Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse"

Transkript

1

2 Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden KSK) Abs. 4 die Schülervertretung (im Folgenden SV) Abs. 5 die Schülersprecherin / den Schülersprecher 2 Die SV der Humboldt-Schule Kiel repräsentiert die gesamte Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel. Abs. 1 Die SV besteht höchstens aus 10 Schülerinnen und Schülern der Humboldt-Schule. Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden in einer Blockwahl als SV-Team gewählt. Abs. 2 Der Vorsitz der SV liegt bei einer gewählten Schülersprecherin oder einem gewählten Schülersprecher, die / der zusammen mit ihrem / seinem SV-Team kandidiert. Die Wahl erfolgt gemeinsam mit der Wahl des SV-Teams. Abs. 3 Die statutarischen Ämter können nur von Schülerinnen / Schülern, die mindestens der Klassenstufe 8 angehören, ausgeübt werden. Die Ämter sind in 4 Abs. 3 dieses Statutes aufgeführt. Abs. 4 Die Aufgaben der SV sind gemäß SchulGe 79 geregelt (s. Anlage). Zu ihnen zählen des Weiteren die Verwaltung der Geldmittel, die der SV zur Verfügung stehen. Es muss eine ordentliche Buchführung vorliegen, die einmal pro Schulhalbjahr durch einen Vertrauenslehrer und einen unabhängigen Schüler, der von der KSK bestimmt wird und keine Ämter in der SV führen darf, geprüft wird. Abs. 5 Die SV wird nach 7 dieses Statutes gewählt. Eine Wahl sollte so früh wie möglich und spätestens acht Wochen nach Schuljahresbeginn erfolgen. 3 Die KSK wird von der SV mindestens einmal pro Schulhalbjahr einberufen und unterstützt die SV bei ihrer Arbeit. Die Schülersprecherin / der Schülersprecher hat den Vorsitz der KSK inne.

3 Seite 3 / 6 Abs. 1 Die KSK ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Solange die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt wird, gilt die KSK als beschlussfähig. 1 Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die KSK für denselben Beschluss erneut einberufen, so ist sie beschlussfähig. Während den KSK- Sitzungen ist durch den Vorsitz ein Beschlussprotokoll zu führen. 4 Die KSK besteht aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern der Humboldt-Schule, die als einzige in diesem Gremium wahlberechtigt und am Anfang jedes Schuljahres durch ihre Klassengemeinschaft gewählt worden sind. Hierbei wählt jede Klassen zwei Vertreter. Zu den KSK-Sitzungen wird durch den KSK-Vorsitz eingeladen. Diese Einladung muss zwei Wochen vor der Sitzung mit den Vertrauenslehrern abgestimmt und bekannt gemacht werden. Eine KSK- Sitzung, an der außerordentliche Themen dringend zu besprechen sind, unterliegt dieser Einladungsfrist nicht. Die Dringlichkeit ist von einem Vertrauenslehrer zu prüfen und zu bestätigen. Andernfalls ist die KSK für diese Sitzung nicht beschlussfähig. Zu der Sitzung werden neben den Wahlberechtigten die Vertrauenslehrer eingeladen. Die Aufgaben der KSK sind: Abs. 1 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der KSK haben ihre Klassen über die Inhalte der KSK-Sitzungen zu unterrichten. Ihnen ist nach SchulGe 81 Abs. 2 diese Möglichkeit zu geben. Abs. 2 Die KSK entscheidet über wichtige Fragen der SV. Abs. 3 Die KSK ist für die Wahl der Schulkonferenzteilnehmerinnen und Schulkonferenzteilnehmer, die Wahl der Vertrauenslehrer, die Teilnehmer des Schulleiterwahlausschusses und die Wahl der Delegierten für die Landesschülervertretung und der Kreisschülervertretung sowie für alle anderen schulexternen Gremien verantwortlich. Es ist für alle Funktionen mindestens eine Vertreterin ein Vertreter zu wählen. Diese Wahlen erfolgen gemäß 7 dieses Statutes und werden vom KSK-Vorsitz geleitet. Es ist allen 1 SchulGe 68 Abs. 5

4 Seite 4 / 6 Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 8 möglich, für eine solche Wahl zu kandidieren. Abs. 4 Eine Änderung des Statutes unterliegt dem Mehrheitsbeschluss von zwei Dritteln der KSK und ist in 9 geregelt. 5 Die Aufgaben der Schülersprecherin / des Schülersprechers sind: Abs. 1 die öffentliche Repräsentation der Schülerschaft der Humboldt-Schule, Abs. 2 die Vertretung der Meinungen der Schülerschaft ggü. der Schulleitung, der Lehrerschaft und der Elternschaft. Das gesamte SV-Team unterstützt die Schülersprecherin / den Schülersprecher bei ihren / seinen Aufgaben. 6 Gemäß SchulGe 81 Abs. 3 wird am Ende jedes Schuljahres vor den Sommerferien eine Schülerversammlung einberufen. Am Termin der Schülerversammlung wird die amtierende SV von ihrer Arbeit als SV berichten. Die SV wird innerhalb dieser Schülerversammlung verabschiedet; sie bleibt allerdings bis zur Amtsübergabe an eine neue SV am Anfang des nächsten Schuljahres vorläufig im Amt. Die Schülerversammlung soll der Schülerschaft die Chance geben, die Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die für die nächste SV kandidieren, kennenzulernen. Sie sollte ebenfalls der Teamfindung innerhalb der SV-Kandidaten dienen. Eine Schülerversammlung ist durch die KSK und durch die SV bekannt zu machen. Die Einladung erfolgt durch die Schülersprecherin / den Schülersprecher. 7 Wahlen sind grundsätzlich geheim. Sie können offen erfolgen, wenn alle anwesenden Wahlberechtigen zustimmen. Gewählt ist, wer die meisten der Wählerstimmen auf sich vereinen konnte. Ist nach dem ersten Wahlgang kein Wahlsieger durch Stimmgleichheit bekannt, erfolgt ein zweiter Wahlgang, bei dem nur die Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang antreten. Bei erneuter Stimmgleichheit wird SchulGe 68 Abs. 7 Satz 2 2 geltend gemacht. 2 Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Leiterin oder dem Leiter der Wahl zu ziehende Los.

5 Seite 5 / 6 Die Wahlergebnisse sind sowohl den Vertrauenslehrern als auch der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen. Abs. 1 Eine Wahl wird von mindestens zwei unabhängigen Schülerinnen oder Schülern und den Vertrauenslehrern, sofern es keine Wahl zur Vertrauenslehrerin / zum Vertrauenslehrer ist, geleitet und ausgezählt. Abs. 2 Kandidiert nach der aus 6 einberufenen Schülerversammlung oder spätestens zwei Wochen nach den Sommerferien nur ein SV-Team, erfolgt die Wahl der SV durch die KSK. Andernfalls ist eine Wahl durch die gesamten Schülerschaft einzuberufen. Abs. 3 Kandidiert zum vorgeschriebenen Wahltermin kein SV-Team, übernimmt die KSK die Aufgaben der SV kommissarisch. Es wird dann eine KSK-Vorsitzende / ein KSK-Vorsitzender gewählt, der die Aufgaben der Schülersprecherin / des Schülersprecher kommissarisch übernimmt. Sobald sich ein SV-Team zur Wahl stellt, muss eine Wahl nach 7 Abs. 2 innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden. 8 Eine Schülervertreterin, ein Schülervertreter, die Schülersprecherin, der Schülersprecher oder eine Delegierte, ein Delegierter können durch das Gremium, das sie / ihn gewählt hat, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abgewählt werden. Abs. 1 Die Amtszeit der gewählten SV / der einzelnen SV-Vertreter endet nach einem Schuljahr oder nach 8 Abs. 3. Es wird jedoch eine langfristige Arbeit von allen Seiten sehr gewünscht, sodass die SV aus möglichst vielen verschiedenen Jahrgangsstufen bestehen sollte. Erwünscht ist eine Wiederwahl von SV-Vertretern über mehrere Jahre und die immer wieder notwendige Einarbeitung jüngerer Schülerinnen und Schüler. Abs. 2 Die Amtszeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulkonferenz und der Delegierten für das Landesschülerparlament und für das Kreisschülerparlament erlischt ebenso wie die Amtszeit für andere Delegierte/Vertreter, sofern das Amt keine längere Amtszeit vorsieht, am Ende jedes Schuljahres.

6 Seite 6 / 6 Abs. 3 Die Amtszeit erlischt unverzüglich am Ende der Tätigkeit, die zur Amtsvergabe geführt hat. 9 Eine Änderung des Statutes ist nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln in der KSK möglich. Ein Vertrauenslehrer überprüft das Statut laufend und regt ggf. Anpassungen an das aktuelle Schulgesetz an. Formale Änderungen unterliegen keinem Mehrheitsbeschluss. Teile des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom sind diesem Statut angelegt. Dieses Statut wurde am von Christoph Kumnick (Schülersprecher der Humboldt-Schule Kiel 2011/12) verfasst. Der Verfasser übernimmt keine Haftung für eventuelle Fehler und Verstöße gegen den Rahmen des zur Verfassung geltenden Schulgesetzes.

7 - Seite 1 von 2 -

8 - Seite 2 von 2 -

9 - Seite 1 von 1 -

10 - Seite 1 von 1 -

11 - Seite 1 von 1 -

Klaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher

Klaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Klaus-Groth-Schule Grund- und Regionalschule der Stadt Heide Statut der Schülervertretung 1 Organe Die Schülervertretung hat folgende Organe: 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher 2. die Schülersprecherin

Mehr

SchülerInnenvertretung (SV) Statut

SchülerInnenvertretung (SV) Statut 1 SchülerInnenvertretung (SV) Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule (Standort Schreventeich) Statut Die SchülerInnenvertretung (SV) der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hat sich folgendes Statut gegeben:

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Inhaltsverzeichnis 1 Organe...1 2 Aufgaben...1 3 Klassensprecherin oder Klassensprecher...2 4 Aufgaben

Mehr

Statut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau

Statut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau Hahnheide-Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Trittau in Trittau i. E. Schülervertretung Im Raum 23 * 22946 Trittau * Tel. 04154 80780 * Fax 04154 807819 * Hahnheide-Schule.Trittau@Schule.LandSH.de

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. August 2013 gültig. Inhaltsverzeichnis Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen...1 1 Organe...1 2 Aufgaben...1

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014

Mehr

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014 Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Stand: August 2014 Übersicht über die Paragrafen des Statuts der Schülervertretung Präambel 1 Satzungsgrundlage 2 Grundsätze für Richtlinien

Mehr

Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek

Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek -Entwurf- Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek Inhaltsverzeichnis 1 Organe 2 Aufgaben 3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher; Kurssprecherinnen und Kurssprecher 4 Aufgaben

Mehr

Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April III 144

Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April III 144 Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April 2010 - III 144 Wesen und Aufgaben der Schülervertretung sind in den 79 ff. des Schleswig- Holsteinischen

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 20.02.2018

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der

Mehr

Statut der Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule Kiel

Statut der Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule Kiel Statut der Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule Kiel Die Schülervertretung der Ricarda-Huch-Schule hat sich in der Sitzung vom das folgende Statut gegeben: Inhaltsverzeichnis 1 Organe der Schülervertretung...3

Mehr

Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule

Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Die Schülervertretung der IKS hat sich nach dem Beschluss des Schülerparlamentes in der Sitzung am 20. März 2018 das folgende Statut gegeben: Die Schülervertretung

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasiums Wentorf

Statut der Schülervertretung des Gymnasiums Wentorf Statut der Schülervertretung des Gymnasiums Wentorf Die Schülervertretung des Gymnasiums Wentorf hat sich nach dem Beschluss der Klassensprecherkonferenz in der Sitzung am XX.XX.2018 das folgende Statut

Mehr

STATUT. der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg

STATUT. der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg STATUT der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg 1 Statut der Schülervertretung der Goethe-Schule Flensburg Präambel Wesen und Aufgaben der Schülervertretung sind in den 79 ff. des Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken

Mehr

Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck. vom 22. Januar 2018

Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck. vom 22. Januar 2018 Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck vom 22. Januar 2018 Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck vom 22. Januar 2018 Präambel Die Klassensprecher-Voll-Versammlung hat am

Mehr

Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow

Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG]

Mehr

I. Grundsätze der Schülervertretung

I. Grundsätze der Schülervertretung I. Grundsätze der Schülervertretung Artikel 1 Aufgaben und Ziele der Schülervertretung (1) Die Schülervertretung vertritt ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und Schüler des Scharnhorstgymnasiums

Mehr

Satzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim

Satzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim Satzung der SMV Markgräfler-Gymnasium Müllheim Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Aufgaben ( 1-3) 2. Organe der SMV ( 4-10) 4 Organe der SMV 5 Der Klassensprecher 6 Der Kurssprecher 7 Der Schülerrat

Mehr

SMV Satzung der Hoffmannschule

SMV Satzung der Hoffmannschule 1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.

Mehr

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die

Mehr

Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule

Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchulG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung 1. Aufgaben der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur

Mehr

Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide

Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide Präambel: I. Dies ist das Statut der Schülervertretung des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide (im folgenden Text auch abgekürzt als KGB)

Mehr

Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf

Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule Schule an den Standorten: Siegburgerstr. 137-139, 40591 Düsseldorf und Räuscherweg 40, 40221 Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf SV-Satzung des HHBK Niklas Lay, im Auftrag SV-Team 22.01.2011 Inhalt Inhalt...1 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...4 2.1. Wahl der Klassensprecher...4 2.2. Wahl

Mehr

Schülervertretung des Ulrichsgymnasiums Norden - Satzung -

Schülervertretung des Ulrichsgymnasiums Norden - Satzung - Präambel Die Schülervertretung ist die Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler, die das Ulrichsgymnasium Norden besuchen. 1 Allgemeines (1) Für die Schülervertretung gelten die einschlägigen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis SV-SATZUNG 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...3 2.1. Wahl der Klassensprecher...3 2.2. Wahl der Jahrgangsstufensprecher (Sek. II)...3 2.3. Wahl des Schülersprechers...3 2.4. Weitere

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Geschäftsordnung des Elternbeirates Geschäftsordnung des Elternbeirates Auf der Grundlage des Schulgesetzes für Baden Württemberg und der Elternbeiratsverordnung gibt sich der Elternbeirat folgende Geschäftsordnung: 1 Rechtsgrundlagen Die

Mehr

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der

Mehr

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg zuletzt geändert am 17.10.2011 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen dieser Wahl- und Geschäftsordnung sind die 3,8, 55 bis 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 30.07.2009 sowie

Mehr

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,

Mehr

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler

Mehr

SMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule

SMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule FRIEDRICH-SCHELLING-SCHULE Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Schulweg 6 74354 Besigheim Telefon: 07143/803010 Fax: 07143/31368 e-m@il: richter@friedrich-schelling-schule.de www.friedrich-schelling-schule.de

Mehr

SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule

SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7

Mehr

Schülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums

Schülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums Schülerverfassung des Otto-Nagel-Gymnasiums vom 27. April 2018 bisher nicht geändert ONG Schülerverfassung Seite 1! von! 14 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Klassen- und Kurssprecher*innen

Mehr

Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule

Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule Satzung der Schülervertretung an der Alexander-Coppel-Gesamtschule Für die Schülervertretung gelten in erster Linie die Vorschriften des Schulgesetzes und des SV- Erlasses des Schulministeriums NRW. Dieses

Mehr

Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach

Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach - Schülervertretung - Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach In der Fassung vom 14. Februar 2011 INHALT 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Gremien und Ämter der SV - Amtsperioden

Mehr

Geschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule

Geschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule Geschäftsordnung der Schülervertretung der Max Klinger Schule Präambel Die Schülervertretung (SV) der Max Klinger Schule ist die demokratisch legitimierte Vertretung der Schülerschaft unserer Schule. Sie

Mehr

Geschäftsordnung des Schülerrates Humboldtschule Gymnasium der Stadt Leipzig. Fassung vom

Geschäftsordnung des Schülerrates Humboldtschule Gymnasium der Stadt Leipzig. Fassung vom Geschäftsordnung des Schülerrates Humboldtschule Gymnasium der Stadt Leipzig Fassung vom 25.01.2019 Inhaltsverzeichnis Präambel...2 I. -Allgemeines-...2 1 Aufgaben und Ziele...2 2 Namensgebung...2 II.

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom Schulzentrum Rudersberg Grund-, Werkreal- und Realschule SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 04.04.2007

Mehr

SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen

SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 des Schulgesetzes (Stand: 18. Dezember 2013) und orientiert sich an dem Entwurf einer SMV-Satzung des Landesschülerbeirates.

Mehr

SMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach

SMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 8. September 2004 und vom 4. April 2007 (K. u. U. 2007, S. 70). I. Aufgabe der

Mehr

SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch

SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08.06.1976, zuletzt geändert am 20.07.2018.

Mehr

SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt Dezember 2017 SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt Aus... Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, es ist

Mehr

Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen

Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Wahlordnung a. Wahl der Klassensprecher

Mehr

Statut. für die Schülerinnen- und Schüler-Vertretung. des Gymnasiums Schloss Plön

Statut. für die Schülerinnen- und Schüler-Vertretung. des Gymnasiums Schloss Plön Statut für die Schülerinnen- und Schüler-Vertretung des Gymnasiums Schloss Plön vom 04.2015 1 AUFGABEN DER SV Die Schülervertretung (SV)... (1) nimmt die Interessen der Schülerschaft wahr und partizipiert

Mehr

Satzung. SMV am KvFG. SMV-Satzung

Satzung. SMV am KvFG. SMV-Satzung SMV am KvFG Satzung SMV-Satzung Die Grundlage dieser Satzung bilden das Schulgesetz 62 bis 70, die SMV- Verordnung in der Fassung vom 8.6.1976, zuletzt geändert am 8.9.2004 und die erste Satzung der SMV

Mehr

Struktur der SV der BBS III

Struktur der SV der BBS III Struktur der SV der BBS III Vorläufige SV-Satzung an der BBS III, Mainz INHALT: 1 Allgemeine Grundlagen der SV 2 Gremien und Ämter der SV - Amtsperioden und Wahlverfahren 3 Aufgaben der Schülersprecher

Mehr

SMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule.

SMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule. SMV-Satzung Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer, etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und die weibliche Form. Diese Satzung bezieht

Mehr

SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule

SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule Stand September 2002 SV-Satzung der Michael-Grzimek-Schule 1. Die Organe der SV 1.1 Die beschlussfassenden Organe der SV sind die Klassen 5 13, der Schülerrat und die Schülerversammlung; die ausführenden

Mehr

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV SV-Ordnung 1. Aufgaben der SV Die SV 1.1. vertritt im Rahmen ihrer Rechte & Pflichten die Schüler im Gesamten wie im Einzelnen. 1.1.1. Bis zum Ende des Schuljahres 2011-12 werden im Rahmen der SV-Arbeit

Mehr

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn.

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Dabei bezieht sich diese Satzung auf die 62 70 des Schulgesetzes (SchG) vom 01.08.1983

Mehr

Muster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom...

Muster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom... Geschäftsordnung des Elternbeirats der Schule vom... Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen Elternbeirat der GHWRS Horgenzell Aufgrund des 57 Abs.4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01. August 1983 (Ges.Bl.S.410) und des 28 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N.

Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N. Satzung der Schülermitverantwortung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Marbach a. N. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K. u. U. S. 584), zuletzt

Mehr

Satzung der Schülervertretung des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums Velbert

Satzung der Schülervertretung des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums Velbert Satzung der Schülervertretung des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums Velbert Satzungsrecht Die SV kann sich im Rahmen der geltenden Bestimmungen eine Satzung geben, in der Regelungen über Einzelheiten von Aufgaben

Mehr

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den Geschäfts- und Wahlordnung des Elternrates des Werner-von-Siemens-Gymnasium der Stadt Großenhain Auf der Grundlage der 45, 47 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) i.v.m. 13 der Elternmitwirkungsverordnung

Mehr

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: SchulKonfO BW Ausfertigungsdatum: 08.06.1976 Gültig ab: 01.08.1976 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1976, 523, K.u.U. 1976, 1151 Gliederungs-Nr:

Mehr

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums

SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums SMV-Satzung des Hochrhein-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Aufgrund des 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen

Mehr

Die Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Jahrgangsstufen-Elternvertreter bilden den Elternbeirat.

Die Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Jahrgangsstufen-Elternvertreter bilden den Elternbeirat. GESCHÄFTSORDNUNG DES ELTERNBEIRATS ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINES 1 RECHTSGRUNDLAGE Die Grundlagen dieser Geschäftsordnung bilden die 55 und 57 Schulgesetz (SCHG) sowie die 24 bis 29 Elternbeiratsverordnung

Mehr

SMV-Satzung - GaR. I. Aufgabe der SMV. Organe der SMV

SMV-Satzung - GaR. I. Aufgabe der SMV. Organe der SMV SMV-Satzung - GaR Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller

Mehr

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 und des 28 der Verordnung

Mehr

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen 3 II. Organisation der Schülervertretung 4 1.

Mehr

1. Abschnitt. Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goethe-Gymnasiums Freiburg. Allgemeines

1. Abschnitt. Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goethe-Gymnasiums Freiburg. Allgemeines Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goethe-Gymnasiums Freiburg Auf Grund des 57 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 und des 28 der Verordnung

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung.

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung. SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere

Mehr

SMV-Satzung am Remstal-Gymnasium

SMV-Satzung am Remstal-Gymnasium SMV-Satzung am Remstal-Gymnasium Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 Schulgesetz vom 01.08.1983 in der Fassung vom 09.Mai 2017 und der SMV-Verordnung vom 08.Juni 1976 in der Fassung vom 09.Dezember

Mehr

SMV-Satzung vom 1. Juli 2013

SMV-Satzung vom 1. Juli 2013 SMV-Satzung vom 1. Juli 2013 1 Inhaltsverzeichnis I. Aufgaben der SMV... 1. Interessensvertretung der Schüler... 2. Selbstgewählte Aufgaben... 3. Kooperationen... 4. Aktionen und Ausschüsse... II. Organe

Mehr

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main 1 Grundsätze (1) Der Schwerpunkt der Schülermitverantwortung liegt an der einzelnen Schule. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, müssen Schulleitung,

Mehr

SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen

SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen SMV-Satzung des Hebel-Gymnasiums Schwetzingen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9.Dezember 2015. Schüler, Klassensprecher,

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 4. 4. 07. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur

Mehr

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon Schülerorganisation Kantonsschule Wiedikon Goldbrunnenstrasse 80 8055 Zürich Zimmer 209 http://www.ks-wiedikon.ch/so so@ks-wiedikon.ch Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon 1. Name,

Mehr

SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim

SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim SMV-Satzung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Weinheim Die Schülermitverantwortung (SMV) ist Angelegenheit aller Schülerinnen und Schüler. Nur wenn alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere die älteren

Mehr

2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung.

2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung. Wahl- und Geschäftsordnung des Fördervereines der Grundschule im Rot, Eppingen Aufgrund 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultur und Sport für Fördervereine und Pflegschaften an öffentlichen Schulen

Mehr

Vom 29. Juni Teil 1. 1 Allgemeines

Vom 29. Juni Teil 1. 1 Allgemeines Verordnung über die Wahl, die Organisation und das Verfahren der Vertretungen der Schüler und Erziehungsberechtigten im Bereich der Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (Schulmitwirkungsverordnung - SchMWVO

Mehr

Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium

Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium Statut der Schülervertretung am Carl-Jacob-- Burckhardt- Gymnasium Die Schülerschaft des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums hat sich dieses Statut in der vorliegenden Form, das am 15.09.2016 von der Klassensprechervollversammlung

Mehr

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina

Mehr

Wahlordnungsvorschriften zu den Wahlen der Klassensprecher, des Schülersprechers, der Schulkonferenzmitglieder und des Vertrauenslehrers.

Wahlordnungsvorschriften zu den Wahlen der Klassensprecher, des Schülersprechers, der Schulkonferenzmitglieder und des Vertrauenslehrers. Wahlordnungsvorschriften zu den Wahlen der Klassensprecher, des Schülersprechers, der Schulkonferenzmitglieder und des Vertrauenslehrers. Die Wahlordnungsvorschriften regeln: 1. die Amtszeit 2. den Wahlmodus

Mehr

Geschäftsordnung. des Schülerrates des Geschwister-Scholl-Gymnasiums

Geschäftsordnung. des Schülerrates des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Geschäftsordnung des Schülerrates des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Freiberg Präambel Der Schülerrat des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Freiberg ist die demokratisch legitimierte Vertretung der Schülerschaft

Mehr

SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach

SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 23. Februar 2016 und die SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der

Mehr

SMV-Satzung (Stand: )

SMV-Satzung (Stand: ) SMV-Satzung (Stand: 11.10.2013) Einleitung Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem

Mehr

GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel!

GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel! GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel! Geschäftsordnung des Gesamtelternbeirats der öffentlichen Schulen des

Mehr

Satzung des Schülerrats des. Inhalt. 1 Namensgebung. 2 Die Satzung des Schülerrates des Pestalozzi-Gymnasium Heidenau 2.1 Satzung 2.

Satzung des Schülerrats des. Inhalt. 1 Namensgebung. 2 Die Satzung des Schülerrates des Pestalozzi-Gymnasium Heidenau 2.1 Satzung 2. Pestalozzi-Gymnasium Heidenau Hauptstraße 37, 01809 Heidenau Tel.: 03529-512371 Fax: 03529-515779 E-Mail: sekretariat@pestalozzigymnasium-heidenau.de Außenstelle: Ernst-Schneller-Str. 12, 01809 Heidenau

Mehr

SMV-Satzung für das FEG

SMV-Satzung für das FEG SMV-Satzung für das FEG Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der bei Abfassung aktuell gültigen SMV-Verordnung. I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller

Mehr

Schülerrat des Martin-Andersen-Nexö-Gymnasiums Dresden

Schülerrat des Martin-Andersen-Nexö-Gymnasiums Dresden Inhalt 1 Namensgebung... 2 2 Aufgaben und Ziele... 2 3 Organe... 2 4 Mitgliedschaft im Schülerrat... 2 Teil B Regelungen zur Schülerratssitzung... 2 5 Allgemeine Regelungen zur Schülerratssitzung... 2

Mehr

Jugendordnung der Schützenjugend des Schützenverein Langenfeld 1834 e.v.

Jugendordnung der Schützenjugend des Schützenverein Langenfeld 1834 e.v. Jugendordnung der Schützenjugend des Schützenverein Langenfeld 1834 e.v. Erstellt: 14.07.2017 1 1 Name Die Jugend des Schützenverein Langenfeld 1834 e.v. ist die Schützenjugend des SVL 1834 e.v.. Sie ist

Mehr

DEUTSCHE SCHULE COLEGIO ALEMÁN SANTA CRUZ DE TENERIFE

DEUTSCHE SCHULE COLEGIO ALEMÁN SANTA CRUZ DE TENERIFE Satzung für die Schülervertretung der Deutschen Schule Santa Cruz de Tenerife 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung In der Schülervertretung (SV) sind alle Schüler der Deutschen Schule Teneriffa (DST) zusammengeschlossen.

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung

Mehr

Satzung. des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach

Satzung. des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach Auf Grund der 4 c, 5 und 8 c, 50 und 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBL. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

1. Abschnitt: Allgemeines

1. Abschnitt: Allgemeines Elternbeirat am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen Geschäftsordnung des Elternbeirats des Goldberggymnasiums Sindelfingen (GGS) vom 15.01.2014 Aufgrund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Antrag auf Änderung der Satzung. Satzung der Schülervertretung

Antrag auf Änderung der Satzung. Satzung der Schülervertretung Antrag auf Änderung der Satzung Die KSV möge beschließen, die Satzung der Schülervertretung des Gymnasiums am Kurfürstlichen Schloss zu Mainz, welche am 03.02.1997 in Kraft trat und zuletzt im Januar 2016

Mehr

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der

Mehr

Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau

Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau 1 Vorwort Die Schülerinnen und Schüler der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad

Mehr

SMV-Satzung. Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.

SMV-Satzung. Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen. SMV-Satzung I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler 1. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf

Mehr

Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen

Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen Die Satzung der Schülervertretung (SV) des Peter-Paul-Rubens Gymnasiums Siegen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Ablauf der Wahlen in einem

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018

Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018 Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018 Auf Grund des 57 Abs. 4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden Württemberg (SchG) in der derzeit gültigen Fassung und des 28 der

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp Satzung Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp Seite: 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp Satzung für den SPD-Ortsverein Trappenkamp 1 Bereich und Sitz

Mehr