Förderungen Unterstützungen Befreiungen

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1 mobilität für menschen mit handicap Info-Broschüre Förungen Unterstützungen Befreiungen 2011 Anton-Maurer-Gasse 5 A-4770 Andorf Tel. 0664/ Fax 07766/3624 Mail: office@clubmobil.at

2 CLUB MOBIL Mit beiden Beinen im Leben! Der CLUB MOBIL für Menschen mit Handicap ist ein 1997 von Edith Grünseis-Pacher ins Leben gerufener Verein, sich hauptsächlich auf die Mobilität behinter Menschen spezialisiert hat, zeit 2000 Mitglie österreichweit zählt und jedes Jahr insgesamt mehr als Anfragen Hilfe suchen Personen beantwortet. Der Erfolg des CLUB MOBIL ist nicht nur auf die neuartigen Initiativen zurückzuführen sonn auch darauf, dass Edith Grünseis-Pacher als selbst durch einen Verkehrsunfall Körperbehinte die verschiedenen Bedürfnisse im Bereich Mobilität kennt. Edith Grünseis-Pacher ist mit dem CLUB MOBIL seit vielen Jahren in folgenden Bereichen tätig: TRAINING MIT HANDICAP umfasst Fahrtechnikkurse für behinte Menschen in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC. Dabei werden Führerscheinbesitzer mit einem Behinungsgrad von mindestens 50 % einen Tag lang auf Extremsituationen im Straßenverkehr geschult. Fahrtauglichkeitskontrolle Viele Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen nehmen am Straßenverkehr teil, ohne ihre Fahrtauglichkeit und die benötigten Autoadaptierungen durch die Behörde abklären zu lassen. Dies kann im Falle eines Verkehrsunfalls zu rechtlichen und/o versicherungstechnischen Problemen führen. Um sicher zu gehen, dass die zum Lenken eines Fahrzeuges erforlichen Voraussetzungen nach einem Unfall (Schädel-Hirn- Trauma, ), wegen einer Krankheit (Schlaganfall, MS, Parkinson, ALS, ) o Altersbeschwerden nach wie vor bestehen, bietet CLUB MOBIL jenen betroffenen Personen, bei denen die medizinische Voraussetzung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges besteht, eine vertrauliche Abklärung ihrer Fahrtauglichkeit an. Sind die Privatgutachten positiv, können die Teilnehmer damit bei zuständigen Behörde ihre Fahrtauglichkeit nachweisen. CLUB MOBIL Behintenberatung Edith Grünseis- Pacher steht für CLUB MOBIL- Mit glie unter Hotline 0664/ (Mo Fr Uhr) und edith@clubmobil.at als Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Mobilität und Problemen, die sich auf Grund Behinung ergeben, zur Verfügung. Leih- und Fahrschulauto Der CLUB MOBIL besitzt das einzige adaptierte Leih- und Fahrschulauto Österreichs. Dieser SKODA Octavia Kombi Automatik kann von Fahrschulen und Führerscheinbesitzern gemietet werden und verfügt über folgende Fahrhilfen: Handbediengerät für Gas und Bremse, Gaspedal sowie Lenkrad-Drehknopf und Dreizack wahlweise rechts o links, Vorsatzpedale für Kleinwüchsige, Hebelverlegungen und fixe Rutschbrett auf Fahrerseite. Die Umbauten können an die Behinung des Fahrers angepasst werden. Bei Bedarf können mühelos Fahrschulausstattungen angebracht werden. Umbauten Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung und Zusammenarbeit mit Herstellern von Fahrhilfen in geprüfter Erstausrüsterqualität für Selbstfahrer und Mitfahrer ist Edith Grünseis-Pacher in Lage, die benötigten Fahrzeugadaptierungen festzustellen und zu empfehlen. Automessen Damit auch behinte Menschen die Möglichkeit haben, die neuesten Umbauten kennen zu lernen bzw. umgebaute Autos Probe zu fahren, lädt 2

3 CLUB MOBIL zu Automessen ein, in denen verschiedene umgebaute Autos für Probefahrten zur Verfügung stehen. Auf Grund des großen Erfolges dieser Initiative ist CLUB MOBIL als einziger Aussteller im Bereich Fahrhilfen auf bekannten Messen wie Vienna Autoshow, diversen Senioren- und Gesundheitsmessen o dem Linzer Autofrühling vertreten. Auskünfte und Informationen Edith Grünseis-Pacher veröffentlicht jährlich Broschüren über Förungen und Unterstützungen im Bereich Mobilität. Alle Mitglie des CLUB MOBIL erhalten zusätzlich regelmäßig Informationen über Änungen im Bereich des Behintenwesens. Hilfestellung Durch die Zusammenarbeit des CLUB MOBIL mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ärzten werden alle Mitglie über OGH-Urteile und medizinische Neuerungen auf dem Laufenden gehalten. Außerdem können Auskünfte zu persönlichen Fragen bei unseren Partnern eingeholt werden. Training und Schulung Firmen können sich von Edith Grünseis-Pacher in verschiedensten Bereichen schulen lassen, um das Thema Mobilität für Menschen mit Handicap kompetent umsetzen zu können. Vorträge Weiters hält sie Vorträge zu den Themen Autofahren mit Behinung, Unfallprävention, Umgang mit Schicksalsschlägen, positive Lebens einstellung in Schulen und Reha bili ta tionszentren, bei Therapeuten, Ärzten und Polizei. Die Bahn brechende Arbeit des CLUB MOBIL wird seit Jahren vom Verkehrs- und Sozialministerium, dem ÖAMTC und den österreichischen Landesregierungen sowie von Automobil- und Um-bauindustrie unterstützt. Edith Grünseis- Pacher erhielt für ihr außergewöhnliches Engagement bereits zahlreiche Auszeichnungen: (z. B. EVA 2000-Frau des Jahres, Goldenes Rad 1993 und österreichischer Verkehrssicherheitspreis, goldener Ehrenpreis HELFEN beim HELFEN 2008, SOZIALMARIE 2008, PRO MERITO in gold höchste und sehr selten verliehene Auszeichnung des ÖAMTC 2009, 2010 STAATSPREIS VERKEHR 2009 Auszeichnung durch Staatspreisurkunde und Staatspreisgütesigel. Kontakt CLUB MOBIL Edith Grünseis-Pacher Tel. 0664/ Mail: office@clubmobil.at Anmerkung zur geschlechter neutralen Formulierung: Aus Gründen leicht eren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre auf eine geschlechtsspezifische Differen zierung (z.b. TeilnehmerInnen) verzichtet. Sämtliche personenbezogene Formulierungen gelten grundsätzlich für beide Geschlechter. Fotos: Frieike Moinard-Pacher, F-Straßburg 3

4 angepasst werden. Bei Bedarf können mühelos Fahrschulausstattungen angebracht werden. I N H A L T S V E R Z E I I C H N I I S KRAFTFAHRZEUGE KRAFTFAHRZEUGE ab ab Seite Seite 5 5 VERSEHRTENRABATT. Seite 7 VERSEHRTENRABATT. Seite 7 Umbauten: LENKBERECHTIGUNG Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung und Zusammenarbeit ab Seite mit 8 Herstellern LENKBERECHTIGUNG ab Seite 8 von Fahrhilfen in geprüfter Erstausrüsterqualität für Selbstfahrer und Mitfahrer ist Edith FAHRTAUGLICHKEIT... Seite 8 Grünseis-Pacher FAHRTAUGLICHKEIT... in Lage, die benötigten Fahrzeugadaptierungen festzustellen Seite 8 und zu empfehlen. BEGÜNSTIGUNGEN LENKBERECHTIGUNG Seite 11 BEGÜNSTIGUNGEN LENKBERECHTIGUNG Seite 11 Automessen: BEGÜNSTIGUNGEN Damit auch FAHRZEUGKAUF behinte Menschen (BSA,PVA). die Möglichkeit ab haben, Seite 11 die neuesten Umbauten BEGÜNSTIGUNGEN kennen zu lernen FAHRZEUGKAUF bzw. umgebaute Autos (BSA,PVA). Probe zu fahren, lädt ab Seite CLUB 11 MOBIL zu Automessen BEGÜNSTIGTER ein, in denen BEHINDERTER verschiedene. umgebaute Autos für Probefahrten Seite 13 zur Verfügung stehen. BEGÜNSTIGTER BEGÜNSTIGUNGEN Auf Grund des BEHINDERTER großen FAHRZEUGKAUF Erfolges dieser. Initiative (Landesregierungen) ist CLUB ab Seite MOBIL Seite als einziger Aussteller BEGÜNSTIGUNGEN im Bereich Fahrhilfen FAHRZEUGKAUF auf bekannten (Landesregierungen) Messen wie Vienna ab Autoshow, Seite 13 diversen Senioren- BEGÜNSTIGUNGEN und Gesundheitsmessen FAHRZEUGKAUF o dem Linzer (AUVA) Autofrühling vertreten. Seite Auskünfte BEGÜNSTIGUNGEN NOVA-BEGÜNSTIGUNG ab und Informationen: FAHRZEUGKAUF Edith Grünseis-Pacher (AUVA) veröffentlicht Seite jährlich Seite Broschüren über NOVA-BEGÜNSTIGUNG ab Förungen und Unterstützungen im Bereich Mobilität. Alle Mitglie Seite des CLUB MOBIL BEGÜNSTIGUNGEN erhalten zusätzlich BEI regelmäßig BETRIEB Informationen EINES KFZ über Änungen im Bereich des Behintenwesens. BEGÜNSTIGUNGEN BEI BETRIEB EINES KFZ Motorbezogene Versicherungssteuer.. Seite 19 Hilfestellung: Motorbezogene Freibetrag Durch für die Körperbehinte Versicherungssteuer.. Zusammenarbeit des CLUB MOBIL mit Seite Rechtsanwälten, Steuerberatern Pauschale Freibetrag und Taxikosten Ärzten Steuerbefreiung für Körperbehinte werden alle. Mitglie über OGH-Urteile Seite und 20 medizinische Neuerungen auf Taxikosten Pendlerpauschale dem Laufenden gehalten. Außerdem können Auskünfte zu persönlichen Fragen bei unseren Mobilitätszuschuss Pendlerpauschale Partnern eingeholt für begünstigte werden. Behinte... Seite 21 Training und Mobilitätszuschuss Fahrtkostenzuschuss ab Schulung: Firmen für können begünstigte sich von Behinte Edith Grünseis-Pacher... Seite in verschiedensten 2125 Bereichen schulen Fahrtkostenzuschuss Fahrtkostenzuschuss ab KfZ-Versicherung lassen, um... das Thema Mobilität für Menschen mit Handicap Seite 2521 kompetent umsetzen zu Mautgebühren können. KfZ-Versicherung.... Seite 2526 Vorträge: Weiters Autobahnvignette hält sie Vorträge zu den Themen Autofahren ab mit Behinung, Mautgebühren. Seite 25 Unfallprävention, Autobahnvignette Ausweis Umgang nach mit 29b Schicksalsschlägen, positive Lebenseinstellung, ab Seite Seite in Schulen und Rehabilitationszentren, Ausweis Halte- und nach Parkverbote bei Therapeuten, 29b... Ärzten und Polizei. ab Seite Seite Halte- Behintenparkplätze und Parkverbote... Seite Seite Die Bahn brechende 27 Behintenparkplätze Befreiung Arbeit von des Parkometerabgabe CLUB MOBIL... in Wien wird.. seit Jahren vom Seite Seite 28 Verkehrs- und Sozialministerium, dem ÖAMTC und den österreichischen Landesregierungen sowie von Befreiung Befreiung von von Parkometerabgabe Gurtepflicht.. in Wien.. Seite Seite 29 Automobil- und Umbauindustrie unterstützt. Edith Grünseis-Pacher erhielt für ihr Befreiung Begünstigungen von im Gurtepflicht Ausland.... ab Seite Seite 29 außergewöhnliches Engagement bereits zahlreiche Auszeichnungen (z. B. EVA 2000-Frau 29 des Jahres, Goldenes Begünstigungen Rad 1993 und im Ausland österreichischer Verkehrssicherheitspreis, ab Seite goldener EINTRAGUNGEN IM FÜHRERSCHEIN... ab Seite 30 Ehrenpreis HELFEN beim HELFEN 2008, SOZIALMARIE 2008, PRO MERITO in gold höchste EINTRAGUNGEN und SCHREIBEN sehr selten VERKEHRSMINISTERIUM verliehene IM FÜHRERSCHEIN Auszeichnung.... des ÖAMTC 2009, ab 2010 Seite STAATSPREIS VERKEHR SCHREIBEN BEITRITTSERKLÄRUNG 2009 Auszeichnung durch VERKEHRSMINISTERIUM CLUB Staatspreisurkunde MOBIL..... und Staatspreisgütesigel. Seite Kontakt: BEITRITTSERKLÄRUNG ADRESSEN CLUB MOBIL, UND Edith TELEFONNUMMERN Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL Tel....ab / , Mail: Seite 3534 Kopieren office@clubmobil.at, und Weitergabe Unterlagen nur nach schriftlicher Genehmigung von Edith Grünseis-Pacher. ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN.. ab Seite 35 Edith Grünseis-Pacher, Anton-Maurer-Gasse 5, 4770 Andorf, 0664/ , edith@clubmobil.at Kopieren Die im Text und angeführten Weitergabe Bestimmungen Unterlagen entsprechen nur dem nach Stand schriftlicher Drucklegungen. Genehmigung Änungen sind von möglich. Edith Grünseis-Pacher Diese Informationen wurden. von Edith Grünseis-Pacher mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Anregungen werden Edith Grünseis-Pacher, Anton-Maurer-Gasse 5, 4770 Andorf, 0664/ , edith@clubmobil.at bei einer Neuauflage dieser Broschüre gerne entgegengenommen. Die im Text angeführten Bestimmungen entsprechen dem Stand Drucklegungen. Änungen sind sind möglich. Diese Diese Informationen wurden wurden von Edith von Grünseis-Pacher Edith Grünseis-Pacher mit größter mit Sorgfalt größter zusammengestellt. Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung Eine für Haftung Vollständigkeit für Vollständigkeit und Richtigkeit und Richtigkeit wird nicht wird übernommen. nicht übernommen. Anregungen werden Anregungen werden bei einer Neuauflage dieser Broschüre gerne entgegengenommen. Anmerkung bei einer Neuauflage zur geschlechterneutralen dieser Broschüre gerne entgegengenommen. Formulierung: Aus Gründen leichteren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (z.b. TeilnehmerInnen) verzichtet. Sämtliche personenbezogene Formulierungen gelten grundsätzlich für beide Geschlechter. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 2 Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 4 24

5 1. Kraftfahrzeuge für Körperbehinte 1.1. Invalidenkraftfahrzeug: Ein Invalidenkraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht bis zu 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg, welches nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, von Körperbehinten gelenkt zu werden. Die Invalidenkraftfahrzeuge sind zum Unterschied von den Ausgleichskraftfahrzeugen Fahrzeuge, die von vornherein für die Bedürfnisse und Möglichkeiten Körperbehinter gebaut und ausgerüstet sind. "Das Lenken eines Invalidenkraftfahrzeuges ist nur zulässig, wenn Lenker des Invalidenkraftfahrzeuges das 15. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz eines Mopedausweises mit Eintragung "Invalidenkraftfahrzeug" ist. Der entsprechende Mopedausweis wird von Fahrschulen o von den Autofahrerclubs wie ÖAMTC,...nach absolvierter theoretischer und praktischer Ausbildung sowie nach Vorliegen des Nachweises ausreichen theoretischer Kenntnisse (Theorieprüfung) ausgestellt. Der Besitz eines Mopedausweises zum Lenken von artigen Kraftfahrzeugen ist nicht erforlich, wenn Lenker im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung ist. Vor Vollendung des 20. Lebensjahres darf ein Invalidenkraftfahrzeug nur in Betrieb genommen werden, wenn Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1g/l (0,1 Promille) o Alkoholgehalt Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt Ausgleichskraftfahrzeug: Ein Ausgleichskraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das durch angebrachte besone Teile o Vorrichtungen geeignet ist, die Körperbehinung seines Lenkers beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Bei Invaliden- und Ausgleichskraftfahrzeugen darf die Betriebsbremsanlage, sofern keine ane Möglichkeit besteht, auch so zu betätigen sein, dass Lenker die Lenkvorrichtung hiezu mit einer Hand loslassen muss. UNSER TIPP: Der CLUB MOBIL besitzt ein Ausgleichskraftfahrzeug mit Automatikgetriebe und folgenden Umbauten: Handbedienung für Gas und Bremse, Gaspedal rechts o links, Vorsatzpedale für Kleinwüchsige, Hebelverlegungen, Lenkradgabel und knopf rechts o links, Umsetzhilfe und eine komplette Fahrschulausstattung. Dieses Auto kann unter 0664/ gemietet werden! 1.3. Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von nicht mehr als 50 cm3 o einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 4 kw für ane Motortypen. Das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist ab Vollendung des 15. Lebensjahres erlaubt. Voraussetzung ist Besitz eines Mopedausweises mit Eintragung vierrädriges Leichtkraftfahrzeug. Der Besitz eines Mopedausweises ist nicht erforlich, wenn Lenker im Besitz einer Lenkberechtigung (egal welcher Klasse) ist. Der entsprechende Mopedausweis wird von Fahrschulen o den Autofahrerclubs wie ÖAMTC nach absolvierter theoretischer und praktischer Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 5

6 Ausbildung sowie nach Vorliegen des Nachweises ausreichen theoretischer Kenntnisse (Theorieprüfung) ausgestellt. Vor Vollendung des 20. Lebensjahres darf ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug nur in Betrieb genommen werden, wenn Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1g/l (0,1 Promille) o Alkoholgehalt Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Personen, die nicht verkehrszuverlässig o nicht gesundheitlich geeignet sind, ein Motorfahrrad, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug o ein Invalidenkraftfahrzeug zu lenken, hat die Behörde entsprechend den Erfornissen Verkehrssicherheit das Lenken eines artigen Kraftfahrzeuges 1. ausdrücklich zu verbieten, 2. nur zu gestatten, wenn vorgeschriebene Auflagen eingehalten werden, o 3. nur für eine bestimmte Zeit o nur unter zeitlichen, örtlichen o sachlichen Beschränkungen zu gestatten. Das Führerschein-Vormerksystem findet ebenfalls auf Lenker von Motorfahrrän, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen Anwendung Das passende Auto Grundsätzlich kann keine Autotype von vornherein ausgeschlossen werden. Je nach den persönlichen Bedürfnissen (Sitzhöhe, Anzahl und Größe Türen, Türöffnungsweite, etc.) und den vorgeschriebenen Erfornissen ( Art Körperbehinung entsprechende Adaptierungen) werden jedoch nicht mehr alle Autos in Frage kommen. Bei den verschiedenen Fahrzeugen gilt es genau zu vergleichen. Allein bei z.b. Servolenkungen gibt es große Unterschiede. Eine normale Servolenkung ist sportlich ausgerichtet, d.h., dass durch etwas Wistand Kontakt zur Fahrbahn simuliert wird. Dieser Wistand kann aber für manchen Behinten unüberwindbar sein. Auch bei den Übersetzungsverhältnissen Handbedienung gibt es deutliche Unterschiede. Der CLUB MOBIL besitzt das erste und einzige Leih-Ausgleichskraftfahrzeug mit Automatikgetriebe und folgenden Umbauten: Handbedienung für Gas und Bremse, Gaspedal rechts o links, Schwenksitz, Vorsatzpedale für Kleinwüchsige, Hebelverlegungen, Lenkradknopf und Lenkradgabel rechts o links, Umsetzhilfe und eine komplette Fahrschulausstattung. Dieses Auto kann unter 0664/ gemietet werden! UNSER TIPP: Informationen über Größe Türen, Türöffnungsweiten und behintengerechte Fahrzeuge erhalten Sie bei technischen Beratungsstelle Landesregierungen. Informationen zu diversen Umbauten erteilt auch Edith Grünseis-Pacher unter 0664/ bzw. edith@clubmobil.at. Bei Fahrzeugen, die zum Ausgleich Körperbehinung des Lenkers ausgerüstet o umgebaut werden, ist eine Einzelgenehmigung o Anzeige prinzipiell nicht erforlich, sofern es sich nur um eine Ergänzung am Fahrzeug handelt. Sind jedoch erhebliche, bauliche Veränungen am Fahrzeug zum Ausgleich Körperbehinung des Lenkers notwendig, so ist eine Genehmigung Behörde für die vorgenommene Änung einzuholen. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall, ob das geänte Fahrzeug vorgeführt werden muss. Die erteilte Genehmigung wird in den Typenschein o dem Einzelgenehmigungsbescheid für das Fahrzeug eingetragen. Vor dem Ankauf eines Kraftfahrzeuges, an dem Adaptierungen vorgenommen werden müssen o bereits angebracht sind, ist es ratsam mit dem Sachverständigen zuständigen Landesregierung Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 6

7 Kontakt aufzunehmen, um im Einzelfall erforliche Umbauten o Änungen am Fahrzeug zu besprechen. Nur so kann vermieden werden, dass bereits kostenintensiv durchgeführte Adaptierungen sich nachher als nicht ausreichend o im Einzelfall als nicht notwendig herausstellen, ane Adaptierungen jedoch vorgeschrieben werden. Daher UNSER TIPP: Mieten Sie sich beim CLUB MOBIL das adaptierte Leihfahrzeug zum Ausprobieren und kennenlernen diverser Umbauten. VERSEHRTENRABATT gibt es in Österreich bei folgenden Fahrzeugmarken*): HYUNDAI: gewährt modellabhängige Rabatte für NOVA-begünstigte Personen (2 % - 5 %). MERCEDES: zusätzlich 2 % Sonrabatt beim Kauf eines Mercedes-Benz. MITSUBISHI: zusätzlich 2 % Sonrabatt für alle Modelle ausgenommen Colt "Aktionsmodell" OPEL: gewährt modellabhängige Behintenrabatte SKODA: zusätzlich 2 % Bonus für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen VOLKSWAGEN: es werden modellspezifische Zusatzkonditionen angeboten VOLVO: 10 % Versehrtenrabatt auf alle Modelle. Des Weiteren bietet Volvo für alle Versehrten einen modellabhängigen Zuschuss für den erforlichen Umbau zur Erhaltung Mobilität an. Allgemeine Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss von einer Person, die die Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behintenpass eingetragen hat, gekauft und auf diese zugelassen werden. SIMPLY CLEVER Wir, Škoda Mauthner, sind exklusiver Fuhrparkpartner vom Verein CLUB MOBIL für Menschen mit Handicap. Wir verwenden die neuesten, hochwertigsten Modelle Marke Škoda, wie z. B.: Octavia Combi DSG mit 7 Gängen inkl. Top Ausstattung, welche über maximale Sicherheit verfügen und durch ihren angenehmen, komfortablen Einstieg Ihre Mobilität erleichtern. Gerne bieten wir Ihnen auch unsere ausschließlich von CLUB MOBIL kurz gefahrenen Škoda Modelle zu Topkonditionen an. Bei Kaufinteresse setzen Sie sich bitte mit Škoda Mauthner (07716/8300) o Edith Grünseis-Pacher (0664/ ) in Verbindung wir stellen Ihnen Ihr Fahrzeug zusammen. Weitere Informationen rund um unsere Škoda Angebote finden Sie auch auf Homepage Die abgebildeten Modelle zeigen einen Auszug Škoda Modellpalette. Verbrauch: 4,2 10,2 l/100 km. CO 2 -Emission: g/km. Symbolfotos. RZ_Mauthner_178x75_0211.indd :46 Sonrabatt bei Pappas Gruppe: Die Pappas Gruppe bietet Menschen mit Handicap viele Vorteile. Zum einen erhalten Sie bei uns maßgeschneite Umbaulösungen für Ihre Mobilität und darüber hinaus attraktive Konditionen beim Fahrzeugkauf. Wir gewähren Ihnen beim Kauf eines Mercedes-Benz Pkw einen zusätzlichen Sonrabatt von 2 % auf das Fahrzeug. Angebot gültig bei Vorlage eines Ausweis nach 29 b und bei Umbau des Fahrzeuges in einem Betrieb Pappas Gruppe. Die Aktion läuft bis auf Wiruf und vorerst längstens bis Eine Auflistung aller Standorte Pappas Gruppe finden Sie auf Seite 37/38. *) Edith Grünseis-Pacher hat bei allen Automarken bezüglich Versehrtenrabatt nachgefragt, jedoch 2011 lediglich von den aufgezählten Firmen eine Antwort erhalten. Es zahlt sich auf alle Fälle aus, bei allen Fahrzeughändlern betreffend Versehrtenrabatt nachzufragen. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 7

8 2. Die Lenkberechtigung (Führerschein) 2.1. Kraftfahrzeuge, die man ohne Lenkberechtigung (Führerschein) lenken darf: Eine Lenkberechtigung, also ein Führerschein, ist unter anem nicht erforlich für das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h: Lenker muss aber das 16. Lebensjahr vollendet haben. Motorfahrrän (Mopeds) sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen: Lenker muss das 15. Lebensjahr vollendet haben und einen Mopedausweis besitzen. Auf dem Mopedausweis muss Eintrag "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" vermerkt sein. Eine Lenkberechtigung, egal welcher Klasse, ersetzt den Mopedausweis. Invalidenkraftfahrzeugen: Lenker eines Invalidenkraftfahrzeuges muss das 15. Lebensjahr vollendet haben und einen Mopedausweis mit dem entsprechenden Eintrag Berechtigung besitzen. Eine Lenkberechtigung, egal welcher Klasse, ersetzt den Mopedausweis Führerscheinpflicht Das Lenken aller anen Kraftfahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist nur aufgrund einer von Behörde erteilten Lenkberechtigung für die Klasse zulässig, in die das Kraftfahrzeug fällt. Die Erteilung (erstmalige Erteilung) sowie Ausdehnung Lenkberechtigung ist über eine Fahrschule Ihrer Wahl zu beantragen. Betreffend Fahrschulwahl sind Sie nicht mehr an Ihren ordentlichen Wohnsitz gebunden. Die für das Erteilungs- bzw. Ausdehnungsverfahren zuständige Behörde ist dann die Führerscheinbehörde, in en Zuständigkeitsbereich die Fahrschule den Standort hat. Ein Antrag auf Wieerteilung Lenkberechtigung (d.h. ich habe die Lenkberechtigung bereits einmal besessen und ist diese durch Fristablauf, Verzicht o eine Entziehungsdauer von mehr als 18 Monaten erloschen) wird nicht bei einer Fahrschule, sonn bei einer Führerscheinbehörde Ihrer Wahl im Bundesgebiet eingereicht. Ein Ausbildungsnachweis über eine Fahrschule ist bei artigen Verfahren nicht erforlich. WICHTIG: Tritt nach dem Erwerb Lenkberechtigung eine körperliche Einschränkung auf, so soll Führerscheinbesitzer diese Veränung Behörde mitteilen und seine Fahrtauglichkeit vom zuständigen Amts- o Polizeiarzt neu feststellen lassen. (*siehe HINWEIS) Ansonsten kann jede Versicherung im Falle eines Unfalles aussteigen bzw. Regress anmelden. HINWEIS: Der CLUB MOBIL bietet im Vorfeld eines amtlichen Verfahrens einen Fahrtauglichkeitstest SICHER MOBIL MIT HANDICAP an, dessen Ergebnisse streng vertraulich behandelt werden. Nähere Informationen unter 0664/ , edith@clubmobil.at, Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 8

9 Vor Erteilung einer Lenkberechtigung ist die fachliche Befähigung durch eine Fahrprüfung nachzuweisen. Zur Fahrprüfung wird man zugelassen, wenn man 1. verkehrszuverlässig ist 2. gesundheitlich geeignet ist (im Falle einer Behinung bitte den Amtsarzt o Polizeiarzt kontaktieren) 3. den Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei einem Verkehrsunfall erbracht hat (bei Kl. D ist ein vollständiger Erste-Hilfe-Kurs erforlich) 4. den Nachweis über die Absolvierung jeweils erforlichen Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule erbracht hat. Mit erfolgreichen Absolvierung praktischen Fahrprüfung gilt die Lenkberechtigung als erteilt. Nach Fahrprüfung wird vom Fahrprüfer ein vorläufiger Führerschein ausgefolgt, welcher sofort zum Lenken von Kraftfahrzeugen berechtigt. Dieser vorläufige Führerschein gilt 4 Wochen in Verbindung mit einem Lichtbildausweis innerhalb Österreichs. Nach erfolgter Bezahlung Gebühren wird von Behörde die Herstellung des Scheckkartenführerscheines veranlasst. Dieser wird in Staatsdruckerei in Wien produziert und wird auf Wunsch an die Wohnadresse gesandt. ACHTUNG: Seit kann die Ausstellung eines neuen Führerscheines (z. B. bisherige Führerschein ist schadhaft, verloren o man will auf den Scheckkartenführerschein umtauschen) bei je Führerscheinbehörde in Österreich beantragt werden, unabhängig vom Hauptwohnsitz. Für Überprüfungsverfahren im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung ist ausschließlich die Hauptwohnsitzbehörde zuständig. Sollte auf Grund eines artigen Verfahrens ein neuer Führerschein ausgestellt werden, wird dies ebenfalls von Hauptwohnsitzbehörde durchgeführt Allgemeine Bestimmungen über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen: Als zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Fahrzeugklasse gesundheitlich geeignet gilt, wer für das sichere Beherrschen dieser Kraftfahrzeuge und das Einhalten für das Lenken dieser Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften 1. die nötigte körperliche und psychische Gesundheit besitzt, 2. die nötige Körpergröße besitzt, 3. ausreichend frei von Behinungen ist und 4. aus ärztlicher Sicht über die nötige kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit verfügt. Die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Gutachten Behörde nachzuweisen. Das ärztliche Gutachten hat gegebenenfalls auszusprechen: 1. ob und nach welchem Zeitraum eine amtsärztliche Nachuntersuchung erforlich ist, 2. ob und in welchen Zeitabständen ärztliche Kontrolluntersuchungen erforlich sind, 3. ob die Verwendung eines Körperersatzstückes o Behelfes unumgänglich notwendig ist, um das sichere Lenken eines Kraftfahrzeuges zu gewährleisten, 4. ob Bewerber o Führerscheinbesitzer nur unter zeitlichen, örtlichen o sachlichen Beschränkungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 9

10 Ein ärztliches Gutachten ist ein von einem Amtsarzt o von einem bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin erstelltes Gutachten, das in begründeten Fällen (z. B. körperliche Einschränkungen) fachärztliche Stellungnahmen, eine Beobachtungsfahrt o eine verkehrspsychologische Stellungnahme zu umfassen hat. Bei Menschen mit Handicap wird dieses ärztliche Gutachten ausschließlich durch den Amtso Polizeiarzt erstellt. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt Erteilung Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein. Fachärztliche Stellungnahmen dürfen vom Amtsarzt o Polizeiarzt nur beurteilt werden, wenn diese zum Zeitpunkt Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens nicht älter als sechs Monate sind. Das ärztliche Gutachten hat abschließend auszusprechen: geeignet, bedingt geeignet, beschränkt geeignet o nicht geeignet. Ist Begutachtete nach dem ärztlichen Befund zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer o mehrerer Klassen nur unter Voraussetzung geeignet, dass er Körperersatzstücke o Behelfe o dass er nur Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwendet o dass er sich ärztlichen Kontrolluntersuchen unterzieht, so hat das Gutachten bedingt geeignet für die entsprechenden Klassen zu lauten und Befristungen, Auflagen o zeitliche, örtliche o sachliche Beschränkungen Gültigkeit anzuführen, unter denen die Lenkberechtigung ohne Gefährdung Verkehrssicherheit erteilt werden kann; dies gilt auch für Personen, en Eignung nur für eine bestimmte Zeit angenommen werden kann und bei denen Nachuntersuchungen erforlich sind. Ist Begutachtete zum Lenken nur eines bestimmten Fahrzeuges (Ausgleichsfahrzeug) geeignet, so hat das Gutachten beschränkt geeignet zu lauten und anzugeben, durch welche körperlichen Mängel die Eignung beschränkt ist und in welcher Form diese Mängel ausgeglichen werden können. Wenn das ärztliche Gutachten eine Beurteilung technischer Fragen voraussetzt, insbesone hinsichtlich Feststellung, ob die Bauart und Ausrüstung eines bestimmten Fahrzeuges die in einem auf beschränkt geeignet lautenden Gutachten angeführten körperliche Mängel ausgleicht, ist ein Gutachten eines bestellten technischen Sachverständigen hierüber einzuholen. Wenn das ärztliche Gutachten eine Beobachtung des zu Begutachtenden beim Handhaben von Betätigungsvorrichtungen eines bestimmten, für den Ausgleich einer Körperbehinung umgebauten Kraftfahrzeuges erfort, ist vor Erstellung des ärztlichen Gutachtens eine Beobachtungsfahrt anzuordnen; die erforlichen entsprechenden technischen Umbauten sind bei Erteilung Lenkberechtigung vorzuschreiben. Personen, die nach dem ärztlichen Gutachten beschränkt geeignet sind, haben das entsprechende Ausgleichsfahrzeug für die Beobachtungsfahrt bereitzustellen. UNSER TIPP: Der CLUB MOBIL besitzt ein Ausgleichsfahrzeug mit Automatikgetriebe und folgenden Umbauten: Handbedienung für Gas und Bremse, Gaspedal rechts o links, Vorsatzpedale für Kleinwüchsige, Hebelverlegungen, Lenkradgabel rechts o links, Lenkradknopf rechts o links, Umsetzhilfe und eine komplette Fahrschulausstattung. Dieses Auto kann unter 0664/ gemietet werden! Wie auch immer das ärztliche Gutachten lautet - ein Ansuchen auf Aufhebung, Änung bzw. Reduzierung von Auflagen kann auch später noch jezeit formlos eingebracht werden. Wenn daher ein versehrter Inhaber einer Lenkberechtigung, seinerzeit beschränkt geeignet begutachtet Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 10

11 wurde, glaubt, er sei in Lage, auch alle Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen lenken zu können und nicht nur ein einzelnes bestimmtes Fahrzeug, kann er bei örtlich zuständigen Führerscheinbehörde einen diesbezüglichen Antrag stellen. Aufgrund dieses Antrages wird von Behörde ein neuerliches amtsärztliches Gutachten eingeholt. Im Führerschein werden die Merkmale und Vorrichtungen eingetragen, durch die die körperlichen Mängel ausgeglichen werden können. Solche Eintragungen erfolgen seit dem EU-Führerschein mittels Zahlencodes (siehe Seite 25). Die Gültigkeit Lenkberechtigung ist von Erfüllung vorgeschriebenen Auflagen abhängig. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen ist die Lenkberechtigung ungültig. 3. Begünstigungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen 3.1. Begünstigungen zum Erwerb Lenkberechtigung Beschäftigte o Arbeitsuchende begünstigte Behinte* sowie Schüler/Studenten und Lehrlinge (Voraussetzung: Behintenpass, in welchem die Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel eingetragen ist), die zur Erreichung o Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung Lenkerberechtigung ein Zuschuss von maximal 50 % Kosten gewährt werden. Dieser Zuschuss ist nicht vom Einkommen abhängig. Die Antragstellung erfolgt bei örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes. Die Landesregierung Oberösterreich gewährt Personen, die nicht begünstigte Behinte sind und bei denen die Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sowie eine Gehbeeinträchtigung im Behintenpass eingetragen ist, einen Zuschuss zur Erlangung Lenkberechtigung Begünstigungen bei Anschaffung eines Kraftfahrzeuges Zuschuss für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges (Bundessozialamt) BEGÜNSTIGTE BEHINDERTE*: Für beschäftigte o arbeitssuchende begünstigte Behinte* (nicht bei befristetem Pensionsbezug) und Behinte im Sinne des 10a Abs. 3 (Schüler nach Vollendung Schulpflicht /Studenten) BeinstG, Lehrlinge mit Behintenpass, denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist (Eintrag im Behintenpass) werden neben Neu- und Gebrauchtwagen (bei älteren Gebrauchtwagen eingeschränkt) auch Leasing-KFZ sowie führerscheinfreie KFZ gefört. Ein Zuschuss wird für einen Pkw mit Grundausstattung 1. bei erstmaliger BSB-Förung bis 2.034,-- (2011) zuzüglich behinungsbedingter Adaptierung und 2. bei Folgeförung bis 1.356,-- (2011) zuzüglich behinungsbedingter Adaptierung gewährt. Für ein Leasing-KFZ kann für die Dauer des Leasingverhältnisses, maximal für 3 Jahre, bei erstmaliger BSB-Förung ein jährlicher Zuschuss von 678,-- (2011) und bei Folgeförung jährlich 452,-- (2011) geleistet werden. Der Zuschuss kann um den Betrag einer aus behintengerechten Ausstattung des Kraftfahrzeuges resultierenden Differenz zur Leasingrate erhöht werden. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 11

12 ACHTUNG / Förvoraussetzungen: 1. Fahrzeuge nicht im Betriebsvermögen 2. 5-Jahresfrist ab Zulassung des letztgeförten KFZ abgelaufen AUSNAHME: Unwirtschaftlichkeit a) einer Reparatur b) einer nachträglichen Adaptierung 3. Eigene Lenkberechtigung (AUSNAHME: bei Behinungs- Altersbedingten Gründen jedoch überwiegende Verwendung für den Menschen mit Behinung) 4. Einkommensgrenze nicht überschritten (mtl. netto 2.712,--/2011, Zuschlag pro sorgepflichtiger Person 10%) 5. Rechnung und Zulassungsschein lauten auf den Zuschusswerber 6. Antragstellung vor Ankauf des KFZ 7. Weitere Kostenträger werden vom BSB kontaktiert (Ein zinsenfreies Darlehen kann vom Pensions- bzw. Unfallversicherungsträger gewährt werden.) HINWEIS: Für begünstigte Behinte gibt es beim Bundessozialamt kein Kaufpreislimit mehr bei Kauf eines Fahrzeuges!!! Zinsenfreies Darlehen für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges (Pensionsversicherungsanstalt) Alle 5 Jahre kann ein berufstätiger Behinter für die Anschaffung eines Pkw um ein zinsenloses Darlehen bei PVA (Pensionsversicherungsanstalt) ansuchen. Das Darlehen muss in 60 Monatsraten zurückgezahlt werden. Erst dann ist wie ein neuerlicher Antrag auf Gewährung eines Darlehens für die Anschaffung eines Pkw möglich. HINWEIS: Ein zinsenloses Darlehen wird berufstätigen Behinten von zuständigen Pensionsversicherungsanstalt nur dann gewährt, wenn Pkw ein Kaufpreislimit von ,18 (inkl. MWSt und NOVA, aber ohne Umbauten;/2011) nicht überschreitet! Ein Anspruch auf ein zinsenfreies Darlehen wird dann gewährt, wenn die medizinische Voraussetzung erfüllt ist und die Rückzahlbarkeit gewährleistet ist. Die medizinischen Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn die betreffende Person nicht in Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen. HINWEIS: Der Darlehensnehmer muss für das Darlehen einen Bürgen o eine Bankgarantie haben! Für die Antragstellung sind je nach Familienstand folgende Unterlagen notwendig: Antragsformular (erhältlich beim Bundessozialamt für Zuschuss, PVA für Darlehen) Kopie Behintenpass (Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) Einkommensnachweis Antragsteller (PVA-Darlehen: max. netto 3.173,60 pro Monat/2011) Kopie Führerschein (beidseitig) Kostenvoranschlag für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und eventuell behinungsbedingter Umbau ersichtlich sein. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 12

13 Bürgschaftserklärung o Bankgarantie (bei Darlehen) aktueller Befund über den Gesundheitszustand (bei Darlehen) Förungswerber sollten sich jedenfalls vor Erwerb des Fahrzeuges über die Voraussetzungen für die Förung erkundigen. Kaufen Sie das Kraftfahrzeug erst nach erfolgten Zusage bzw. Genehmigung, da nur dann die Leistung erfolgen kann. Die Antragstellung hat bei örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes (Zuschuss und PVA-Darlehen) o zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Darlehen) zu erfolgen. *BEGÜNSTIGTER BEHINDERTER Die meisten Zuschüsse des Bundessozialamtes sind an die Zugehörigkeit zum Personenkreis begünstigten Behinten geknüpft. Wer kann begünstigter Behinter werden? Österreichische Staatsbürger EU- beziehungsweise EWR-Bürger Schweizer Bürger und en Familienangehörige Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" o "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" nach dem Nielassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" eines anen Mitgliedstaates EU, denen eine Nielassungsbewilligung nach dem NAG erteilt wurde mit einem vom Bundessozialamt festgestellten Grad Behinung (GdB) von mindestens 50 %. Ausnahme: Schüler, Studenten sowie Pensionisten Wie wird man begünstigter Behinter? Anträge können bei den Landesstellen des Bundessozialamtes eingebracht werden. Die Feststellung des Grades Behinung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes. Das Ergebnis mit Möglichkeit einer Stellungnahme wird zur Kenntnis gebracht (Parteiengehör). Das Bundessozialamt entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis begünstigten Behinten. Wenn man dagegen beruft, ist die Bundesberufungskommission in Wien in zweiter Instanz zuständig. FÖRDERUNGEN DER LANDESREGIERUNGEN FÜR KINDER, PENSIONISTEN UND BEGÜNSTIGTE BEHINDERTE: AMT DER BURGENLÄNDISCHEN LANDESREGIERUNG: Die behinungsbedingte Adaptierung eines PKW umfasst im Burgenländischen Sozialhilfegesetz 1. die Ausstattung mit Automatikgetriebe und 2. die Umrüstung auf Handbetrieb. Für die Adaptierung gemäß 1. und 2. wird begünstigten Behinten jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 898,40 (2011) gewährt, soweit die Kosten nicht von dritter Seite abgedeckt sind. Kin und Pensionisten aus dem Burgenland können lediglich beim Bundessozialamt Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds beantragen. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 13

14 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG: Alle 5 Jahre erhalten gehbehinte Personen einen Zuschuss zum Ankauf eines Pkw von max ,-- (Kaufpreis max ,-- inkl. MWSt und NOVA, aber ohne Umbauten/2011) bzw. zum Umbau eines Fahrzeuges in Höhe von max ,--/Stand Voraussetzungen: Wohnsitz in Kärnten Antragstellung bei Wohnsitzgemeinde österr. Staatsbürger Kostenvoranschlag/Rechnung für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und eventuell behinungsbedingter Umbau ersichtlich sein. Autokosten max ,-- inkl. MWSt und NOVA Einkommensgrenze für 1 Person 1.950,--, für 2 Personen 2.200,--, für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 250,--. AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG: Alle 5 Jahre erhalten Rollstuhlfahrer o Personen, die einem Rollstuhlfahrer gleich zu setzen sind (weniger als 300 m zu Fuß), eine Unterstützung zum Autokauf (Alter des Fahrzeuges egal). Einkommensgrenze: 3.388,26 (2011) plus 10 % für jeden weiteren Haushaltsangehörigen. Diese Unterstützung erhalten auch Haushaltsangehörige, d. h. das Auto muss nicht auf den behinten Menschen angemeldet sein. Begünstigte und nicht begünstigte Behinte erhalten eine Förung in Höhe von 2.250,--. Wenn bei einer Person eine Gehbehinung vorliegt, kann ebenfalls um Unterstützung angesucht werden. Begünstigte und nicht begünstigte Behinte erhalten: 750,--. Voraussetzungen: Wohnsitz in NÖ Kopie Behintenpass (Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) österr. Staatsbürger Kostenvoranschlag/Rechnung für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und eventuell behinungsbedingter Umbau ersichtlich sein. Autokosten max ,22 inkl. MWSt und NOVA, zuzüglich besoner Bedienungseinrichtung (z. B. Automatik) und Zusatzgeräte, die im Führerschein eingetragen sind (z. B. Gas und Bremse mit Hand, Linksgas, ) Für Rollstuhlfahrer, die einen PKW wegen besons schwerer Beeinträchtigung nicht selbst lenken können, erhöht sich dieses Kaufpreislimit auf ,88/2011. ACHTUNG: Die Beihilfen des Landes NÖ gibt es auch für Leasingfahrzeuge! HINWEIS: Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum bei zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Sozialabteilung) gestellt werden. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 14

15 AMT DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG: Kin und Pensionisten (Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen, Behinung mind. 50 %), denen behinungsbedingt die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, können beim Amt OÖ Landesregierung einen Zuschuss bis max ,40 zur behinungsbedingt notwendigen Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges erhalten. Kaufpreislimit Pkw: ,90 inkl. Automatik, MWSt und NOVA, aber ohne Umbauten/2011 Die Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und eine Gehbeeinträchtigung müssen im Behintenpass eingetragen sein. Ein Zuschuss kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren bewilligt werden. Maßnahmen an Leasingfahrzeugen o Fahrzeugen mit Eigentumsvorbehalt können nicht gefört werden. Kostenvoranschläge sind dem Antrag beizulegen; Zulassungsschein und Rechnung müssen auf Namen des/r Antragstellers/in lauten. Einkommensgrenze 2011: 3.229,60, Erhöhung Einkommensgrenze für jedes weitere Familienmitglied um 323,30; Erhöhung Einkommensgrenze für eine weitere schwer beeinträchtigte Person 646,10. Das Pflegegeld wird nicht zum Einkommen gerechnet. Änungen seit 2011: bei PKW-Förung kann Ankauf nicht mehr gefört werden, lediglich eine behinungsbedingt erforliche Adaptierung bzw. ein Umbau sowie eine erforliche Automatik bei den Zuschüssen im Mobilitätsbereich (PKW, Lenkberechtigung) muss auch die Gehbeeinträchtigung im Behintenpass eingetragen sein Für die Antragstellung sind je nach Familienstand folgende Unterlagen notwendig: Antrag (erhältlich im Internet o bei Landesregierung OÖ) Kopie Behintenpass (Eintrag: Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und Gehbeeinträchtigung) Familieneinkommensnachweise Kopie Führerschein (beidseitig) Kostenvoranschlag für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und eventuell behinungsbedingter Umbau ersichtlich sein. HINWEISE: Die Antragstellung muss vor Realisierung des Vorhabens bzw. innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz vor Einreichung mindestens für die Dauer von 24 Monaten in OÖ gemeldet haben! AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG: Das Land Salzburg kann schwer gehbehinten Personen alle 5 Jahre einen Zuschuss zum Ankauf eines PKW (Kaufpreislimit ,29 inkl. MWST und NOVA, aber ohne behinungsbedingten Umbau/2011) gewähren, soweit die Kosten nicht von dritter Seite abgedeckt sind. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 15

16 Einkommensgrenze: Die Höhe Förung hängt vom Aufwand des Umbaus und vom Einkommen behinten Person bzw. en Angehörigen (Ehepartner und Eltern bei minjährigen Kinn) ab. HINWEIS: Zulassungsschein und Rechnung müssen auf den Namen des Antragstellers lauten. Die Antragstellung muss vor Realisierung des Vorhabens erfolgen. Wurde ein PKW bereits vor Antragstellung gekauft, kann kein Zuschuss gewährt werden! Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung sind: Antrag (erhältlich im Internet o bei Landesregierung Salzburg) Hauptwohnsitz in Salzburg Österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahme möglich) Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich (Kopie Behintenpass) Familieneinkommensnachweise Kopie Führerschein (beidseitig) Kostenvoranschlag für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und eventuell behinungsbedingter Umbau ersichtlich sein. AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG: Menschen mit Behinung gemäß Stmk. BHG, die eine Staatsbürgerschaft eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes bzw. die eine Aufenthaltserlaubnis o Nielassungsbewilligung nach dem Nielassungs- und Aufenthaltsgesetz und die ihren Hauptwohnsitz in Steiermark haben (Minjährige müssen zumindest den Aufenthalt im Land Steiermark haben), wird gemäß dem neu in das Stmk. BHG eingefügten 24a, ein Zuschuss für die behintengerechte Ausstattung ihres Kraftfahrzeuges gewährt, wenn diese Ausstattung auf Grund besonen Bedürfnisse des Menschen mit Behinung zur Erlangung o Sicherstellung seiner Mobilität erforlich ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine Ansprüche auf gleichartige o ähnliche Leistungen nach anen gesetzlichen, statutarischen o vertraglichen Regelungen zur Gänze geltend gemacht werden können. Eine Bezuschussung für die Erlangung eines Führerscheins ist nicht im Stmk. BHG vorgesehen. Die Landesregierung hat mit Verordnung die maximale Höhe des Zuschusses mit 2600,-, sowie den Zeitraum, nachdem neuerlich ein solcher Zuschuss beantragt werden kann, mit 5 Jahren festgelegt. Bei Vorliegen besons berücksichtigungswürdiger Gründe kann die Behörde einen Zuschuss auch vor Ablauf des mit Verordnung festgelegten Zeitraums neuerlich gewähren. Die Anträge sind beim Gemeindeamt bzw. bei den Bezirksverwaltungsbehörden einzubringen. AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG: Das Land Tirol gewährt Menschen mit Behinung nach den Bestimmungen Tiroler Förrichtlinie für Menschen mit Behinungen aus dem Jahr 2010 alle 5 Jahre einen Zuschuss zur behinungsbedingt notwendigen Adaptierung eines Personenkraftwagens. Die Förhöhe ist einkommensabhängig und mit max ,-- begrenzt. Weitere Informationen finden Sie unter: Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 16

17 Voraussetzungen: schriftliche Antragstellung Hauptwohnsitz in Tirol Österreichische Staatsbürgerschaft o Gleichstellung (z. B. EU-BürgerInnen) schwere Gehbehinung Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen des Menschen mit Behinung ab, keine Deckung Kosten von dritter Seite und Rechnung und Zulassungsschein lautend auf den Zuschusswerber. HINWEIS: Die Förung kann auch bei Inanspruchnahme eines Autokredites bezogen werden, Leasingfahrzeuge sind allerdings ausgenommen. AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG: Berufstätige Behinte erhalten alle 5 Jahre einen einkommensabhängigen Zuschuss zum Ankauf bzw. behinungsbedingten Umbau eines PKW s. Kaufpreislimit ,18 inkl. MWSt und NOVA, jedoch ohne behinungsbedingtem Umbaukosten. Eine Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel vorliegt und PKW muss zur Erreichung des Arbeitsplatzes notwendig sein. Für nicht Berufstätige, Pensionisten und Kin können Anträge nur für behinungsbedingte Mehrkosten gestellt werden. Mehrkosten für Automatikgetriebe werden nicht übernommen. Alle Anträge werden im Rahmen des Rehabilitationsausschusses behandelt. Einkommensgrenze für die PKW-Finanzierung: Der Zuschuss für den PKW orientiert sich an Höhe des Einkommens (je höher das Einkommen, desto geringer ist gewährte Zuschuss). Für die Antragstellung sind je nach Familienstand folgende Unterlagen notwendig: Antrag (erhältlich bei Landesregierung Vorarlberg) Kopie Behintenpass (Festgestellter Grad Behinung) Familieneinkommensnachweise Kopie Führerschein (beidseitig) Kostenvoranschlag Kreditbestätigung Befunde Bestätigung über Sorgepflichten Kopie des 29b StVO-Ausweises Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 17

18 FONDS SOZIALES WIEN: Der Fonds Soziales Wien bezuschusst für Menschen mit Behinung, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinung nicht zumutbar ist, die behinungsgerechte Adaptierung eines PKWs. Förung in Höhe von bis zu maximal 5.000,- (Stand 2011) für folgende behinungsgerechte Adaptierungen: Kupplungsadaptierungen (z. B. Umbau auf Handbetrieb o Automatik) Brems- und Beschleunigungsmechanismen (z. B. Fußraster, Handgas) Bedienungsmechanismen (z. B. Lichtschalter, Drehknopf, Drehgabel) Lenkungsmechanismen (z. B. höhenverstellbares Lenkrad) Adaptierungen des Lenkersitzes (z. B. drehbarer Lenkersitz) Einstiegshilfen Für Kin mit Behinung konzipierte Kinsitze Voraussetzungen: Vorliegen einer Behinung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich o basierend auf bereits bestehende und eingereichte Gutachten) und Bewilligung beantragten Förung. Österreichische Staatsbürgerschaft o durch das EWR-Abkommen Begünstigte o Gleichstellung bezüglich Hilfe für Menschen mit Behinung auf Grund von Staatsverträgen, Ausnahmen sind möglich Hauptwohnsitz in Wien Förung & Kosten: Die Höhe Förung, die Fonds Soziales Wien leistet, hängt vom Einkommen antragstellenden Person ab. Die genaue Höhe wird im Zuge Antragstellung und Bewilligung vom Beratungszentrum "Behintenhilfe" berechnet. Eine Förung für diese Leistung kann nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gewährt werden. Die Adaptierung eines PKWs, innerhalb eines Jahres vor Beantragung Förung angekauft wurde, kann nur dann bezuschusst werden, sofern Kaufpreis des PKWs den Betrag von ,-- (Stand 2011) nicht überschritten hat. Es werden keine Förungen für den Ankauf eines PKWs sowie dessen Zusatz- und Sonausstattung gewährt. ÖSTERREICHWEIT GÜLTIG: HINWEISE: Bei Leasingfinanzierung (und Fahrzeugen mit Eigentumsvorbehalt) gewähren die zuständigen Landesregierungen (außer LR NÖ) keine Unterstützung. (AUSNAHME: behinungsbedingte Adaptierung) Edith Edith Grünseis-Pacher, Grünseis-Pacher, CLUB CLUB MOBIL, MOBIL, / , 0664/ , edith@clubmobil.at edith@clubmobil.at 18 18

19 Pensionisten Pensionisten erhalten erhalten für für Adaptierungen Adaptierungen eventuell eventuell auch auch Förungen Förungen aus aus dem dem Unterstützungsfonds Unterstützungsfonds für für Menschen Menschen mit mit Behinungen Behinungen beim beim Bundessozialamt Bundessozialamt und und bei bei Pensionsversicherungsanstalt. Pensionsversicherungsanstalt. (Stand (Stand 2011) 2011) Kin Kin erhalten erhalten für für Adaptierungen Adaptierungen eventuell eventuell Förungen Förungen aus aus dem dem Unterstützungsfonds Unterstützungsfonds für für Menschen Menschen mit mit Behinungen Behinungen beim beim Bundessozialamt Bundessozialamt und und falls falls ein ein Elternteil Elternteil Mitglied Mitglied Arbeiterkammer Arbeiterkammer ist, ist, kann kann auch auch bei bei Arbeiterkammer Arbeiterkammer um um eine eine Förung Förung angesucht angesucht werden. werden. Es Es muss muss nachgewiesen nachgewiesen werden, werden, dass dass das das Auto Auto hauptsächlich hauptsächlich für für das das beeinträchtigte beeinträchtigte Kind Kind verwendet verwendet wird. wird. Förungswerber Förungswerber sollten sollten sich sich jedenfalls jedenfalls vor vor Erwerb Erwerb des des Fahrzeuges Fahrzeuges über über die die Voraussetzungen Voraussetzungen für für die die Förung Förung erkundigen. erkundigen. Kaufen Kaufen Sie Sie das das Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug erst erst nach nach erfolgten erfolgten Zusage Zusage bzw. bzw. Genehmigung, Genehmigung, da da nur nur dann dann die die Leistung Leistung erfolgen erfolgen kann. kann. (Außer (Außer die die Fördauer Fördauer ist ist bei bei Landesregierung Landesregierung angeführt!) angeführt!) Die Die Antragstellung Antragstellung hat hat bei bei örtlich örtlich zuständigen zuständigen Landesregierung, Landesregierung, zuständigen zuständigen Pensionsversicherungsanstalt, Pensionsversicherungsanstalt, dem dem zuständigen zuständigen Bundessozialamt Bundessozialamt o/und o/und zuständigen zuständigen Arbeiterkammer Arbeiterkammer zu zu erfolgen. erfolgen. VERSICHERTE, VERSICHERTE, DIE DIE IN IN DIE DIE ZUSTÄNDIGKEIT ZUSTÄNDIGKEIT DER DER ALLGEMEINEN ALLGEMEINEN UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (AUVA) (AUVA) FALLEN: FALLEN: Möglichkeit Möglichkeit PKW Finanzierungshilfe PKW Finanzierungshilfe in in Form Form eines eines Zuschusses Zuschusses bzw. bzw. Darlehens Darlehens unter unter Bedachtnahme Bedachtnahme auf auf die die wirtschaftlichen wirtschaftlichen und und persönlichen persönlichen Umstände. Umstände. Ist Ist eine eine Benützung Benützung eines eines öffentlichen öffentlichen Verkehrsmittels, Verkehrsmittels, aufgrund aufgrund Arbeitsunfallfolgen Arbeitsunfallfolgen (Feststellung (Feststellung durch durch den den Chefarzt Chefarzt Landesstelle Landesstelle AUVA), AUVA), nicht nicht möglich, möglich, wird wird ab ab einer einer Minung Minung Erwerbsfähigkeit Erwerbsfähigkeit (MdE) (MdE) von von mind. mind. 50%, 50%, zur zur Erhaltung Erhaltung persönlichen persönlichen Mobilität Mobilität ein ein Mobilitätszuschuss Mobilitätszuschuss von von 3.302,--, 3.302,--, bei bei einer einer MdE MdE von von 100% 100% 5.371, ,-- gewährt. gewährt. Dieser Dieser Zuschuss Zuschuss ist ist grundsätzlich grundsätzlich nur nur nach nach Ablauf Ablauf von von 5 Jahren Jahren nach nach erstmaliger erstmaliger Gewährung Gewährung möglich. möglich. Änungen Änungen von von Seiten Seiten AUVA AUVA sind sind jezeit jezeit möglich, möglich, nehmen nehmen Sie Sie bitte bitte mit mit für für Sie Sie zuständigen zuständigen Landesstelle Landesstelle AUVA AUVA (Adressen (Adressen ab ab Seite Seite 35) 35) zur zur Abklärung Abklärung aller aller Details Details Kontakt Kontakt auf. auf Rückvergütung Normverbrauchsabgabe ACHTUNG: ACHTUNG: Menschen Menschen mit mit Behinung Behinung erhalten erhalten seit seit die die Normverbrauchsabgabe Normverbrauchsabgabe von von max. max , ,-- nicht nicht mehr mehr rückvergütet! rückvergütet! Stattdessen Stattdessen siehe siehe Punkt Punkt Begünstigungen bei Betrieb eines Kraftfahrzeuges Befreiung von motorbezogenen Versicherungssteuer (Versicherungsst. (Versicherungsst. II) II) Die Die motorbezogene motorbezogene Versicherungssteuer Versicherungssteuer wird wird von von Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung gemeinsam gemeinsam mit mit Haftpflichtprämie Haftpflichtprämie eingehoben eingehoben und und zwar zwar für für alle alle Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge außer außer Zugmaschinen, Zugmaschinen, en en höchstes höchstes zulässiges zulässiges Gesamtgewicht Gesamtgewicht nicht nicht mehr mehr als als 3,5 3,5 t beträgt. beträgt. Dauernd Dauernd stark stark gehbehinte gehbehinte Personen Personen sind sind bei bei Zutreffen Zutreffen gesetzlichen gesetzlichen Voraussetzungen Voraussetzungen von von motorbezogenen motorbezogenen Versicherungssteuer Versicherungssteuer zur zur Gänze Gänze befreit. befreit. Die Die Voraussetzungen Voraussetzungen für für die die Steuerbefreiung Steuerbefreiung sind: sind: Zulassung Zulassung des des Kraftfahrzeuges Kraftfahrzeuges auf auf den den Körperbehinten Körperbehinten Nachweis Nachweis Körperbehinung Körperbehinung durch durch einen einen Ausweis Ausweis gemäß gemäß b StVO StVO o o durch durch eine eine Feststellung Feststellung im im Sinn Sinn des des (2) (2) Zif. Zif. 3 des des Bundesbehintengesetzes Bundesbehintengesetzes o o Eintragung Eintragung im im Edith Edith Grünseis-Pacher, Grünseis-Pacher, CLUB CLUB MOBIL, MOBIL, / , 0664/ , edith@clubmobil.at edith@clubmobil.at 19 19

20 Behintenpass, dass Inhaber dauernd stark gehbehint, blind o diesem die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Das Fahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinten und für Fahrten, die Zwecke des Körperbehinten und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet werden. Das heißt, Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Körperbehinten steht es gleich, wenn Dritte das Fahrzeug für Zwecke des Körperbehinten (z.b. für Fahrten zum Service) benutzen o die Fahrt Haushaltsführung des Körperbehinten dient. Eine eigene Lenkerberechtigung des Körperbehinten ist nicht erforlich. Wenn auf den Körperbehinten mehrere Fahrzeuge zugelassen sind, gilt die Steuerbefreiung jeweils nur für ein Fahrzeug. Der Körperbehinte kann entscheiden, welches Kraftfahrzeug steuerbefreit sein soll. Bei Ankauf eines neuen Kraftfahrzeuges und Zulassung zum Verkehr und Abmeldung des alten Kraftfahrzeuges sind, wenn die zeitliche Überschneidung nicht länger als einen Monat dauert, beide Kraftfahrzeuge steuerbefreit. Bei mehreren Kraftfahrzeugen die mit Wechselkennzeichen betrieben werden, treffen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit grundsätzlich zu und sind daher alle unter einem Wechselkennzeichen betriebenen Kraftfahrzeuge steuerfrei. Der Antrag auf die Steuerbefreiung ist bei jeweiligen Haftpflichtversicherung unter Beilage eines Nachweises Körperbehinung zu stellen. (Formular KR 21) Freibetrag für Körperbehinte Anstelle bisherigen Abgeltung Normverbrauchsabgabe können Körperbehinte mit eigenem Kraftfahrzeug anstelle des bisherigen Freibetrages von 153 monatlich ab dem Veranlagungsverfahren für das Kalenjahr monatlich geltend machen, sofern sie einen folgenden Nachweise vorlegen können: Ausweis gemäß 29 b Straßenverkehrsordnung 1960 o Behintenpass mit Eintragung Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauern Gesundheitsschädigung o Blindheit HINWEISE: Zusätzlich anerkannt werden weiterhin alte Bescheid über die Befreiung KFZ- Steuer sowie bis 2004 ausgestellte Amtsarztbescheinigungen Die Kosten einer behintengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht werden Taxikosten Bei Gehbehinten mit einer mindestens 50% igen Erwerbsminung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von 153,-- monatlich zusätzlich zu den Pauschalbeträgen gemäß 35 (3) Einkommenssteuergesetz und 3 (2) Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen 1995, als außergewöhnliche Belastung gemäß 34 (6) Einkommenssteuergesetz 1988 zu berücksichtigen. Auch für diesen zusätzlichen Pauschalbetrag gibt es keine Berücksichtigung des Selbstbehaltes und keine Anrechnung von Pflegegeldleistungen. Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, / , edith@clubmobil.at 20

Förderungen Unterstützungen Befreiungen

Förderungen Unterstützungen Befreiungen mobilität für menschen mit handicap Info-Broschüre Förderungen Unterstützungen Befreiungen 2013 Anton-Maurer-Gasse 5 A-4770 Andorf Tel. 0664/2133042 Fax 07766/3624 Mail: office@clubmobil.at www.clubmobil.at

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