Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (Stand: Dezember 2016)

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1 Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (Stand: Dezember 2016) Folgende Unterlagen werden bei der Einreichung der Dissertation benötigt: a) Ein frei formuliertes Gesuch um Zulassung zur Prüfung, gerichtet an die Vorsitzende des Promotionsausschusses. Das Anschreiben muss den Titel der Dissertation und die Bezeichnung des Faches (Medizin oder Zahnmedizin), in dem die Promotion angestrebt wird, enthalten. b) Drei gebundene Exemplare der Dissertation.(A 4, einseitig bedruckt) (Buchrücken mit Namen versehen. Vorder- und Rückseite werden nicht bedruckt). In jedes der Exemlare ist eine CD, die die Dissertation als ungeschütztes PDF enthält, einzukleben (entnehmbar). c) Ein Abstract der Dissertation (fünffach) von nicht mehr als einer Seite. Der Abstract ist zu gliedern in Problem, Methode, Ergebnis und Diskussion (siehe Beispiel 1). d) Ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges, der aktuellen Adresse, Telefonnummer und Mailanschrift. e) Das Zeugnis über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums der Medizin oder Zahnmedizin (Approbationsurkunde) in beglaubigter Form. Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung die Approbationsurkunde noch nicht vor, so ist ein Vermerk über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Vorliegens der Urkunde beizufügen. Die Mündliche Prüfung (= Disputation) kann erst dann abgelegt werden, wenn die Approbationsurkunde für Medizin oder Zahnmedizin vorliegt. Die Dissertation kann frühestens 2 Jahre vor der Approbation eingereicht werden. f) Eine Erklärung, dass die Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfe durchgeführt, verfasst und in dieser oder ähnlicher Form noch bei keiner anderen Fakultät oder entsprechenden Einrichtung einer Hochschule eingereicht worden ist. (der Wortlaut muss wörtlich übernommen werden) g) ggf. eine Erklärung gemäß 8 (3) der Promotionsordnung (Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit) und 9 (2), Satz 2) der Promotionsordnung (Einspruch gegen die Teilnahme von Hochschullehrern, promovierten Mitgliedern und Angehörigen sowie angenommene Doktoranden der Abteilung als Zuhörer an der Disputation). h) Eine Kopie des Personalausweises. 1

2 i) Eine unterschriebene Erklärung des Doktorvaters/der Doktormutter, dass die Dissertation mit seinem/ihrem Einverständnis eingereicht wird, sowie die Bestätigung der Teilnahme an der Disputation Ihrer Doktoranden/Doktorandinnen. In Ausnahmefällen kann eine Vertretung gestellt werden. Die mit der Vertretung beauftragte Person muss ein promoviertes Mitglied der Medizinischen Fakultät sein und aus dem entsprechenden Fachbereich kommen. j) Ethikkommission Die Medizinische Fakultät geht davon aus, dass das für Untersuchungen am Menschen notwendige Votum bei der Ethikkommission eingeholt wurde und dieses auf Aufforderung der Prüfungskommission vorgelegt wird. (Informationen: k) Sind die von dem Doktoranden erhobenen Daten Bestandteil einer Publikation (auch bei Koautorenschaft), muss die Publikation bei der Einreichung der Dissertation beigelegt werden (siehe auch Merkblatt zur Abfassung der Dissertation) und auf einem angehefteten Blatt der Betrag des Doktoranden bei der Konzeption, der Erhebung und Analyse der Daten und der Verfassung des Artikels aufgelistet werden (z.b. Konzeption 10%, Erhebung und Analyse der Daten 50%, Verfassung des Artikels 20%). l) Auch bei publikationsbasierten Dissertationen ist eine Auflistung über den eigenständig geleisteten Beitrag zur Publikation (siehe oben) notwendig. Außerdem sind einzureichen: Medline-Ausdruck (Abstract). Impact-Faktor des Journals m) Vorlage des Studienverlaufs-Scheins (diesen stellt das Studierendensekretariat aus) (I) amtliches Führungszeugnis für eine Behörde (nicht älter als 3 Monate), dieses wird direkt an folgende Adresse geschickt: Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Promotionsausschuss Gebäude MA 1/ Bochum 2

3 Beispiel 1 Abstract Müller Heinz Rhythmusstörungen bei Cor pulmonale Problem: Methode: Ergebnis: Diskussion: (Maximal 1Seite DIN A 4, die Schriftgröße kann hierfür 9 oder 10 sein) 3

4 Hinweise zur Bearbeitung der Promotionsverfahren Die Dissertation kann zusammen mit dem Gutachten (verschlossener Umschlag, in 2-facher Ausfertigung) des Doktorvaters eingereicht werden. Der Doktorvater kann einen Korreferenten empfehlen, wenn dieses gleichzeitig mit der Einreichung der Dissertation geschieht. Der vorgeschlagene Korreferent darf jedoch nicht aus demselben Haus kommen. Die Entscheidung über die Benennung des Korreferenten obliegt der Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Ihre eingereichte Dissertation wird von der Vorsitzenden des Promotionsausschusses geprüft und zugelassen. Dann werden vom Erstbetreuer und vom Korreferenten Gutachten eingeholt. Bei Vorlage beider Gutachten werden diese, zusammen mit der Dissertationsschrift, an die Prüfungskommission weitergeleitet. Ein dritter Gutachter wird automatisch angeschrieben, wenn die Noten der beiden Gutachter um zwei Bewertungsstufen divergieren. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind (z.b. die Approbationsurkunde), können Sie zur Disputation eingeladen werden. Nach der mündlichen Prüfung werden die Pflichtexemplare angefertigt. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang der Begutachtung mehrere Monate in Anspruch nimmt. Aus diesem Grunde bitten wir Sie davon abzusehen, sich telefonisch nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Das Promotionsbüro bemüht sich in allen Fällen um eine zügige Bearbeitung. Vorsitzende des Promotionsausschusses: Prof. Dr. med. Doris Koesling Öffnungszeiten: montags und mittwochs donnerstags nach Terminvereinbarung dienstags und freitags Uhr Uhr geschlossen Promotionsbüro Frau Ulrike Eberhardt Tel.: Fax: Frau Heike Derhard für die Anmeldung als Doktorand Tel.: Die Postanschrift lautet: Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Promotionsausschuß Gebäude MA 1/ Bochum 4

5 Abgabe der Pflichtexemplare nach bestandener Prüfung Vor Aushändigung der Promotionsurkunde nach bestandener Disputation sind folgende Pflichtexemplare bei der Tausch- und Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der Ruhr-Universität Bochum abzuliefern: Diei Veröffentlichung der Dissertation (alternativ) a) als vervielfältigtes Manuskript 30 Exemplare b) ungekürzt als Buch (Mindestauflage 30 Stück erforderlich) Verlagsbescheinigung 3 Bücher c) als CD-ROM: 3 gebundene Exemplare und 1 CD, die genauen Angaben hierzu sind bei der Universitätsbibliothek zu erfragen. Alle Exemplare der abgegebenen Kopien müssen der Originalfassung entsprechen, d.h. vollständig sein und sämtliche zur Originalarbeit gehörenden Abbildungen, Tabellen und sonstigen Anlagen unverändert enthalten. Doktoranden und Doktorandinen, die mit einer publikationsbasierten Dissertation promoviert haben, müssen bei der Abgabe der Pflichtexemplare statt der Veröffentlichung nur eine Seite mit einem Hinweis auf die Publikation einbinden. Für die Einreichung der Pflichtexemplare haben Sie sechs Monate Zeit zur Verfügung, bitte bedenken Sie, dass der Titel Dr. med. oder Dr. med. dent. erst getragen werden darf, wenn die Urkunde ausgehändigt wurde. Die Telefon-Nr. der Universitätsbibliothek lautet 0234 /

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