Schul- und Kulturausschuss

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1 Schul- und Kulturausschuss

2 Schul- und Kulturausschuss Entwurf eines Kulturpolitischen Leitbildes

3 Zur Entstehung Der Entwurf des kulturpolitische Leitbildes basiert maßgeblich auf Aussagen, Anregungen und Wünschen, die von Lippstädter Bürgern in insgesamt 8 Foren seit 2012 formuliert wurden. Die Verwaltung ist in diesem Prozess beauftragt, die Ergebnisse der Bürgergespräche zusammenzufassen und dem Schul- und Kulturausschuss zur Beratung vorzulegen.

4 Das 3. Kulturforum schloss mit dem Auftrag, für ein Kulturpolitischen Leitbild die Ergebnisse aus den Konferenzen zur Kulturentwicklungsplanung in strategischen Kernaussagen zusammenzufassen. Der vorliegende Entwurf soll jetzt zunächst erneut öffentlich diskutiert werden und anschließend im Bürgergespräch des 4. Kulturforums im Frühjahr 2016 thematisiert werden.

5 Struktur Einleitung / Begriffsdefinition ( worüber? ) Zielformulierung ( Was? ) Gesamtgesellschaftlicher Bezug durch erweiterten Kulturbegriff Planungsmethode ( Wie? )

6 Struktur Ausgehend vom gesamtgesellschaftlicher Bezug danach Fokussierung auf den Wirkungsbereich schöne Künste ( Für wen? ) Kulturförderung Kulturorte Vernetzung Förderrichtlinien

7 Beispiel Aus dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag: Teilhabe wird der Beschluss zur Teilnahme am Programm Kulturrucksack abgeleitet, zu dessen Umsetzung Kulturförderung Kulturorte Vernetzung benötigt werden.

8 Zu den Begriffen Kultur und Kunst Die Einleitung dient der Schärfung der Begriffe Kultur und Kunst und beschreibt ihre Einbindung in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext. Das kulturpolitische Leitbild der Stadt Lippstadt basiert auf der Vereinbarung, dass alle Lebensbereiche, Grundwerte und Überzeugungen in ein kulturpolitisches Leitbild einzubeziehen sind. Es fußt auf geltenden Gesetzen und ist Grundlage einer Stadtidentität, zu dessen Kultur rationales handeln, kritisches Urteilsvermögen und ein Wertekonsens gehört. Kultur ist demnach alles das, was das Mensch-Sein ausmacht. Kunst meint jede Tätigkeit, durch die Kultur entsteht. Durch Kunst wird Kultur den Sinnen zugänglich und erlebbar.

9 Ziel der Kulturpolitik Die Formulierung der Ziele der Kulturpolitik fußen auf dem erweiterten Kulturbegriff Besonders prägend ist das Ziel ausformuliert worden, die Teilhabe sicher zu stellen. Ziel Lippstädter Kulturpolitik ist es, die eigene Kultur als Teil der Weltkultur zu verstehen, um aus diesem Selbstverständnis heraus das eigene materielle und im-materielle kulturelle Erbe und die kulturelle Vielfalt in ihrer Breite in Werken und Zeugnissen zu erhalten und zu entwickeln. Die Bereitschaft zu Begegnungen mit anderen Kulturen und Wertesystemen sind Teil dieser Identität. Kultur ist Ausdruck der gesamten Gemeinschaft und nicht das Privileg einer Elite. Kulturelle Identität und kulturelle Vielfalt sind untrennbar miteinander verbunden. Die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben ist anzustreben. Es gilt, Ungleichheiten zu beseitigen, die sich aus dem sozialen Hintergrund und der sozialen Stellung, aus Erziehung, Alter, Sprache, Geschlecht, Glauben, Gesundheit oder Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit oder einer Randgruppe ergeben können. Die Kulturpolitik setzt sich mit gesamtstädtischen Fragen auseinander. Sie bezieht in die Beratungen Wirtschaft und Handel, Forschung und Entwicklung, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Vereine und Vertreter von Kunst und Kultur, Glaubensgemeinschaften, Jury s, Sachverständige und Kuratoren ein. Sie wertschätzt die Vielfalt der Traditionen und Ausdrucksformen in der Breiten- und Soziokultur.

10 Kulturentwicklungsplanung Auf der Basis des erweiterten Kulturbegriffes und der Teilhabe aller wird auf eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe abgestellt. Für die Planung wird festgestellt, dass Nachhaltigkeit, Langfristigkeit und die Sicherung der Qualität zentrale Gedanken des Prozesses sind. Kulturentwicklungsplanung wird in Lippstadt als Prozess verstanden, die Rahmenbedingungen zur freien Entfaltung aller Künste, ausdrücklich nicht nur der schönen Künste, zu schaffen. Sie wird als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe und als kontinuierlicher vorausschauender Prozess einer Verantwortungsgemeinschaft verstanden. Sie setzt auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit. Kulturplanung bedarf einer dem Qualitätsanspruch angemessenen Organisationsstruktur, in die der Rat der Stadt Lippstadt, die Ausschüsse, die städt. Gesellschaften, Handel und Wirtschaft, die Hochschule, die Vereine, Glaubensgemeinschaften, freie Interessengruppen und die Kulturinstitutionen einbezogen werden.

11 Besonderer Schutz der schönen Künste Die schönen Künste werden als besondere Form unter allen Künsten gesondert betrachtet und gewürdigt. Aus den Artikeln 2 Abs 1 und Artikel 5 Absatz 3 des GG wird abgeleitet, dass eine freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Freiheit von Kunst nur möglich ist, wenn es keine generalisierenden Einschränkungen gibt. Ebenfalls im Sinne des Artikels 5 Abs. 3 werden die schönen Künste als Forschungs- und Entwicklungsabteilung einer Stadtgesellschaft in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen eingeordnet. Die Literatur, die Musik, die darstellende Kunst, die Medienkunst, die bildende Kunst und der Film bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie ohne höchstmögliche Regelfreiheit und Selbstbestimmtheit nicht existieren können. Diese Bereiche werden in Lippstadt zukunftsweisend als experimentierfreudige Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Stadtgesellschaft betrachtet und gewürdigt. Es findet keine Reduzierung des Kulturangebotes auf Kunstangebote statt, die ausschließlich von äußeren Rahmenbedingungen wie z.b. Wirtschaftlichkeit oder hohen Besucherzahlen abhängig gemacht werden.

12 Kulturförderung Im Abschnitt zur Kulturförderung wird erneut ein Bezug zu Art. 2 und Art. 5 des Grundgesetzes hergestellt. Kulturförderung geschieht konzeptorientiert mit dem Ziel, eine hohe Qualität künstlerischer Arbeit zu erreichen. Dazu verabschiedet der Rat der Stadt Lippstadt Förderrichtlinien, die evaluiert werden. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird in die Betrachtung einbezogen. Lokal, regional und überregional bereitgestellte Fördermittel werden genutzt. Kulturförderung wird gemäß Art. 2 des Grundgesetzes als Pflichtaufgabe verstanden, unterstützt und gewürdigt. Sie will konzeptorientiert eine hohe Qualität künstlerischer Arbeit erreichen und nachhaltig sichern. Einzelpersonen wie Interessengruppen, die im Sinne dieses Leitbildes tätig werden, werden unterstützt. Dazu verabschiedet der Rat der Stadt Lippstadt Förderrichtlinien. Die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft ist fester Bestandteil der Kulturförderung, weil von diesem Wirtschaftszweig eine hohe identitätsbildende Kraft für die Stadt ausgeht. Darüber hinaus nutzt die Stadt Lippstadt zur Weiterentwicklung des Kulturangebotes alle Möglichkeiten regionaler und überregionaler Förderung. Die Kulturförderung wird evaluiert.

13 Kulturelle Bildung Kulturelle Bildung wird als der Lernprozess verstanden, der jeden in die Lage versetzt, aktiv zu gestalten. Zu diesem Prozess gehört der Umgang mit den schönen Künsten, für die geeignete Bildungseinrichtungen vorhanden sein müssen. Das Grundrecht auf Kultur wird in Lippstadt durch besondere Förderung aktiver Kunstausübung im Sinne einer - Kultur von allen - umgesetzt. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kulturpolitik in der Bereitstellung qualitativ hochwertiger kultureller Bildungsmöglichkeiten. Als wichtige Kultureinrichtungen betreibt die Stadt Lippstadt eine Bücherei, eine Musikschule, eine Kunstschule, ein Stadtmuseum, eine Volkshochschule gem. Volkshochschulgesetz, ein Stadttheater und ein Stadtarchiv gem. Archivgesetz. Sie unterstützt und fördert städt. Gesellschaften, Schulen, Sozialträger, den Sport und freie Träger, die Aufgaben kultureller Bildung übernehmen.

14 Kulturorte Über die bekannten Kulturorte hinaus wird hier auf eine Vernetzung von traditionellen Kulturorten mit innovativen Orten, auf Leerstandsmanagement und auf die zusammenhängenden Betrachtung der Kultur- und Kreativwirtschaft abgestellt. Um das kulturelle Leben der Stadt lebendig zu halten, hält die Stadt Lippstadt geeignete Orte für die kulturelle Bildung, die aktive Kunstausübung, die Stadtgeschichte, den Besuch von Kulturveranstaltungen sowie Forschung und Entwicklung zu kulturpolitischen Fragestellungen vor. Gebäude, Flächen und Ressourcen, die in der Vergangenheit nicht kulturell genutzt wurden, werden ideenreich und kreativ für das Kulturleben eingesetzt. Die Stadt unterstützt Unternehmer der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen und sucht gemeinsam mit den ansässigen Unternehmen nach Synergieeffekten bei der Nutzung von Kulturorten.

15 Vernetzung Das Thema Vernetzung spielte im Planungsprozess eine wichtige und übergeordnete Rolle. Vernetzung wird hier für die lokale, regionale und überregionale Ebene eingefordert. Lippstädter Kunstakteure handeln vernetzt. Nach außen strahlt Lippstadt dadurch mit eigener Identität im Sinne von Lebens- und Standortqualität aus. Lippstadt ist vernetzt mit den Nachbargemeinden, dem Kreis, den Regionen, dem Land und dem Bund. Das Kunst- und Kulturangebot wird mit dem Angebot anderer Städte im Einzugsbereich abgestimmt. Aus der Funktion als Mittelzentrum heraus und als weltweit wahrgenommener Wirtschafts- und Hochschulstandort pflegt die Stadt aktiv vielfältige nationale und internationale Kontakte. Besonders intensiv geschieht dies auf allen Ebenen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der Stadt Uden und zu den Hansestädten der Internationalen Hanse der Neuzeit. Damit werden gleichzeitig überregional ausstrahlende Kulturprofile geschaffen, die ein Kulturangebot für Gäste der Stadt beinhaltet und im Wettbewerb mit anderen Städten die Attraktivität Lippstadts erhöht.

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