Zusatzleistungen zur AHV/IV

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1 Fsdgfdgsfg Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 November 2013 (intern)

2 Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 Der statistische Bericht zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Winterthur informiert über die Entwicklung der Fallzahlen und über die finanziellen Auswirkungen in der Stadt Winterthur. Der erste Teil umfasst eine kurze Einleitung zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV, sowie kurze Ausführungen zur Entwicklung der Leistungen und Fallzahlen. Im zweiten Teil sind die Zahlen tabellarisch und grafisch dargestellt. Wichtige Begriffe zum allgemeinen Verständnis sind am Schluss des Berichts zu finden. 1 Was sind Zusatzleistungen zur AHV/IV? Vielen Bezügerinnen und Bezügern von AHV- und IV-Renten reicht das Geld zum Leben nicht. Sie sind deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Stadt Winterthur ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die Existenz dieser Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Sie unterstützt sie über die so genannten Zusatzleistungen. Die Zusatzleistungen gewährleisten zudem die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität. Die Zusatzleistungen setzen sich zusammen aus: den Ergänzungsleistungen des Bundes, den Beihilfen des Kantons Zürich und den Leistungen der Stadt Winterthur (Gemeindezuschuss, Mietzinszuschuss, Verbilligung für Bus-Abonnemente). (=>vgl. dazu Seiten 2, Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012) 2 Entwicklung der Leistungen Der Bruttoaufwand der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist auf über 106 Millionen Franken gestiegen. Nach Abzug der Rückerstattungen beträgt der Aufwand gegen 103 Millionen Franken. Davon trägt die Stadt 46,8 %, also rund 48 Millionen Franken. Den Rest übernehmen Bund und Kanton. 3 Entwicklung der Fallzahlen Wie in den letzten Jahren stiegen die Fallzahlen weiter an und erreichen nun die Marke von 3'800 Fällen. Weiter deutlich zugenommen hat die Zahl der Altersrentnerinnen und Altersrentner, welche im Privathaushalt leben. Bei Personen, die in einem Heim wohnen (Heimfälle), macht sich weiter eine leichte Zunahme bemerkbar. Die Zahl der Invalidenrentnerinnen und Invalidenrentner, welche in ihrem Privathaushalt leben, hat deutlich zugenommen. Eine weitere leichte Zunahme verzeichnen die Heimfälle (Kliniken und spezialisierte IV-Heime). Winterthur, im November

3 Grafiken und Tabellen 1. Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012 ZL (Ergänzungsleistungen + Beihilfen + Gemeindezuschüsse) übrige Gesamttotal brutto Rückerstat- netto Beitrag Beitrag Beiträge zulasten Härte- zulasten Stadtanteil tungen Bund Staat total Stadt kredit Stadt zu netto in % % % % % % a) a) % a) a) % a) a) % a) a) % a) a) % a) a) % a) a) % a) % 2. Vergleich mit dem Vorjahr Differenz in % Anzahl unterstützte Fälle per % - davon Betagte % - davon Behinderte % - davon Hinterlassene % Anzahl Wohnfälle* Total % - davon Betagte % - davon Behinderte % Anzahl Heimfälle** Total % - davon Betagte % - davon Behinderte % 2

4 Ausgaben und Einnahmen 2012 In Mio Fr. 110 Total: Nettobelastung für die Stadt: 48 Mio Franken Staatsbeiträge Bundesbeiträge Rückerstattungen Gemeindezuschüsse Beihilfen Ergänzungsleistungen Total: Ausgaben 3.60 Einnahmen 3

5 3. Nettobelastung der Stadt im Einzelnen per Nettobelastungen der Stadt im Einzelnen per EL BH GZ MZ Busabo Franken Fälle Franken Fälle Franken Fälle Franken Fälle Franken Fälle Betagte 21'027'413 2'214 1'294'356 1' '803 1' ' ' Wohnfall 5'881'367 1'404 1'294'356 1' '803 1' ' ' Heimfall 15'146' kein MZ Hinterlassene 878' ' ' ' Wohnfall 480' ' ' ' Heimfall 397' kein MZ Behinderte 19'792'122 2'076 1'756'412 1'300 1'035'607 1' ' ' Wohnfall 9'927'728 1'601 1'756'412 1'300 1'035'607 1' ' ' Heimfall 9'864' kein MZ Gesamttotal 41'697'878 4'403 3'111'021 2'573 1'802'183 2'503 1'472' ' Gesamttotal Davon: Betagte Hinterlassene Behinderte Davon: Wohnfälle Heimfälle Nettobelastung 48'141'233 23'827'184 1'017'153 23'296'896 22'732'991 25'408'242 Fälle 3'799 1' '782 2'755 1'044 Kosten pro Fall 12'672 12'371 11'178 13'073 8'252 24'337 Anzahl Fälle: Tabelle oben: Alle laufenden Zusatzleistungsfälle, denen im entsprechenden Jahr Leistungen ausgerichtet wurden Anzahl Fälle: Tabelle unten: Alle laufenden Zusatzleistungsfälle per Stichtag Entwicklung der Fallzahlen Laufende Fälle (Stichtag: Dezember-Zahlung)

6 5. Fallentwicklung nach Kategorien 2003 bis 2012 Zusatzleistungen zur AHV/IV: Fallentwicklung nach Kategorie Betagte Behinderte Hinterlassene 6. Fallzahlen nach Geschlecht und Nationalität

7 7. Fälle und Leistungen 100% 90% 80% 70% '252'186 60% 50% ZL IV ZL IV 40% 30% 20% '362'943 10% 0% Fälle Leistungen (Netto II) 8. Entwicklung der Gesuche 2003 bis Gesuche Davon pendente Gesuche 6

8 9. Altersstruktur betagte ZL-Bezüger/innen 2012 Frauen Männer Vergleich Altersstruktur betagte ZL-Bezüger/innen und Wohnbevölkerung der Stadt Winterthur ,9% 10,3% ,1% 7,0% Frauen Davon Bezügerinnen von ZL Männer Davon Bezüger von ZL ,0% 6,9%

9 11. Altersstruktur behinderte ZL-Bezüger/innen Frauen Männer

10 Begriffserklärungen Anspruch auf Zusatzleistungen hat: Wer Wohnsitz in Winterthur hat... eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente bezieht... ein IV-Taggeld für mindestens 6 Monate bezieht... eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV bezieht... grundsätzlich AHV/IV-berechtigt wäre, aber wegen fehlender Beitragszeiten keine Rente erhält und... ein gesetzliches Einkommen nicht aus eigenen Mitteln erreicht... die Aufenthaltskosten bei dauerndem Heimaufenthalt nicht mit eigenen Mitteln zu bestreiten vermag. Ausländerinnen und Ausländer müssen ununterbrochen während 10 Jahren (Karenzzeit), Flüchtlinge und Staatenlose 5 Jahren in der Schweiz gewohnt haben, bis sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Für Beihilfen des Kantons und Zuschüsse der Gemeinde bestehen andere Karenzfristen. Die Karenzfristen für EU- und EFTA-Staatsangehörige sind den Schweizern und Schweizerinnen gleichgesetzt. Jeder konkrete Fall wird auf Antrag hin geprüft. Ausgaben: Die anerkannten Ausgaben bestehen aus einer Pauschale für den Lebensbedarf und der Bruttomiete. Die Pauschale beträgt für Einzelpersonen jährlich Fr. 19'050.- und für Ehepaare jährlich Fr. 28'575.- Dieses so genannte gesetzliche Einkommen ist der Betrag, welcher maximal für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs geltend gemacht werden kann. Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung werden zusätzlich Fr. 4'308.- pro erwachsene Person und pro Jahr berücksichtigt. Dieser Betrag entspricht der Kantonalen Durchschnittsprämie im Kanton Zürich für das Jahr Ungedeckte Krankenkosten können individuell vergütet werden. Bedarfsdeckung: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptabteilung Zusatzleistungen zur AHV/IV prüfen die Gesuche aufgrund einer Bedarfsdeckungsrechnung, die sich aus der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen ergibt. Beihilfe: Beihilfen sind kantonal geregelte Sozialversicherungsleistungen, die den Ergänzungsleistungen nachgelagert sind und durch die Gemeinden ausbezahlt werden. Sie unterscheiden sich von den Ergänzungsleistungen des Bundes insofern als einen erhöhten Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf zur Anwendung kommt und zusätzlich eine Karenzfrist auch für schweizerische Staatsangehörige erfüllt sein muss. Vgl. auch Karenzzeit. Bundes- und Staatsbeiträge: Jährlich zahlen Bund und Kanton gesetzlich geregelte Beiträge der Stadt Winterthur an die Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Mit dem neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA) gelten seit 2008 neue Subventionsanteile. Der Bund beteiligt sich an die Verwaltungskosten für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Ergänzungsleistungen aufgrund der gemeldeten Anzahl Fälle. Der Staat übernimmt 44% der ausbezahlten Netto-Leistungen (Ergänzungsleistungen und Beihilfen). Schliesslich werden die Kosten der Krankenkassenprämien vollständig (je zur Hälfte von Bund und Kanton) zurückerstattet. (=>vgl. auch Seite 2, Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012). 9

11 Einnahmen: Die anrechenbaren Einnahmen bestehen aus Renten, Erwerbseinkommen, weiteren Einkünften wie Alimenten, Taggeldern usw., Vermögensertrag und Vermögen. Im Heimfall gelten die Leistungen der Krankenkasse als Einnahmen. Ergänzungsleistungen: Vom Bund geregelte Sozialversicherungsleistung, die den Existenzbedarf von Rentnerinnen und Rentnern deckt. Fallzahlen: Die Fallzahlen werden an einem Dezember-Stichtag bestimmt und wieder spiegeln deshalb nur einen Teil der Realität über das ganze Jahr. Darüber hinaus sind noch die pendenten Gesuche zu berücksichtigen, welche einzeln genau überprüft werden müssen (=> vgl. auch Seite 6, Entwicklung der Fallzahlen). Gemeindezuschüsse: Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen des Bundes und der kantonalen Beihilfe richtet die Stadt Winterthur Rentnerinnen und Rentnern Leistungen aus. Für die Anspruchsberechtigung kommen erhöhte Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf zur Anwendung und die Erfüllung einer Karenzfrist wird vorausgesetzt. Gemeindezuschüsse setzen sich aus allgemeinen Gemeindezuschüssen, aus Mietzinszuschüssen und aus Beiträgen an Bus-Abonnemente zusammen. Härtekredit: Der Härtekredit wird für die Milderung vorübergehender Notlage eingesetzt. Karenzzeit: Ausländerinnen und Ausländer müssen ununterbrochen während 10 Jahren, Flüchtlinge und Staatenlose 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, bis sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Für Beihilfen aus dem Kanton und Zuschüsse aus der Gemeinde bestehen unterschiedliche Karenzzeiten. Solche Karenzzeiten gelten auch für schweizerische Staatsangehörige und werden in der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung geregelt. Mit der Einführung des bilateralen Abkommens Schweiz Europäische Union sind die Karenzzeiten für die EU- und EFTA-Staatsangehörigen denjenigen der Schweizern und Schweizerinnen gleichgesetzt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern sowie Flüchtlinge und Staatenlose. Mietzinsdeckung: Die Miete wird in die Berechnung der Zusatzleistungen mit einbezogen, aber separat angerechnet. Sinkt die Miete, werden die Zusatzleistungen um diesen Betrag gekürzt. Bruttomiete maximal anrechenbar für Einzelpersonen: Fr. 13'200.- im Jahr, für Ehepaare: Fr. 15'000.- im Jahr (Ansätze von Bund und Kanton). Wenn die Miete diesen Betrag übersteigt, kann die Gemeinde Mietzinszuschüsse gewähren sind es in der Stadt Winterthur Fr. 2'196.- für Einzelpersonen und Fr für Ehepaare. Übersteigt der Mietzins diesen zusätzlichen Betrag, spricht man von nicht gedecktem Mietanteil. Mietzinszuschuss: vgl. Mietzinsdeckung. Mindesteinkommen: vgl. Ausgaben. Nicht-Erwerbstätigen-Beiträge: AHV/IV-Mindestbeiträge für mittellose Nicht-Erwerbstätige. Pendenzen: Pendente Gesuche, die bezüglich Anspruch auf Zusatzleistungen hin zu überprüfen sind (=> vgl. auch Seite 6, Gesuche). Rückerstattungen: Kantonale Beihilfen und Gemeindezuschüsse werden unter gewissen Umständen aus dem Nachlass verstorbener Bezügerinnen und Bezüger zurückgefordert. Der Anteil der Leistungen, welche durch Rückerstattungen gedeckt wird, liegt bei ca. 3,4 % der Bruttoleistungen (=> vgl. Seite 2, Leistungen der Stadt Winterthur 2003 bis 2012 und Seite 3, Ausgaben und Einnahmen 2012). 10

12 Vermögen: Die Vermögensfreigrenze beträgt für Einzelpersonen Fr und für Ehepaare Fr. 60'000.-, zuzüglich Fr. 15'000.- je minderjähriges Kind. Vom Betrag, der diese Grenzen übersteigt, wird zur Deckung der Lebenskosten ein Teil zum Einkommen hinzugerechnet. Für Personen, die eine eigene Liegenschaft bewohnen, aber über wenig Einkommen verfügen, werden Fr. 112'500.- vom Vermögenswert der Liegenschaft nicht angerechnet. Zusatzleistungen: Sie sichern den Existenzbedarf und decken die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität für AHV/IV-Rentnerinnen und Rentner. Sie setzen sich zusammen aus: den Ergänzungsleistungen des Bundes (EL), den Beihilfen des Kantons Zürich (BH) und den Leistungen der Stadt Winterthur (Gemeindezuschuss (GZ), Mietzinszuschuss (MZ), Verbilligung für Bus-Abos). 11

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