Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person I. Die juristische Person II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person I. Die juristische Person II"

Transkript

1 Rechtssubjekte Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften ohne Subjektqualität Die natürliche Person I Die natürliche Person II Geburt Tod Geschäftsschulden Persönliche Schulden Geschäftsfähigkeit Verantwortung für Dritthandeln unfähig beschränkt unbeschränkt Deliktsfähigkeit Die juristische Person I Die juristische Person II Löschung e 1

2 Die Verdoppelung des Personenvereinigungen Privatperson Bankkredit -GmbH Gesellschafter Geschäftsführer Rechtszuständigkeit Verwaltungszuständigkeit Haftung Fragen und Probleme B Grundstückseigentum Eigentum am uto Mietzinsforderung C Wer ist der Eigentümer einer Sache in der? Wegen welcher nsprüche kann man in das Eigentum einer vollstrecken? Was benötigt man zur Vollstreckung in das Eigentum einer? Wer kann über das Eigentum der verfügen? Hat der er ein Recht an einer der gehörenden Sache? Grundstückseigentum B Gesamthand Mietzinsforderung C Eigentum am uto Fragen und Probleme Wer ist der Eigentümer einer Sache in der Gesamtshandsgemeinschaft? Wegen welcher nsprüche kann man in das Eigentum einer vollstrecken? Was benötigt man zur Vollstreckung in das Eigentum einer? Wer kann über das Eigentum der verfügen? Hat der Gesamthänder ein Recht an einer der Gesamthand gehörenden Sache? 2

3 Die offene Handelsgesellschaft I Die offene Handelsgesellschaft II 124 bs. 2 HGB 128 HGB Tätigkeit uflösung e Die BGB-Gesellschaft?????????? Unternehmenstragende Gesellschaft Die BGB-Gesellschaft I Keine Gesellschafter in in gesamthänderischer Verbundenheit Gemeinsame Geschäftsführung Gemeinsame Vertretung Nicht unternehmenstragende Gesellschaft Gemeinsam begangenes Delikt Die BGB-Gesellschaft II Die BGB-ußengesellschaft I 736 ZPO Tätigkeit uflösung e 3

4 Die BGB-ußengesellschaft II Rechtsobjekte 128 HGB körperlich unkörperlich beweglich unbeweglich dinglich relativ Eigentum Beschränkte dingliche absolut Rechtsobjekte und Besitz Rechtsobjekte als des Geschäftsverkehrs Besitz körperlich unmittelbar mittelbar beweglich unbeweglich Eigenbesitz Fremdbesitz Begründung Übertragung ufgabe Trennungs- und Trennung und bstraktion Die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung Der Vollzug der Übertragung - die Verfügung Einigung btretung rechtliche Übertragung Übergabe 4

5 Wirksamkeitskombination I Wirksamkeitskombination II Erfüllungsanspruch rechtliche Übertragung Kein Vindikationsanspruch Kein Berichtigungsanspruch Wirksamkeitskombination III Wirksamkeitskombination IV Bereicherungsanspruch rechtliche Übertragung rei vindicatio Grundbuchberichtigungsanspruch Keine Rückübertragung Begründung von n und Pflichten e Selbstbestimmung Fremdbestimmung einseitig Vertrag mehrseitig Beschluss Vertragliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Schuldrecht recht Familienrecht Erbrecht einseitig verpflichtend zweiseitig verpflichtend Synallagma Primär Sekundär unvollkommen vollkommen 5

Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person II. Die juristische Person I

Rechtssubjekte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die natürliche Person II. Die natürliche Person I. Die juristische Person II. Die juristische Person I Rechtssubjekte Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften

Mehr

Begründung von Rechten und Pflichten. Bürgerliches Vermögensrecht I. Rechtsgeschäfte. Willenserklärung. Klassische Fallkonstellationen

Begründung von Rechten und Pflichten. Bürgerliches Vermögensrecht I. Rechtsgeschäfte. Willenserklärung. Klassische Fallkonstellationen Begründung von Rechten und Pflichten Bürgerliches Vermögensrecht I Selbstbestimmung Fremdbestimmung Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie

Mehr

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik

Mehr

Rechtsgeschäfte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Willenserklärung. Klassische Fallkonstellationen. Entscheidungsgrundsätze

Rechtsgeschäfte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Willenserklärung. Klassische Fallkonstellationen. Entscheidungsgrundsätze Bürgerliches Vermögensrecht I einseitig Rechtsgeschäfte mehrseitig Vertrag Beschluss Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Schuldrecht

Mehr

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick

A. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik

Mehr

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte.

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte. 4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag I. Verkäufer Käufer Beziehung 1. Rechtsgeschäftliche Begründung Verkäufer und Käufer stehen in einer rechtlichen Beziehung, auf Grund derer sie von dem jeweils

Mehr

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen) O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen

Mehr

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989

Mehr

Unterscheidung in der Rechtssprechung

Unterscheidung in der Rechtssprechung Unterscheidung in der Rechtssprechung Verwaltungsrechtweg (VG) in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten solange nicht verfassungsrechtlicher Art (BVerfG), soweit nicht durch Bundesgericht einem anderen

Mehr

Beispielsfall 1. Folie 2. Vorlesung BGB-AT Christof Wagner, LL.M. (Cambridge)

Beispielsfall 1. Folie 2. Vorlesung BGB-AT Christof Wagner, LL.M. (Cambridge) Geschäftsfähigkeit Teil 1 Folie 1 Beispielsfall 1 Der zehnjährige Max ist Eigentümer eines 10 Euro Scheins. Seine Eltern haben ihm ausdrücklich verboten, Süßigkeiten zu erwerben. Dennoch sucht er den Süßwarenhändler

Mehr

Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5.

Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Beispielsfall: A betritt eine Bäckerei und bestellt zwei Brötchen. Die Verkäuferin

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Rechtsobjekte Rechtsobjekte werden durch die Rechtsordnung einem Rechtssubjekt in Form der Nutzung oder Verwertung zugeordnet.

Rechtsobjekte Rechtsobjekte werden durch die Rechtsordnung einem Rechtssubjekt in Form der Nutzung oder Verwertung zugeordnet. 20 Zivilrecht Deliktsfähigkeit Die Fähigkeit, sich durch schuldhaftes Handeln verantwortlich zu machen. Die Deliktsfähigkeit befasst sich mit der Frage nach der Verantwortung für ein Handeln, das zu einem

Mehr

Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht - Allgemeiner Teil Professor Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 16. Auflage 2005 Brox/Walker,

Mehr

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89).

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB 1-89). Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische

Mehr

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12

Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftswissenschaftler) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2011/12 (für Wirtschaftswissenschaftler) Wintersemester 2011/12 Veranstaltungsgliederung A. Zur Veranstaltung B. Grundlagen des s I. Standort des s in der Rechtsordnung II., Gesellschaft, Gesellschaftsformen III.

Mehr

Grundkurs I Zivilrecht

Grundkurs I Zivilrecht , Grundkurs I Zivilrecht WiSe 2009/2010 Prof. Dr. 1 Anforderungen an die Fähigkeit, rechtswirksam zu handeln Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Testierfähigkeit Ehefähigkeit Deliktsfähigkeit Parteifähigkeit

Mehr

Abkürzungsverzeichnis...XIII

Abkürzungsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung

Mehr

Zivilrecht. BGB AT Allgemeinen Lehren und Allgemeiner Teil Juristische Personen*

Zivilrecht. BGB AT Allgemeinen Lehren und Allgemeiner Teil Juristische Personen* Zivilrecht BGB AT Allgemeinen Lehren und Allgemeiner Teil Juristische Personen* AGG Abschnitt 1: Allgemeiner Teil, 1-5 Abschnitt 2: Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung, 6-18 Abschnitt 3: Schutz

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich

Mehr

III. Das dingliche RechtsG

III. Das dingliche RechtsG III. Das dingliche RechtsG 1. Definition und gesetzliche Regelung 2. Unterschiedliche Regeln für Grundstücke und bewegliche Sachen 3. Anwendbare Vorschriften 4. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip 5.

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1 IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt

Mehr

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt

Mehr

Ausgangsbeispiel. Mit welchen rechtlichen Folgen muß S rechnen? Welche dieser möglichen Folgen werfen Fragen des Bürgerlichen Rechts auf?

Ausgangsbeispiel. Mit welchen rechtlichen Folgen muß S rechnen? Welche dieser möglichen Folgen werfen Fragen des Bürgerlichen Rechts auf? Folie 1 Ausgangsbeispiel Bei einer Wirtshausschlägerei in der Gaststätte des Greger [G] zertrümmert Schmidt [S] einen Bierkrug auf dem Kopf des unbeteiligten Otto [O], der nicht schnell genug flüchten

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Notwendigkeit einer Rechtsordnung Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft

Mehr

Wiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Wiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip Wiederholung Trennungs- und Abstraktionsprinzip 1. Das Trennungsprinzip Schuldrechtlicher (obligatorischer) Vertrag und dinglicher Vertrag (Verfügung) sind von einander getrennt. Durch Verpflichtungsgeschäfte

Mehr

2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften

2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2.1 Die Rechtsubjekte und die Rechtsobjekte Die Beziehungen der natürlichen und von juristischen Personen (Rechtssubjekte) untereinander sowie

Mehr

Prof. Dr. Martin Avenarius INSTITUT FÜR RÖMISCHES RECHT UNIVERSITÄT ZU KÖLN. Grundkurs Bürgerliches Recht für Anfänger.

Prof. Dr. Martin Avenarius INSTITUT FÜR RÖMISCHES RECHT UNIVERSITÄT ZU KÖLN. Grundkurs Bürgerliches Recht für Anfänger. Grundkurs Bürgerliches Recht für Anfänger - Materialien - Achtung: Die nachfolgenden Materialien entsprechen Übersichten und Fällen, die in der Vorlesung behandelt werden. Sie bilden insoweit nur eine

Mehr

3 Gesellschaftsvermögen und Kapitalanteil. I. Die vermögensrechtliche Zuordnung in der Personengesellschaft/ Das Prinzip der Gesamthand

3 Gesellschaftsvermögen und Kapitalanteil. I. Die vermögensrechtliche Zuordnung in der Personengesellschaft/ Das Prinzip der Gesamthand 3 Gesellschaftsvermögen und Kapitalanteil I. Die vermögensrechtliche Zuordnung in der Personengesellschaft/ Das Prinzip der Gesamthand Träger von Rechten und Pflichten können nur Personen sein, also natürliche

Mehr

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht - Allgemeiner Teil Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2003 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Vertragshaftung - Rechtsinstitute. Bürgerliches Vermögensrecht II. Positive Vertragsverletzung. Positive Vertragsverletzung (pvv) Gesetztes Recht

Vertragshaftung - Rechtsinstitute. Bürgerliches Vermögensrecht II. Positive Vertragsverletzung. Positive Vertragsverletzung (pvv) Gesetztes Recht Vertragshaftung - Rechtsinstitute Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Unmöglichkeit Verzug Schlechtleistung

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und

Mehr

2 Stellung des Sachenrechts in der Rechtsordnung

2 Stellung des Sachenrechts in der Rechtsordnung 2 Stellung des Sachenrechts in der Rechtsordnung Unterscheide Sachenrecht im objektivem Sinn = Teil der Rechtsordnung, geregelt im 3. Buch des BGB, ferner im WEG, der ErbbauVO, dem BJagdG, BBergG; nicht

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete

Mehr

Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

Rechtssubjekte und Rechtsobjekte KAPITEL 2 Rechtssubjekte und Rechtsobjekte I. Rechtssubjekte Ein Rechtssubjekt ist dadurch gekennzeichnet, dass es Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Diese Eigenschaft bezeichnet man als Rechtsfähigkeit.

Mehr

Wirtschafts- und Sozialkunde Modul 1 Rechtliche Grundlagen und Vertragsrecht

Wirtschafts- und Sozialkunde Modul 1 Rechtliche Grundlagen und Vertragsrecht Wirtschafts- und Sozialkunde Modul 1 Rechtliche Grundlagen und Vertragsrecht I. Rechtliche Grundbegriffe 13 1. Rechtsgrundlagen 13 Was muss ich für die Prüfung wissen? 13 1.1 Rechtsordnung 13 1.2 Rechtsbereiche

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 4. Auflage Nomos waa^r Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen

Mehr

Beim Sachenrecht ist der Name Programm. Es geht um Sachen und Rechte daran.

Beim Sachenrecht ist der Name Programm. Es geht um Sachen und Rechte daran. IN DIESEM KAPITEL Sachenrecht im Gesamtsystem des BGB Abgrenzung des Sachenrechts zu anderen Rechtsgebieten des BGB Kapitel 1 Sachenrecht: Mit Spaß an die Sache Beim Sachenrecht ist der Name Programm.

Mehr

Mugele: Vertragsrecht

Mugele: Vertragsrecht Mugele: Vertragsrecht Dr. Karl Mugele Vertragsrecht Praktische Erläuterungen zu den wichtigsten schuldrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen und des Handelsrechts Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Mehr

Vorlesung Sachenrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2018/19

Vorlesung Sachenrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2018/19 Vorlesung Sachenrecht Wintersemester 2018/19 Sachenrecht Das System Dingliche Rechte Besitz Beschränkt dingliche Rechte Eigentum Nutzung Verwertung Erwerb Dienstbarkeiten, 1018 ff. BGB. Reallast, 1105

Mehr

Studienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele:

Studienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele: - 54 - Studienplan Zivilrecht - Studium I Lernziele: Die Studierenden erwerben das juristische Grundlagenwissen und die juristische Arbeitsweise. Sie besitzen die zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 3. Die Übereignung beweglicher Sachen

Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 3. Die Übereignung beweglicher Sachen Sachenrecht Arbeitsblatt Nr. 3 Die Übereignung beweglicher Sachen I. Das dingliche Rechtsgeschäft 1. Für den Übereignungseffekt reicht das schuldrechtliche Geschäft - Kauf, Tausch, Darlehen, Werkvertrag,

Mehr

Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist.

Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist. 20 Brückenkurs Neben Rechten können aus einer Rechtsstellung auch Pflichten folgen. Das ist nicht immer so, aber in sehr vielen Fällen. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung

Mehr

Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik

Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE RECHT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Dr. Gernot Wirth, Akademischer Direktor Mannheim, den 15.2.2018 Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr

Durchbrechungen des "Siloprinzips": rechtsformunabhängige Regelungen und rechtsforminterne Differenzierungen (Folien 14 f.)

Durchbrechungen des Siloprinzips: rechtsformunabhängige Regelungen und rechtsforminterne Differenzierungen (Folien 14 f.) System der Gesellschaftsformen vertikale Betrachtung ("Siloprinzip") horizontale Betrachtung; Hauptmerkmale der Gesellschaftsformen: Rechtspersönlichkeit (Folien 16 ff.) Haftung der Gesellschaft und der

Mehr

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht

Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Gezielt das lernen, was in der Prüfung verlangt wird von Klaus Dumser, Blazenka Ban. Auflage Steuerberaterprüfung - Schwerpunkt Recht Dumser / Ban schnell und portofrei

Mehr

Folien 9. Grundzüge des Sachenrechts. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Folien 9. Grundzüge des Sachenrechts. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Grundzüge des Sachenrechts Recht der Güterzuordnung Zuordnung vermittelt unmittelbare Herrschaft über die Sache (dingliches Recht)

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

Die tierliche Person Rechte für Tiere?

Die tierliche Person Rechte für Tiere? Die tierliche Person Rechte für Tiere? 1. PETA Tierrechtskonferenz 2016 28. Mai 2016 Dr. Carolin Raspé, Rechtsanwältin, Berlin 1 Gliederung Tiere zwischen Objekt- und Subjektstatus Tierliche Rechtsgüter

Mehr

Vertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein

Vertragsrechtliche Grundlagen. RA Arno Keipke Nierstein Vertragsrechtliche Grundlagen RA Arno Keipke Nierstein www.rechtsanwalt-keipke.de Ursprung Das Zusammenleben der Menschen muss geregelt werden, damit Konflikte friedlich beigelegt werden können. Kein unbedingter

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester 2001. Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 2. Das Eigentum

Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester 2001. Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 2. Das Eigentum Sachenrecht Arbeitsblatt Nr. 2 Das Eigentum A. Übersicht I. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vgl. dazu Richardi, JA 1975 Zivilrecht, S. 241 ff.; Roth, Grundfälle zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS

Mehr

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Wirtschaftsbezogene Qualifikation 1. BGB Allgemeiner Teil 1. ssubjekte 2. s- und Geschäftsfähigkeit 1. sfähigkeit 2. Geschäftsfähigkeit 3. sgeschäfte 2. BGB Schuldrecht 1. Grundlagen 2. Produkthaftung 3. Kaufvertrag 4. Weitere Vertragsarten

Mehr

Schuldbefreiungstatbestände. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die Erfüllung. Leistungsbestimmung. Leistungsort. Die Erfüllung.

Schuldbefreiungstatbestände. Bürgerliches Vermögensrecht I. Die Erfüllung. Leistungsbestimmung. Leistungsort. Die Erfüllung. Schuldbefreiungstatbestände Bürgerliches Vermögensrecht I Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Erfüllung Erfüllungssurrogate Auflösende

Mehr

Nutzungsrechte. A. Einführung 2. B. Dienstbarkeiten 2. I. Inhalt Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2

Nutzungsrechte. A. Einführung 2. B. Dienstbarkeiten 2. I. Inhalt Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2 Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Nutzungsrechte A. Einführung 2 B. Dienstbarkeiten 2 I. Inhalt 2 1. Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2 2. Unterlassung einzelner Handlungen

Mehr

Das Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,

Mehr

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung des Wirtschaftsprivatrechts von Prof. Dr. Ernst Führich und Prof. Dr. Ingrid Werdan 6., überarbeitete Auflage

Mehr

21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt.

21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts. Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. 21 Begriff und Besonderheiten des Schuldrechts Die wesentlichen bürgerlich-rechtlichen Rechtsgebiete sind im BGB geregelt. Das BGB ist dabei in die fünf Bücher Erstes Buch (Allgemeiner Teil, 1 bis 240

Mehr

Risikomanagement für den Architekten

Risikomanagement für den Architekten Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person

Mehr

Die unglückliche Jungfernfahrt. Bürgerliches Vermögensrecht II. Gutachtentechnik. Gutachtentechnik. Rechtsgrundlage Anspruchsnorm 1

Die unglückliche Jungfernfahrt. Bürgerliches Vermögensrecht II. Gutachtentechnik. Gutachtentechnik. Rechtsgrundlage Anspruchsnorm 1 Die unglückliche Jungfernfahrt Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie K schließt mit V einen Kaufvertrag

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen

Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung des Wirtschaftsprivatrechts von Prof. Dr. Ernst Führich, Prof. Dr. Ingrid Werdan 3., überarbeitete Auflage

Mehr

Rechtsgeschäftslehre Einführung

Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäftslehre Einführung Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

Inhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37

Inhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37 Inhalt Vorwort zur sechsten Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Allgemeine Strukturen 21 I. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen 21 1. Rechtstradition 21 2. Rechtsgebiete 22 a) Privatrecht-öffentliches

Mehr

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht Grundzüge der Rechtslehre (V 851-0708-00) Übersicht 10. Teil Das Recht der Verträge Privatautonomie Kompetenzordnung Bund Kantone Typisierungen - zwingendes und nachgiebiges Recht - absolute und relative

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Instrumente privatautonomen Handelns Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Rechtsgeschäft,

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Zivilrecht Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag: Grundtatbestände privatautonomen Handelns im Rechtsverkehr Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr.

Mehr

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät 1. Semester SWS Workload ECTS Prüfungsleistung Vorlesung BGB Allgemeiner Teil Arbeitsgemeinschaft BGB Vorlesung Grundkurs

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Einleitung 1-10 1. Teil : Das Personenrecht 11-89bis 2. Teil : Das Familienrecht 90-456 3. Teil : Das Erbrecht 457-640 4. Teil : Das Sachenrecht 641-977 Das Eigentum

Mehr

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich

Mehr

Rechtsgeschäfte einseitig mehrseitig Bürgerliches Vermögensrecht I Synallagma H.R. H.R. Willenserklärung Klassische Fallkonstellationen Erklärung

Rechtsgeschäfte einseitig mehrseitig Bürgerliches Vermögensrecht I Synallagma H.R. H.R. Willenserklärung Klassische Fallkonstellationen Erklärung Bürgerliches Vermögensrecht I einseitig Rechtsgeschäfte mehrseitig Vertrag Beschluss Professor Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Schuldrecht Sachenrecht

Mehr

Geschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts

Geschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können ( 105 I) Zu unterscheiden von: Ehe- und Testierfähigkeit

Mehr

Fall 4 Der verflixte Bildband

Fall 4 Der verflixte Bildband Fall 4 Der verflixte Bildband Grundfall A. Ansprüche des V gegen K I. Herausgabe des Bildbandes gem. 985 BGB Voraussetzungen von 985 BGB: 1. Anspruchsberechtigter = Eigentümer 2. Anspruchsgegner = Besitzer

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 62 Grundzüge des Deliktsrechts A. Allgemeines Zweck: Ausgleich eines Schadens, entstanden durch unrechtmäßiges Verhalten Bereicherungsverbot Unerlaubte Eingriffe in einen fremden Rechtskreis Begründung

Mehr

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................

Mehr

Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am Personen. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am Personen. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 5.11.2007 Personen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Fall A und B erscheinen bei Rechtsanwalt

Mehr

Vorlesungsverzeichnis auf einen Blick für den Bachelor-Studiengang. Rechtsmanagement. Jahrgang Semester. Wintersemester 2009/2010

Vorlesungsverzeichnis auf einen Blick für den Bachelor-Studiengang. Rechtsmanagement. Jahrgang Semester. Wintersemester 2009/2010 Fachbereich 4 Vorlesungsverzeichnis auf einen Blick für den Bachelor-Studiengang Rechtsmanagement Jahrgang 2009 1. Semester Wintersemester 2009/2010 Stand: Sept. 2009 Modul 1: Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht TEIL 1: Die Rechtsgeschäftslehre des BGB 1. Kapitel: Die Privatautonomie 1 Begriff, Funktionen und rechtliche Verfassung der Privatautonomie... 1 I. Der Begriff der Privatautonomie... 1 II. Die Funktionen

Mehr

1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften

1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 1.2.1 Die Rechtsubjekte und die Rechtsobjekte Die Beziehungen der natürlichen und von juristischen Personen (Rechtssubjekte) untereinander

Mehr

III. Das 3. Buch des BGB

III. Das 3. Buch des BGB III. Das 3. Buch des BGB Das 3. Buch des BGB umfasst die 854 1296 Es ist in 8 Abschnitte unterteilt 1. Abschnitt. Besitz 2. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken 3. Abschnitt.

Mehr

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht

Mehr

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,

Mehr

Vertragshaftung. Bürgerliches Vermögensrecht II. Vertragshaftung - Rechtsinstitute. Vertragshaftung - Rechtfolgen. Rechtsfolgen - Rechtsgrundlagen

Vertragshaftung. Bürgerliches Vermögensrecht II. Vertragshaftung - Rechtsinstitute. Vertragshaftung - Rechtfolgen. Rechtsfolgen - Rechtsgrundlagen Vertragshaftung Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Rechtsinstitute Rechtsfolgen Rechtsgrundlagen

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch A. Die Stellung des Bürgerlichen Rechts in der Gesamtrechtsordnung B. Geschichtlicher Abriss I. Die Entstehung des BGB 1. Vorgeschichte 2. Kodifikationsstreit 3. Entwicklungsstadien

Mehr