Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

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1 Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina Wenker, Eva Burkhardt Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG 72-84) und die Geschäftsordnung der SV Januar 2016 zur Vorlage der Gesamtkonferenz erfolgt jährlich, Termin im Jahresplan einsehbar 1

2 Allgemeines Die Grundlage des SV-Konzeptes bildet der vierte Abschnitt des Niedersächsischen Schulgesetzes ( 72-84) Schülervertretungen, Schülergruppen, Schülerzeitungen mit den entsprechenden Besonderheiten, die die Schülervertretung in ihrer Geschäftsordnung 1 beschlossen hat. Die Schülerinnen und Schüler der GHS-Gildehaus wirken in der Schule mit durch: 1. Klassenschülerschaften sowie Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre Stellvertreter, 2. den Schülerrat sowie die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und ihre/seine Vertreter, 3. Vertreterinnen und Vertreter in Konferenzen, Ausschüssen und im Schulvorstand. Die Mitwirkung soll zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule ( 2) beitragen. Dabei sollten in den Ämtern der Schülervertretung Schülerinnen und Schüler sowie ausländische Schülerinnen und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bilden den Schülerrat der Schule. Dieser wählt neben den Schülersprechern, m Schülersprecherdas Schülersprecherteam, das aus den Vertretern für den Schulvorstand (3 Schülerinnen und Schüler) und die Gesamtkonferenz (3 Schülerinnen und Schüler) besteht. Außerdem wählen die Mitglieder des Schülerrates die Vertreterinnen und Vertreter für die Fachkonferenzen (je 2 Schülerinnen und Schüler) und die weiteren Ausschüsse (z. B. Vertreter für den Kreisschülerrat). Die Inhaberinnen und Inhaber der genannten Ämter der Schülervertretung werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Schülervertreterinnen und Schülervertreter scheiden aus ihrem Amt aus, 1. wenn sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abberufen werden oder 2. wenn sie von ihrem Amt zurücktreten oder 3. wenn sie die Schule nicht mehr besuchen oder 4. wenn sie dem organisatorischen Bereich, für den sie gewählt worden sind, nicht mehr angehören. Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die die Schule nicht verlassen haben, führen nach Ablauf der Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen, längstens aber für einen Zeitraum von drei Monaten, fort. Zusätzlich wählt (oder bestätigt) der Schülerrat den/die SV-Beratungslehrer. 1 Die SV gibt sich auf Gesetzesgrundlage selbst eine Geschäftsordnung, die vom Schülerrat beschlossen werden muss, siehe Anhang S

3 Die Schülerinnen und Schüler einer Schule können eine besondere Ordnung für die Schülervertretung beschließen. Sie kann bestimmen, dass dem Schülerrat weitere Mitglieder angehören, die von den Schülerinnen und Schülern der Schule unmittelbar gewählt werden; die Zahl dieser weiteren Mitglieder darf die Zahl der Klassensprecherinnen und Klassensprecher nicht übersteigen. Darüberhinaus kann der Schülerrat eine besondere Ordnung beschließen, in der bestimmt werden kann, dass die Aufgaben der Schülersprecherin oder des Schülersprechers von mehreren Sprecherinnen oder Sprechern gemeinsam wahrgenommen werden. Wie sich die Schülervertretung an einer Schule zusammensetz muss in ihrer Geschäftsordnung festgehalten werden. An den Schülerversammlungen der Schule nehmen nur die Schülerinnen und Schüler vom 5. Schuljahrgang an teil. Von der Schülervertretung und allen damit Verbundenen Bereichen (Klassenschülerschaften, Schülerrat, ) können alle schulischen Fragen erörtert werden. Private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern dürfen nicht behandelt werden. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind aber dazu verpflichtet regelmäßig von ihrer Tätigkeit (in der Schülervertretung und allen damit verbundenen Bereichen) zu berichten. Dafür muss ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einer Sitzung die Möglichkeit gegeben werden. Das schließt neben dem Bericht der gewählten Mitglieder für die Konferenzen bei der Schülervertretung auch den Bericht der Klassensprecherinnen und Klassensprecher in den jeweiligen Klassen ein. Der Schülerrat und die Klassenschülerschaften sind von der Schulleitung, dem Schulvorstand, der zuständigen Konferenz oder den Bildungsgangs- und Fachgruppen vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts sind mit den Klassenschülerschaften zu erörtern. Schulleitung und Lehrkräfte sind angehalten die Schüler zu unterstützen. Während der Unterrichtszeit dürfen jährlich je vier zweistündige Schülerversammlungen und Schülerratssitzungen stattfinden; weitere Sitzungen während der Unterrichtszeit bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. Weitere Versammlungen und Beratungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Schulträger stellt den Schülervertretungen der einzelnen Schulen den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Geschäftsbedarf und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. 3

4 Die Arbeit der SV an der GHS-Gildehaus Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen wird zu Beginn des neuen Schuljahres (2. oder 3. volle Unterrichtswoche) eine Schülervollversammlung einberufen (45 Minuten Klasse und 45 Minuten Klasse). Die Schülerinnen und Schüler sind für diese Zeit vom Unterricht freizustellen. Die Themen der Schülervollversammlung sind Das perfekte Klassensprecherteam und Die Arbeit der SV. Erst nach der Schülervollversammlung sollen in den Klassen die Klassensprecher gewählt werden. In jeder Klasse wird ein Klassensprecherteam gewählt. Beide Klassensprecher sind gleichberechtigt. Zusätzlich wird eine Vertreterin oder ein Vertreter für die Klassenkonferenz gewählt. Die Meldung der Klassensprecher erfolgt über das entsprechende Formular 2, das beim SV-Beratungslehrer abgegeben oder im Fach der Schülervertretung (im Lehrerzimmer) hinterlegt wird. Bis zur 6. vollen Unterrichtswoche wird eine zweistündige Schülerratssitzung einberufen. In dieser Sitzung wird die neue Geschäftsordnung der SV beschlossen oder die alte Geschäftsordnung bestätigt. Ferner wird das Schülersprecherteam gewählt, das aus den Vertretern für den Schulvorstand (3 Schülerinnen und Schüler) und den Vertretern für die Gesamtkonferenz (3 Schülerinnen und Schüler) besteht. Außerdem wählen die Mitglieder des Schülerrates die Vertreterinnen und Vertreter für die Fachkonferenzen (je 2 Schülerinnen und Schüler pro Fach) und die weiteren Ausschüsse (z. B. Vertreter für den Kreisschülerrat). Darüberhinaus wählt (oder bestätigt) der Schülerrat den/die SV-Beratungslehrer. Die Klassensprecherteams sind für diese Sitzung vom Unterricht freizustellen. Die SV trifft sich wöchentlich (Mittwoch von 13:30 14:15 Uhr), um aktuelle Themen zu besprechen und Aktionen und Projekte zu planen. Dazu erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Klassen zu Beginn des SV-Jahres eine SV-Mappe, in der alle wichtigen Entscheidungen dokumentiert werden. Ein Teil der SV-Mitglieder nimmt nach Möglichkeit an einem Tagesseminar für SVen der Grafschaft Bentheim und des Emslandes teil. Es wird von der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück angeboten. Bei diesem Seminar geht es neben einem Austausch mit anderen SVen insbe- 2 Siehe Anhang S. 9. 4

5 sondere um die Rechte und Pflichten der SV und ihre Möglichkeiten Aktionen und Projekte an der Schule umzusetzen. Zu Beginn des 2. Halbjahres wird eine Schülervollversammlung einberufen, bei der die SV bisherige Projekte vorstellt und einen Ausblick auf die weitere Arbeit gibt. Die SV kann zu Beginn des 2. Halbjahres Neuwahlen der Mitglieder für den Schulvorstand und die Gesamtkonferenz beantragen und hierzu eine zweistündige Schülerratssitzung einberufen. Neuwahlen finden allerdings nur unter der Bedingung satt, dass die gewählten Vertreter aus der ersten Schülerratssitzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abberufen werden und an ihre Stelle bis dahin aktive Mitglieder der SV treten. Würdigung der SV-Arbeit Die aktiven und engagierten SV-Mitglieder erhalten auf dem Zeugnis eine Bemerkung über ihre Arbeit. Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler ein SV-Zertifikat. Das Zertifikat wird vom SV-Beratungslehrer verfasst und beschreibt das individuelle Engagement der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Das SV- Zertifikat wird außerdem vom Schulleiter unterzeichnet und den Schülerinnen und Schülern zusammen mit dem Zeugnis überreicht. 5

6 Anhang 6

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