Verhaltensrichtlinien. Snowboarder AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG - SKISICHERHEIT AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG - SKISICHERHEIT 1
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- Edith Goldschmidt
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Transkript
1 Verhaltensrichtlinien für Skifahrer und Snowboarder 1
2 Diese Broschüre sollte man lesen! In den letzten Jahren hat sich vieles geändert in der Welt des Ski- und Snowboardsports. Von der Pistenpräparierung über die Weiterentwicklungen des Ski- und Snowboardmaterials sowie die damit einhergehende rasante Entwicklung der Fahrtechnik bis hin zu neuen Formen des Unterrichtens. Deshalb begrüße ich es als Landeshauptmann und Sportreferent sehr, dass seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung und der Landesleitung Kärnten des österreichischen Bergrettungsdienstes eine neue Broschüre über Verhaltensrichtlinien für Skifahrer und Snowboarder aufgelegt wird. In ihr sind nicht nur die richtigen Verhaltensregeln auf Skipisten und die zehn FIS-Regeln aufgelistet. Sie informiert auch über die diversen Schwierigkeitsgrade markierter Skipisten, über mögliche Gefahrenstellen im freien Skigelände und bringt Skifahrern und Snowboardern die fünf Lawinengefahrenstufen und die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen näher. Ehe Sie sich im heurigen Winter Ihre Carver oder das Snowboard anschnallen, nehmen Sie sich bitte die Zeit, die neue Broschüre zu studieren. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit auf Skipisten oder im freien alpinen Ski- oder Snowboardgelände und tragen zu einem unfallfreien Tag bei den zwei beliebtesten und schönsten Wintersportarten bei. In diesem Sinn: Vorhang auf für eine unfallfreie und schöne Ski- und Snowboardsaison. Ski Heil Ihr Gerhard Dörfler Landeshauptmann von Kärnten 2
3 Allgemein Sie fahren auf eigenes Risiko. Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben beim Befahren von Skipisten und pistenähnlichem freien Gelände im Rahmen der Wintersportausübung einen handelsüblichen Wintersporthelm zu tragen. Benützen Sie die Skipisten, sie sind markiert, kontrolliert, präpariert und vor Lawinengefahr gesichert! Das Gelände abseits markierter Schneesportabfahrten wird nicht gesichert. Achten Sie die Natur. Schonen Sie Wald und Wild. Diese Richtlinien gelten für alle Benützer von Schneesportabfahrten. 3
4 FIS*-Regeln Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. *) FIS = Federation Internationale de Ski Unter Bezeichnung Ski werden hier sowohl Ski als auch skiähnliche Gleitgeräte auf Schnee, wie Big, Firngleiter, Skwal, Snowboard, Skibob u.ä., verstanden. 4
5 FIS-Regeln 6 Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. Diese Regeln sind gemäß Gerichtspraxis verbindlich. Sie gelten auch für Snowboarder. 5
6 FIS-Rules Respect for others A skier or snowboarder must behave in such a way that he does not endanger or prejudice others. Control of speed and skiing or snowboarding A skier or snowboarder must move in control. He must adapt his speed and manner of skiing or snowboarding to his personal ability and to the prevailing conditions of terrain, snow and weather as well as to the density of traffic. Choice of route A skier or snowboarder coming from behind must choose his route in such a way that he does not endanger skiers or snowboarders ahead. Overtaking A skier or snowboarder may overtake another skier or snowboarder above or below and to the right or to the left provided that he leaves enough space for the overtaken skier or snowboarder to make any voluntary or involuntary movement. Entering, starting and moving upwards A skier or snowboarder entering a marked run, starting again after stopping or moving upwards on the slopes must look up and down the slopes that he can do so without endangering himself or others. 6
7 FIS-Rules Stopping on the piste Unless absolutely necessary, a skier or snowboarder must avoid stopping on the piste in narrow places or where visibility is restricted. After a fall in such a place, a skier or snowboarder must move clear of the piste as soon as possible. Climbing and descending on foot A skier or snowboarder either climbing or descending on foot must keep to the side of the piste. Respect for signs and markings A skier or snowboarder must respect all signs and markings. Assistance At accidents, every skier or snowboarder is duty bound to assist. Identification Every skier or snowboarder and witness, whether a responsible party or not, must exchange names and addresses following an accident. 7
8 Snowboard Der vordere Fuß muss mit einem Fangriemen fest mit dem Snowboard verbunden sein. Bei Ski- und Sesselliftfahrten den hinteren Fuß aus der Bindung lösen. Bei der Durchführung eines Richtungswechsels - Fersenschwünge, Heel Turns-Backsideschwüngen, einen Blick zurückwerfen und den Raum überprüfen. Das Snowboard ist sofort nach dem Abschnallen mit der Bindungsseite nach unten in den Schnee zu legen. Auf Gletschern das Snowboard wegen der Spaltengefahr nicht abschnallen. In Fun-Parks gelten die allgemeinen Verhaltensregeln (10 FIS Regeln). Vor Benützung der Half Pipes und der Fun Parks eine Besichtigung oder eine vorsichtige Befahrung durchführen. Keine Sprünge ohne die Sicherheit, dass der Landeraum frei ist. 8
9 Pistengerät Der Einsatz eines Pistengerätes gehört im organisierten Skiraum zum normalen Skibetrieb. Bei unübersichtlichen Engstellen sind entsprechende Hinweisschilder, Achtung Pistengerät im Einsatz! angebracht. Während des Einsatzes auf der Piste hat das Pistengerät ein Warnblinklicht sowie einen akustischen Warnton eingeschalten. Vom Pistengerät ist mindestens Abstand zu halten: Vorne und hinten 15m, seitlich 3m! Nicht anhängen! Sich bemerkbar machen, wenn man nicht ausweichen kann. 9
10 Markierte Abfahrten Skipiste nach ÖNORM S 4611 Eine allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski und skiähnlichen Geräten vorgesehene und geeignete Strecke, die markiert, kontrolliert und vor atypischen* Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, gesichert und grundsätzlich präpariert ist. leichte Piste blau 7 die Neigung darf 25 % Längs- und Quergefälle der Piste nicht übersteigen mittelschwere Piste rot 7 die Neigung darf 40 % Längs- und Quergefälle nicht übersteigen schwere Piste schwarz 7 übersteigt die Maximalwerte der roten Piste * Eine Gefahr ist dann atypisch, wenn sie für einen verantwortungsbewussten Skifahrer unerwartet oder schwer abwendbar ist. 10
11 Markierte Abfahrten Der Skipistenrand ist die Grenze der Pistenfläche, innerhalb welcher der Pistenerhalter seiner Sicherungspflicht nachkommt. Der Skipistenrand kann durch natürliche Gegebenheiten bestimmt sein oder künstlich mit einem Hinweisschild erkennbar gemacht werden. Das Schild ist mit der Farbe des jeweiligen Schwierigkeitsgrades der Skipiste (blau, rot, schwarz) gekennzeichnet. Skiroute nach ÖNORM S 4611 Eine allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski und skiähnlichen Geräten vorgesehene und geeignete Strecke, welche markiert und nur vor Lawinengefahr gesichert ist, weder präpariert noch kontrolliert werden muss. 11
12 Lawinengefahr Bei Lawinengefahr werden Skipisten und Skirouten gesperrt: Auf der Panoramatafel mit roten Signallichtern mit rotierendem Blinklicht, ab Gefahrenstufe erheblich Im Gelände Verbot der Benützung von Skiabfahrten Lawinengefahrenstufen: 1 - gering 2 - mäßig 3 - erheblich 4 - groß 5 - sehr groß 12
13 Freies Skigelände Das Gelände abseits von Skipisten und Skirouten ist freies Skigelände, das weder markiert noch vor alpinen Gefahren abgesichert ist. Alpine Gefahrenstellen werden gekennzeichnet: Achtung Achtung Engstelle Kreuzung mit Skipiste Pistengerät im Einsatz Pistengerät mit Seil im Einsatz Beschneiungsgerät im Einsatz Absturzgefahr Diese Tafel warnt davor, dass das gesicherte Skigebiet verlassen wird und alpine Gefahren drohen. Bei Nichtbeachten dieses Warnschildes kann ein eventueller Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sein! Wald- und Wildschutz! Das Wild ist gerade im Winter besonders durch hohe Schneelagen gefordert, die Verbotsschilder unbedingt beachten sonst droht der Entzug der Liftkarte oder eine Verwaltungsstrafe! 13
14 Variantenfahren Beachten Sie: Lawinenlagebericht (Telefontonband ) Im Gelände gilt: 1. Genaue Beobachtung: Schneebeschaffenheit, Schneeverfrachtungen, abgegangene Lawinen 2. Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) unter der Skijacke direkt am Körper eingeschaltet (senden) tragen; Lawinenschaufel und Lawinensonde mitnehmen. 3. In der Falllinie abfahren und damit in den Randzonen beginnen; Traversen meiden. 4. Verdächtige Zonen einzeln mit genügend Abstand durchfahren. Fluchtweg festlegen. 5. Nie alleine fahren; alle ständig beobachten und reaktionsbereit sein. Über die beabsichtige Tour Bekannte informieren. Die Beurteilung der Lawinengefahr erfordert große Umsicht und Erfahrung. Gefühl genügt nicht. Schönes Wetter und wenig Schnee schließen Lawinengefahr nicht aus! Auch beim Variantenfahren gilt: Im Zweifel nie!! 14
15 Erste Hilfe Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet! Absichern oberhalb der Unfallstelle mit gekreuzten Skiern oder Skistecken. Gegebenenfalls ein Snowboard mit der Bindung nach unten oberhalb der Unfallstelle deponieren. Wenn der Verletzte ansprechbar ist, die Art und den Grad der Verletzung wenn möglich feststellen. Den Verletzten beruhigen, warm halten und etwaige Wunden erstversorgen. Den Verletzten nicht alleine zurücklassen. Alarmierung des Rettungsdienstes über den Notruf Polizei 133, Österreichische Bergrettung 140, Rotes Kreuz 144 oder über das Liftpersonal. Den Ort, die Anzahl der Verletzten und die Art der Verletzung durchgeben. Die Personalien von dem Unfallverursacher oder den Zeugen notieren und der Exekutive zwecks Aufklärung des Unfallvorherganges zur Verfügung stellen. (Bilder vom Ort bzw. den Beteiligten mit dem Handy machen!) 15 AMT DER AMT KÄRNTNER DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG LANDESREGIERUNG - SKISICHERHEIT - SCHISICHERHEIT 15
16 Quellenhinweis: Das Österreichische Skirecht, Sprung, König Skifahren im Recht, Obermeier Schweizerische Kommission für Unfallverhütung Zeitschrift für Verkehrsrecht, ZVR Zu beziehen bei: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 - Landesamtsdirektion UA Notfallvorsorge und -kommunikation Roseneggerstraße Klagenfurt am Wörthersee Tel.: markus.hudobnik@ktn.gv.at Die Herausgabe dieser Richtlinie wurde ermöglicht durch: Amt der Kärntner Landesregierung Österreichischer Bergrettungsdienst (ÖBRD) Landesleitung Kärnten Klagenfurt, im September 2010
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