Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

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1 Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014

2 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

3 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 3 Dieser Vorsorgeplan ist integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements der Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG vom und geht bei abweichenden Bestimmungen diesem vor. Aufbau des Vorsorgeplans Der Vorsorgeplan ist aufgeteilt in eine Rentenversicherung und einen Kapitalsparplan bestehend aus Spar-, Bonusund Schichtteil und einer Freiwilliges Sparen mit Guthaben in Kapitalform BVG-Schattenrechnung für den Nachweis der gesetzlichen Mindestleistungen. Für das Freiwillige Sparen gelten die Bestimmungen des Vorsorgereglements zum Kapitalsparplan sinngemäss. Für jede versicherte Person werden hierzu individuelle Konti geführt und ein jeweiliges Guthaben wird auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausgewiesen. Die Stiftung führt für jede Versicherte Person eine Kontrollrechnung (BVG-Schattenrechnung), die gewährleistet, dass sämtliche gesetzlichen Mindestleistungen garantiert sind. 1. Versicherungspflicht In den Vorsorgeplan werden alle vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeitnehmenden, ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. sjahres aufgenommen, welche vom Arbeitgeber einen AHV-pflichtigen Jahreslohn erhalten, der den Betrag von 6 8 der maximalen AHV-srente übersteigt. Der in den Plan aufgenommene Arbeitnehmende wird nachstehend Versicherter genannt. 2. Versichertes Einkommen 2.1 Rentenversicherung und Sparteil des Kapitalsparplans Das versicherte Einkommen für die Rentenversicherung und den Sparteil des Kapitalsparplans entspricht dem Gesamteinkommen, Art. 14 des Vorsorgereglements und ist auf den Betrag der vierfachen maximalen AHV-srente limitiert. Es gilt als Basis für die Beiträge, Gutschriften und Einkaufstabellen. 2.2 Bonusteil des Kapitalsparplans Die vom Arbeitgeber dem Kapitalsparplan Bonus unterstellten Bonuszahlungen gelten als Basis für die Beiträge und Gutschriften Bonus. 3. Beiträge Die Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers müssen für die Rentenversicherung und den Sparteil sowie die Schichtzulage des Kapitalsparplans monatlich an die Pensionskasse abgeliefert werden. Die Beiträge auf die Bonuszahlung werden in einem Einmalbetrag im Auszahlungsmonat abgeliefert. Die nicht zur Finanzierung der sgutschriften benötigten Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers stellen Aufwendungen zur Finanzierung der Risiken Invalidität und Tod, des Verwaltungsaufwands, der Beiträge an den Sicherheitsfonds sowie der Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung nach Art. 33 BVG dar. Auf diese Beitragsteile besteht bei Austritt kein Anspruch. 3.1 Beiträge Rentenversicherung Individueller Arbeit- Kollektiver Arbeitnehmerbeitrag geberbeitrag ,25% 0,25% ,70% 7,20% Die nicht zur Finanzierung der sgutschriften benötigten Beiträge der Versicherten betragen 1,1% des versicherten. 3.2 Beiträge Kapitalsparplan Sparteil Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag ,20% 1,60% ,40% 1,60% ,60% 1,60% 3.3 Beiträge Kapitalsparplan Bonuszahlung (Abzug einmalig bei Auszahlung Bonus) Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag in % des in % des ausbezahlten Bonus ausbezahlten Bonus ,40% 3,40% 3.4 Beiträge Kapitalsparplan Schichtzulage Vorjahr Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag in % der im Vorjahr in % der im Vorjahr ausbezahlten ausbezahlten Schichtzulage Schichtzulage ,40% 3,40% 2.3 Schichtzulage des Kapitalsparplans Jährliche Schichtzulagen des Vorjahres von mindestens CHF gelten als Basis für die Beiträge und Gutschriften Schicht.

4 4 Roche Pensionskasse Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen 3.5 Beiträge Freiwilliges Sparen (Pläne Basic, Medium und High) Versicherte ab 20 können folgenden zusätzlichen Sparbeitrag, gemäss Art. 2.1, leisten (Beginn jeweils am 1.1.): Plan Basic: 0% des versicherten Plan Medium: 1,75% des versicherten Plan High: 3,50% des versicherten 4. sgutschriften 4.1 sgutschriften Rentenversicherung Die aus den Beiträgen finanzierten sgutschriften werden bei den Versicherten ihren persönlichen sguthaben-konti der Rentenversicherung gutgeschrieben. sgutschrift in % des versicherten p.a ,20% ,40% ,90% ,90% 4.2 Gutschriften Kapitalsparplan Sparteil Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. sgutschrift in % des versicherten p.a ,80% ,00% ,20% 4.3 Gutschriften Kapitalsparplan Bonus (Gutschrift einmalig bei Auszahlung Bonus) Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. sgutschrift in % der Bonuszahlung ,80% 4.4 Gutschriften Kapitalsparplan Schicht Vorjahr Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. sgutschrift in % der Schichtzulage Vorjahr p.a. Monatliche Gutschrift je ,80% 4.5 Gutschriften Freiwilliges Sparen (Pläne Basic, Medium und High) Für Versicherte ab 20, die einen freiwilligen Sparbeitrag leisten, werden diese Spargutschriften einem persönlichen Konto Freiwilliges Sparen gutgeschrieben. Plan Basic: 0% des versicherten Plan Medium: 1,75% des versicherten Plan High: 3,50% des versicherten 5. Vorsorgeleistungen Die Vorsorgeleistungen sind: sleistungen Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen Die Höhe der ordentlichen Leistungen ist auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausgewiesen. 5.1 sleistungen srente oder skapital Die versicherte Person kann das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene sguthaben der Rentenversicherung und das Guthaben des Kapitalsparplans in bar beziehen oder in eine lebenslängliche Rente umwandeln lassen. Mischformen sind möglich. Das Guthaben aus dem Konto Freiwilliges Sparen wird zwingend in Kapitalform ausbezahlt. Umwandlungssätze bei Rentenbezug Das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene sguthaben wird wie folgt umgewandelt, wobei der Umwandlungssatz für angebrochene Jahre interpoliert wird. (Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung u Umwandlungssatz = lebenslängliche jährliche srente) Umwandlungssatz in % des vorhandenen sguthabens für die Rentenversicherung und den Kapitalsparplan 65 6,10% 64 5,95% 63 5,80% 62 5,65% 61 5,50% 60 5,35%

5 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 5 Pensionierten-Kinderrente Versicherte, denen eine srente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Die übrigen Bestimmungen über die Waisenrente gelten hierbei sinngemäss. Die Höhe der Pensionierten-Kinderrente entspricht der gesetzlichen BVG-Kinderrente. 5.2 Invaliditätsleistungen aus der Rentenversicherung Invalidenrente Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht gemäss Art. 32 des Vorsorgereglements. Die Vollinvalidenrente entspricht 6,6% des mit einem Basiszins von 3% auf 65 hochgerechneten skapitals. Invaliden-Kinderrente Versicherte, denen eine Invalidenrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Die übrigen Bestimmungen über die Waisenrente gelten hierbei sinngemäss. Die Höhe der Invaliden-Kinderrente entspricht der gesetzlichen BVG-Invaliden-Kinderrente. Beitragsbefreiung Invalidität führt mit dem Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse, entsprechend dem Grad der Invalidität, zur Befreiung von den Beiträgen. Sie wird gewährt, solange die Invalidität besteht, längstens bis zum rechnerischen Rücktrittsalter. 5.3 Invaliditätsleistungen aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen Invaliditätskapital Versicherte mit einem Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben Anspruch auf die Auszahlung des vorhandenen individuellen Guthabens im Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen in Kapitalform. Bei Teilinvalidität wird das Guthaben weiterverzinst und anteilmässig geäufnet. 5.4 Todesfallleistungen aus der Rentenversicherung Ehegattenrente oder Rente an eingetragenen Partner Der Anspruch auf eine Ehegattenrente oder eine Rente an einen eingetragenen Partner entsteht gemäss Art. 36 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden srente. Lebenspartnerrente Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente entsteht gemäss Art. 37 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden srente. Waisenrente Der Anspruch auf eine Waisenrente entsteht gemäss Art. 39 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 20% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden srente. 5.5 Todesfallleistungen aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen Todesfallkapital Bei Tod vor Erreichen des Rücktrittalters kommt ein Todesfallkapital zur Auszahlung. Der Anspruch entsteht gemäss Art. 40 des Vorsorgereglements. Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht dem vorhandenen individuellen Guthaben im Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen. 6. Umwandlungssätze für einen Rentenkauf aus anderen Roche-Vorsorgeeinrichtungen Umwandlungssatz in % des vorhandenen sguthabens für Guthaben aus der Zusatzvorsorge (monatliche Interpolation) 65 5,80% 64 5,65% 63 5,50% 62 5,35% 61 5,20% 60 5,05% Umwandlungssatz in % des vorhandenen sguthabens für Guthaben aus der Stiftung Mitarbeitergewinnbeteiligung (monatliche Interpolation) 65 5,80% 64 5,65% 63 5,50% 62 5,35% 61 5,20% 60 5,05% Der Umwandlungssatz für einen Rentenkauf kann durch den Stiftungsrat unter Anzeige der vertraglichen Meldepflicht jederzeit angepasst werden.

6 6 Roche Pensionskasse Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen 7. Höhe des maximalen Einkaufsgeldes Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen Bestehen gemäss entsprechendem Vorsorgeplan Einkaufsmöglichkeiten und/oder gesetzliche Rückzahlungsmöglichkeiten bzw. -pflichten von Vorbezügen oder Scheidungsabfindungen, kann der Versicherte diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Einkaufsbeschränkungen beim Eintritt oder später wahrnehmen. Einkaufsmöglichkeiten werden jeweils per 1. Januar oder bei einer Anpassung des versicherten neu berechnet. Die Abzugsfähigkeit des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen hat der Versicherte mit seiner Steuerverwaltung abzuklären. Einkauf in Prozent des versicherten Total davon Renten- Freiwilliges versicherung Sparen 20 0,00 0,00 0, ,70 0,00 8, ,53 0,00 17, ,49 0,00 26, ,59 0,00 35, ,82 0,00 44, ,20 5,20 49, ,71 10,56 53, ,37 16,07 57, ,17 21,75 61, ,11 27,61 65, ,21 33,64 69, ,46 39,84 73, ,86 46,24 77, ,42 52,83 81, ,13 59,61 85, ,21 68,80 89, ,48 78,26 93, ,96 88,01 96, ,63 98,05 100, ,51 108,39 104, ,60 119,05 107, ,90 130,02 110, ,41 141,32 114, ,14 152,96 117, ,09 164,95 120, ,77 179,79 122, ,71 195,09 125, ,92 210,84 128, ,41 227,07 130, ,17 243,78 132, ,21 260,99 134, ,54 278,72 135, ,16 296,98 137, ,07 315,79 138, ,28 335,17 139, ,79 358,12 139, ,66 381,77 139, ,89 406,12 139, ,47 431,20 139, ,43 457,04 138, ,76 483,65 137, ,47 511,06 135, ,57 539,29 133, ,06 568,37 130, ,45 598,32 124,13

7 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 7 8. Höhe des maximalen Einkaufsgeldes Kapitalsparplan Einkaufsmöglichkeiten werden jeweils per 1. Januar oder bei einer Anpassung des versicherten neu berechnet. Gesetzliche Bestimmungen und Einkaufsbeschränkungen gehen dem Reglement vor. Die Abzugsfähigkeit des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen hat der Versicherte mit seiner Steuerverwaltung abzuklären. Einkauf in Prozent des versicherten

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