H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis
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- Ella Dieter
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1 H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem Tod endet. Im Erbrecht beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Fragen: Wie verfasse ich ein Testament? Was passiert, wenn es kein Testament gibt? Was geschieht mit Eigentum und Vermögen Verstorbener? Muss ich auch Schulden übernehmen? I. Wie kannst du erben? Es gibt 3 Erbrechtstitel, d.h. 3 Arten zu erben 1. Erbvertrag = Vertrag, wo sich Ehepartner gegenseitig zu Erben einsetzen 2. Testament = eine letztwillige Verfügung 3. Gesetz = regelt die Erbfolge, wenn es weder Erbvertrag noch Testament gibt Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen wir sprechen von Einzelrechtsnachfolge Gesamtrechtsnachfolge Du erhältst Rechte und Pflichten nur bezüglich der vermachten Stücke. Du erhältst als Alleinerbe/ gemeinsam mit anderen die gesamten Rechte und Pflichten, also auch die Schulden. wird begründet durch Vermächtnis Erbrechtstitel Dir werden nur einzelne Stücke vermacht, zb eine Uhr od. Geldsumme. Der Erbe muss die Sache dem Berechtigten übergeben. 1. Erbvertrag zw. Ehegatten über max. 3/4 ihres Vermögens in Form eines Notariatsaktes. Achtung nur einvernehmlicher Widerruf! 2. Testament eine letztwillige Verfügung in der ein oder mehrere Erben eingesetzt werden. 3. Gesetz Die im ABGB festgelegte Erbfolge tritt ein, wenn kein anderer Erbrechtstitel vorliegt Die 3 Erbrechtstitel gelten in der Reihenfolge, bei Widersprüchen geht ersterer vor. 83
2 II. Wie erstellst du ein gültiges Testament? Damit du ein gültiges Testament erstellst, musst du dich an ein paar Dinge halten. I. formelle Voraussetzungen II. materielle Voraussetzungen beziehen sich auf verfahrensrechtliche Fragen beziehen sich auf inhaltliche (materielle) Fragen öffentlich bei Gericht/Notariat 1. Testamentsform privat durch Privatperson 1. Grundsatz der Testierfreiheit besagt ich kann mein Vermögen grundsätzlich wem ich will vermachen. Keine Regel ohne Ausnahme eigenhändig handschriftlich + Unterschrieben = häufigste Form! fremdhändig zb mit PC + unterschrieben + zusätzlich von 3 Zeugen unterschrieben 2. Einschränkung zu Gunsten bestimmter Personen, sog. gesetzlicher Erben, die ein Recht auf den Pflichtteil haben. = Pflichtteilsberechtigte 2. Testierfähigkeit Wenn du ein Testament verfasst, musst du volljährig (=geschäftsfähig) sein. Personen zwischen 14 u 18 und Personen, die einen Sachwalter haben, können nur vor Gericht testieren. 3. Wann bist du als Zeuge ausgeschlossen? wenn du unter 18 Jahren bist wenn du im Testament bedacht wirst wenn dir die Befähigung abgeht, den letzten Willen des Erblassers zu bezeugen. Ein Testament kannst du jederzeit widerrufen. Es gilt immer das zuletzt errichtete Testament. Daher ist das Datum wichtig! Damit dein Testament auch sicher gefunden wird, kannst du es in einem Notariat, bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder bei Gericht hinterlegen. Die Hinterlegung wird im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer eingetragen, wo im Todesfall eine Abfrage erfolgt. 84
3 III. Regeln der Erbfolge & Pflichtteilsanspruch 1. Die Erbfolge bestimmt sich nach dem Liniensystem, Parentelsystem. Es gibt 4 Linien: 1. Linie = Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen 2. Linie = Eltern und deren Nachkommen 3. Linie = Großeltern samt Nachkommen 4. Linie =Urgroßeltern. Erbgrenze! 2. Im Liniensystem gelten bestimmte Grundsätze nähere Linie schließt die fernere Linie aus. gleichnahe Verwandte erben zu gleichen Teilen, Teilung nach Köpfen. ist ein Teil verstorben, erhalten dessen Nachkommen den Teil, Repräsentationssystem. 3. Neben dem Liniensystem besteht gleichzeitig ein Ehegattenerbrecht Überlebende Ehegatten sind gesetzliche Erben. Ist die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers jedoch bereits rechtskräftig geschieden, hat der frühere Ehegatte kein Erbrecht. Der Umfang des gesetzlichen Erbrechts der Ehegatten ist davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind. EHEGATTINNENERBRECHT Der Ehegatte/ die Ehegattin erbt bei aufrechter Ehe neben Verwandten der 1. Linie 1 / 3 2 / 3 neben Verwandten der 2. Linie einschließlich Großeltern Alles neben allen sonstigen Verwandten der 3. und 4. Linie Für Eingetragene Partnerschaften gilt das Ehegattinnenerbrecht analog. Lebensgefährten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe. Sie können nur durch ein Testamten bzw. durch eine Schenkung erben. Eheliche & uneheliche Kinder werden erbrechtlich gleich behandelt. Adoptierte Kinder sind erbrechtlich leiblichen Kindern gleichgestellt. 4. Werden bestimmte, im Liniensystem vorgesehene gesetzliche Erben übergangen, etwa Kinder oder Ehefrau, greift das Gesetz ein. Es gilt grundsätzlich das im ABGB vorgesehene Prinzip der Vertragsfreiheit. Werden jedoch ganz nahe Verwandte in einem Testament übergangen, mischt sich der Staat ein. Bestimmte Angehörige sollen nicht völlig leer ausgehen, sondern wenigstens einen Teil der Erbschaft erhalten. Man spricht von Pflichtteilsberechtigten. 85
4 Der Pflichtteil umfasst bei KINDERN EHEGATTINNEN ELTERN wenn keine Kinder vorhanden 1 / 2 1 / 2 1 / 3 Liegt ein Enterbungsgrund ( 768 ABGB) gegen Pflichtteilsberechtigte vor, wird die Person vom Pflichtteil gänzlich ausgeschlossen. IV. Praktische Hinweise des gesetzlichen Erbteiles: Das Testament soll eindeutig sein, dass keine Streitigkeiten entstehen, setze als Erben ein. Lebenspartner haben kein gesetzliches Erbrecht! Allfällige Ansprüche müssen sie zivilrechtlich bei Gericht durchsetzen. Wenn keine Erben da sind, fällt das Vermögen an den Staat. Haustiere können nicht erben. Erbberechtigt sind nur natürliche und juristische Personen. Man kann aber eine Person unter einer Bedingung als Erben einsetzen. Lebensversicherungen fallen (idr) nicht in den Nachlass. Mit Genehmigung ist auch eine Privatbegräbnisstätte (Aschenurne), zb im eigenen Garten möglich. 86
5 V. Verfahren Tod Die Sterbeurkunde erhält man beim Standesamt. Danach erfolgt eine Benachrichtigung des Arbeitgebers bzw. der Pensionsstelle. Die Todfallsaufnahme erfolgt durch den Notar. Es werden die persönlichen und finanziellen Verhältnisse ermittelt, geklärt, ob ein Testament vorliegt sowie die erbberechtigten Verwandten festgestellt. Unbekannte GläubigerInnen werden durch Gerichstedikt aufgefordert, sich zu melden Aktiva über Notar führt Verfahren durch Verlassenschaftsabhandlung unter Notar führt kein Verfahren durch. Aktiva werden Erben überlassen. Erbantrittserklärung Erben erklären, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. 1. bedingte Erbserklärung Als Erbe haftest du für Schulden nur betragsbeschränkt bis zur Höhe der übernommenen Erbschaft. Notar ermittelt Inventar. 2. unbedingte Erbserklärung Als Erben haftest du unbeschränkt, auch mit Privatvermögen. 24 Kann nicht widerrufen werden! Keine Inventarerstellung. Erben geben nur Vermögenserklärung ab. häufigste Form! Nachdem alle Fragen geklärt sind, erfolgt der Einantwortungsbeschluss des Gerichtes. Damit können die Erben über die Erbschaft verfügen. 24 Vor Annahme einer Erbschaft ist es daher wichtig abzuklären, ob Schulden vorhanden sind. 87
6 VI. Übungsfälle 1. Der Erblasser hinterlässt seine Ehefrau und deren gemeinsames Kind. Variante 1 Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt? Variante 2 Der Erblasser hat ein Testament errichtet und seine Freundin zur Alleinerbin eingesetzt ( meine Freundin soll alles bekommen ). Wer erbt wieviel? 2. Der Mann stirbt. Er hinterlässt weder Testament noch Erbvertrag, aber 2 Kinder & eine Ehefrau. Kläre die erbrechtliche Situation. 3. Großvater X hat in seinem Testament seine Tochter Y zur Alleinerbin eingesetzt. Y hat einen Sohn Z. Y stirbt. Variante 1 Der Großvater ist alleinstehend. Variante 2 Der Großvater ist verheiratet. Wie ist die Rechtslage? 4. Herr P hat vier eheliche Töchter, und einen unehelichen Sohn. Er ist Witwer, und hat kein Testament verfasst. Wer erbt wieviel? 5. Herr Huber lebt mit seiner Partnerin in einer Lebensgemeinschaft. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe. Seine Mutter lebt noch. Er hat auch eine Schwester. Variante 1 Herr Huber stirbt und hat kein Testament verfasst. Variante 2 Herr Huber hat im Testament seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie sieht die erbrechtliche Situation aus? 88
7 VII. Glossar Maturavorbereitung - Erbrecht Begriff Erklärung Team Erbrecht Wie kann man erben? Erbvertrag Testament Gesetz Wie erstelle ich ein gültiges Testament? regelt alle Frage rund ums Erben. 3 Erbrechtstitel: Erbvertrag, Testament & Gesetz; in der Reihenfolge. zw. Ehegatten über max. 3/4 ihres Vermögens mit Notariatsakt. Letztwillige Verfügung, in der Erben eingesetzt werden. Erbfolge nach ABGB, wenn kein anderer Erbrechtstitel vorliegt. Formelle Testamentsvoraussetzungen 1. Form: öffentlich; privat: eigenhändig/ fremdhändig (3 Zeugen). 2. Testierfähigkeit: Geschäftsfähigkeit 3. Zeugen-Voraussetzungen: 18, geschäftsfähig, darf nichts erben. Materielle Testamentsvoraussetzungen 1. Grundsatz der Testierfreiheit 2. Einschränkung zu Gunsten bestimmter Personen, gesetzliche Erben, die Recht auf Pflichtteil haben = Pflichtteilsberechtigte. Es gilt zwar grundsätzlich die Vertragsfreiheit, der Staat greift jedoch ein, dass bestimmte Personen (Naheverhältnis) nicht völlig leer ausgehen. 4 Regeln 1. Erbfolge bestimmt sich nach dem Linien-, Parentelsystem, 4 Linien. Einzelfragen Was ist dein Gewinn aus dem Kapitel Erbrecht? 2. Grundsätze im Liniensystem, nähere Linie schließt die fernere Linie aus, gleichnahe Verwandte erben gleich, Teilung nach Köpfen ist ein Teil verstorben, erhalten Nachkommen dessen Teil, Repräsentationssystem. 3. Neben dem Liniensystem besteht ein Ehegattenerbrecht. Bei aufrechter Ehe: Neben der 1. Linie 1/3, 2. Linie 2/3, sonst 3/3. 4. Werden Pflichtteilsberechtigte, gesetzl. Erben (zb Kinder, Ehefrau) umgangen, greift der Staat ein. Der Pflichtteilsanspruch umfasst bei Kindern & Ehegatten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Liegt ein Enterbungsgrund vor, bekommen sie nichts. Das Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer dient der Hinterlegung eines Testaments. Testamente können jederzeit widerrufen werden, Achtung Datum! Verlassenschaftsabhandlung durch Notar ab Erbantrittserklärung kann bedingt oder unbedingt (Achtung: unbeschränkte Haftung! Dafür keine Inventarerstellung; häufigste Form) erfolgen. Für Eingetragene Partnerschaften gilt Ehegattenerbrecht analog. Lebensgefährten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe. Sie können nur durch ein Testamten bzw. eine Schenkung erben. Eheliche, uneheliche, leibliche, adoptierte Kinder sind erbrechtlich gleichgestellt. 89
ERBRECHT. Arno Steinwender
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