CSR - neue Pflichtaufgabe neben Governance, Risk Management und Compliance? forum envicomm 27. Mai 2008
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- Rudolph Raske
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1 CSR - neue Pflichtaufgabe neben Governance, Risk Management und Compliance? forum envicomm 27. Mai 2008
2 Einleitung CSR-Debatte voller Missverständnisse Kein eigenständiges Regulierungsfeld Kein Ablasshandel durch gute Taten Keine Imageaufpolierung durch intelligente PR Sondern Verantwortungsdebatte um gute, werteorientierte Unternehmensführung Ernstnehmen der gesellschaftlichen Kontexte Legitimation durch Sachbilanzen über finanzielle, ökologische und soziale Indikatoren
3 Erwartungslage der Gesellschaft Zunehmende Komplexität von Umfeld und Märkten Ausstrahlung der Finanzkrise auf andere Branchen Steigende Energie- und Rohstoffpreise Komplexität durch internationale Geschäftstätigkeit Zunehmender Einfluss von Stakeholdern auf den Geschäftserfolg Steigende Erwartungen der Investoren und der Öffentlichkeit Nachfrage nach risikobezogenen Informationen durch Investoren, Banken, Aufsichtsrat und anderen Rechnungslegungsadressaten Steigendes öffentliches Interesse an Informationen zu Compliance (insbes. Anti-Korruption), Risikomanagement und Unternehmensführung Einfordern von persönlichem ethischem Handeln Regulierung und Gesetzgebung Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung Umfangreiche Überwachung durch Aufsichtsrat / Prüfungsausschuss Zusätzliche Lageberichterstattung
4 Definition CSR (1) Gegenentwurf zu einer auf einseitige Shareholder- Interessen verkürzten ökonomischen Rationalität vorrangiges Ziel: werteorientierte Unternehmensführung, Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen Einbezug aller Faktoren und Akteure im und außerhalb des Unternehmens, die intangible assets (Markenwert, Reputation) steigern das jeweilige Geschäftsmodell im Markt fördern (business case) CSR ein strategisches Thema mit Querschnittscharakter Verantwortung der Leitungsgremien eines Unternehmens (Nachhaltigkeit erfordert Integration in die Regelprozesse)
5 Definition CSR (2) Werteorientierung muss strategisch vorgegeben und glaubwürdig gelebt werden Teil von Unternehmensidentität und Unternehmenskultur, welche die Summe der Orientierungen, Normen, Überzeugungen, Maßstäbe und Handlungsmuster einer Organisation und ihrer Steuerung darstellt Werte müssen den Mitarbeitern vermittelt werden dafür eignen sich Ethik- und Verhaltenskodices, die je nach Konstellation kraft Direktionsrecht, einzelvertraglich oder mit Zustimmung der betrieblichen Mitbestimmung vereinbart werden können Letztlich sind solche Kodices eine Rückbesinnung auf den Idealtyp des ordentlichen Kaufmanns aus dem Handelsrecht
6 Persönliche Verantwortung und Stakeholderdialog: Ja Stakeholdermitsprache: Nein
7 CSR richtet sich an Unternehmer CSR unterstützt die unternehmerische Gestaltungsaufgabe, im Kerngeschäft Ressourcenallokationen zwischen ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren zu optimieren Handlungsleitendes Grundverständnis für das Management in einer globalisierten Wirtschaft Die traditionelle Ökonomie erwartet diese Optimierung allein vom Markt sieht sich aber angesichts weltweiter Finanz- und Umweltskandale dem Vorwurf des Marktversagens durch die Politik und infolgedessen staatlichen Disziplinierungen ausgesetzt Die Stakeholderökonomie empfiehlt, im Sinne einer Berücksichtigung externer Wohlfahrtsinteressen, unternehmerische Wertschöpfung durch integrative Lösungen zu fördern Ist es möglich und sinnvoll, CSR per Gesetz zu verordnen? CSR: beyond compliance, aber faktischer Ordnungsrahmen
8 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Verabschiedung 2. Jahreshälfte 2008 geplant Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien zum Themenbereich internes Risikomanagement und Corporate Governance in deutsches Recht Kodifizierung der Aufgaben des Aufsichtsrats / Prüfungsausschusses ( 107 AktG-E) Prüfungspflichtige Beschreibung des internen Risikomanagementsystems im Lagebericht ( 289 Abs. 5 HGB-E) Erklärung zur Unternehmensführung ( 289a HGB-E)
9 Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG Anforderungen Vorstand Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss Einrichtung & Aufsicht Corporate Governance Überprüfung & Überwachung Internes Risikomanagementsystem Geschäftsbetrieb Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit Finanzberichterstattung Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie Compliance Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und internen Richtlinien Darstellung im Lagebericht
10 impliziert auch CSR. BilMoG Anforderungen Vorstand Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss Einrichtung & Aufsicht Corporate Governance Überprüfung & Überwachung Internes Risikomanagementsystem Geschäftsbetrieb Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit Finanzberichterstattung Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie Compliance Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und internen Richtlinien Darstellung im Lagebericht
11 Beispiel Darstellung im Lagebericht Bilanzrechtsreformgesetz (2004) HGB Pflicht zur Beurteilung und Erläuterung von Chancen und Risiken sowie der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens Bei großen Kapitalgesellschaften ergänzt um die Pflicht zur Beurteilung und Erläuterung von nicht finanziellen Leistungsindikatoren wie (beispielsweise) Informationen über Umwelt- und Arbeitsbelange soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
12 Beispiel Risikomanagement Risikomanagement nach 91 Abs. 2 AktG Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden IDW Prüfungsstandard IDW PS 340 Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach 317 Abs. 4 HGB Maßgebliche Interessen gem. 76 I AktG Träger von Interessen sind Aktionäre, Arbeitnehmer und Öffentlichkeit Gesamtwirtschaft und Allgemeinwohl berücksichtigen
13 Beispiel Compliance Unternehmen operieren nicht mehr in einem geschlossenen Rechtsraum, sondern global, in Ländern mit unterschiedlichen, oft widersprüchlichen Wertesystemen. Verhaltensmaßstäbe müssen interkulturell abgewogen und regelmäßig überprüft werden CSR-Management leistet wesentlichen Beitrag zu sicheren Positionierung des Unternehmens bei schwachem institutionellen Rahmen nicht nur heute gültige Gesetze sind relevant, sondern auch zukünftige Gesetzesvorhaben und meinungsbildende Prozesse, die mittel- und langfristig staatliche Eingriffen auslösen können. Unternehmen mit professionellem CSR Management können solche Entwicklungen in Produktentwicklung und Kommunikation frühzeitig antizipieren und marktdifferenzierend einsetzen
14 Soft Law und Selbstverpflichtungen Internationale Codes of Conduct sind faktisch normativ UN Global Compact OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ILO-Kernarbeitsnormen und Trilaterale Grundsatzerklärung Selbstverpflichtungen von Branchen und Unternehmen Branchenbezogene best practices können Sorgfaltspflicht konkretisieren Standards lösen Zertifizierungsdruck aus ISO 9000, 14001, EMAS, SA 8000, AA 1000 SR ( in Entwicklung Berichtspflichten comply or explain Annäherung an Corporate Governance Kodex
15 Kapitalmarkt: Standards und Basel II Standard für mainstream investment professionals Grundanforderungen an die Berichterstattung in Sachen Environmental, Social und Governance (ESG) anhand von 25 KPI Abgeleitet aus 500 Indikatoren Ausgewählt von 200 investment professionals Im März 2008 veröffentlicht, Ende 2008 Übernahme auf europäische Ebene
16 Nutzen von CSR CSR-Konzepte zielen auf Good Governance Als weiche Faktoren stärken die Konzepte die Selbstbehauptungskräfte der Werteorientierung Gut verankerte CSR-Konzepte fördern Verhaltensweisen der Mitarbeiter, die Unternehmensintegrität stärken und innerer Kündigung entgegenwirken CSR stößt eine Reflexion im Unternehmen und bei den Stakeholdern darüber an, wie Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsame Ziele erreichen können CSR-Management ist Vorsorge gegen Korruption, leichtfertigen Umgang mit Ressourcen aller Art, Respektlosigkeit gegenüber Mitarbeitern, Verbrauchern und Amtsträgern CSR-Performance-Ziele sollten ebenso wie die Erwartungen zum Geschäftserfolg in die Zielvereinbarungen des Managements aufgenommen und regelmäßig evaluiert werden
17 Magisches Dreieck: CG, CC, CSR CSR zielt auf die freiwillige Übernahme von Verantwortung über die gesetzlichen Pflichten (Compliance) hinaus Unterstützung der guten Unternehmensführung unterstützen mittels Transparenz, Integrität, Vertrauen der Stakeholder, Qualitätssicherung und Innovation Das Governance-Regelwerk kodifiziert die Anforderungen der Aktionäre an die Unternehmensorgane CSR zielt auf Mehrwert für das gesellschaftliche Umfeld in der Erwartung, dass das Unternehmen dadurch leistungsfähiger, unangreifbarer, akzeptierter wird CSR ist Vorfeldarbeit im regulatorischen Raum gute CSR-Performance ist Voraussetzung für ein erfolgreiches gesellschaftspolitisches Lobbying gegen überbordende Gesetzgebung und bürokratische Einengung effizienter unternehmerischer Lösungen
18 Zusammenfassung und Ausblick CSR ist ein Baustein guter Unternehmensführung der heute bereits implizit Bestandteil von Governance-, Complianceund Risikomanagementstrukturen sein muss. Ein gutes CSR-Konzept integriert soft Law und Stakeholder- Erwartungen Anforderungen aus unterschiedlichen Kodices, Selbstverpflichtungen, Normen und Standards Erwartungen wichtiger Stakeholder Noch ist CSR offen gestaltbar und flexibel einsetzbar Es wird im Wesentlichen von den Unternehmen abhängen, welche Dynamik die Regulierung entwickelt Einfluss auf den Managementtypus
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Reinhold Kopp Rechtsanwalt Honorarprofessor an der UMC Potsdam (FH) Lise-Meitner-Straße Berlin Tel (0) Reinhold.kopp@heussen-law.de
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