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1 - Stand August Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen einen Ablaufplan an die Hand geben, der den Umgang mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) erleichtern soll. 1. Vertragspartner im FSJ und BFD Wie werden Sie Einsatzstelle? Die verschiedenen Varianten Beginn des Einsatzes Das Bewerbungsverfahren Das Vertragsverfahren Diese Kosten entstehen Ihnen als Einsatzstelle Wer bezahlt welche Beträge? Die Begleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle und den FSD Zeugnis für die Freiwilligen Was bieten wir Ihnen als Einsatzstelle noch Was Sie tun können, um auf sich aufmerksam zu machen Wer ist Ihr Ansprechpartner? Weitere Informationsquellen

2 1. Vertragspartner im FSJ und BFD Im FSJ besteht eine Interaktion zwischen drei Partnern, dem Freiwilligen im FSJ, Ihnen als Einsatzstelle und uns dem Verein Freiwillige soziale Dienste im Erzbistum Köln e. V. (FSD) als Träger. Im BFD besteht eine Interaktion mit vier verschiedene Stellen involviert: Ihnen als Einsatzstelle, der/dem Freiwillige/r, dem FSD als Bildungsträger und dem Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Dann gibt es noch die Zentralstellen. Als Zentralstelle sind wir» im Freiwilligenformat BFD dem Deutschen Caritasverband in Freiburg und» im Freiwilligenformat FSJ dem Jugendhaus Düsseldorf angeschlossen. Für Sie bleiben wir aber vor Ort der Ansprechpartner. 2. Wie werden Sie Einsatzstelle? 2.1. Für den Bundesfreiwilligendienst» Wenn Sie bereits anerkannte Zivildienststelle waren, sind Sie auch als BFD- Stelle anerkannt.» Wenn Sie keine Zivi-Stellen hatten oder bislang nur FSJ-Stellen belegt haben, dann müssen Sie sich als Einsatzstelle über uns als Träger für die jeweiligen Freiwilligen-plätze beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkennen lassen. Ohne diese Anerkennung können wir Ihnen keinen BFD-Platz vermitteln. Das Formular erhalten Sie von uns.» Wir als Träger schließen mit Ihnen einen Kooperationsvertrag. 2

3 2.2. Für das Freiwillige Soziale Jahr» Sie als Einsatzstelle wenden sich an uns. Wenn Sie noch nicht anerkannte Einsatzstelle für das FSJ sind, dann fordern Sie bei uns das Formular zur Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle an.» Kommt es zu einem konkreten Freiwilligeneinsatz, dann wird eine grundsätzliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Freiwilligen und uns getroffen. 3. Die verschiedenen Varianten Dauer FSJ und BFD FSJ Wöchentliche Arbeitszeit FSJ/BFD U27 BFD über 27jährige 12 Monate, Verlängerung auf 18 Monate möglich 6 Monate, Verlängerung auf 12 und 18 Monate möglich 39 Arbeitsstunden pro Woche ab 21 Arbeitsstunden pro Woche Zusätzlich gibt es im Rahmen des FSD das FSJ plus Projekt, für Jugendliche und junge Erwachsene mit spezieller Förderung zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration. 4. Beginn des Einsatzes Unter 27-Jährige können jeweils zum Monatsersten einen Freiwilligendienst starten. Ein FSJ oder BFD mit der Dauer von» zwölf Monate kann in den Monaten Juli bis März begonnen werden,» sechs Monate in den Monaten Februar, März, April, September und Oktober begonnen werden. Über 27-Jährige können jederzeit einen Freiwilligendienst beginnen. 5. Das Bewerbungsverfahren 5.1. Es gibt grundsätzliche zwei mögliche Wege, sich zu bewerben. Der Freiwillige bewirbt sich direkt bei einer Einsatzstelle Die Einsatzstelle bittet den Freiwilligen, sich über unsere Homepage online oder schriftlich zu bewerben, mit Nennung der Einsatzstelle und Ansprechpartner. Gleichzeitig möchten wir Sie als Einsatzstelle bitten, uns eine kurze Mail zu senden mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Bewerbers und gewünschten Beginn und Dauer des Einsatzes. Der Freiwillige bewirbt sich beim FSD Nach Eingang der Bewerbung führen wir ein Gespräch mit der/dem BewerberIn und vermitteln einen Vorschlag für eine Einsatzstelle. Sie als Einsatzstelle werden von uns darüber in einer informiert. Als Anlage befindet sich an der Mail ein Formular Rückantwort, über das Sie uns nach erfolgter Vorstellung bzw. Hospitation per Fax oder Mail informieren können, wie Sie sich entschieden haben. 3

4 5.2. Bewerber aus dem Inland Es muss auf jeden Fall ein persönliches Vorstellunggespräch in der Einsatzstelle geführt werden und zusätzlich eine mindestens eintägige Hospitation des zukünftigen Freiwilligen stattfinden. Bewerbungen aus dem europäischen Ausland Es muss auf jeden Fall ein persönliches Vorstellunggespräch in der Einsatzstelle geführt werden Bewerbungen aus dem nichteuropäischen Ausland Die Bearbeitungszeit für das Visum bei den Auslandsbehörden dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate. Deshalb gelten bei uns folgende Bedingungen: Der/die BewerberIn muss sich persönlich in der Einsatzstelle und auch bei uns vorstellen. Das ist nur möglich, wenn sich der/die BewerberIn zur Zeit in Deutschland aufhält und das Visum noch mindestens 5 Monate ab Bewerbungseingang gültig ist. Zudem muss die deutsche Sprache gut beherrscht werden (Deutschkurs mit dem Abschluss B1/B2). Die Einsatzstelle muss eine kostenlose Unterkunft anbieten. 6. Das Vertragsverfahren 6.1. Beim Bundesfreiwilligendienst Der Vertrag im BFD (drei Exemplare) wird den Freiwilligen von uns ausgehändigt. Die Verträge werden vom Freiwilligen unterschrieben und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Alle drei Exemplare werden von Ihnen an uns zurückgesandt. Die Verträge werden dann von uns unterzeichnet und an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschickt. Die Einsatzstelle und die/der Freiwillige erhält ein Original vom Bundesamt zurück. Das Bundesamt benötigt derzeit eine Vorlaufzeit von 15 Werktagen vor Dienstbeginn, das heißt, dass im Idealfall der Vertrag 20 Werktage vor Dienstbeginn (von Einsatzstelle und Freiwilligem unterschrieben) bei uns vorliegen sollte! 6.2. Beim Freiwilligen Sozialen Jahr Der von uns unterschriebene Vertrag im FSJ (drei Exemplare) wird den Freiwilligen von uns ausgehändigt. Die Verträge werden vom Freiwilligen unterschrieben und danach Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Ein Exemplar verbleibt bei Ihnen in der Einsatzstelle, ein anderes geben Sie bitte an die /den Freiwilligen und ein Exemplar senden Sie bitte an uns zurück. 4

5 7. Diese Kosten entstehen Ihnen als Einsatzstelle» Taschengeld und Zuschuss zur Verpflegung Die Einsatzstelle zahlt an die Freiwilligen Taschengeld in Höhe des zulässigen Höchstbetrages für Taschengeld im Freiwilligendienst und einen Zuschuss zur Verpflegung.» Sozialversicherungsbeiträge Des Weiteren müssen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) auf das Taschengeld und den Verpflegungszuschuss abgeführt werden, sowie die Beiträge für die Berufsgenossenschaft (BG)/gesetzliche Unfallversicherung (diese Beiträge richten sich nach den individuellen Konditionen Ihrer BG oder Versicherung) von Ihnen übernommen und abgeführt werden. Wichtig ist, dass im BFD-Vertrag die Höhe des Beitrags für die gesetzliche Sozialversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung angegeben werden muss.» Einsatzstellenpauschale Der FSD erhebt eine Einsatzstellenpauschale, die sich aus der BFD-Kooperationsvereinbarung/ FSJ-Vereinbarung ergibt und direkt an uns abgeführt werden muss. Vom Bund erhalten alle BFD-Einsatzstellen pro Freiwillige/n einen Zuschuss zum Taschengeld und zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von max. 250 für Kindergeldberechtigte. Sowohl im FSJ als auch im BFD wird während der Vertragslaufzeit Kindergeld gezahlt. Sofern Personen das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich der Zuschuss im BFD auf max. 350, da kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Wird eine Unterkunft gestellt, verringert sich das Taschengeld. Bei den BFD-lerInnen über 27 Jahren mit geringerer Wochenstundenzahl verringern sich die Beträge entsprechend. Eine aktuelle tabellarische Übersicht über die Kosten senden wir auf Anfrage zu. 8. Wer bezahlt welche Beträge? Die Beträge Taschengeld und Verpflegung zahlen Sie direkt an die Freiwilligen. Sozialversicherungsbeiträge, BG und Haftpflichtbeiträge werden direkt von Ihnen an die jeweiligen Stellen abgeführt. Die Einsatzstellenpauschale kann im SEPA-Lastschriftverfahren an den FSD abgeführt werden, das Lastschriftformular erhalten Sie mit dem Vertrag. Sollte ein Einzug per Lastschrift nicht möglich sein, bitten wir um Überweisung der Einsatzstellenpauschale auf unser Konto bei der Pax-Bank Köln (IBAN: DE und BIC (SWIFT-Code: GENODED1Pax). Sie erhalten mit den Vertragsunterlagen eine Rechnung für den gesamten Zeitraum. Den Zuschuss für Taschengeld und Sozialversicherung im BFD erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). 5

6 9. Die Begleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle und den FSD Wir wollen eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen, die Sicherheit gibt. Daher beruht die pädagogische Begleitung der Freiwilligen unsererseits auf zwei Standbeinen. 1. die Bildungsseminare 2. den Austausch mit Ihnen und einem eventuellen Besuch vor Ort in der Einsatzstelle, wenn es die Situation erfordert. Zu 1: Die Freiwilligen werden in Kurse aufgeteilt, die während der Dauer ihres Dienstes bestehen bleiben. Nach einem Einführungstag nimmt der Freiwillige im FSJ und BFD im Laufe seines Dienstes an fünfmal fünftägigen Seminaren teil (bei sechs Monaten Dienst drei mal fünf Tage). Die Seminare im FSJ finden alle in unserer Trägerschaft statt. Im BFD findet eins von fünf Seminaren (politische Bildung) nicht in unserer Trägerschaft, sondern in einem Bildungszentrum des Bundes statt. Generell dienen die Seminare der Persönlichkeitsentwicklung, der sozialen und politischen Bildung und der Reflexion der Praxiserfahrungen. Es werden Berufsorientierungsangebote gemacht und Angebote zur religiösen Orientierung gegeben. Sie als Einsatzstelle sind verpflichtet, die Freiwilligen für die Teilnahme an den Bildungstagen freizustellen. Zu 2: Außerhalb der Seminare erfolgen bei besonderem Bedarf (z.b. bei Problemsituationen) Besuche in der Einrichtung durch unsere BildungsreferentInnen. Sie nennen uns eine Fachkraft (Anleiter/in) für die Einführung, Anleitung und Begleitung des/der Freiwilligen in der Einsatzstelle. Für den BFD Ü27 gibt es ein gesondertes Konzept. Die Freiwilligen über 27 Jahre müssen an einer Bildungsveranstaltung von 3 Stunden pro Freiwilligenmonat teilnehmen. Zusätzliche müssen sich die Freiwilligen in einem Jahr drei weitere Zusatzseminartage a 6 Stunden aussuchen. Diese Bildungsangebote werden ebenfalls von uns ausgerichtet. 10. Zeugnis für die Freiwilligen Nach Beendigung des FSJ oder BFD haben die Freiwilligen Anspruch auf ein Zeugnis, das sich auf die Leistung und Führung während der Dienstzeit bezieht und die während des Freiwilligen-dienstes erworbenen Kenntnisse ausweist. In das Zeugnis werden berufsqualifizierende Merkmale des Freiwilligendienstes aufgenommen. Bitte schreiben Sie ein solches Zeugnis auf Ihrem Briefbogen und senden dieses an uns. Wir werden das Zeugnis dann um den Teil der Bildungsarbeit auf unserem Briefbogen ergänzen und dem/der Freiwilligen das Gesamtzeugnis zusenden. 6

7 11. Was bieten wir Ihnen als Einsatzstelle noch» Als neue Einsatzstelle werden Sie zu einer Einführungsveranstaltung eingeladen. Schon länger anerkannte Einsatzstellen können Mitarbeiter/-innen die neu mit den Freiwilligendiensten befasst sind ebenfalls zu den mehrmals im Jahr stattfindenden Einführungsveranstaltungen senden.» Wir veranstalten einmal im Jahr eine Tagung für die Einsatzstellenleiter.» Wir veranstalten regelmäßig Tagungen für Anleiter/-innen, um Erfahrungen auszutauschen, zu informieren und Zielvereinbarungen zu formulieren» Wir stellen den Anleiter/-innen eine Arbeitshilfe Ideen zur Praxisanleitung zur Verfügung.» Wir informieren Sie möglichst zeitnah über aktuelle Änderungen und stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung.» Bei Konflikten in der Einsatzstelle können Sie auf die Unterstützung durch unsere Bildungsreferent/-innen setzen.» Unsere Verwaltungsmitarbeiter/innen und Bildungs- Referent/-innen verfügen über langjährige Erfahrung mit dem FSJ, die dem BFD zugutekommen.» Im Rahmen unseres Bildungsauftrages entwickeln wir uns kontinuierlich konzeptionell weiter und arbeiten an einem guten Qualitätsmanagement.» Sie erhalten alle drei Jahre einen Besuch durch unsere Referentin für Einsatzstellen.» Wichtige Informationen sind auf unserer Homepage in der Rubrik Service/Für Einsatzstellen eingestellt.» Wir machen Werbung für das FSJ und den BFD über unsere Homepage Unsere Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Frau Manuela Markolf ist stets in gutem Kontakt mit der Presse.» Für Ihre Öffentlichkeitsarbeit können Sie Flyer und Plakate bei uns ordern. Sie finden die Auswahl der Flyer/Plakate auf unserer Homepage unter Service, für Einsatzstellen, Öffentlichkeitsarbeit.» Darüber hinaus vertreten wir das FSJ und den BFD in den relevanten Arbeitskreisen. 12. Was Sie tun können, um auf sich aufmerksam zu machen Wir empfehlen Ihnen, auf Ihrer Homepage auf die Möglichkeit, bei Ihnen einen Freiwilligendienst zu leisten, hinzuweisen und einen Link zur Internetseite des FSD zu setzen. Darüber hinaus können Sie Ihre FSJ-/BFD-Plätze in der Stellenbörse des Deutschen Caritasverbandes veröffentlichen. Nach der Anerkennung als BFD-Stelle veröffentlicht das BAFzA Ihre BFD- Plätze automatisch in der Platzbörse auf der Internetseite Ordern Sie bei uns Flyer oder Plakate, ab einer gewissen Menge gerne auch mit Ihrem eigenen Einsatzstellenlogo. 7

8 13. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Für Sie als Einsatzstelle ist unsere Referentin Frau Stefanie Kaule zuständig. Sie erreichen Sie in der Regel mittwochs in der Zeit von 9-12 Uhr unter 0221/ oder per Mail an Bei allen Fragen rund um das Anerkennungsverfahren, die Koopvereinbarung sowie die Terminierung der Einsatzstellenbesuche der Referentin für Einsatzstellen wenden Sie sich an die Verwaltung: Frau Inga Baur 0221 / baur@fsd-koeln.de In Fragen bezüglich des/der Freiwilligen können Sie sich an die/den jeweilige/-n Referent/-in wenden, die/der für Ihre/-n Freiwillige/n zuständig ist. Sie erhalten Namen und Kontaktdaten der/des Bildungsrefrenten/-in zu Beginn des Freiwilligendienstes für Ihre/n Freiwillige/n zugesandt. 14. Weitere Informationsquellen Sie finden weitere Informationen zum FSJ und BFD auf unserer Homepage für Einsatzstellen insbesondere unter der Rubrik Service Weitere Informationen zum BFD finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst werden gefördert vom: 8

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