Förderprogramm für Immobilien in Gelsenkirchen
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- Emilia Jaeger
- vor 8 Jahren
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1 Förderprogramm für Immobilien in Gelsenkirchen 4. Auflage (Stand Dezember 2010) Stadterneuerung
2 Sehr geehrte Eigentümerinnen, sehr geehrte Eigentümer, uns allen liegt die Entwicklung der Stadt Gelsenkirchen als Wohn-, Einkaufs- und Wirtschaftsstandort am Herzen. Mit Hilfe der hier aufgeführten Förderprogramme können auch Sie einen Beitrag zur Entwicklung unserer Stadt leisten. Sie können z. B. die Qualität Ihres Wohnungsbestandes steigern, Ihre Fassaden neu gestalten oder Hof- und Gartenflächen begrünen. Darüber hinaus können Sie mit Hilfe der Fördermittel zukünftig Energiekosten sparen und aktiv zum Klimaschutz beitragen. Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Förderprogramme verschaffen. Zur Beratung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils genannten Kontaktadressen am Ende der Broschüre. Ihr Stadtdirektor Michael von der Mühlen 2
3 Zukunft findet Stadt: Stadterneuerung Gelsenkirchen Jede Stadt ist so schön wie die Gebäude, aus denen sie besteht. Von Gebäuden sind wir bei allen möglichen Aktionen des Alltags umgeben, wir wohnen in Gebäuden, kaufen in ihnen ein oder verbringen unsere Freizeit in ihnen kurzum: Wir verbringen einen Großteil unserer Zeit in oder in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden unserer Stadt. Die Modernisierung von Gebäuden und Hofflächen, die augenscheinlich in die Jahre gekommen sind, ist der Stadterneuerung Gelsenkirchen daher neben vielen weiteren Aspekten ein ganz besonderes Anliegen. Umso wichtiger ist es, dass wir in Gelsenkirchen gemeinschaftlich versuchen, den vielschichtigen Bestand behutsam zu sanieren und an heutige Anforderungen des Wohnens und Arbeitens anzupassen. Die in dieser Broschüre zusammengefassten Programme können dieses Anliegen insofern unterstützen, als dass sie Möglichkeiten zur finanziellen Förderung bei der Sanierung von Gebäuden aufzeigen. In den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens gibt es außer den Förderungen durch Bund und Land auch Sonderprogramme, von denen die Eigentümerinnen und Eigentümer durch direkte Zuschüsse bei Modernisierungsmaßnahmen ganz besonders profitieren können. Es geht nicht immer alles gleichzeitig und nicht immer perfekt. Stadterneuerung gelingt nur durch gemeinschaftliche Arbeit vieler unterschiedlicher Akteure an vielen Stellen im Stadtgebiet. Es gibt noch vieles zu tun packen wir es an! Stadterneuerung Gelsenkirchen. Damit wir uns gemeinsam zu Hause fühlen. 3
4 Inhaltsverzeichnis 1. Sonderprogramme in Stadterneuerungsgebieten S. 6 9 Haus- und Hofflächenprogramm Gestaltung von Fassaden und Dächern Gestaltung von Hof- und Gartenflächen Modernisierung von Einzelhandels- und Gewerbeimmobilien 2. Förderung von Wohnungsum- und Neubau S Wohnen zur Miete Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand Neubauförderung für Mietwohnungen Wohneigentum Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum Barrierefreiheit Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren Schwerbehindertendarlehen 3. Energieeffizienz S Energieeffizientes Sanieren und Bauen KfW-Programm Energieeffizient Sanieren KfW-Programm Wohnraum Modernisieren KfW-Programm Energieeffizient Bauen KfW-Programm Erneuerbare Energien Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im öffentlich geförderten Wohnungsbestand Effiziente Energieversorgung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Förderprogramme regionaler Energieversorger 4. Spezielle Themen S. 24 Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze) Modernisierung von Alten- und Pflegeheimen 4
5 Hinweis Grundsätzlich gilt für alle Programme: Die baulichen Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden! Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. 5
6 1. Sonderprogramme in Stadterneuerungsgebieten 1.1 Haus- und Hofflächenprogramm Gestaltung von Fassaden und Dächern Fassadeninstandsetzung, -anstrich, -reinigung, ggf. Ergänzung historischer Baudetails flächenhafte Reparatur und Erneuerung der Dachdeckung und vorhandener Dachgauben sowie die Ergänzung ursprünglich vorhandener Dachaufbauten Reparatur und Anstrich von Fenstern, Klappläden und Außentüren im Zusammenhang mit einer Fassadeninstandsetzung Begrünung von Fassaden und Dächern Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50 % der förderfähigen Kosten, allerdings höchstens 30 pro qm gestalteter Fassaden- oder Dachfläche. Die Förderung erfolgt nur in festgelegten Stadterneuerungsgebieten, die durch Ratsbeschluss festgelegt sind (Siehe Karte S. 29). Der Zuschuss wird erst nach Vorlage beglichener Rechnungen ausgezahlt. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss die Bagatellgrenze von 500 nicht überschreitet, werden nicht gefördert. 6
7 Die Maßnahmen sollen vorrangig an Mehrfamilienhäusern (Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen) durchgeführt werden. Die Erneuerung von Fenstern und Haustüren sowie das Anbringen einer Wärmedämmung werden nicht gefördert, da diese Maßnahmen auf die Miete umgelegt werden können. Alle weiteren Kosten, die im Zuge der Modernisierung entstanden sind, dürfen nicht auf die Mieten umgelegt werden. Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Es wird nach den Vergaberichtlinien der Stadt Gelsenkirchen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Haus- und Hofflächen in Stadterneuerungsgebieten vom gefördert. Gestaltung von Hof- und Gartenflächen vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und Nebenanlagen Schaffung oder Verbesserung von Zugängen Entsiegelung von Hofflächen Schaffung von Aufenthalts- und Spielflächen Reaktivierung des Bodens zur gärtnerischen Nutzung gärtnerische Anlage und Gestaltung von Gartenflächen (Anpflanzungen, Errichtung von Pflanzgerüsten, Pergolen) Aufwendungen für die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50 % der förderfähigen Kosten, allerdings höchstens 30 pro qm gestalteter Fläche. Die Förderung erfolgt nur in den festgelegten Erneuerungsgebieten, die durch Ratsbeschluss festgelegt sind (Siehe Karte S. 29). Der Zuschuss wird erst nach Vorlage beglichener Rechnungen ausgezahlt. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss die Bagatellgrenze von 500 nicht überschreitet, werden nicht gefördert. 7
8 Die Maßnahmen sollen vorrangig in Gärten von Mehrfamilienhäusern (Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen) durchgeführt werden. Die Kosten dürfen nicht auf die Mieten umgelegt werden. Die Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeit für die Mieter muss gesichert sein. Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Es wird nach den Vergaberichtlinien der Stadt Gelsenkirchen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Haus- und Hofflächen in Stadterneuerungsgebieten vom gefödert. 1.2 Modernisierung von Einzel handels- und Gewerbe immobilien Herrichtung der Außenfassaden Fassadeninstandsetzung, -anstrich, -reinigung, ggf. Ergänzung historischer Baudetails Reparatur und Anstrich von Fenstern und Außentüren im Zusammenhang mit einer Fassadeninstandsetzung Erneuerung oder Ersatz von Werbeanlagen Beseitigung von vorgehängten Elementen und Fassadenplatten zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung historischer Fassaden Modernisierung und Aufwertung von Geschäftsräumen Beseitigung von Auf- und Einbauten sowie Innenwänden 8
9 im Zusammenhang mit Grundrissveränderungen und -anpassungen Modernisierungsarbeiten wie z. B. Erschließung, Beleuchtung, sanitäre Anlagen, Elektroinstallationen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung erfolgt nur im Stadterneuerungsgebiet Gelsenkirchen-City. Der Zuschuss wird erst nach Vorlage beglichener Rechnungen ausgezahlt. Maßnahmen, bei denen der Zuschuss die Bagatellgrenze von 500 nicht überschreitet, werden nicht gefördert. Instandsetzungsarbeiten sowie Investitionen in mobile Anlagen und transportable Einrichtungen und Maßnahmen zur Wärmedämmung sind nicht förderfähig. Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Es wird nach den Vergaberichtlinien der Stadt Gelsenkirchen zur finanziellen Förderung der Herrichtung von Einzelhandels- und Gewerbeimmobilien im Stadtumbaugebiet Gelsenkirchen City vom gefördert. 9
10 2. Förderung von Wohnungs umund -neubau 2.1 Wohnen zur Miete Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand Baumaßnahmen, durch die Mietwohnungen in einem neuen selbstständigen Gebäude, durch Änderungen, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oder durch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse neu geschaffen werden. Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen. Die Grundpauschale des Baudarlehens der geförderten Mietwohnung pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beträgt höchstens 750. Für kleine Wohnungen (bis 62 qm), Aufzüge und städtebaulich bedingte Mehrkosten können Zusatzdarlehen gewährt werden. Die Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung für den Zeitraum von 15 bzw. 20 Jahren. 10
11 Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Es wird nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG) und dem Wohnraumförderungsprogramm gefördert. Neubauförderung für Mietwohnungen Es wird der barrierefreie Neubau (z. B. bodengleiche Dusche, keine Stufen oder Schwellen) von Miet- und Genossenschaftswohnungen, zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen und Mieteinfamilienhäusern sowie Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf, die selbstbestimmt zur Miete wohnen gefördert. Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung (Einkommensgrenzen) ist zu beachten. Bestimmte Wohnflächenobergrenzen müssen eingehalten werden. Es können unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzdarlehen (Aufzüge, Pflegebäder, Außenanlagen) gewährt werden. Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Es wird nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG) und dem Wohnraumförderungsprogramm gefördert. 11
12 2.2 Wohneigentum Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Bau oder Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen in Abhängigkeit von der Kinderzahl der Haushalte, der Lage oder der energetischen Ausstattung der Immobilie. Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und Haushalte, mit mindestens einer oder einem schwerbehinderten Angehörigen, deren anrechenbares Einkommen* die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung nicht übersteigen. Die Höhe der Darlehen ist abhängig von der Höhe des anrechenbaren Haushaltseinkommens und richtet sich nach der Zuordnung in verschiedene Fördermodelle. Die Förderung setzt voraus, dass die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. * Anrechenbare Haushaltseinkommen Das anrechenbare Haushaltseinkommen wird für jede haushaltsangehörige Person gesondert ermittelt. Grundsätzlich wird dabei von dem Einkommen ausgegangen, das im Laufe der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung erzielt worden ist. Veränderungen des Einkommens, die innerhalb der nächsten zwölf Monate sicher zu erwarten sind, sind mit zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wird das anrechenbare Haushaltseinkommen zur beantragten Förderung im Einzelfall ermittelt. 12
13 Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum bauliche Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum (Eigenheime oder Eigentumswohnungen), die in historischen Stadt- und Ortskernen oder in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen liegen Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen. Das Wohngebäude muss als Baudenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der jeweils geltenden Fassung geschützt sein oder in einem Denkmalbereich liegen. Die denkmalrechtliche Erlaubnis der geplanten Maßnahmen muss vorliegen. Eine Umnutzung zu anderen als zu Wohnzwecken ist während der Laufzeit des Darlehens nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zulässig. Eine Kombination mit KfW-Krediten ist möglich. 13
14 2.3 Barrierefreiheit Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren Einbau einer bodengleichen Dusche Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen Ausstattungsverbesserungen, wie z. B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffe Einbau neuer, verbreiteter Türen (Innentüren, Wohnungsabschlusstüren und Balkontüren) Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs Nachrüstung mit elektronischen Türöffnern Einbau, Anbau und Modernisierung eines Aufzugs Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen (z. B. Aufzugsturm, Laubengänge, Erschließungsstege) Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks bauliche Maßnahmen, die durch den Umbau erforderlich werden, können in die Förderung miteinbezogen werden Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen. Darlehensbeträge unter (Bagatellgrenze) werden nicht bewilligt. Es bestehen keine Mietpreis- und Belegungsbindung für Mietwohnungen. Es sind keine Einkommensgrenzen bei Eigentumsmaßnahmen zu beachten. Eine Kombination mit KfW-Krediten ist möglich. 14
15 Mindeststandards, die nach der Durchführung vorhanden sein müssen: Ein Wohn- und Schlafraum, die Küche oder Kochnische sowie ein Bad müssen ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche ausgestattet sein Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein Schwerbehindertendarlehen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen oder selbstgenutzten Eigentumswohnungen sowie Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung oder der Nachrüstung von Mietwohnungen, die aufgrund der Behinderungen erforderlich sind. Hierunter fallen z. B. eine Rampe oder Hebeanlage, eine behindertengerechte Küche oder ein behindertengerechtes Bad/WC. Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen. Die Förderung erfolgt nur zugunsten schwerbehinderter Menschen. Bei Eigentümern von Mietwohnungen ist eine ausreichende Bonität Voraussetzung für die Förderung. Dem Mieterhaushalt muss mindestens eine Person mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % angehören. Sowohl Eigentümer von Eigenheimen/selbst genutzten Eigentumswohnungen als auch der Mieterhaushalt müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Eine Kombination mit anderen Fördermodellen ist möglich. 15
16 3. Energieeffizienz 3.1 Energieeffizientes Sanieren und Bauen KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses* beitragen (z. B. Dämmung oder Heizungserneuerung) Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung oder Heizungserneuerung) Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Kredites oder Investitionszuschusses. Je besser die Energieeffizienz des sanierten Gebäudes ist, umso höher ist auch die Förderung. Die jeweils aktuellen Bedingungen werden auf der Homepage der KfW-Bank veröffentlicht oder können telefonisch erfragt werden ( oder KfW-Infocenter 0180/ ). Bei dem zu fördernden Objekt muss es sich um ein Wohngebäude handeln. Für das Gebäude muss vor dem der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. 16
17 Investitionszuschuss für Eigentümer (Privatpersonen) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei... der Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal zwei Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, der Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen (maximal zwei Wohneinheiten) in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen. Kreditvariante für... Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn bei der gewünschten Hausbank des Eigentümers erfolgen. * KfW-Effizienzhaus Basierend auf der seit dem geltenden Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) fördert die KfW Neubauten und Sanierungen nach fünf unterschiedlichen Energie-Standards der Gebäude: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) Zum Beispiel darf das KfW-Effizienzhaus 70 nur 70 % des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen und der vorgeschriebene Transmissionswärmeverlust muss 15 % unter dem Maximalwert EnEV 2009 liegen. Je höher der Energetische Standard desto attraktiver die Förderung. 17
18 Bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben werden nicht gefördert. Es besteht die Möglichkeit einer Sonderförderung für die Inanspruchnahme einer qualifizierten Baubegleitung während der Sanierung bzw. bei Austausch von Nachtstromspeicherheizungen und der Optimierung einer Heizungsanlage. KfW-Programm Wohnraum Modernisieren bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung allgemeiner Wohnverhältnisse (z.b. An- und Ausbau von Balkonen) Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel und Verbesserung der Energieeffizienz durch Reparatur und Erneuerung (z. B. Fenster) Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz Sanierung der Abwasserkanäle einschließlich Dichtheitsprüfung Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen (beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich* vorzunehmen) Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (drei und mehr Wohneinheiten) Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines zinsgünstigen Kredites zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen und Wohngebäuden oder für den Kauf eines modernisierten Wohnge- * Hydraulischer Abgleich: Optimierung der Heizungsanlage, so dass jeder Heizkörper vom passenden Heizwasserstrom durchflossen wird. Dadurch werden alle Heizkörper mit der für den jeweiligen Raum notwendigen Wärmemenge versorgt. 18
19 bäudes. Die jeweils aktuellen Bedingungen werden auf der Homepage der KfW-Bank veröffentlicht ( Anträge können bei Banken und Sparkassen gestellt werden. Zusätzlich wird über das KfW-Programm Wohnraum Modernisieren Altersgerecht Umbauen der Umbau in Richtung einer barrierefreien und altersgerechten Wohnung gefördert. KfW-Programm Energieeffizient Bauen Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 70 oder besser eines Passivhauses Umbauten in der Qualität eines KfW-Effizienzhauses 70 oder besser eines Passivhauses Erweiterung einer abgeschlossenen Wohneinheit in der Qualität eines KfW-Effizienzhauses 70 oder besser eines Passivhauses Die aktuellen Bedingungen erfahren Sie auf telefonische Nachfrage bei der KfW (KfW-Infocenter 0180/ ). Der Energiebedarf des geförderten Gebäudes muss deutlich niedriger als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert sein (KfW-Effizienzhaus 70, KfW- Effizienzhaus 55/Passivhaus oder KfW-Effizienzhaus 40): Die Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. Kauf erfolgen. Je ge- 19
20 ringer der Energieverbrauch des Gebäudes, desto niedriger ist der Zinssatz. KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil Standard Solaranlagen, Wärmepumpen und kombinierte Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen) Programmteil Premium Unterstützung besonders förderwürdiger größerer Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbarer Energien Die aktuellen Bedingungen erfahren Sie auf telefonische Nachfrage bei der KfW (KfW-Infocenter 0180/ ). Es sind unterschiedliche Kreditlaufzeiten möglich: 5, 10 oder 20 Jahre (1 3 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit). Die Förderung ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten. Die Förderung ist jedoch nicht kombinierbar mit Krediten aus anderen KfW- oder ERP-Programmen für dasselbe Vorhaben (Ausnahme: Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie). Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im öffentlich geförderten Wohnungsbestand Bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz: Von selbst genutztem Wohnraum, dessen Bau oder Erwerb gefördert worden ist und das Förderdarlehen zum Zeitpunkt der Förderzusage noch mindestens fünf Jahre planmäßig läuft, der vor dem fertig gestellt worden ist. Von Miet- und Genossenschaftswohnungen, 20
21 die zum Zeitpunkt der Förderzusage noch mindestens fünf Jahre öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen, die vor dem fertig gestellt worden sind, die sich in Wohngebäuden mit nicht mehr als vier Vollgeschossen befinden. Förderfähig sind folgende bauliche Maßnahmen: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung der Kellerdecke und der erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, zum Einbau von solarthermischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen Instandsetzungsmaßnahmen Nachweise bzw. Energiegutachten Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen. Darlehensbeträge unter (Bagatellgrenze) werden nicht bewilligt. Mindestens drei der oben genannten bauteilbezogenen Maßnahmen sind kombiniert durchzuführen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist einzuhalten, der Nachweis erfolgt durch vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassene Sachverständige. Entsprechen einzelne Bauteile bereits den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 (WSV 1995), können diese als Maßnahmen anerkannt werden, sind aber nicht nachträglich förderfähig. Wird eine Fenstererneuerung ohne eine gleichzeitige Außenwanddämmung durchgeführt, ist eine mechanische Lüftungsanlage einzubauen. Nicht förderfähig sind Nachtstromspeicherheizungen und/oder Warmwasserbereitungslagen durch Stromdurchlauferhitzer. 21
22 Nach welchen Richtlinien wird gefördert? Nach den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen. 3.2 Effiziente Energieversorgung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu: Vergütung für Strom aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäude Vergütung für selbst genutzten Fotovoltaikstrom Die genauen Bedingungen erfahren Sie im Internet: Die Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre (Vergütung mit degressivem Charakter). Die Vergütungen vermindern sich von Jahr zu Jahr. Der Betreiber der Fotovoltaikanlage wird zum Unternehmer. Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Errichtung und Erweiterung auf Bestandsgebäuden von: Solarkollektoren Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälteerzeugung, Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung, innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilien- 22
23 häusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung) Biomasseanlagen Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher), Holzhackschnitzekessel Effiziente Wärmepumpen Die aktuellen Bedingungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Fördermittel sind begrenzt. Ob Mittel zur Verfügung stehen, erkennt man an der Förderampel im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder erfährt dies auf telefonische Nachfrage beim BAFA. Förderprogramme regionaler Energieversorger Aktuelle Informationen über lokale Förderprogramme erhalten Sie bei: Der Emscher Lippe Energie GmbH im Internet auf der Homepage oder telefonisch unter 0209/ Der Gelsenwasser AG im Internet auf der Homepage oder telefonisch unter 0800/
24 4. Spezielle Themen 4.1 Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze) Neuschaffung oder auch Nutzungsänderung, Erweiterung von Wohnheimplätzen (Individualplätze und gruppenbezogene Wohnheimplätze) Neuschaffung von Gemeinschaftsräumen Einbau von Aufzügen Errichtung von behindertengerechten Außenanlagen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung 4.2 Modernisierung von Alten- und Pflegeheimen Das Land gewährt für die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 25 Jahre fertig gestellt sind, zinsgünstige Darlehen. Förderzweck ist die bauliche Anpassung und Modernisierung bestehender Altenwohn- und Pflegeheime, die als vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen genutzt werden, zur Anpassung an die heutigen Wohn- und Nutzungsqualitäten. Es wird die Schaffung von Wohn- und Gemeinschaftsräumen gefördert, die für neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohnplätze) nach 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen PfG NW, SGV.NRW. 820) bestimmt sind. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze werden nicht gefördert. 24
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26 Ansprechpartner nach Themengebieten Sonderprogramme in Stadterneuerungsgebieten Zu den Sonderprogrammen in Stadterneuerungsgebieten beraten Sie die Ansprechpartner aus den jeweiligen Vor-Ort-Büros: Haus- und Hofflächenprogramm Stadtumbaubüro City Sebastian Kröger Bahnhofstraße 26, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail Stadtteilbüro Südost Astrid Laux Bochumer Straße 109, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail Stadtteilbüro Schalke Marco Szymkowiak Luitpoldstraße 50, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail Modernisierung von Einzelhandels- und Gewerbeimmobilien Stadtumbaubüro City Sebastian Kröger Bahnhofstraße 26, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail Förderung von Wohnungsum- und Neubau Zu allen Themen der Förderung von Wohnungsum- oder Neubau beraten Sie: Referat Stadtplanung, Abteilung Wohnungswesen Michael Stock (Nachnamen A C, R Z) Rottmannsiepe 5, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail michael.stock@gelsenkirchen.de 26
27 Referat Stadtplanung, Abteilung Wohnungswesen Diana Seltmann (Nachnamen D Q) Rottmannsiepe 5, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail diana.seltmann@gelsenkirchen.de Energieeffizienz Referat Umwelt Armin Hardes (Klimaschutz/Solarbeauftragter) Goldbergstraße 84, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail armin.hardes@gelsenkirchen.de Referat Umwelt Uwe Behrendt Goldbergstraße 84, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail uwe.behrendt@gelsenkirchen.de Weiterführende Informationen zum Thema Energieeffizienz erhalten Sie entweder auf den aufgeführten Internetseiten oder durch telefonische Beratung: Energieeffizientes Sanieren und Bauen Programm Energieeffizient Sanieren KFW Förderbank Internet: Telefonische Auskunft: KfW-Infocenter 0180/ Programm Wohnraum Modernisieren KFW Förderbank Internet: Telefonische Auskunft: KfW-Infocenter 0180/ Programm Energieeffizient Bauen KFW Förderbank Internet: Telefonische Auskunft: KfW-Infocenter 0180/ Programm Erneuerbare Energien KFW Mittelstandsbank Internet: Telefonische Auskunft: KfW-Infocenter 0180/
28 Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im öffentlich geförderten Wohnungsbestand Telefonische Beratung: siehe Förderung von Wohnungsum- und Neubau, Ansprechpartner Diana Seltmann und Michael Stock Effiziente Energieversorgung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Internet: Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Internet: Telefonische Auskunft: 06196/ Förderprogramm für Mini-Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Internet: Telefonische Auskunft: 06196/ Förderprogramme regionaler Energieversorger: Emscher Lippe Energie GmbH Internet: Telefonische Auskunft: 0209/ Gelsenwasser AG Internet: Telefonische Auskunft: 0800/
29 Spezielle Themen Zu den Themen Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze) sowie Modernisierung von Alten- und Pflegeheimen beraten Sie: Referat Stadtplanung, Abteilung Wohnungswesen Michael Stock (Nachnamen A C, R Z) Rottmannsiepe 5, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail michael.stock@gelsenkirchen.de Referat Stadtplanung, Abteilung Wohnungswesen Diana Seltmann (Nachnamen D Q) Rottmannsiepe 5, Gelsenkirchen Tel. 0209/ Fax 0209/ Mail diana.seltmann@gelsenkirchen.de Stadterneuerungsgebiete Gelsenkirchen Hassel und Westerholt/Bertlich Zentrum Buer Graf Bismarck Bismarck / Schalke-Nord (ausgelaufen) Schalke Tossehof GE-City Südost 29
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