen Versorgungsstandard. Die erreichte Qualität war Voraussetzung dafür, dass die Verkürzung der Verweildauer durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) 1997 den Erfolg der Rehabilitation nicht nachhaltig beeinträchtigt hat. Mit dem Ziel der Flexibilisierung hat die Rentenversicherung die ambulante Rehabilitation konsequent ausgebaut. Sie orientiert sich in ihrem Leistungsumfang an den stationären Maßnahmen. Dadurch konnte das notwendige Qualitätsniveau gehalten werden. Mittlerweile haben sich die ambulanten Leistungen anteilig von 3 Prozent im Jahr 2000 auf fast 13 Prozent in 2011 erhöht. Hierdurch ist das Rehabilitationsangebot zum einen flexibler und wohnortnäher geworden, zum anderen waren damit auch Kosteneinsparungen verbunden. Um den Rehabilitationserfolg im Alltag nachhaltig zu sichern und eine Vernetzung mit den Nachbehandlern zu erreichen, hat die Deutsche Rentenversicherung indikationsspezifische Nachsorgeprogramme entwickelt. Inzwischen nehmen jährlich rund Rehabilitanden diese Nachsorgeleistungen in Anspruch. Jede wirksame Rehabilitation muss auf individuelle Problemlagen der Rehabilitanden eingehen. Die Rentenversicherung hat ihre

5 Seite 4 Teilhabeleistungen deshalb individuell und bedarfsorientiert ausgerichtet. Die Rehabilitanden werden eng in den rehabilitativen Prozess eingebunden, unter anderem über gemeinsam festgelegte Reha-Ziele. Die Rentenversicherung fördert zudem zielgruppenspezifische Konzepte, zum Beispiel für Frauen und Männer oder Rehabilitanden mit Migrationshintergrund. Diese Angebote werden dann bei der Zuweisung in geeignete Reha-Einrichtungen berücksichtigt. Generell wird auf berechtigte Wünsche der Antragsteller bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung eingegangen. Medizinisch-berufliche Orientierung (MBOR) verstärkt den Erwerbsbezug Um ihr Ziel des beruflichen Integrationserhalts noch effektiver zu erreichen, hat die Deutsche Rentenversicherung in den letzten Jahren ihre medizinischen Rehabilitationsleistungen stärker an den beruflichen Anforderungen ausgerichtet. Die Rentenversicherung arbeitet zurzeit intensiv an der flächendeckenden Umsetzung der medizinisch-beruflichen Orientierung kurz MBOR. Ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Orientierung ist die Erfassung von besonderen beruflichen Problemlagen möglichst bereits im Antragsverfahren. Damit wird eine zielgenaue Zuweisung zu geeigneten berufsorientierten Angeboten möglich. Folie 3 Der Deutschen Rentenversicherung obliegt als Leistungsträger nicht nur die Finanzierung der Rehabilitationsleistungen, sondern auch die Strukturverantwortung für ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Reha-Angebot. Mit ihren eigenen Einrichtungen nimmt sie einen Teil dieses gesetzlichen Sicherstellungsauftrags

6 Seite 5 aktiv wahr. Die Mehrzahl der Leistungen nämlich rund drei Viertel wird demgegenüber in Vertragseinrichtungen erbracht. Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitetes Rechtsgutachten von Professor Steinmeyer von der juristischen Fakultät der Universität Münster, hat erneut bestätigt, dass die Rentenversicherungsträger eigene Reha-Einrichtungen betreiben dürfen. Ob und in welchem Umfang eigene Kliniken geführt werden, unterliegt demnach der Einschätzungsprärogative der Rentenversicherung respektive ihrer Selbstverwaltung. Natürlich hat die Rentenversicherung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Nach Auffassung des Gutachters greift dabei für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein rein rechnerischer Marktpreisvergleich jedoch zu kurz. Zu berücksichtigen sind vielmehr auch nicht-monetäre Kriterien. Meine Damen und Herren, die rentenversicherungseigenen Reha-Einrichtungen haben eine wichtige Pilotfunktion in der praxisnahen Weiterentwicklung der Rehabilitation. Mit ihrer Hilfe ist es der Rentenversicherung möglich, in eigener Verantwortung neue praxisorientierte Reha-Konzepte zu entwickeln und neue methodische Ansätze zu erproben. Rentenversicherungseigene Reha-Einrichtungen dienen der Weiterentwicklung und arbeiten wirtschaftlich Die eigenen Einrichtungen leisten so einen wesentlichen Beitrag für eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität. Mit der systematischen Nutzung von Synergieeffekten, etwa durch enge Zusammenarbeit von eigenen Einrichtungen verschiedener Rentenversicherungsträger an einem Standort, wird deren

7 Seite 6 Wirtschaftlichkeit sichergestellt. Insgesamt wurden von 2007 bis 2010 bereits Einsparungen in Höhe von circa 11,4 Millionen Euro realisiert, die dazu beigetragen haben, die durchschnittlichen Tagessätze der Reha-Kliniken der Rentenversicherungsträger innerhalb der Marktpreisbandbreiten zu halten. Zudem erfolgt eine enge Koordination der Belegung der eigenen Einrichtungen durch die Rentenversicherungsträger, um eine gleichmäßige Auslastung zu erreichen. Dies war nicht zuletzt ein Anliegen des Bundesrechnungshofs. Generell haben sich in den letzten Jahren die Vergütungssätze, auch für die Vertragseinrichtungen, ausgesprochen moderat entwickelt. Das war nur möglich, indem Effizienzreserven in den Einrichtungen erschlossen wurden. Dabei konnte die Steigerung der Vergütungssätze von 2005 bis 2010 in den eigenen Einrichtungen mit 3,2 Prozent deutlich unter der Steigerung der vergleichbaren zu zahlenden Marktpreise von 5,2 Prozent gehalten werden. Folie 4 Rehabilitationsforschung belegt Wirksamkeit. Durch Rehabilitation werden vorzeitige Berentungen vermieden Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit und Effizienz der medizinischen Rehabilitation. Aktuelle Forschungsarbeiten zeigen, dass mit berufsorientierten Ansätzen und qualifizierten Patientenschulungen die Effektivität weiter optimiert werden kann. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist die Rehabilitation ein wissenschaftlich begründetes und wirksames Verfahren. Sie trägt nachweislich dazu bei, Berentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu vermeiden beziehungsweise hinauszuzögern.

8 Seite 7 Die Ergebnisse zum sozialmedizinischen Verlauf nach medizinischer Rehabilitation sind seit Jahren stabil: Mehr als 85 Prozent aller Rehabilitanden verbleiben in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der Leistung im Erwerbsleben und zahlen Rentenversicherungsbeiträge. Trotz der schwerwiegenden Erkrankungen werden nur 9 Prozent der Versicherten in den zwei Jahren nach einer medizinischen Rehabilitation wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berentet. Das ist insofern bemerkenswert, als bei diesen Versicherten im Vorfeld der Rehabilitation sozialmedizinisch zumindest eine erhebliche Gefährdung wenn nicht Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde. Basierend auf den skizzierten Erkenntnissen hat die Prognos AG die Effekte der Rehabilitation untersucht. Die Ergebnisse der Analyse gehen für das Jahr 2005 davon aus, dass durch erfolgreiche Rehabilitationsleistungen in den fünf betrachteten Indikationsbereichen rund 6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage vermieden beziehungsweise Berufstätigkeitsjahre gewonnen werden konnten. Die Prognos-Studie belegt: Für jeden in die medizinische Rehabilitation investierten Euro gewinnt die Gesellschaft fünf Euro zurück. Folie 5 Bereits heute ist die Rehabilitation eine unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung; ihre Bedeutung wird aber in Zukunft noch weiter wachsen. Wegen der demografischen Entwicklung wird es mehr Menschen geben, die auf eine Rehabilitationsleistung angewiesen sind, um weiter erwerbsfähig zu sein. Mit der sogenannten Baby-Boomer-Generation gelangen derzeit und in den nächsten Jahren deutlich größere Versichertenkohorten in

9 Seite 8 jene Altersgruppen, die besonders häufig einen Rehabilitationsbedarf aufweisen. Folie 6 Chronische Erkrankungen nehmen zu Das Krankheitsspektrum hat sich insgesamt hin zu chronischen Erkrankungen verschoben. Die Alterung der Bevölkerung ist dabei eine wesentliche, aber nicht alleinige Ursache. So trägt auch der medizinische Fortschritt selbst dazu bei, wenn Krankheitsverläufe besser beherrschbar sind, ohne dass eine dauerhafte Heilung möglich ist. Chronische Erkrankungen werden ferner durch individuelle Lebensstile, wie zum Beispiel Bewegungsmangel, beeinflusst. Rehabilitation unterstützt längere Lebensarbeitszeit Einfluss auf die in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsene Inanspruchnahme von Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung haben außerdem zahlreiche gesetzliche Regelungen, die auf eine längere Lebensarbeitszeit und eine höhere Erwerbsquote älterer Versicherter abzielen. Dazu gehört nicht nur die Erhöhung der Altersgrenze für die Regelaltersrente durch die sogenannte Rente mit 67. Auch der Wegfall der Altersrente für Frauen sowie der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wirkt in Richtung einer längeren Lebensarbeitszeit. Diese in der Vergangenheit beschlossenen Regelungen verändern sukzessive die Perspektive der Versicherten beziehungsweise Rehabilitanden: Für sie wird es in der Rehabilitation noch stärker als bisher darum gehen, die Grundlagen für eine weitere mehrjährige Berufstätigkeit zu legen. Damit steigt der Rehabilitationsbedarf zusätzlich.

10 Seite 9 Politik stellt zusätzliche Anforderungen an Rehabilitation Neben dem Beitrag der Rehabilitation zur Erreichung einer längeren Lebensarbeitszeit, werden im politischen Raum aktuell weitere Anforderungen an die Rehabilitation beziehungsweise die Rentenversicherung gestellt. Auf einige Aspekte möchte ich näher eingehen. Im Rahmen ihrer Rehabilitationsleistungen hat die Rentenversicherung in den letzten Jahren die präventive Orientierung gestärkt. Aktuelle Modellprojekte haben das Ziel, in Zusammenarbeit mit Betrieben und ihren Ärzten präventive Leistungen zu erproben. Es geht darum, bei besonders belasteten Arbeitnehmern den Erhalt der Erwerbsfähigkeit berufsbegleitend zu fördern. Die flächendeckende Umsetzung des Konzepts BETSI, Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern, setzt jedoch entsprechende finanzielle Spielräume voraus. Mit der Änderung des 84 SGB IX wurde 2004 das Betriebliche Eingliederungsmanagement als Aufgabe der Arbeitgeber definiert. Damit verbunden war auch die Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Arbeitgeber durch die Rehabilitationsträger. Die Rentenversicherung hat mittlerweile entsprechende Angebote entwickelt und umgesetzt. Zunahme von Operationen und psychischen Erkrankungen erhöht Reha-Bedarf Neben der Demografie und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit haben weitere lang- beziehungsweise mittelfristige Trends die Inanspruchnahme der rehabilitativen Leistungen steigen lassen. Die seit längerem zu beobachtende Zunahme der Anschlussrehabilitationen hängt eng mit der

11 Seite 10 steigenden Zahl von Operationen in Krankenhäusern zusammen. Die seit einigen Jahren festzustellende Zunahme psychischer Störungen in der Bevölkerung drückt sich auch in höheren Fallzahlen in der psychosomatischen Rehabilitation aus. Gerade der wachsende Anteil von Berentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen unterstreicht die Bedeutung der psychosomatischen Rehabilitation. Aus gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung begründen sich die steigenden Zahlen bei der Stufenweisen Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung. Anträge auf Rehabilitationsleistungen haben seit 2005 kontinuierlich zugenommen Dementsprechend war in den letzten Jahren und damit auch in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise eine stetige Zunahme des Reha-Bedarfs und der Reha-Inanspruchnahme innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzeichnen: Die Zahl der zu bewilligenden Leistungen hat von 2005 auf 2011 für die medizinische Rehabilitation und für die berufliche Rehabilitation um jeweils 24 Prozent zugenommen. Allein im Bereich der psychischen Erkrankungen ist die Zahl der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in diesem Zeitraum um mehr als gestiegen, was einem Kostenvolumen von rund 350 Millionen Euro entspricht. Folie 7 In 2011 wurden rund 1,7 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitationsleistungen bei der Rentenversicherung gestellt, von denen rund 1,1 Millionen bewilligt wurden. Davon entfallen rund Anträge und Bewilligungen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. In den ersten vier Monaten dieses Jahres lagen die Anträge für die medizinische Rehabilitation um 1,9 Prozent höher als im Vorjahr. Für die Leistungen zur Teilhabe

12 Seite 11 am Arbeitsleben ist eine Steigerung um 3,4 Prozent zu verzeichnen. Für die Deutsche Rentenversicherung Bund ergeben sich Antragssteigerungen von 2,3 Prozent für die medizinische Rehabilitation und 2,4 Prozent für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Entsprechend den kontinuierlich steigenden Antragszahlen wurde das gesetzliche Reha-Budget immer stärker ausgeschöpft. Die wachsende Inanspruchnahme von Reha-Leistungen wird jedoch bislang bei der Anpassung des Reha-Budgets nicht berücksichtigt. Nach 220 SGB VI erfolgt die jährliche Anpassung allein entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Folie 8 Reha-Budget wurde 2010 und 2011 ausgeschöpft In den Jahren 2010 und 2011 wurde das Reha-Budget nun zu 99 Prozent und damit fast vollständig ausgeschöpft. Die Deutsche Rentenversicherung wandte 2011 rund 5,48 Milliarden Euro für Reha-Leistungen auf, bei zur Verfügung stehenden Mitteln von 5,53 Milliarden Euro. Die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund als Reha-Träger betrugen 2,41 Milliarden Euro. Dadurch musste der uns zur Verfügung stehende Budgetanteil für 2011 um etwa 100 Millionen Euro überschritten werden. Folie 9 Notwendige Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung wurden umgesetzt Die Deutsche Rentenversicherung hat 2010 auf die absehbare Ausschöpfung des Reha-Budgets reagiert und verschiedene unmittelbar wirksame Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung beschlossen und umgesetzt. Dazu gehörte unter anderem die Absenkung der Obergrenzen für die durchschnittliche Behandlungsdauer der medizinischen Rehabilitation um rund

13 Seite 12 einen Tag. Zudem sollten die Leistungen häufiger ambulant erbracht werden. Ausgabenbegrenzend wirkte ferner die konsequente Anwendung der Leitlinien zur sozialmedizinischen Beurteilung der Rehabilitationsbedürftigkeit bei Prüfung der Anträge. Bei den onkologischen Leistungen nach 31 SGB VI wurde einerseits die Verweildauer auf 21 Tage gesenkt. Andererseits wurde die Inanspruchnahme von Zweit- und Drittmaßnahmen begrenzt. Analog zu den medizinischen Leistungen wurden auch die beruflichen Bildungsleistungen stärker auf ambulante Leistungen ausgerichtet. Diese ambulanten Bildungsleistungen sind in der Regel auch kürzer als stationäre Maßnahmen. Bei den Bewilligungen werden weiterhin die individuellen Reha-Bedarfe angemessen berücksichtigt. Dazu gehört auch die konsequente Prüfung der Notwendigkeit besonderer Hilfen, die Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen in Berufsförderungswerken sind. Bei allen Einsparbemühungen steht für die Rentenversicherung die Bedarfsgerechtigkeit und Wirksamkeit ihrer Reha-Leistungen im Vordergrund. Es wurde deshalb streng darauf geachtet, dass die beschriebenen Leistungsanpassungen unter medizinischen Gesichtspunkten vertretbar sind. Unter diesem Blickwinkel wurde mit den 2010 beschlossenen Sparanstrengungen das Spektrum des Möglichen ausgeschöpft. Angesichts des weiter steigenden Reha-Bedarfs ist damit abzusehen, dass in den kommenden Jahren die Einhaltung des Budgets nur durch einen Verzicht auf notwendige Leistungen erreichbar ist. Ein solcher Verzicht würde aber in der Folge zu

14 Seite 13 einer Zunahme von Erwerbsminderungsrenten führen und nicht zuletzt den Bemühungen um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit entgegenlaufen. Zur Illustration sei darauf verwiesen, dass pro fehlenden 100 Millionen Euro beim Reha-Budget zum Beispiel rund Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht erbracht werden können. Trotz Ausgabenbegrenzung übersteigt Bedarf die vorhandenen Ressourcen Da in 2012 der Reha-Bedarf erkennbar an den aktuellen Antragssteigerungen weiter wächst, besteht Grund zu der Annahme, dass der Bedarf die vorhandenen Ressourcen übersteigt. Folie 10 Aus Rentenversicherungssicht ist es deshalb notwendig, die Fortschreibung des Reha-Budgets zu ergänzen. Neben der Entwicklung der Bruttolöhne sollten zumindest die demografische Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit zusätzlich berücksichtigt werden. Die beiden Faktoren Prävention und Inanspruchnahme stehen ebenfalls auf der Agenda, sind derzeit in ihren finanziellen Auswirkungen aber noch nicht ausreichend zu konkretisieren. Gemeinsamer Vorschlag der Sozialpartner für eine veränderte Anpassung des Reha-Budgets Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat im Sommer 2011 einen gemeinsam formulierten Vorschlag für einen veränderten Anpassungsmechanismus für das gesetzliche Reha-Budget erarbeitet und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales unterbreitet. Grundlage dieses Vorschlags ist die auch im Rentenmodell verwendete und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Bevölkerungsvorausberechnung. Für die

15 Seite 14 Fortschreibung des Reha-Budgets ab 2013 wird die Veränderung der Bevölkerung in den Altersgruppen zwischen dem Alter 45 und der jeweils geltenden Regelaltersgrenze zugrunde gelegt. Die Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe steigt bis 2017 gegenüber 2012 um fast 5 Prozent. Entsprechend läge der Reha-Deckel 2017 um rund 5 Prozent oder 300 Millionen Euro über dem Wert, der sich aus der aktuellen Fortschreibungsregel ergibt. Danach, also ab 2018, sinken die demografiebedingten Mehrausgaben wieder, da die Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe allmählich abnimmt. Ab 2029 liegt sie unter dem Stand von Demnach würde auch das Reha-Budget ab diesem Jahr niedriger sein als nach dem geltenden Anpassungsmechanismus. Dieser Vorschlag entfaltet bis einschließlich 2020 kaum Beitragssatzwirkungen, selbst wenn Entlastungen durch verringerte Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zusätzliche Beitragszahlungen nicht berücksichtigt werden. Folie 11 Entwurf des BMAS für Erhöhung des Reha-Budgets ab 2017 greift zu spät Angesichts des gemeinsamen Vorschlags der Sozialpartner in der Deutschen Rentenversicherung zur Erhöhung des Reha-Budgets waren sich in einer Bundestagsdebatte am 1. März 2012 Redner aller Fraktionen darin einig, dass eine veränderte Anpassung des Reha-Budgets sinnvoll sei. Obwohl die Bevölkerungszahl in der relevanten Altersgruppe seit längerem steigt und im Jahr 2017 ihren Gipfel erreicht, sieht der jetzt vorliegende Referentenentwurf für das Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der

16 Seite 15 Rentenversicherung erst ab dem Jahr 2017 zusätzliche Mittel für die Leistungen zur Teilhabe vor. In den Jahren von 2017 bis 2050 werden die jährlichen Ausgaben für Teilhabeleistungen nach diesem Entwurf unter Berücksichtigung einer zusätzlichen demografischen Komponente fortgeschrieben. Die vorgeschlagene Erhöhung des Reha-Budgets über die bisherige Fortschreibung hinaus beträgt für 2017 knapp 2 Prozent. Im Jahr 2020 ist eine maximale Erhöhung um rund 4,2 Prozent gegenüber der bisher vorgesehenen Anpassung erreicht. In den Folgejahren sinkt der zusätzliche Anpassungsfaktor unter Eins. Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund bekräftigt Position zur bedarfsgerechten Anpassung des Reha-Budgets Aus verschiedenen Äußerungen des Ministeriums lässt sich ableiten, dass die späte Budgeterhöhung vor allem mit weiterhin vorhandenen Effizienzreserven bei der Leistungserbringung begründet wird. Nicht zuletzt die intensiven und erfolgreichen Anstrengungen der Deutschen Rentenversicherung zur Ausgabenbegrenzung und Qualitätsentwicklung entkräften aus unserer Sicht diese Argumentation. Zudem werden in unserem Vorschlag für eine veränderte Anpassung des Reha-Budgets nur die Komponenten Demografie und Verlängerung der Lebensarbeitszeit berücksichtigt. Alle weiteren ausgabenrelevanten Faktoren, wie beispielsweise die gestiegene Inanspruchnahme, bleiben unberücksichtigt und werden nur durch weitere Anstrengungen zur Ausgabenbegrenzung und zu noch effizienterem Mitteleinsatz aufzufangen sein. Druck unter dem Reha-Deckel, Effizienzreserven zu erschließen, bliebe auch mit den zusätzlichen Mitteln weiterhin bestehen.

17 Seite 16 Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung kommt die Erhöhung des Reha-Budgets erst ab 2017 deutlich zu spät. Deshalb hat der Bundesvorstand in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 die Position der Selbstverwaltung zur bedarfsgerechten Anpassung des Reha-Budgets vom Sommer 2011 nun noch einmal nachdrücklich bekräftigt. Folie 14 Die Rentenversicherung erfährt inzwischen öffentliche Unterstützung für ihren Vorschlag nicht nur von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Sozialverbänden, Patienten- und Versichertenvertretern so wie auch den Leistungserbringern, sondern auch aus dem politischen Bereich. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung haben durch eine systematische Weiterentwicklung einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Sie tragen nachweislich nicht nur zu einer Reduktion von frühzeitigen Berentungen bei und stellen eine Investition in die Erwerbsfähigkeit der Versicherten dar. Nicht zuletzt durch Senkung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und der Ausgaben für Arzneimittel ergeben sich auch Entlastungen für die Krankenversicherung. Durch die demografische Entwicklung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und weitere Entwicklungen wird der Reha-Bedarf in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Das bleibt bei der geltenden Fortschreibungsregelung für das Reha-Budget unberücksichtigt. Bisher konnte die Rentenversicherung den gestiegenen Reha-Bedarf durch noch

18 Seite 17 vertretbare Leistungsanpassungen und Ausschöpfung von Effizienzreserven kompensieren. Angesichts des weiter zunehmenden Reha-Bedarfs ist eine solche Kompensation nun nicht mehr ausreichend möglich. Notwendig ist deshalb eine Anpassung der Fortschreibungsregelung bereits ab 2013, die zumindest die demografische Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit berücksichtigt. Die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgesehene Anpassung erst ab 2017 kommt angesichts der beschriebenen Entwicklungen zu spät. Unabhängig von der Frage der Anpassung der Fortschreibungsregelung wird die Rentenversicherung die Wirtschaftlichkeitsreserven der Leistungserbringung in den Rehabilitationseinrichtungen weiter ausschöpfen. Ohne veränderte Fortschreibungsregelung ab 2013 ist absehbar, dass die Einhaltung des Budgets nur durch einen Verzicht auf notwendige Leistungen erreichbar ist. Das aber widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der Rentenversicherung und kann niemand ernsthaft wollen. Deshalb hoffen wir, dass unsere Argumentation bei der Bundesregierung doch noch auf fruchtbaren Boden trifft. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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