Integriertes Flüchtlingsmanagement Zielsystem Deutschland
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- Axel Valentin Gerstle
- vor 7 Jahren
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1 Integriertes Flüchtlingsmanagement Zielsystem Deutschland
2 Impressum Version 0.2 Stand: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße Nürnberg Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement Leitung: Frau K. Wilken
3 Integriertes Flüchtlingsmanagement Entwicklung eines optimalen Prozesses von der Registrierung bis zur Integration in Deutschland Zielgerichtete Koordination von Bund, Ländern und Kommunen in gemeinsam verantworteten Prozessen Deutliche Erhöhung der Kapazitäten in den Bereichen Liegenschaften, IT und Personal Alle Asylsuchenden werden registriert und zielgerichtet in das Asylverfahren geleitet. Die Registrierung und das Asylverfahren werden beschleunigt, bei gleichzeitiger Förderung von hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Die Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeitswelt wird gefördert. 3
4 Ausgangslage 2015 sind ca. 1,1 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Einige sind in andere EU-Länder weitergereist, die meisten sind geblieben. Zum Vergleich: 1992, im Jahr mit der bislang größten Flüchtlingszuwanderung, kamen rund Asylsuchende nach Deutschland. Für 2016 werden trotz des seit Anfang des Jahres zu beobachtenden Rückgangs der Zugänge erneut zahlreiche Neuzugänge erwartet. Zusammen mit den Registrierten, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben (EASY-Gap), sowie den anhängigen Verfahren ist 2016 mit etwa 1,1 Mio. Asylentscheidungen zu rechnen. Neben der beschleunigten Bearbeitung dieser Asylverfahren rückt auch die Integration der Schutzberechtigten, d.h. der Flüchtlinge mit positiven Bescheiden, hinsichtlich Sprache, Ausbildung und Arbeit in den Mittelpunkt. Allein unter den Menschen, deren Antrag 2016 positiv beschieden wurde und wird, werden rund Erwerbsfähige sein. Auf eine Zuwanderung in dieser Größenordnung waren Kommunen, Länder und der Bund nicht vorbereitet. Flüchtlinge trafen auf ein komplexes deutsches Behördensystem mit vielen Akteuren: Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist verantwortlich für die übergeordnete Koordination der Flüchtlingspolitik und ist die oberste Dienstbehörde des BAMF. 4
5 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist verantwortlich für das Asylverfahren und Integrationsmaßnahmen. Die Bundesländer sind verantwortlich für die Registrierung, Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden. Die Kommunen sind verantwortlich für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Schutzberechtigten in die Gesellschaft. Die Ausländerbehörde ist verantwortlich für den Vollzug des Ausländerrechts. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist verantwortlich für die Arbeitsmarktintegration von Schutzberechtigten. Die Landespolizei ist für die Sicherheit in Deutschland verantwortlich, die Bundespolizei für die Sicherheit der deutschen Grenzen. Bislang gab es keine deutschlandweite Gesamtsicht zur Steuerung und Bewältigung der Aufgaben, die sich aus der Fluchtmigration ergeben. Das soll sich ändern mit einem integrierten Flüchtlingsmanagement. 5
6 Lösungsansatz Ein integriertes Flüchtlingsmanagement beschleunigt das Gesamtverfahren durch Prozesseffizienz und optimale Zusammenarbeit: Prozesse werden von der Ankunft der Flüchtlinge bis zur Integration in Deutschland gesamthaft gesteuert, Prozesse auf Bundes- und Landesebene werden unter einem Dach integriert, die Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden wird verbessert und hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards im Gesamtverfahren werden gefördert. sichert einen humanitären und rechtsstaatlich fairen Umgang mit allen Asylsuchenden: Alle Asylsuchenden werden registriert, zielgerichtet in das Asylverfahren geleitet und individuell entschieden sowie untergebracht, verpflegt und medizinisch versorgt. Schutzberechtigte werden best- und schnellstmöglich in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert, während abgelehnte Asylsuchende schnell und sicher rückgeführt werden. 6
7 Das Flüchtlingsmanagement umfasst drei Phasen. Im neuen Zielbild werden Phase 1 und 2 integriert. Phase 1 Phase 2 Phase 3 Ankunft und Registrierung Ankunft, Erstkontakt Registrierung, Verteilung (EASY) Medizinische und allgemeine Versorgung, Unterbringung Asylverfahren Asylantrag Anhörung Bescheid Integration oder Rückführung/Rückkehr Integration Rückführung/Rückkehr 7
8 Phasen 1 und 2 Ankunft Bundespolizei Landespolizei Registrierung und Asylverfahren Ankunftszentren Komplexe Fälle Dublin- Fälle Positive Bescheide Einreise ohne Polizeikontakt Negative Bescheide 8
9 Phase 3 BAMF-Außenstelle Integration oder Rückführung/Rückkehr Positive Bescheide Kommune Negative Bescheide, Dublin-Fälle Freiwillige oder zwangsweise Ausreise BAMF-Außenstelle (Integrationskurse) Bundesagentur für Arbeit 9
10 Die Ankunftszentren sind künftig der zentrale Zugangspunkt zum Asylverfahren in Deutschland und allen damit verbundenen Leistungen. In allen 16 Bundesländern gibt es mindestens ein Ankunftszentrum. In den Ankunftszentren werden bestehende Bundes- und Landesprozesse in einem neuen Soll-Prozess zusammengeführt von der Registrierung bis zum Bescheid. Im Asylverfahren konzentrieren sie sich auf neue, schnell zu entscheidende Fälle. Ziel ist es, diese innerhalb von 48 Stunden abzuschließen. Im neuen integrierten Flüchtlingmanagement gibt es zukünftig zusätzlich zu den Ankunftszentren drei weitere Organisationseinheiten, die im Asylverfahren relevant sind: die Außenstelle, das Entscheidungszentrum und das Zustellzentrum. Diese Organisationseinheiten bearbeiten Fälle, die aus dem Ankunftszentrum weitergeleitet werden, sowie Altfälle. Mit Ausnahme der Außenstellen wurden und werden die Organisationseinheiten und ihre Dienstellen 2016 neu aufgebaut und personalisiert. 10
11 Ankunftszentrum Außenstelle Bearbeitung schnell zu entscheidender Fälle Entscheidungszentrum Anhörung und Entscheidung ausgewählter Fälle Zustellzentrum Bearbeitung entscheidungsreifer Fälle* Zustellung von Bescheiden * Anhörung in Außenstelle sowie in Ausnahmefällen im Ankunftszentrum 11
12 Phase 1 Ankunft Ein Asylsuchender hat sein Herkunftsland verlassen und möchte in Deutschland Asyl beantragen. Er übertritt die Grenze zur Bundesrepublik. Dort wird er in den meisten Fällen von der Bundes- oder Landespolizei aufgegriffen, die ihn zur nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung bringt. Von dort werden Asylsuchende zur Asylantragstellung und Bearbeitung der Asylanträge zu einem der Ankunftszentren weitergeleitet. Bundespolizei Landespolizei Einreise ohne Polizeikontakt 12
13 Aufbau eines Ankunftszentrums EURODAC-Prüfung Scan PTU Aufenthaltsraum Dolmetscher EASY-Weiterleitung in anderes Bundesland Datenerfassung und Registrierung (ggf. inkl. Ausstellung Ankunftsnachweis) Belehrung/Datenaufnahme durch Dolmetscher Anhörung und Bescheiderstellung Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft Medizinische Untersuchung (landesindividuell) Antragstellung Bescheidzustellung/Überwachung Bestandskraft sowie ggf. Übergabe an Außenstelle für Rechtskraft und Prozess mit Verwaltungsgerichten bei Klage Registrierung Medizinische Untersuchung Antragstellung Anhörung und Bescheiderstellung Dienstleistungsangebot der BA Weiterleitung von komplexen Fällen und Dublin Fällen - an Außenstelle Zusteuerung Negative Entscheidung innerhalb 48 Stunden Positive Entscheidung und Vorbereitung der Rückführung innerhalb 48 Stunden Gruppeninformation Datenübernahme/ -ersterfassung Weiterleitung durch Ausländerbehörde an Kommune zur Unterbringung 13
14 Registrierung Im Ankunftszentrum werden zukünftig alle Asylsuchenden registriert. Grundlage der Registrierung ist ein deutschlandweites, zentrales Kerndatensystem. Über dieses System können alle Prozesspartner, insbesondere die zuständigen Landesbehörden sowie das BAMF, auf dieselben Daten zugreifen. Die Daten müssen nur ein einziges Mal aufgenommen werden und stehen jederzeit zur Überprüfung bzw. weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Zugleich wird der Asylsuchende auch erkennungsdienstlich behandelt und vorhandene Ausweispapiere werden auf ihre Echtheit überprüft. Mit Hilfe der erkennungsdienstlichen Informationen gleichen die Mitarbeiter des Ankunftszentrums auch ab, ob der Asylsuchende bereits in einem anderen Land der EU registriert wurde, ob er früher straffällig geworden ist oder ob sonstige Sicherheitsbedenken bestehen. Diese frühzeitige erkennungsdienstliche Behandlung stellt sicher, dass alle Asylsuchenden jederzeit eindeutig identifiziert werden können. 14
15 Ist die erkennungsdienstliche Untersuchung erfolgt, erhält der Asylsuchende, der sich bereits in dem für ihn zuständigen Bundesland aufhält, einen sogenannten Ankunftsnachweis. Dieser berechtigt ihn zur Unterbringung und Versorgung in den Ankunftszentren sowie zum Beziehen von Leistungen. Ankunftsnachweis Innenseite Eindeutige Seriennummer des Ankunftsnachweises (AKN-Nr.) Textfelder für bis zu 4 mitreisende Kinder Außenseite Ausländerzentralregister-Nr. Papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen Zuständige Aufnameeinrichtung Freitextfeld für amtliche Bemerke Maschinenlesbarer 2D-Barcode mit ID-Nummern und Name 15
16 Kerndatensystem 16
17 Medizinische Untersuchung Nach dem Abschluss der Registrierung erfolgt für alle Asylbewerber, die sich bereits im zuständigen Bundesland befinden, die medizinische Untersuchung. Diese umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung und eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. In einigen Bundesländern werden zusätzliche Impfungen durchgeführt. Die Verantwortung für die medizinische Untersuchung tragen die Landesaufnahmebehörden. 17
18 Phase 2 Asylverfahren Auf die Registrierung und die medizinische Untersuchung folgt das Asylverfahren. Dieses umfasst Antragstellung, Anhörung sowie Erstellung und Zustellung des Asylbescheids. Antragstellung Alle Flüchtlinge, die bisher noch keinen Asylantrag gestellt haben, stellen diesen im Ankunftszentrum. Die Datenaufnahme wird mit der Belehrung in der jeweiligen Muttersprache verbunden. Um Engpässe zu vermeiden und die Asylverfahren schneller und effizienter durchzuführen, setzt das BAMF bei der Antragstellung nicht nur Dolmetscher vor Ort ein, sondern auch über Video zugeschaltete Dolmetscher. Hiermit ist zugleich eine Qualitätssicherung der Dolmetscher-Dienstleistung möglich. 18
19 Für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens werden Flüchtlinge nach der Antragstellung einem von vier Fallprofilen zugeordnet. A Hohe Bleibewahrscheinlichkeit Vielfach bei einem der folgenden Herkunftsländern gegeben: Syrien, Eritrea, Irak* B Geringe Bleibewahrscheinlichkeit Vielfach bei einem der folgenden Herkunftsländer (sichere Herkunftsländer) gegeben: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien** C Komplexer Fall Sonstige Herkunftsländer: u.a. Afghanistan, Irak, Pakistan, Iran D Dublin-Fall Einreise über anderes EU-Land * Gilt nur für religiöse Minderheiten ** Eine Erweiterung der sicheren Herkunftsländer auf die Länder Algerien, Marokko und Tunesien wird voraussichtlich im Juli entschieden 19
20 Anhörung und Bescheid Bei Fällen mit guter bzw. schlechter Bleibeperspektive wird am Ende der Antragstellung der Antragsteller entweder direkt zur Anhörung im Ankunftszentrum weitergeleitet oder die Anhörung wird im Ankunftszentrum innerhalb einer 48-Stunden-Frist terminiert. Dort nimmt ein geschulter Entscheider die Gründe für das Asylgesuch strukturiert auf und bewertet sie. Nach diesem Gespräch fordert der Entscheider bei Bedarf weitere Informationen zur Entscheidungsfindung an. Sobald er über alle notwendigen Kenntnisse verfügt, entscheidet er über das Asylgesuch und erstellt den Asylbescheid. Abgeschlossen wird das Verfahren im Ankunftszentrum durch die Bescheidzustellung und die Überwachung der Bestandskraft*. Soweit möglich, findet das gesamte Asylverfahren unter einem Dach im Ankunftszentrum statt. Die Überwachung der Rechtskraft und im Klagefall die Steuerung des Prozesses mit dem Verwaltungsgericht erfolgt für alle Fallprofile auch für Bewerber mit guter bzw. schlechter Bleibeperspektive in der Außenstelle des BAMF. Bei komplexen Fällen und Dublin-Fällen wird der Asylsuchende, wenn möglich, erst nach der Anhörung in den nächsten Tagen in die zuständige BAMF- Außenstelle weitergeleitet. * Ein Bescheid ist bestandskräftig, wenn er zugestellt worden ist und innerhalb von zwei Wochen keine Rechtsmittel eingelegt wurden 20
21 Während sich das Ankunftszentrum vor allem auf Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, konzentriert, werden in der BAMF-Außenstelle neben den aus dem Ankunftszentrum weitergeleiteten Fällen auch Fälle bearbeitet, für die bereits eine Antragstellung vorliegt. Die Außenstelle arbeitet dabei zusammen mit Entscheidungszentrum und Zustellzentrum: In der Außenstelle werden Anhörungen durchgeführt, Entscheidungen getroffen und Bescheide zugestellt. Ausgewählte Fälle kann die Außenstelle bei Entscheidungsreife, zur Bescheiderstellung an das zuständige Entscheidungszentrum weiterleiten. Das Entscheidungszentrum ist spezialisiert auf die Bescheiderstellung von entscheidungsreifen Fällen. Hierhin werden Fälle nach der Anhörung sowohl von BAMF-Außenstellen als auch in Ausnahmefällen von Ankunftszentren weitergeleitet. Das Zustellzentrum übernimmt die Zustellung der Bescheide aus den Entscheidungszentren. 21
22 Phase 3 Integration oder Rückführung/Rückkehr Im Fall einer positiven Entscheidung verbleiben die Asylsuchenden in Deutschland und werden weiter in die Kommunen verteilt. In dieser Phase ist es Ziel des BAMF, Menschen mit positivem Asylbescheid sowie weitere Schutzberechtigte gut und schnell zu integrieren. Integration bedeutet vor allem die Vermittlung von Sprachkenntnissen sowie die nahtlose Aufnahme in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Beides beginnt bereits im Ankunftszentrum. Schutzberechtigte können in diesem Zusammenhang zwei Dienstleistungen der BA auf freiwilliger Basis wahrnehmen. In der Gruppeninformation informiert die BA über ihre Rolle, Ziele, Aufgaben und Leistungen, erbringt Informationen zu Arbeit, Ausbildung und Praktika in Deutschland und vermittelt den Schutzberechtigten einem Überblick über die nächsten Schritte der Arbeitsmarktintegration. 22
23 Im Rahmen der Datenübernahme/-ersterfassung ruft ein BA-Mitarbeiter die bereits im Asylverfahren erfassten Stammdaten des Schutzberechtigten auf und ergänzt diese um Daten zu beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen. Zusätzlich nimmt er zur besseren Koordination von freien Sprachkurskapazitäten und Kursberechtigten, bereits eine Zuweisung zu Sprach- und Integrationskursen des BAMF vor. Im Fall einer negativen Entscheidung werden die Asylsuchenden durch die Bundesländer in ihr Herkunftsland zurückgeführt. 23
24 Fazit Das integrierte Flüchtlingsmanagement bietet eine Lösung für die anhaltend großen Herausforderungen in der aktuellen Flüchtlingssituation: Es verbessert und beschleunigt die Prozesse, schafft eine für alle zugängliche, stets aktuelle Datenbasis und vernetzt die Beteiligten in Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden. 24
25 Notizen 25
26 Notizen 26
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28 Falls Sie an weiteren Informationen zum integrierten Flüchtlingsmanagement in Deutschland interessiert sind, schauen Sie sich unser Video an unter: 28
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