WS 2013/14: Auswege aus der Euro-Krise.
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- Frieda Bäcker
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1 Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: WS 2013/14: Auswege aus der Euro-Krise. Können der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (Fiskalvertrag -pakt) in der Wirtschafts- und Währungsunion die Währung retten? konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 1
2 Agenda I. Einführung II. III. Schritte in die Eurokrise ein Rückblick Europäische Regeln / Finanzhilfesysteme zur Sicherung oder Wiederherstellung der finanziellen Stabilität der Euro-Zone - eine Übersicht Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 2
3 III. Europäische Regeln / Finanzhilfesysteme zur Sicherung oder Wiederherstellung der finanziellen Stabilität der Euro-Zone - eine Übersicht 1. Stabilitäts- und Wachstumspakt 2. Verstärkte Überwachung 3. Fiskalvertrag bzw. Fiskalpakt (ppt IV) 4. Finanzhilfesysteme für Programmländer a) 1.u.2. Rettungspaket für Griechenland b) Irland, Portugal c) Spanien, Zypern 5. Finanzhilfesysteme für Eurostaaten a) Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) b) Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) c) Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) (ppt V) 6. Literaturauswahl Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 3
4 III.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und seine Komponenten Quelle: eigene Darstellung konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 4
5 III.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Quelle: Mit Hilfe des Pakts sollen überwacht werden Die öffentlichen Defizite und Schuldenstände der Mitgliedsstaaten, die Entwicklung makroökonomischer Indikatoren. 1.2 Die Überwachung erfolgt im Rahmen des Europäischen Semesters. In diesem Verfahren werden die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten jährlich im voraus abgestimmt. 1.3 Der Pakt wurde 1997 vereinbart, 2010 und 2011 durch 5 Verordnungen und eine Richtlinie reformiert (sog. Six-Pack). 1.4 Dabei wurden die Sanktionsverhängung bei Verletzungen des Pakts vereinfacht und die makroökonomische Überwachung neu eingeführt. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 5
6 der Pakt in der Kritik Quelle: Präventive Komponente: Sanktionen nicht abschreckend genug, Sanktionsverhängung nicht ausreichend automatisiert (letztlich entscheidet der Rat), Rat kann Verhängung von Sanktionen verhindern, indem er das Verfahren frühzeitig stoppt oder abschwächt. Korrektive Komponente (Defizitverfahren): stärkere Berücksichtigung des Schuldenstandes sachgerecht. Einhaltung der Vorgaben zweifelhaft (Dominanz des Rates, Sünder entscheiden über Sünder, notwendige Einsparungen größer als drohende Sanktionen). Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 6
7 III. 2. Verstärkte Überwachung a) Das Verfahren kann dazu führen, dass der Rat einem Euro-Staat empfiehlt vorbeugende korrigierende Maßnahmen zu erlassen. b) Dazu muss der Euro-Staat gravierende Schwierigkeiten haben seine finanzielle Stabilität aufrecht zu erhalten oder ihm müssen solche Schwierigkeiten drohen und es müssen negative Auswirkungen auf andere Euro-Staaten wahrscheinlich sein. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 7
8 III.3. Der Stabilitätspakt und seine Sollbruchstellen 1997: Grenzwerte für Staatshaushalt (Neuverschuldung 3%) und Schuldenstand (60%); Art. 126 AEUV. 2003: Deutschland + Frankreich verletzen Pakt ohne Konsequenzen. 2005: Abweichung von Defizitgrenzwerten in konjunkturell schlechten Zeiten erlaubt. 2011: Verschärfung des Pakts: Europäisches Semester. 2012: Flexibilisierung des Pakts d.h. Abweichungen vom präventiven Arm des Pakts durch Zukunftsinvestitionen erlaubt. 2013: Kleinrechnung der sog. natürlichen Arbeitslosigkeit + damit Senkung des strukturellen Defizits auf Wiedervorlage. 2013: Abweichung von 3%-Regel, wenn unterkapitalisierte Banken aus Steuermitteln mit neuem Kapital ausgestattet werden als einmalige Maßnahme. Von 17 Eurostaaten befinden sich z. T. 12 im Defizitverfahren (3% - Grenze) mit jeweiligen Zieljahren. Quelle: FAZ konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 8
9 III.4. Finanzhilfesysteme (Kredite) für Programmländer Stand 9/ Die Programmländer a) 1.u.2. Rettungspaket für Griechenland ( ) b) Irland ( ), Portugal ( ) c) Spanien ( ), Zypern ( ) 2. Hilfe über die Rettungsschirme a) Knüpfung an Auflagen b) Zeitliche Begrenzung 3. Mögliche Modifikationen zukünftiger Hilfen a) Zinssenkung b) Zeitliche Streckung c) Schuldenschnitt Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 9
10 III. 4. Finanzhilfesysteme für Programmländer (Stand: ) Quelle: _Fakten/europaeische-finanzhilfen-im-ueberblick-pdf.pdf? blob=publicationfile&v=33 a) Finanzhilfen für Griechenland zugesagt: 246 Mrd. ( ) Paket I: 73 Mrd. (ausgezahlt) Eurozone: 52,9 Mrd., IWF: 20,1 Mrd. Deutscher Anteil: 15,17 Mrd. Paket II: 163,7 Mrd. (ausgezahlt) EFSF: 144,6 Mrd. IWF 19,1 Mrd. Deutscher Anteil: 43 Mrd. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 10
11 Quelle: Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 11
12 das 1. Ergebnis: Die Gesamte Schuldenstruktur Quelle: faz.net konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 12
13 das 2. Ergebnis: Die Schuldenquote Quelle: faz.net konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 13
14 III.4. Finanzhilfesysteme für Euro-Staaten ( Programmländer) b) Irland zugesagt: 85 Mrd., Portugal zugesagt: 79,5 Mrd. b) Finanzhilfen für Irland: 67,5 Mrd. ausgezahlt EFSM: 22,5 Mrd. EFSF: 17,7 Mrd. IWF: 22,5 Mrd. Bilaterale Hilfen: 4,8 Mrd. Deutscher Anteil: 6,2 Mrd. (i. Rahmen EFSF) c) Finanzhilfen für Portugal 62,9 Mrd. ausgezahlt EFSF: 19,0 EFSM: 22,1 IWF: 21,8 Deutscher Anteil: 12 Mrd. (5 EFSM, 7 EFSF) Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 14
15 III.4. Finanzhilfesysteme für Euro-Staaten ( Programmländer) d) Spanien zugesagt 100 Mrd., Zypern zugesagt 10 Mrd. d) Finanzhilfen für Spanien: 41,4 Mrd. ausgezahlt ESM - Paket: 41,4 Mrd. Deutscher Anteil: 27 Mrd. (ESM) e) Finanzhilfen für Zypern: 3 Mrd. ausgezahlt ESM: 9 Mrd. IWF: 1 Mrd. Deutscher Anteil: 2,4 Mrd. (ESM) Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 15
16 III.5. Finanzhilfesysteme für Eurostaaten a) Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM, 5/2010), s.d. Art.122 AEUV Der EFSM ist ein EU-Gemeinschaftsinstrument. Er steuert zu dem im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms 60 Milliarden Euro bei. Der deutsche Finanzierungsanteil entspricht dem Anteil am EU-Haushalt in Höhe von rund 20 Prozent. Mit der Ablösung durch den permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird der EFSM ersatzlos wegfallen. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 16
17 III.5. Finanzhilfesysteme für Eurostaaten a) Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM, 5/2010), s.d. Art.122 AEUV Grundlage Art. 122 AEUV Finanzvolumen 60 Mrd. (EU-Haushaltsmittel), davon Deutschland 20% = 12 Mrd. Verfahren: Kreditantrag bei EU-Kommission Rat der EU entscheidet über Vergabe Das zu vergebende Kreditvolumen nimmt die Kommission im Namen der EU als Anleihen der betroffenen Staaten am Kreditmarkt auf. EFSM wird durch ESM (6/2013) abgelöst Kritik: Verstoß gegen Art. 125 AEUV? Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 17
18 III. 5. Finanzhilfesysteme für Euro-Staaten b) Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) 6/2010; 10/ Rechtliche Konstruktion: Zweckgesellschaft, Rahmenvertrag Erhöhung des operativen Finanzvolumens (440/780 Mrd. ) Instrumente ( Finanzhilfefazilitäten ): Ausgabe eigener Wertpapiere (verbürgt durch Euro-Länder) Gewährung einfacher Darlehen Darlehen gezielt zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten Vorsorgliche Fazilitäten (Kreditlinien, die bei Bedarf gezogen werden können) Ankauf von Staatsanleihen am Primär- und Sekundärmarkt Anforderungen: Grundlegende Reformprogramme des beantragenden Staates Unabdingbarkeit/Verhinderung von Ansteckungsgefahren/außergewöhnliche Umstände/Haushaltsauflagen (MoU) Zinshöhen niedrig, da Euroländer bürgen Entscheidungsregeln: Einvernehmlich (übrige Staaten, EZB, evtl. IWF) Sicherungsgeber entscheiden ohne Gegenstimmen Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages weitgehend Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 18
19 III.4. Finanzhilfesysteme für Eurostaaten b) Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) in alter (2010) und neuer (2011) Fassung Quelle: iw-dienst, 39, :7 konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 19
20 bisherige Ausschöpfung des EFSF in Mrd. Quelle: n_und_fakten/europaeische-finanzhilfen-im-ueberblick-pdf.pdf? blob=publicationfile&v=33 Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 20
21 III.4. Finanzhilfesysteme für Eurostaaten b) Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)- eine Bewertung Quelle: Nur kurzfristige Liquiditätshilfe über den Fonds, keine Lösung der Krisenursache. Verstetigung der aktuellen Krise möglich, wenn EFSF- Hilfe keine grundlegenden Reformauflagen vorsieht oder deren Nichtbeachtung nicht mit Streichung weiterer Finanzzahlungen bestraft wird. Finanzhilfeempfänger entscheiden mit über Auszahlung weiterer Hilfen an jene Länder, die vor ihnen Hilfe erhalten haben (!). Bei Verlust des AAA Ratings: Nachschusspflichten unkontrollierbare Haushaltsbelastungen Glaubwürdigkeit der EFSF. Kreditvergabe zur Rekapitalisierung von Banken durch EFSF verstärkt ihr Drohpotential. Ankäufe von Staatsanleihen durch EFSF verändern Basisdaten eines Staates nicht sie senken den Reformdruck. Probleme durch EFSF Käufe auf Sekundär- und Primärmärkten offensichtlich. Quelle: konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 21
22 7. Literaturauswahl (Wirtschafts- und Stabilitätspolitik) Euro/Zahlen_und_Fakten/europaeische-finanzhilfen-im-ueberblickpdf.pdf? blob=publicationfile&v=33 (Finanzhilfesysteme Programmländer) (EFSF-Vertrag) konegen, ifpol uni münster, WS 13/14 *** 22
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