Dialog. Schwerpunktthema: 10 Irrtümer bei der Originalabgabe. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dialog. Schwerpunktthema: 10 Irrtümer bei der Originalabgabe. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals"

Transkript

1 Probleme und Vorgehensweise bei Packungsgrößen ohne aktuelle N-Kennzeichen Packungsgrößenverordnung Stückzahl oder Zyklenzahl Service Fragen zur Arzneimittelabgabe Was ist zu beachten? Verordnung mit Aut-idem-Kreuz Dialog Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Schwerpunktthema: 10 Irrtümer bei der Originalabgabe

2 In dieser Ausgabe Liebe Leserin, lieber Leser, Inhalt Die 10 größten Irrtümer im Zusammenhang mit Originalabgaben 3 Weiterhin Probleme mit Packungsgrößen ohne aktuelle N-Kennzeichen 8 Pharmazeutische Bedenken retaxsicher anwenden 12 Einteilung nach Stückzahl oder Zyklenzahl 13 Fragen zur Arzneimittelabgabe 14 Verordnung mit Aut-idem-Kreuz was ist zu beachten? 17 Exkurs: Importe auf Sprechstundenbedarf 20 Impressum 20 Vorsicht bei der Substitution von Arzneimitteln mit Devices 21 Rätsel 23 Arbeitshilfe 24 haben Sie es schon bemerkt? Unser DAP DIALOG hat ein Schwestermedium erhalten: OTC DIALOG das OTC-Magazin des DeutschenApothekenPortals. Obgleich wir dort ebenfalls im weitesten Sinne der Frage nachgehen, wie sich Abgabeprobleme bei OTC- Produkten oder Retaxationen bei Hilfsmittel-Verordnungen vermeiden lassen, so gibt es doch gute Gründe, Rx und OTC zu trennen. Die aktuelle Ausgabe von DAP Dialog widmet sich erneut dem Thema Original vs. Import. Einmal mehr versuchen wir, die unterschiedlichsten Facetten darzustellen, die wichtigsten Irrtümer aufzudecken und Sie auf diese Weise für die wichtigsten Retax-Fallen zu sensibilisieren. Darüber hinaus widmen wir uns unter anderem der Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung. Die Arbeitshilfe auf der Rückseite dieses Heftes rundet den Beitrag ab und fasst die wichtigsten Regeln zusammen. Bleiben Sie uns gewogen! Ihr Günter C. Beisel Unsere Online-Medien: Bleiben Sie mit uns im Dialog! DAP -Newsletter DAP Foren von Apothekern für Apotheker 2

3 Retax-Service Die 10 größten Irrtümer im Zusammenhang mit Originalabgaben Beispiele bei bestehenden Patentschutz Immer noch ist im DAP Retax-Forum die Arzneimittel-Abgabeproblematik rund um Originale und Importe eines der meist diskutierten Themen. Nachdem wir in unserer letzten Dialog-Ausgabe die Retax-Gefahr bei Importabgabe ausführlich behandelt haben, möchten wir diesmal Probleme, Irrtümer und Informationen rund um die Abgabe von Originalen und Importen thematisieren. Die nachfolgenden Beispiele beziehen sich auf die Situation, dass noch Patentschutz besteht und somit nur das Original und Importe, jedoch noch keine Generika im Handel sind. Irrtum 1: Erstanbieter-Originale sind immer teurer als Importe! Ein hauptsächlich bei Ärzten häufig anzutreffender Irrtum. Die wirtschaftlichste Abgabe ist für die Krankenkasse die Versorgung mit einem rabattierten Produkt. Dies kann in Einzelfällen auch ein Importprodukt sein, in der überwiegenden Anzahl der Fälle sind es jedoch die Originalhersteller, die entsprechende Verträge mit den Kassen geschlossen haben. Die nachfolgende Abbildung bietet eine Übersicht über die Relationen und die Abdeckung bestehender Verträge bei entsprechender Lagerbevor ratung: DAP Stand Juli/Aug Patentgeschützte Originale Alternative Importprodukte Anzahl Präparate Anzahl abgeschlossener Verträge ca ca. 120 Durchschnitt 32,5 Krankenkassen pro Produkt 3,8 Krankenkassen pro Produkt Eigentlich selbstverständlich: Die Rabatte gewährt der Originalhersteller der Krankenkasse nur für seine Produkte und nicht für entsprechende (Re)-Importe! Bitte beachten, da sonst teure Retaxationen drohen: Ob Import oder Original abgegeben werden kann, hängt vorrangig davon ab, wofür Rabattverträge bestehen. Die früher während der Patentlaufzeit bestehende Wahlfreiheit zwischen nicht rabattiertem Import und rabattiertem Erstanbieterprodukt besteht seit Inkrafttreten des AMNOG und des darauf beruhenden Rahmenvertrags NICHT mehr! 4 (2) des aktuellen Rahmenvertrages zum : Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach 130a Absatz 8 SGB V ( rabattbegünstigtes Arzneimittel ) besteht Eine Übersicht rabattierter Originale finden Sie unter: Dass die vorrangige Abgabe von Rabattarzneien wirtschaftlicher ist als die Abgabe eines nicht rabattierten Importes, ist in 5 (1) des Rahmenvertrages festgelegt: 5 Abgabe importierter Arzneimittel: (1) Die Apotheken sind zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln an Versicherte nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 verpflichtet. ( ) Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels Wird ein Rabattvertrag nicht beachtet bzw. werden die Gründe, die zu Nichterfüllung des Rabattvertrages führen, nicht dokumentiert, droht eine Retaxation. Dabei wird der Apotheke in der Regel nicht nur die Preisdifferenz abgezogen, sondern oft erfolgt eine umstrittene Null-Retaxation. 3

4 Retax-Service Vorsicht: Die Nichtabgabe vorrangig rabattierter Originale wird nicht mit einem bestehenden Importguthaben verrechnet, sondern direkt der Apotheke in Rechnung gestellt. Selbst wenn mit der vorliegenden Krankenkasse kein vorrangiger Rabattvertrag für das Original existiert, ist mitunter a) das Originalprodukt bei Vergleich der Kassen- Nettopreise preiswerter als viele Importe b) kein Import im Handel, welcher den vorgeschriebenen 15-%- oder 15-Euro-Preisabstand erfüllt und somit im Sinne des 5 Abs. 2 nicht als Import angesehen wird. Importe, die diesen Preisabstand nicht erfüllen, dürfen abgegeben werden, werden aber nicht auf den Importbonus angerechnet. Beispiel 1 Irrtum 2: Der Preisvergleich kann anhand der regulären VK-Preise erfolgen! Zum Preisvergleich zwischen Original und Import müssen vorab die jeweiligen Herstellerrabatte abgezogen werden. So mancher auf den ersten Blick vermeintlich günstige Reimport stellt sich bei genauem Vergleich als teure Retax-Falle heraus, da noch nicht jede Apotheken-EDV einen Preisvergleich nach Abzug der Herstellerabschläge anzeigt. Rahmenvertrag 5 (2): deren für den Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis unter Berücksichtigung der Abschläge nach 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b mindestens 15 vom Hundert oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels; Importe, die diese Vorgabe nicht erfüllen, zählen im Sinne des Rahmenvertrags nicht als preisgünstige Importe und werden daher auch bei freiwilliger Abgabe nicht auf den Importbonus angerechnet. Irrtum 3: Im Sprechstundenbedarf müssen anstelle von Originalen Importe abgegeben werden! Tauscht die Apotheke eine Original-Verordnung über Privigen 10 % Lösung, 100 ml, CSLBE gegen einen Import mit teurerem Netto-VK (siehe Kasten), so droht ihr eine Retaxation in Höhe des Differenzbetrages. Beispiel 2 Dies ist falsch. Bei Verordnungen für den Sprechstundenbedarf besteht keine Verpflichtung, Importe abzugeben. Diese werden daher auch nicht auf den Importbonus angerechnet. Rahmenvertrag 5 (1): Die Apotheken sind zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln an Versicherte nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 verpflichtet. Dies gilt nicht für Arzneimittel, die aufgrund von Sprechstundenbedarfsverordnungen an Vertragsärzte abgegeben werden. Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels. Das Beispiel zu Valdoxan zeigt, dass es zwar Importe gibt, die im Kassen-Nettopreis günstiger sind als das Original. Allerdings erfüllt kein Import den 15/15-Preisabstand zur Anrechnung auf den Importbonus, der Austausch eines Valdoxan-Originals auf einen solchen Import bringt also keinen Vorteil. Wie in Beispiel a) gibt es zudem im Kassen- Nettopreis teurere Importe, die bei einer Original- Verordnung eine Retax-Falle darstellen. Irrtum 4: Bei Originalverordnung ohne bestehenden Rabattvertrag muss ein günstigerer Import abgegeben werden! Auch das ist falsch. Wenn eine eindeutige Originalverordnung vorliegt, d. h., Originalhersteller oder PZN sind angegeben, darf diese unabhängig vom Preis auch abgegeben werden. Eine Retaxation ist in diesem Fall nicht zulässig. 4

5 Retax-Service Nur wenn bei Berücksichtigung des Kassen-Nettopreises Importe existieren, deren Kassen-Nettopreis mindestens 15 % oder 15 Euro (15/15-Regel) unter dem Preis des Erstanbieters liegen, und die Apotheke bei dieser Kasse nicht bereits ein Importguthaben angehäuft hat, werden der Apotheke 0,5 % dieses import fähigen Umsatzes als Importmalus belastet. Von einem 100 Euro teuren Originalprodukt werden also 50 Cent von der Rezeptabrechnung abgezogen. Wenn bei dieser Kasse bereits ein Guthaben vorliegt, werden die 50 Cent lediglich rechnerisch vom Guthaben abgezogen. Irrtum 5: Das Aut-idem-Kreuz verbietet den Austausch Import gegen Original! Ein häufig anzutreffender Arztirrtum, der für den Apotheker mitunter teuer werden kann. Denn häufig sind Originalprodukte rabattiert. Rabattverträge für Importprodukte sind relativ selten, da die Krankenkasse bei Abschluss eines Rabattvertrages auch die Lieferfähigkeit berücksichtigen muss! Hat der Arzt einen laut regulärem Taxpreis vermeintlich günstigen Import verordnet, ein Autidem-Kreuz gesetzt und die Apotheke beliefert das verordnete Importprodukt, obwohl für das Original ein vorrangiger Rabattvertrag existiert, so droht der Apotheke eine Nullretaxation. Obwohl das Aut-idem-Kreuz den Austausch gegen rabattierte Originale nicht verbietet, sollte die Apotheke dennoch Kontakt mit der Praxis aufnehmen und den Arzt entsprechend informieren, dass die Abgabe eines rabattierten Produktes für die Krankenkasse die preisgünstigere Abgabe ist. Er hätte sonst den falschen Eindruck, die Apotheke hätte entgegen seiner Anweisung den (vermeintlich) preisgünstigen Import gegen ein teureres Original ausgetauscht. Ob das rabattierte Original tatsächlich günstiger ist als der Import, kann die Apothke nicht erkennen, da die Rabattpreise nirgendwo angegeben werden. Irrtum 6: Die angeblich produktneutrale Verordnung Die Aut-idem-Kreuze haben zwar in Bezug auf einen Importaustausch keine Verbotskraft, aber dennoch lassen sie den Wunsch des Arztes nach Abgabe der Erstanbieterprodukte erkennen. Dennoch werden solche Verordnungen, ohne Angabe des Originalherstellers oder der PZN des Erstanbieterproduktes, von einigen Kassen als produktneutrale Verordnungen betrachtet und die Apotheke bei Abgabe des Originals auf die Differenz zum günstigsten Importprodukt retaxiert. Dies ist nach unserer Meinung nicht gerechtfertigt, da hier die geschützten Warenzeichen des Originalherstellers ohne namentlichen Zusatz eines Importeurs verordnet wurden. Solche Verordnungen sind u. E. rechtlich als Verordnungen des Originalproduktes zu werten. Da sich bis dato jedoch noch kein Originalhersteller entschlossen hat, dieses rechtlich klarstellen zu lassen, werden die Apotheken wohl auch weiterhin diesbezüglich retaxiert werden oder aus Furcht vor Retaxationen statt des Originalproduktes alternative Importpräparate abgeben. Eine entsprechende Vereinbarung im Rahmenvertrag sollte hier zukünftig Klarheit schaffen, bis dahin sollte die Apotheke unbedingt darauf achten, dass der Arzt den Namen des Originalherstellers oder die PZN des Erstanbieterproduktes auf der Verordnung nennt. Irrtum 7: Das Aut-idem-Kreuz verbietet den Austausch Original gegen Import! Dass das Aut-idem-Kreuz den Austausch Import vs. Original nicht verbietet, gilt natürlich auch im umgekehrten Fall. Wenn der Arzt ausdrücklich ein Original verordnet hat und der Apotheke den Austausch gegen ein Importprodukt durch das Aut-idem-Kreuz untersagen möchte, ist dies nicht in jedem Fall gewährleistet. Wenn kein vorrangig rabattierter Import existiert, so darf die Apotheke zwar den therapeutischen Wunsch des Arztes beachten, sie muss aber nicht. Wenn sie bei der vorliegenden Kasse bereits ein ausreichendes Importguthaben angesammelt hat, wird sie den Wunsch des Arztes in den meisten Fällen ohnehin beachten, um den Willen des Arztes und meist auch des Patienten zu erfüllen. Existiert kein vorrangiger Rabattvertrag für das Original und sind Importe im Handel, die den 15/15- Netto-Preisabstand erfüllen, so empfiehlt es sich, mit dem Arzt Rücksprache zu halten, um nicht mit einem Importmalus belastet zu werden. 5

6 Retax-Service Die Apotheke kann jedoch bei bestehendem Importguthaben auch die Guthabensreduzierung in Kauf nehmen. Wird vom Arzt der ausdrückliche Hinweis aufgebracht kein Import erwünscht!, so hat dies im Bezug auf Importabgaben eine andere Qualität als das Aut-idem-Kreuz allein, denn durch diesen Vermerk bringt der Arzt seinen Wunsch deutlich zum Ausdruck. Es empfiehlt sich aus Gründen der EDVtechnischen Erfassung, das Aut-idem-Kreuz trotzdem zusätzlich und maschinell zu setzen, auch wenn es allein hier keine Schutzwirkung hätte. Irrtum 8: Originalabgabe belastet das Importguthaben der Apotheke! Bei folgenden Ausnahmen trifft dies nicht zu: Bei Abgabe eines rabattierten Arzneimittels Wenn kein aut-idem-fähiger Netto-15/15-Import existiert Bei Pharmazeutischen Bedenken nach 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Bei korrekt mit Sonder-PZN plus Vermerk dokumentierten Import-Lieferproblemen Im Notdienst oder bei Akutversorgung Auch wenn diese Verordnungsmöglichkeit im Rahmenvertrag bis dato noch nicht explizit geregelt ist, dokumentiert sie doch deutlich den Wunsch des Arztes, dass er aus therapeutischen Gründen keinen Austausch wünscht. Daher wurde dem DAP Retax-Forum bislang von keinem einzigen Fall berichtet, in dem dieses ärztliche Substitutionsverbot von den Rezeptprüfstellen in Frage gestellt oder retaxiert wurde. Erschwert wird die ärztliche Therapiefreiheit, eine Importsubstitution durch diesen Vermerk auszuschließen, jedoch durch die neuen Vorschriften zur Arztsoftware seit : 3.7 Rezeptbedruckung und Konfigurationseinstellungen: P3 700 Angaben auf dem Rezept Auf Rezepten dürfen nur Produkt- bzw. Wirkstoffbezeichnung, Wirkstärke, Darreichungsform und Normgröße angegeben werden. Weitere Angaben haben gesetzlichen und rahmenvertraglichen Bestimmungen zu entsprechen. Darüber hinausgehende Angaben auf dem Rezept (z. B. PZN, keine Substitution, kein Aut idem, das Medikament ist zuzahlungsbefreit oder Verordnungsbegründungen) sind unzulässig. Dieser Konflikt zwischen dem Verbot für den Arzt und dem Erfordernis für die Apotheke macht deutlich, dass bei Importverordnungen eine rahmenvertragliche Vereinbarung erforderlich ist, da der Arzt durch das Aut-idem-Kreuz allein die Substitution nicht ausschließen kann. 4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel: Ist ein rabattbegünstigtes Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar und macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Arzneimittels erforderlich (Akutversorgung, Notdienst), hat die Apotheke dies auf der Ver schreibung zu vermerken, das vereinbarte Sonderkennzeichen aufzutragen und ein Arz neimittel nach den Vorgaben des Absatzes 4 abzugeben; das Nähere zu dem vereinbarten Sonderkennzeichen ist in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach 300 SGB V (Technische Anlagen 1 und 3) geregelt. Gleiches gilt in Fällen des 17 Absatz 5 Apothekenbetriebsordnung. Selbst wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt wäre, würde ein bestehendes Importguthaben nur rechnerisch gemindert, was keinen finanziellen Schaden zur Folge hätte. Irrtum 9: Namensunterschiede verhindern Austausch Import gegen Original Den Erläuterungen des Deutschen Apothekerverbandes zum Rahmenvertrag ist zu entnehmen: Importarzneimittel, deren Handelsnamen vom Bezugsarzneimittel abweichen, werden auch in die Auswahl einbezogen, wenn sie nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind Daher ist z. B. ein nicht rabattierter Xeristar - Import gegen das rabattierte Cymbalta des Erstanbieters auszutauschen. 6

7 Retax-Service Irrtum 10: Wenn Original und Import rabattiert sind, muss das preisgünstigere Produkt abgegeben werden! Auch dies ist falsch. Die Apotheke kann weder anhand des regulären Taxpreises, noch durch Vergleich der Kassen-Nettopreise erkennen, ob eines der rabattierten Präparate für die Kasse letztlich günstiger wäre, da ihr die von der Kasse zu bezahlenden Rabattpreise nicht bekannt sind. Die Apotheke kann daher zwischen den rabattierten Produkten unabhängig vom Preis frei wählen. 4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel: (2) Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen. Wenn die Apotheke in diesem Fall auf Wunsch des Patienten das Original abgibt, muss sie dies weder begründen, noch wird ihr die Abgabe des Originals als Importmalus angerechnet. Mehr Abgabe-Infos zu Originalen Selbst in diesem umfangreichen Beitrag konnten wir nur die wichtigsten Aspekte der sehr komplizierten Entscheidung zwischen Import- und Or iginalabgabe besprechen. Nach dem Ablauf der Patentschutzzeit sind zudem die generischen Produkte mit zu berücksichtigen. DAP bietet viele kostenlose Informa tio nen zur Original-Abgabeproblematik: Hier finden Sie alle Dialog-Ausgaben: Original vs. Import im DAP Newsletterarchiv: Übersicht der DAP Arbeitshilfen: Schnell aus der Depression. Das erste melatonerge Antidepressivum 2, 5, 7 Schneller Wirkeintritt 3, 4, 6 Effektive und anhaltende Wirkung Verbesserung der Tagesbefindlichkeit 5 Gute Verträglichkeit 1, 6 1x täglich beim Zubettgehen 1. Valdoxan Fachinformation, Stand September Kasper S. et al., 2010; J Clin Psychopharmacol, 71 (2): Goodwin G. M. et al., 2008; Eur Neuropsychopharmacol,18 (Suppl 4): Kennedy S. H. et al., 2008; J Clin Psychopharmacol, 28: Lemoine P. et al., 2007; J Clin Psychiatry, 68: Kasper S. et al., 2009; World J Biol Psychiatry, 10 (2): Olié J.P. et al., 2007; Int J Neuropsychopharmacol, 10: Valdoxan 25 mg Filmtabletten. Wirkstoff: Agomelatin. Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 25 mg Agomelatin. Sonstige Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Maisstärke, Povidon (K30), Carboxymethylstärke-Natrium (Typ A), Stearinsäure, Magnesiumstearat, hochdisperses Siliciumdioxid, Hypromellose, Eisen(III)-hydroxid-oxid x H 2 O (E172), Glycerol, Macrogol 6000, Titandioxid (E171), Schellack, Propylenglycol und Indigocarmin, Aluminiumsalz (E132). Anwendungsgebiete: Behandlung von Episoden einer Major Depression bei Erwachsenen. Valdoxan wirdangewendet bei Erwachsenen. Gegenanzeigen: Überempfi ndlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile, eingeschränkte Leberfunktion (d. h. Leberzirrhose oder aktive Lebererkrankung), gleichzeitige Anwendung von starken CYP1A2-Inhibitoren (z. B. Fluvoxamin, Ciprofl oxacin). Nebenwirkungen: Erkrankungen des Nervensystems: häufi g: Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Schlafl osigkeit, Migräne; gelegentlich: Parästhesie. Psychiatrische Erkrankungen: häufi g: Angst; m. nicht bekannter Häufi gkeit: Suizidgedanken od. suizidales Verhalten, Manie/ Hypomanie (können auch durch Grunderkrankung bedingt sein), Agitiertheit und damit verbundene Symptome (Gereiztheit, Unruhe), Aggression, Alpträume, ungewöhnliche Träume. Augenerkrankungen: gelegentlich: verschwommenes Sehen. Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts: häufi g: Übelkeit, Diarrhoe, Obstipation, Bauchschmerzen. Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes: häufi g: vermehrtes Schwitzen; gelegentlich: Ekzem; selten: erythematöser Ausschlag; m. nicht bekannter Häufi gkeit: Pruritus. Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen: häufi g: Rückenschmerzen. Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort: häufi g: Müdigkeit. Leber- und Gallenerkrankungen: häufi g: erhöhte AST- und/oder ALT-Werte (> 3-fach höher als der obere Normbereich) (d. h. 1,1% unter Agomelatin 25 mg/ 50 mg vs. 0,7% unter Placebo); selten: Hepatitis. Warnhinweise: Enthält Lactose. Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten dieses Arzneimittel nicht einnehmen. 7 Pharmazeutischer Unternehmer: Les Laboratoires Servier; 50, rue Carnot, Suresnes cedex, Frankreich. Örtlicher Vertreter: Servier Deutschland GmbH, Elsenheimerstr. 53, D München, Tel. +49 (0) Stand: September 2011

8 Aktuelles Weiterhin Probleme mit Packungsgrößen ohne aktuelle N-Kennzeichen Täglich sorgt die Umsetzung der Packungsgrößenverordnung für Abgabeprobleme in Apotheken. Dies zeigen Diskussionen im DAP Retax-Forum und Anfragen, die regelmäßig zu diesem Thema an das DAP- Team gestellt werden. Nachfolgend haben wir einige Anfragen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Fall 1 Verordnung über Aerodur Turbohaler 100 ED Anfrage: Wir haben eine Verordnung über Aerodur Turbohaler 100 ED vorliegen. Bei Eingabe in die Kasse erscheint ein Hinweis, dass wir die Abgabefähigkeit überprüfen müssen, da die Packung kein N-Kennzeichen trägt. Darf das überhaupt abgegeben werden? Antwort: Da kein N-Kennzeichen hinterlegt ist, muss überprüft werden, ob es sich um eine Jumbopackung handelt, die nicht abgegeben werden dürfte. Die N-Bereiche für Terbutalin definieren sich wie folgt: Es zeigt sich, dass die 100 ED unterhalb der N max - Grenze liegen. Somit liegt also keine Jumbo packung vor und die Packung darf trotz fehlender N-Kennzeichnung abgegeben werden. Fall 2 Verordnung über Clexane 40 Duo 2 FS Anfrage: Uns liegt eine Verordnung über Clexane 40 Duo 2 FS vor, als Kassenrezept. Clexane 40 Duo hat eine 0 -Kennzeichnung. Soweit wir wissen, wurde diese Größe (2 St.) hauptsächlich in der Reisemedizin auf Privatrezepten verordnet und war nicht über die GKV erstattungsfähig. Dürfen wir in diesem Fall Clexane Duo 2 St. zu Lasten der GKV abgeben? Antwort: Aus Sicht der Apotheke spricht nichts dagegen diese Packungsgröße abzugeben, wenn Sie mit Angabe der Stückzahl verordnet wurde. Es handelt sich um eine ehemalige N1-Größe unterhalb der größten Messzahl, die bei Stückzahlverordnung laut Mitteilung des DAV von der Apotheke weiterhin abgegeben werden darf. Fall 3 Novaminsulfon Lichtenst 500 mg Tabl 20 St. N2 Anfrage: Was ist, wenn Novaminsulfon Lichtenst 500 mg Tabl 20 St. N2 verordnet sind, welche aber laut EDV gar nicht normiert sind? Darf die Menge abgeben werden? Muss in einen aktuellen N-Bereich ausgewichen werden? Und wie sieht es mit Rabattverträgen aus? Antwort: Die 20er von Novaminsulfon fällt nicht in einen aktuellen Normbereich, sondern liegt zwischen dem N1- und N2-Bereich der Analgetika. Daher können Sie diese bei einer Stückzahlverordnung abgeben. Auch hier ist dann zu prüfen, ob es Rabattpartner mit 20 Stück gibt. Hier gehts zum AMNOG- Packungsgrößen-Check: 8

9 Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf nicht gestückelt werden. Die Stückzahl bzw. Menge muss auf der Verordnung angegeben sein. Es ist zu prüfen, ob die verordnete Stückzahl einem aktuellen Normbereich zuzuordnen ist. Ist dies der Fall, so ist laut AMNOG eine Packungsgröße des aktuellen Normbereichs abzugeben. Vorrangig ist ein Rabattarzneimittel abzugeben. Entscheidend ist nicht, ob die verordnete Stückzahl tatsächlich im Handel ist, sondern nur, ob diese Stückzahl einem aktuellen Normbereich laut PGV angehört. Dies gilt auch, wenn bspw. die Abgabe von 2 x 50 St. wirtschaftlicher wäre als die Abgabe einer verordneten, im Handel befindlichen 100er-Packung. Es gibt selbst dann keine Verpflichtung, 2 x 50 St. abzugeben, wenn die 50er- Größe im Gegensatz zur verordneten 100er-Größe rabattiert wäre. Eine derartige Stückelung ist im Rahmenvertrag nicht vereinbart. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss möglichst bis zur verordneten Stückzahl/Menge gestückelt werden. Verordnet: Rx-Arzneimittel, 30 St. Normbereich: 30 St. liegen nicht in einem Normbereich und sind keine Jumbopackung Im Handel: 10 St., 20 St. und 50 St. Abgabe: 1 x 20 St. und 1 x 10 St. Verordnet: Im Handel: Abgabe: 90 St. mit Stückzahlangabe 30 St., 45 St. und 60 St. Ist die Stückelung von 30 St. plus 60 St. wirtschaftlicher als die Stückelung von 2 x 45 St., so sind 30 plus 60 St. abzugeben. Seite 1 von 2 Alle Rechte: DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Januar 2012 Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen nur Arzneimittel, aber nicht die Abgabe von Medizinprodukten, Verbandstoffen, Teststreifen, Diätetika oder die Abgabe als Sprechstundenbedarf. Die Erläuterungen bzgl. der Arzneimittel gelten auch, wenn die N max bei nicht die definiertem größte Messzahl nicht übersteigen, abgabefähig, wenn sie nach Änderung der Packungs- Laut Mitteilung von Apothekerverbänden sind auch Packungsgrößen ohne N-Bezeichnung, die N3-Bereich eine N2-Größe betrifft. größenverordnung und nach Änderung der Messzahlen auf den Markt gekommen sind. Klärungsbedarf: Auch wenn es kein explizites Abgabeverbot für die Apotheke gibt, bleibt die Erstattung durch die GKV nach Ablauf der Übergangsfrist unklar, da 1 (1a) PGV die Verwendung der Übergangs-N-Bezeichnung nur für 18 Monate erlaubt und 2(4) PGV die Abgabe von Packungen, deren Inhalt die größte Messzahl übersteigt, untersagt. Aktuelles Vorgehensweise bei Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung Die auf der vorangegangenen Seite geschilderten Abgabeprobleme zeigen, dass diese Problematik bei vielen verschiedenen Produkten auftritt. Um Apotheken die Abgabe zu erleichtern, gibt es nun eine schematische DAP Arbeitshilfe 19a Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung, die ergänzend zur DAP Arbeitshilfe 19 einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte liefert. Allgemeine Voraussetzung zur Abgabe eines Arzneimittels ohne N-Bezeichnung ist das Vorliegen einer Stückzahlverordnung. Dies bedeutet, dass die exakte Menge als Stückzahl angegeben sein muss bei reinen Normgrößenverordnungen (nur die N-Bezeichnung ist angegeben) muss ein Arzneimittel des entsprechenden aktuellen N-Bereichs unter Berücksichtigung eventuell vorliegender Rabattverträge abgegeben werden. Stückzahlverordnung? Bei einer Stückzahlverordnung ist zu überprüfen, ob es sich um eine Menge handelt, die den N max - Bereich laut Packungsgrößenverordnung überschreitet. Ist dies nicht der Fall und liegt die verordnete Menge demnach zwischen zwei N-Bereichen bzw. unterhalb des N1-Bereichs, so ist die verordnete Menge abzugeben. Mittlerweile gibt es viele Arzneimittel, deren Menge zwischen zwei N-Bereichen liegt. Diese können bei Verordnung der exakten Stückzahl abgegeben werden. Gibt es mehrere austauschbare Arzneimittel dieser Stückzahl, müssen natürlich bei der Abgabe auch eventuell vorliegende Rabattverträge beachtet werden. Liegt die verordnete Menge oberhalb des N max - Bereichs, wird unterschieden zwischen echten Jumbopackungen und Übergangsjumbos. Als echte Jumbopackungen werden diejenigen Arzneimittel bezeichnet, die bereits vor Inkrafttreten der ersten Änderung der PackungsV (zum ) oberhalb der N max lagen. Diese Jumbopackungen dürfen nicht zu Lasten der GKV abgegeben werden. Verordnungen oberhalb der N max Lässt sich die verordnete Menge nicht durch Abgabe einer Packung bedienen, sind die Regelungen zur Stückelung zu beachten. Hier helfen die DAP Arbeitshilfen 14a und 14b zum Thema Stückelung. Die DAP Arbeitshilfen zum Thema Stückelung finden Sie unter: Im Rahmen der weiteren Änderungen der PackungsV zum und zum wurden bei einigen Wirkstoffgruppen die N max - Bereiche nach unten korrigiert. So entstanden die Übergangsjumbos, die vor der Änderung als N3 galten und anschließend nach den Übergangsregelungen der PackungsV vom Hersteller für weitere 18 Monate in Verkehr gebracht werden können. Solche Übergangsjumbos sind auch weiterhin abgabefähig. Die DAP Arbeitshilfen 19 (Textform) und 19a (Schema) geben Ihnen über die Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle zahlverordnung. Bereiches lt. aktueller PackungsV: Übergangsjumbo N-Bezeichnung einen schnellen wenn die betreffende Packungsgröße getragen hat. Überblick. Hier können Sie die DAP Arbeitshilfe 19 herunterladen: Auf der Rückseite des vorliegenden DAP Dialogs ist die DAP Arbeitshilfe 19a abgedruckt, zusätzlich finden Sie diese Arbeitshilfe natürlich auch in unserem Portal. Hier gehts zum Download der DAP Arbeitshilfe 19a: Was gilt für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel (Non-Rx)? DeutschesApothekenPortal Bei Non-Rx gibt es kein Stückeln, dort ist immer die nächstliegende Packungsgröße abzugeben, ARBEITSHILFE unabhängig 14 davon, b ob die abzugebende Menge über oder unter der verordneten Stückzahl liegt. Wann und Verordnet: wie OTC-Arzneimittel 30 St. darf die Apotheke Normbereich: stückeln? 30 St. nicht im Normbereich, keine Jumbopackung Im Handel: 10 St. und 40 St. Stückelung nur bei rezeptpflichtigen Abgabe: Arzneimitteln! 1 x 40 St. Es darf ggf. auch mehr abgegeben werden als verordnet. Stückelung nur bei Stückzahl-/Mengenverordnungen! Gelten die Stückelungsregeln auch für Nichtarzneimittel? DeutschesApothekenPortal Stückelung nur bei Verordnungsmengen, Die Stückelungsvorschrift die nicht im aktuellen gem. 6 (2) Rahmenvertrag ist nur bei der Normbereich liegen! Stückelung mit Arzneimitteln anzuwenden, also nicht bei Hilfsmitteln, Verbandstoffen etc. ARBEITSHILFE 14a Stückelung bei Stückzahlverordnung echter Jumbo-Packungen Stückelung nach 6 Absatz Die als 2Stückzahl/Menge des Rahmenvertrages ausdrücklich verordnete Gesamtmenge darf die maximal mögliche Messzahl der aktuellen PackungsV nicht überschreiten. Abgabe wirtschaftlicher Entscheidend Einzelmengen ist nicht die maximale im Handel befindliche Packungsgröße, sondern nur die laut PackungsV maximal mögliche Packungsgröße. Wird diese überschritten, so ist laut Rahmenvertrag generell keine Stückelung Stückelung nur auf Packungsgrößen, mit unterschiedlichen die nicht im Handel Packungsgrößen sind! erlaubt. Es darf nur einmal die Verordnung Rx-Arzneimittel Verordnung Rx-Arzneimittel größte nach der Verordnung erlaubte Verordnung Stückzahl abgegeben Non-Rx-Arzneimittel werden. Nur? Menge unterhalb der N max? Menge oberhalb der ausdrücklichem N max ärztlichen Vermerk,? Stückzahl-/Mengenverordnung z. B.! ist ein Vielfaches der größten (größte Messzahl) (größte Messzahl) Packung erlaubt.? Menge nicht im aktuellen N-Bereich? Stückzahl-/Mengenverordnung? Stückzahl-/Mengenverordnung Hier muss in der Packungsgrößenverordnung nachgeschlagen werden:? Packungsgröße nicht im Handel Menge nicht im aktuellen N-Bereich? Menge nicht im aktuellen N-Bereich Mit welchen Packungsgrößen muss Falls gestückelt Ihr Regionalvertrag werden? eine patienten- und therapiefreundlichere Versorgung als der Rahmenvertrag erlaubt (z. B. in WL/NR) so ist dieser vorrangig.? Packungsgröße nicht im Handel? Packungsgröße nicht im Handel Keine Stückelung, wenn eine Übergangs-Jumbo Alle Voraussetzungen erfüllt? Übergangs-Jumbo der imverordneten Handel? Stückzahl im Handel ist! Keine Stückelung! Hat der Arzt eine sogenannte Übergangs-Jumbo lt. 1 (1a) PGV unter ja nein Angabe der Stückzahl verordnet, so darf diese auch weiterhin abgegeben Stückelung Stückelung werden. In diesen Fällen dürfen Sie nicht stückeln. möglich nicht möglich Gibt es unterschiedliche Stückelungsvorschriften je nach Kasse ja nein (Primär- oder Ersatzkasse)? Stückelung unter Stückelung nicht möglich! Der bundesweite vdek-vertrag enthält keine abweichenden Stückelungsregelungen. ärztlicher Wenn daher Vermerk, Ihr Regionalvertrag keine abweichende Regelung enthält, Wirtschaftlichkeit beachten! Ausdrücklicher wirtschaftlichen Abgabe der Übergangs- Gesichtspunkten Jumbo bis zum Ende der sind die genannten z. B. (!) Rahmenvertragsvorschriften für alle Abgabe GKV-Kassen verbindlich. vornehmen, Übergangsfrist der nächstliegenden z. B St., (18 Monate ab Verlust Wie wird die oder Stückelung bei Rx-Arzneimitteln Packungsgröße taxiert? falls wirtschaftlicher der bisherigen N max - exakte Menge Anwendung der Sonder-PZN nur, wenn mit verschiedenen Packungsgrößen als 2 x 45 St. Bezeichnung) vorhanden? gestückelt wird und im Abrechnungsfeld die regulären PZN der gestückelten Packungen nicht genügend Platz haben. ja nein Eingesetzt wird die Sonder-PZN , eine 1 in das Feld Faktor Sonder-PZN und ins Feld Taxe der Abgabe Preis, von der nur sich aus der Summe der gestückelten beim Stückeln, Packungen ergibt. 1 x N Stückeln mit aber nur mit max (Ausnahme: abweichende Regelung im verschiedenen Vielfachem der Packungsgrößen N max-packung Regionalliefervertrag)! Die Stückelungsregeln gem. 6 (2) Rahmenvertrag sind nur bei Arzneimitteln anzuwenden, nicht bei Hilfsmitteln, Verbandstoffen etc. DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Januar 2012 DeutschesApothekenPortal Nach Stückzahl 19 ARBEITSHILFE verordnete Menge liegt unterhalb des N max -Bereiches lt. aktueller PackungsV: Packung ohne N-Kennzeichung Abgabe von Arzneimitteln Voraussetzung: Stückzahlverordnung liegt vor. ohne aktuelle N-Bezeichnung a) verordnete Stückzahl fällt nicht in einen aktuellen N-Bereich: Abgabe der verordneten Menge b) verordnete Stückzahl fällt in einen aktuellen N-Bereich: Die Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung zu Lasten der Abgabe GKV einer entsprechenden N-Größe (Rabattverträge und Abgabevorschriften ist in einigen Fällen möglich. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Stück- beachten) Nach Stückzahl verordnete Menge liegt oberhalb des N max- Verordnungen mit ausschließlicher Angabe einer N-Bezeichnung Verlust des N3-Kennzeichens durch Änderung der PackungsV zum Voraussetzung: , oder Diese Bedingung ist nur erfüllt, Auf der Verordnung ist weder eine Stückzahl, noch eine die Stückzahl implizierende PZN angegeben! Wenn bei einer Normgrößenverordnung eines a) bereits vor der entsprechenden PackungsV-Änderung im Handel Handelsnamens war und die verordnete Normgröße nicht zugeordnet werden kann, dann sollte die Stückzahl mit dem Arzt abgeklärt werden (unklare Verordnung gemäß ApBetrO 17 (5)). b) vor der betreffenden PackungsV-Änderung ein gültiges N-Kennzeichen Laut Rahmenvertrag kann die Apotheke bei N-Verordnungen wählen, Die 18-monatige Übergangsfrist ab Verlust des N3-Kennzeichens bezieht sich nur auf das Inverkehrbringen durch den Hersteller, die Abgabe durch wenn im alten und im aktuellen N-Bereich Rabattarzneien sind. die Apotheke ist weiterhin möglich. Noch im Handel befindliche Übergangsjumbos bleiben weiterhin abgabefähig. Eine Prüfpflicht für die Apotheke wenn weder im alten noch im aktuellen N-Bereich Rabattarzneien sind. Ansonsten entscheidet die Lage der Rabattarznei über die Abgabe: besteht lt. Mitteilung des DAV nicht. Liegt diese im neuen Bereich, MUSS die neue N-Größe abgegeben werden. Liegt diese im alten Bereich, DARF eine Packung des alten N-Bereiches abgegeben werden. Sonderfall Klinikpackung Echte Jumbo Keine Abgabe auf Einzelverordnungen zu Lasten der GKV. In Einzelfällen kann eine Abgabe möglich sein, wenn eine Vereinbarung mit der Krankenkasse max Packungsgröße lag bereits vor der ersten PGV-Änderung oberhalb der N vorliegt, Genehmigung darüber dokumentieren. Keine Abgabe zu Lasten der GKV (in Einzelfällen kann eine Abgabe möglich Für Sprechstundenbedarf Abgabe möglich und aus Wirtschaftlichkeitsgründen erwünscht. sein, wenn eine Vereinbarung mit der Krankenkasse vorliegt, Genehmigung darüber dokumentieren) DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 19 a Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung Die Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung zu Lasten der GKV ist in einigen Fällen möglich. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Stückzahlverordnung. Das Schema betrifft nur Arzneimittel, nicht aber die Abgabe von Medizinprodukten, Verbandstoffen, Teststreifen, Diätetika oder die Abgabe als Sprechstundenbedarf. Übergangsjumbo Verlust des N3-Kennzeichens durch eine der bisherigen Änderungen der PackungsV 18-monatige Übergangsfrist ab Verlust des N3-Kennzeichens bezieht sich nur auf Inverkehrbringen durch den Hersteller, die Abgabe durch die Apotheke ist weiterhin möglich Abgabe möglich Übergangsjumbos, die sich noch im Handel befinden, bleiben weiterhin abgabefähig. Lt. Mitteilung des DAV keine Prüfpflicht für die Apotheke. Rabattverträge beachten Voraussetzung für die Abgabe einer Packung ohne N-Kennzeichen: Stückzahlverordnung Die verordnete Menge liegt oberhalb des N max-bereiches laut aktueller PackungsV: Echte Jumbo Packungsgröße lag bereits vor der ersten PGV-Änderung zum oberhalb der N max Keine Abgabe zu Lasten der GKV In Einzelfällen Abgabe möglich nach Genehmigung durch die Krankenkasse Die verordnete Menge liegt unterhalb des N max-bereiches laut aktueller PackungsV: Verordnete Stückzahl fällt nicht in aktuellen N-Bereich Abgabe der verordneten Menge Rabattverträge für Arzneimittel mit identischer Menge beachten Verordnete Stückzahl fällt in aktuellen N-Bereich Abgabe einer entsprechenden N-Größe Rabattverträge und Abgabevorschriften beachten 9

10 Umfrage/Service Neue Arztsoftware: Importverordnungen nehmen vielerorts zu Seit dem nutzen viele Arztpraxen die modifizierte Arzneiverordnungssoftware, die die Verordnung für Praxen einfacher und manipulationssicher machen soll. Die modifizierte Software wirkt sich letztlich auch auf die Apotheke aus. Unter anderem ist zu beobachten, dass Importverordnungen zunehmen. Dies bestätigt eine aktuelle Umfrage des DAP. Erhält die Apotheke eine Verordnung über einen bestimmten Import, so setzt der Arzt einen Preisanker. Ist der verordnete Import nicht lieferbar, muss aufwändig nach einer Alternative gesucht werden. In vielen Fällen ist dann auch eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, vor allem wenn nur eine teurere Alternative erhältlich ist. Die neue Arztsoftware wirkt sich bereits jetzt auf die Anzahl der Importverordnungen aus, wie eine DAP-Umfrage verdeutlicht. Die Frage lautete: Erhalten Sie seit Einführung der neuen Arztsoftware vermehrt Importverordnungen? Antwort Wir bekommen mehr Importverordnungen 35 % Wir konnten bisher keine Änderung feststellen 61 % Die Importverordnungen haben abgenommen 4 % n=270 In 35 % der Fälle erhalten die Apotheken seit Einführung der neuen Arztsoftware vermehrt Importverordnungen, was die Rezeptbelieferung häufig erschwert. Verordnungsfähige Medizinprodukte Neue Datenbank im DeutschenApothekenPortal Darf ein Medizinprodukt zu Lasten der GKV abgegeben werden? Diese Frage stellt sich in Apotheken bei der Rezeptbelieferung fast täglich. Hier hilft nun eine neue kostenlose Datenbank im DeutschenApotheken- Portal, in der alle laut G-BA verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgeführt werden. Ein Medizinprodukt kann nur dann zu Lasten der GKV abgegeben werden, wenn es namentlich in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte genannt wird. Die neue DAP Datenbank zu Verordnungsfähigen Medizinprodukten gibt Informationen darüber, ob ein Medizinprodukt in dieser Liste aufgeführt wird, für welche Indikationen die Verordnungsfähigkeit besteht und ob es eine Befristung der Verordnungsfähigkeit gibt. Hier gehts zur neuen Datenbank

11 Aus der Industrie/Service Compliance-Probleme beim Austausch von Claversal Bei Rezepten über Claversal -Tabletten stellt sich häufig die Frage, ob auf einen Import auszuweichen ist. Ein Austausch sollte sowohl aus wirtschaftlicher als auch pharmakologischer Sicht überprüft werden. Damit der Patient bestmöglich auf seine Therapie eingestellt ist, ist eine gute Compliance unverzichtbar. Bei Claversal -Verordnungen führen Importe mit abweichenden Namen und Packungen hier Claversal vs. Mesalazin jedoch häufig zu Verunsicherungen, was die Compliance gefährden kann. Die spezielle Galenik der magensaftresistenten Claversal -Tabletten sorgt dafür, dass der Wirkstoff nicht schon im Magen, sondern erst im letzten Abschnitt des Dünndarms freigesetzt wird und somit direkt am Ort der Entzündung ansetzen kann. Da die Importe zu Claversal nur bezugneh- Abweichende Wirkstofffreisetzung möglich mend auf das Original zugelassen sind, kann es im Vergleich zum Original zu Abweichungen bei der Wirkstofffreisetzung kommen, was wiederum zu Therapieproblemen führen kann. Daher sollte jeweils überprüft werden, ob die Original-Abgabe möglich ist. Keiner der im Handel befindlichen Importe zu Claversal -Tabletten erfüllt derzeit die 15/15-Regelung nach Rahmenvertrag 5 (2); somit kann die Apotheke bei Claversal -Verordnungen das Original abgeben, ohne dass eine Retax zu befürchten ist. Austauschbarkeit von Darreichungsformen Neuer Service im DeutschenApothekenPortal Dürfen bei einem Wirkstoff Tabletten gegen Kautabletten ausgetauscht werden? Kann ich Tropfen durch Saft ersetzen? Fragen der Austauschbarkeit sorgen in Apotheken täglich für Verunsicherung. Hilfestellung gibt es vom DeutschenApothekenPortal: Eine neue Datenbank zeigt jetzt übersichtlich, welche Darreichungsformen einzelner Wirkstoffe laut G-BA austauschbar sind und seit wann ein Austausch hier möglich ist. Wie alle anderen DAP-Services ist auch diese neue Datenbank kostenlos. Hier gehts zum neuen Service:

12 Aus der Industrie Therapieerfolg sichern: Pharmazeutische Bedenken retaxsicher anwenden Beispiel Schilddrüsenhormone Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen führen immer häufiger dazu, dass verordnete Präparate in der Apotheke durch wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden müssen. Bei kritischen Arzneimittelgruppen, wie z. B. Schilddrüsenhormonen, kann durch Anmelden Pharmazeutischer Bedenken ein Austausch verhindert werden. Viele Apotheker scheuen sich allerdings davor, weil sie Angst vor Retaxationen aufgrund der Nichtabgabe eines Rabattartikels haben. Bei korrekter Dokumentation der Pharmazeutischen Bedenken ist diese Angst jedoch vollkommen unbegründet. Gefährdung des Therapieerfolgs? Aufgrund unterschiedlicher Bioverfügbarkeiten und der geringen therapeutischen Breite der Schilddrüsenhormone (z. B. L-Thyroxin Henning ), kann ein Präparatewechsel zu Problemen führen. Der Patient ist genau auf sein Medikament eingestellt und Schwankungen der Wirkspiegel können den Hormonspiegel aus dem Gleichgewicht bringen. Um dies zu verhindern und den Therapieerfolg zu gewährleisten, wird empfohlen, im Falle einer Substitution regelmäßige Kontrollen der TSH-Spiegel durchzuführen. Ob die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten über die Ersparnisse der Rabattverträge gedeckt werden und ein Präparatewechsel letztlich überhaupt wirtschaftlich ist, bleibt fraglich. Häufigere Therapieabbrüche bei Präparatewechsel Die Effektivität der Therapie kann aber nicht nur durch die mit einem Präparatewechsel verbundenen schwankenden Wirkspiegel gefährdet werden. Ein häufiger Wechsel führt insbesondere bei Patienten mit einer Dauermedikation zu Verunsicherungen, wie eine Studie von IMS Health zeigte. 1 Die Zahl der Therapieabbrüche ist bei Patienten mit Präparateumstellungen deutlich höher als bei jenen, die ihr gewohntes Medikament auch weiter- hin erhalten. Infolge der nicht eingehaltenen Therapie entstehen weitere Kosten, etwa durch vermehrte Krankenhauseinweisungen, Arzt- und Facharztbesuche. Pharmazeutische Bedenken richtig anwenden keine Retax-Gefahr Der Apotheker hat die Möglichkeit, den Austausch des verordneten Medikamentes gegen ein wirkstoffgleiches, rabattiertes Arzneimittel zu verhindern, wenn diesem aus seiner Sicht Pharmazeutische Bedenken entgegen stehen. Dies ist auch im Rahmenvertrag 4 (3) verankert. Im Gespräch mit dem Patienten sollte daher erörtert werden, ob eine Substitution die Therapietreue und damit den Therapieerfolg eventuell gefährdet. Im Zweifelsfall können Pharmazeutische Bedenken angemeldet und das verordnete Präparat abgegeben werden. Wenn Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept wie folgt korrekt dokumentiert werden, besteht keine Retaxationsgefahr. Retaxsichere Dokumentation Sonder-PZN aufdrucken Handschriftliche Begründung Vermerk mit Datum und Unterschrift abzeichnen Weitere Informationen zum Thema Pharmazeutische Bedenken bei Schilddrüsenhormonen liefert Ihnen die DAP Arbeitshilfe 20. DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE Pharmazeutische Bedenken bei Schilddrüsenhormonen Beispiel: L-Thyroxin Aufgrund von Rabattverträgen ist der Apotheker immer häufiger verpflichtet, das verordnete Präparat durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel auszutauschen. Es gibt jedoch kritische Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution nicht unbedenklich ist. Dazu gehören beispielsweise Schilddrüsenhormone, da sich die Bioverfügbarkeit der einzelnen Präparate unterscheiden kann und die therapeutische Breite gering ist. Ein Präparatewechsel kann hier zu Problemen führen, da der Patient exakt auf seine Dosis eingestellt ist und Schwankungen der Wirkspiegel den Hormonstoffwechsel aus dem Gleichgewicht bringen können. Der Apotheker hat die retaxsichere Möglichkeit, die Substitution eines verordneten Präparates durch ein Rabattarzneimittel zu verhindern, indem er Pharmazeutische Bedenken korrekt geltend macht. Wenn folgende Punkte bei der Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken beachtet werden, ist keine Retaxation zu erwarten: 1 Sonder-PZN auf das Rezept aufdrucken 2 Handschriftliche Begründung der Pharmazeutischen Bedenken auf dem Rezept, z. B. Gefährdung des Therapieerfolgs wegen geringer therapeutischer Breite von L-Thyroxin 3 Begründung mit Datum und Unterschrift abzeichnen Achten Sie außerdem darauf, dass Folgendes auf dem Rezept vermerkt ist: 4 Dreistellige Kennziffer im Feld Faktor. Beispiel: Nur 1 Verordnung, Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels wegen Pharmazeutischer Bedenken = Eine 0 im Feld Taxe 6 Zusätzlich zur Sonder-PZN die PZN des abgegebenen Arzneimittels 5 2 Hier gelangen Sie zum kostenlosen 6 3 Download der DAP Arbeitshilfe 20: Dieser Service wird unterstützt von Henning Arzneimittel GmbH & Co. KG DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: August Arzneimittelrabattverträge schaden der Gesundheit und kosten statt zu sparen. Pressemitteilung Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. 14. Juli

13 Aktuelles Einteilung nach Stückzahl oder Zyklenzahl Abgabeprobleme aufgrund der Packungsgrößenverordnung Die Zuordnung von Arzneimitteln zu einem N-Bereich der aktuellen Packungsgrößenverordnung ist nicht immer eindeutig. Wie kompliziert dies im Einzelfall sein kann, wird im folgenden Beitrag erläutert. Fast immer werden die Normgrößenbereiche in den Anlagen der PackungsV anhand der in einer Arzneimittelpackung enthaltenen Stückzahl (Anzahl Tabletten, Anzahl Einzeldosen) definiert. Allerdings sind die Stückzahlen und somit die Therapiedauer in diesem Fall so verschieden, dass eine Gefährdung des Therapieerfolges auch nach ausführlicher Beratung durch die Apotheke nicht auszuschließen ist. Bei Hormonpflastern erfolgt die Einordnung in die PackungsV nach der Zyklen-Anzahl: Sonderfall Hormonpräparate Ein Sonderfall sind Hormonpräparate. Hier erfolgt die Zuordnung entweder anhand der enthaltenen Stückzahl oder nach der Anzahl der Zyklen, die durch die jeweilige Packungsgröße abgedeckt werden. Folgende Zuordnung ist beispielsweise in der Untergruppe Estrogene und Gestagene definiert: Durch die Einteilung nach Zyklen variieren auch hier die vergleichbaren Packungsgrößen. Die EDV vergleicht bei der Suche nach Alternativartikeln lediglich aufgrund der hinterlegten N-Bezeichnung. Dadurch werden unterschiedlichste Stückzahlen austauschbar: Beispielsweise könnte bei einer Verordnung über Progynova 3 x 21 Dragees je nach Lage des Rabattvertrages ein Austausch auf eine 60er-Packung von Estradiol 2 mg fem Jenapharm verpflichtend sein. Die Übersicht aus der Taxe zeigt, dass Hormonpflaster im N2-Bereich zwischen 12 und 26 Pflaster enthalten bedingt durch unterschiedlichste Anwendungsdauer der Pflaster. Da ein Austausch solch unterschiedlicher Stückzahlen und abweichender Dosierung durchaus zu Therapieproblemen führen kann, muss der Apotheker in jedem Einzelfall überlegen, ob eine Substitution möglich ist oder er diese durch Pharmazeutische Bedenken unterbinden sollte. Hier gehts zum kostenlosen AMNOG Packungsgrößen-Check:

14 Service Fragen zur Arzneimittelabgabe Mitglieder des Retax-Forums antworten Täglich erreichen DAP per Mail, Telefon oder über das Retax-Forum neue Anfragen zu Abgabeproblemen, die in Apotheken für Verunsicherung sorgen. Nachfolgend haben wir eine Auswahl interessanter Fälle für Sie zusammengestellt: Fall 1 Rabattverträge über Atacand plus Anfrage: Wir haben ein Kassenrezept vom Mai 2012 der Barmer GEK über Atacand plus 8/ Stück. Laut Ihrem Rabattvertragscheck gibt es derzeit keinen Rabattvertrag unser Computerprogramm der ADG gibt Rabattvertragsartikel Candesartan comp. an. Gleiches gilt für 56 Stück. Was können wir abgeben? Antwort: Nach Eingabe einer PZN in den Rabattvertragscheck erscheint die Anzeige, ob die jeweils eingegebene PZN rabattiert ist oder nicht. Eine Überprüfung in der Lauer-Taxe ergab, dass aktuell Rabattverträge über Generika bestehen (welche genau, hängt von der IK der Krankenkasse ab). Geben Sie nun eine rabattierte PZN in den Rabattvertragscheck ein, so wird angezeigt, dass dieses Präparat bei der Barmer rabattiert ist. Beispiel für das Stada-Generikum (links). Der rabattierte Artikel ist vorrangig abzugeben. Wenn Sie nicht austauschen, sollten Sie Pharmazeutische Bedenken geltend machen, um eine Retaxation zu verhindern. NEU: DAP Bestell- und Lageroptimierung im DeutschenApothekenPortal Hier können Sie Ihre häufigsten Krankenkassen auswählen und sich pro Wirkstoff anzeigen las - sen, welche Firmen die meisten Rabattverträge bei Ihren gewählten Krankenkassen haben. Gleichzeitig können Sie über diesen Service Direktbestellungen zu günstigen Konditionen bei den Firmen Actavis, Stadapharm und Winthrop durchführen. Hier gehts zur DAP Bestell- u. Lageroptimierung für Ihre Bevorratung: Fall 2 Mehrkosten bei Rabattartikel? Anfrage: Wenn für einen Patienten Esomeprazol 40 mg 60 St. von ct verordnet ist, für den Rabattpartner (Esomeprazol der Firma Tad, Krankenkasse ist die AOK Rheinland, IK ) aber Mehrkosten aufgrund des Festbetrages fällig werden, müssen diese Mehrkosten trotz des Rabattvertrages berechnet werden? Antwort: Wenn ein rabattiertes Arzneimittel den Festbetrag übersteigt und dadurch Mehrkosten fällig werden, müssen diese berechnet werden, obwohl ein Rabattvertrag vorliegt. Im vorliegenden Fall wäre evtl. eine Rücksprache mit dem Arzt möglich, um abzuklären, ob er das Aut-idem-Kreuz setzen kann. Diskutieren Sie mit anderen Kollegen in unserem Retax-Forum:

Übersichtsschema Arbeitshilfen. Allgemeine Rezeptprüfung

Übersichtsschema Arbeitshilfen. Allgemeine Rezeptprüfung 1 Inhalt Vorwort Inhalt Abkürzungsverzeichnis Einführung Rezeptformalien prüfen Richtiger Umgang mit Rabattverträgen Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels Rezeptbelieferung ohne Rabattvertrag Arzneimittel

Mehr

FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten.

FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. FAQ Laxantien Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. 1. Wann dürfen nicht verschreibungspflichtige Abführmittel auf einem Kassenrezept abgegeben werden? Hier ist zu unterscheiden,

Mehr

Übersichtsschema Arbeitshilfen. Allgemeine Rezeptprüfung

Übersichtsschema Arbeitshilfen. Allgemeine Rezeptprüfung 1 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung Rezeptformalien prüfen Richtiger Umgang mit Rabattverträgen Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels Rezeptbelieferung ohne Rabattvertrag Arzneimittel ohne N-Bezeichnung

Mehr

Retaxationen vermeiden schwierige Fälle aus der Praxis. Referentin: Bettina Hansen

Retaxationen vermeiden schwierige Fälle aus der Praxis. Referentin: Bettina Hansen Retaxationen vermeiden schwierige Fälle aus der Praxis Referentin: Bettina Hansen Frühjahr 2013 Inhalt 1. Stückzahlverordnungen: Packungen ohne N-Bezeichnung 2. Original vs. Import 3. Gültigkeitsdauer

Mehr

AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011

AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011 Nr. 21 Dezember 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: September 2011 AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011 Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) bewirkt

Mehr

1 Verordnung unter ausschließlicher Angabe der N-Bezeichnung ( Normgrößenverordnung )

1 Verordnung unter ausschließlicher Angabe der N-Bezeichnung ( Normgrößenverordnung ) 13 1 Verordnung unter ausschließlicher Angabe der N-Bezeichnung ( Normgrößenverordnung ) 1.1 Rabattarzneimittel mit gleicher N-Bezeichnung sind im Handel Normgrößenverordnung (Verordnung unter N-Bezeichnung):

Mehr

Erstattungsfähige Impfstoffe finden

Erstattungsfähige Impfstoffe finden Erstattungsfähige Impfstoffe finden Bei Impfstoffen ist der Herstellerabschlag (Rabatt nach 130a (2) SGB V) kammerbereichs- und kostenträgerspezifisch. Aus diesem Grund kann der in der Artikelverwaltung

Mehr

Auszug aus dem Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag nach 129 SGB V i.d.f. vom Abgabe importierter Arzneimittel

Auszug aus dem Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag nach 129 SGB V i.d.f. vom Abgabe importierter Arzneimittel Auszug aus dem Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag nach 129 SGB V i.d.f. vom 01.02.2011 Abgabe importierter Arzneimittel 5 Abgabe importierter Arzneimittel Die Höhe der Importquote beträgt 5 %. Quote und

Mehr

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Pharmazeutische Bedenken. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Pharmazeutische Bedenken. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Mehrfachverordnung Ein permanentes Problem Service Preisvergleich Original vs. Import Fristablauf Retax-Gefahr bei Hilfsmitteln Retax-Service OTC auf Rezept: Ausnahmen und Sonderregelungen Dialog Das Magazin

Mehr

II. AUSWIRKUNGEN VON REZEPTFEHLERN

II. AUSWIRKUNGEN VON REZEPTFEHLERN II. AUSWIRKUNGEN VON REZEPTFEHLERN 3. ÄNDERUNG VON VERSCHREIBUNGEN DURCH APOTHEKEN 17 Abs. 5 S. 2 ApBetrO: Unklarheiten in der Verschreibung sind vor der Abgabe zu beseitigen 17 Abs. 5 S. 3 ApBetrO: Apotheker

Mehr

Häufig gestellte Fragen. WINAPO 64 / WINAPO SQL Gesetzliche Änderungen zum

Häufig gestellte Fragen. WINAPO 64 / WINAPO SQL Gesetzliche Änderungen zum Häufig gestellte Fragen WINAPO 64 / WINAPO SQL Gesetzliche Änderungen zum 01.04.2014 Welche Gesetzlichen Änderungen werden zum 01.04.2014 umgesetzt? Das Update besteht aus zwei Teilen. 1. Die Grundlagen

Mehr

Erstattungsfähige Impfstoffe finden

Erstattungsfähige Impfstoffe finden Erstattungsfähige Impfstoffe finden Bei Impfstoffen ist der Herstellerabschlag (Rabatt nach 130a (2) SGB V) kammerbereichs- und kostenträgerspezifisch. Aus diesem Grund kann der in der Artikelverwaltung

Mehr

IMPORTARZNEIMITTEL. 1. Einleitung. 2. Definitionen. 3. Hintergründe. 4. Gesetzliche / Vertragliche Regelungen

IMPORTARZNEIMITTEL. 1. Einleitung. 2. Definitionen. 3. Hintergründe. 4. Gesetzliche / Vertragliche Regelungen IMPORTARZNEIMITTEL Nahezu täglich hat man in der Apotheke mit Importarzneimitteln zu tun. Dennoch fühlen sich viele im Umgang mit Importarzneimitteln verunsichert. Dem ganzen Apothekenteam, auch den PKA,

Mehr

Erläuterung zur Änderung des Arzneiversorgungsvertrages mit den Ersatzkassen zum 1. Oktober 2010

Erläuterung zur Änderung des Arzneiversorgungsvertrages mit den Ersatzkassen zum 1. Oktober 2010 Erläuterung zur Änderung des Arzneiversorgungsvertrages mit den Ersatzkassen zum 1. Oktober 2010 Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen DAV und vdek wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 in einigen Punkten

Mehr

Anlage 2. Regeln zur Berechnung von Messzahlen

Anlage 2. Regeln zur Berechnung von Messzahlen Anlage 2 Regeln zur Berechnung von Messzahlen 1. ABSCHNITT: VORBEMERKUNG... 2 2. ABSCHNITT: GRUNDREGELN... 2 3. ABSCHNITT: FRAGENKATALOG ZUR ERMITTLUNG VON MESSZAHLEN... 4 4. ABSCHNITT: ZUSATZREGELN ZUR

Mehr

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzende Bestimmungen Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen,

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag vom 1. August 2013

Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag vom 1. August 2013 Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag vom 1. August 2013 zwischen dem Verband der Ersatzkassen, (nachfolgend vdek genannt) und dem Deutschen Apothekerverband e.v., (nachfolgend DAV genannt)

Mehr

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Retax-Gefahr Mehrfachverordnung. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Retax-Gefahr Mehrfachverordnung. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Aktuelles Original vs. Import: Retax-Falle Darreichungsform Aktuelles Nichtlieferbarkeit Wann ist ein Sondervermerk nötig? Abgabe-Service Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten Dialog Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Mehr

Anlage 2 Regeln zur Berechnung von Messzahlen

Anlage 2 Regeln zur Berechnung von Messzahlen Anlage 2 Regeln zur Berechnung von Messzahlen 1. ABSCHNITT: VORBEMERKUNG... 2 2. ABSCHNITT: GRUNDREGELN... 2 3. ABSCHNITT: FRAGENKATALOG ZUR ERMITTLUNG VON MESSZAHLEN... 4 4. ABSCHNITT: ZUSATZREGELN ZUR

Mehr

Seite 1. Pharmazeutische Bedenken. Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge

Seite 1. Pharmazeutische Bedenken. Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge Seite 1 Pharmazeutische Bedenken Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge Nina Griese, Ralf Goebel und Martin Schulz, Berlin / Für die Apothekenpraxis ist im Zusammenhang mit rabattbegünstigten Betäubungsmitteln

Mehr

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Stückelung. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Stückelung. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Abgabefähig oder nicht? Packungsgrößen ohne N-Bezeichnung Service Fragen zur Arzneimittelabgabe Original oder Import Retax-Fallen vermeiden Abgabeprobleme Erstattungsfähige OTC-Präparate Dialog Das Magazin

Mehr

Rabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH

Rabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH Rabattverträge Hamburg, 18. September 2007 Stefanie Mevissen Leiterin Sandoz Pharmaceuticals GmbH Rabattverträge: Zahlen & Fakten 7546 Rabattverträge (ifap, Stand 15. September 2007) 200 Krankenkassen

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr

Beschluss: - ein Vertrag nach 129 Abs. 5 rechtmäßig das Entstehen eines Vergütungsanspruches trotz eines Verstoßes vorsieht,

Beschluss: - ein Vertrag nach 129 Abs. 5 rechtmäßig das Entstehen eines Vergütungsanspruches trotz eines Verstoßes vorsieht, Auf der Grundlage von 129 Abs. 7, 8 SGB V setzt die Schiedsstelle aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23.05.2016 die folgende Fassung von 3 Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V fest: Beschluss: 3 Rahmenvertrag

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Inhalt 1. Allgemeine Fragestellungen... 2 1.1. Warum wurden Kontrastmittel ausgeschrieben?...

Mehr

VERSTÖß ÖßE E GEGEN DAS WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT II. 1. VERTIEFUNG: ABGABE DES PREISGÜNSTIGSTEN ARZNEIMITTELS RETAX-KOMPROMISS PRAKTISCHES PROBLEM

VERSTÖß ÖßE E GEGEN DAS WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT II. 1. VERTIEFUNG: ABGABE DES PREISGÜNSTIGSTEN ARZNEIMITTELS RETAX-KOMPROMISS PRAKTISCHES PROBLEM II. VERSTÖß ÖßE E GEGEN DAS WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT 1. VERTIEFUNG: ABGABE DES PREISGÜNSTIGSTEN ARZNEIMITTELS RETAX-KOMPROMISS Trotz Abgabefehler besteht ein Vergütungsanspruch, wenn Wirtschaftlichkeitsgebot

Mehr

Ausgabe April SPECTRUMK ARZNEIMITTEL MAGAZIN. In dieser Ausgabe: Fokus Bedienquote

Ausgabe April SPECTRUMK ARZNEIMITTEL MAGAZIN. In dieser Ausgabe: Fokus Bedienquote Ausgabe April 2016 www.samm-aktuell.de SPECTRUMK ARZNEIMITTEL MAGAZIN In dieser Ausgabe: Fokus Bedienquote EDITORIAL Liebe Leserinnen, liebe Leser, Generika-Ausschreibungen sind seit vielen Jahren eine

Mehr

1Punkt. Die 5 wichtigsten Regeln zur RETAXVERMEIDUNG* BEISPIELTITEL. Inhaltsübersicht:

1Punkt. Die 5 wichtigsten Regeln zur RETAXVERMEIDUNG* BEISPIELTITEL. Inhaltsübersicht: BEISPIELTITEL Die 5 wichtigsten Regeln zur * in Zusammenarbeit mit 1Punkt für Apotheker/PTA Von der Bundesapothekerkammer zertifiziert Täglich werden tausende Rezepte in deutschen Apotheken eingelöst,

Mehr

RETAXIERUNGEN ERFOLGREICH ABWEHREN LEITFADEN FÜR APOTHEKEN IN SACHSEN UND SACHSEN-ANHALT

RETAXIERUNGEN ERFOLGREICH ABWEHREN LEITFADEN FÜR APOTHEKEN IN SACHSEN UND SACHSEN-ANHALT RETAXIERUNGEN ERFOLGREICH ABWEHREN LEITFADEN FÜR APOTHEKEN IN SACHSEN UND SACHSEN-ANHALT VORWORT Retaxierungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen bilden ein häufiges Ärgernis im Apothekenalltag. Apothekeninhaber

Mehr

Übersichtsschema Arbeitshilfen. Allgemeine Rezeptprüfung

Übersichtsschema Arbeitshilfen. Allgemeine Rezeptprüfung Inhalt 1 Inhalt Vorwort Inhalt Abkürzungsverzeichnis Einführung Rezeptformalien prüfen Richtiger Umgang mit Rabattverträgen Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels Pharmazeutische Bedenken Rezeptbelieferung

Mehr

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen

Mehr

Dialog. Schwerpunktthema: Pharmazeutische Bedenken. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Dialog. Schwerpunktthema: Pharmazeutische Bedenken. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Aktuell Ende der zweiten Übergangsfrist laut Packungsgrößenverordnung Retax-Service Preisvergleich Original und Import Service Fragen zur Arzneimittelabgabe Gut informiert Teilbarkeit Transdermaler Therapeutischer

Mehr

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG)

Mehr

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG)

Mehr

Die 5 wichtigsten Regeln zur RETAXVERMEIDUNG *

Die 5 wichtigsten Regeln zur RETAXVERMEIDUNG * Die 5 wichtigsten Regeln * in Zusammenarbeit mit 2Punkte für Apotheker/PTA Von der Bundesapothekerkammer zertifiziert Täglich werden ca. 3,6 Millionen Patienten in der öffentlichen Apotheke versorgt und

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Homvio-Em, Tabletten Wirkstoffe: Apomorphinum hydrochloricum Trit. D3, Cocculus Trit.

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Homvio-Em, Tabletten Wirkstoffe: Apomorphinum hydrochloricum Trit. D3, Cocculus Trit. GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Homvio-Em, Tabletten Wirkstoffe: Apomorphinum hydrochloricum Trit. D3, Cocculus Trit. D3 Lesen Sie bitte die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch,

Mehr

PACKUNGSBEILAGE (CCDS ) (Ref )

PACKUNGSBEILAGE (CCDS ) (Ref ) PACKUNGSBEILAGE (CCDS 0110-05) (Ref. 26.09.2013) 1 GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER Surbronc 60 mg Filmtabletten Ambroxolhydrochlorid Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch,

Mehr

Substitutionsausschlussliste: allgemeine Vorgehensweise

Substitutionsausschlussliste: allgemeine Vorgehensweise ./1 : allgemeine Vorgehensweise Arbeitshilfe. In der (Teil B der Anlage VII zur Arzneimittelrichtlinie) legt der G-BA bestimmte Wirkstoffe mit definierten Darreichungsformen fest, für die ein Austausch

Mehr

Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware

Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware Zuschlag Rationale Pharmakotherapie Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware Die ärztliche Hoheit und Verantwortung bei der Verordnung bleibt voll gewahrt. Der HAUSARZT

Mehr

142 4 Schwierige Gespräche. 4.2 Rabattverträge und Importregelung

142 4 Schwierige Gespräche. 4.2 Rabattverträge und Importregelung 142 4 Schwierige Gespräche 4.2 Rabattverträge und Importregelung Seit 2007 haben Krankenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen. Bei Bestehen von Rabattverträgen

Mehr

Valdoxan (Agomelatin)

Valdoxan (Agomelatin) Valdoxan (Agomelatin) Zur Behandlung von Episoden einer Major Depression bei Erwachsenen Informationen für Ärzte Empfehlungen zu: berprüfung der Leberfunktion Ü (Transaminasenkontrollen) Interaktion mit

Mehr

Rabatte bei Arzneimitteln: Hohe Qualität, ohne Zuzahlung für Sie. Bosch BKK. Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung

Rabatte bei Arzneimitteln: Hohe Qualität, ohne Zuzahlung für Sie. Bosch BKK. Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Rabatte bei Arzneimitteln: Hohe Qualität, ohne Zuzahlung für Sie. Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Hohe Qualität zu günstigeren Preisen. Als Versicherte der Bosch BKK erhalten Sie die

Mehr

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018 Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018 Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Hanseatische Krankenkasse (HEK)

Mehr

Patienteninformation Lamotrigin Desitin 04/2007

Patienteninformation Lamotrigin Desitin 04/2007 Information für Patientinnen und Patienten Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen bzw. anwenden. Dieses Arzneimittel ist Ihnen persönlich verschrieben worden und

Mehr

1.3.3 PACKAGE LEAFLET

1.3.3 PACKAGE LEAFLET 1.3.3 PACKAGE LEAFLET 1.3.3 Package Leaflet TDE-1.3.3 v08 14may08 - page 1 Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Viveo 150 mg Filmtabletten Wirkstoff: Tolperisonhydrochlorid Lesen Sie die

Mehr

2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Homviohepan beachten? 1. WAS IST HOMVIOHEPAN UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET?

2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Homviohepan beachten? 1. WAS IST HOMVIOHEPAN UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET? GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Homviohepan, Tabletten Wirkstoffe: Chelidonium majus Urtinktur, Dioscorea villosa Trit. D2, Magnesium sulfuricum Trit. D1, Taraxacum officinale Trit.

Mehr

FAQ häufig gestellte Fragen

FAQ häufig gestellte Fragen FAQ häufig gestellte Fragen 1. Was sind Generika? Ein Generikum (Plural Generika) wird häufig auch als Nachahmerprodukt bezeichnet. Es ist quasi die Kopie eines Original-Arzneimittels, dessen Patentschutz

Mehr

PACKUNGSBEILAGE _F_GI_ _Alp_Passelyt_Duo_Dragees 1

PACKUNGSBEILAGE _F_GI_ _Alp_Passelyt_Duo_Dragees 1 PACKUNGSBEILAGE 956247_F_GI_11-06-17_Alp_Passelyt_Duo_Dragees 1 GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Alpinamed Passelyt Duo Dragees Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Passionsblumenkraut

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen

Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen Teil I (zu den Verträgen selbst) Was sind Rabattverträge? Es handelt sich um Verträge, die zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geschlossen

Mehr

Gesprächsleitfaden zur Umstellung auf Generika in der HIV-Therapie

Gesprächsleitfaden zur Umstellung auf Generika in der HIV-Therapie Gesprächsleitfaden zur Umstellung auf Generika in der HIV-Therapie Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern können Auswirkungen auf die Verordnung Ihrer Medikamente haben: Krankenkassen

Mehr

Rivoltan Teufelskralle 480 mg wird angewendet zur unterstützenden Behandlung bei Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates.

Rivoltan Teufelskralle 480 mg wird angewendet zur unterstützenden Behandlung bei Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates. Gebrauchsinformation: Information für Patienten Rivoltan Teufelskralle 480 mg, Filmtabletten Für Erwachsene Wirkstoff: Teufelskrallenwurzel-Trockenextrakt Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig

Mehr

Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen

Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen Primärkassen: AOK, Knappschaft, SVLFG, IKK und BKK: Die Preisberechnung für Blutzuckerteststreifen erfolgt auf Basis: AEK (gem. Lauer-Taxe") zzgl. 7,00

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Patienten

Gebrauchsinformation: Information für Patienten Gebrauchsinformation: Information für Patienten Toppoll 10 mg - Tabletten Wirkstoff: Loratadin Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen,

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Patienten

Gebrauchsinformation: Information für Patienten Gebrauchsinformation: Information für Patienten Toppoll 10 mg - Tabletten Wirkstoff: Loratadin Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen,

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER. Teufelskralle ratiopharm 480 mg Filmtabletten. Wirkstoff: Teufelskrallenwurzel-Trockenextrakt

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER. Teufelskralle ratiopharm 480 mg Filmtabletten. Wirkstoff: Teufelskrallenwurzel-Trockenextrakt GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER Teufelskralle ratiopharm 480 mg Filmtabletten Wirkstoff: Teufelskrallenwurzel-Trockenextrakt Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor

Mehr

Valdoxan (Agomelatin)

Valdoxan (Agomelatin) Valdoxan (Agomelatin) Zur Behandlung von Episoden einer Major Depression bei Erwachsenen Informationen für Ärzte Empfehlungen zu: Überprüfung der Leberfunktion (Transaminasenkontrollen) Interaktion mit

Mehr

V I N VerordnungsInfo Nordrhein

V I N VerordnungsInfo Nordrhein V I N VerordnungsInfo Nordrhein Off-Label Verordnung von Arzneimitteln außerhalb ihrer Zulassung Für die Verordnung eines Arzneimittels zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Präparate in der

Mehr

Gebrauchsinformation Roter Ginseng Extrakt Hartkapseln

Gebrauchsinformation Roter Ginseng Extrakt Hartkapseln Gebrauchsinformation Roter Ginseng Extrakt Hartkapseln Liebe Patientin, lieber Patient, lesen Sie die gesamte Gebrauchsinformation aufmerksam durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie. Dieses

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER. Alpinamed Passelyt Duo Dragees. Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Passionsblumenkraut

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER. Alpinamed Passelyt Duo Dragees. Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Passionsblumenkraut PACKUNGSBEILAGE 1 GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER Alpinamed Passelyt Duo Dragees Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Passionsblumenkraut Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage

Mehr

Biologicals Wie man Retaxationen vermeiden kann

Biologicals Wie man Retaxationen vermeiden kann 6 Schwerpunkt «DAP Dialog Biologicals Wie man Retaxationen vermeiden kann Gentechnisch hergestellte Arzneimittel sind keine Seltenheit mehr: In Deutschland sind mittlerweile 216 Biologicals mit 168 Wirkstoffen

Mehr

Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München

Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München Retaxation bei Apothekern Dr. Jan Wiesener Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht München Begriff Rechtsnatur/Rechtsweg Rechtsnatur/Rechtsweg Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs des Apothekers 69

Mehr

Silicea D3 Biochemisches Funktionsmittel Nr. 11

Silicea D3 Biochemisches Funktionsmittel Nr. 11 Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Silicea D3 Biochemisches Funktionsmittel Nr. 11 Tabletten

Mehr

von Sedacur forte Beruhigungsdragees sind.

von Sedacur forte Beruhigungsdragees sind. Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Sedacur forte Beruhigungsdragees 75 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzeln 23 mg Trockenextrakt aus Hopfenzapfen 45 mg Trockenextrakt aus Melissenblättern

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER. Dr. Böhm Teufelskralle 600 mg - Filmtabletten

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER. Dr. Böhm Teufelskralle 600 mg - Filmtabletten GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER Dr. Böhm Teufelskralle 600 mg - Filmtabletten Wirkstoff: Trockenextrakt aus Teufelskrallenwurzel (Harpagophyti radix) Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage

Mehr

Wirkstoffe: Baldrianwurzel-Trockenextrakt 160 mg, Hopfenzapfen-Trockenextrakt 40 mg. Zur Anwendung bei Erwachsenen und Heranwachsenden ab 12 Jahren

Wirkstoffe: Baldrianwurzel-Trockenextrakt 160 mg, Hopfenzapfen-Trockenextrakt 40 mg. Zur Anwendung bei Erwachsenen und Heranwachsenden ab 12 Jahren Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Zirkulin Einschlaf-Dragees Baldrian und Hopfen Überzogene Tabletten 1 Wirkstoffe: Baldrianwurzel-Trockenextrakt 160 mg, Hopfenzapfen-Trockenextrakt 40

Mehr

Baldrian-Dispert Tag zur Beruhigung

Baldrian-Dispert Tag zur Beruhigung Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Baldrian-Dispert Tag zur Beruhigung 125 mg, überzogene Tabletten Wirkstoff: Baldrianwurzel-Trockenextrakt

Mehr

Fazit. 3.4 Fallbeispiel Antidiabetika Fallbeispiel Antidiabetika Gründe für pharmazeutische Bedenken

Fazit. 3.4 Fallbeispiel Antidiabetika Fallbeispiel Antidiabetika Gründe für pharmazeutische Bedenken 3.4 Fallbeispiel Antidiabetika 45 Entsprechend häufig gibt es Rückfragen oder Beschwerden der betroffenen Patienten ( Abb. 3.9). Dennoch gaben 43,2 % der befragen Ärzte an, dass sie ihre Verordnungen nur

Mehr

28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr

28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr 28. Oktober 2015 I Seite 1 Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr Dipl.-Med. Jutta Eckert Forum Ambulant-stationärer Dialog, 21. Oktober 2015 DEGAM Leitlinie

Mehr

Baldrian-Dispert 45 mg überzogene Tabletten Wirkstoff: Baldrianwurzel-Trockenextrakt Zur Anwendung bei Heranwachsenden über 12 Jahren und Erwachsenen

Baldrian-Dispert 45 mg überzogene Tabletten Wirkstoff: Baldrianwurzel-Trockenextrakt Zur Anwendung bei Heranwachsenden über 12 Jahren und Erwachsenen Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Baldrian-Dispert 45 mg überzogene Tabletten Wirkstoff: Baldrianwurzel-Trockenextrakt Zur Anwendung bei Heranwachsenden über 12 Jahren und Erwachsenen

Mehr

Dialog. Schwerpunktthema: Retax-Gefahren bei der Importabgabe. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Dialog. Schwerpunktthema: Retax-Gefahren bei der Importabgabe. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Aktuelles Arzneimittel ohne aktuelles N-Kennzeichen Arbeitshilfe Richtige Rabattarzneimittel am Lager? Service Fragen zur Arzneimittelabgabe Dialog Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Schwerpunktthema:

Mehr

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken?

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken? Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken? Dr. rer. nat. Holger Knoth, Leiter der Klinik-Apotheke Seite 1 Welche Tätigkeitsfelder in der Apotheke

Mehr

Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) Änderung vom 1. Februar 2017 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

Mehr

SAV Aktuelle Fax-Info

SAV Aktuelle Fax-Info SAV Aktuelle Fax-Info Saarländischer Apothekerverein e.v. 66119 Saarbrücken / Zähringerstraße 5 / Tel. 0681/58406-0 / Fax 0681/58406-20 EMail: geschaeftsstelle@apothekerverein-saar.de Internet: www.apothekerverein-saar.de

Mehr

2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON FENISTIL DRAGEES BEACHTEN? Fenistil Dragees dürfen nicht eingenommen werden

2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON FENISTIL DRAGEES BEACHTEN? Fenistil Dragees dürfen nicht eingenommen werden Novartis Consumer Health GmbH, 81366 München Module 1.3.1 zur VM 2809 vom 15.09.2011 Fenistil Dragees, überzogene Tablette Zul.-Nr. 6336562.00.01 / ENR: 0337053 Gebrauchsinformation: Information für den

Mehr

WORKSHOP Arzneimittel aus der Apotheke richtig taxieren

WORKSHOP Arzneimittel aus der Apotheke richtig taxieren WORKSHOP Arzneimittel aus der Apotheke richtig taxieren 1 Allgemeine Tipps, um Retaxationen zu vermeiden - neues gültiges Rezept vom Arzt anfordern oder Änderung mit neuer Arztunterschrift und Änderungsdatum

Mehr

Anhang 3 zu Anlage 12

Anhang 3 zu Anlage 12 Qualitätszuschläge Rationale Pharmakotherapie Die Vertragspartner streben durch diesen Vertrag die Umsetzung einer Rationalen Pharmakotherapie an. Die ärztliche Hoheit und Verantwortung bei der Verordnung

Mehr

Technische Anlage 1. zur Vereinbarung. über die Übermittlung von Daten. im Rahmen der Arzneimittelabrechnung. gemäß 300 SGB V

Technische Anlage 1. zur Vereinbarung. über die Übermittlung von Daten. im Rahmen der Arzneimittelabrechnung. gemäß 300 SGB V Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß 300 SGB V (zu 4 Abs. 3 und 6 Abs. 3) Vertragsstand: 04.11.1994 Stand der Technischen Anlage:

Mehr

1. WAS SIND ANTIVENO HEUMANN VENENTABLETTEN UND WOFÜR WERDEN SIE ANGEWENDET?

1. WAS SIND ANTIVENO HEUMANN VENENTABLETTEN UND WOFÜR WERDEN SIE ANGEWENDET? GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER ANTIVENO Heumann Venentabletten Filmtabletten Zur Anwendung bei Erwachsenen Trockenextrakt aus Roten Weinrebenblättern Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Patienten. Ortoton forte 1500 mg Filmtabletten Zur Anwendung bei Erwachsenen. Methocarbamol

Gebrauchsinformation: Information für Patienten. Ortoton forte 1500 mg Filmtabletten Zur Anwendung bei Erwachsenen. Methocarbamol Gebrauchsinformation: Information für Patienten Ortoton forte 1500 mg Filmtabletten Zur Anwendung bei Erwachsenen Methocarbamol Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Patienten. Essentiale forte-kapseln Wirkstoff: Phospholipide aus Sojabohnen

Gebrauchsinformation: Information für Patienten. Essentiale forte-kapseln Wirkstoff: Phospholipide aus Sojabohnen Gebrauchsinformation: Information für Patienten Essentiale forte-kapseln Wirkstoff: Phospholipide aus Sojabohnen Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses

Mehr

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen BARMER, Lichtscheiderstraße 89, 42285 Wuppertal zwischen der nachfolgend BARMER genannt sowie dem Deutschen Apothekerverband

Mehr

Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel, Melissenblättern, Passionsblumenkraut. Zur Anwendung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahre.

Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel, Melissenblättern, Passionsblumenkraut. Zur Anwendung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahre. 1 Gebrauchsinformation: Information für Anwender Schlafsterne BMP 150 mg, 125 mg, 110 mg überzogene Tabletten Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel, Melissenblättern, Passionsblumenkraut Pflanzliches

Mehr

2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON CETIRIZIN-ADGC BEACHTEN?

2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON CETIRIZIN-ADGC BEACHTEN? GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Cetirizin-ADGC 10 mg Filmtabletten Wirkstoff: Cetirizindihydrochlorid Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme

Mehr

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Stückelung. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Stückelung. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Abgabefähig oder nicht? Packungsgrößen ohne N-Bezeichnung Service Fragen zur Arzneimittelabgabe Original oder Import Retax-Fallen vermeiden Abgabeprobleme Erstattungsfähige OTC-Präparate Dialog Das Magazin

Mehr

Vom 18. August Inhaltsverzeichnis. A Tragende Gründe und Beschluss. B Bewertungsverfahren. 1 Bewertungsgrundlagen

Vom 18. August Inhaltsverzeichnis. A Tragende Gründe und Beschluss. B Bewertungsverfahren. 1 Bewertungsgrundlagen Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Topiramat, Gruppe 1, in Stufe 1 nach 35 Absatz 1 SGB V Vom 18. August 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beschluss vom: 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Oktober 2015 BAnz AT B2

Beschluss vom: 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Oktober 2015 BAnz AT B2 Vortioxetin Beschluss vom: 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Oktober 2015 BAnz AT 16.11.2015 B2 Zugelassenes Anwendungsgebiet: Vortioxetin (Brintellix ) wird angewendet

Mehr

1.Was ist Enterococcusfaecalis-Bakterien und wofür wird es angewendet?

1.Was ist Enterococcusfaecalis-Bakterien und wofür wird es angewendet? 1.Was ist Enterococcusfaecalis-Bakterien und wofür wird es angewendet? 1.1.Welche Eigenschaften hat das Arzneimittel? Enterococcusfaecalis-Bakterien enthält als Wirkstoff Enterococcus faecalis- Bakterien,

Mehr

Gebrauchsinforamtion: Information für Patienten. Sedogelat Forte Filmtabletten. Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Melissenblättern

Gebrauchsinforamtion: Information für Patienten. Sedogelat Forte Filmtabletten. Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Melissenblättern PACKUNGSBEILAGE 1 Gebrauchsinforamtion: Information für Patienten Sedogelat Forte Filmtabletten Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzel und Melissenblättern Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage

Mehr

Phytostar Baldrian Melisse Passionsblume

Phytostar Baldrian Melisse Passionsblume 1 Gebrauchsinformation: Information für Anwender Phytostar Baldrian Melisse Passionsblume 150 mg, 125 mg, 110 mg überzogene Tabletten Wirkstoffe: Trockenextrakte aus Baldrianwurzeln, Melissenblättern,

Mehr

226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika)

226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) 226 Berlin, 15. Juli 2009 Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) Preisvorschriften für die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln Ärztinnen und Ärzte können patientenindividuelle

Mehr

Zertifizierte Fortbildungsreihe»AMNOG«

Zertifizierte Fortbildungsreihe»AMNOG« Alle Rechte an der AMNOG-Fortbildung: DAP Zertifizierte Fortbildungsreihe»AMNOG«Eine Modul-Fortbildungsreihe zum AMNOG und den daraus resultierenden Veränderungen der Arzneimittelabgabe Am 1.1.2011 ist

Mehr

Pharmakotherapie im MVZ -Haken und Ösen

Pharmakotherapie im MVZ -Haken und Ösen -Haken und Ösen Dr. med. Bernhard Schenck FA für Innere Medizin und Pharmakologie MVZ Herne Marien-Hospital Herne Klinikum der Ruhr-Universität Bochum Ausgaben der GKV im Jahr 2009 Ärztliche Behandlungen

Mehr