DER 3FACHE VERSICHERUNGSSCHUTZ DER MASTERCARD.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DER 3FACHE VERSICHERUNGSSCHUTZ DER MASTERCARD."

Transkript

1 DER 3FACHE VERSICHERUNGSSCHUTZ DER MASTERCARD. MasterCard. Die Kreditkarte. Auch wenn Sie ihn nicht brauchen, sollten Sie ihn haben.

2 Der 3fache MasterCard- Versicherungsschutz Inhaber der Gold MasterCard und der Business MasterCard genießen 3fachen Versicherungsschutz. MasterCard-Reiseschutz Versicherungsschutz für den Karteninhaber. Vorausse tzung: Besitz der MasterCard. Medizinische Leistungen im Ausland Verlegungstransport zu 100% Heimtransport nach Österreich zu 100% Krankenbesuch ab 5. Krankenhaustag zu 100% Medikamententransport zu 100% Vorschuss bei stationärer Behandlung bis b 5.000, Überführung nach Ableben zu 100% Hilfeleistungen in besonderen Notsituationen Bargeldvorschuss nach Verlust der MasterCard bis b 1.000, Hilfestellung nach Verlust von Reisedokumenten Reiserückruf bis b 300, B1 MasterCard-Versicherungspaket Versicherungsschutz für den Karteninhaber. Vorausse tzung: Verwendung der MasterCard in den letzten drei Monaten. Auslandsreise-Krankenversicherung* Auslandsreise-Krankenversicherung bis b , MasterCard-Versicherungspaket Versicherungsschutz für den Karteninhaber und mitre isende Familienangehörige. Voraussetzung: Verwendung der MasterCard in den letzten drei Monaten. Hilfeleistungen in besonderen Notsituationen Such- und Bergungskosten bis b , Außerplanmäßige Rückreise zu 100% Flugverspätungs-Mehrkostenversicherung bis b 110, Abschleppkosten bis b 220, Reisegepäck-Versicherung Reisegepäck-Versicherung bis b 2.000, Verspätete Gepäckausfolgung bis b 220, Skibruch-Versicherung bis b 220, Reiseunfall-Versicherung* Todesfall b , Dauerinvalidität ab 50% bis b , Reise-Privathaftpflicht-Versicherung Personen- und Sachschäden bis b , C3 MasterCard-Reiseunfall-Versicherung Versicherungsschutz für den Karteninhaber und/oder Familienangehörige. Voraussetzung: Bezahlung einer Auslandsreise / des Mietwagens mit der MasterCard. Reiseunfall-Versicherung* Todesfall b , Dauerinvalidität ab 50% (entsprechend Gliedertaxe) bis b , Bergungs- und Rückholkosten bis b , * Ausnahmen siehe Erläuterungen

3 Dieser Prospekt hat informativen Charakter und stellt nur einen Auszug aus den Allgemeinen Reise-Versicherungsbedingungen für den 3fachen MasterCard-Versicherungsschutz (ERV-RVB GMC 2003) dar, welche Sie auf Wunsch von der Europäischen Reiseversicherung AG erhalten. Er ersetzt mit alles bisher Gedruckte zum Thema»Der 3fache Versicherungsschutz der MasterCard«. Das Service-Center der Europäischen Reiseversicherung AG erreichen Sie unter Tel , Fax oder Voraussetzungen für den Versicherungsschutz und versicherte Personen: Für die unter angeführten Leistungen: Der Besitz einer gültigen Gold MasterCard oder einer Business MasterCard und eines Wohnsitzes in Österreich. Versichert ist der Inhaber / die Inhaberin der Gold Master- Card oder Business MasterCard. Für die unter B1 angeführten Leistungen: Die Verwendung der MasterCard innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (die Jahresgebühr und eine Bargeldbehebung gelten nicht als Verwendung). Versichert ist der Inhaber / die Inhaberin der Gold Master- Card oder Business MasterCard. Für die unter angeführten Leistungen: Die Verwendung der MasterCard innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (die Jahresgebühr und eine Bargeldbehebung gelten nicht als Verwendung). Versichert sind der Inhaber / die Inhaberin der Gold MasterCard oder Business MasterCard und dessen/deren mitreisende Familienangehörige. Für die unter C3 angeführten Leistungen: Die Bezahlung der Fahrtkosten eines öffentlichen Verkehrsmittels oder mindestens 75% einer Pauschalreise sowie die Bezahlung der Mietkosten eines für die Dauer von höchstens 60 Tagen angemieteten Leihwagens zu 100% oder eine schlüssige Handlung des Karteninhabers, dass die Mietkosten zu 100% bezahlt werden. Versichert sind der Inhaber / die Inhaberin der Gold MasterCard oder Business MasterCard und/oder dessen/ deren Familienangehörige. Familienangehörige sind auch versichert, wenn sie nicht in Begleitung des Karteninhabers / der Karteninhaberin reisen. Örtlicher Geltungsbereich Als Reise im Sinne der Bestimmungen für die unter angeführten Leistungen gilt eine Reise ins Ausland. Als Reise im Sinne der Bestimmungen für die unter B1 und angeführten Leistungen gilt das Verlassen des Wohnortes, des Zweitwohnortes oder des Ortes der Arbeitsstätte bis zur Rückkehr dorthin, wenn das Ziel außerhalb eines Bereiches von 20 km ab Ortsgrenze liegt. Fahrten und Ausflüge innerhalb eines Bereiches von 20 km ab Ortsgrenze sowie Fahrten zwischen den vorgenannten Orten sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz gilt wenn nicht anders bestimmt weltweit. Die Medizinischen Leistungen gelten keinesfalls in Österreich und in dem Land, in dem der Versicherte einen ordentlichen Wohnsitz begründet hat oder in dem der Versicherte über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt (siehe Ausland). Die unter C3 angeführten Leistungen gelten im Zuge einer Auslandsreise während der Beförderung einer versicherten Person als Passagier eines Massenverkehrsmittels und auch während des Einund Aussteigens und unmittelbaren Transfers zum Ort der Abfahrt (Bahnhof, Flughafen, Hafen) oder vom Ankunftsbahnhof, Flughafen, Hafen zum Hotel mit Taxi, privatem Fahrzeug o.ä.; der Fahrt im Ausland als Lenker oder Insasse eines für die Dauer von höchstens 60 Tagen angemieteten Mietwagens; des Aufenthalts einer versicherten Person im Ausland unter der Voraussetzung, dass die Fahrtkosten für Hinund Rückfahrt mit der MasterCard bezahlt wurden und der Wohnsitz der versicherten Person in Österreich ist. Zeitlicher Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 90 Tage einer Reise (siehe jedoch Mietwagen). Der Versicherungsschutz endet mit dem Tag, an dem die versicherte Person die Berechtigung zur Verwendung der MasterCard verliert bzw. an dem das Vertragsverhältnis zwischen Europay Austria und dem Inhaber aufgelöst wird; die Gültigkeit der MasterCard abläuft (24 Uhr Ortszeit); der Karteninhaber vom Versicherungsschutz aus diesem Vertrag ausgeschlossen wurde. 4 Dem Versicherungsschutz liegen die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen für die Gold MasterCard (ERV-RVB GMC 2003) zugrunde. Versicherungssummen Die angeführten Versicherungssummen sind gleichzeitig die Höchstentschädigungssummen für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres 5

4 6 für die unter und B1 angeführten Leistungen: pro Inhaber; für die unter angeführten Leistungen: für Inhaber und Mitversicherte gemeinsam; für die unter C3 angeführten Leistungen: pro Versichertem (siehe auch Kollektivdeckung). Die Versicherungssummen werden nicht durch den Besitz zweier oder mehrerer MasterCards erhöht. Alle Versicherungen mit Ausnahme der Reiseunfall-Versicherung im Todesfall und bei Dauerinvalidität gelten Subsidiär. Bezugsberechtigte und Schadenzahlungen Die versicherten Personen können ihre Rechte aus dieser Versicherung gegen die EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG (in der Folge EUROPÄISCHE genannt) mit Ausnahme einer Leistung aus der Reiseunfallversicherung selbstständig, ohne Zustimmung von Europay Austria, geltend machen. Aus der Reiseunfall-Versicherung werden Leistungen aus dem Titel der dauernden Invalidität an den Versicherten ausbezahlt. Bezugsberechtigt hinsichtlich der Todesfallleistungen sind die Erben des Versicherten nach Maßgabe des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung. Für offene Forderungen aus der Kartenverwendung hat Europay Austria über den aushaftenden Betrag ein Zurückbehaltungsrecht. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Ereignisse (auszugsweise Aufzählung), die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden bzw. für den Versicherten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind (z.b. bei Drogen- oder Alkoholkonsum); beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist; mit Kriegsereignissen jeder Art, Revolution, feindlicher Besetzung zusammenhängen; durch Gewaltanwendung anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen, sofern der Versicherte aktiv daran teilnimmt; Folgen von radioaktiver Strahlung oder Einfluss ionisierender Strahlen darstellen; durch Selbstmord oder Selbstmordversuche des Versicherten ausgelöst werden; bei Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene oder unerforschte Gebiete eintreten; bei der Benutzung von Paragleitern, Drachenfliegern und Hängegleitern, bei Fallschirmabsprüngen, bei der Ausübung von Rafting oder Bungeejumping, bei der Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten entstehen; sich aus der Teilnahme an offiziellen (Sport-)Wettkämpfen/ Training ergeben; durch Ausübung einer beruflichen manuellen Arbeit (Durchführung und Überwachung) entstehen. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen und Krankheiten des Nervensystems. Erläuterungen (alphabetisch) Ableben: siehe Überführung nach Ableben. Abschleppkosten: Bis zu einem Höchstbetrag von b 220, werden die Kosten der Bergung und des Abtransportes eines auf den Inhaber oder Familienangehörigen zugelassenen Pkw oder Motorrades bis zur nächsten Vertragswerkstätte ersetzt, sofern der Inhaber oder ein Familienangehöriger Lenker des Kfz war und die Fahrt aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht unmittelbar fortgesetzt werden kann. Ausland: Als Ausland gilt keinesfalls Österreich und jenes Land, in dem ein wenn auch nur vorübergehender Wohnsitz besteht. Auslandsreise-Krankenversicherung: Der Versicherungsschutz gilt nur für den Inhaber und nur im Ausland. Der Versicherungsschutz gilt auch nicht in einem Land, in dem der Versicherte über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt. Es werden die stationären oder ambulanten Behandlungskosten infolge plötzlicher Erkrankung oder Unfall bis b , übernommen. Werden vom Versicherten keine Leistungen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beantragt oder von dieser übernommen, hat der Versicherte einen Selbstbehalt von 10%, mindestens b 75, zu tragen. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung und Unfallfolgen oder Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden oder behandlungsbedürftig gewesen sind, beträgt die Deckungssumme für die Medizinischen Leistungen (aus der Auslandsreise-Krankenversicherung) insgesamt maximal b ,. Wichtig: Bei einem Krankenhausaufenthalt ab drei Tagen ist die Notrufnummer der EUROPÄISCHEN ehestmöglich zu kontaktieren. Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige B1 7

5 Nicht erstattet werden Kosten u.a. für: Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (Kuren); konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen; Beistellung von Heilbehelfen (z.b. Brillen, Einlagen, Prothesen); Entbindungen und Schwangerschaftsunterbrechungen; Impfungen, ärztliche Gutachten und Atteste; Kontrolluntersuchungen und Nachbehandlungen; Sonderleistungen im Krankenhaus wie Sonderklasse, Gebühren für Telefon/ TV usw. Außerplanmäßige Rückreise nach Österreich: Wenn eine gebuchte Rückreise nicht angetreten werden kann, weil dem Inhaber und/oder mitreisenden Familienangehörigen, aufgrund eines gemäß den Medizinischen Leistungen versicherten Ereignisses, ein mindestens 5-tägiger Spitalsaufenthalt entweder im Ausland oder zu Hause bevorsteht; der Inhaber und/oder dessen mitreisender Ehegatte (Lebensgefährte und/oder Kind[er]) nach Österreich zurückreisen muss, weil sein Ehepartner (Lebensgefährte) oder naher Verwandter (Eltern, Kinder oder Geschwister) unerwartet schwer erkrankt ist, einen schweren Unfall erlitten hat oder verstorben ist. Es werden bei Nichtverwendbarkeit des ursprünglichen Rückfahrtickets die angefallenen Mehrkosten (in der jeweils günstigsten Tarifklasse) für die außerplanmäßige Rückreise der betroffenen Person(en) ersetzt. Rückholkosten sind jene Kosten, die für die Rückholung einer bei einem Unfall verstorbenen Person zu ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort entstehen; die im Falle einer medizinischen Notwendigkeit entstehen, um den Versicherten vom Unfallort in ein österreichisches Krankenhaus zu bringen, insbesondere in unfallchirurgischen Notfällen, die eine Spezialbehandlung erfordern, sowie in Fällen, in denen ein stationärer Spitalsaufenthalt notwendig ist, der voraussichtlich die Dauer von vier Wochen überschreitet; die zur Verhinderung einer Defektheilung notwendig sind, insbesondere, wenn der Standard der medizinischen Versorgung desjenigen Landes, in dem das versicherte Ereignis geschah, nicht dem Standard der österreichischen medizinischen Versorgung entspricht. Bezahlung der Reise/Fahrtkosten Leistungen C3 : Für die Reiseunfall-Versicherung ist die vollständige Bezahlung der Fahrtkosten einer Auslandsreise mit der Master- Card Voraussetzung. Ist der Fahrpreis in einem Reisearrangement enthalten, müssen mindestens 75 Prozent des gesamten Pauschalpreises mit der MasterCard bezahlt werden. Bei Benutzung eines Mietwagens wird durch schlüssiges Handeln (vertragliche Vereinbarung, die Mietkosten mit der MasterCard zu bezahlen) der Versicherungsschutz für die Reiseunfall-Versicherung begründet. Dauerinvalidität: siehe Reiseunfall-Versicherung. C3 Bargeldvorschuss (nach Verlust der MasterCard): In jenen Fällen, wo eine Serviceleistung durch das Ersatzkarten- und Bargeldservice-Programm vom MasterCard Global Service nicht verfügbar ist, stellt die EURO- PÄISCHE dem Inhaber in einer Notsituation wegen eines der Polizei bzw. Europay Austria gemeldeten Verlustes oder Diebstahls der MasterCard einen Vorschuss bis b 1.000, zur Verfügung. Der verauslagte Betrag ist binnen eines Monats nach Ende der Reise an die EURO- PÄISCHE zurückzuzahlen. Bergungs- und Rückholkosten nach einem Unfall aus dem Leistungsteil C3: Bei Unfällen im Rahmen der versicherten Risiken in der Reiseunfall-Versicherung werden die nachgewiesenen Bergungs- und Rückholkosten bis zur Versicherungssumme von b , Subsidiär ersetzt. Erstes Risiko: bedeutet, dass der Versicherer bei der Schadensregulierung in der Reisegepäck-Versicherung auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, d.h., ersetzt werden die versicherten Gegenstände zum Zeitwert bis zu einer Versicherungssumme von b 2.000,, auch wenn der Gesamtwert des Reisegepäcks diese Versicherungssumme übersteigt. Familienangehörige: Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten (gleiche Meldeadresse seit mindestens sechs Monaten) und deren im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Flugverspätungs-Mehrkostenversicherung: Ersetzt werden je Versicherungsfall die Mehrkosten für den persönlichen Bedarf bis zu einem Höchstbetrag von b 110,, maximal b 330, pro Kalenderjahr bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden; bei Versäumen eines Anschlussfluges aufgrund einer Flugverspätung; bei Versäumen eines Fluges aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als einer Stunde. Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten für die Suche nach dem Versicherten und seines Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder in das dem Unfallort nächstgelegene Spital, wenn der Versicherte nach einem Unfall verletzt oder tot geborgen werden muss. Siehe auch Such- und Bergungskosten. 8 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige 9

6 10 Der Sachverhalt ist von der Fluglinie zu bestätigen, die Mehrkosten müssen durch Belege nachgewiesen werden. Als Mehrkosten gelten: Kosten für Nächtigung und Verpflegung, Reisekosten zu einem anderen Flughafen, Telefon-, Faxkosten. Gepäck-Versicherung: siehe Reisegepäck-Versicherung. Gepäckausfolgung: siehe Verspätete Gepäckausfolgung. Gruppenreise: Versicherungsschutz in der Reiseunfall-Versicherung aus dem Leistungsteil C3 liegt auch dann vor, wenn ein Karteninhaber in Vertretung für einen oder mehrere MasterCard-Inhaber die Reisepapiere besorgt und die Fahrkarten mit seiner MasterCard bezahlt. Haftpflicht-Versicherung: siehe Reise-Privathaftpflicht- Versicherung. Heimtransport nach Österreich: Falls eine adäquate Behandlung im Ausland nicht möglich und die medizinische Notwendigkeit für einen Krankenrücktransport nach Österreich gegeben ist, erfolgt der Rücktransport mit einem geeigneten Transportmittel (Bus, Bahn, Rettungsauto, Flugzeug oder in besonderen Fällen mittels Notarztjets) in ein dem Wohnort in Österreich nahe gelegenes Krankenhaus. Nach mindestens dreitägigem Krankenhausaufenthalt auf Kundenwunsch zum ehestmöglichen Zeitpunkt, auch ohne medizinische Notwendigkeit, erforderlichenfalls mit Arztbegleitung. Der Transport hat auf die wirtschaftlichste Art und Weise zu erfolgen. Falls die Rückreise nach einer stationären Behandlung im Ausland mit dem vorhandenen Rückreiseticket nicht möglich ist, werden die entstandenen Mehrkosten nach Österreich mit einem Linienflugzeug oder einem anderen geeigneten Verkehrsmittel übernommen. Siehe auch: Medizinische Leistungen. Hilfestellung nach Verlust von Reisedokumenten: Bei Verlust/Diebstahl von Dokumenten, die für die Reise erforderlich sind, ist die EUROPÄISCHE bei der Ersatzbeschaffung behilflich. Invalidität: siehe Reiseunfall-Versicherung. Kinder: Bei Tod von Kindern durch Reiseunfall (Leistung und C3 ) vor dem 15. Geburtstag werden nur die angemessenen Begräbniskosten ersetzt. Siehe auch Familienangehörige. Kollektivdeckung: Benützen mehrere durch diesen Gruppenvertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug oder befinden sich solche Personen in einer anderen gemeinsamen Gefahr, so beträgt bei einem gemeinsamen Unfallereignis die Höchstentschädigung in der Reiseunfall- Versicherung für alle betroffenen Personen aus dem Leistungsteil b , und aus dem Leistungsteil C3 b ,. Überschreitet die Summe der Ansprüche diesen Betrag, so wird die Leistung für jeden einzelnen Versicherten im Verhältnis der Summe der Einzelansprüche zu diesem Betrag gekürzt. Krankenbesuch: Dauert ein Auslands-Krankenhausaufenthalt des Karteninhabers länger als fünf Tage, organisiert die EUROPÄISCHE einem Verwandten oder einer anderen vom Karteninhaber genannten Person eine Hinund Rückfahrt (bei Flug maximal Touristenklasse), um den Karteninhaber zu besuchen, und übernimmt die anfallenden Kosten der Reisetickets. Krankenversicherung: siehe Auslandsreise-Krankenversicherung. Lebensgefährte: siehe Familienangehörige. Massenverkehrsmittel: Als Massenverkehrsmittel gelten Fahrzeuge, die fahrplanmäßig zur Beförderung einer Vielzahl von Personen zu Lande (z.b. Bahn, Bus), zu Wasser (z.b. Schiff) oder in der Luft (Flugzeuge) bestimmt sind und vom Versicherten als Fahrgast (Passagier) benützt werden. Von Reiseveranstaltern durchgeführte Charterflüge sowie Shuttle-Dienste gelten als Beförderung mittels Massenverkehrsmittel. Vom Versicherten gecharterte Fahrzeuge zur Durchführung eines individuellen Beförderungsauftrages im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse des Versicherten sowie Taxis gelten nicht als Massenverkehrsmittel. Medikamententransport: Die EUROPÄISCHE ersetzt die nachgewiesenen Kosten für einen medizinisch dringend notwendigen Medikamenten- und Serentransport vom nächstgelegenen Depot. Medizinische Leistungen: Diese inkludieren für den Karteninhaber Verlegungstransport, Heimtransport nach Österreich, Krankenbesuch, Medikamententransport, Auslandsreise-Krankenversicherung, Vorschuss bei stationärer Behandlung und Überführung nach Ableben. Für die Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung hat der Inhaber oder eine ihn vertretende Person vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt mit der Europäische Reiseversicherung AG 1090 Wien, Augasse 5 7, Notruftelefon Kontakt aufzunehmen. Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige 11

7 Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name des Inhabers, Nummer und Gültigkeitsdauer der MasterCard, Aufenthaltsort und Telefonnummer, unter der man erreicht werden kann, sowie eine kurze Beschreibung der Notsituation und der erwarteten Hilfsmaßnahmen. Ist ein Transport zu organisieren, müssen auch Name, Adresse und Telefonnummer des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses, in dem sich der Inhaber befindet, bekannt gegeben werden. Die behandelnden Ärzte sind gegebenenfalls von der Schweigepflicht zu entbinden. Wichtig: Nur unter der Voraussetzung, dass die EURO- PÄISCHE oder die von ihr beauftragte Organisation die Abwicklung durchführt, sind die angeführten Leistungen gedeckt. Ohne deren vorheriges Einverständnis erfolgt keine Erstattung von Aufwendungen. Reisegepäck-Versicherung: Versichert ist das gesamte auf die Reise mitgenommene Reisegepäck des Inhabers und der Mitversicherten. Die Versicherungssumme beträgt b 2.000, auf Erstes Risiko (kein Einwand wegen Unterversicherung) für das Reisegepäck während des Transportes oder Aufenthalts. Nur unter folgenden Voraussetzungen sind versichert: Technische Geräte aller Art samt Zubehör (z.b. Foto-, Film-, Videogeräte, optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefon), Sportgeräte (Surfbretter, Ski etc.), Schmucksachen, Uhren und Pelze, wenn sie in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt, mitgeführt und beaufsichtigt werden, sodass deren Wegnahme durch Dritte ohne Überwindung eines Hindernisses nicht möglich ist; einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind; sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen und versperrten Raum befinden und alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Safe, Schränke etc.) genutzt werden; bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden. 12 Mehrkostenversicherung: siehe Flugverspätungs-Mehrkostenversicherung. Mietwagen: Als Mietwagen gelten ausschließlich mehrspurige (vierrädrige) Kraftfahrzeuge, die vom Versicherten bei einem gewerblich berechtigten Fahrzeugvermieter für den privaten Personentransport angemietet werden. Nicht als Mietwagen gelten Fahrzeuge, die für die Dauer von mehr als 60 Tagen angemietet werden, bzw. Leasingfahrzeuge. Notsituation: Für Hilfeleistung in Notsituationen steht Ihnen die Notrufzentrale der EUROPÄISCHEN rund um die Uhr zur Verfügung: Passagier: ist der Benützer eines Massenverkehrsmittels, der im rechtmäßigen Besitz eines gültigen, zur Teilnahme an der betreffenden Fahrt berechtigenden Fahrausweises ist. Pauschalreisen: Als Pauschalreise gilt ein Angebot von mehreren touristischen Leistungen (z.b. Flug und Hotelaufenthalt). Personenschaden: siehe Reise-Privathaftpflicht-Versicherung. Privathaftpflicht-Versicherung: siehe Reise-Privathaftpflicht-Versicherung. Technische Geräte aller Art samt Zubehör (siehe oben), wenn sie in ordnungsgemäß versperrten Behältnissen (sofern möglich und zumutbar) einem Transportunternehmen übergeben sind. Für Schmuck, Uhren und Pelze besteht in Gewahrsam eines Transportunternehmens kein Versicherungsschutz. Bis insgesamt b 220, werden Gebühren für die Wiederbeschaffung von für diese Reise benötigten Dokumenten (z.b. Reisepass, Personalausweis, Visum, Führerschein, Zulassungsschein) ersetzt vorausgesetzt, diese Gebühren sind aufgrund eines Versicherungsfalles aufzuwenden. Nicht versichert sind: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- und Liebhaberwert sowie Übersiedlungsgut; Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (dazu zählen auch Fallschirme, Hängegleiter, Flugdrachen, Eissegler und Fahrräder) sowie deren Zubehör, Ersatzteile und Sonderausstattungen; Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, wie Handelswaren, Musterkollektionen, Werkzeuge, Instrumente und tragbare Personalcomputer jeder Art. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen (Anhängern): Kein Versicherungsschutz besteht für technische Geräte aller Art samt Zubehör, Schmucksachen, Uhren und Pelze sowie die vorher erwähnten nicht versicherten Gegenstände. Für andere Gegenstände besteht Versicherungsschutz, wenn sie sich in einem durch Metall, Hartkunststoff oder Glas fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten, versperrten Innen- oder Kofferraum befinden und alle Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige 13

8 vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (z.b. Extrasperrung des Kofferraumes bei Zentralverriegelung) genutzt worden sind (das heißt u.a. kein Versicherungsschutz für auf Dachträgern o.ä. verwahrtes Reisegepäck sowie in Cabrios oder anderen Fahrzeugen mit Stoffdach); sie müssen im Kofferraum verwahrt werden, wenn ein solcher vorhanden und die Aufbewahrung darin möglich ist, ansonsten müssen sie von außen nicht einsehbar verwahrt werden; sie in einem versperrten, am Kfz montierten Behältnis aus Metall oder Hartkunststoff aufbewahrt werden oder sich auf einem versperrten, unbefugt nicht ohne Gewaltanwendung abnehmbaren Dachträger befinden; ihre Verwahrung in der Unterkunft oder Gepäckaufbewahrung nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist, das Kraftfahrzeug (der Anhänger) nachweislich nicht länger als zwölf Stunden abgestellt und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt gewesen sind. Versicherungsschutz beim Zelten und Campieren: Versicherungsschutz besteht während des Zeltens und Campierens auf einem offiziellen, von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten und anerkannten Campingplatz. Für technische Geräte aller Art samt Zubehör, Sportgeräte, Schmucksachen, Uhren und Pelze besteht Versicherungsschutz, wenn sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben werden. Ausschlüsse: Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Abnutzung, Verschleiß, mangelhafte Verpackung oder mangelhaften Verschluss der versicherten Gegenstände entstehen; durch Selbstverschulden, Vergessen, Liegenlassen, Verlieren, Verlegen, Fallen-, Hängen-, Stehenlassen, mangelhafte Verwahrung oder mangelhafte Beaufsichtigung verursacht werden; bei Benützung von Sportgeräten (Fahrrädern, Surfbrettern etc.) an diesen eintreten (siehe jedoch Skibruch- Versicherung); eine Folge von Versicherungsfällen darstellen (z.b. Schlossänderungskosten bei Verlust eines Schlüssels). Verhalten im Schadensfall: Bei Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks ist entweder sofort Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizei- oder Gendarmerie-Dienststelle zu erstatten, ein Protokoll über das Ausmaß des Schadens (Liste der gestohlenen Gegenstände) aufnehmen zu lassen und eine Anzeigebestätigung (oder Kopie des Protokolls) zu verlangen; oder eine Bestätigung des Beförderungsbetriebes zu besorgen; weiters sind Schadensersatzansprüche gegen Dritte wie z.b. Bahn, Post, Fluglinie, Schifffahrtslinie, Beherbergungsbetrieb etc. zu wahren. Schadensformulare erhalten Sie auf Wunsch direkt vom Service Center der Europäischen Reiseversicherung AG oder über die Internetseite Schadensmeldungen reichen Sie bitte gemeinsam mit allen Unterlagen (einschließlich Rechnungsbelegen) bei der Europäischen Reiseversicherung AG ein. Reise-Krankenversicherung: siehe Auslandsreise-Krankenversicherung. Reise-Privathaftpflicht-Versicherung: Deckungssumme bis b , pauschal für Personen-, Sach- und Mietschäden (Beschädigung von vorübergehend zu Wohnzwecken und sonstigen privaten Zwecken für die Höchstdauer von 90 Tagen gemieteten Gebäuden und Räumen, wobei Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung sowie Schäden an Heizungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten ausgeschlossen sind). Es sind alle Vorkehrungen zu veranlassen, die zur Aufklärung des Tatbestandes, Beweissicherung und Minderung des Schadens beitragen. Es ist jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht hat, jeder Anspruch, der tatsächlich erhoben wird, jede gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme der EUROPÄISCHEN zu melden. Der Entscheidung des Versicherers über die Haftpflichtfrage ist nicht vorzugreifen, insbesondere durch Anerkennung oder Befriedigung der Ansprüche des Geschädigten, da dadurch der Versicherungsschutz gefährdet wird. Schäden, die durch die Haltung und Verwendung eines Kraftfahrzeuges, eines Segel- oder Motorbootes, eines Flugzeuges verursacht werden, sind generell von der Reisehaftpflichtversicherung ausgeschlossen wie auch die Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit. 14 Höhe der Entschädigungssummen für Reisegepäck: Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme für zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände den Zeitwert; für beschädigte reparaturfähige Gegenstände die notwendigen Reparaturen, höchstens jedoch den Zeitwert; für Film-, Ton-, Datenträger und dgl. den Materialwert. Reiserückruf: Erfolgt wegen eines der unter Außerplanmäßige Rückreise nach Österreich erwähnten Gründe ein Reiserückruf durch eine entsprechende Organisation wie z.b. ÖAMTC, ARBÖ, Rundfunk etc., so werden die notwendigen Kosten bis b 300, ersetzt. Reiseunfall-Versicherung aus dem Leistungsteil : für den MasterCard-Inhaber und dessen mitreisende Familienangehörige. Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige 15

9 C3 Versicherungssumme b , (Ausnahme Kinder) für den Todesfall oder b , für den Fall der dauernden Invalidität von 50 % oder mehr gemäß der in den ERV-RVB GMC 2003 verzeichneten Gliedertaxe (siehe auch Kollektivdeckung). Reiseunfall-Versicherung aus dem Leistungsteil C3 : Für den MasterCard-Inhaber und dessen mitreisende oder allein reisende Familienangehörige bei Bezahlung einer Auslandsreise mit der MasterCard und Antritt der Reise mit einem Massenverkehrsmittel: Versicherungssumme b , (Ausnahme Kinder) bei einem Unfall während der Benützung eines Massenverkehrsmittels oder eines Transfers im Rahmen einer Auslandsreise sowie während des Aufenthaltes im Ausland: Für den Todesfall: 100 % der vorgenannten Versicherungssummen (Ausnahme Todesfall von Kindern vor dem 15. Geburtstag). grund vertraglicher Verpflichtungen zu erbringen hat. Siehe auch Versicherungssummen. Such- und Bergungskosten aus dem Leistungsteil : Es werden Such- und Bergungskosten bis b , für die nachgewiesenen Kosten für die Suche nach dem Versicherten und seinen Transport bis zur nächsten befahrbaren Straße oder in das dem Unfallort nächstgelegene Spital ersetzt, wenn der Versicherte verletzt oder tot geborgen werden muss, weil er einen Unfall erlitten hat oder (auch unverletzt) in Berg- oder Wassernot geraten ist. Todesfall: siehe Reiseunfall-Versicherung, Überführung nach Ableben. Transfers: sind die direkten Hin- und Rückfahrten vom Wohnort zum Abfahrtsort des gebuchten und mit der MasterCard bezahlten Massenverkehrsmittels sowie vom Ankunftsort zum Hotel mittels Taxi, Privat-Pkw o.ä. 16 Für den Fall der dauernden Invalidität von mindestens 50%: die dem Grad der Invalidität (gemäß der in den ERV-RVB GMC 2003 verzeichneten Gliedertaxe) entsprechende Versicherungssumme. Wichtig: Ein Unfall ist unverzüglich, ein Todesfall innerhalb von drei Tagen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist schriftlich zu melden. Die Verletzung der Meldepflicht kann bei Verschulden die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben. Sachschaden: siehe Reise-Privathaftpflicht-Versicherung. Schadensfall: siehe Verhalten im Schadensfall (Reisegepäck) sowie Notsituation. Skibruch-Versicherung: Versichert ist der Bruch von Skibobs, Skiern und Snowboards einschließlich Bindung und Stöcken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mit einem Höchstbetrag von b 220,. Kosten für Mietskier infolge Skibruchs werden ebenfalls bis b 220, ersetzt. Längsrisse, Leimlösungen und Stauchungen sind von der Versicherung ausgeschlossen. Schäden an Kanten, Lack und Belag werden nur als Folge von Skibruch ersetzt. Sonderrückreise nach Österreich: siehe Außerplanmäßige Rückreise. Subsidiär: bedeutet, dass ein Ersatz der Kosten nur dann erfolgt, soweit nicht Ersatz von anderer Seite (z.b. Sozialversicherung oder privater Versicherung) zu leisten ist und soweit nicht eine andere Organisation Leistungen auf- Überführung nach Ableben: Im Falle des Todes des Karteninhabers während einer Auslandsreise veranlasst die EUROPÄISCHE die notwendigen Maßnahmen für die Rückführung des Verstorbenen zur Begräbnisstätte in Österreich und übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Unfallversicherung: siehe Reiseunfall-Versicherung. Verlegungstransport: Bei unfallbedingter Körperverletzung oder plötzlicher Erkrankung, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordert, übernimmt die EUROPÄISCHE zu 100 % die Kosten für den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. bei medizinischer Veranlassung die Verlegung in ein besser geeignetes Krankenhaus im Ausland. Verlust von Reisedokumenten: siehe Hilfestellung und Kostenersatz nach Verlust von Reisedokumenten. Versicherungssummen: Die Versicherungssummen werden nicht durch den Besitz zweier oder mehrerer Master- Cards erhöht. Alle Versicherungen, mit Ausnahme der Reiseunfall-Versicherung, gelten Subsidiär. Verspätete Gepäckausfolgung: Bei einer Verzögerung der Auslieferung des Reisegepäcks am Reiseziel im Ausland, deren Voraussetzungen und Folgen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens festgestellt sein müssen, werden die hierdurch notwendigen Auslagen für erforderliche Ersatzgegenstände des persönlichen Reisebedarfs bis zu b 220, ersetzt. Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige 17

10 Vorschuss bei stationärer Behandlung: Die EUROPÄISCHE stellt dem Inhaber bei dringenden stationären Behandlungen für den Fall, dass vom Spital die MasterCard nicht als Zahlungsmittel akzeptiert wird, einen Vorschuss bis b 5.000, zur Verfügung. Der verauslagte Betrag ist binnen eines Monats nach Ende der Reise zurückzuzahlen, falls die Krankenhauskosten nicht aus diesem Vertrag gedeckt sind. Vorschuss nach Verlust der MasterCard: siehe Bargeldvorschuss. Wohnsitz: Als Wohnsitz gilt jede amtlich registrierte Meldeadresse. Verlagert sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses an einen neuen Ort, wird damit ein neuer Wohnsitz begründet (Wohnsitzwechsel). Im Zweifel gilt ab einer Aufenthaltsdauer von länger als 90 Tagen der neue Aufenthaltsort als Wohnort. Für Hilfeleistung in Notsituationen steht Ihnen der Notruf der Europäischen Reiseversicherung AG von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung: Notruf: Fragen zum Versicherungsschutz vor der Reise beantwortet Ihnen gerne das Service Center der Europäischen Reiseversicherung AG Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Service Center: Tel Fax info@europaeische.at Version 1/

11 Demner, Merlicek & Bergmann

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2 Inhaltsverzeichnis 1. Verantwortung der Kreditkarteninhaberin/des Kreditkarteninhabers... 2 1.1. Kontrolle der Monatsabrechnungen von card complete... 2 1.2. Kartenverlust/-diebstahl... 2 2. Allgemeine

Mehr

Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung für den Inhaber bis EUR 500.000, - -

Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante und stationäre Behandlung für den Inhaber bis EUR 500.000, - - Inhaber der PayLife Gold Karte genießen 3-fachen Reiseschutz Versicherte Personen Voraussetzung für den Versicherungsschutz Leistungsteile Inhaber Familienangehörige mitreisend getrennt reisend Besitz

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09

AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09 AIRBERLIN Reiseversicherung Winter 08/09 Reiserücktritts-Versicherung REISEPREIS BIS PRAEMIE - 200 EURO 8 EURO - 300 EURO 11 EURO - 400 EURO 13 EURO - 600 EURO 18 EURO - 800 EURO 25 EURO - 1000 EURO 29

Mehr

Schiffsurlaub. Versicherung

Schiffsurlaub. Versicherung Versicherung Schiffsurlaub Reise- und Reiserücktrittskosten-Versicherung speziell für den Wassersporturlaub Folgeschadenversicherung/Kautionssumme Zuverlässige und schnelle Hilfe durch die ANWB- Notrufzentrale

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

M e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen

M e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen M e r k b l a t t Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen I. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Jede Tour ein Abenteuer!

Jede Tour ein Abenteuer! Jede Tour ein Abenteuer! Die private Tretradversicherung Bund Deutscher Radfahrer e.v. Unfallversicherung Gegenstand der Versicherung Die Versicherungskammer Bayern gewährt Versicherungsschutz gegenüber

Mehr

UNFALLVERSICHERUNG 33

UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG WAS IST DAS? Jährlich passieren in Österreich rund 830.000 Unfälle (Quelle: KfV), davon enden fast 9.000 in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Nummer der Bedarfsgemeinschaft:

Nummer der Bedarfsgemeinschaft: UNFALL-FRAGEBOGEN ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH SGB II Zuständige Stelle/Behörde Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Falls Ihnen Leistungen als Folge einer Schädigung durch

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG

Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG Wie jedes Jahr möchten wir unseren Mitgliedern auch für 2013 die ASKÖ Sportunfallversicherung zu gewohnt guten Konditionen anbieten. Stammversicherung Die Stammversicherung

Mehr

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung

Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim

Mehr

MasterCard Gold. MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz.

MasterCard Gold. MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz. MasterCard Gold MasterCard Gold Die Kreditkarte mit Versicherungsschutz. Darfs ein bisschen mehr sein? Mehr Service, mehr Versicherungsschutz und mehr Leistungen? Dann haben wir das Richtige für Sie: die

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen

Mehr

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV)

Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV) Jahresschutz weltweit für beliebig viele Reisen (VB-JRV 2007 RS und VB-JRV 2007 KV) UNSERE LEISTUNGEN JAHRES-SCHUTZ PLATIN 1. REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV) Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Familienangehörigen Kontakt mit ihrem Heimatkonsulat aufnehmen, da dieses nicht nur mit den Gewohnheiten und Gebräuchen des Landes sondern auch mit allen den Rückführungsprozess

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten 3-fach R eiseschu tz inklusive Ihre Allround-Versorgung für alle Lebenslagen: Der ideale Begleiter beim Shoppen, zu Hause, im

Mehr

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung

Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Versicherungsnummer Schadensnummer Bitte zurückschicken an: Union Reiseversicherung AG Reiseservice 66099 Saarbrücken Frage: Antwort: 1. Geben Sie bitte

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard

Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard Oberbank. Nicht wie jede Bank. Reiseschutz für InhaberInnen der Oberbank MasterCard Mit der Oberbank MasterCard genießen Sie nicht nur die Annehmlichkeiten

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM Produktinformationsblatt KV Premium Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife Gold Karten 3-fach R eiseschu tz inklusive Ihre Allround-Versorgung für alle Lebenslagen: Der ideale Begleiter beim Shoppen, zu Hause, im

Mehr

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige

Mehr

Vaudoise Assistance Stets für Sie da. 0800 811 911 +41 21 618 88 88 Ein kostenloser Service für sofortige Hilfe

Vaudoise Assistance Stets für Sie da. 0800 811 911 +41 21 618 88 88 Ein kostenloser Service für sofortige Hilfe Vaudoise Assistance Stets für Sie da 0800 811 911 +41 21 618 88 88 Ein kostenloser Service für sofortige Hilfe Wir nehmen Sie in Schutz Juris Help Stellen Sie sich vor, Sie werden in der Schweiz oder im

Mehr

MasterCard RED. Zahlen mit Karte ohne Jahresgebühr? Ich bin so frei. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

MasterCard RED. Zahlen mit Karte ohne Jahresgebühr? Ich bin so frei. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. MasterCard RED Zahlen mit Karte ohne Jahresgebühr? Ich bin so frei. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. MasterCard RED Frei beladen, frei bezahlen Die MasterCard RED ist eine wiederbeladbare Prepaid Karte,

Mehr

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! » Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN INHALTSVERZEICHNIS VERSICHERUNG PayLife Black 3-fach Reiseschutz inkl. PayLife Black Reisestornoversicherung... 3 Was ist im Versicherungsfall zu tun?...

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016

Tarifübersicht. gültig ab Winter 2015 / 2016 Tarifübersicht gültig ab Winter 2015 / 2016 mit Selbstbeteiligung Unsere Leistungen im Überblick 1 Stornokosten Versicherung Wir erstatten die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten der Hinreise

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Entspannt unterwegs. Die neue ELVIA Jahres-Reise-Ve

Entspannt unterwegs. Die neue ELVIA Jahres-Reise-Ve Entspannt unterwegs. rsicherung : Jetzt profitieren. Die neue ELVIA Jahres-Reise-Ve Mehr Sicherheit auf Reisen. In der Schweiz und im Ausland. Ab jetzt können Sie sich voll und ganz auf die schönen Seiten

Mehr

Kurzreiseschutz. Basisschutz Zusatzpaket. OAFA Direkt Storno bis 4.000 pro Reise. OAFA DIREKT Storno 100% 100% Basisschutz bis 1.

Kurzreiseschutz. Basisschutz Zusatzpaket. OAFA Direkt Storno bis 4.000 pro Reise. OAFA DIREKT Storno 100% 100% Basisschutz bis 1. Leistung GÜLTIGKEIT: Maximale Dauer der Versicherung/Reise - Komplett-Schutz - Reise-Schutz - Storno-Schutz Reiseschutz mit Storno Reiseschutz ohne Storno Storno Plus Paket Kurzreiseschutz laut Staffel

Mehr

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN

DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN DER VERSICHERUNGS- SCHUTZ DER PAYLIFE BLACK KARTEN INHALTSVERZEICHNIS VERSICHERUNG PayLife Black 3-fach Reiseschutz inkl. PayLife Black Reisestornoversicherung... 3 Was ist im Versicherungsfall zu tun?...

Mehr

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen Schadenanzeige für Ereignisse verursacht durch unbekannte und nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder (SVG 76) Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 52 der Verkehrsversicherungsverordnung

Mehr

Der Versicherungsschutz der PayLife GoldPlus Karten

Der Versicherungsschutz der PayLife GoldPlus Karten Mit Sicherheit mehr Vorteile Der Versicherungsschutz der PayLife GoldPlus Karten ung er versich o n r o t s Reise ve inklusi Für alle, die mehr wollen: Die Karte für alle Wünsche zu Hause & auf Reisen

Mehr

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN 2012 EURO PFUND STERLING US DOLLAR SCHWEIZER FRANKEN Stellen Sie ihre Cigna expatplus -versicherung zusammen Wählen Sie Ihre Basisversicherung Sie können aus 3 Plänen wählen: Globe Orbit Universe Sie können

Mehr

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs Marina Freizeitboote Sicher und gelassen auf Kurs Wir versichern Ihre Leidenschaft Ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz Sie lichten gern einmal für ein paar Stunden oder länger den Anker?

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. V ERSICHERUNGSLEISTUNGEN 1

Mehr

Tarif 03.2013. Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder. in Kooperation mit

Tarif 03.2013. Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder. in Kooperation mit Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder in Kooperation mit Eine Versicherung, die zu Ihrer Leidenschaft passt. Sie haben ein Liebhaber-Fahrzeug, dessen

Mehr

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Versicherer Versicherungsschein-Nr. Schaden-Nr. Versicherungsnehmer Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Telefon-Nr. E-Mail Sollte einmal der Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein gesondertes Blatt

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Bayerischer Radsport-Verband e.v. Private Tretrad-Versicherung. MERKBLATT über die. A - Gemeinsame Bestimmungen

Bayerischer Radsport-Verband e.v. Private Tretrad-Versicherung. MERKBLATT über die. A - Gemeinsame Bestimmungen Bayerischer Radsport-Verband e.v. MERKBLATT über die Private Tretrad-Versicherung Versicherungsschutz wird den beim Bayerischen Radsport-Verband e.v. angemeldeten Mitgliedern der Vereine auf Grundlage

Mehr

Information zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen im Ausland

Information zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen im Ausland LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG Information zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen im Ausland 1. Grundsätzliches Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen sind nur beihilfefähig,

Mehr

30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag

30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag HERTZ Fahrer Mindestalter 24 Jahre für Kategorien VW UP/Ford Fiesta/VW UP Automatik o. ä. 25 Jahre für Kategorie Opel Astra o.ä. 28 Jahre für Kategorie VW Jetta Automatik, Opel Zafira o. ä. 30 Jahre für

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,

Mehr

www.passagier.at Ihr Recht. Unser Auftrag.

www.passagier.at Ihr Recht. Unser Auftrag. www.passagier.at Ihr Recht. Unser Auftrag. ZWEI DREI Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist ein Service des Verkehrsministeriums für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Einfach,

Mehr

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000

Mehr

VAUDOISE ASSISTANCE. Stets für Sie da. 0800 811 911 Mit unserem Gratisschutz geht alles einfacher

VAUDOISE ASSISTANCE. Stets für Sie da. 0800 811 911 Mit unserem Gratisschutz geht alles einfacher VAUDOISE ASSISTANCE Stets für Sie da 0800 811 911 Mit unserem Gratisschutz geht alles einfacher Eine zusätzliche Leistung speziell für unsere Kunden ASSISTANCE Eine gute Versicherung entschädigt Sie für

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Alphabet Versicherung.

Alphabet Versicherung. Alphabet Versicherung. Alphabet Versicherung. Haftpflichtversicherung. Die Alphabet Versicherung bietet Sicherheit aus einer Hand von A bis Z. Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Fahrzeug mit Versicherungskonzepten,

Mehr

Die ADAC Incoming- Versicherungen.

Die ADAC Incoming- Versicherungen. Günstiger Schutz. Wertvolle Sicherheit. Wichtig für Ihre Gäste: Dauer/ Monate Beitragstabelle für Einzelpersonen unter 66 Jahren ADAC Reise- Krankenversicherung ADAC Reise-Haftpflichtversicherung Prämie

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

PayLife Business Gold: Für höchste Ansprüche im Berufsleben

PayLife Business Gold: Für höchste Ansprüche im Berufsleben Die PayLife Business Gold Karten PayLife Business Gold: Für höchste Ansprüche im Berufsleben Mehr als nur ein Zahlungsmittel: Die Karte mit Berufsgepäckversicherung. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert Home in One Sach- und Vermögensversicherungen Ihr Heim rundum optimal versichert Die einfache Lösung Alles in einem Vertrag Passen Sie Ihre Versicherung Ihrem individuellen Bedarf an! Hausrat, Haftpflicht,

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

I. Fahrer-Unfallschutz

I. Fahrer-Unfallschutz I. Fahrer-Unfallschutz Der Fahrer-Unfallschutz sichert Sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vorsorge zahlt sich also aus. Optimale Absicherung für Sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Rahmenvertrag mit ÖH. Information über die Studierendenversicherung der Allianz

Rahmenvertrag mit ÖH. Information über die Studierendenversicherung der Allianz Rahmenvertrag mit ÖH Information über die Studierendenversicherung der Allianz Inhalt Rahmenvertrag mit der ÖH (seit 01.10.2007) Copyright Allianz 14.09.2010 2 Versicherter Personenkreis Als versicherte

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Denk. LEBENohne. angezogene. Handbremse. Unfallversicherung Rundumschutz. Unfall & Umsorgt

Denk. LEBENohne. angezogene. Handbremse. Unfallversicherung Rundumschutz. Unfall & Umsorgt Denk LEBENohne angezogene Handbremse. Unfall & Umsorgt Unfallversicherung Rundumschutz Wer gibt Ihnen das Recht, sorglos in den Tag hineinzuleben? Dieses Recht gibt sich jeder selbst. Ja, es kann immer

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

WUP - WEHBERG & PARTNER GmbH. unabhängiger Finanz- & Versicherungsmakler

WUP - WEHBERG & PARTNER GmbH. unabhängiger Finanz- & Versicherungsmakler WUP - Wehberg & Partner Engelstr. 37 48143 Münster Schadenanzeige Privathaftpflicht Tierhalterhaftpflicht Diensthaftpflicht Dienstschlüsselhaftpflicht Angaben zum Versicherungsnehmer: Bankverbindung (für

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Produktinformationsblatt Young Travel Reiseversicherung für Au Pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden und Teilnehmern an Work & Travel Programmen bis zu 5 Jahren Sie interessieren

Mehr

Ihr privates Gesundheits-Programm. Gesundheit ohne Grenzen.

Ihr privates Gesundheits-Programm. Gesundheit ohne Grenzen. Gesundheit ohne Grenzen. GUTE BESSERUNG. 02 IHRE GESUNDHEIT LIEGT IN IHRER HAND. Das Wichtigste im Leben ist es gesund zu bleiben. Die Lebenserwartung steigt und mit ihr auch die Lebensqualität. Wenn man

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

Stornokosten-Versicherung

Stornokosten-Versicherung Stornokosten-Versicherung 1. Was ist versichert? 1.1 Wir beraten Sie durch einen Reisemediziner im Rahmen unserer Medizinischen Stornoberatung. 1.2 Wir entschädigen Sie bis insgesamt maximal zur Höhe der

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr