Tarifbuch Einzelversicherung Version 2.84

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2 Einleitung Zur Verwendung Mit diesem Tarifbuch stellt Swiss Life allen Geschäftspartnern und Mitarbeitern des Innenund Außendienstes eine wertvolle Hilfe zur Hand. Einerseits möchten wir damit unseren neuen Partnern und Mitarbeitern den Einstieg in die Tariflandschaft erleichtern, andererseits hoffen wir, dass es auch den alten Hasen zur Vertiefung ihrer Kenntnisse und als Nachschlagewerk gute Dienste leistet. Darüber hinaus sollen erste Beratungsansätze aufgezeigt werden. Haben Sie das Tarifbuch zum ersten Mal in der Hand, wollen Sie sich einen Überblick verschaffen oder suchen Sie einen speziellen Tarif, dann nützt Ihnen die Übersicht nach Tarifen sicher am meisten. Die anschließende Schichtenbetrachtung ordnet die Tarife den drei steuerlichen Schichten des Alterseinkünftegesetzes zu. Durch die Ergänzung der wichtigsten Tarifgrenzen eignet sie sich besonders als Hilfe, den richtigen Tarif auszuwählen. Es folgen die Basisinformationen zu tarifübergreifenden Themen wie Dynamik, Kündigung ohne Abzug, Risikoprüfung und Überschüsse. Im Anschluss daran werden die einzelnen Tarife dargestellt. In der Regel finden Sie hier eine Tabelle (=Tarifblatt) und dazu ergänzende Informationen, die nur für den jeweiligen Tarif gelten. Informationen, die mehrere Tarife betreffen (z. B. Nachversicherungsgarantien) sind entweder in den bereits erwähnten Basisinformationen (s. o.) oder im Glossar (ab S. 109) zusammengefasst. Erfolgt im Text ein Verweis auf das Glossar, ist dies am ersichtlich. Zum Beispiel Abfindung der Rentengarantiezeit. Abkürzungen bav betriebliche Altersversorgung BBG Beitragsbemessungsgrenze bggf Beherrschender GGF BU Berufsunfähigkeit BUZ Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung BZD Beitragszahlungsdauer DV Direktversicherung EA Eintrittsalter EM Erwerbsminderung FRV Fondsgebundene Rentenversicherung GGF Gesellschafter-Geschäftsführer GRV Gesetzliche Rentenversicherung HV Hauptversicherung LJ Lebensjahr NVG PRV RDV RKW SBU T TZV UK ÜZV VN VP ZV ZW Nachversicherungsgarantie Pflegerentenversicherung Rückdeckungsversicherung Rückkaufswert Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Tarif Todesfall-Zusatzversicherung Unterstützungskasse Überlebenszeitrenten- Zusatzversicherung Versicherungsnehmer Versicherte Person Zusatzversicherung Zahlungsweise Tarifbuch

3 Inhaltsübersicht Übersicht nach Tarifen... 4 Übersicht nach steuerlichen Schichten... 7 Basisinformationen Annahmerichtlinien/Berufsrisiken Dynamik Flugrisiko Kündigung/Rückkauf/Beitragsfreistellung ohne Abzug (Stornoabzug) Rechnungsgrundlagen Risikoprüfung (gesundheitliche) Risikoprüfung (wirtschaftliche) Überschussbeteiligung Zuzahlungen Klassische Tarife Tarif 600 Sofortrente mit Garantie Tarif 610 Sofortrente mit Beitragsrückgewähr Tarif 620 Sofortrente Aktiv Tarif 650 Partner-Sofortrente Tarif 800/890 Partnerrente Tarif 800/890B Partnerrente (RDV) Tarif 810 Ansparrente Tarif 810B Ansparrente (RDV) Tarif 841 Direktversicherung Tarif 871 Basisplan Plus ( Rürup-Rente ) Tarif 900 Rentenplan Tarif 940 Risikoversicherung Tarif 950B Kapitalversicherung (RDV) Fondsgebundene Tarife Tarife L310, L311 Swiss Life Champion Tarif L340 (DV) Swiss Life Champion Direktversicherung Tarife L341 (RDV), L342 (UK) Swiss Life Champion Rückdeckungsversicherung (Pensionszusage & Unterstützungskasse) Tarif L380 Swiss Life Champion Riester-Rente Tarife 730, 731 Swiss Life Temperament Tarif 750 Swiss Life Synchro Tarif 752 Swiss Life Synchro (DV) Tarif 770 Swiss Life Basisplan FRV Tarif 771 Swiss Life Basisplan Plus FRV Zusatzversicherungen Tarif 10 TZV Tarif 20 ÜZR Tarif 30 Swiss Life BUZ / BUZ care Tarif 32 Swiss Life BUZ 4U / BUZ 4U care Zielgruppenmodelle, Spezialtarife Tarif 130 MetallRente.BU / MetallRente.BU care Tarif 132 MetallRente.BU 4U / MetallRente.BU 4U care Tarife 170, 172 Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Tarif 943 Swiss Life BU 4U / Swiss Life BU 4U care Glossar Tarifbuch

4 Übersicht nach Tarifen Tarif Name S. Schicht Kurzbeschreibung Klassische Versicherung 600 Sofortrente mit Garantie X X Sofortrente mit lebenslanger Rentenzahlung und Rentengarantiezeit 610 Sofortrente mit Beitragsrückgewähr 23 X X Sofortrente mit lebenslanger Rentenzahlung, Kapitalentnahmeoption und Rückgewähr nicht verbrauchter Beitragsteile im Todesfall 620 Sofortrente Aktiv 25 X Sofortrente mit abgekürzter Rentenzahlung und Rentengarantiezeit 650 Partner-Sofortrente 27 X X Sofortrente mit Hinterbliebenenversorgung für eine(n) Partner(in) 800/890 Partnerrente 29 X Ansparrente mit Hinterbliebenenversorgung für eine(n) Partner(in) 800/890B Partnerrente (RDV) 31 X Ansparrente mit Hinterbliebenenversorgung für eine(n) Partner(in) 810 Ansparrente 33 X Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn 810B Ansparrente (RDV) 35 X Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn 841 Direktversicherung 37 X Leibrenten-Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und steigendem Hinterbliebenenschutz bei Tod vor Rentenbeginn 871 Basisplan Plus ( Rürup-Rente ) 900 Rentenplan (Optionsrente) 39 X Aufgeschobene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und Beitragsrückgewährsrente an berechtigte Hinterbliebene bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer, ohne Kapitaloption. 41 X X Optionsversicherung mit garantierter Rentenleistung, Kapitaloption und Mindest-Todesfall-Leistung während der Aufschubdauer 940 Risikoversicherung 43 X Abgekürzte Versicherung auf den Todesfall 950B Kapitalversicherung (RDV) 45 X Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Fondsgebundene Rentenversicherung L310 L311 Swiss Life Champion 48 X Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantierente, Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit L340 L341 RDV L342 UK L380 Swiss Life Champion DV Swiss Life Champion RDV Swiss Life Champion Riester-Rente 52 X Fondsgebundene Direktversicherung mit Garantierente, mit Verrentung der Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 55 X Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung mit Garantierente, Mindestleistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 58 X Fondsgebundene Rentenversicherung nach AVmG mit Garantierente, Kapitalerhaltungsgarantie, Rentengarantiezeit und Rückgewähr des Fondsguthabens bei Tod vor Rentenbeginn Tarifbuch

5 Tarif Name S. Schicht Kurzbeschreibung Fondsgebundene Rentenversicherung (Fortsetzung) 730 Temperament 62 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 731 Temperament 62 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 750 Synchro 66 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, steigendem Hinterbliebenenschutz bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 752 Synchro (DV) 66 X Fondsgebundene Direktversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, steigendem Hinterbliebenenschutz bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 770 Swiss Life Basisplan FRV ( Rürup-Rente ) 771 Swiss Life Basisplan Plus FRV ( Rürup-Rente ) Zusatzversicherungen 10 Zusatzversicherung für den Todesfall 20 Zusatzversicherung für Überlebenszeitrenten 74 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf das Leben des/der Antragstellers/in mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung (Steuerlich begünstigter Vertrag gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG; Rürup-Variante) 77 X Fondsgebundene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und Beitragsrückgewährsrente an berechtigte Hinterbliebene bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer, ohne Kapitaloption. (Steuerlich begünstigter Vertrag gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG; Rürup-Variante) 81 X X Abgekürzte Todesfall-Zusatzversicherung 83 X X Überlebenszeitrenten-Zusatzversicherung 30/40 Swiss Life BUZ 85 X X X Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 30/40 Swiss Life BUZ care 85 X X Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit 32/42 Swiss Life BUZ 4U 87 X X Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für junge Leute in Ausbildung 32/42 Swiss Life BUZ 4U care 87 X Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für junge Leute in Ausbildung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit Tarifbuch

6 Tarif Name S. Schicht Kurzbeschreibung Zielgruppenmodelle, Spezialtarife MetallRente.BU 93 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung 130 MetallRente.BU care 93 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit 132 MetallRente.BU 4U 95 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute in Ausbildung 132 MetallRente.BU4U care 170 Pflege- und Vermögensschutz Sofort 172 Pflege- und Vermögensschutz 95 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute in Ausbildung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit 99 X selbstständige Pflegerentenversicherung mit Sofortschutz 99 X selbstständige Pflegerentenversicherung Aufbauplan 943 Swiss Life BU 103 X X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung 943 Swiss Life BU care 103 X X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit 943 Swiss Life BU 4U 105 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute in Ausbildung 943 Swiss Life BU 4U care 105 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute in Ausbildung mit lebenslanger Rente bei Pflegebedürftigkeit Tarifbuch

7 Übersicht nach steuerlichen Schichten 1. Schicht (Basisversorgung/Rürup-Renten) Lauf zeit Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten Fondspolice 770 oder bis Alter 82 B (fix 2 10 %) Anlage in Fondsanteile 30, 32, 40, 42 einmalig oder laufend auch als Garantiefondskonzept möglich Flexibilitätsphase ab 12 Jahren Laufzeit und dem vollendeten 62. Lebensjahr T 771: Beitragsrückgewährsrente bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn an berechtigte Hinterbliebene Aufgeschobene Rente bis Alter 85 A (wie BBG d. GRV), B (fix 2 10 %) B (Bonusrente) 30, 32, 40, 42 einmalig oder laufend Mit Abrufphase beträgt das maximale Eintrittsalter 78 Jahre * Bei abweichenden Eintrittsaltern ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch

8 2. Schicht (Zusatzversorgung: bav/riester-renten) Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Laufzeit Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten Fondsgebundene Direktversicherung (Champion) keine Überschussbeteiligung Fondsgebundene RDV (Champion) L bis 72/0 L341 RDV L342 UK bis 72/0 O und P B (2 5 %) keine Überschussbeteiligung --- laufend Kapitalauszahlung alternativ möglich 10 Jahre Flexibilitätsphase inklusive Beitragsrückgewährsrente hohe Garantierente mit garantierter Rentensteigerung --- einmalig oder laufend hohe Garantierente auf Wunsch mit garantierter Rentensteigerung Fondsgebundene Riester- Rente (Champion) L bis 68. LJ K (fix 2 5 %) keine Überschussbeteiligung --- laufend Mindestbeitrag ab 15 Euro pro Monat bis zu 5 Jahre Abrufphase maximale Rentengarantiezeit möglich auf Wunsch mit garant. Rentensteigerung Fondsgebundene Direktversicherung (Synchro) bzw O und P Anlage in Fondsanteile 30, 40 laufend als Garantiefondskonzept möglich Flexibilitätsphase mit Erreichen des versicherungstechnischen Alters von 62 Jahren T 752 als Beitragszusage mit Mind.leistung Aufgeschobene Partnerrente (RDV) 800/ 890B VP: VP: bis 72/0 (1. VP) A D B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 20, 30, 40 (für 1. VP) einmalig oder laufend Partnerübergang %, bis 65 Jahre Bei Tod der 2. VP wird das Deckungskapital der Partnerrente abgefunden oder für eine Erhöhungsrente der 1. VP verwendet. Aufgeschobene Rente (RVD) 810B bis 72/0 A D B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 10, 20, 30, 40 einmalig oder laufend Kapitalabfindung alternativ möglich Abrufphase bei Schlussaltern bis 72 Jahren möglich (Single) Direktversicherung O und P B (Bonusrente) 30, 40 laufend Kapitalauszahlung alternativ möglich Abrufphase bei Schlussaltern von 62 bis 72 Jahren möglich Beitragsrückgewährsrente Swiss Life BU O und P (2 5 %) T (Bonus) --- laufend mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) optional mit garantierter Leistungsdynamik Swiss Life BU care O und P (2 5 %) T (Bonus) --- laufend mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) und lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit Kapitalversicherung (RDV) 950B bis 72/0 * Bei abweichenden Eintrittsaltern ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. A D E, A 10, 20, 30, 40 einmalig oder laufend Todesfallsumme mit Kapitalbildung Tarifbuch

9 3. Schicht (sonstige Versorgung) Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Laufzeit Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten MetallRente.BU B (2 5 %) R (Beitragsverrechnung) --- laufend SBU als Branchenlösung Wiedereingliederungshilfe optional mit garantierter Leistungsdynamik MetallRente.BU care MetallRente.BU 4U MetallRente.BU 4U care B (2 5 %) R (Beitragsverrechnung) B (2 5 %) R (Beitragsverrechnung) B (2 5 %) R (Beitragsverrechnung) --- laufend SBU als Branchenlösung mit lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit --- laufend SBU als Branchenlösung für junge Leute in Ausbildung optional mit garantierter Leistungsdynamik --- laufend SBU als Branchenlösung für junge Leute in Ausbildung mit lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit Selbstständige Pflegerente Sofortschutz Selbstständige Pflegerente Aufbauplan B (2 5 %) Bonusrente --- einmalig oder laufend B (2 5 %) Bonusrente --- einmalig oder laufend Rentenleistungen 2 Leistungsformen mit Todesfall-Leistung Rentenleistungen 2 Leistungsformen mit Todesfall-Leistung mit leistungsfreiem Zeitraum Fondspolice (Champion) L310 L bis Alter 80 B (2 10 %) keine Überschussbeteiligung --- einmalig oder laufend hohe Garantierente auf Wunsch mit garantierter Rentensteigerung Sofortrente mit Garantie Sofortrente mit Beitragsrückgewähr und Kapitalentnahmeoption P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) --- einmalig Rentengarantiezeit vereinbar --- einmalig Nicht verbrauchte Beitragsteile werden bei Tod der versicherten Person ausbezahlt. Kapitalentnahme bis zur Höhe der Todesfall-Leistung möglich Sofortrente Aktiv bis Alter P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) --- einmalig abgekürzte Sofortrente Partner- Sofortrente für beide VPs P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) --- einmalig Partnerübergang % Tarifbuch

10 3. Schicht (sonstige Versorgung) Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Laufzeit Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten Fondspolice 730, 731 oder / (75) 0 62/ bis Alter 80 B (2 10 %) Anlage in Fondsanteile 30, 32, 40, 42 einmalig oder laufend auch als Garantiefondskonzept möglich Tarif 750 mit Bruttobeitragsgarantie (zu 70 oder 100 %) Aufgeschobene Partnerrente 800/ VP: VP: bis Alter 72 (1. VP) A C B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 20, 30, 32, 40, 42 (für 1. VP) einmalig oder laufend Partnerübergang %, bis 65 Jahre Bei Tod der 2. VP wird das Deckungskapital der Partnerrente abgefunden oder für eine Erhöhungsrente der 1. VP verwendet. kein RKW Aufgeschobene Rente bis Alter 85 A C B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 10, 20, 30, 32, 40, 42 einmalig oder laufend Kapitalabfindung alternativ möglich Abrufphase bei Schlussaltern von 55 bis 85 Jahren möglich Rückgewähr der Beiträge bei Tod vor Rentenbeginn Optionsrente bis Alter 72 A C E (Erlebensfallbonus) A (verzinsliche Ansammlung) 10, 20, 30, 32, 40, 42 laufend Todesfallsumme von anfangs % der Erlebensfallsumme wächst gegen Vertragsende auf 100 % an Rentenzahlung erfolgt vierteljährlich Risikoversicherung bis Alter 70 B (2 5 %) T (Todesfallbonus) R (Beitragsverrechnung) 30, 32, 40, 42 laufend Umtauschoption in kapitalbildende Versicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (auch FRV) Swiss Life BU B (2 5 %) T (Bonus) oder R (Beitragsverrechnung) --- laufend SBU mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) optional mit garantierter Leistungsdynamik Swiss Life BU care Swiss Life BU 4U Swiss Life BU 4U care B (2 5 %) T (Bonus) oder R (Beitragsverrechnung) B (2 5 %) T (Bonus) oder R (Beitragsverrechnung) B (2 5 %) T (Bonus) oder R (Beitragsverrechnung) --- laufend SBU mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) und lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit --- laufend SBU für junge Leute in Ausbildung mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) optional mit garantierter Leistungsdynamik --- laufend SBU für junge Leute in Ausbildung mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) und lebenslanger BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit * Bei abweichenden Eintrittsaltern ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch

11 Annahmerichtlinien/Berufsrisiken Basisinformationen Versicherbarkeit Nur Personen mit Erstwohnsitz/ständigem Aufenthalt in Deutschland. Personen mit regelmäßigem Erwerbseinkommen sind in ihrer beruflichen Tätigkeiten gegen Berufsunfähigkeit gemäß Berufsliste (in EVApro hinterlegt) versicherbar; außerdem Personen ohne Erwerbseinkommen, z. B. Schüler, Studenten, Hausfrauen/-männer, Arbeitslose. Nicht-EU-Bürger werden mit der Auslandsklausel (BV 825) BU-versichert. Berufsrisiken/Sonderrisiken Berufliche Tätigkeiten sind in Abhängigkeit ihres Gefährdungsgrads den Berufsgruppen zugeordnet. Bei Hobbys kann je nach Risikopotenzial ein Zuschlag erfolgen. Dieser wird ebenso wie ein medizinischer Zuschlag zum Berufsgruppenbeitrag hinzuaddiert. In EVApro sind nur die häufigsten zuschlagspflichtigen Hobbys hinterlegt. Ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko liegt vor bei Berufen, Tätigkeiten und Hobbys mit erhöhter Unfallgefahr, schädlichen Einflüssen auf die Gesundheit, hohen Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit oder die psychischen Funktionen, empfindlichen Reaktionen auf konjunkturelle oder strukturelle Veränderungen. Für folgende Personen gelten besondere Regelungen: Auszubildende, Schüler und Studenten Die maximale versicherbare jährliche Rente beträgt bei Auszubildenden und Schülern Euro und bei Studenten Euro (jeweils inkl. aller ggf. vorhandener BU- Renten). Studenten von Studiengängen mit künstlerischer oder sportorientierter Ausprägung sind nicht versicherbar. Auszubildende werden wie der besteingestufte Angestellte im erlernten Beruf (mit mind. 75 % Büroanteil) eingruppiert. Schüler sind ab dem Alter 15 versicherbar und der Berufsgruppe 2 zugeordnet. Studenten sind ab dem 1. Semester in die Berufsgruppe 1 eingestuft, wenn das Vollzeitstudium in einem Studiengang an einer staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule oder Duale Hochschule) erfolgt und der Akademiker typisierend mindestens der Berufsgruppe 1 zugeordnet werden kann. Studenten in einem weiterführenden Studiengang (z. B. Masterstudium) oder nach dem 1. Staatsexamen können entsprechend mit Berufsgruppe 1+ versichert werden, sofern der Akademiker typisierend in Berufsgruppe 1+ versichert werden kann. Lehramtsstudenten werden der Berufsgruppe 3 zugeordnet. Teilzeit -Studenten (z. B. Abendstudium, Blockstudium) werden entsprechend der beruflichen Haupttätigkeit eingestuft. Der Einschluss der Dynamik ist auch bei Schülern, Auszubildenden und Studenten möglich. Existenzgründer Die maximale jährlich versicherbare Rente beträgt Euro. Selbständige Selbstständige werden nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Tätigkeit eingestuft. Beamte Im Allgemeinen maximal Euro jährliche Rente. Der Einschluss von Teildynamik ist möglich. Hausfrauen/-männer Die maximale jährlich versicherbare Rente beträgt Euro. Ein Dynamikeinschluss ist möglich. Arbeitslose Nur Beitragsbefreiung möglich (Rente wird zurückgestellt). Hinweis: Die hier genannten Höchstgrenzen gelten inklusive Bonusrente. Bei nachträglichen Summenerhöhungen finden die o. g. Risikoprüfungen ebenfalls Anwendung. Tarifbuch

12 Einkommen Bei Angestellten wird auf das durchschnittliche regelmäßige Nettoeinkommen der letzten 12 Monate (inkl. ggf. Weihnachts- und Urlaubsgeld) ohne einmalige Sonderzahlungen (z. B. Tantiemen) abgestellt; bei Selbstständigen auf den durchschnittlichen Gewinn der letzten 3 Jahre nach Steuern. Siehe Antragsformulare und Druckstück Nr Als Festgehalt zählen auch variable Gehaltsbestandteile, soweit sie mit der Aufgabenerfüllung des Mitarbeiters nur mittelbar zusammenhängen, wie z. B. unternehmenserfolgsabhängige Bonifikation. Nicht als Festgehalt zählen vertriebsorientierte Bonifikationen, Provisionen oder vergleichbare Vergütungen. Dynamik Eine Dynamik stellt die automatische, jährliche Erhöhung des Beitrags einer Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung dar. Sie kann bei Abschluss der Versicherung ggf. auch nachträglich während der beitragspflichtigen Phase vereinbart werden. Bei nachträglichem Einschluss ist eine Risikoprüfung erforderlich. Abweichende Mindestbeiträge bei Dynamikeinschluss Produkt FRV mit Dynamik (Tarife 730, 731, 770, 771) FRV ohne Dynamik (Tarife 730, 731, 770, 771) Mindestbeitrag p. a. 360 Euro 240 Euro Bei anderen Tarifen sind die Mindestbeiträge mit/ohne Dynamikeinschluss identisch. Teildynamik beschränkt die Erhöhungen auf die Hauptversicherung, wobei jedoch eine mitversicherte Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und eine etwaige Hinterbliebenenrente nach Tarif 890 immer in die Erhöhung einbezogen werden. Hauptdynamik beschränkt die Erhöhungen auf die Hauptversicherung und die darauf abgeschlossene Berufsunfähigkeits-Rente und Beitragsbefreiung sowie ggf. eine Hinterbliebenenrente nach Tarif 890. Volldynamik bezieht alle mit der Hauptversicherung verbundenen Zusatzversicherungen mit ein. Bei Voll- und Hauptdynamik bleibt das Leistungsverhältnis der Zusatzversicherung zur Hauptversicherung gleich. Das Verhältnis der Erhöhungsbeiträge der einzelnen Versicherungsteile kann vom ursprünglichen Verhältnis abweichen. Erhöhungsformen: Form A Erhöhung des Gesamtbeitrags im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist, jedoch mindestens um 5 und höchstens um 10 %. Form B Erhöhung des Gesamtbeitrags um einen festen Prozentsatz, der von 2 bis 10 % festgelegt werden kann; bei Risikoversicherungen (auch SBU und Pflegerente) 2 bis 5 %. Die Erhöhung kann nur in ganzen Prozentpunkten erfolgen. Form C (nicht möglich bei Hauptdynamik) Erhöhung des Gesamtbeitrags entsprechend dem Euro-Betrag, um den der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist oder auch um 50 oder 33 1/3 % dieses Euro-Betrags. Form D (Gehaltsdynamik = Leistungsdynamik; nur bei Rückdeckungsversicherungen möglich) Anhebung der versicherten Leistungen nach Mitteilung der Gehaltsanpassung durch den Versicherungsnehmer einmal im Tarifbuch

13 Kalenderjahr im gleichen Verhältnis, in dem das Gehalt gegenüber dem Vorjahr steigt, höchstens um 10 % der Versicherungsleistung. Form K (nur für Champion Riester) Erhöhung des Gesamtbeitrags um einen festen Prozentsatz, der von 2 bis 5 % festgelegt werden kann. Die Erhöhung kann nur in ganzen Prozentpunkten erfolgen (analog Form B). Erhöhungen werden nicht durchgeführt, wenn und solange der Beitrag über der jeweils aktuellen Förderhöchstgrenze liegt bzw. durch die Dynamik darüber steigen würde. Die Leistungserhöhung wird aus der Beitragserhöhung berechnet. Form O (nur bei Direktversicherungen möglich) Erhöhung des Gesamtbeitrags im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist, jedoch mindestens um 2 und höchstens um 10 % (SBU 2 bis 5 %). Die Beitragserhöhung erfolgt jedoch höchstens soweit, dass der durch die Erhöhung fällige Gesamtbeitrag 4 % der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (West) nicht überschreitet. Form P (nur bei Direktversicherungen möglich) Erhöhung des Gesamtbeitrags im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist, jedoch mindestens um 2 und höchstens um 10 % (SBU 2 bis 5 %). Die Beitragserhöhung erfolgt jedoch höchstens soweit, dass der durch die Erhöhung fällige Gesamtbeitrag die Summe aus Euro und 4 % der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (West) nicht überschreitet. Lebensphasen-BUZ Ermittlung des Leistungsverhältnisses (Einschlussgrad) der BUZ zur Hauptversicherung: Bei Hauptdynamik geht nur die längste BU-Rente, bei Volldynamik gehen alle BU-Renten in die Bestimmung des Leistungsverhältnisses mit ein. Bei beiden Dynamikarten wird dann jeweils nur die längste BU-Rente erhöht. Generelles Verfahren: Die Erhöhung des Versicherungsumfangs erfolgt zum Beginn jedes Versicherungsjahres. Erste Erhöhung zu Beginn des 2. Versicherungsjahres; zu Beginn des 3. Versicherungsjahres wenn Rumpfbeginnjahr oder wenn der Versicherungsschein im 11. oder 12. Versicherungsmonat ausgestellt wird Letzte Erhöhung grundsätzlich zur vorletzten Hauptfälligkeit; bei Swiss Life Synchro 5 Jahre vor Ablauf der Aufschubdauer einer BU-Rente nach 2/3 der Versicherungsdauer, sofern keine Verlängerung beantragt wird einer BU-Rente im Ausbildungstarif (4U) zu Beginn des 10. Versicherungsjahres (wenn Rumpfbeginnjahr, dann das 11.), sofern keine Verlängerung beantragt wird höchstens mit Alter 65 nicht während der Abrufphase (bei FRV auch in der Flexibilitätsphase) Der Umfang der Erhöhung errechnet sich aus dem Erhöhungsbeitrag, dem am Erhöhungstermin erreichten versicherungstechnischen Alter der versicherten Person ( Alter), den Rechnungsgrundlagen, der restlichen Versicherungsdauer, der Beitragszahlungsdauer sowie einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. Die Erhöhung wird dem Versicherungsnehmer vorab durch ein Beiblatt zum Versicherungsschein mitgeteilt. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. Widerspruchsrecht Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer bis zum Ende des 1. Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt. Mit dem dritten Widerspruch in Folge erlischt die Dynamik. Tarifbuch

14 Flugrisiko Die folgende Übersicht bietet Anhaltspunkte dafür, in welchen Fällen und zu welchen Bedingungen Swiss Life Piloten und Bordpersonal versichert. Als Fluggast genießt ein Swiss Life Versicherter immer vollen Versicherungsschutz durch alle Haupt- und Zusatzversicherungen. Dafür zahlt er keinerlei Beitragszuschlag. a) BU-Risiko: Das Flugrisiko bei BU kann dem Druckstück Berufs-/Sonderrisiken (Nr. 1538) entnommen werden. EVApro berücksichtigt dies automatisch. b) Todesfallrisiko: Bei bestimmten Flugrisiken ist für das Todesfallrisiko ein Zuschlag auf den Tarifbeitrag zu zahlen bzw. ist kein Todesfallrisiko versicherbar. Zivilluftfahrt privat normal beruflich für Luftfahrtgesellschaften normal Sonderflüge* nicht versicherbar Hobby (Fallschirmspringer, Gleitschirm-, Drachen- und Ultraleichtflieger) gegen Zuschlag** Ballonfahrer normal Fluglehrer Normal Flugschüler normal Militärluftfahrt Fallschirmspringer gegen Zuschlag** Fluglehrer, Flugschüler gegen Zuschlag Piloten normal * Sonderflüge sind: Flüge des Versicherten, für die er weder eine gültige Lizenz noch eine Sondergenehmigung besitzt; Rekord-, Test- und Expeditionsflüge, Flüge zur Schädlings- und Hagelbekämpfung, Akrobatikflüge sowie Flüge zu Fallschirmsprüngen. ** in EVApro hinterlegt Kündigung/Rückkauf/Beitragsfreistellung ohne Abzug (Stornoabzug) Tarife 310, 311, 340, 341, 342, 380 (Champion) Kein Abzug bei Beitragsfreistellung oder Kündigung Tarife 730, 731 (Temperament), 750 (Synchro) Kein Abzug, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: versicherungstechnisches Alter der VP mindestens 60 Jahre und abgelaufene Vertragsdauer mindestens 12 Jahre Tarife 752 (Synchro DV), 841 Kein Abzug bei: vorzeitigem Bezug der Altersrente 1, Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalls oder Fortsetzung der Versorgung durch den neuen Arbeitgeber. 1 bei Temperament: vorzeitigem Bezug der Altersrente nach mind. 12-jähriger Vertragsdauer Tarife 770 (Basisplan FRV), 771 (Basisplan Plus FRV) Kein Abzug, wenn mindestens 12 Jahre der Vertragsdauer abgelaufen sind und die VP das 60. Lebensjahr vollendet hat. Tarif 810 Kein Abzug bei Tarif 810B, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: versicherungstechnisches Alter der VP mindestens 60 Jahre und abgelaufene Vertragsdauer mindestens 12 Jahre Bei Tarif 810 ist der Abzug auf den Abzug wegen Veränderungen der Risikolage beschränkt. Tarif 900 (Rentenplan) Rückkauf oder Beitragsfreistellung ohne Abzug kann erfolgen, wenn mindestens 2 der 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind: Restlaufzeit höchstens 5 Jahre, Tarifbuch

15 versicherungstechnisches Alter der VP mindestens 60 Jahre, abgelaufene Vertragsdauer mindestens 12 Jahre. Rechnungsgrundlagen Für aktuelle bzw. frühere Tarife werden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet: Kapitaltarife Kz TG ab Rechnungszins vor ,00 % Sterbetafel 1924/26 (M) U TG ,00 % 1960/62 (M mod.) TG ,50 % 1986 EU TG ,00 % DAV 1994 T B TG ,25 % DAV 1994 T D TG ,75 % DAV 1994 T L/ M/ Q TG07 TG ,25 % DAV 1994 T T TG ,75 % DAV 1994 T DAV 2008 T V TG ,75 % Unisex aus DAV 2008 T Rententarife (ohne Riester) Kz TG ab Rechnungszins vor ,00 3,50 % Sterbetafel DAV 1987 R und früher TG ,00 % DAV 1994 R CU TG ,25 % DAV 1994 R D TG ,75 % DAV 1994 R G TG ,75 % DAV 2004 R L/ M/ Q TG07 TG ,25 % DAV 2004 R T TG ,75 % DAV 2004 R V TG ,75 % Unisex aus DAV 2004 R Die Kennzeichen (Kz) gelten für klassische Tarife, für fondsgebundene Tarifgenerationen gelten andere Bezeichnungen. Soweit ein Todesfallrisiko bei FRV getragen wird, wird die DAV-Tafel 2008 T verwendet. Riestertarife (klassisch/frv) Kz TG ab Rechnungszins Sterbetafel C TG ,25 % DAV 1994 R G TG ,75 % DAV 2004 R H TG ,75 % Unisex aus DAV 2004 R L/ M/ Q TG07 TG ,25 % Unisex aus DAV 2004 R Für Champion-Produkte gelten andere Rechnungsgrundlagen. BU-Tarife Kz TG ab Rechnungszins TA/ TB IX/ JX vor Tafel 3,00 % Schweizer Tafel TG ,50 % Verbandstafel 1990 BU A TG ,00 % DAV 1997 BU B TG ,25 % DAV 1997 BU D TG ,75 % DAV 1997 BU L/Q TG ,25 % DAV 1997 BU TG08 R TG ,25 % SL 2011 I T TG ,75 % SL 2011 I U TG ,75 % Unisex aus SL 2012 I V TG ,75 % Unisex aus SL 2013 I (A) bzw. (N) Pflegerententarife Kz TG ab Rechnungszins Sterbetafel T TG ,75 % SL 2012 P V TG ,75 % Unisex aus SL 2012 P Tarifbuch

16 Risikoprüfung (gesundheitliche) Vor Vertragsabschluss findet grundsätzlich eine gesundheitliche Risikoprüfung anhand der im Antragsformular gestellten Fragen statt. Im Zuge der Risikoprüfung erfolgt ein Datenabgleich mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Aufgrund der dort festgelegten Meldekriterien sind Probeanträge meldepflichtig. Voranfragen melden wir jedoch nicht. Bis Euro Todesfallsumme bzw Euro BU-Rente oder Euro Pflegerente ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich, es genügen i.d.r. die Gesundheitsfragen im Antragsformular. Gesundheitserklärung BU: Bei Tarifen ohne Todesfallrisikosummen mit Beitragsbefreiungen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzügl Euro Jahresbeitrag (zzt Euro bzw.366 Euro pro Monat) genügt i.d.r. die Beantwortung der Gesundheitsfrage (Gesundheitserklärung). Pflege: Bei Tarif T172 mit mind. 10 Jahre leistungsfreie Zeit reduziert sich der Fragenumfang auf 3 Fragen. ärztliches Zeugnis ärztliches Zeugnis mit Ruhe- und Belastungs-EKG über Euro bis Euro große ärztliche Untersuchung Risikosumme der Haupt- und Zusatztarife (Todesfall)** über Euro bis Euro über Euro Risikosumme aus Jahresrente inkl. Bonusrente (BU) Risikosumme (Jahresbeitrag für HV und andere ZV) aus Beitragsbefreiung (BU) Risikosumme aus Jahresrente (Pflege) über Euro bis Euro über Euro bis Euro --- über Euro --- über Euro --- über Euro (nur bei Sofortschutz) Die Untersuchungsgrenzen gelten auch bei Einschluss der Dynamik. Wird eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, wird die gewählte Höchstrente zur Prüfung herangezogen. Für die Pflegerentenversicherung mit Sofortschutz gibt es ein spezielles Formular ärztliches Zeugnis. a) Risikosumme für die Todesfall- Leistung ist jeweils der Gesamtbetrag aus der Todesfallsumme der Hauptversicherung zuzüglich Todesfallbonus bei Risikoversicherungen bzw. der anfänglichen Todesfallsumme der Hauptversicherung aus Tarif 900 und der Summe der Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif 10) und der jährlichen Waisenversorgung (Rürup) bzw. Überlebenszeitrente (Tarif 20) x 2/3 der Versicherungsdauer und der 10-fachen jährlichen Partnerrente aus dem Tarif 890 (bei Einmalbeitrag nur, falls die 10-fache Partnerrente höher ist als der Einmalbeitrag) und der Risikosumme von Vorversicherungen (inkl. aller Dynamikerhöhungen), die bei Swiss Life während der letzten 5 Jahre ohne Untersuchung abgeschlossen wurden. Wurde die zu versichernde Person während der letzten 5 Jahre vor dem neuen Antrag vollständig ärztlich unter- Die große ärztliche Untersuchung umfasst neben dem ärztlichen Zeugnis mit bestimmten Laborwerten (Kreatinin, Nüchternblutzucker, Gamma-GT, Cholesterin/HDL/LDL, HIV-Antikörper) und EKG (Ruhe, Belastung): zusätzlich die Blutsenkungsgeschwindigkeitsreaktion, Cholinesterase, großes Blutbild inkl. Leukozytendifferenzierung, Harnsäure, Serum-Bilirubin, SGOT, SGPT, Triglyceride; bei Pflegerente außerdem HbA1c und ab Eintrittsalter 60 Demenztest. ** Bei Nichtrauchertarifen ist zusätzlich der Cotinin-Test durchzuführen. Das ärztliche Zeugnis (Gesundheitszeugnis) gilt mit Einschränkungen 12 Monate lang, der HIV-Test 6 Monate, die Fragen des Antrags 4 Monate. Nach Ablauf von 4 Monaten ist eine neue Gesundheitserklärung (Fragen des Antrags) erforderlich. In Zweifelsfällen können weitere Untersuchungen erforderlich werden. Die Kosten notwendiger Untersuchungen trägt normalerweise Swiss Life. Tarifbuch

17 sucht, so zählen nur die danach abgeschlossenen und noch bestehenden Versicherungen mit. Wird jedoch eine neue Untersuchungsgrenze (siehe oben stehende Tabelle) überschritten, werden auch diese Verträge bei der Bildung der Risikosumme berücksichtigt. Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt als Risikosumme der Differenzbetrag zwischen Einmalbeitrag und Todesfall-Leistung. b) Risikosumme für die BU-Leistung ist jeweils der Gesamtbetrag aus der Berufsunfähigkeitsrente (inkl. Bonusrente) und allen bei Swiss Life bereits abgeschlossenen und bestehenden BU-/EMI Plus-Renten (inkl. bisherige Dynamikerhöhungen). Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung ab ,01 Euro Jahresbeitrag für die Haupt- und Zusatzversicherung (außer BUZ) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, wenn nur Beitragsbefreiung oder eine Rente bis Euro mitversichert ist (die Höhe der Beitragsbefreiung wird ohne Vorversicherungen und ohne Nachversicherungsgarantie bestimmt). Ab ,01 Euro Jahresbeitrag ist eine große ärztliche Untersuchung notwendig. c) Risikosumme für die Pflegerente ist jeweils die Summe der bei Swiss Life versicherten Jahresrenten. Bei Jahresrenten ab ,01 Euro bis Euro fordert Swiss Life einen Bericht vom Hausarzt an (nur bei Sofortschutz). Risikoprüfung (wirtschaftliche) Eine wirtschaftliche Risikoprüfung erfolgt immer, wenn eine BU-Rente beantragt oder erhöht wird. Ausnahme: Bei Schülern, Auszubildenden und Studenten verzichten wir auf eine wirtschaftliche Risikoprüfung. Ermittlung der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente Bei der Ermittlung des noch abzudecken- den privaten Berufsunfähigkeits-Schutzes sind alle bereits bestehenden und alle beantragten Versorgungsanwartschaften zu berücksichtigen ausgenommen Versorgungsanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anwartschaften aus einem berufsständischen Versorgungswerk werden zur Hälfte angerechnet. Maximale Gesamtversorgung Nettoeinkommen ohne/mit Dynamik bis Euro 80 % der Euro übersteigende Teil 50 % Anforderung von Angaben zum wirtschaftlichen Risiko Bis Euro BU-Jahresrente (inkl. bei Swiss Life bestehende Renten) genügen i.d.r. die Angaben zum Beruf und Einkommen im Antrag. Ab ,01 Euro BU-Jahresrente (inkl. bei Swiss Life bestehende Renten) sind immer Einkommensnachweise einzureichen. Fehlt im Antrag die Angabe des Nettoeinkommens, genügt ein schriftliches Nachreichen der Angaben durch den Makler mit Unterschrift des Maklers, wenn ein Maklerauftrag vorliegt. Fehlen Angaben zur Vorversicherungssituation, kann bis zu einer BU-Rente von Euro jährlich auf eine Kundenunterschrift verzichtet werden. Die Meldung durch den Makler ist in diesem Fall auch per ausreichend. Maximale jährliche BU-Gesamtversorgung* bei bestimmten Berufen: Ärzte* in den ersten 3 Jahren nach Praxisgründung oder bei Praxisübernahme Euro Ärzte* mit besonderer Spezialisierung (z. B. Radiologen) in den ersten 3 Jahren nach Praxisgründung oder bei Praxisübernahme Euro Tarifbuch

18 Auszubildende Beamte Existenzgründer Hausfrauen/-männer Piloten Schüler Studenten Euro** Euro Euro** Euro** Euro Euro** Euro** Maximale Gesamtversorgung in der Pflegeversicherung: Euro Jahresrente (inkl. bei Swiss Life bestehende Pflegerenten) * Anderweitige BU-Ansprüche, insbesondere aus der Ärzteversorgung, werden berücksichtigt. ** auch mit Dynamik möglich; bei Swiss Life und anderweitig bestehende BU-Renten werden angerechnet. Überschussbeteiligung Die Höhe der Überschussanteilsätze wird vom Hauptbevollmächtigten für Deutschland auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Höhe der Überschussanteilsätze kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Die Höhe ist abhängig vom Kapitalertrag, den Abschluss- und Verwaltungskosten und dem Verlauf der Sterblichkeit. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Überschussverwendungs-Systeme finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. a) Aufschubphase/Versicherungsdauer Folgende Überschussverwendungs- Systeme stehen je nach Tarif zur Wahl: Hauptversicherungen System der verzinslichen Ansammlung (A) Tarif 900, 950B Erlebensfallbonus (E) Tarife 900, 950B Todesfallbonus (T) Tarif 940 Sofortrabatt/Beitragsverrechnung (R) Tarife 800/890, 810, 940, 943 (BU, BU 4U), 130, 132 Bonus (B) Tarife 800/890, 810, 841, Bonusrente Tarife SBU, 130, 132, 170, 172 Erwerb zusätzlicher Fondsanteile FRV Zusatzversicherungen Beitragsverrechnung (C) Tarife 10 (TZV), 20 (ÜZV), 30/40 (BUZ) und 32/42 (BUZ 4U) außerhalb bav Bonusrente (U) Tarife 30/40 (BUZ), 32/42 (BUZ 4U) Erwerb zusätzlicher Fondsanteile Tarife 30/40, 32/42 (BUZ-FRV) Übersicht der Überschussverwendungs-Systeme während der Aufschubphase/Versicherungsdauer Bezeichnung Abk. Tarife verzinsliche Ansammlung A 900, 950B Bonus B 800/890, 810, 841, 871 Erlebensfallbonus E 900, 950B Sofortrabatt/Beitragsverrechnung R bzw. C bei ZV 10, 20, 30, 40, 42, 810, 800/890, 940, 943 (BU, BU 4U), 130, 132 Todesfallbonus bzw. Bonusrente T 940, 943 (BU, BU 4U),, 170, 172 Erwerb zusätzlicher Fondsanteile --- FRV (alle Tarife) Tarifbuch

19 b) Leistungsphase (bei Renten-, Pflegerenten- und Zusatzversicherungen) Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen erfolgt die Wahl zwischen den Überschussverwendungs-Systemen Steigend und Progress Plus grundsätzlich erst 3 Monate vor Rentenbeginn. Überschussrente Steigend Überschussrente Progress Plus Übersicht der Überschussverwendungs-Systeme während der Rentenbezugsphase Bezeichnung Abk. Tarife Überschussrente Steigend S 600, 610, 620, 650, 800/890, 810, 841, 871, 900, SBU, 130, 132, 170, 172, 20, 30, 32, FRV (alle Tarife) Überschussrente Progress Plus P 600, 610, 620, 650, 800/890, 810, 841, 871, 900, FRV (alle Tarife) Tarife 650, 800/890 Bei Partnerübergang ändern sich die Steigerungssätze nicht. Bei Rentenbezug ändert sich die gesamte Überschussrente entsprechend dem Prozentsatz des Partnerrentenübergangs. Tarife 30, 32 (BUZ, BUZ 4U) 130, 132 MR.BU, MR.BU 4U) Es erhöhen sich die Leistungen aus der Beitragsbefreiung und der Rente um einen jährlich neu festgelegten Prozentsatz der bisher erreichten Gesamtleistung. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des auf den Leistungsbeginn folgenden Versicherungsjahres. Die so erreichte Gesamtrente ist nur bis zum Falle einer möglichen Reaktivierung garantiert. Tarife 40, 42 (BUZ, BUZ 4U) Ist lediglich eine Beitragsbefreiung vereinbart, wird der Gegenwert der jährlich steigenden Leistung verzinslich angesammelt bzw. zum Kauf zusätzlicher Fondsanteile verwendet (bei FRV mit BUZ oder BUZ 4U). Tarife Champion Bei diesen Tarifen erfolgt keine Überschussbeteiligung im klassischen Sinn, sondern die Beteiligung an der Wertentwicklung der Fonds. Zuzahlungen Die geltenden Regelungen nebst tabellarischen Übersichten finden Sie u. a. in der Partner-Information Nr. 24/2012. Tarifbuch

20 Klassische Tarife Tarifbuch

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