Police. Haftpflichtversicherung. ersetzt alle bisherigen Policen mit gleicher Nummer. Police Nr Versicherungsnehmer

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1 Police Haftpflichtversicherung ersetzt alle bisherigen Policen mit gleicher Nummer Versicherungsnehmer PLUSPORT Behindertensport Schweiz Chriesbaumstr Volketswil Allgemeine Vertragsangaben Beginn Ablauf Fälligkeit Zahlbar 1. Januar Dezember Januar Jährlich Prämie Eidg. Stempelabgabe 5.00% Jahresprämie ' ZRH/C Seite 1 von 5

2 1 Versichertes Risiko Gemäss BVB 2 Leistungen (Leistungsbegrenzung gemäss Art. 3 AVB) Versicherungssumme Personen- und Sachschäden 20'000'000 3 Selbstbehalte pro Ereignis Allgemeiner Selbstbehalt Sachschäden Prämienberechnung Berechnungsgrundlage Grösseneinheit Prämiensatz Prämie Grunddeckung Haupttätigkeit Minimalprämie 3' Aktivmitglieder Anzahl 5' Seite 2 von 5

3 5 Beiliegende Vertragsbestandteile Haftpflichtversicherung Professional Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Ausgabe Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 6.1 Vereine 1. Versichertes Risiko und versicherte Haftpflicht B 1 AVB wird wie folgt ergänzt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins a. aus der statutarischen Tätigkeit; b. aus der Organisation und Durchführung von Anlässen, die normalerweise Jahr für Jahr von einem Verein der betreffenden Art und Grösse durchgeführt werden. Versichert ist bei solchen Anlässen auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer Festwirtschaft, sofern diese vom Versicherungsnehmer selbst betrieben wird sowie aus dem Bestand von Festzelten; aus der Zerstörung, Beschädigung, Entwendung oder dem Verlust der gegen Abgabe von Kontrollmarken in ständig bewachten oder abgeschlossenen Garderoben aufbewahrten Sachen. Nicht versichert sind jedoch wertvolle Sachen (wie Pelze, Schmuck, Uhren, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Ton- und Bildträger, Foto-, Video-, Film- und Audioausrüstungen, Geräte der Unterhaltungselektronik, Kommunikationsmittel, EDV-Hard- und Software inkl. Datenträger aller Art) sowie Musterkollektionen und Handelswaren; Geldwerte (wie Bargeld, Kredit- und Debitkarten, Checks und andere Zahlungsmittel, Fahrkarten, Abonnemente, Tickets, Wertpapiere) sowie Dokumente, Urkunden und Pläne. In Ergänzung von D 3 AVB ist der Versicherte bei einem Diebstahlereignis verpflichtet, sofort nach dessen Entdeckung die Polizei zu benachrichtigen und auf Verlangen der AXA gegen den Täter Strafanzeige zu erstatten.bei Verletzung dieser Obliegenheit entfällt die Leistungspflicht der AXA im Rahmen von E 4 AVB. 2. Versicherte A 2.9 AVB wird wie folgt ergänzt: Versichert ist die Haftpflicht a. des Vereins und seiner Organe; b. der Vereinsmitglieder während des Vereinsbetriebs. Ausgenommen sind jedoch Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie den Geschädigten ausgerichtet haben. Nicht versichert ist die Haftpflicht der Vereinsmitglieder für Personenschäden, die sie bei aktiver Teilnahme an Kampfspielen (z.b. Fussball, Hockey, Basketball) und beim Zweikampfsport (z.b. Schwingen, Ringen, asiatische Kampfsportarten) anderen aktiven Teilnehmern zufügen. 3. Allgemeine Ausschlüsse Nicht versichert sind in Ergänzung von B 4 AVB Ansprüche Seite 3 von 5

4 a. aus Schäden an Tieren, die im Zusammenhang mit dem Vereinsbetrieb eingesetzt bzw. ausgestellt werden; b. im Zusammenhang mit Extremsportarten, d.h. Aktivitäten, bei denen es vielfach um Mutproben oder Gemeinschaftserlebnisse geht, die meist kommerziell angeboten und/oder unter Anleitung von Spezialisten ausgeübt werden wie Base Jumping, Body Flying, Bungy Jumping, Canyoning, Downhill Mountain Biking, Glacier Bungy, Höhlentouren, House Running, Hydro Speed, River Rafting, Rocket Bungy, Sky Surfing. Dieser Ausschluss gilt auch für andere und/oder neue Sportarten, welche Risikomerkmale/-ausprägungen aufweisen, wie die hiervor aufgeführten Extremsportarten. 6.2 Versichertes Risiko PLUSPORT Behindertensport Schweiz SpGr Aarau und Umgebung SpGr Region Brugg SpGr Fricktal SpGr Reinach SpGr Wettingen und Umgebung SpGr Wohlen-Lenzburg SpGr Zofingen SpGr Zurzach und Umgebung PLUSPORT Behindertensport Amriswil PLUSPORT Behindertensport Frauenfeld PLUSPORT Behindertensport Romanshorn PLUSPORT Biel-Seeland Sport Handicap Fribourg FRISPORT SpGr Gruyère SpGr Chur und Umgebung SpGr Luzern SpGr Ebikon SpGr Sursee und Umgebung SpGr Horw SpGr Obwalden SpGr St.Gallen SpGr Rheintal SpGr Uzwil und Umgebung Sportclub SH für Kinder und Jugendliche SpGr Solothurn Freizeitclub Oberthurgau SpGr Kreuzlingen SpGr Sektion Weinfelden und Umgebung Sport Handicap Martigny et environs Sport Handicap Monthey-Chablais Sport Handicap Lausanne SpGr Yverdon SpGr Oberwallis Torballclub Baar SpGr Amt und Limmattal SpGr Horgen PLUSPORT Unterer rechter Zürichsee SpGr Opfikon und Umgebung SpGr Limmattal SpGr Rümlang Seite 4 von 5

5 SpGr Wallisellen SpGr Zürcher Oberland Wetzikon SpGr Winterthur SpGr Tösstal Behinderten-Sportclub Zürich BSCZ Ski Alpin und Nordische (SSTB) Gehörlosensportverband (SGSV) PLUSPORT Behindertensport Kanton Zürich Behinderten-Sportgruppe Schaffhausen SpGr Thurgau Behinderten-Sportgruppe Zimmerberg Behindertensportgruppe Nidwalden PLUSPORT Behindertensportgruppe Schwyz Winterthur, 6. März 2012 AXA Versicherungen AG Andreas Krümmel Leiter Schadenversicherung Rainer Schellenberg Leiter Unternehmenskunden Art. 12 Versicherungsvertragsgesetz Stimmt der Inhalt der Police oder der Nachträge zu derselben mit den getroffenen Vereinbarungen nicht überein, so hat der Versicherungsnehmer binnen vier Wochen nach Empfang der Urkunde deren Berichtigung zu verlangen, widrigenfalls ihr Inhalt als von ihm genehmigt gilt. Seite 5 von 5

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