Warenverkehr mit EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten - Import -
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- Jobst Adenauer
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1 Warenverkehr mit EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten - Import - 1 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
2 Themenübersicht 1. Grundlagen des Außenhandels 1.1 Voraussetzungen und Vorüberlegungen 1.2 Incoterms Zahlungsbedingungen 2 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
3 Themenübersicht 2. Import aus Drittländern 2.1 Dokumente und Vorschriften 2.2 Zoll 2.3 Verbote und Beschränkungen 2.4 Beispiel 2.5 Fazit 3 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
4 Themenübersicht 3. Innergemeinschaftlicher Warenverkehr 3.1 Verbrauchsteuer 3.2 Umsatzsteuer 3.3 Statistische Meldepflicht (Intrastat) 3.4 Lieferantenerklärung 4 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
5 1. Grundlagen des Außenhandels 5 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
6 1. Grundlagen des Außenhandels Ausland Transport EG (Deutschland) Ausfuhr Drittland Einfuhr EG Grenze 1 Grenze 2 6 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
7 1.1 Voraussetzungen und Vorüberlegungen Gewerbeanmeldung Eintragung ins Handelsregister Bürger aus Nicht-EU-Staaten benötigen: - Aufenthaltsgenehmigung - Genehmigung zur Ausübung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit Beantragung einer EORI- / Zollnummer 7 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
8 1.1 Voraussetzungen und Vorüberlegungen EORI- / Zollnummer: - EORI-Nummer: neunstelliges Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen für das Unternehmen (z.b. DE ) (Die siebenstellige Zollnummer wird nur noch bis Sommer 2010 innerhalb Deutschlands für das ATLAS-Verfahren benötigt.) Beantragung einer EORI- / Zollnummer unter: - IHK Region Stuttgart: Dokument-Nr Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll, Telefax , Telefon Zollabfertigungen ohne EORI- / Zollnummer werden nicht mehr vorgenommen 8 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
9 1.1 Voraussetzungen und Vorüberlegungen Einigung über Menge und Preis Vom Importeur zu beachten: Überprüfung der technische Eigenschaften und der Qualität (Der Exporteur muss eine in seinem Land vertriebsfähige Ware von durchschnittlicher Güte liefern. Andere Eigenschaften müssen separat vereinbart werden. Sprache der Bedienungsanleitung? Ist die Ware in Deutschland / in der EG vertriebsfähig? 9 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
10 1.1 Voraussetzungen und Vorüberlegungen Erfüllt sie die geltenden Normen? Importierte Waren müssen den deutschen und europäischen Normen entsprechen (z.b. CE-Kennzeichen). Für deren Einhaltung ist der Importeur verantwortlich. Zur Absicherung, dass die vereinbarte Ware geliefert wird, sind Vorversandkontrollen möglich. 10 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
11 1.2 INCOTERMS 2000 (Dokument-Nr ) Gruppe E: Abholklausel (Kosten und Risiko gehen ab Bereitstellung der Ware am benannten Ort auf den Käufer über) - EXW (Ex Works - ab Werk) vor Ort 11 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
12 1.2 INCOTERMS 2000 (Dokument-Nr ) Gruppe F: Absendeklausel (Käufer trägt die Kosten des Haupttransports; Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf ihn über) - FCA (Free Carrier - frei Frachtführer)... Ort - FAS (Free Alongside Ship - frei Längsseite Schiff)... Verschiffungshafen - FOB (Free On Board - frei an Bord) Verschiffungshafen 12 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
13 1.2 INCOTERMS 2000 (Dokument-Nr ) Gruppe C: Absendeklausel (Verkäufer trägt die Kosten des Haupttransport; Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports an den Käufer über) - CFR (Cost and Freight - Kosten und Seefracht)...Bestimmungshafen - CIF (Cost, Insurance and Freight Kosten, Versicherung und Seefracht) Bestimmungshafen 13 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
14 1.2 INCOTERMS 2000 (Dokument-Nr ) Gruppe C: Absendeklausel - CPT (Carriage Paid To - Frachtfrei bis)... Bestimmungsort - CIP (Carriage, Insurance Paid to Frachtfrei versichert bis)... Bestimmungsort 14 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
15 1.2 INCOTERMS 2000 (Dokument-Nr ) Gruppe D: Ankunftsklausel (Verkäufer trägt Haupttransportkosten und Risiko) - DAF (Delivered At Frontier - Geliefert frei Grenze)... Grenzübergangsort - DES (Delivered Ex Ship - geliefert ab Schiff)... Bestimmungshafen - DEQ (Delivered Ex Quay - geliefert ab Kai)... Bestimmungshafen - DDU (Delivered Duty Unpaid - geliefert unverzollt)... Bestimmungsort - DDP (Delivered Duty Paid - geliefert verzollt)... Bestimmungsort 15 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
16 1.3 Zahlungsbedingungen a) Nichtdokumentäre Zahlungsbedingungen - Vorauszahlung (cash before delivery / advance payment) - Anzahlung (down payment) / Abschlagszahlung (pro-rata-zahlung) - Zahlung bei Lieferung (cash on delivery, c.o.d.) - Zahlung gegen offene Rechnung (clean payment) - Zahlung mittels Kreditkarte: Vertrag mit Kartengesellschaft 16 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
17 1.3 Zahlungsbedingungen b) Dokumentäre Zahlungsbedingungen Dokumenten-Akkreditiv: Das Akkreditiv stellt ein selbständiges Zahlungsversprechen der Importbank dar. Dieses ist vom zugrunde liegenden Kaufvertrag losgelöst ( abstrakt ). Die Kreditinstitute sind also unabhängig von privatrechtlichen Auseinandersetzungen zur Zahlung verpflichtet, sobald völlig akkreditiv konforme Dokumente vorgelegt werden. ACHTUNG: Vor einer Akkreditiveröffnung sollte sichergestellt werden, dass die zu importierende Ware keinen Importbeschränkungen unterliegt, weil seitens des Exporteurs ordnungsgemäß präsentierte Dokumente die Zahlung auslösen, auch wenn sich Importprobleme ergeben. 17 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
18 1.3 Zahlungsbedingungen b) Dokumentäre Zahlungsbedingungen Dokumenteninkasso Der Importeur erhält die Ware nur gegen Vorlage bestimmter Dokumente. Diese Dokumente erhält der Importeur wiederum nur unter folgenden Bedingungen bei der Inkassobank: - Dokumente gegen Zahlung (c/d = cash against documents oder d/p = documents against payment) - Dokumente gegen Akzept (d/a = documents against acceptance) Unterschied zum Dokumentenakkreditiv: es wird kein Gewähr für Qualität und/oder Quantität der gelieferten Ware übernommen. 18 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
19 2. Import aus Drittländern 19 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
20 2. Import aus Drittländern (Dokument-Nr. 4776) Ausland Wer übernimmt die Ausfuhr? Ausfuhr Drittland Bei eigenem Einkauf vor Ort: Einschaltung von Dienstleistern (Spedition und Zollagent) 20 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
21 2. Import aus Drittländern Einfuhren nach Deutschland Einfuhrabfertigung durch Spediteur oder durch den Unternehmer selbst: kein Vertretungszwang! EG Deutschland EORI- / Zollnummer ist erforderlich! Einfuhr EG Grenze 2 21 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
22 2.1 Dokumente und Vorschriften Handelsrechnungen Allgemeine Informationen: Dokument-Nr Ursprungszeugnisse (Dokumenten-Nr. 8694) Von unabhängiger Stelle erstellter Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Für den Import in die EG nur vereinzelt erforderlich (bestimmte Textilien und Stahlerzeugnisse) Technische Dokumentationen 22 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
23 2.1 Dokumente und Vorschriften Technische Normen / Konformitätserklärungen Zertifikatpflicht (z.b.: CE) Gesundheitszeugnisse Umweltstandards Verpackungsvorschriften (Dokument-Nr. 9952) Um den Import von Schädlingen zu vermeiden, müssen internationale Standards beachtet werden (Standard ISPM Nr. 15). 23 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
24 2.2 Zoll a) Meldepflichten Zollrechtliche Grenzabfertigung (Dokumenten-Nummer 4780) - Verfahren, um über die Waren verfügen zu können: Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - Beantragung durch die Einfuhranmeldung (erstellt durch Dienstleister oder Einführer) - Steuerbescheid über die anfallenden Abgaben wird erstellt - in der Einfuhranmeldung werden zahlreiche Angaben verlangt: Warenart (klassifiziert nach dem HS-Code, Harmonisiertes System) 24 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
25 2.2 Zoll b) Bedeutung der Klassifikation der Waren (Dokumenten-Nummer 4783) Um bei der Wareneinfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle erdenklichen Waren und Güter von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst. Diese Klassifizierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 11-stellige, basierend auf dem international gültigen Harmonisierten System. 25 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
26 2.2 Zoll Aus der Klassifikation lässt sich ableiten: - Zollsatz, Höhe der sonstigen Abgaben - Einfuhrverbote und Beschränkungen, - erforderliche Genehmigungen und Lizenzen ob die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist 26 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
27 2.2 Zoll c) Zollvorteile durch Ursprungspräferenzen (Dokumenten-Nummer 10371) Mit zahlreichen Staaten hat die EG Zollpräferenzabkommen geschlossen. Ursprungsware aus diesen Ländern kann zollbegünstigt oder zollfrei in die EG eingeführt werden, wenn der Ursprung nachgewiesen wird - bis zu einem Warenwert von 6.000,00 Euro durch eine unterschriebene Ursprungserklärung des Exporteurs auf einem Handelsdokument 27 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
28 2.2 Zoll c) Zollvorteile durch Ursprungspräferenzen (Dokumenten-Nummer 10371) - über 6.000,00 Euro durch einen von der Zollverwaltung des Exportlandes ausgestellten Präferenznachweis Entwicklungsländer: Ursprungszeugnis Form A sonstige Präferenzländer: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 28 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
29 2.2 Zoll c) Zollvorteile durch Ursprungspräferenzen mögliche Länder: - EFTA + paneuropäische Kumulation: Island (IS), Liechtenstein (LI), Norwegen (NO), Schweiz (CH), Türkei (TR) - Ägypten (EG), Albanien (AL), Algerien (DZ), Bosnien-Herzegowina (BA), Ceuta (XC), Chile (CL), Färöer (FO), Israel (IL), Jordanien (JO), Kosovo (XK), Kroatien (HR), Libanon (LB), Marokko (MA),Mazedonien (MK), Melilla (XL), Mexiko (MX), Montenegro (ME), Palästinensische Gebiete (PS), Serbien (XS), Südafrika (ZA), Syrien (SY), Tunesien (TN) - AKP-Staaten, ÜLG, Entwicklungsländer (Dokument-Nummer: 10411) 29 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
30 2.3 Verbote und Beschränkungen Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit (z.b. Falschgeld, Kriegswaffen, Pornografie) Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen (z.b. Artenschutz, Seuchenschutz, Strahlenschutz) Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert (z.b. Maßnahmen gegen Abwanderung von Kunstgegenständen mit europäischem Rang) 30 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
31 2.3 Verbote und Beschränkungen Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums (z.b. vor falschen Herkunftsangaben, gegenüber Marken-, Urheberrechts- oder Patentrechtsverletzungen). Übersicht: 31 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
32 2.3 Mengenbeschränkungen, Kontingente, Überwachungsverfahren Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU für Gemeinschaftsansässige genehmigungsfrei zulässig. Dennoch bestehen einige Ausnahmen (Dokument-Nr. 7582) - Die Einfuhr bestimmter Textilien aus einigen Ländern (Belarus, Nordkorea) ist genehmigungspflichtig (Dokument-Nr. 8685) - Sonderregelungen für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus der Russischen Föderation und Kasachstan (Dokument-Nr. 9739) - Bei Lebensmittelimporten hat der Importeur eine Vielzahl zusätzlicher Pflichten (Dokument-Nr und 26273) 32 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
33 2.3 Mengenbeschränkungen, Kontingente, Überwachungsverfahren weitere Informationen unter: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: 33 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
34 2.4 Beispiel 34 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
35 2.4 Beispiel 35 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
36 2.4 Beispiel Berechung der Eingangsabgaben Basis: Transaktionswert: Wert in der Handelsrechnung plus Frachtkosten bis zur Außengrenze der EG plus ggf. vorhandener Versicherung Zollwert = Bemessungsgrundlage Wert der Schuhe: Euro Frachtkosten bis Hamburg Euro Euro davon 8% Zoll Euro Euro davon 19% Umsatzsteuer Euro = Euro 36 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
37 2.5 Fazit Prüfung der Voraussetzung / Dokumente Abstimmung mit Kunden erforderlich (wer regelt was?) 37 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
38 3. Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (Dokument-Nr. 7167) 38 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
39 3.1 Verbrauchsteuer (Dokument-Nr. 8151) Belasten den Verbrauch bestimmter Waren, z. B. Tabak, Wein, Kaffee Für den gewerblichen Warenverkehr gilt das Bestimmungslandprinzip (Besteuerung im Lande des Verbrauchs) Wichtig ist die Überprüfung der Verbrauchsteuernummer des Empfängers - ist diese falsch und zahlt der Empfänger die Steuer nicht, kann die Verbrauchsteuer vom Absender gefordert werden (die Überprüfung der Verbrauchsteuernummer ist unter Dokument-Nr. 8151, externe Links, im Internet überprüfbar. In der Region Stuttgart ist dies auch beim Hauptzollamt Stuttgart möglich. 39 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
40 3.1 Verbrauchsteuer (Dokument-Nr. 8151) Seit 01. September 2008 gelten neue Verbrauchssteuernummern: Bisher gab es nur eine Verbrauchsteuernummer pro Betrieb. Künftig wird jeder Firma für jedes zugelassene Verfahren und/oder jede Betriebsstätte eine eigene Verbrauchsteuernummer erteilt (Dokument-Nr ) 40 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
41 3.2 Umsatzsteuer (Dokument-Nr. 8111, 10507) Steuerbefreiung unter folgenden Voraussetzungen: - Lieferant und Empfänger müssen über Umsatzsteuer Identifikationsnummern aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten verfügen. - Die gelieferte Ware ist in ein anderes EU-Land gelangt. - Der Abnehmer hat die Ware für sein Unternehmen erlangt. - Der Abnehmer ist verpflichtet in einem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen 41 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
42 3.2 Umsatzsteuer (Dokument-Nr. 8111, 10507) Zusätzliche Angaben bei der Rechnungsstellung: - Der Wortlaut: steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung - Eigene USt.-IdNr. - USt.-IdNr. des Abnehmers Zudem bestehen gewisse Nachweis- und Meldepflichten Die Erteilung einer USt.-IdNr. Erfolgt auf Antrag durch das Bundeszentralamt für Steuern 42 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
43 3.3 Statistische Meldepflicht (Intrastat) (Dokument-Nr. 8707) Reparatur- und Wartungsverkehre müssen seit Januar 2007 nicht mehr gemeldet werden. Keine Meldepflicht besteht, wenn die Einfuhren aus anderen EU- Mitgliedsstaaten den Wert von Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Die Meldungen können elektronisch oder mittels Formular abgegeben werden. 43 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
44 3.4 Lieferantenerklärung (Dokument-Nr ) a) Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft ist eine Erklärung über den Ursprung der Ware. Die Aussage kann nur Ihr innerhalb der EG ansässiger Lieferant treffen. Sie dient als Nachweis bei der Beantragung oder Ausstellung eines Präferenznachweises. Darüber hinaus kann sie als Nachweis bei der Beantragung eines Ursprungszeugnisses verwendet werden. 44 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
45 3.4 Lieferantenerklärung (Dokument-Nr ) Mit einer Lieferantenerklärung wird dem Kunden erläutert, bei welchen künftigen Exportvorgängen die gelieferte Ware präferenzberechtigt ist. Die Ausstellung erfolgt in eigener Verantwortung durch den Unternehmer besondere Sorgfaltspflicht (die Zollbehörde kann die Richtigkeit jederzeit überprüfen) 45 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
46 3.4 Lieferantenerklärung (Dokument-Nr ) b) Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft Erklärung eines Lieferanten über Be- und Verarbeitung, die aber noch nicht ursprungsbegründend sind. Dienen als Nachweis bei arbeitsteiligen Prozessen, bei denen die einzelnen Arbeitsschritte nicht ausreichen, um EG-Ursprung zu erlangen, die Summe der Arbeitsschritte allerdings eine ausreichende Be- oder Verarbeitung nach den jeweiligen Ursprungsregeln darstellt. Gilt als Vorpapier für die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (vgl. b). 46 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
47 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 47 / Import, Marc Bauer, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
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