Hochwasserrisikomanagement Neue Impulse für den Umgang mit Hochwasser
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- Meta Burgstaller
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1 Wasser Abwasser Maria Knissel, Dr. Klaus Dapp und Jürgen Reich * Hochwasserrisikomanagement Neue Impulse für den Umgang mit Hochwasser Es soll möglichst wenig passieren. Dieser Grundsatz drückt die Idee des Hochwasserrisiko- Managements aus und löst das bisherige, auf technische Lösungen fokussierte Denken Es soll trocken bleiben ab. Information, Krisenmanagement und Bauleitplanung werden daher im Umgang mit Hochwasser eine größere Rolle spielen als bisher. Die Kommunen werden dabei zentrale Aufgaben wahrnehmen. Grafik: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Abb. 1 Im Meldeviewer können sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen und andere Akteure einfach Hinweise zu Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben. Ihre Ortskenntnis und das Wissen über frühere Hochwasser sollen in die Karten einfließen. Mit den in den letzten Jahren und noch fortlaufend erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten verfügen die Städte und Gemeinden über neue Informationen, mit denen sie die Risiken durch Hochwasser besser einschätzen können. Die Gefahrenkarten stellen die Ausdehnung und Tiefe möglicher Hochwasser dar, die Risikokarten die betroffenen Nutzungen. Als einziges Bundesland hat Baden- Württemberg zudem Risikobewertungskarten entwickelt, die den Kommunen und anderen wichtigen Akteuren helfen, Risikoschwerpunkte zu lokalisieren. Damit diese Datenbasis aktuell und realitätsnah ist, sollen die Kenntnisse von Akteuren vor Ort, wie beispielsweise das Wissen über frühere Hochwasser, in die Karten einfließen. Für diese Plausibilisierung stellt das Land Baden-Württemberg im Internet einen Meldeviewer bereit. (Abb. 1) Der Fragenkatalog ein internes Audit für die Kommunen Die Karten sind die Grundlage für die nächsten Schritte: die Planung sinnvoller Maßnahmen und deren Umsetzung. Um ein übersichtliches und landesweit einheitliches Vorgehen bei der Maßnahmenplanung zu ermöglichen, hat das Land Baden-Württemberg unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und weiterer Akteursgruppen spezifische Fragenkataloge für die Beteiligten wie z.b. Kommunen sowie höhere und untere Verwaltungsbehörden entwickelt (Abb.2). Die Informationen aus den bearbeiteten Fragenkatalogen führen die Regierungspräsidien anschließend zu Maßnahmenberichten für das jeweilige Projektgebiet zusammen. Jede Kommune erhält im Maßnahmenbericht eine Beschreibung der Risikosituation, der bereits erledigten Maßnahmen, dem Handlungsbedarf, den nicht relevanten Maßnahmen. Somit kommt die Bearbeitung des Fragenkatalogs für die Kommunen einem * Maria Knissel und Dr. Klaus Dapp arbeiten im Planungsbüro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner im Projektteam Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg. Das Projektteam unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und die Regierungspräsidien bei der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Jürgen Reich ist Referent beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und koordiniert die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Baden-Württemberg. 434
2 Wasser Abwasser oder gar das einzige Mittel der Wahl. Hochwasserrisikomanagement geht über Deiche und Dämme hinaus, denn Rückhaltebecken, Schutzmauern oder andere technische Einrichtungen reichen nicht aus, um den Hochwasserrisiken zu begegnen. Übersteigt ein Hochwasser die Bemessungsgrenze solcher Einrichtungen, können die Folgen gravierend sein, wenn die Betroffenen sich in vermeintlicher Sicherheit wiegen und keine entsprechende Vorsorge treffen. Zudem sind technische Lösungen oft vergleichsweise teuer, unflexibel hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen wie etwa der prognostizierten Zunahme von Starkregen und langwierig in der Umsetzung. Es soll möglichst wenig passieren Grafik: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Abb. 2 Ausschnitt aus dem Fragenkatalog zu durchgeführten und geplanten Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements der Kommunen internen Hochwasseraudit gleich: Alle im Zusammenhang mit Hochwasser relevanten Maßnahmen, die in den kommunalen Zuständigkeitsbereich fallen, werden systematisch abgefragt, der Handlungsbedarf definiert und die entsprechenden Aufgaben dokumentiert. Die Fragen in dem Katalog basieren auf dem landesweit gültigen Maßnahmenkatalog. Dieser umfasst alle Maßnahmen, die aus heutiger Sicht nötig und sinnvoll sind, um den Risiken durch Hochwasser zu begegnen. Auf kommunaler Ebene sind dies beispielsweise: Information von Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen oder: Änderung bzw. Fortschreibung der Flächennutzungspläne zur Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Mehr als Deiche und Dämme Im Hochwasserrisikomanagement sind Baumaßnahmen nicht das primäre Ziel Aufgrund dieser Erfahrungen lautet der Grundansatz nicht mehr: Es soll trocken bleiben, sondern: Es soll möglichst wenig passieren. Anders ausgedrückt: Wir können in Kauf nehmen, dass ein Gebiet ab und zu überschwemmt wird, wenn dabei kein Menschenleben gefährdet wird und die Beeinträchtigungen von Menschen, Umwelt, Kulturgütern und Wirtschaft vorübergehend sind und einfach wieder behoben werden können. Geht beispielsweise aus den Hochwassergefahrenkarten hervor, dass ein kommunaler Kindergarten bei einem Extremhochwasser im überfluteten Bereich liegt, wären technische Hochwasserschutzeinrichtungen unter Umständen eine teure und dennoch nicht ausreichend sichere Maßnahme. Eine Lösung zum Schutz der Kinder und des Personals ist es, den Kindergarten bei Hochwasser zu evakuieren. Dafür sind Informations- und Krisenmanagementmaßnahmen nötig. Die Kommune muss die Leitung der Einrichtung über die Risiken informieren und ein angepasstes Krisenmanagement veranlassen und abstimmen, damit im Hochwasserfall die Zuständigkeiten geklärt sind: Wer informiert den Kindergarten über das Hochwasser? Wer trifft die Entschei- 435
3 Wasser Abwasser Foto: Dr. Klaus Dapp, INFRASTRUKTUR & UMWELT Abb. 3 Für Kindergärten, die von Hochwasser betroffen sein können, müssen Informations- und Risikomanagementmaßnahmen ergriffen werden, damit im Hochwasserfall die Aufgaben und Zuständigkeiten klar sind. Im Bild der auf Stelzen stehende, am Neckar gelegene Regiswindis- Kindergarten in Lauffen am Neckar. dung für eine Evakuierung? Wohin werden die Kinder gebracht? Wer informiert die Eltern? Wer sichert wie die Einrichtung des Kindergartens? Wo kann in den darauffolgenden Tagen eine Not-Betreuung gewährleistet werden? Was geschieht nach dem Hochwasser, um den Kindergarten zu reinigen und wieder einzurichten? Sind bauliche Maßnahmen wie z.b. hochwassersichere Notausgänge erforderlich? Wesentliche Handlungsbereiche der Kommunen Im Hochwasserrisiko-Management der Kommunen sind vier Handlungsbereiche besonders wichtig: Information, Krisenmanagement, Bauleitplanung und Technischer Hochwasserschutz. Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und der Weg zum Managementplan Mit der 2007 in Kraft getretenen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt wurde die Richtlinie in das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes übernommen. Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die Risiken durch Hochwasser für vier Schutzgüter nachhaltig zu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dafür werden in einem systematischen Prozess unter Beteiligung aller relevanten Akteure Maßnahmen identifiziert, koordiniert und umgesetzt, die nachteilige Folgen von Hochwasserereignissen vermeiden oder verringern können. Diese werden in Managementplänen dokumentiert, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Information Mit guter Aufklärung und Information über die bestehenden Risiken kann eine Stadt oder Gemeinde mit vergleichsweise einfachen Mitteln die Eigenverantwortung von Wirtschaftsunternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Kulturinstitutionen stärken und sie zu Vorsorgemaßnahmen motivieren. Ein Hausbesitzer, der weiß, ob und unter welchen Umständen sein Keller oder Erdgeschoss möglicherweise mit Wasser volllaufen kann und zudem über mögliche Vorsorgemaßnahmen informiert ist, wird diese aus Eigeninteresse ergreifen von mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen bis hin zum privaten Alarm- und Einsatzplan, der Familienmitglieder, Mieter und Nachbarn einbezieht. Bereits mit einem Anschreiben an die möglicherweise betroffenen Haushalte und Unternehmen und einem Informationsangebot (beispielsweise im Internet), in dem auf die aus den Risikobewertungskarten ersichtlichen Risiken hingewiesen wird, ist viel gewonnen. Die Schritte des Hochwasserrisikomanagements Krisenmanagement Mit dem kommunalen Hochwasser-Krisenmanagement werden die Vorausset- 436
4 Wasser Abwasser zungen dafür geschaffen, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure nach einem Hochwasser schnellstmöglich wieder den Normalzustand herstellen können. Staatliche Akteure sind zum Beispiel Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk sowie vom Staat mit Sicherheitsaufgaben beauftragte private Hilfsorganisationen wie etwa das Deutsche Rote Kreuz. Nichtstaatliche Akteure sind alle Personen, Wirtschaftsunternehmen, Kirchen, Betreiber von sozialen Einrichtungen, Ver- und Entsorgungsunternehmen usw., die von den Folgen eines Hochwassers betroffen sein können. Zur Bewältigung eines Hochwassers tragen damit alle Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren bei. Primäre Aufgabe des kommunalen Hochwasser-Krisenmanagements ist es, diese Aktivitäten zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Vorbereitungsmaßnahmen in Form von ständig aktualisierten Alarm- und Einsatzplänen dokumentiert sind. Ein wichtiges Werkzeug dafür ist das vom Land zur Verfügung gestellte Flut-Informations- und Warnsystem FLIWAS. Die eigentliche Vorbereitungsarbeit ist aber immer von den Akteuren selbst zu leisten. Unterstützend zeigt das Krisenmanagement, wie sich die Akteure beispielsweise anhand der Hochwassergefahrenkarten ein realistisches Bild von den im Hochwasserfall zu erwartenden Aufgaben und Problemstellungen machen können. Je nach Vorwarnzeit, zur Verfügung stehenden Ressourcen und gefährdeten Objekten kann sich dabei auch zeigen, dass bauliche Maßnahmen wie etwa eine hochwassersichere Haustechnik oder hochwassersichere Türen und Fenster erforderlich sind. Bauleitplanung Die kommunale Bauleitplanung hat erheblichen Einfluss auf die Hochwassersituation im eigenen sowie unter Umständen auch in benachbarten Orten. Eine entsprechende Flächennutzungsplanung kann neue Risiken von vorneherein vermeiden. Mit dem Regionalplan und den Wie Hochwasserrisikomanagement vor Ort gelingt: Umsetzungshilfen für lokale Akteure Die Kommunen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Dieser Satz ist häufig dann zu hören, wenn es um die Implementierung von EU-Richtlinien, Vorhaben des Bundes oder der Landesregierung geht. Im Zuge der Umsetzung der EU-Hochwasser-risikomanagement-Richtlinie werden bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie Risikobewertungskarten für alle betroffenen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erstellt. Bis Mitte 2014 werden die entsprechenden Maßnahmenpläne vorliegen. Spätestens dann beginnt die eigentliche Arbeit der Kommunen und weiterer Akteure. Eine Vielzahl von fachlich geprägten Daten und Informationen muss gesichtet und interpretiert werden, damit die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort beginnen kann, z.b. im Rahmen der Information der Öffentlichkeit, einer hochwassergerechten Bauleitplanung, der Optimierung einer Krisenmanagementplanung oder einer angepassten Land- und Forstwirtschaft. Das Land Baden-Württemberg lässt die betroffenen Kommunen und Akteure hierbei nicht im Stich. Unter dem Arbeitstitel Kommunikationsprodukte wird im Sommer 2013 damit begonnen, einfache, klare und praxisorientierte Umsetzungshilfen für die handelnden Akteure vor Ort auszuarbeiten. Diese orientieren sich am individuellen Informations- und Wissensbedarf der jeweiligen Nutzergruppe und reichen vom Flyer mit komprimierten Informationen über Mustervorlagen, Mustervorträge und -veranstaltungen bis hin zu ausführlichen Leitfäden. Sie werden sowohl für betroffene Kommunen, Landratsämter, Regionalverbände und Fachbehörden als auch für Wirtschaftsunternehmen, Eigentümer von Kulturdenkmälern und betroffene Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Hochwassergefahrenkarten liegen die nötigen Informationen dafür vor. Wertvolle Hinweise zu den Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Planung gibt die Leitlinie Hochwassergefahr und Strategien zur Schadensminderung in BadenWürttemberg, die die baden-württembergischen Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Inneres gemeinsam mit dem Landkreistag sowie Das kann nur gelingen, wenn die späteren Nutzer der Produkte frühzeitig in die Erstellung eingebunden werden, und zumindest einige dieser Nutzer auch bereit sind, die Arbeit mit ihrer Erfahrung zu unterstützen. Bitte helfen Sie uns dabei, genau das zu entwickeln, was Sie für Ihre Arbeit vor Ort wirklich brauchen! Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältig: Schreiben Sie uns, welche Themen am wichtigsten für Ihren Arbeitsbereich sind und welche Hilfestellung Sie konkret brauchen. Teilen Sie uns mit, ob Sie sich vorstellen können an einem unserer Konzeptionsworkshops im Oktober 2013 teilzunehmen oder einzelne Produkte als Testnutzer zu prüfen und zu verbessern. Sehr wichtig sind für uns auch Beispiele aus der Praxis. Wenn Sie Materialien erstellt haben wie z.b. Flyer für die Öffentlichkeit, Unterlagen für den Gemeinderat welche sich in der Praxis bewährt haben, dann lassen Sie uns diese zukommen. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog, in den Sie Ihre Ideen und Wünsche einbringen! Sie erreichen uns am besten per unter oder unter WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbh Dr. Sandra Röck & Steffi Röder, Karlstraße 91, Karlsruhe Telefon: +49 (721) , Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 53.2 Markus Moser, Ruppmannstraße 21, Stuttgart Telefon: +49 (711) , dem Städtetag und dem Gemeindetag bereits 2003 herausgegeben haben und die demnächst in erweiterter und aktualisierter Fassung neu aufgelegt wird. Technischer Hochwasserschutz Mit den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten liegen neue Informationen vor. Auf dieser Grundlage 437
5 Wasser Abwasser Impressum Impressum Die Gemeinde (BWGZ): Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte; Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg (Herausgeber Eigenverlag) Verantwortlich für den Herausgeber: Roger Kehle, Präsident (V.i.S.d.P.) Verlags- und Schriftleitung/Redaktion: Silke Gerboth-Sahm Silke Gerboth-Sahm Redaktion Margot Tschentscher Vertrieb Anschrift: Panoramastraße 31, Stuttgart Tel , Fax E- Mail: Internet: Die Gemeinde (BWGZ) erscheint zweimal monatlich. Bezugspreise (ohne MWSt.): für Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden: 135 Euro für sonstige Bezieher: 155 Euro für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte, Studenten und öffentliche Bibliotheken: 90 Euro Bei Mehrfachabnahme Sonderrabatte möglich. Alle Preise einschl. Versand- und Zustellgebühren. Einzelhefte kosten 8 Euro einschl. MWSt. Bestellungen: Schriftlich an den Gemeindetag. Margot Tschentscher margot.tschentscher@gemeindetag-bw.de Abbestellungen: Schriftlich an die Geschäftsstelle des Gemeindetags vier Wochen vor Halbjahresende, Abbestellungen werden nur zum 30. Juni und zum 31. Dezember wirksam. Nachdrucke und Kopien: Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Gemeindetags (dies gilt nicht für Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden); Quellenangabe erforderlich. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder. Für die inhaltliche Richtigkeit von Fremdbeiträgen ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bildmaterial übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Die Redaktion behält sich Kürzungen und Überarbeitung vor. Anzeigenverwaltung: Martin Fettig Medienservice Gretelweg 1a, Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0711/ E- Mail: bwgz@das-medienquartier.de Die Anzeigenverwaltung ist für Anzeigen und Hinweise im Anzeigenteil verantwortlich. Druck: Gaiser Print Media GmbH, Schwäbisch Gmünd können die vorhandenen technischen Anlagen des Hochwasserschutzes neu bewertet und überprüft werden. So können bestehende Anlagen ggf. optimiert und neue, unter Umständen auch mobile Anlagen sowie deren Wartung in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. Unterstützung vom Land Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Maßnahmenerarbeitung, der Abstimmung mit den anderen Akteuren und bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Leitfäden für eine hochwassergerechte Bauleitplanung, für eine Krisenmanagementplanung oder eine angepasste Land- und Fortwirtschaft. Zudem werden landesweit tätige Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen auf Landesebene über die Hochwasserrisikomanagementplanung informiert. Darüber hinaus wird die Hochwasservorhersage und -warnung laufend optimiert. Zentraler Ansprechpartner für die Kommunen ist die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung, die die Arbeit in den Hochwasserpartnerschaften auch nach der Erstellung des Maßnahmenberichts fortführt, regionale Treffen organisiert und dabei die verschiedenen Maßnahmen der Kommunen aufgreift. Insbesondere in den Bereichen Information, Krisenmanagementplanung und Bauleitplanung will die WBW Fortbildungsgesellschaft die Kommunen unterstützen. Darüber hinaus sind Veranstaltungen auch für andere Zielgruppen Unternehmen oder Kultureinrichtungen vorgesehen. Beteiligung der Kommunen Die Kommunen werden an der Hochwasserrisikomanagement-Planung intensiv beteiligt. Organisiert wird diese Beteiligung über die bewährten Hochwasserpartnerschaften. Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung beruft die Treffen der Hoch- wasserpartnerschaften ein und begleitet sie. Vorgesehen sind für das Hochwasserrisiko-Management zwei Termine: Beim ersten Termin steht die Plausibilisierung der Hochwassergefahrenund -risikobewertungskarten auf der Agenda. Zudem werden die Fragenkataloge zu durchgeführten Maßnahmen des Hochwasserrisiko-Managements vorgestellt. Der zweite Termin findet statt, wenn der Maßnahmenbericht für das jeweilige Projektgebiet vorliegt. Da dann die geplanten Maßnahmen aller Akteure dokumentiert sind, können die Kommunen ihre Aufgaben mit denen der anderen Beteiligten koordinieren. Schritt für Schritt zum modernen Hochwasserrisikomanagement Hochwasserrisikomanagement ist ein Weg, der gemeinsam mit vielen Beteiligten beschritten werden muss. Die Städte und Gemeinden, die diesen Weg aktiv mitgehen und die Angebote des Landes nutzen, können ein zukunftsfähiges und kosteneffektives Hochwasserrisikomanagement betreiben und so konstruktiv mit den Risiken durch Hochwasser umgehen: für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die Umwelt, die Wirtschaft und das Kulturerbe. Az ; ; Weitere Informationen für die Kommunen Das Ministerium für Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt das Hochwasserrisikomanagement der Kommunen durch das Informations- Portal Ergänzend zu den Veranstaltungen der Hochwasserpartnerschaften stellt die WBW- Fortbildungsgesellschaft praxisgerechte Arbeitshilfen für die Kommunen bereit 438
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