4,31% HYPO ERGÄNZUNGSKAPITAL-ANLEIHE

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1 Auszug aus den Bedingungen 4,31% HYPO ERGÄNZUNGSKAPITAL-ANLEIHE der OÖ Landesbank AG Emittentin: Kennnummer: Laufzeit: Verzinsung: Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft AT vom 14. Juli 2005 bis 13. Juli 2025 (einschließlich), das sind 20 Jahre 4,31% p.a. vom Nennwert für die gesamte Laufzeit Zinsberechnungsmodus: 30/360 following unadjusted Kuponfälligkeit: 14. Juli jährlich, erstmals am 14. Juli 2006 Zahlung: Erstausgabekurs: in Euro 100% unterliegt marktbedingten Schwankungen Tilgung: Einlösung zum Nennwert am 14. Juli 2025 Stückelung: Kündigung: Bankarbeitstage: Sicherstellung: Euro ,-- verbrieft in Sammelurkunden Die Emittentin ist berechtigt diese Ergänzungskapitalanleihe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Target-Bankarbeitstagen jährlich jeweils zum Kupontermin, erstmals zum 14. Juli 2015 zum Nennwert zu kündigen. Seitens des Gläubigers ist die Ergänzungskapitalanleihe unkündbar. TARGET Diese Obligation ist gemäß 23 Abs. 7 Bankwesengesetz Ergänzungskapital, welches der OÖ Landesbank AG vereinbarungsgemäß mindestens bis zum 14. Juli 2015, wenn seitens der Emittentin nicht gekündigt wird bis zum 14. Juli 2025, unter Verzicht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt wird; für das die Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuß (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind; das vor Liquidation der Bank nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf; das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. Börseeinführung: Bekanntmachung: Verjährung: nicht vorgesehen Alle Bekanntmachungen erfolgen auf Anfrage des Investors schriftlich durch die Emittentin. Das Kapital verjährt nach 30 Jahren, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Verwahrung: Sammelverwahrung Linz, im Juli 2005 Dieses Wertpapier ist eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) Z 3, 9 und 11 KMG ausgenommen ist. Die vollständigen Bedingungen für diese Anleihe liegen in der Bank auf. Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen.

2 Auszug aus den Bedingungen 20-jährige GBP-EUR KAPITAL-OBLIGATION der OÖ LANDESBANK AG Emittentin: Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Kennummer: ISIN AT Laufzeit: Verzinsung: Vom bis (ausschließlich), das sind 20 Jahre. 8,10% p.a. für die Periode vom bis , jährlich im nachhinein. Vom bis zum erfolgt die Anpassung des Zinssatzes jährlich zum Kupontermin. Der Zinssatz ist 100% des 10-jährigen GBP Swapsatzes, festgesetzt 5 Londoner und TARGET Bankarbeitstage vor Beginn der Kuponperiode um h Londoner Zeit, Reuters Seite TGM42279, jedoch nicht mehr als 8,10%. Zinsberechnungsmodus: 30 / 360 Kuponfälligkeit: 17. Jänner jährlich, erstmals am 17. Jänner Zahlung: in EURO; Erstausgabekurs: 100 % Tilgung: Einlösung zum Nennwert am 17. Jänner 2020 Stückelung: Kündigung: Haftung: Sicherstellung: EUR ,--, verbrieft in Sammelurkunden. Seitens des Inhabers sowie der Emittentin unkündbar. Das Land Oberösterreich haftet als Ausfallsbürge für sämtliche Verbindlichkeiten der Bank. Diese Obligation ist gemäß 23 Abs. 8 Bankwesengesetz nachrangiges Kapital, die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches gegen Forderungen des Kreditinstituts ist ausgeschlossen und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch das Kreditinstitut oder durch Dritte gestellt. das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ. Landesbank erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. Börseeinführung: Verjährung: Verwahrung: Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse Das Kapital verjährt nach 30 Jahren, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Sammelverwahrung Linz, im Jänner 2000 Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen.

3 EURO / YEN KAPITAL-OBLIGATION der OÖ LANDESBANK AG Emittentin: Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Kennummer: ISIN AT Laufzeit: Vom bis (ausschließlich), das sind 20 Jahre. Verzinsung: Vom bis zum (ausschließlich): 7,20 % p.a., 30/360 Vom bis zum (ausschließlich) erfolgt die Zinsfestsetzung im nachhinein nach folgender Methode: 7,20 % p.a., 30/360 following unadjusted, solange der Wechselkurs EUR/JPY (Anzahl JPY pro EUR) über oder gleich der jährlich festgestellten Barriere notiert. 4,00 % p.a., 30/360 following unadjusted, wenn der Wechselkurs EUR/JPY (Anzahl JPY pro EUR) unter der jährlich festgestellten Barriere notiert. Die Barriere für EUR/JPY ist mit 70 (Anzahl JPY pro EUR) festgesetzt. Basis für die jährliche Zinsfestsetzung ist der Wechselkurs EUR/JPY zehn TARGET und Londoner Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Ende der Zinsperiode, festgestellt auf der Seite EUROFX/1 unter der Spalte "Mean" um h Frankfurter Zeit. Kuponfälligkeit: jährlich, erstmals am Zahlung: in EURO; Erstausgabekurs: 100% Tilgung: Einlösung zum Nennwert am Stückelung: Kündigung: Haftung: Sicherstellung: EUR ,--, verbrieft in Sammelurkunden. Seitens des Inhabers sowie der Emittentin unkündbar. Das Land Oberösterreich haftet als Ausfallsbürge für sämtliche Verbindlichkeiten der Bank. Diese Obligation ist gemäß 23 Abs. 8 Bankwesengesetz nachrangiges Kapital, die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches gegen Forderungen des Kreditinstituts ist ausgeschlossen und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch das Kreditinstitut oder durch Dritte gestellt. das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ. Landesbank erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. Börseeinführung: Verjährung: Verwahrung: Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse Das Kapital verjährt nach 30 Jahren, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Sammelverwahrung Linz, im Jänner 2000 Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen.

4 KAPITAL-OBLIGATION der OÖ LANDESBANK AG SERIE 3 / AAA Rating Emittiert unter dem EuroMediumTermNoteProgramm vom Emittentin: Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Kennummer: ISIN XS Laufzeit: Verzinsung: Vom bis , das sind 30 Jahre. Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich zum Kupontermin. Ausgangsbasis hierfür ist der 6MonatsEURIBOR 2 Tage vor dem Beginn der Kuponperiode. Vom bis (excl.) beträgt der Zinssatz jeweils 100% des 6Monats EURIBOR plus 0,32%p.a.. Zinsbasis: "European Banking Ferderation" Referenzzinssatz für 6Monats Einlagen ("6MonatsEURIBOR") in der Emissionswährung, veröffentlicht von Dow Jones-Telerate- Informationsservice auf Seite 248 um Uhr Brüssler Zeit, ermittelt am zweiten Geschäftstag vor Beginn der Kuponperiode Zinsberechnungsmodus: act / 360; modified following; adjusted; Geschäftstage: TARGET Kuponfälligkeit: halbjährlich, erstmals am 06. Mai 2001; Zahlung: in EURO; Erstausgabekurs: 99,258% Tilgung: Einlösung zum Nennwert am Stückelung: Kündigung: Sicherstellung: EUR ,--, verbrieft in Sammelurkunden. Seitens des Inhabers sowie der Emittentin unkündbar. Diese Obligation ist gemäß 23 Abs. 8 Bankwesengesetz Nachrangiges Kapital, welches gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, daß diese Forderung im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ. Landesbank erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches gegen Forderungen des Kreditinstituts ist ausgeschlossen, und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch das Kreditinstitut oder durch Dritte gestellt. Berechnungsstelle, Fiscal Agent: Deutsche Bank AG London Zahlstelle: Börseeinführung: Bekanntmachung: Verjährung: Verwahrung: Deutsche Bank Luxembourg S.A. Luxembourg Stock Exchange "Luxemburger Wort" Das Kapital verjährt nach 10 Jahren, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Sammelverwahrung Linz im Oktober 2000 Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen.

5 Subordinated Floating Rate Notes der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft Serie 49 Emittiert unter dem EuroMediumTermNote Programm vom ; Emittentin: Oberösterreichische Landesbank AG Kennummer: ISIN: XS Währung: Laufzeit: vom bis (ausschließlich); Erstausgabekurs: 100% Verzinsung: 3monats EURIBOR plus 0,30% p.a. während der gesamten Laufzeit; in der ersten kurzen Periode werden die Berechnungen unter Heranziehung der Linearen Interpolations - Methode zwischen 2monats- und 3monats- EURIBOR durchgeführt. 3m EURIBOR, festgestellt als der um 11.00h Brüsseler Zeit jeweils 2 Bankarbeitstage Tage vorm Beginn der jeweiligen Kuponperiode als der unter EUR EURIBOR auf Telerate-Seite (T248) mit Laufzeit 3 Monaten veröffentliche Satz. Basis act/360; Kuponfälligkeit: vierteljährlich am 25.01, , und , erstmals am (first short coupon); modified following; Tilgung: Stückelung: Finanzplatz: Bekanntmachung: Kündigung: Sicherstellung: Die Tilgung erfolgt am zum Nennwert. 100,000,--, verbrieft in Sammelurkunden. TARGET "Luxembourger Wort" ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen im Pricing Supplement 5 aus steuerlichen Gründen auf seiten der Emittentin möglich. Diese Anleihe ist gemäß 23 Abs. 8 Bankwesengesetz Nachrangiges Kapital, welches gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, daß diese Forderung im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches gegen Forderungen des Kreditinstituts ist ausgeschlossen, und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch das Kreditinstitut oder durch Dritte gestellt. Zahlungen: Die Zahlungen erfolgen in. Börseeinführung: Dealer: FA, CA: Paying Agent: Luxembourg Stock Exchange ABN AMRO Bank N.V. Deutsche Bank AG, London Deutsche Bank AG Luxembourg S.A. Anwendbares Recht: Deutsches Recht Verjährung: Die Anleihe verjährt 10 Jahre, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Verwahrung: Sammelverwahrung Linz, im Mai 2002 Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen. Volumen ,- Daueremission / Privatplazierung

6 CMS linked Notes der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft Serie 53 Emittiert unter dem EuroMediumTermNote Programm vom ; Emittentin: Oberösterreichische Landesbank AG Kennummer: ISIN: XS Währung: Laufzeit: vom 01. Oktober 2002 bis 01. Oktober 2032 (ausschließlich); Erstausgabekurs: 100% Verzinsung: ab 01. Oktober 2002 bis 01. Oktober 2032 (ausschl.) 96,75%x10yrCMS Basis 30/360; Kuponfälligkeit: jährlich am 01. Oktober, erstmals am 01. Oktober 2003 modified following, unadjusted; Tilgung: Stückelung: Finanzplatz: Bekanntmachung: Kündigung: Sicherstellung: Die Tilgung erfolgt am 01. Oktober 2032 zum Nennwert. 100,000,--, verbrieft in Sammelurkunden. TARGET "Luxembourger Wort" keine Kündigungsmöglichkeit Diese Anleihe ist gemäß 23 Abs. 8 Bankwesengesetz Nachrangiges Kapital, welches gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, daß diese Forderung im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches gegen Forderungen des Kreditinstituts ist ausgeschlossen, und für die Verbindlichkeiten werden keine vertraglichen Sicherheiten durch das Kreditinstitut oder durch Dritte gestellt. Zahlungen: Die Zahlungen erfolgen in. Börseeinführung: Dealer: FA: Paying Agent: CA: Anwendbares Recht: Verjährung: Luxembourg Stock Exchange Merrill Lynch International, London Deutsche Bank AG, London Deutsche Bank AG Luxembourg S.A. Merrill Lynch Capital Services, Inc. ("MLCS") Deutsches Recht Die Anleihe verjährt 10 Jahre, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Verwahrung: Sammelverwahrung Linz, im September 2002 Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen. Volumen ,- Daueremission / Privatplazierung

7 BEDINGUNGEN zur 4,80 % HYPO-ERGÄNZUNGSKAPITALANLEIHE der Oberösterreichischen Landesbank ISIN: AT0000A01KH7 1. Nominale Die Ergänzungskapital-Anleihe ( Anleihe ) gelangt mit einem voraussichtlichen Nominale von Euro ,-- ab 30. Juni 2006 zur Ausgabe und lautet auf den Inhaber. Die kleinste Stückelung beträgt Euro , Emissionskurs Der Erstausgabekurs wurde mit 100 % des Nominalwertes festgesetzt. Dieser Kurs unterliegt marktbedingten Schwankungen. 3. Nominalverzinsung Die Nominalverzinsung beträgt 4,80 % p.a. für die gesamte Laufzeit. Die Verzinsung erfolgt auf Basis 30/360. Die Zinsen sind jährlich im nachhinein, jeweils am 30. Juni, erstmals am 30. Juni 2007 zu zahlen. Ist der 30. Juni kein Bankarbeitstag, so sind die Zinszahlungen und am Laufzeitende die Tilgungszahlungen am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag ("Following Business Day Convention") zu leisten, die Zinsberechnungsperiode ändert sich dadurch nicht. 4. Berechnungsstelle Berechnungsstelle ist die Oberösterreichische Landesbank AG 5. Tilgung Die hier angeführte Hypo-Ergänzungskapitalanleihe ist zur Gänze am 30. Juni 2021 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig; es sei denn, die Emittentin hat zuvor von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. 6. Zahl- und Hinterlegungsstellen Die Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, und die OÖ Landesbank AG, Linz, mit allen ihren Geschäftsstellen fungieren als Zahl- und Hinterlegungsstelle. 7. Anleihewährung Die Anleihe lautet auf Euro. 8. Laufzeit Die Laufzeit der Anleihe beträgt 15 Jahre. Sie beginnt mit dem 30. Juni 2006 und endet mit Ablauf des 29. Juni Verjährungsfrist Ansprüche auf die Zahlung von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, Ansprüche auf das Kapital dreißig Jahre nach Fälligkeit.

8 10. Begebung Die gegenständliche Anleihe wird als Daueremission begeben. Sie unterliegt gemäß 3 Abs. 1 Z 3, 9 und 11 ivm 17b Abs. 2 KMG nicht der KMG-Prospektpflicht. 11. Auslieferung Die Anleihe wird zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß 24 b Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der Fassung vom BGBl. Nr. 650/87 vertreten. 12. Kapitalertragsteuer Die Kapitalerträge aus dieser Anleihe unterliegen der Kapitalertragssteuer in der Höhe von derzeit 25%, die im Abzugswege einbehalten wird. 13. Börsenotiz Die Zulassung zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse wird beantragt. 14. Kündigung Die Emittentin ist berechtigt, diese Anleihe einmalig zum Kupontermin 30. Juni 2016 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Target-Bankarbeitstagen zum Nennwert zu kündigen. Seitens des Gläubigers ist die Anleihe unkündbar. 15. Bekanntmachung Alle Bekanntmachungen zur Anleihe erfolgen mit Gültigkeit für alle Wertpapierinhaber im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". 16. Mündelsicherheit Die Wertpapiere sind zur Veranlagung von Mündelgeldern nicht geeignet. 17. Bankarbeitstage Target, das ist jener Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffene Bereiche vom Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Transfer (TARGET) System betriebsbereit sind. Für Zahlungen gilt zusätzlich der Finanzplatz Wien als Bankarbeitstag. 18. Bankprüfer Diese Anleihe wird durch den Bankprüfer der OÖ Landesbank AG, die KPMG Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. 19. Sicherstellung Die Forderungen aus dieser Anleihe sind gemäß 23 Abs. 7 Bankwesengesetz so vereinbart, daß dieses Ergänzungskapital eingezahltes Kapital ist, o welches der OÖ Landesbank AG vereinbarungsgemäß mindestens bis zum 30. Juni 2016, wenn seitens der Emittentin nicht gekündigt wird bis zum 30. Juni 2021, unter Verzicht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt wird; 2

9 o für das die Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuß (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind; o das vor Liquidation der Bank nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf; o das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus der Begebung und im Zusammenhang mit dieser Emission und den hieraus entstehenden Forderungen gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort ist Linz. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das in Linz sachlich zuständige Gericht als gemäß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. 21. Risikohinweis Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisiken bestehen. 22. Begebungstermin ab 30. Juni OBERÖSTERREICHISCHE LANDESBANK AKTIENGESELLSCHAFT LINZ, Juni

10 Auszug aus den Bedingungen 5,10% ERGÄNZUNGSKAPITALANLEIHE der OÖ Landesbank AG Emittentin: Kennnummer: Laufzeit: Verzinsung: Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft AT0000A05W00 vom 06. Juli 2007 bis 06. Juli 2017 (exklusive) 5,10 % p.a. vom 06. Juli 2007 (inkl.) bis 06. Juli 2017 (exkl.) Zinsberechnungsmodus: 30/360 following unadjusted Kuponfälligkeit: Zahlung: Erstausgabekurs: jährlich, jeweils am 06. Juli jeden Jahres, erstmals am 06. Juli 2008 Die Zahlungen erfolgen in Euro 100% unterliegt marktbedingten Schwankungen Tilgung: Einlösung zum Nennwert am 06. Juli 2017 Stückelung: Kündigung: Euro ,-- verbrieft in Sammelurkunden nicht vorgesehen Bankarbeitstage: TARGET und Wien (für Zinszahlungen) Sicherstellung: Börseeinführung: Bekanntmachung: Verjährung: Diese Obligation ist gemäß 23 Abs. 7 Bankwesengesetz Ergänzungskapital, welches der OÖ Landesbank AG vereinbarungsgemäß mindestens bis zum 06. Juli 2017, unter Verzicht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt wird; für das die Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuß (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind; das vor Liquidation der Bank nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf; das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. nicht vorgesehen Alle Bekanntmachungen zur Anleihe erfolgen mit Gültigkeit für alle Wertpapierinhaber im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Das Kapital verjährt nach 30 Jahren, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit. Verwahrung: Sammelverwahrung Linz, Juni 2007 Dieses Wertpapier ist eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) Z 3 ivm 17b Abs. 2 KMG ausgenommen ist. Die vollständigen Bedingungen für diese Anleihe liegen in der Bank auf. Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisken bestehen. Volumen: ,- Daueremission

11 BEDINGUNGEN zur 5,50% / VARIABLE HYPO KAPITALOBLIGATION der Oberösterreichischen Landesbank AG ISIN: AT0000A09UX6 1. Nominale Die Ergänzungskapital-Anleihe ( Anleihe ) gelangt mit einem voraussichtlichen Nominale von Euro ,-- ab 02. Juni 2008 zur Ausgabe und lautet auf den Inhaber. Die kleinste Stückelung beträgt Euro 100, Emissionskurs Der Erstausgabekurs wurde mit 101 % des Nominalwertes festgesetzt. Dieser Kurs unterliegt marktbedingten Schwankungen. 3. Nominalverzinsung Die Nominalverzinsung beträgt 5,50 % p.a. vom (inklusive) bis (exklusive) danach Index + 0,60 % p.a. vom (inklusive) bis (exklusive). Index: 6M-Euibor Das Fixing des 6M-Euribor erfolgt 2 Bankarbeitstage vor Beginn der Kuponperiode. Die Verzinsung erfolgt auf Basis 30/360; following unadjusted Die Zinsen sind halbjährlich im nachhinein, jeweils am 02. Juni und 02. Dezember jeden Jahres, erstmals am 02. Dezember 2008 zu zahlen. Ist der 02. Juni und 02. Dezember kein Bankarbeitstag, so sind die Zinszahlungen und am Laufzeitende die Tilgungszahlungen am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag ("Following Business Day Convention") zu leisten, die Zinsberechnungsperiode ändert sich dadurch nicht. 4. Berechnungsstelle Berechnungsstelle ist die Oberösterreichische Landesbank AG 5. Tilgung Die Anleihe ist zur Gänze am 02. Dezember 2016 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig. 6. Zahl- und Hinterlegungsstellen Die Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, und die OÖ Landesbank AG, Linz, mit allen ihren Geschäftsstellen fungieren als Zahl- und Hinterlegungsstelle. 7. Anleihewährung Die Anleihe lautet auf Euro. 8. Laufzeit Die Laufzeit beginnt mit dem 02. Juni 2008 und endet mit Ablauf des 01. Dezember 2016.

12 9. Verjährungsfrist Ansprüche auf die Zahlung von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, Ansprüche auf das Kapital dreißig Jahre nach Fälligkeit. 10. Begebung Die gegenständliche Anleihe wird als Daueremission begeben. Sie unterliegt gemäß 17b Abs. 2 KMG nicht der KMG- Prospektpflicht. 11. Auslieferung Die Anleihe wird zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß 24 b Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der Fassung vom BGBl. Nr. 650/87 vertreten. 12. Kapitalertragsteuer Die Kapitalerträge aus dieser Anleihe unterliegen der Kapitalertragssteuer in der Höhe von derzeit 25%, die im Abzugswege einbehalten wird. 13. Börsenotiz Die Zulassung zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse wird beantragt. 14. Kündigung Eine Kündigung ist weder seitens der Emittentin noch seitens des Investors möglich. 15. Bekanntmachung Alle Bekanntmachungen zur Anleihe erfolgen mit Gültigkeit für alle Wertpapierinhaber im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". 16. Mündelsicherheit Die Wertpapiere sind zur Veranlagung von Mündelgeldern nicht geeignet. 17. Bankarbeitstage Target, das ist jener Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffene Bereiche vom Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Transfer (TARGET) System betriebsbereit sind. Für Zahlungen gilt zusätzlich der Finanzplatz Wien als Bankarbeitstag. 18. Bankprüfer Diese Anleihe wird durch den Bankprüfer der OÖ Landesbank AG, die KPMG Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. 19. Sicherstellung Die Forderungen aus dieser Anleihe sind gemäß 23 Abs. 7 Bankwesengesetz so vereinbart, daß dieses Ergänzungskapital eingezahltes Kapital ist, o welches der OÖ Landesbank AG vereinbarungsgemäß mindestens bis zum 02. Dezember 2016, unter Verzicht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung, zur Verfügung gestellt wird; 2

13 o für das die Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuß (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind; o das vor Liquidation der Bank nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf; o das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus der Begebung und im Zusammenhang mit dieser Emission und den hieraus entstehenden Forderungen gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort ist Linz. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das in Linz sachlich zuständige Gericht als gemäß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. 21. Risikohinweis Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisiken bestehen. 22. Begebungstermin ab 02. Juni 2008 OBERÖSTERREICHISCHE LANDESBANK AKTIENGESELLSCHAFT LINZ, Mai

14 BEDINGUNGEN zur 5,13% Ergänzungskapitalanleihe der Oberösterreichischen Landesbank AG ISIN: AT0000A0BJR3 1. Nominale Die Ergänzungskapital-Anleihe ( Anleihe ) gelangt mit einem voraussichtlichen Nominale von Euro ,-- ab 10. November 2008 zur Ausgabe und lautet auf den Inhaber. Die kleinste Stückelung beträgt Euro , Emissionskurs Der Erstausgabekurs wurde mit 100 % des Nominalwertes festgesetzt. Dieser Kurs unterliegt marktbedingten Schwankungen. 3. Nominalverzinsung Die Nominalverzinsung beträgt 5,13 % p.a. vom (inklusive) bis (exklusive) Die Verzinsung erfolgt auf Basis act/act; following unadjusted Die Zinsen sind jährlich im nachhinein, jeweils am 10. November jeden Jahres, erstmals am 10. November 2009 zu zahlen. Ist der 10. November kein Bankarbeitstag, so sind die Zinszahlungen und am Laufzeitende die Tilgungszahlungen am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag ("Following Business Day Convention") zu leisten, die Zinsberechnungsperiode ändert sich dadurch nicht. 4. Berechnungsstelle Berechnungsstelle ist die Oberösterreichische Landesbank AG 5. Tilgung Die Anleihe ist zur Gänze am 10. November 2018 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig. 6. Zahl- und Hinterlegungsstellen Die Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, und die OÖ Landesbank AG, Linz, mit allen ihren Geschäftsstellen fungieren als Zahl- und Hinterlegungsstelle. 7. Anleihewährung Die Anleihe lautet auf Euro. 8. Laufzeit Die Laufzeit beginnt mit dem 10. November 2008 und endet mit Ablauf des 09. November Verjährungsfrist Ansprüche auf die Zahlung von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, Ansprüche auf das Kapital dreißig Jahre nach Fälligkeit.

15 10. Begebung Die gegenständliche Anleihe wird als Daueremission begeben. Sie unterliegt gemäß 17b Abs. 2 KMG nicht der KMG- Prospektpflicht. 11. Auslieferung Die Anleihe wird zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß 24 b Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der Fassung vom BGBl. Nr. 650/87 vertreten. 12. Kapitalertragsteuer Die Kapitalerträge aus dieser Anleihe unterliegen der Kapitalertragssteuer in der Höhe von derzeit 25%, die im Abzugswege einbehalten wird. 13. Börsenotiz Die Zulassung zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse wird beantragt. 14. Kündigung Eine Kündigung ist weder seitens der Emittentin noch seitens des Investors möglich. 15. Bekanntmachung Alle Bekanntmachungen zur Anleihe erfolgen auf Anfrage des Investors schriftlich durch die Emittentin. 16. Mündelsicherheit Die Wertpapiere sind zur Veranlagung von Mündelgeldern nicht geeignet. 17. Bankarbeitstage Target, das ist jener Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffene Bereiche vom Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Transfer (TARGET) System betriebsbereit sind. Für Zahlungen gilt zusätzlich der Finanzplatz Wien als Bankarbeitstag. 18. Bankprüfer Diese Anleihe wird durch den Bankprüfer der OÖ Landesbank AG, die KPMG Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. 19. Sicherstellung Die Forderungen aus dieser Anleihe sind gemäß 23 Abs. 7 Bankwesengesetz so vereinbart, daß dieses Ergänzungskapital eingezahltes Kapital ist, o welches der OÖ Landesbank AG vereinbarungsgemäß mindestens bis zum 10. November 2018, unter Verzicht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung, zur Verfügung gestellt wird; o für das die Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuß (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind; 2

16 o das vor Liquidation der Bank nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf; o das gemäß 45 Abs. 4 Bankwesengesetz nachrangig ist, das heißt, das im Liquidationsfall oder im Falle des Konkurses der OÖ Landesbank AG erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. 20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus der Begebung und im Zusammenhang mit dieser Emission und den hieraus entstehenden Forderungen gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort ist Linz. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das in Linz sachlich zuständige Gericht als gemäß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. 21. Risikohinweis Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch Kursrisiken bestehen. 22. Begebungstermin ab 10. November 2008 OBERÖSTERREICHISCHE LANDESBANK AKTIENGESELLSCHAFT LINZ, November

17 Auszug aus den Bedingungen 4,125% Nachrangige Anleihe Emittentin: ISIN-Nummer: Laufzeit: Verzinsung: Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft AT0000A1HGZ7 vom 09. Dezember 2015 bis 09. Dezember 2030 (ausschl.) 4,125% p.a. vom 09. Dezember 2015 bis 09. Dezember 2030 (ausschl.) zahlbar jährlich im Nachhinein Zinsberechnungsmodus: act/act ICMA, following unadjusted Kuponfälligkeit: Zahlung: Erstausgabekurs: jährlich, jeweils am 09. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 09. Dezember 2016 in Euro 100%, unterliegt marktbedingten Schwankungen Tilgung: Einlösung zum Nennwert am 09. Dezember 2030 Stückelung: EUR ,- Ordentliche Kündigung: Außerordentliche Kündigung: Sicherstellung: Gesetzliche Verlustbeteiligung: Geschäftstage: Börseeinführung: Verjährung: Verwahrung: Bekanntmachung: Anwendbares Recht: Ausgeschlossen Eine vorzeitige Kapitalrückzahlung zu 100% des Nominales ist während der Laufzeit aus regulatorischen oder steuerlichen Gründen durch die Emittentin, nur nach vorheriger Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen möglich. Bei dieser Anleihe handelt es sich um eine nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit der Emittentin. Nachrangige Verbindlichkeiten werden im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erst nach den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt. Nachrangige Anleihen gelten als Tier 2 Instrumente im Sinne von Artikel 63 der CRR. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aufgrund des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSaG) zu einer gesetzlichen Verlustbeteiligung ( Bail-In ) kommen. TARGET und Wien Die Zulassung am Dritten Markt in Wien wird beantragt. Das Kapital verjährt 30 Jahre, die Zinsscheine 3 Jahre nach Fälligkeit Sammelverwahrung Alle Bekanntmachungen erfolgen auf Anfrage des Inhabers schriftlich durch die Emittentin Österreichisches Recht Risikohinweis: Gesetzliche Rückkaufsbeschränkung: Ein allfälliger Rückkauf der nachrangigen Anleihe durch die Emittentin unterliegt gesetzlichen Vorschriften.

18 Derzeit sehen die anwendbaren Vorschriften vor, dass ein Rückkauf frühestens nach fünf Jahren und nur mit Zustimmung der FMA erfolgen darf, ungeachtet einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin. Linz, Dezember 2015 Dieses Wertpapier ist von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) Z 9 und Z 11 KMG ausgenommen. Die vollständigen Bedingungen für diese Anleihe liegen in der Bank auf. Risikohinweis: Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitäts- und Liquiditätsrisken auch Kursrisken bestehen. Volumen ,-

19 B E D I N G U N G E N 4,125% Nachrangige Anleihe ISIN: AT0000A1HGZ7 1 Form und Nennbetrag (1) Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft (nachstehend "OÖ Landesbank AG") begibt die 4,125% nachrangige Anleihe (in Folge Anleihe ) (2) Die Anleihe gelangt im Gesamtnominale von EUR ,- (EUR zehn Millionen) und zwar 100 Stück mit je EUR ,-- Nominale zur Ausgabe. (3) Die Anleihe wird zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß 24 lit. b) Depotgesetz in der geltenden Fassung vertreten. Die Sammelurkunde wird von der Emittentin firmenmäßig gezeichnet. Sie ist ungültig, wenn sie durchlocht oder derart beschädigt ist, dass die Kennnummer nicht mehr erkennbar ist. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht. (4) Der Erstausgabekurs wurde mit 100,00% des Nominalwertes festgesetzt und unterliegt marktbedingten Schwankungen. 2 Laufzeit Die Laufzeit der Anleihe beginnt mit dem 09. Dezember 2015 und endet mit Ablauf des 08. Dezember Verzinsung (1) Vom 09. Dezember 2015 bis 09. Dezember 2030 (ausschließlich): 4,125 % p.a. (2) Die Zinsenberechnung erfolgt auf Basis act/act (ICMA), following unadjusted. (3) Die Verzinsung beginnt mit dem 09. Dezember 2015 und endet mit Ablauf des 08. Dezember (4) Die OÖ Landesbank AG verpflichtet sich, den aus der Anleihe berechtigten Personen jährlich im Nachhinein, jeweils am 09. Dezember, erstmals am 09. Dezember 2016, die Zinsen zu bezahlen. (5) Ist der 09. Dezember kein Bankarbeitstag, so sind die Zinszahlungen und am Laufzeitende die Tilgungszahlung am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag ("Following Business Day Convention") zu leisten, die Zinsberechnungsperiode ändert sich dadurch nicht ("unadjusted ). Zinsperiode: Jener Zeitraum von einem Kupontermin (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Kupontermin (ausschließlich). (1) Ordentliche Kündigung: ausgeschlossen 4 Kündigung (2) Außerordentliche Kündigung: Eine vorzeitige Kapitalrückzahlung zu 100% des Nominales ist während der Laufzeit aus regulatorischen oder steuerlichen Gründen durch die Emittentin, nur nach vorheriger Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen möglich.

20 5 Tilgung Die Anleihe wird zur Gänze am 09. Dezember 2030 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig. Ist der 09. Dezember 2030 kein Bankarbeitstag, so ist die Tilgungszahlung am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag zu leisten ("Following Business Day Convention"). 6 Zahl- und Hinterlegungsstellen (1) Die Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, und die OÖ Landesbank AG, Linz, mit allen ihren Geschäftsstellen fungieren als Zahl- und Hinterlegungsstelle. (2) Die Gutschrift der Tilgungszahlungen sowie der fälligen Kuponzahlungen erfolgt zu jedem Kupontermin bzw. am Fälligkeitstermin über die jeweilige für den Inhaber der Anleihe depotführende Stelle. 7 Steuern, Abgaben, Abzüge, sonstiger Zahlungen (1) Alle Zahlungen der OÖ Landesbank AG erfolgen vorbehaltlich etwaiger Steuern, Abgaben, Abzüge oder sonstiger Zahlungen, welche aufgrund der Gesetze, deren offizieller Auslegung sowie der Verwaltung vorgeschrieben, geleistet oder abgezogen werden. (2) Die Kapitalerträge aus der Anleihe unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragssteuer in der Höhe von derzeit 25%, die im Abzugswege einbehalten wird. Ab dem entfällt das KESt - Gutschriftssystem bei Wertpapierkäufen für die Stückzinsen. (3) Erwerb von Wertpapieren (Anleihen) ab dem : Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen vom Kapitalvermögen unterliegen dem Abzug einer 25%igen KESt. Bemessungsgrundlage ist der Veräußerungspreis nach Abzug der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Stückzinsen. (4) Potentiellen Anlegern wird empfohlen, ihre steuerrechtlichen Berater zu konsultieren, um die Konsequenzen des Erwerbs, des Haltens sowie der Veräußerung der Anleihe zu analysieren. Die Anleihe lautet auf Euro. 8 Währung 9 Bankarbeitstag / Geschäftstag Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffenen Bereiche des Bankzahlungssystems TARGET2 sowie, vorbehaltlich einer vorherigen Einstellung, des Bankzahlungssystems TARGET betriebsbereit sind und die Banken am Finanzplatz Wien geöffnet haben. TARGET : Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer 10 Verjährungsfrist Ansprüche auf die Zahlung von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, Ansprüche auf das Kapital dreißig Jahre nach Fälligkeit.

21 11 Sicherstellung (1) Bei dieser Anleihe handelt es sich um eine nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeit der Emittentin. Nachrangige Verbindlichkeiten werden im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erst nach den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt. (2) Nachrangige Anleihen der OÖ Landesbank AG begründen unmittelbare, unbedingte, nachrangige und ungesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten gleichrangig sind. (3) Nachrangige Anleihen gelten als Tier 2 Instrumente im Sinne von Artikel 63 der CRR. (4) Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aufgrund des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSaG) zu einer gesetzlichen Verlustbeteiligung ( Bail-In ) kommen. 12 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen erfolgen auf Anfrage des Inhabers schriftlich durch die Emittentin. 13 Börseeinführung Die Einführung am Dritten Markt in Wien ist vorgesehen. 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus der Begebung und im Zusammenhang mit dieser Emission und den hieraus entstehenden Forderungen gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Linz. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das in Linz sachlich zuständige Gericht als gemäß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. 15 Begebung Die Anleihe wurde als Daueremission begeben. Sie sind gemäß 3 (1) Z 9 und 11 KMG von der Prospektpflicht ausgenommen. 16 Risikohinweis (1) Das Wertpapier unterliegt den marktüblichen Kursschwankungen. Es können neben Bonitätsund Liquiditätsrisiken auch Kursrisiken bestehen. (2) Gesetzliche Rückkaufsbeschränkung: Ein allfälliger Rückkauf der nachrangigen Anleihe durch die Emittentin unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Derzeit sehen die anwendbaren Vorschriften vor, dass ein Rückkauf frühestens nach fünf Jahren und nur mit Zustimmung der FMA erfolgen darf, ungeachtet einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin (siehe 4).

22 17 Verkaufsbeschränkungen Die Verbreitung der gegenständlichen Bedingungen sowie der Vertrieb von Anleihen der Emittentin ist auf Österreich beschränkt. Außerhalb von Österreich, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, im Vereinigten Königreich von Großbritannien, Kanada und Japan dürfen die Anleihen nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden. OBERÖSTERREICHISCHE LANDESBANK AKTIENGESELLSCHAFT LINZ, DEZEMBER 2015

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