HINWEISBLATT. Außenwirtschaftsgesetz AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26/2011 idgf
|
|
- Hansi Bachmeier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HINWEISBLATT E rläuterungen zum Antrag auf Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung für Dual Use Güter I. Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 428/2009 idgf (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 134 vom ) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1232/2011 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1969 zur Änderung der VO (EG) 428/2009 (Aktualisierung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV). Außenwirtschaftsgesetz AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26/2011 idgf Erste Außenwirtschaftsverordnung AußWV 2011, BGBl. II Nr. 343/2011 vom , zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. II Nr. 430/2015 Zweite Außenwirtschaftsverordnung AußWV 2011, BGBl. II Nr. 418/2011 vom idgf Dritte Außenwirtschaftsverordnung AußWV 2014, BGBl. II Nr. 6/2015 vom Sicherheitskontrollgesetz (SKG) 2013, BGBl. I Nr. 42/2013 idgf II. Hinweis Wenn Ihre geplante Ausfuhr unter eine Allgemeingenehmigung fällt, ist kein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung, sondern eine Meldung der Inanspruchnahme nötig. Es gibt sechs Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der EU (EU001 bis EU006; s. Verordnung (EU) Nr. 428/2009 idf der Verordnung (EU) 2015/2420) und vier österreichische nationale Allgemeingenehmigungen (AT001 bis AT0004; 3 bis 3c der 1. AußWV 2011 idf der Verordnung BGBl. II Nr. 430/2015). Um eine solche Meldung abgeben zu können, müssen Sie sich zuerst beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abteilung C2/9 registrieren lassen ( 59 AußWG 2011 ivm. der 1. AußWV 2011 idgf). ABTEILUNG C2/ Wien Stubenring 1 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) DVR post.c29@bmwfw.gv.at Seite 1 von 6 BMWFW Form 23/H ( )
2 Wenn Sie in der Folge eine Allgemeingenehmigung verwenden, ist eine Meldung der Inanspruchnahme beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abteilung C2/9 erforderlich. ( 59 AußWG 2011 ivm. der 1. AußWV 2011 idgf). Nähere Informationen finden Sie unter III. Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung für Dual Use Güter Welche Formulare und Beilagen sind erforderlich und wo sind sie erhältlich? 1. Elektronische Antragstellung: Für die elektronische Beantragung ist die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß 50 und 51 AußWG 2011 idgf (Formular Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten BMWFW Form 24/A ( )) Voraussetzung EUC - End Use Certificate for Dual Use Items, BMWFW Form 22/B ( ), ist im elektronischen Antrag einzufügen 1.2. Technische Beschreibung der Güter gem. den Kriterien des Anhangs I bzw. IV der VO (EG) Nr. 428/2009 idgf und Datenblätter - sind im elektronischen Antrag einzufügen 2. Nur für den Fall, dass die elektronische Antragstellung nicht zumutbar ist und die technischen Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind ( 53 AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26 idf Nr. 112 idgf), kann ein Antrag in Papierform übermittelt werden: 2.1. Antragsformular (über die elektronische Antragseingabe zu erstellen, auszudrucken und rechtsverbindlich zu unterfertigen) 2.2. EUC - End Use Certificate for Dual Use Items, BMWFW Form 22/B ( ) 2.3. Stichtagsauszug des aktuellen Firmenbuchauszugs mit Gewerberegister-Daten nicht älter als drei Monate 2.4. Technische Beschreibung der Güter gem. den Kriterien des Anhangs I bzw. IV der VO (EG) Nr. 428/2009 idgf und Datenblätter 2.5. Datenblätter Was ist bei der zollamtlichen Abfertigung zu beachten? 1. Da die Genehmigungspflicht der zur Ausfuhr gelangenden Güter für den Zollbeamten nicht immer erkennbar ist, sind die Abschreibung auf der Papierlizenz sowie (die elektronische Abschreibung) im e-zoll ausdrücklich zu verlangen. 2. Der Ausführer ist verpflichtet, die Antragsnummer (AT- ) der Ausfuhrgenehmigung bei der Zollanmeldung im Einheitspapier im Feld 44 anzugeben, dass die Güter gemäß der AT- ausgeführt werden. BMWFW Form 23/H ( ) Seite 2 von 6
3 IV. Wo ist der Antrag einzubringen? Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Abteilung C2/9 Stubenring 1 A-1010 Wien Tel.: 01 / V. Anfragen/Auskünfte Telefonisch: 01 / DW oder Schriftlich: post.c29@bmwfw.gv.at BMWFW Form 23/H ( ) Seite 3 von 6
4 AUSFÜLLHILFE ACHTUNG: Alle Felder sind vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Anträge erfordern Rückfragen und führen zu Verzögerungen! Feld 1: Exporteur/Ausführer Antragsberechtigter siehe Kapitel 1, Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 idgf Feld 4: Agent/Vertreter Dieses Feld ist nur dann auszufüllen, wenn der Antrag auf Ausfuhr-/ Verbringungsgenehmigung durch einen Bevollmächtigten des Exporteurs/ Ausführers gestellt wird. Es handelt sich dabei um eine in Österreich niedergelassene Person oder Firma, die vom Exporteur/ Ausführer beauftragt ist, das Antragsverfahren im BMWFW zu betreiben. Der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht des Exporteurs/ Ausführers beifügen, aus der ersichtlich ist, dass er zur Abgabe von Erklärungen für den Exporteur/ Ausführer berechtigt ist. Agenten/Vertreter sind nicht Handelsagenten oder vertreter in einem Drittland, die aus Gründen der Akquisition oder Zahlungsabwicklung eingeschaltet sind. Diese Handelsagenten oder vertreter sind auf einem dem Antrag beizufügenden formlosen Ergänzungsblatt bei der Nennung aller am Ausfuhrgeschäft Beteiligter anzugeben. Der Antrag muss jedenfalls vom Exporteur/ Ausführer rechtsverbindlich unterfertigt werden. Feld 5: Endverwender der Güter ist, wer die Güter endgültig gebraucht oder verbraucht. Feld 6: Herkunftsland der Güter ist jenes Land, aus dem das Gut transportmäßig zuletzt in die EU eingeführt wurde. Der volle Name und der Code des Herkunftslandes sind anzugeben. Die Ländercodes sind im österreichischen Gebrauchszolltarif verzeichnet. Was den Code betrifft, kommt die Verordnungen (EG) Nr. 1833/2006 vom 13. Dezember 2006 idgf zur Anwendung. BMWFW Form 23/H ( ) Seite 4 von 6
5 Feld 8.1: Name und Anschrift des Lagerortes Falls sich die Güter zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem anderen EU- Mitgliedsstaat befinden, sind Name (Firma, Spedition oder dgl.) und Adresse des Lagerortes anzugeben. Feld 9: Endbestimmungsland der Güter Anzugeben ist das Land, in dem der Endverwender (Feld 5) niedergelassen ist. Falls der Empfänger (Feld 3) identisch mit dem Endverwender ist, so sind hier das Land und der Ländercode des Empfängers anzugeben. Feld 15: Endverwendung Die vom Endverwender beabsichtigte Endverwendung der Güter ist im Detail genau zu beschreiben. Feld 17: Güterbeschreibung: Bei der Güterbeschreibung ist auf die Zuordnung der zur Ausfuhr gelangenden Güter zu der Position der Ausfuhrliste der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 idgf zu achten. Die Genehmigungspflicht ist zu begründen. Die Beifügung von Prospekten, technischen Beschreibungen, Datenblättern und dgl. ist erforderlich. Es sind die gebräuchlichen Handelsbezeichnungen (Marken, Typen, Seriennummern) anzugeben. Die Güterbeschreibung hat detailliert zu erfolgen, um eine eindeutige Zuordnung zu einer Listenposition der Ausfuhrliste zu ermöglichen. b) Die genaue Typenbezeichnung ist anzugeben d ) Ausfuhrlistenposition gemäß VO (EG) Nr. 428/2009 idgf: Es ist die in der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 idgf dem Gut zugeordnete Positionsnummer einzutragen. f) KN-Code: Der richtige KN-Code (Position der Kombinierten Nomenklatur) ist gegebenenfalls durch Rückfrage bei dem ZA Villach Tel: 01/ , Fax: 01/ klarzustellen. In diesem Feld ist die achtstellige Warennummer (TARIC Code) des geltenden Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik anzugeben. Er muss mit dem TARIC Code in dem für Exporte verwendetem Einheitspapier übereinstimmen. Ihre Angaben werden in die spätere Genehmigung übernommen; zur Vermeidung von Abfertigungsproblemen bei Ihrer Ausfuhrzollstelle achten Sie bitte bereits bei der Antragstellung darauf, die korrekte Nummer einzutragen. BMWFW Form 23/H ( ) Seite 5 von 6
6 g) Wert in Euro: Der Wert eines Gutes ist das dem Empfänger in Rechnung gestellte Entgelt. Sollte im Einzelfall kein Entgelt berechnet werden (z.b. bei Musterlieferungen, Schenkungen, kostenlosen Austauschlieferungen), ist der Wert einzutragen, der sich bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielen ließe. Ist der Wert in ausländischer Währung vereinbart, rechnen Sie ihn bitte zu dem am Tag der Antragstellung gültigen amtlichen Wechselkurs in Euro um. h) Menge: Es ist die Nettomenge des in Feld 17 beschriebenen Gutes einzutragen. Die Nettomenge ist die Gütermenge ohne Verpackung. i) Maßeinheit: Es ist die Maßeinheit des in Feld 17 beschriebenen Gutes einzutragen. j) Ursprungsland + Ländercode: Ursprungsland ist das Land, in dem das Gut hergestellt wurde. Der volle Name und der Code des Ursprungslandes (ersichtlich z.b. aus dem Ursprungszeugnis) sind anzugeben. Feld 22: Vertragsdatum Das Datum des Vertragsabschlusses ist anzugeben. Feld 23: Allfällige Zusatzinformationen In diesem Feld können Sie Informationen angeben, die als Hintergrundinformationen für die Beurteilung des Antrages sinnvoll erscheinen. Zum Beispiel: Zulieferung zu einem bestimmten Projekt, Nennung weiterer an der Lieferung Beteiligter, Abweichungen in der Schreibweise oder Wert von beigefügten Dokumenten, etc. Feld 26: Unterfertigung Der Antrag ist vom Antragsteller oder verantwortlichen Beauftragten gemäß 50 und 51 AußWG 2011 idgf soweit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeldet, rechtsgültig zu unterschreiben. BMWFW Form 23/H ( ) Seite 6 von 6
Ersuchen um Auskunft zur Güterliste (AzG)
Ersuchen um Auskunft zur Güterliste (AzG) Einbringer: ua. voller Firmenwortlaut; Adresse; Telefonnummer; E-Mail Zweck des Auskunftsersuchens: Bestätigung der Einstufung für den Zoll Bestätigung der Einstufung
MehrErsuchen um Auskunft zur Güterliste (AzG)
Ersuchen um Auskunft zur Güterliste (AzG) Einbringer: ua. voller Firmenwortlaut; Adresse; Telefonnummer; E-Mail Zweck des Auskunftsersuchens: Bestätigung der Einstufung für den Zoll Bestätigung der Einstufung
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 16.03.2018
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 09.03.2017
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16.
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 16.03.2018
MehrFeuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO
Feuerwaffenverordnung der EU Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO Feuerwaffenverordnung der EU 2 Hintergrund Zum 30.09.2013 tritt die Feuerwaffen-Verordnung (EU) Nr. 258/2012 vom 14.03.2012
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 13.03.2017
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG Stand: 01.03.2007 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 18. September 2018
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
MehrWie erreiche ich was?
Wie erreiche ich was? Projekt: Bezeichnung: Warenwirtschaft (WWSBAU) Intrastat (Außenhandelsstatistik) Version: 8.0 Datum: 27.11.2015 Kurzbeschreibung: Wenn Sie Waren in EU-Mitgliedsstaaten versenden oder
Mehraktueller Strafregisterauszug (in elektronischer Kopie) je genannter Person (Ausstellungsbehörde: Bundespolizeidirektion bzw.
bmdw.gv.at BMDW - III/2 (Außenwirtschaftskontrollen) p os t. III2 _ 19 @ bmdw. gv. at Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung III/2 Stubenring 1 1011 Wien +43 1 711 00-805832
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 430. Verordnung: Änderung der Ersten Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011) 430. Verordnung
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 16.03.2018
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- 1 - Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 16.03.2018
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 20.
- 1 - Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom
MehrANHÄNGE. der. Delegierten Verordnung der Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.4.2016 C(2016) 2002 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Delegierten Verordnung der Kommission zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 13.03.2017
MehrAllgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung
MehrTARIC-Abfrage.
TARIC-Abfrage Im internationalen Warenaustausch wird eine Ware mit ihrer Warennummer definiert. Die Warennummer findet man im TARIC, einer Datenbank der EU. TARIC ist die Bezeichnung für den Europäischen
MehrLeitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung
Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung Dies ist ein Leitfaden für das Erstellen eines Beglaubigungsgesuches. Für das korrekte Bestimmen
MehrLeitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2018 C(2018) 6511 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 10.10.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung
Mehr1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise:
POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Schmitt TEL 0800/8007-545-1 FAX 022899/680187584
MehrHinweis. Hinweise zur technischen Handhabung. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) CVA - Antrag in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind Artikel 73 Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle
MehrCheckliste zum. Brexit. Diese Vorbereitungen sollten Sie nun für Ihren Paketversand nach UK treffen
Checkliste zum Brexit Diese Vorbereitungen sollten Sie nun für Ihren Paketversand nach UK treffen Januar 2019 Beim Brexit dreht sich alles um die Zollabwicklung. Diese Checkliste erklärt Ihnen Schritt
MehrAllgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 16.03.2018
Mehr4 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG
4 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG 5 6 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG Hinweis Den AGG-Finder sowie u.a. eine Au istung der aktuell geltenden AGGen nden Sie auf unserer Internetseite
MehrHinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und
MehrVerbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland
Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Falko Hackert Sachgebietsleiter Referat 215: Sonstige Genehmigungspflichten, nicht gelistete Güter, ausfuhrrechtliche Sondervorhaben BAFA Bundesamt
MehrCARNET A.T.A. Ausfüllanleitung. Für Detailfragen steht Ihnen die bestätigende Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes gerne zur Verfügung.
CARNET A.T.A Ausfüllanleitung Für Detailfragen steht Ihnen die bestätigende Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes gerne zur Verfügung. Das Carnet setzt sich je nach Reiseroute aus unterschiedlich farbigen
MehrHinweis. Hinweise zur technischen Handhabung. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) ACE - Antrag in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für das Unionsversandverfahren Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle
MehrTeil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.
Diese Erläuterungen sind zu verwenden wenn das GDE Formular zur Anmeldung zur Kontrolle bei Sendungen verwendet wird, die gemäß VO (EU) Nr. 884/2014 der Kommission (Aflatoxin-Kontamination) zur Kontrolle
MehrAusfüllhilfe (Erläuterungen) EUS - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) EUS - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle Fragestellungen, die sich
MehrI. Die Zollabfertigung der Ausfuhr im Zollrecht
im Zollrecht der Union (UZK) 1. Grundsätzliches Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften Mit 01.05.2016 ist der neue Zollkodex der Union (UZK Verordnung (EU) Nr. 952/2013) in Anwendung getreten und löst
MehrDas neue Ausfuhrverfahren
Das neue Ausfuhrverfahren Handbuch mit zahlreichen Tipps für die Praxis von Carsten Weerth 1. Auflage Das neue Ausfuhrverfahren Weerth schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Mehr1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen
1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen 1.1 Überprüfung der zur Beglaubigung eingereichten Dokumente Die Beglaubigungsstellen sind verpflichtet die vom Antragsteller
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrBGBl. II - Ausgegeben am 18. Februar Nr von Anlage 27 1
BGBl. II - Ausgegeben am 18. Februar 2009 - Nr. 47 1 von 27Anlage 1 BGBl. II - Ausgegeben am 18. Februar 2009 - Nr. 47 2 von 27 BGBl. II - Ausgegeben am 18. Februar 2009 - Nr. 47 3 von 27 BGBl. II - Ausgegeben
MehrVerordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft
Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft Änderung vom 26. November 2003 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern, verordnet:
MehrAntragsformular für eine Ausnahmebewilligung zum Fischen mit elektrischem Strom
Antragsformular für eine Ausnahmebewilligung zum Fischen mit elektrischem Strom Gemäß 13 Abs. 1 NÖ FischG 2001 hat der NÖ Landesfischereiverband auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten Ausnahmen
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und
MehrREGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU
REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU Einleitender Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrInformation betreffend die Eintragung in die Trainingstherapieliste
Information betreffend die Eintragung in die Trainingstherapieliste Die Regelungen über die Ausübung der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter/innen sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG),
MehrAn die Energie-Control Austria. Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung:
An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Antragsteller: [Firma oder Name] [Firmenbuchnummer oder Handelsregisternummer bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften;
MehrBitte für amtliche Vermerke freihalten!
Herkunftsangaben An das Österreichische Patentamt Dresdner Straße 87 1200 Wien Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung gemäß VO (EU) Nr. 1151/2012 Bitte für amtliche
MehrAntragsverfahren (0)900 - Premium-Dienste-Rufnummern
Mitteilung 159/2012 Antragsverfahren (0)900 - Premium-Dienste-Rufnummern 1. Rechtsgrundlage, Zweck der Regelung Nach 66 Abs. 1 Satz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22.06.2004 (BGBl. I S. 1190), das
MehrKMU-INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE ÖSTERREICH
KMU-INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE ÖSTERREICH Ausfüllhilfe Seit März 2017 ist die Einreichung von Anträgen im Rahmen der KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich nur noch online möglich. Einreichungen von ausfüllbaren
MehrRumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen
MehrHinweis. Hinweise zur technischen Handhabung. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) EIR - Antrag in Bezug auf die Abgabe einer Zollanmeldung mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, auch im Rahmen des Ausfuhrverfahrens Artikel 182 Zollkodex
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 16. April 2014 (OR. en) 2011/0310 (COD) LEX 1494 PE-CONS 86/14 COMER 110 PESC 358 CONOP 36 ECO 49 UD 102 ATO 31 COC 972 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN
MehrErklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen
Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen erforderlich in der VHA 16.03.02 Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Name
MehrLeitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017
' 'Marientorgraben 3-5 '90402 Nürnberg TRACES TRAdeControl and Expert System der Europäischen Kommission Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017 TRACES Einführung Aus Drittländern in die
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Sicherung der EU-Konformität betreffend Liste der Verteidigungsgüter. - Keine Lieferungen von Verteidigungsgütern in Waffenembargoländer. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich
MehrHerstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung
Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen
MehrAnleitung zur Anwendung Abweichungsantrag
Anleitung zur Anwendung Abweichungsantrag Inhaltsverzeichnis 1. Warum muss ein Abweichungsantrag gestellt werden?... 2 2. Wann muss ein Abweichungsantrag gestellt werden?... 2 3. Wo finde Ich das hierzu
MehrVerlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. für den Bereich. Vieh und Fleisch. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70
P.b.b. Verlagspostamt 1200 Wien 380170W95U Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria für den Bereich Vieh und Fleisch A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)
MehrANTRAG. auf Durchführung des Verfahrens zur Ausstellung eines Zertifikates über die Leistungsbeständigkeit von Produkten A.
Notified Body 1379 Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie ANTRAG auf Durchführung des Verfahrens zur Ausstellung eines Zertifikates über die Leistungsbeständigkeit von Produkten A Ich der/die
MehrVorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 3,49 /Monat G.) SEPA-Lastschrift-Mandat
Nutzungsvertrag abgeschlossen zwischen Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH, FN 282568t, Postfach 298, Böhmerwaldstraße 3, A - 4021 Linz Kunde wirbt Kunde Vertriebscode/Kundennummer: und A.) Kunde Vorangestellter
MehrArtikel 1. (8) Ergänzungsblätter zu Reisebescheinigungen, Bescheinigungen für Wanderausstellungen und Bescheinigungen für Musikinstrumente;.
16.1.2015 L 10/19 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/57 R KOMMISSION vom 15. Januar 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 der Kommission hinsichtlich der Bestimmungen für die Gestaltung
MehrINFORMATION. Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen
INFORMATION Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen - Zeitraum - 30.06.2017 - Die BLE erteilt für den Zeitraum - 30.06.2017 Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und
MehrDie vereinfachte Meldung
Die vereinfachte Meldung Die vereinfachte Meldung 1.Allgemeines 1.1. Grundsatz VALORLUX bietet Ihnen die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens, welches Ihren Verwaltungsaufwand reduziert und Ihnen
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte) vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte)
MehrInformation betreffend Vorläuferstoffe/Drogenausgangsstoffe
Information betreffend Vorläuferstoffe/Drogenausgangsstoffe Folgende Ausführung soll Ihnen als Information dienen, die zusammenfassend darstellt, was es zu beachten gilt, wenn Sie Vorläuferstoffe (Drogenausgangsstoffe)
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrAllgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 20.11.2017
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2012R0792 DE 05.02.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 792/2012
MehrE-VSF-Nachrichten N
E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 9 06 8. Juli 06 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen der
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 242/13
7.9.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 242/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 792/2012 R KOMMISSION vom 23. August 2012 mit Bestimmungen für die Gestaltung der Genehmigungen, Bescheinigungen und
MehrANTRAG AUF FINANZIERUNG
ANTRAG AUF FINANZIERUNG aus Mitteln des Sozialministeriums und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) Schulstartpaket 2018-2020 Vereinsname des Antragstellers/der
MehrMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
MehrMerkblatt Zoll für mehr Sicherheit & Wirtschaftlichkeit. Stand: 06/2017
Merkblatt Zoll für mehr Sicherheit & Wirtschaftlichkeit Stand: 06/2017 Präferenznachweise nach dem Freihandelsabkommen Ursprungserklärung des Ausführers auf der Rechnung: Bis zu einem Warenwert von 6.000
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1143 Jahrgang 1986 Ausgegeben am 28. Feber 1986 44. Stück 108. Verordnung: Bewilligungspflicht von
MehrCarnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter in Dok-Nr.
Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter www.stuttgart.ihk.de, in Dok-Nr. 17315 Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, bitte wenden Sie sich an
MehrMitteilung über die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisenund Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern - Kalenderjahr
Mitteilung über die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisenund Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern - Kalenderjahr 2016 - Mitteilung 2 Mitteilung über die vorherige Überwachung
Mehr02 15
Handelsstatistik Kraftfahrzeughandel Monatserhebung Statistisches Landesamt - Referat 12 - Postfach 11 05, 01911 Kamenz Rücksendung bitte bis Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:
Mehr1 von , 10:14
1 von 5 29.08.17, 10:14 Drucken Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Infoletter möchten wir heute über die exportkontrollrechtlichen Auswirkungen des Beitritts der Republik Kroatien in die EU sowie
MehrDer Ablauf einer Internet-Ausfuhranmeldung (IAA)
Der Ablauf einer Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) Normalverfahren 1. Was soll ausgeführt werden? Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen zur Hand. (Transportdokumente, Rechnungen, etc.) 2. Öffnen Sie im Internet
Mehr1.3 Das Unternehmen ist in folgendem Finanzamt des Heimatlandes steuerlich erfasst:
An das Finanzamt Chemnitz-Süd Paul-Bertz-Straße 1 09120 Chemnitz Fragebogen zur Erteilung einer Umsatzsteuernummer in Deutschland für Unternehmer aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik
MehrEuler Hermes Aktiengesellschaft
Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft, Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Tel. +49 (0) 40/88 34- Fax +49 (0)
MehrL 21/16 Amtsblatt der Europäischen Union
L 21/16 Amtsblatt der Europäischen Union 30.1.2007 VERORDNUNG (EG) Nr. 88/2007 R KOMMISSION vom 12. Dezember 2006 über besondere Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen für in Form von Teigwaren
MehrEingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
MehrHinweis. Hinweise zur technischen Handhabung. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) ACR - Antrag in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Versenders für das Unionsversandverfahren Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle
MehrTeil I: Informationen zur Antragstellung
Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das
Mehr