Sektorenübergreifende Qualitätssicherung gesetzliche Grundlagen und Entwicklungsperspektiven aus der Sicht des G-BA
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- Curt Armbruster
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1 Sektorenübergreifende Qualitätssicherung gesetzliche Grundlagen und Entwicklungsperspektiven Vortrag im Rahmen des Workshops Sektorenübergreifende Qualitätssicherung der BPtK in Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess Gesetzliche Grundlagen ( 137, 137a SGB V): 1. Für die vertragsärztliche Versorgung und für zugelassene Krankenhäuser 2. Verpflichtende Maßnahmen einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung, die insbesondere der Sicherung der Ergebnisqualität dienen, grundsätzlich sektorenübergreifend vorzugeben sind und ambulant durchführbare Operationen, stationsersetzende Eingriffe und ambulante Behandlungen an Krankenkenhäusern umfassen 3. Unter Beachtung der von AQ zu entwickelnden Indikatoren, Instrumente und Dokumentationsanforderungen Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess 1
2 Der Aufbau des G-BA Geschäftsordnung Verfahrensordnung KZBV 2 Plenum KZBV 1 GKV-SV 5 Finanzausschuss DKG 1 KBV 1 KZBV 1 GKV-SV 3 Arzneimittel Qualitätssicherung sektorübergr. Versorgung Methodenbewertung Veranlasste Leistungen Bedarfsplanung Psychotherapie Zahnärztliche Behandlung (3-seitig) DKG 3 KBV 3 KZBV 2 (3-seitig) DKG 3 KBV 3 KZBV 2 (3-seitig) DKG 3 KBV 3 (2-seitig) KBV 6 (2-seitig) KBV 6 (2-seitig) KZBV 6 Vorsitz: Dr. Hess Dr. Gerdelmann Vorsitz: Dr. Siebig Prof. Schmacke Vorsitz: Dr. Siebig Dr. Egger Vorsitz: Dr. Deisler Dr. Windhorst Vorsitz: Dr. Hess Dr. Egger Vorsitz: Dr. Hess Dr. Gerdelmann Vorsitz: Dr. Deisler Hr. Weidhaas Vorsitz: Dr. Deisler Fr. Corvin Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess Grundsätzlicher Unterschied zur sektorbezogenen QS: 1. Kein statistischer Vergleich einrichtungsbezogener Ergebnisse (Krankenhausabteilungen, Dialyseeinrichtungen), sondern sektorenübergreifende Bewertung von patientenbezogenen Behandlungsabläufen und Behandlungsergebnissen in einer Behandlungskette. 2. Das bedeutet: a) Pseudonymisierung von Patientendaten durch eine Vertrauensstelle ( 299 SGB V) b) Länder übergreifend notwendige Datenzusammenführung bei Länder übergreifend erfolgten Behandlungen c) Priorisierung von QS-Themen; ggf. Stichprobenauswahl anstelle einer Vollerhebung (amb. OP; Kolorektal-Ca; PTCA) d) Sektorenübergreifend notwendige Datenauswertung und Einsetzung von QS-Maßnahmen Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess 2
3 Grundsätzlicher Kompromiss: 1. Beibehaltung bestehender Landesstrukturen unter Bildung einer sektorenübergreifenden LAG zur Durchführung der QS in länderbezogenen Verfahren 2. Datenzusammenführung leistungserbringer- und patientenbezogen pseudonymisierter Daten bei der vom G-BA beauftragten Bundesauswertungsstelle mit landesbezogener Zuordnung von Behandlungsketten 3. Nutzung des bundesbezogenen Datenpanels für landesbezogene Auswertungen oder entsprechende Beauftragung der Bundesauswertungsstelle 4. Bundesbezogene Verfahren grundsätzlich nur bei seltenen Erkrankungen 5. Einbeziehung selektivvertraglicher Versorgungsbereiche und privat Versicherter Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess Qualitätssichernde Maßnahmen: 1. Die LAG ist dem G-BA gegenüber verantwortlich für die Durchführung der länderbezogenen Verfahren; sie kann die Bundesauswertungsstelle (AQ) mit der Auswertung der Daten beauftragen und die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen soweit notwendig sektorenübergreifend an die KÄV, KZV, LQS bzw. die KKVerb unter Beteiligung der Fachkommissionen übertragen. 2. Qualitätssichernde Maßnahmen: Strukturierter Dialog Zielvereinbarungen Sanktionen Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess 3
4 1. Serielles Verfahren Datenflussmodell: 2. Paralleles Verfahren als themenbezogen vereinbarungsfähige Alternative 3. Einbeziehung der von zugelassenen Leistungserbringern in selektivvertraglichen Strukturen (Wahltarifen) und privatärztlich erbrachten Leistungen Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess Die Zusammenarbeit von G-BA und Institut nach 137a SGB V Vergabeverfahren Auftrag Institut nach 137a SGB V Richtlinien zur Qualitätssicherung Datensammlung Umsetzung von QS- Maßnahmen Empfehlungen für sektorenübergreifende QS Auswertung/Evaluation/ Veröffentlichung Ergebnisse Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess 4
5 Aufgaben des G-BA: 1. Auswahl des jeweiligen sektorenübergreifenden Themas. 2. Beauftragung von AQ: Instrumente, Qualitätsindikatoren, Dokumentation, EDV-technische Aufbereitung, Datenübermittlung, Prozesse zum Daten-Fehlermanagement, Datenprüfprogramm und ggf. EDV-technische Machbarkeitsprüfung und Probebetrieb. 3. Beschluss themenspezifischer Bestimmungen. 4. Überprüfung der Einhaltung, Umsetzung und Notwendigkeit der Regelungsinhalte. 5. Beauftragung der Vertrauensstelle und bei bundesbezogenen Verfahren von AQ. Bei länderbezogenen Verfahren führt die LAG die Verfahren in Abstimmung mit der KV, KZV, LQS durch. 6. Beauftragung von AQ in Abstimmung mit der LAG, Datenbankstruktur, Zugriffsrechte, Auswertungsroutinen, notwendige technische Voraussetzungen für die Nutzung der von AQ vorzuhaltenden Daten für länderbezogene Auswertungen zu schaffen und den LAG zur Verfügung zu stellen. Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess Verbesserung der Transparenz Schaffung einer sektorenübergreifend nutzbaren Informationsplattform zu Ergebnissen der Qualitätssicherung Risikoadjustierung von Informationen zur Ergebnisqualität Seite Juni 2010 BPtK-Workshop 2010, Dr. jur. Rainer Hess 5
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8. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung am 01. Oktober 2009, in Heidelberg. Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA
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