Workshop Grundlagen der SV-Arbeit für SV-Begleiter*innen 1.12./ :30-16:00 Uhr mit Felix Scheel
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- Lieselotte Lenz
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1 Workshop Grundlagen der SV-Arbeit für SV-Begleiter*innen 1.12./ :30-16:00 Uhr mit Felix Scheel Ablauf/Inhalte: Vorstellungsrunde Erfahrungsaustausch im Worldcafé Aufgaben von Klassensprecher*innen Mit welchen Herausforderungen bin ich im Alltag bei der Begleitung der SV konfrontiert? Welche Inhalte und Projekte können Schülervertretungen haben? Rechte der Schülervertretung laut Berliner Schulgesetz Einblick in die SV-Praxis: Video des Leibniz-Gymnasiums in Kreuzberg Für die SV-Arbeit notwendige demokratiepädagogische Kompetenzen Die Arbeit als SV-Begleiter*in: Rolle und Haltung Sammeln von Maßnahmen zur Aktivierung der Schülervertretung Unterstützende Maßnahmen der Schule Weitere Unterstützung von Schüler*innen SV-Begleiter*innen Material Seminarauswertung
2 Die wichtigsten Rechte von Schüler*innen nach dem Berliner Schulgesetz Wahl von Klassensprecher*innen: 84 (1) Die Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen ab Jahrgangsstufe 3 [ ] zwei gleichberechtigte Klassensprecherinnen oder Klassensprecher sowie ab Jahrgangsstufe 7 zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz. [ ] Hinweis: Dies sollen nach Möglichkeit ein Junge und ein Mädchen sein. ( 117 (3)) Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung: 46 (3) Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend über die Unterrichtsplanung ihrer Lehrkräfte zu informieren [ ] In Fragen der Auswahl des Lehrstoffs, der Bildung von Schwerpunkten, der Reihenfolge einzelner Themen und der Anwendung bestimmter Unterrichtsformen ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu Vorschlägen und Aussprachen zu geben. Soweit Vorschläge keine Berücksichtigung finden, sind den Schülerinnen und Schülern die Gründe dafür zu nennen. Durchführung einer monatlichen Klassenberatungsstunde: 84 (2) Den Klassen oder Jahrgangsstufen ist innerhalb des Unterrichts nach Abstimmung mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer [ ] mindestens eine Stunde je Schulmonat für die Beratung von Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler zu gewähren. Wahl von bis zu drei Vertrauenslehrkräften: 85 (6) Die Gesamtschülervertretung kann bis zu drei Lehrkräfte der Schule zu Vertrauenslehrkräften wählen. Diese Lehrkräfte sollen an den Sitzungen der Schülervertretungen mit beratender Stimme teilnehmen. Beratende Mitglieder der GSV: 85 (2) Mitglieder in der Gesamtschülervertretung mit beratender Stimme sind je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtelternvertretung und der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte sowie die nach Absatz 6 gewählten Vertrauenslehrkräfte. Bildung eines SV-Vorstands/SV-Sprecherteams: 85 (3) Alle Schülerinnen und Schüler einer Schule wählen aus ihrer Mitte eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
3 Entsendung von Vertreter*innen in alle Konferenzen und Ausschüsse der Schule: 85 (4) Die Gesamtschülervertretung wählt aus ihrer Mitte [...] vier Mitglieder der Schulkonferenz [.], je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtelternvertretung und [.] je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten an der Schule. Über die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Ausschüsse entscheidet die Schulkonferenz; dabei soll jede in der Schulkonferenz vertretene Gruppe angemessen vertreten sein. 78 (2), Hinweis: das gilt insbesondere für den Finanzausschuss. Häufigkeit von Sitzungen: 85 (5) Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher kann die Gesamtschülervertretung während der Unterrichtszeit bis zu zweimal im Monat für jeweils zwei Unterrichtsstunden zu einer Sitzung einladen. Bildung von Teil-Schülervertretungen: 85 (7) Sind für einzelne organisatorische Bereiche der Schulen Teilkonferenzen der Lehrkräfte eingerichtet worden, kann die Gesamtschülervertretung entsprechende Teilschülervertretungen bilden. Anzahl der Schüler*innenvollversammlungen pro Jahr: 85 (7) Die Gesamtschülervertretung kann während der Unterrichtszeit zweimal im Schulhalbjahr, darüber hinaus nur mit Zustimmung der Schulkonferenz, für bis zu zwei Stunden eine Versammlung aller Schülerinnen und Schüler (Schülerversammlung) der Schule einberufen. Herausgabe einer Schülerzeitung: 48 (1) Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen der durch das Grundgesetz garantierten Meinungs- und Pressefreiheit auch in der Schule das Recht, Schülerzeitungen herauszugeben und zu vertreiben. Eine Zensur findet nicht statt. Bildungspolitisches Mandat: 83 (2) Sie [die Schüler*innen] können im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbst gestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen und zu bildungspolitischen Fragen Stellung nehmen. Zurverfügungstellung von Räumen und Geldern: 121 (1) Für Sitzungen der in diesem Gesetz genannten Gremien sowie für Schüler- und Elternversammlungen hat die betreffende Schule die notwendigen Räume und sächlichen Mittel entgeltfrei zur Verfügung zu stellen.
4 Demokratiepädagogische Kernkompetenzen der SV-Arbeit Bitte kreuzen Sie an, in welchem Maße die Schüler_innen, mit denen Sie in der SV-Arbeit zu tun haben, die jeweils benannte Kompetenz (bereits) besitzen. 1 = Gar nicht 2 = Eher nicht 3 = mittel 4 = eher ja 5 = ja Kompetenz Eigene Interessen, Meinungen und Ziele entwickeln und verteidigen * z.b. sich auch gegen Meinungen anderer Personen oder Gruppen zu stellen und ggf. in Widerstand treten zu können Interessen in Entscheidungsprozesse einbringen und vertreten * Interessen in Diskussions- und Entscheidungsprozessen selbstbewusst einbringen und auf der Basis von Argumentation und Authentizität überzeugend artikulieren, darstellen und präsentieren zu können Öffentlichkeit herstellen können * Interessen, Anliegen und Ideen mittels verschiedener Medien und Präsentationsformen öffentlich wirksam machen zu können, offizielle Personen und Entscheider ansprechen und als Unterstützer gewinnen können Meinungen, Interessen und Ziele demokratisch aushandeln und miteinander kooperieren * Fähigkeiten zur Diskussion und Debatte im Rahmen von Interessen-aushandlungen sowie zur Aushandlung von gemeinsamen Zielen u. Vorstellungen Projekte realisieren und systematisch handeln * grundlegendes Methoden- und Erfahrungswissen, um Beteiligungsprojekte in Schule, Gemeinde oder Gesellschaft initiieren, planen, durchführen und auswerten zu können Konflikte konstruktiv und fair lösen selbst gesteuerter Wissensaufbau * Aufbau und die Verfügbarkeit eines problembezogenen Wissens zur Beteiligung an der Gestaltung des Zusammenlebens, an gesellschaftlichen Aufgaben und Problemen sowie der Einflussnahme auf Entscheidungen aktiv Verantwortung zeigen * Vermögen, sich mit anderen (besonders auch mit hilfebedürftigen oder benachteiligten) Menschen oder Gemeinschaften zu solidarisieren Sich motivieren und Beteiligungsmöglichkeiten nutzen * auch unter ungünstigen Kontextbedingungen Initiative zu ergreifen und sich zu beteiligen Die Perspektive anderer einnehmen können * die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel, um sein Gegenüber verstehen und fair mit ihm umgehen zu können soziale, gesellschaftliche und politische Probleme in der Lebenswelt erkennen, analysieren und bewerten können Sich selbst und das eigene Partizipieren im größeren Kontext reflektieren * die Wahrnehmung der eigenen Person im Rahmen einer größeren Gruppe, einer Generation, einer Kultur, einer demokratischen Bürgergesellschaft Diese Kompetenztabelle basiert auf dem Text Demokratische Partizipation in der Schule von Angelika Eikel (
5 SV start up. Die Aktivierung der SV. Projekt zur demokratischen Schulentwicklung Demokratie braucht Demokraten. (Friedrich Ebert) An vielen Schulen sind die Rechte auf Mitbestimmung, die sich aus dem Schulgesetz ergeben, wenig bekannt. Oft sind die Schülervertretungen daher inaktiv, existieren nicht, führen keine altersentsprechenden Projekte durch oder entsenden wenige oder keine Vertreter*innen in die Konferenzen der Schule. Das Etablieren einer SV-Kultur dauert ca. drei Jahre. Erst dann funktioniert eine SV mehr und mehr von alleine, und die pädagogische Begleitung kann sich langsam zurückziehen. Was eine funktionierende SV alles auf die Beine stellen kann, ist hier gut anzuschauen: Maßnahmen für eine nachhaltige SV-Kultur 1. Einführung von zwei Unterrichtseinheiten inkl. Schulung der Lehrkräfte zur Durchführung, zu Beginn jedes Schuljahres, die in jeder Klasse durchgeführt werden (Motivation erzeugen sich als Klassensprecher*in wählen zu lassen, Aufgaben von Klassensprecher*innen, Aufgaben und Projekte der Schülervertretung) 2. Coaching-Seminar der Schülersprecher*innen (u.a. zur Moderation von Sitzungen und Rolle der Schülersprecher*innen) 3. ein SV-Seminar für alle Klassensprecher*innen einmal im Jahr 4. die Ausbildung von SV-Peers (Schüler*innen, die darin ausgebildet werden selbst SV- Berater für die Schüler*innen einer Schule zu werden) oder Bildung eines SV-Sextetts (SV- Begleiter*innen sowie SV-Vorstand werden auf gemeinsamen Seminar geschult, um selbst SV-Seminare an der Schule durchzuführen) 5. Fortbildung für Klassenlehrer*innen (Aufgaben von Klassensprecher*innen und Arbeit der SV, Durchführung und Begleitung des Klassenrats, Rechte von Schüler*innen, Prinzipien einer demokratischen Schulkultur, UN-Kinderrechte, Mitbestimmng im Unterricht) 6. Einführung des Klassenrats in allen Klassen (eine wöchentliche Klassenberatungsstunde mit verteilten Rollen, Verantwortungsübernahme für die Klassengemeinschaft und festgelegtem Ablauf) 7. Beauftragung einer pädagogischen Fachkraft zur Begleitung der SV mit 10 Stunden/Monat Unterstützende Maßnahmen der Schule die Ermöglichung von regelmäßigen Treffen der SV innerhalb der Unterrichtszeit die Ermöglichung von Schüler*innen-Vollversammlungen die Organisation einer SV-Fahrt am Wochenende einmal pro Jahr (Kennenlernen, Zusammenhalt in der SV stärken, Projekte entwickeln) Verfügungsstunden für SV-Lehrer*innen (Anerkennung der sonst ehrenamtlichen zusätzlichen Arbeit) ein finanzielles Budget für die SV das Einrichten eines SV-Raums Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Kontakt: Tel , Berlin
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