Datenschutz als rechtlicher Entwicklungsprozess

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutz als rechtlicher Entwicklungsprozess"

Transkript

1 INFORMATION PROTECTION AND BUSSINESS RESSILIANCE Datenschutz als rechtlicher Entwicklungsprozess Herausforderungen der Datenschutzgesetz-Novelle 2010 März 2010 ADVISORY

2 Grundlagen des Datenschutzrechts Historische Entwicklung des Datenschutzgesetzes Wesentliche Entwicklungsschritte des Datenschutzrechts DSG 1978, in Kraft am Erste EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG DSG 2000, in Kraft am Zweite EU-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG Dritte EU-Datenschutzrichtlinie 2006/24/EG DSG-Novelle 2010 logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 2

3 DSG Novelle 2010 Themenbereiche die durch die Novelle unerledigt blieben Verfassungsbestimmungen Ausweitung des Grundschutzes auf allgemein verfügbare Daten Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Streichung der juristischen Person aus dem Anwendungsbereich des DSG Internationaler Datenverkehr Mitarbeiterdatenverarbeitung Datenschutz und Privatsphäre im Internet Bonitätsdaten (aktuelle OGH-Entscheidungen zum Widerspruchsrecht) Geodaten (Street View - Google-Earth, Smart Meetering) logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 3

4 DSG Novelle 2010 Wesentliche Neuerungen durch die Novelle 2010 Regelung zur Videoüberwachung Data Breach Notification Duty Atomisiertes Registrierungsverfahren Stärkung der Datenschutzkommission Geringfügige Erhöhung der Strafen logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 4

5 DSG Novelle 2010 Regelung zur Videoüberwachung Eigener Abschnitt zur Videoüberwachung im Datenschutzgesetz ( 50a bis e DSG 2000) Bisher keine gesonderten Regeln für private Videoüberwachung Daher Rückgriff auf allgemeine Regeln Videoüberwachung im Sinne des 50 a DSG: eine systematische und fortlaufende Feststellung von Ereignissen mittels Bildaufnahmeoder Bildübertragungsgeräten, wenn davon ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person betroffen ist Bis dato stellte die Judikatur der DSG auf eine Identifizierungsabsicht ab Web-Cams, Wetterkamera? logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 5

6 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle Videoüberwachung Vorliegen eines rechtmäßigen Zwecks Schutz des überwachten Objekts oder der überwachten Person Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Keine Verletzung von schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Videoüberwachung im lebenswichtigen Interesse einer Person (Krankenbettüberwachung?) das gefilmte Verhalten lässt den Schluss zu, dass es darauf gerichtet war, öffentlich wahrgenommen zu werden (Demonstranten) der Betroffene hat der Überwachung ausdrücklich zugestimmt Echtzeitwiedergabe Analoge Aufzeichnungen genießen geringeren Grundschutz (keine Meldepflicht) logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 6

7 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle Videoüberwachung Jedenfalls unzulässig Videoüberwachung eines höchstpersönlichen Lebensbereiches o WC, Umkleide [Spindbereich?] Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätte o Bankschalter [Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit?] o Eingangsbereich und Rezeption o Verladestation Abgleich der Videodaten mit anderen Daten o Abgleich biometrischer Daten o Bankomatbehebung? logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 7

8 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle Videoüberwachung Protokollierung, Löschungs- und Kennzeichnungspflicht, Auskunftsrecht Protokollierungspflicht für die Videoüberwachung Aufgezeichnete Daten spätestens nach 72 Stunden zu löschen Videoüberwachung ist in geeigneter Weise zu kennzeichnen (Möglichkeit auszuweichen) Ausnahme der Kennzeichnungspflicht nur bei zulässigen Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden Vorgehensweise bei Verdachtslagen auf kriminelles Verhalten bei Mitarbeitern durch private Ermittler? Neu eingeführt wurde ein speziell für die Videoüberwachung geltendes Auskunftsrecht Übersendung einer Kopie in einem üblichen technischen Format Verfall der Videoanlage bei Übertretung der Bestimmung logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 8

9 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle Videoüberwachung Meldepflicht für Videoüberwachungen Grundsätzliche Meldeplicht an den Datenschutzregister Aufnahme der Überwachung erst nach Vorabgenehmigung durch DSK (eigentlich nicht neu) Ausnahme wenn Videoüberwachungsdaten verschlüsselt sind und einziger Schlüssel bei DSK hinterlegt ist Auswertung soll so nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein Bei Meldung ist Betriebsvereinbarung vorzulegen, wenn Mitarbeiter betroffen ist Keine Meldepflicht bei Echtzeitüberwachung bzw Aufnahme auf analoge Medien (VHS, etc) Auch Videoüberwachungen von Privathäusern sind meldepflichtig (entgegen bisheriger Judikatur) logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 9

10 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle 2010 Data Breach Notification Duty Informationspflicht für Unternehmen bei missbräuchlicher Verwendung von Daten an Betroffene Österreich mit Deutschland Vorreiterrolle Über USA und GB nach Österreich In den USA bereits eigener Wirtschaftszweig Individuelle Anschreiben, Zeitungsinserate, TV-Spots, Hotlines, etc Data Breach Notification Duty gemäß 24 (2a) DSG 2000 Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Daten aus einer seiner Datenanwendungen systematisch und schwerwiegend unrechtmäßig verwendet wurden und den Betroffenen Schaden droht, hat er darüber unverzüglich die Betroffenen in geeigneter Form zu informieren. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Information angesichts der Drohung eines nur geringfügigen Schadens der Betroffenen einerseits oder der Kosten der Information aller Betroffenen andererseits einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 10

11 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle 2010 Data Breach Notification Duty Folgen bei Verletzung der Data Breach Notification Duty? Verwaltungsstrafe nach 52 (2) DSG bis zu EUR ,-- Bewusstes Negieren der Pflicht könnte zivilrechtlich als eigenständige rechtswidrige Handlung gesehen werden, aus dem ein direktes (vorsätzliches) Verschulden abgeleitet werden kann, auch wenn das Unternehmen Opfer war Zivilrechtliche Schadensminimierungspflicht ( 1304 ABGB) auch wenn das Unternehmen nur als Opfer zu qualifizieren ist o Das Unternehmen muss alles unternehmen um den Eintritt oder die Vergrößerung des Schadens für den Betroffenen zu verhindern o Versagung der Deckung durch Versicherer bei Verletzung der Schadensminimierungspflicht o Die Data Breach Notification Duty bietet hier eine gesetzliche Verpflichtung im Sinne eines Schutzgesetztes des 1311 ABGB logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 11

12 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle 2010 Data Breach Notification Duty Liechtenstein: Bank muss deutsche Steuersünder entschädigen Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder offenbar 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" fällte das fürstliche Landgericht in Liechtenstein ein entsprechendes Urteil. Darin heiße es, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Der Datendieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem deutschen Bundesnachrichtendienst verkauft hat. Dadurch war vor zwei Jahren unter anderem Post- Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder aufgeflogen. Selbstanzeige bei Warnung Mehrere deutsche Bundesbürger planen ähnliche Klagen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT-Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist. Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab damit dem Kläger Recht. Das Urteil aus Vaduz sei noch nicht rechtskräftig, die Nachfolgegesellschaft der LGT- Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, habe Berufung angekündigt. logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 12 Quelle:

13 Grundlagen des Datenschutzrechts Wesentliche Neuerungen durch die DSG Novelle 2010 Data Breach Notification Duty Erforderliche Handlungsmaßnahmen Implementierung eines effektiven Informationssicherheitsmanagementsystems Identifizierung besonderer Risikobereiche im Unternehmen Prüfung von Versicherungsbedingungen Sicherstellung einer raschen Reaktion im Anlassfall Entwicklung eines Data Breach Response Plan Einsetzung eines Data Breach Response Teams Durchführung einer Feuerübung o Prozessablauf (Checklisten) o Dokumentation o Kommunikation o Information logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 13

14 INFORMATION PROTECTION AND BUSSINESS RESSILIANCE Datenschutzaudit Der Weg zur Datenschutz-Compliance im Unternehmen März 2010 ADVISORY

15 Datenschutzaudit Inhalt Datenschutzmanagement Managementsystem Richtlinien Datenschutzorganisation Kontrollprozesse Rechtlicher Umgang mit personenbezogenen Daten Anforderungen des DSG Arbeitnehmerdatenschutz ArbeitsVerfG Telekommunikationsgesetz Meldepflichten Dienstleistervertäge. Technische Maßnahmen Zugriffschutz Daten-Verschlüsselung Archivierung Transfer Abgeleitet aus den neuen und bestehenden Anforderungen des DSG sind oben genannte Bereiche die inhaltlichen Schwerpunkte eines Datenschutzaudits. logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 15

16 Datenschutzaudit Modularer Aufbau Vertragswerke Technologie Crossborder Transfers Geschäftsbereiche Produkte Datenschutzassessment Compliance Management Datenschutzmanagement Ein Datenschutzaudit hat unterschiedliche Ausprägungen und kann je nach Risiken und Wünschen eines Kunden ausgerichtet werden. Dabei umfasst das Datenschutzmanagement die Steuerung zahlreicher Teilgebiete. Jedes Teilgebiet für sich kann als einzeln durchzuführendes, maßgeschneidertes Datenschutzaudit behandelt werden. logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 16

17 Datenschutzaudit Kernfragen (1/2) Module Kernfragen Praktische Beispiele Geschäftsbereiche Dürfen Daten erhoben werden? Liegt eine Einwilligung zur Verwendung vor? Dürfen Daten weitergegeben werden? Human Ressource Informationstechnologie Marketing Compliance Management Sind vorhandene interne Kontrollmaßnahmen in der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung konform mit Datenschutzbestimmungen? Wie sind präventive Kontrollmaßnahmen mit dem DSG zu vereinbaren? Wie viel Überwachung ist rechtlich möglich? Dokumentation zu vorhandenen Dokumentation internen Kontrollen der Prozesse Aufbau Prüfung eines der internen Workflows mit Prozessschnittstellen Kontrollsysteme auf und Einhaltung Rollen der Datenschutzbestimmung Vertragswerk e Sind Formen der Einwilligung in Vertragswerken konform mit den rechtlichen Anforderungen? Liegen datenschutzrechtlich zwingende Zustimmungs-erklärungen bzw Vertragswerke vor? Prüfung der AGB auf versteckte Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten Prüfung von Arbeitsverträgen auf Konformität mit dem DSG logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 17

18 Datenschutzaudit Kernfragen (2/2) Module Kernfragen Praktische Beispiele Produkte Welche Produkte verarbeiten personenbezogene Daten? Kann durch ein Datenschutzaudit ein Wettbewerbsvorteil erlangt werden? Software zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten IT-Systeme dessen Einsatz unter die Bestimmungen des DSG fallen Crossborder Transfers Werden personenbezogene Daten ins Ausland transferiert? Sind diese Transfers bedingt durch Outsourcing oder innerhalb eines Konzerns? Handelt es sich um EU-Ausland oder Drittländer? Outsourcing der Buchhaltung in Dokumentation nicht EU-Länder der Prozesse Aufbau Konzernweite eines Workflows Verfügbarkeit mit von Prozessschnittstellen Personaldaten über und Rollen Ländergrenzen hinweg Technologie Ist die Sicherheit der Infrastruktur gegeben? Werden Verschlüsselungspotenziale von Datenbanken und Netzwerken genutzt? Wie ist die Zugangs-, Zugriffs-, und Weitergabekontrolle geregelt? Anwendung von Techniken zur Anonymisierung von personenbezogenen Daten Einsatz geeigneter Verschlüsselungsverfahren zur Übermittlung von Daten logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 18

19 Datenschutzaudit Vorgehen Planung Aufnahme GAP-Analyse Reporting Beratung (optional) Absteckung der Grenzen Definition der Ziele des Datenschutzaudits Interviews und Dokumentenreviews Aufnahme von Daten und Prozesse Analyse der gesammelten Informationen Konzentration auf erkannte Kernrisiken Detaillierte Besprechung und Abstimmung im Vorfeld Darstellung der Risiken Hilfestellungen zur Behebung der Schwachstellen Empfehlung geeigneter Maßnahmen Risikobasierter Ansatz zur Reduktion des Umfangs auf das notwendige Maß Sichtung von Systemen Der Report ist ein wesentliches Ergebnis unserer Arbeit Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 19

20 Datenschutzaudit Leistungsüberblick Sichtung der Datenschutz Richtlinien Ist ein Datenschutzkonzept vorhanden und wirksam? Vollständigkeit des zu steuernden Datenschutzprozesses Interviews mit relevanten Ansprechpartnern Datenschutzbeauftragter Rechtsabteilung Interne Revision Konzentration auf bekannte kritische Punkte Steuerung des Datenschutzes Umgang mit personenbezogenen Daten Zugriffsbeschränkung auf personenbezogene Daten logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 20

21 Datenschutzaudit Zertifizierung - Datenschutzgütesiegel Gütesiegel bescheinigt IT-Produkten (Hardware und Software) und IT-basierten Dienstleistungen (zb webbasierte Dienstleistungen wie Online-Banking) ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften de EU-Datenschutzrechts logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 21

22 Datenschutzaudit Fragen...? logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 22

23 Datenschutzaudit Kontakt Georg Beham, MSc. Manager, Advisory KPMG, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz Tel (732) Fax + 43 (732) gbeham@kpmg.at Mag. Patrik Kutschi Manager, Advisory KPMG, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz Tel (732) Fax + 43 (732) pkutschi@kpmg.at logo are registered trademarks of KPMG International, a Swiss cooperative. 23

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN

Mehr

Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Videoüberwachung DSG 2000

Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Videoüberwachung DSG 2000 Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe Videoüberwachung DSG 2000 Information, 3. Februar 2011 Datenschutzgesetz 1 Videoüberwachung Mit 1. Jänner 2010 ist eine umfassende Novelle zum Datenschutzgesetz

Mehr

Datenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH

Datenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH Österreich Markante Phasen der Entwicklung: Datenschutzgesetz (1978) - Grundrecht auf Datenschutz, Definitionen (Daten, Betroffene, Auftraggeber, Verarbeiter, ), Meldung der Verarbeitung, Auskunftsrecht,

Mehr

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben

Mehr

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano

Mehr

Checkliste zum Datenschutz

Checkliste zum Datenschutz Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt?

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Betriebsrat und Datenschutz 8. Juni 2009 Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Die 3 Säulen S des Schutzes der Privatsphäre re Individualrechtliche Grenzen ABGB,

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015 1 SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB Lasse Junghänel 09.11.2015 2 Positionspapier der Datenschutzkommission Reaktionen der Landesdatenschutzbeauftragten Gemäß Ziffer 7 des Positionspapiers der DSKwerden

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Cloud Computing Security

Cloud Computing Security Cloud Computing Security Wie sicher ist die Wolke? Prof. Dr. Christoph Karg Studiengang Informatik Hochschule Aalen 24.6.2010 SPI Service Modell Prof. Dr. Christoph Karg: Cloud Computing Security 2/14

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Datenschutzaudit DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN. sicher bedarfsgerecht gesetzeskonform

Datenschutzaudit DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN. sicher bedarfsgerecht gesetzeskonform Datenschutzaudit DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN sicher bedarfsgerecht gesetzeskonform Zielgruppe Unser Beratungskonzept ist für die Unternehmensleitungen kleiner und mittelständischer Unternehmen

Mehr

FachInfo Dezember 2012

FachInfo Dezember 2012 FachInfo Dezember 2012 Datenschutz in der Asylsozialhilfe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundsätze des Datenschutzes... 2 2.1 Verhältnismässigkeit...2 2.2 Zweckbindung...2 2.3 Richtigkeit und

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer

Mehr

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931

Mehr

SharePoint - Security

SharePoint - Security SharePoint - Security SharePoint Control Manager Technologien Lösungen Trends Erfahrung Inhalt 1 GRUNDSATZ...3 2 VORGEHENSMODELL UND LÖSUNGSANSATZ...4 3 TECHNISCHES KONZEPT...4 4 COMPLIANCE / REPORTS...4

Mehr

Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik

Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer Übersetzung vorrangig. Inhalt

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen

Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen Direkte Beteiligung der Beschäftigten 65 Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bedeuten. 3.5 Direkte Beteiligung der Beschäftigten Einzelne Vereinbarungen führen

Mehr

Den Durchblick haben. VOLKSBANK BAD MÜNDER eg. Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert

Den Durchblick haben. VOLKSBANK BAD MÜNDER eg. Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert Den Durchblick haben Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert VOLKSBANK BAD MÜNDER eg www.vbbadmuender.de...meine Bank! Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.

Mehr

«Zertifizierter» Datenschutz

«Zertifizierter» Datenschutz «Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame

Mehr

Tag des Datenschutzes

Tag des Datenschutzes Tag des Datenschutzes Datenschutz und Software: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr. Michael Stehmann Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann Studium der Rechtswissenschaft an der Universität

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Sicherheit entspannt Sichere Daten. Sicheres Geschäft. Tipps zur Informationssicherheit für Manager. TÜV SÜD Management Service GmbH

Sicherheit entspannt Sichere Daten. Sicheres Geschäft. Tipps zur Informationssicherheit für Manager. TÜV SÜD Management Service GmbH Sicherheit entspannt Sichere Daten. Sicheres Geschäft. Tipps zur Informationssicherheit für Manager TÜV SÜD Management Service GmbH Sicherheit, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Informationen stehen

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben

Mehr

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

360 - Der Weg zum gläsernen Unternehmen mit QlikView am Beispiel Einkauf

360 - Der Weg zum gläsernen Unternehmen mit QlikView am Beispiel Einkauf 360 - Der Weg zum gläsernen Unternehmen mit QlikView am Beispiel Einkauf Von der Entstehung bis heute 1996 als EDV Beratung Saller gegründet, seit 2010 BI4U GmbH Firmensitz ist Unterschleißheim (bei München)

Mehr

Data Loss Prevention. Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss

Data Loss Prevention. Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss Data Loss Prevention Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss Dr. Lukas Feiler, SSCP Baker & McKenzie Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte TOPICS 1. Gesetzliche Pflichten zur Implementierung

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management Das optionale Modul Product-Lifecycle-Management stellt eine mächtige Ergänzung zum Modul Forschung & Entwicklung dar. Folgende Punkte werden dabei abgedeckt: Definition

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

AMS Alarm Management System

AMS Alarm Management System AMS Alarm Management System AMS ist das Alarm Management System für Mobotix Kamerasysteme. AMS ist speziell für die Verwendung in Einsatzzentralen bei Sicherheitsdiensten oder Werkschutzzentralen vorgesehen.

Mehr

1 Verarbeitung personenbezogener Daten

1 Verarbeitung personenbezogener Daten .WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung RA Mag. Georg Fellner, LL.M. Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH Überblick Einleitung Inhalte des elektronischen Personalakts

Mehr

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder

Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder espbusiness Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder Version 2010-01 / esp business ag Risikomanagement - worum geht es und wer ist davon betroffen? Per 1.1.2008 sind

Mehr

Ablauf Vorstellungsgespräch

Ablauf Vorstellungsgespräch Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr