Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:
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- Frida Biermann
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1 Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: Nachstehend sind die Regelungen des 25a der Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung vom sowie die Anlage zu 25a in der Fassung vom zur Wahrung des Bestandsschutzes abgebildet. Dieser Bestandsschutz gilt ausschließlich für Versicherte, die bis zum Ablauf des (Datum des Zugangs der Teilnahmeerklärung) schriftlich ihre Teilnahme am Gesundheitsbonus für Kinder und Jugendliche nach 25a der Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung vom erklärt haben. 25a Gesundheitsbonus für Kinder und Jugendliche (1) Versicherte der DAK-Gesundheit, erhalten einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, wenn sie regelmäßig qualitätsgesicherte Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung oder Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den 25, 26, 28 i. V. m. 22 SGB V, Schutzimpfungen nach 20 d SGB V, nachweislich durchgeführt oder in Anspruch genommen haben. (2) Die Teilnahme an dem Programm nach Absatz 1 ist schriftlich zu erklären; bei Teilnehmern unter 15 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Teilnahme kann jederzeit durch schriftliche Erklärung beendet werden. Eine gleichzeitige Teilnahme am Bonusprogramm nach 25 Abs. 2 der Satzung der DAK-Gesundheit ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. (3) Die für die Erlangung der Bonuspunkte erforderlichen Maßnahmen nach Absatz 1 sind im Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus aufgeführt, der Anlage zu 25 a der Satzung der DAK-Gesundheit ist. Der Bonus wird nur gewährt, sofern alle Maßnahmen im Lebensjahr in Anspruch genommen wurden. Der Nachweis darüber ist spätestens 6 Monate nach Durchführung bei der DAK-Gesundheit einzureichen. Ein Bonuspunkt hat einen Wert von 0,10 Euro. (4) Der Bonus beträgt für ein Lebensjahr, für das die Maßnahmen vollständig durchgeführt und nachgewiesen wurden, Punkte. Werden die Voraussetzungen 5 Jahre in Folge erfüllt, wird ein einmaliger Sonderbonus in Höhe von 750 Punkten gewährt. Sind die Voraussetzungen 10 Jahre in Folge erfüllt, gewährt die DAK- Gesundheit einen weiteren einmaligen Sonderbonus in Höhe von Punkten. (5) Die Auszahlung erfolgt frühestens am 18. Geburtstag des teilnehmenden Versicherten, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung bei der DAK-Gesundheit besteht und die Voraussetzungen für den Bonus mindestens fünf Jahre in Folge erfüllt wurden. Zusätzlich gewährt die DAK-Gesundheit bei Auszahlung des Bonus einen einmaligen End-Bonus in Höhe von 200 Punkten für jedes Lebensjahr der erfolgreichen Teilnahme; bei Erfüllung der Gesamt-Teilnahmedauer von 18 Lebensjahren beträgt der Endbonus Punkte. Der Auszahlungsbetrag beträgt höchstens 3.300,00 Euro. (6) Der Anspruch auf die Bonuszahlung entfällt mit Eingang der Kündigung bzw. dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der DAK-Gesundheit /
2 Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand: Alter 0 Jahre: U1 U2 U3 U4 U5 U6 Schutzimpfung Neugeborenen Hörscreening Punkte 1500 Toleranzregelung * siehe unten empfohlene Impfungen nach STIKO Hepatitis B Poliomyelitis (Kinderlähmung) Pneumokokken HiB (Haemophilus Influenzae Tyb B, Diphterie, Tetanus, Pertussis Alter 1 Jahr: Schutzimpfungen Masern, Mumps, Röteln Windpocken Meningokokken Alter 2 Jahre U7 Schutzimpfung Masern, Mumps, Röteln Windpocken Alter 3 Jahre: U 7a 1X kalenderjährlich /
3 Alter 4 Jahre U8 1 x jährlich SONDERBONUS Punkte nach 5 Jahren 8250 Alter 5 Jahre U9 1 x jährlich Alter 6 Jahre Schutzimpfungen Auffrischung: Diphterie, Tetanus, Pertussis 1 X im Kalender Halbjahr Alter 7 Jahre U /
4 Punkte 1500 Alter 8 Jahre Alter 9 Jahre U /
5 SONDERBONUS GESAMTPUNKTE nach 10 Jahren Alter 10 Jahre Schutzimpfung Auffrischung Diphterie, Tetanus Poliomyelitis Pertussis (Keuchhusten) Alter 11 Jahre /
6 Punkte 1500 Alter 12 Jahre Alter 13 Jahre Jugendvorsorge J /
7 Alter 14 Jahre Alter 15 Jahre /
8 Alter 16 Jahre Jugendvorsorge J 2 Alter 17 Jahre /
9 SONDERBONUS PRO Lebensjahr 200 = 3750 bei Erfüllung von 18 Jahren beträgt der Bonus 3750 Punkte GESAMT nach 18 Jahren Diese Maßnahmen können auch im Rahmen der Toleranz in Anspruch genommen werden. Für den Bonus werden diese jedoch dem in der o.g. Tabelle genannten Alter zugeordnet. U2 Klinik, zu Hause oder Praxis am 5. Lebenstag (Toleranz Lebenstag) U Lebenswoche (inkl. Hüftscreening) (Toleranz Lebenswoche) U Lebensmonat (Toleranz Lebensmonate und 2 Wochen) U Lebensmonat (Toleranz Lebensmonat) U Lebensmonat (Toleranz Lebensmonat) U7 2 Jahre (Toleranz 21 Monate - 2 Jahre 3 Monate) U7a 3 Jahre (Toleranz 32 Monate - 3 Jahre 2 Monate) U8 4 Jahre (Toleranz 43 Monate - 4 Jahre 2 Monate) U9 5 Jahre (Toleranz 58 Monate - 5 Jahre 6 Monate) U Jahre U Jahre Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (13-14 Jahre) Jugendgesundheitsuntersuchung J2 (16-18 Jahre) (Toleranz 7. Geb. -1 Tag vor 9. Geb.) (Toleranz 9. Geb. - 1 Tag vor 11. Geb) (Toleranz 12. Geb. - 1 Tag vor 16. Geb) (Toleranz 16. Geb. - 1 Tag vor 18. Geb) Teilnahmebedingungen DAKjuniorAktivBonus Die Teilnahme am DAKjuniorAktivBonus muss von einem Erziehungsberechtigten des Kindes schriftlich beantragt werden. Um Bonuspunkte zu erhalten, müssen Sie die Teilnahme an einer Maßnahme oder einem Kurs von einem Arzt, Zahnarzt, einer Arzthelferin bzw. einem Kursleiter mit Unterschrift, Stempel und dem Datum der Durchführung auf dem jeweiligen Maßnahmenbogen bestätigen lassen. Mit Ihrer Unterschrift (bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres als Erziehungsberechtigter) auf dem Maßnahmenbogen bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und geben Ihr Einverständnis zur Stichprobenprüfung sowie zur anonymisierten Auswertung. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich die DAK- Gesundheit strafrechtliche Schritte vor. Die für die Bonuspunkte erforderlichen Maßnahmen sind im Bonuskatalog als Anlage zur Satzung der DAK-Gesundheit aufgeführt. Für den Nachweis erhält der Teilnehmer /
10 entsprechend seinem Alter einen Nachweisbogen. Der Bonus wird nur gewährt, sofern alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden. Dieser Nachweis muss spätestens 6 Monate nach Durchführung aller Maßnahmen bei der DAK-Gesundheit eingereicht werden. Der Teilnehmer erhält für das jeweilige Lebensjahr, für das die Maßnahmen vollständig durchgeführt und nachgewiesen wurden, Punkte. Werden die Voraussetzungen 5 Jahre in Folge erfüllt, wird ein einmaliger Sonderbonus in Höhe von 750 Punkten gewährt. Sind die Voraussetzungen 10 Jahre in Folge erfüllt, gewährt die DAK-Gesundheit einen weiteren einmaligen Sonderbonus in Höhe von Punkten. Die gesammelten Punkte kann der Teilnehmer am 18. Geburtstag einlösen, wenn die genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt frühestens am 18. Geburtstag des Teilnehmers, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung bei der DAK- Gesundheit besteht und die Voraussetzungen für den Bonus mindestens 5 Jahre in Folge erfüllt wurden. Zusätzlich gewährt die DAK-Gesundheit bei Auszahlung des Bonus einen einmaligen Endbonus in Höhe von 200 Punkten für jedes Kalenderjahr der erfolgreichen Teilnahme. Bei Erfüllung von 18 Jahren erhöht sich dieser Endbonus um weitere 150 Punkte auf insgesamt Punkte. Der Auszahlungsbetrag beträgt höchstens Der Anspruch auf die Bonuszahlung entfällt mit Eingang der Kündigung bzw. dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der DAK-Gesundheit. Hinweise: Die zeitgleiche Teilnahme am DAKgesundAktivBonus ist nicht möglich. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Bonus-Programm hat keinen Einfluss auf Leistungsansprüche gegenüber der DAK-Gesundheit. Die DAK-Gesundheit behält sich vor, den DAKjuniorAktivBonus mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, zu verändern oder einzustellen. Das gilt auch für den Fall gesetzlicher Änderungen oder Vorgaben durch die Aufsichtsbehörde. Hierfür übernimmt die DAK- Gesundheit keine Haftung. Geldprämien sind eventuell steuerpflichtig. Die DAK-Gesundheit ist verpflichtet, eingelöste Prämien dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weiterführende Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder von einem Steuerberater /
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