BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) - TECHNIK

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1 BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS - Zentralinnungsverband (ZIV) - TECHNIK Erweitertes verzeichnis mit Bezug auf die Bundes-KÜO ( Kehrungen und Überprüfungen) und (Gebührenverzeichnis) + Reg.-Nr /VT/TB Seelbach 1 Grundgebühr für jede Begehung (Begehungsgebühr) G 1.1 Grundwert je Gebäude bei Kehrungen, Überprüfungen, Emissionsmessungen, Abgaswegüberprüfungen und Feuerstättenschauen GS für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die an senkrechten Teilen von Abgasanlagen durchgeführt wer- Grundgebühr für jede Begehung (Begehungsgebühr) Grundwert je Gebäude bei Kehrungen, Überprüfungen, Emissionsmessungen, Abgaswegüberprüfungen und Feuerstättenschauen für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die an senkrechten Teilen von Abgasanlagen durchgeführt werden 9,2 den GS1 1 mal pro Jahr Kehrung Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage / 1 mal pro Jahr GS2 2 mal pro Jahr Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage / 1 mal pro Jahr GS3 3 mal pro Jahr Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage / 1 mal pro Jahr GS4 4 mal pro Jahr Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage / 1 mal pro Jahr GSj jährliche Überprüfung Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage GSg in geraden n Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage / alle 2 GSu in ungeraden n Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage / alle 2 GSd in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage

2 2 GSe jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage GSz jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 Grundwert je Gebäude / mit Arbeiten an der Abgasanlage GP für Emissionsmessungen, Abgaswegüberprüfungen und Feuerstättenschauen, wenn keine Kehr- und Ü- berprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen für Emissionsmessungen, Abgaswegüberprüfungen und Feuerstättenschauen, wenn keine Kehr- und Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von durchgeführt werden Abgasanlagen durchgeführt werden 3,5 GPj jährlich Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage GPg in geraden n Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage / alle 2 GPu in ungeraden n Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage / alle 2 GPd in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage GPe jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage GPz jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage GPü in n, die durch fünf teilbar sind (2010, 2015 Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage / alle 5 GPi jeweils ein Jahr nach einem durch fünf teilbaren Jahr (2011, 2016 Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage / alle 5 GPw jeweils zwei nach einem durch fünf teilbaren Jahr (2012, 2017 Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Abgasanlage / alle 5 GPr jeweils drei nach einem durch fünf teilbaren Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Jahr (2013, 2018 Abgasanlage / alle 5 GPv jeweils vier nach einem durch fünf teilbaren Grundwert je Gebäude / ohne Arbeiten an der Jahr (2014, 2019 Abgasanlage / alle 5 GPf bei alleiniger Feuerstättenschau Grundwert je Gebäude / Feuerstättenschau GÖ Werden Überprüfungs- und Messarbeiten nach 3 Absatz Werden Überprüfungs- und Messarbeiten nach 3 Ab- 3 Nummer 2 KÜO (bei Öl) in einem Arbeitsgang satz 3 Nummer 2 KÜO (bei Öl) in einem Arbeitsgang durchgeführt, erhöht sich die Gebühr nach Nummer durchgeführt, erhöht sich die Gebühr nach Nummer auf auf 12,9 GÖj jährlich Grundwert Ölfeuerungsanlage / Überprüfung und Messung

3 3 GÖg in geraden n Grundwert Ölfeuerungsanlage / Überprüfung und Messung / alle 2 GÖu in ungeraden n Grundwert Ölfeuerungsanlage / Überprüfung und Messung / alle 2 GÖd in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Grundwert Ölfeuerungsanlage / Überprüfung und Messung GÖe jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Grundwert Ölfeuerungsanlage / Überprüfung und Messung GÖz jeweils zwei nach einem durch drei teilba- Grundwert Ölfeuerungsanlage / Überprüfung und ren Jahr (2009, 2012 GK Werden Überprüfungsarbeiten nach 1 Absatz 1 Nummer 2 und Emissionsmessungen nach BImSchV zusammen mit Kehrarbeiten nach Nummer 1.1 bis 1.8 und 2.1 bis 2.3 in einem Arbeitsgang durchgeführt, erhöht sich die Gebühr nach Nummer auf Messung Werden Überprüfungsarbeiten nach 1 Absatz 1 Nummer 2 und Emissionsmessungen nach BImSchV zusammen mit Kehrarbeiten nach Nummer 1.1 bis 1.8 und 2.1 bis 2.3 in einem Arbeitsgang durchgeführt, erhöht sich die Gebühr nach Nummer auf 18,9 GKj jährlich Grundwert / Überprüfung, Messung, Kehrung GKg in geraden n Grundwert / Überprüfung, Messung, Kehrung / alle 2 GKu in ungeraden n Grundwert / Überprüfung, Messung, Kehrung / alle 2 GKd in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 GKe jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 GKz jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 FP 1.2 Anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt - unter Beachtung von 3 Absatz 3 - für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit, in der Arbeiten nach den Nummern 1.1 bis 4.6 durchgeführt werden Grundwert / Überprüfung, Messung, Kehrung / alle 3 Grundwert / Überprüfung, Messung, Kehrung / alle 3 Grundwert / Überprüfung, Messung, Kehrung / alle 3 Anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt - unter Beachtung von 3 Absatz 3 - für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit, in der Arbeiten nach den Nummern 1.1 bis 4.6 durchgeführt werden FP1 1 mal pro Jahr Kehrung Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / 1 mal pro Jahr FP2 2 mal pro Jahr Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / 2 mal pro Jahr FP3 3 mal pro Jahr Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / 3 mal pro Jahr FP4 4 mal pro Jahr Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / 4 mal pro 6,2 für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg und 8,2 für die übrigen Länder

4 4 Anmerkung: Für Arbeiten nach Nummer 3.9 kann die anteilige Fahrtpauschale höchstens für drei Arbeitsgänge in einem Gebäude berechnet werden. FK 1.3 Bei Arbeiten nach Nummer 5 für zusätzliche Fahrten, für jeden im Kehrbezirk zusätzlich zurückgelegten Kilometer als besonderes Entgelt SKF Arbeitsgebühr je Kehrung Arbeitsgebühr je Kehrung Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für feste Brennstoffe) Jahr FPj jährliche Überprüfung Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit FPg in geraden n Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 2 FPu in ungeraden n Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 2 FPd in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit FPe jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit Jahr (2008, 2011 FPz jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit Jahr (2009, 2012 FPü in n, die durch fünf teilbar sind (2010, 2015 Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 5 FPi jeweils ein Jahr nach einem durch fünf teilbaren Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 5 Jahr (2011, 2016 FPw jeweils zwei nach einem durch fünf teilbaren Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 5 Jahr (2012, 2017 FPr jeweils drei nach einem durch fünf teilbaren Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 5 Jahr (2013, 2018 FPv jeweils vier nach einem durch fünf teilbaren Fahrtpauschale je Nutzungsarbeit / alle 5 Jahr (2014, 2019 FPf bei alleiniger Feuerstättenschau Fahrtpauschale je Nutzungseinheit / Feuerstättenschau Anmerkung: Für Arbeiten nach Nummer 3.9 kann die anteilige Fahrtpauschale höchstens für drei Arbeitsgänge in einem Gebäude berechnet werden. Bei Arbeiten nach Nummer 5 für zusätzliche Fahrten, für jeden im Kehrbezirk zusätzlich zurückgelegten Kilometer als besonderes Entgelt 1,6 Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für feste Brennstoffe) 0,3 SKF mal pro Jahr Schornstein 1 x Kehren / bis xx m SKF mal pro Jahr Schornstein 2 x Kehren / bis xx m

5 5 SKF mal pro Jahr Schornstein 3 x Kehren / bis xx m SKF mal pro Jahr Schornstein 4 x Kehren / bis xx m SKM Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) SKM mal pro Jahr Schornstein 1 x Kehren / bis xx m SKM mal pro Jahr Schornstein 2 x Kehren / bis xx m SKH Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) SKH mal pro Jahr Schornstein 2 x Kehren / bis xx m SKB Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für Blockheizkraftwerke) Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für Blockheizkraftwerke) SKB mal pro Jahr Schornstein 2 x Kehren / bis xx m SKÖ Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für nichtmesspflichtiger Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für nichtmesspflichtiger Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) SKÖ mal pro Jahr Schornstein 1 x Kehren / bis xx m SKÖ mal pro Jahr Schornstein 2 x Kehren / bis xx m SKÖ mal pro Jahr Schornstein 3 x Kehren / bis xx m SKR Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für Räucheranlagen) Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter (für Räucheranlagen) SKR mal pro Jahr Schornstein 1 x Kehren / bis xx m SKR mal pro Jahr Schornstein 2 x Kehren / bis xx m SKR mal pro Jahr Schornstein 4 x Kehren / bis xx m SBF 2.2 Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für feste Brennstoffe ) Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für feste Brennstoffe ) 0,8 SBF mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 1 x Kehren / bis xx min SBF mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 2 x Kehren / bis xx min SBF mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 3 x Kehren / bis xx min

6 6 SBF mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 4 x Kehren / bis xx min SBM Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) SBM mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 1 x Kehren / bis xx min SBM mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 2 x Kehren / bis xx min SBH Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für Holzpellets mit rückstandsarmer Arbeitsminute (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) Verbrennung) SBH mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 2 x Kehren / bis xx min SBB Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für Blockheizkraftwerke)*) Bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute (für Blockheizkraftwerke)*) SBB mal pro Jahr Schornstein / bestiegen / 2 x Kehren / bis xx min R..F 2.3 Räucherkammer für jeden vollen und angefangenen Quadratmeter zu kehrende Fläche (für feste Brennstoffe) Räucherkammer für jeden vollen und angefangenen Quadratmeter zu kehrende Fläche (für feste Brennstoffe) RPF bei privat genutzten Anlagen bei privat genutzten Anlagen 0,7 RPF mal pro Jahr Räucherkammer / privat genutzt / 1 x Kehren / xx m² RPF mal pro Jahr Räucherkammer / privat genutzt / 2 x Kehren / xx m² RPF mal pro Jahr*) Räucherkammer / privat genutzt / 4 x Kehren / xx m² RGF bei gewerblich genutzten Anlagen bei gewerblich genutzten Anlagen 3,3 RGF mal pro Jahr Räucherkammer / gewerblich genutzt / 1 x Kehren / xx m² RGF mal pro Jahr Räucherkammer / gewerblich genutzt / 2 x Kehren / xx m² RGF mal pro Jahr Räucherkammer / gewerblich genutzt / 4 x Kehren / xx m² RWF Rauchwagen Rauchwagen 6,7 RWF mal pro Jahr Rauchwagen / 1 x Kehren

7 7 RWF mal pro Jahr Rauchwagen / 2 x Kehren RWF mal pro Jahr Rauchwagen / 4 x Kehren REF Raucherzeuger, je Arbeitsminute Raucherzeuger, je Arbeitsminute 0,8 REF mal pro Jahr Raucherzeuger / 1 x Kehren / xx Arbeitsminuten REF mal pro Jahr Raucherzeuger / 2 x Kehren / xx Arbeitsminuten REF mal pro Jahr Raucherzeuger / 4 x Kehren / xx Arbeitsminuten K 2.4 Abgaskanal für jeden vollen und angefangenen Meter Abgaskanal für jeden vollen und angefangenen Meter KKF bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für feste Brennstoffefe) bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für feste Brennstof- 1,5 KKF mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KKF mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KKF mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 3 x Kehren / bis xx m KKF mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 4 x Kehren / bis xx m KKM bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) KKM mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KKM mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KKH bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) KKH mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KKB bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für Blockheizkraftwerke) bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für Blockheizkraftwerke) KKB mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KKÖ bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) bis 500 cm 2 Querschnitt (klein für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) KKÖ mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KKÖ mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KKÖ mal pro Jahr Abgaskanal bis 500 cm 2 / 3 x Kehren / bis xx m KMF über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für feste Brennstoffe) feste Brennstoffe) 2,4 KMF mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KMF mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KMF mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 3 x Kehren / bis xx m KMF mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 4 x Kehren / bis xx m KMM über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe)

8 8 KMM mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KMM mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KMH über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) KMH mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KMB über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für Blockheizkraftwerke) Blockheizkraftwerke) KMB mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KMÖ über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für über 500 cm 2 bis 2500 cm 2 Querschnitt (mittel für nichtmesspflichtiger Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) nichtmesspflichtiger Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) KMÖ mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KMÖ mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KMÖ mal pro Jahr Abgaskanal über 500 cm 2 / 3 x Kehren / bis xx m KGF über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für feste Brennstoffe) über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für feste Brennstoffe) KGF mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KGF mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KGF mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 3 x Kehren / bis xx m KGF mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 4 x Kehren / bis xx m KGM über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für messpflichtige über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) Anlagen für feste Brennstoffe) KGM mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KGM mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KGH über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für Holzpellets mit über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für Holzpellets rückstandsarmer Verbrennung) mit rückstandsarmer Verbrennung) KGH mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KGB über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für Blockheizkraftwerkekraftwerke) über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für Blockheiz- KGB mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KGÖ über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für nichtmesspflichtige über 2500 cm 2 Querschnitt (groß für nichtmess- Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) pflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) KGÖ mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 1 x Kehren / bis xx m KGÖ mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 2 x Kehren / bis xx m KGÖ mal pro Jahr Abgaskanal über 2500 cm 2 / 3 x Kehren / bis xx m V 2.5 Abgasrohr (Verbindungsstück) Abgasrohr (Verbindungsstück) 6,0

9 9 VEF für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für feste Brennstoffe) für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für feste Brennstoffe) 7,0 VEF mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEF mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEF mal pro Jahr Abgasrohr / 3 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEF mal pro Jahr Abgasrohr / 4 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEM für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) VEM mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEM mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEH für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) VEH mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEB für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für Blockheizkraftwerke) für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für Blockheizkraftwerke) VEB mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / bis xx m / xx Richtungs- VEÖ für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) änderungen für den ersten Meter (einschließlich Reinigungsöffnung und einer Richtungsänderung für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) VEÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen VEÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 3 x Kehren / bis xx m / xx Richtungsänderungen

10 10 VMF je weiteren vollen und angefangenen Meter (für feste je weiteren vollen und angefangenen Meter (für feste Brennstoffe) Brennstoffe) 1,0 VMF mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / weitere Meter / xx m VMF mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / weitere Meter / xx m VMF mal pro Jahr Abgasrohr / 3 x Kehren / weitere Meter / xx m VMF mal pro Jahr Abgasrohr / 4 x Kehren / weitere Meter / xx m VMM je weiteren vollen und angefangenen Meter (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) je weiteren vollen und angefangenen Meter (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) VMM mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / weitere Meter / xx m VMM mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / weitere Meter / xx m VMH je weiteren vollen und angefangenen Meter (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) je weiteren vollen und angefangenen Meter (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) VMH mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / weitere Meter / xx m VMB je weiteren vollen und angefangenen Meter (für Blockheizkraftwerke) je weiteren vollen und angefangenen Meter (für Blockheizkraftwerke) VMB mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / weitere Meter / xx m VMÖ je weiteren vollen und angefangenen Meter (für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) je weiteren vollen und angefangenen Meter (für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) VMÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / weitere Meter / xx m VMÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / weitere Meter / xx m VMÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 3 x Kehren / weitere Meter / xx m VBF je weitere Richtungsänderung (Bogen für feste Brennstoffe) je weitere Richtungsänderung (Bogen für feste Brennstoffe) VBF mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBF mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBF mal pro Jahr Abgasrohr / 3 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBF mal pro Jahr Abgasrohr / 4 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBM je weitere Richtungsänderung (Bogen für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) je weitere Richtungsänderung (Bogen für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) VBM mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBM mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / je weitere Richtungsän- 3,0

11 11 derung / xx VBH je weitere Richtungsänderung (Bogen für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) je weitere Richtungsänderung (Bogen für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) VBH mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBB je weitere Richtungsänderung (Bogen für Blockheizkraftwerke) je weitere Richtungsänderung (Bogen für Blockheizkraftwerke) VBB mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBÖ je weitere Richtungsänderung (Bogen für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) je weitere Richtungsänderung (Bogen für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) VBÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 1 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 2 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VBÖ mal pro Jahr Abgasrohr / 3 x Kehren / je weitere Richtungsänderung / xx VFF Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staub- (für feste Brennstoffe) sauger (für feste Brennstoffe) 4,1 VFF mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 1 x Kehren VFF mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 2 x Kehren VFF mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 3 x Kehren VFF mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 4 x Kehren VFM Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubfe) (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) sauger (für messpflichtige Anlagen für feste Brennstof- VFM mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 1 x Kehren VFM mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 2 x Kehren VFH Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger (für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) VFH mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 2 x Kehren VFB Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger (für Blockheizkraftwerke) Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger (für Blockheizkraftwerke) VFB mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 2 x Kehren VFÖ Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger (für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger (für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl)

12 12 VFÖ mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 1 x Kehren VFÖ mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 2 x Kehren VFÖ mal pro Jahr Zuschlag Staubsaugereinsatz / 3 x Kehren Zuschläge für Abgasrohre, die nicht ausschließlich privat genutzt werden Zuschläge für Abgasrohre, die nicht ausschließlich privat genutzt werden VRF je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für feste Brennstoffe) je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für feste Brennstoffe) VRF mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 1 x Kehren VRF mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 2 x Kehren VRF mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 3 x Kehren VRF mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 4 x Kehren VRM je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für messpflichtige je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für mess- Anlagen für feste Brennstoffe) pflichtige Anlagen für feste Brennstoffe) VRM mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 1 x Kehren VRM mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 2 x Kehren VRH je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für Holzpellets je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für Holzpel- mit rückstandsarmer Verbrennung) lets mit rückstandsarmer Verbrennung) VRH mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 2 x Kehren VRB je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für Blockheizkraftwerkeheizkraftwerke) je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für Block- VRB mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 2 x Kehren VRÖ je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für nichtmesspflichtige je wärmegedämmte Reinigungsöffnung (für nicht- Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) messpflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) VRÖ mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 1 x Kehren VRÖ mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 2 x Kehren VRÖ mal pro Jahr Zuschlag für xx Reiningungsöffnungen / wärmegedämmt / 3 x Kehren 6,7

13 13 VDF je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für feste je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für feste Brennstoffe) Brennstoffe) 4,9 VDF mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 1 x Kehren VDF mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 2 x Kehren VDF mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 3 x Kehren VDF mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 4 x Kehren VDM je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für messpflichtiger Anlage für feste Brennstoffe) je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für messpflichtiger Anlage für feste Brennstoffe) VDM mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 1 x Kehren VDM mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 2 x Kehren VDH je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für Holzpellets mit rückstandsarmer Verbrennung) VDH mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 2 x Kehren VDB je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für Blockheizkraftwerke) je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für Blockheizkraftwerke) VDB mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 2 x Kehren VDÖ je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) VDÖ mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 1 x Kehren VDÖ mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 2 x Kehren VDÖ mal pro Jahr Zuschlag über Durchgangshöhe / 3 x Kehren OKF 2.6 Rauchfang vom offenen Kamin (für feste Brennstoffe) Rauchfang vom offenen Kamin (für feste Brennstoffe) 1,3 OKF mal pro Jahr Rauchfang / 1 x Kehren OKF mal pro Jahr Rauchfang / 2 x Kehren OKF mal pro Jahr *) Rauchfang / 3 x Kehren OKF mal pro Jahr *) Rauchfang / 4 x Kehren 3 Arbeitsgebühr je Überprüfung einschließlich einer ggf. erforderlichen Kehrung, Feuerstättenschau S 3.1 Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage, für jeden vollen und angefangenen Meter bei Arbeitsgebühr je Überprüfung einschließlich einer ggf. erforderlichen Kehrung, Feuerstättenschau Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage, für jeden vollen und angefangenen Meter bei 0,3 SÖA flüssigen Brennstoffen (Öl Allgemein) flüssigen Brennstoffen (Öl Allgemein) SÖAj 2.6 jährlich Senkrechte Abgasanlage / bis xx m SÖAg 2.8 in geraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2

14 14 SÖAu 2.8 in ungeraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SÖAd 2.9 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Senkrechte Abgasanlage / bis xx m SÖAe 2.9 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Senkrechte Abgasanlage / bis xx m Jahr (2008, 2011 SÖAz 2.9 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Senkrechte Abgasanlage / bis xx m Jahr (2009, 2012 SÖN flüssigen Brennstoffen (Öl für Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) flüssigen Brennstoffen (Öl für Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) SÖNj 2.7 jährlich Senkrechte Abgasanlage / bis xx m SÖNd 2.10 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Senkrechte Abgasanlage / bis xx m SÖNe 2.10 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Senkrechte Abgasanlage / bis xx m Jahr (2008, 2011 SÖNz 2.10 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Senkrechte Abgasanlage / bis xx m Jahr (2009, 2012 SGA gasförmigen Brennstoffen (Allgemein) gasförmigen Brennstoffen (Allgemein) SGAj 3.1 jährlich Senkrechte Abgasanlage / bis xx m SGAg 3.2 in geraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SGAu 3.2 in ungeraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SGAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Senkrechte Abgasanlage / bis xx m SGAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Senkrechte Abgasanlage / bis xx m Jahr (2008, 2011 SGAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Senkrechte Abgasanlage / bis xx m Jahr (2009, 2012 SGP gasförmigen Brennstoffen (raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck = positiver Druck) gasförmigen Brennstoffen (raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck = positiver Druck) SGPg 3.3 in geraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SGPu 3.3 in ungeraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SGB gasförmigen Brennstoffen (Blockheizkraftwerke gasförmigen Brennstoffen (Blockheizkraftwerke SGBg 3.4 in geraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SGBu 3.4 in ungeraden n Senkrechte Abgasanlage / bis xx m / alle 2 SUFj 1.10 unbenutzten Anlagen (jährlich für feste Brennstoffe) unbenutzte Anlagen (für feste Brennstoffe)

15 15 SUÖj 2.5 unbenutzten Anlagen (jährlich für flüssige Brennstoffe Öl) unbenutzte Anlagen (für flüssige Brennstoffe Öl) Ö 3.2 Abgaswegüberprüfung für Feuerstätten mit flüssigen Brennstoffen (Öl) Abgaswegüberprüfung für Feuerstätten mit flüssigen Brennstoffen (Öl) Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung mit ein. Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung mit ein. ÖEA für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Allgemeingemein) für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (All- 13,8 ÖEAj 2.6 jährlich Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte ÖEAg 2.8 in geraden n Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 2 ÖEAu 2.8 in ungeraden n Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 2 ÖEAd 2.9 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 3 ÖEAe 2.9 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 3 ÖEAz 2.9 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 3 ÖEB oder für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) ÖEBj ? jährlich Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte ÖEBd 2.10 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 3 ÖEBe 2.10 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 3 ÖEBz 2.10 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 Abgaswegüberprüfung / Ölfeuerstätte / alle 3 ÖRA für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungs- (Allgemein) raum (Allgemein) 7,3 ÖRAj 2.6 jährlich weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRAg 2.8 in geraden n weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte / alle 2 ÖRAu 2.8 in ungeraden n weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuer-

16 16 stätte / alle 2 ÖRAd 2.9 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRAe 2.9 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRAz 2.9 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRB oder 5.2? für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) ÖRBj 2.7 jährlich weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRBd 2.10 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRBe 2.10 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖRBz 2.10 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle in demselben Raum / Ölfeuerstätte ÖNA für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstel- derselben Nutzungseinheit (Allgemein) lungsraum derselben Nutzungseinheit (Allgemein) 8,3 ÖNAj 2.6 jährlich weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte ÖNAg 2.8 in geraden n weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte / alle 2 ÖNAu 2.8 in ungeraden n weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte / alle 2 ÖNAd 2.9 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte ÖNAe 2.9 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte ÖNAz 2.9 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte ÖNB oder 5.2? für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum derselben Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum derselben Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke usw., Notstromaggregate) ÖNBj 2.7 jährlich weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte

17 17 ÖNBd 2.10 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 ÖNBe 2.10 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 ÖNBz 2.10 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte weitere Prüfstelle derselben Nutzungseinheit Ölfeuerstätte B 3.3 Abgaswegüberprüfung für raumluftabhängige Gasfeuerstätten (Art B) Abgaswegüberprüfung für raumluftabhängige Gasfeuerstätten (Art B) Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung mit ein. Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung mit ein. BEA für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Allgemeingemein) für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (All- 15,5 BEAj 3.1 jährlich Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BEAg 3.3 in geraden n Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BEAu 3.3 in ungeraden n Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BEAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BEAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BEAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BEB oder für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke BEBg ? in geraden n Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BEBu 3.4 in ungeraden n Abgaswegüberprüfung / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BRA für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungs- (Allgemein) raum (Allgemein) 8,7 BRAj 3.1 jährlich weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte BRAg 3.3 in geraden n weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftab-

18 18 hängige Gasfeuerstätte / alle 2 BRAu 3.3 in ungeraden n weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BRAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte BRAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte BRAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte BRB oder für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum (Blockheizkraftwerke für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum (Blockheizkraftwerke BRBg ? in geraden n weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BRBu 3.4 in ungeraden n weitere Prüfstelle im selben Raum/ raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BNA für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstel- derselben Nutzungseinheit (Allgemein) lungsraum derselben Nutzungseinheit (Allgemein) 9,7 BNAj 3.1 jährlich weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BNAg 3.3 in geraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BNAu 3.3 in ungeraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BNAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BNAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BNAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte BNB oder 5.2? für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum derselben Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum derselben Nutzungseinheit (Blockheizkraftwerke BNBg 3.4 in geraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 BNBu 3.4 in ungeraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 C 3.4 Abgaswegüberprüfung für raumluftunabhängige Gas- Abgaswegüberprüfung für raumluftunabhängige Gas-

19 19 Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmes- feuerstätten (Art C) feuerstätten (Art C) Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung mit ein. sung mit ein. CEA für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Allgemeingemein) für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (All- 18,9 CEAg 3.2 in geraden n Abgaswegüberprüfung / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 CEAu 3.2 in ungeraden n Abgaswegüberprüfung / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 CEAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Abgaswegüberprüfung / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte CEAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 Abgaswegüberprüfung / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte CEAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 Abgaswegüberprüfung / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte CRA für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungs- (Allgemein) raum (Allgemein) 11,7 CRAg 3.2 in geraden n weitere Prüfstelle in demselben Raum / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 CRAu 3.2 in ungeraden n weitere Prüfstelle in demselben Raum / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 CRAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 weitere Prüfstelle in demselben Raum / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte CRAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 weitere Prüfstelle in demselben Raum / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte CRAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle in demselben Raum / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte CNA für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstel- derselben Nutzungseinheit (Allgemein) lungsraum derselben Nutzungseinheit (Allgemein) 12,2 CNAg 3.2 in geraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 2 CNAu 3.2 in ungeraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 2

20 20 CNAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 CNAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 CNAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 3 weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 3 weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / raumluftunabhängige Gasfeuerstätte / alle 3 Abgaswegüberprüfung für Gasfeuerstätten ohne Gebläse mit Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung durch die Außenwand Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung mit ein. für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Allgemein) 16,0 W 3.5 Abgaswegüberprüfung für Gasfeuerstätten ohne Gebläse mit Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung durch die Außenwand Anmerkung: Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung mit ein. WEA für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit (Allgemein) WEAg 3.2 in geraden n Abgaswegüberprüfung an Außenwandfeuerstätte ohne Gebläse / alle 2 WEAu 3.2 in ungeraden n Abgaswegüberprüfung an Außenwandfeuerstätte ohne Gebläse / alle 2 WEAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 *) Abgaswegüberprüfung an Außenwandfeuerstätte ohne Gebläse WEAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 *) Abgaswegüberprüfung an Außenwandfeuerstätte ohne Gebläse WEAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 *) Abgaswegüberprüfung an Außenwandfeuerstätte ohne Gebläse WRA für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungs- (Allgemein) raum (Allgemein) 8,9 WRAg 3.2 in geraden n weitere Prüfstelle in demselben Raum / Außenwandfeuerstätte / alle 2 WRAu 3.2 in ungeraden n weitere Prüfstelle in demselben Raum / Außenwandfeuerstätte / alle 2 WRAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 *) weitere Prüfstelle in demselben Raum / Außenwandfeuerstätte

21 21 WRAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 *) weitere Prüfstelle in demselben Raum / Außenwandfeuerstätte WRAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 *) weitere Prüfstelle in demselben Raum / Außenwandfeuerstätte WNA für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstel- derselben Nutzungseinheit (Allgemein) lungsraum derselben Nutzungseinheit (Allgemein) 9,3 WNAg 3.2 in geraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / Außenwandfeuerstätte / alle 2 WNAu 3.2 in ungeraden n weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / Außenwandfeuerstätte / alle 2 WNAd 3.5 in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 *) weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / Außenwandfeuerstätte WNAe 3.5 jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Jahr (2008, 2011 *) weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / Außenwandfeuerstätte WNAz 3.5 jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Jahr (2009, 2012 *) weitere Prüfstelle in derselben Nutzungseinheit / Außenwandfeuerstätte RS 3.6 Müssen im Ringspalt Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, je Arbeitsminute Reinigung Ringspalt / xx min. WÜ 3.7 Wiederholungsüberprüfung nach 1 Absatz 2 Satz 2 Wiederholungsüberprüfung CO- Messung 10,0 L 3.8 Überprüfung von Verbrennungsluft- und Abluftanlagen nach Nummern 1.9 und 2.4 Überprüfung von Verbrennungsluft- und Abluftanlagen nach Nummern 1.9 und 2.4 LLFj Leitungen je vollen und angefangenen Meter (jährlich für feste Brennstoffe) Verbrennungsluftleitung / bis xx m LLÖj 2.4 Leitungen je vollen und angefangenen Meter (jährlich Verbrennungsluftleitung / bis xx m für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) LÖFj Jede nicht leitungsgebundene notwendige Öffnungen Lüftungsöffnung ins Freie ins Freie (jährlich für feste Brennstoffe) LÖÖj 2.4 Jede nicht leitungsgebundene notwendige Öffnungen Lüftungsöffnung ins Freie ins Freie (jährlich für nichtmesspflichtiger Anlagen für flüssige Brennstoffe Öl) LSFj Schächte je vollen und angefangenen Meter (jährlich Schächte / bis xx m für feste Brennstoffe) LSÖj 2.4 Schächte je vollen und angefangenen Meter (jährlich Schächte / bis xx m für nichtmesspflichtige Anlagen für flüssige Brennstoffe 0,8 1,0 0,5 0,3

22 22 Öl) FS 3.9 Feuerstättenschau Feuerstättenschau FSM Für jeden vollen und angefangenen Meter von senkrechten Teilen von allein stehenden Abgasanlagen und Abgasanlage / Abgasanlagengruppe / bis xx m Gruppen von Abgasanlagen 1,0 Anmerkung: Nicht berechnet werden Längen von Abgasanlagen, die sich vollständig in Aufstellungsräumen befinden, in denen gleichzeitig eine Abgaswegüberprüfung durchgeführt wird. Bei Abgasanlagen außerhalb von Gebäuden werden maximal 3 Meter berechnet. Anmerkung: Nicht berechnet werden Längen von Abgasanlagen, die sich vollständig in Aufstellungsräumen befinden, in denen gleichzeitig eine Abgaswegüberprüfung durchgeführt wird. Bei Abgasanlagen außerhalb von Gebäuden werden maximal 3 Meter berechnet. FSF Zuschlag je Feuerstätte Zuschlag je Feuerstätte 3,1 Anmerkung: Unberücksichtigt bleiben Feuerstätten, an denen gleichzeitig eine Abgaswegüberprüfung oder Emissionsmessung durchgeführt wird. Anmerkung: Unberücksichtigt bleiben Feuerstätten, an denen gleichzeitig eine Abgaswegüberprüfung oder Emissionsmessung durchgeführt wird. M 4 Arbeitsgebühr je Emissionsmessung Arbeitsgebühr je Emissionsmessung MÖ 4.1 Anlagen zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe (Öl) in der Nutzungseinheit Anlagen zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe (Öl) in der Nutzungseinheit MÖA zusammen mit Tätigkeiten nach den Nummer 3.2 zusammen mit Tätigkeiten nach den Nummer 3.2 (Abgaswegüberprüfung) (Abgaswegüberprüfung) 10,3 MÖAj jährlich Ölfeuerstätte / Emissionsmessung MÖAg in geraden n Ölfeuerstätte / Emissionsmessung / alle 2 MÖAu in ungeraden n Ölfeuerstätte / Emissionsmessung / alle 2 MÖAd in n, die durch drei teilbar sind (2010, 2013 Ölfeuerstätte / Emissionsmessung MÖAe jeweils ein Jahr nach einem durch drei teilbaren Ölfeuerstätte / Emissionsmessung Jahr (2008, 2011 MÖAz jeweils zwei nach einem durch drei teilbaren Ölfeuerstätte / Emissionsmessung Jahr (2009, 2012 MÖAü in n, die durch fünf teilbar sind (2010, 2015 Ölfeuerstätte / Emissionsmessung / alle 5 MÖAi jeweils ein Jahr nach einem durch fünf teilbaren Ölfeuerstätte / Emissionsmessung / alle 5 Jahr (2011, 2016 MÖAw jeweils zwei nach einem durch fünf teilbaren Jahr (2012, 2017 Ölfeuerstätte / Emissionsmessung / alle 5

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