Hochschuleigenes Auswahlverfahren für Lehramtsstudiengänge

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1 Hochschuleigenes Auswahlverfahren für Lehramtsstudiengänge Achtung dieses Formular ist zu verwenden, wenn Sie sich für die Lehramtsstudiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen bewerben! Bewerber für das Europalehramt brauchen dieses Formular nicht ausfüllen! 1. Schulische Leistungen ( 6 Satzung Hochschule) HZB Note (z.b. 2,6), 2. Außerschulische sonstige Leistungen ( 6 Satzung Hochschule) a) Berufsausbildung (mindestens zwei hre) b) Einschlägige Tätigkeit (mindestens zwei hre) c) Praktische Tätigkeit (mindestens ein hr) zu 2. a) abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei hren zu 2. b) einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei hren (auch ohne Berufsausbildung) zu 2. c) praktische Tätigkeit von mindestens einem hr 1

2 Hochschuleigenes Auswahlverfahren für den Bachelor-Studiengang SportGesundheitFreizeit Achtung dieses Formular nur verwenden, wenn Sie sich für diesen Studiengang bewerben! 1. Schulische Leistungen ( 6, Abs. 2 Satzung Hochschule) HZB Note (z.b. 1,7), Sport-Noten der Halbjahre in der gymnasialen Oberstufe (z.b. 10 / 11 / 14 / -- ) 2. Außerschulische sonstige Leistungen ( 6, Abs. 3 Satzung Hochschule) a) einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 1-jährige Tätigkeit in einschlägigen Bereichen b) Leistungen und Weiterbildung im außerschulischen Sportbereich c) Wehr-, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches hr zu 2. a) einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 1-jährige Tätigkeit in einschlägigen Bereichen /Verein zu 2. b) Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (z.b. Trainer C, Fachübungsleiter F, Jugendleiter, Organisationsleiter) oder vergleichbare Lizenzen (z.b. DLRG, Gruppenleiterlizenzen) /Verein zu 2. b) Vordere Platzierung bei bedeutenden Meisterschaften Lfd. Nr. des Datum Art des Wettbewerbs / Sportart Platzierung Nachweises zu 2. b) Mitgliedschaft in einem Leistungskader Lfd. Nr. des Zeitraum Sportart Bezeichnung des Kaders Nachweises von bis zu 2. c) Wehr-, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches hr oder ein gleichwertiger Dienst 2

3 Hochschuleigenes Auswahlverfahren für den Bachelor-Studiengang Pädagogik der Kindheit Achtung dieses Formular nur verwenden, wenn Sie sich für diesen Studiengang bewerben! 1. Schulische Leistungen ( 6, Abs. 2 Satzung Hochschule) HZB Note (z.b. 1,7), 2. Außerschulische sonstige Leistungen ( 6, Abs. 2 Satzung Hochschule) a) Beruf, abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium, Berufstätigkeit b) Praktika, Wehr-, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches hr, Au Pair und sonstige geregelte Freiwilligendienste c) Ehrenamt d) Sonstige praktische Tätigkeiten (Erziehung oder häusliche Pflege) zu 2. a) Abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium, mindestens 1- jährige berufliche Tätigkeit (auch Teilzeit mind. 40 %) /Verein zu 2. b) Praktika, Wehr-, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches hr, Au Pair und sonstige geregelte Freiwilligendienste (mind. 6 Monate, mind. 16 Wochenstunden) Lfd. Nr. des Datum Tätigkeit Platzierung Nachweises zu 2. c) Ehrenamt (in einem Zeitraum von 2 hren mind. 50 Stunden) zu 2. c) Sonstige praktische Tätigkeiten - Erziehung oder häusliche Pflege (1 hr oder mehr) 3

4 Erläuterungen zum Auswahlverfahren Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung Die Auswahl erfolgt aufgrund einer zu bildenden Rangliste. Die Punkte für diese Rangliste werden nach folgenden zwei Kriterien vergeben: 1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) max. 60 Punkte Im Bachelor-Studiengang SportGesundheitFreizeit außerdem die Bewertung der im Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe erzielten Noten max. 30 Punkte 2. Bewertung von außerschulischen sonstigen Leistungen Umrechung der HZB-Note in Bewertungspunkte (BP) Die maximal 60 Bewertungspunkte, die für die Durchschnittsnote der HZB erreichbar sind, werden in 2-Zehntelschritten mit jeweils vier Punkten vergeben, beginnend mit 3,9 = 4 Punkte und endend mit 1,0 = 60 Punkte. Die Note 4,0 ergibt 0 Punkte (vgl. Anlage 1). Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. HZB-Note BP HZB-Note BP HZB-Note BP HZB-Note BP 1,0 1,8 2,6 3, ,1 1,9 2,7 3,5 12 1,2 2,0 2,8 3, ,3 2,1 2,9 3,7 8 1,4 2,2 3,0 3, ,5 2,3 3,1 3,9 4 1,6 2,4 3, ,7 2,5 3,3 4,0 0 Im Bachelor SportGesundheitFreizeit Umrechung der Sport-Note in Bewertungspunkte Sport- Note BP Sport-Note BP Sport-Note BP Sport-Note BP Die so errechnete Punktzahl kann durch den Nachweis von außerschulischen sonstigen Leistungen verbessert werden. Bewertung der außerschulischen Leistungen in den Lehramtsstudiengängen a) abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei hren in einem anerkannten Ausbildungsberuf: 10 Punkte b) mindestens 2-jährige einschlägige Tätigkeit: 10 Punkte c) mindestens 1-jährige praktische Tätigkeit: 10 Punkte In den Teilbereichen kann jeweils nur eine Leistung berücksichtigt werden, max. 30 Punkte. Beispiele einschlägige Tätigkeiten Lehrende Tätigkeiten, z. B. - Fachlehrer/-in, Trainer/-in) oder Tätigkeiten, in denen eine Lehrtätigkeit eine wichtige Rolle spielt (z. B. Ausbilder/-in in Handwerk, Handel, Industrie) Tätigkeiten im Sozialbereich, z. B. - Erzieher/-in, Sozialarbeiter/-in, Beschäftigungstherapeut/-in, Bewährungshelfer/-in) Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, z. B. - Krankenschwester, Krankenpfleger, Krankengymnast/-in, Logopäde/Logopädin) Erziehung eines oder mehrerer eigener oder angenommener Kinder Beispiele praktische Tätigkeiten Auslandsaufenthalte, z.b. - einjähriger Auslandsaufenthalt im Rahmen eines pädagogischen Austauschprogramms Kirchliche Jugendarbeit, z. B. - Leitung kirchlicher Kinder- und Jugendgruppen (Jugendleiter/-in) - Leitung Kindergottesdienstgruppen Musik/Kunst, z. B. - Schülermentor/-in Musik/Kunst - Gruppenleiter/-in in Musikvereinen Sport, z. B. - Schülermentor/-in Sport - Übungsleiter/-in in Sportvereinen Verkehrserziehung, z. B. - Schülermentor/-in Verkehrserziehung Natur- und Umweltschutz, z. B. - Mentorenprogramm Umweltschutz - Jugendleiter/-in in Umweltschutzorganisationen - Freiwilliges Ökologisches hr Sozialer Bereich, z. B. - Ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich - Freiwilliges Soziales hr - Mitarbeit bei Freizeiten Technischer Bereich, z. B. - Jugendfeuerwehren (Ausbildungsleiter/-in, Jugendleiter/-in) - Technisches Hilfswerk (Ausbildungsleiter/-in, Jugendleiter/-in) Pflichtdienste, z. B. - Wehrdienst, Zivildienst 4

5 Bewertung der außerschulischen sonstigen Leistungen im Bachelor SportGesundheitFreizeit a) Einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 1-jährige Tätigkeit in einschlägigen Bereichen. max. 15 Punkte b) Leistungen und Weiterbildung im außerschulischen Sportbereich. Dazu zählen: Lizenzen des Deutschen Sportbundes (z.b. Trainer C, Fachübungsleiter F, Jugendleiter, Organisationsleiter) oder vergleichbare Lizenzen (z. B. DLRG, Gruppenleiterlizenzen), vordere Platzierung bei Landesmeisterschaften oder die Mitgliedschaft in einem Leistungskader. Jedes Mitglied der Auswahlkommission bewertet die Leistungen in diesem Bereich gesondert auf einer Skala von 1 bis 10 Punkten. Danach wird aus der Summe der von den einzelnen Mitgliedern vergebenen Punktzahlen das arithmetische Mittel berechnet. max. 10 Punkte c) Wehr- bzw. Zivildienst sowie Freiwilliges Soziales oder Ökologisches hr oder ein gleichwertiger Dienst. max. 5 Punkte Es können für alle 3 Teilbereiche zusammen max. 30 Punkte vergeben werden. Bewertung der außerschulischen sonstigen Leistungen im Bachelor Pädagogik der Kindheit a) Bewertung Beruf / abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium max. 51 Punkte Für Ausbildungen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben werden, werden keine Punkte vergeben. Mind. 2-jährige Ausbildung Berufliche Tätigkeit (auch Teilzeit mind. 40%) 1 hr 2 hre oder mehr ErzieherInnen: Ausbildung Berufliche Tätigkeit (auch Teilzeit mind. 40%) 1 hr 2 hre oder mehr max. 18 Punkte max. b) Bewertung Praktika / Wehrdienst / Zivildienst / Freiwilliges Soziales hr / Ökologisches hr / Au Pair / sonstige geregelte Freiwilligendienste max. Praktika sind definiert als nicht gegen Bezahlung geleistete praktische Tätigkeiten in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen mit einem Zeitumfang von mindestens 16 Wochenstunden. Für Praktika, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben wurden, werden keine Punkte vergeben. 6 Monate 9 Monate 12 Monate und mehr c) Bewertung Ehrenamt max. Das Ehrenamt ist definiert als ohne Bezahlung geleistete Tätigkeit in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen. Bepunktet wird der Umfang des ehrenamtlichen Engagements, das innerhalb eines Zeitraums von zwei hren geleistet wurde. Ab 50 Stunden Ab 100 Stunden Ab 200 Stunden Ab 300 Stunden 3 Punkte d) Sonstige praktische Tätigkeiten max. Erziehung eines eigenen Kindes, Stief- oder Pflegekindes ( 33 SGB VIII), 1 hr oder mehr Häusliche Pflege (i. S. von 36 SGB XI), 1 hr oder mehr Es können für alle Teilbereiche zusammen max. 87 Punkte vergeben werden. 5

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