Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

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1 Angermünde, 22. März 2013 Nr. 3/ Jahrgang Herausgeber: Stadt Angermünde der Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: kostenlose Verteilung an die Haushalte der Stadt Angermünde kostenlose Abgabe während der öffentlichen Sprechzeiten bei der Stadt Angermünde, Markt 24, Angermünde auf Antrag Versendung gegen Erstattung der Versand-/Zustellungskosten Inhaltsverzeichnis Abstimmungsbekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschule erhalten... Seite 1 Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark Welsow (BV-0008/2013)... Seite 3 Genehmigung der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde als gemeinsamer FNP der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Welsow zur Darstellung der Fläche für das Vorhaben Photovoltaikanlage Solarpark Welsow (BV-0007/2013)... Seite 4 Termine Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes Welse Seite 4 Amtliche Mitteilungen Genehmigungsverfahren für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Angermünde... Seite 5 Öffentliche Auslegung des Teilkonzeptes Wanderwege zum Besucherlenkungskonzept Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin... Seite 5 Stellenausschreibung Hilfserzieherin/Hilfserzieher... Seite 6 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Altkünkendorf-Nord... Seite 6 Einladung Jagdgenossenschaft Greiffenberg... Seite 7 Verfügung zur Umstufung der Bundesstraße B198 in der Stadt Angermünde... Seite 7 Feldvergleich der bestehenden 110-kv Hochspannungsfreileitung... Seite 8 Abstimmungsbekanntmachung Abstimmungsbehörde: Stadt Angermünde Gemeinde: Angermünde Stimmkreis: 11 Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschulen erhalten Die Vertreter der Volksinitiative Hochschulen erhalten haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 10. April 2013 bis zum 9. Oktober 2013 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 9. Oktober 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 10. Oktober 1997 geboren sind, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständi-

2 102 Amtsblatt für die Stadt Angermünde 12. Woche gen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde (Nummer 1) bis Mittwoch, den 9. Oktober 2013, 16 Uhr unterstützt werden: Lfd. Nummer Eintragungsstellen Eintragungszeiten 1 Stadt Angermünde, Montag 9-12 Uhr Bürgerbüro, Markt 24 Dienstag 9-12 Uhr und Uhr in Angermünde Donnerstag 9-12 Uhr Zimmer 1.15/1.16 Freitag 9-12 Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen ( 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden ( 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 9. Oktober 2013, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Hochschulen erhalten Stärkt die Lausitz, erhaltet ihre Hochschulen! Wir fordern den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen in der Lausitz sowie den Erhalt der Studien- und Lehrkapazitäten. Es kann nicht eine Person entscheiden, was alle angeht! Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg. Wir fordern entscheidungswirksame Mitbestimmung aller Betroffenen und Einbeziehung in den Reformprozess. Wir fordern ein Gesamtkonzept für die Hochschullandschaft in Brandenburg, bevor über die Zukunft einzelner Hochschulen entschieden wird. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Landesregierung will jetzt die zwei völlig unterschiedlichen Hochschulen in Cottbus zusammenwürfeln und danach, in einem Jahr, über ein Hochschulkonzept für Brandenburg reden. Wir, die Studentinnen und Studenten, sagen: Erst denken, dann entscheiden. Brandenburgs Zukunft steckt in starken und unterschiedlich ausgerichteten Hochschulen. Wir fordern, den konzeptlosen Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) zu stoppen, über ein leistungsfähiges Hochschulkonzept für Brandenburg zu reden und dann die richtigen Entscheidungen zu treffen. Warum macht der Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) in der Lausitz keinen Sinn? Die Hochschule Lausitz (FH) spricht junge Menschen an, die ein praktisch orientiertes Studium suchen. Die BTU Cottbus ist, trotz schwacher finanzieller Ausstattung, in vielen Hochschulrankings ganz oben. Sie hat rund ein Drittel ihrer finanziellen Mittel selbst eingeworben, eine deutschlandweite Spitzenleistung. Wenn jetzt beide Hochschulen zusammengeworfen werden, verlieren sie ihr Profil und ihre Position im Wettbewerb um die besten Studierenden. Die Folge: Beide Hochschulen verlieren und mit ihnen Cottbus und ganz Brandenburg. Zu den beiden Hochschulen: Die Hochschule Lausitz (FH) bildet viele junge Menschen aus der Lausitz für den regionalen Arbeitsmarkt aus. Sie ist eine wichtige Partnerin für kleine und mittelständische Unternehmen. Ca. 40 % ihrer Studierenden haben keine Allgemeine Hochschulreife und bekommen hier eine gute praxisorientierte Ausbildung sowie anschließend einen sicheren Arbeitsplatz. Die BTU Cottbus ist eine wichtige Kooperationspartnerin für große Un-

3 Woche Amtsblatt für die Stadt Angermünde 11 3 ternehmen mit internationaler Ausrichtung. Sie sorgt nachhaltig für das Entstehen neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Zudem betreibt sie international beachtete Spitzenforschung, bei der neue Techniken und Verfahren entwickelt werden. Die BTU Cottbus ist eine anerkannte Marke geworden. Ihre Studierenden kommen zu einem Drittel aus Brandenburg, einem Drittel aus Berlin und einem Drittel aus anderen Bundesländern und dem Ausland. Alle diese Studierenden bringen Geld in die strukturschwache Lausitz. Viele Absolventinnen und Absolventen der BTU Cottbus werden in Unternehmen vor Ort angestellt. Warum gute Hochschulen in Cottbus wichtig für ganz Brandenburg sind: Die Bevölkerung Brandenburgs wird älter und schrumpft in den nächsten Jahren um 16 %. Universitäten und Fachhochschulen mit klarem Profil sind Magneten für junge und leistungswillige Menschen. Sie sind ein Meilenstein für eine gute Zukunft Brandenburgs. Deswegen fordern wir eine Bestandsaufnahme für Brandenburgs Hochschulen. Und dann eine sachgerechte Entscheidung. Warum Brandenburgs Hochschulpolitik dringend der Diskussion bedarf: In Brandenburgs Hochschulpolitik zählt Masse statt Klasse. Hochschulen, die viele Studierende aufnehmen, erhalten viel Geld. Forschungsleistung, Anzahl der Promovierenden und Studienkonzept zählen nicht. Deswegen begrüßen wir die Diskussion eines neuen Hochschulplans. Er macht aber nur Sinn, wenn man nicht zuvor gewachsene Strukturen und Positionen zerschlägt, denn die BTU Cottbus ist längst eine hochschulpolitische Qualitätsmarke. Warum Hochschulen, Studierende, Bürgerinnen und Bürger mitreden sollten: Es geht um die Zukunft des gesamten Landes. Eine von der Wissenschaftsministerin einberufene Kommission hat über die Zusammenlegung beraten. Und diese Kommission hat davon abgeraten. Die Wissenschaftsministerin wollte das Gutachten in der Schublade verschwinden lassen und klammheimlich entscheiden. Das hat unser Misstrauen geweckt. Deswegen fordern wir klare Kriterien, eine offene Diskussion und Entscheidungen, die Brandenburg stark machen. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Alexander Misera Claudia Eckert Lieberoser Straße 25 Wilhelm-Külz-Straße Cottbus Cottbus Paul Weisflog Ole Kröger Am Wald 5 Erich-Weinert-Straße Cottbus Cottbus Sebastian Wirries Sarah Meßmer Universitätsstraße 10 August-Bebel-Straße Cottbus Cottbus Jasper Schwenzow Fabian Frank Straße der Jugend 105 Karlstraße Cottbus Cottbus Prof. Dr. Daniel Baier Prof. Dr. Christiane Hipp Töpferstraße 2 Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße Cottbus Cottbus Die Abstimmungsbehörde Wolfgang Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark Welsow Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde hat mit Beschluss vom 13. Februar 2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Beschluss Nr. BV-0008/2013) Freiflächen- Photovoltaikanlage,Solarpark Welsow, bestehend aus der Begründung, dem Vorhabenplan, der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 37, 38/1, 38/ 3 und 135 in der Flur 2 der Gemarkung Welsow. Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Baubauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung dazu in der Stadtverwaltung Angermünde im Fachbereich Planen und Bauen, Heinrichstraße 12 in Angermünde, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft verlangen. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf 215 Abs. 1 BauGB verwiesen. 215 Abs. 1 BauGB hat folgenden Inhalt: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Siegel Bekanntmachungsanordnung Der vorgenannte Beschluss Nr. BV-0008/2013 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Februar 2013 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark Welsow wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

4 124 Amtsblatt für die Stadt Angermünde 12. Woche Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde als gemeinsamer FNP der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Welsow zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaikanlage Solarpark Welsow" Mit dem Bescheid vom 25. Februar 2013, AZ , hat der Landkreis Uckermark als höhere Verwaltungsbehörde die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Angermünde am 13. Februar 2013 beschlossene Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Angermünde als gemeinsamer FNP der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Welsow zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaikanlage Solarpark Welsow (Beschluss Nr. BV-0007/2013) gemäß 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des FNP wirksam. Gemäß 6 Abs. 5 BauGB wird die Flächennutzungsänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Stadtverwaltung Angermünde im Fachbereich Planen und Bauen in der Heinrichstraße 12 in Angermünde für jedermann zu den Dienstzeiten zur Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt. Gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem FNP eine Erklärung beigefügt. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Angermünde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder Mängel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Siegel Bekanntmachungsanordnung Die vorgenannte Genehmigung sowie der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Nr. BV-0007/2013) vom 13. Februar 2013 zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Angermünde als gemeinsamer FNP der Gemeinden des Amtes Angermünde-Land für den Ortsteil Welsow zur Darstellung der Flächen für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaikanlage Solarpark Welsow" wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes Welse" in den Schaubezirken Stadt Angermünde und Polder für das Jahr 2013 Der Vorstandsvorsitzende des Wasser- und Bodenverbandes Welse" gibt hiermit gemäß 8 Abs. 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Welse" vom Zeit und Ort der Verbandsschau bekannt: Termin 1: Montag, den Uhr am Tiefbauamt der Stadtverwaltung Angermünde, Heinrichstraße 12 betreffende Stadt/Ortsteile: Stadtgebiet Angermünde und Dobberzin Termin 2: Montag, den Uhr am Gemeinderaum des Angermünder Ortsteils Crussow, Gellmersdorfer Straße 01a betreffende Ortsteile: Crussow, Gellmersdorf, Neukünkendorf und Stolpe Termin 3: Dienstag, den Uhr am Gemeinderaum des Angermünder Ortsteils Kerkow, Kerkower Dorfstraße 07 betreffende Ortsteile: Görlsdorf, Kerkow und Welsow Termin 4: Dienstag, den Uhr am Gemeinderaum des Angermünder Ortsteils Frauenhagen, Zum Gutshof 03 betreffende Ortsteile: Frauenhagen und Mürow Termin 5: Mittwoch, den Uhr am Gemeinderaum des Angermünder Ortsteils Schmargendorf, Zum Dorfanger 35 betreffende Stadt/ Angermünde/Sternfelde, Altkünkendorf, betreffende Ortsteile: Herzsprung, Schmargendorf und Zuchenberg Termin 6: Mittwoch, den Uhr am Gut Wolletz im Angermünder Ortsteil Wolletz, Kastanienallee 13 betreffende Stadt/Ortsteil: Wolletz Termin 7: Donnerstag, den Uhr am Parkplatz Gartenlokal" des Angermünder Ortsteils Wilmersdorf, Wilmersdorfer Straße 20 betreffende Ortsteile: Steinhöfel und Wilmersdorf Termin 8: Donnerstag, den Uhr am Gemeinderaum des Angermünder Ortsteils Günterberg, Dorfmitte 10 betreffende Ortsteile: Bruchhagen, Greiffenberg und Günterberg

5 Woche Amtsblatt für die Stadt Angermünde 13 5 Termin 9: Freitag, den Uhr am Gemeinderaum des Angermünder Ortsteils Biesenbrow, Hofende 12a betreffende Ortsteile: Biesenbrow Termin 10: Freitag, den Uhr am Parkplatz Großer Kaulsee" im Angermünder Ortsteil Schmiedeberg betreffende Ortsteile: Schmiedeberg Termin 11: Montag, den * Uhr aus Richtung Lunow hinter der Ho-Frie-Wa-Brücke am Parkplatz Bereich: Lunow-Stolper Polder * Termine können sich aufgrund der Wasserstände in den Poldern verschieben, veränderte Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Passow, den Stornowski Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes Welse Amtliche Mitteilungen Genehmigungsverfahren nach 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Angermünde Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg beantragte am die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes in Angermünde. Der Landeplatz soll als Basis für einen in Angermünde stationierten Rettungshubschrauber dienen. Der Antrag beinhaltet zum einen die Genehmigung des Landeplatzes gemäß 6 Abs. 1 LuftVG und zum anderen die Bestimmung eines beschränkten Bauschutzbereichs nach 17 LuftVG sowie die Festlegung von Bauhöhen nach 13 LuftVG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß 6 Abs. 1 LuftVG liegen die erforderlichen Beschreibungen, kartographischen Unterlagen und gutachterlichen Aussagen im Zeitraum vom bis im Stadtbauamt in Angermünde, Heinrichstraße 12 (Raum 301/Beratungsraum) zu den Dienstzeiten montags dienstags 9.00 Uhr bis Uhr mittwochs donnerstags freitags 9.00 Uhr bis 12.00Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch die Erteilung einer Genehmigung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Oberen Gemeinsamen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Mittelstraße 9, Schönefeld oder bei der auslegenden Stelle schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen, Hinweise und Anregungen zum Vorhaben erheben. Bei gleichförmigen Einwendungen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte ist ein Vertreter der übrigen Unterzeichner als Bevollmächtigter zu bestellen. Gleichförmige Einwendungen, die nicht diesen Erfordernissen entsprechen bzw. den Unterzeichner mit Namen und Anschrift nicht oder unleserlich angeben, bleiben im Verfahren unberücksichtigt (vgl. 17 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg). Es wird darauf hingewiesen, dass die Antragsunterlagen ab dem o. g. Datum auch auf den Internetseiten luft_flugplaetze.htm der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg eingesehen werden können. Angermünde, den Öffentliche Auslegung des Teilkonzeptes Wanderwege zum Besucherlenkungskonzept Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin Am wurde der Buchenwald Grumsin als Teil eines Weltnaturerbes von der UNESCO innerhalb des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin anerkannt. Die Bezeichnung dieser Welterbestätte lautet: Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands. Die Welterbestätte umfasst neben fünf Teilgebieten in der BRD weitere Teilflächen in den Karpaten der Ukraine und der Slowakei. Das Weltnaturerbe hat bereits eine weit reichende Resonanz in der Öffentlichkeit gefunden und eine hohe Nachfrage von Besuchern erzeugt. Das vorliegende Besucherlenkungskonzept (Teil Wanderwege) stellt einen wichtigen Baustein für die Entwicklung der Welterberegion dar und beinhaltet ein attraktives Wanderwegekonzept, das von der Stadt Angermünde und dem Amt Joachimsthal in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin und den Landkreisen Barnim und Uckermark in diesem Jahr beginnend umgesetzt werden soll. Mit dieser Auslegung sollen Waldeigentümer, Eigentümer und Nutzer landwirtschaftlicher Flächen sowie andere Interessengruppen über die beabsichtigten Inhalte und Ziele informiert werden. Hierzu erfolgt die öffentliche Auslegung des Teilkonzeptes Wanderwege in der Zeit vom bis im Stadtbauamt in Angermünde, Heinrichstraße 12 (Raum 301/ Beratungsraum)zu den Dienstzeiten montags dienstags 9.00 Uhr bis Uhr mittwochs donnerstags freitags 9.00 Uhr bis Uhr. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen abgegeben werden. Angermünde,

6 14 6 Amtsblatt für die Stadt Angermünde 12. Woche Stellenausschreibung Die Stadt Angermünde stellt ab bis voraussichtlich Ende Juli 2016 einen befristeten Arbeitsplatz als zur Verfügung. Hilfserzieherin/ Hilfserzieher Dem Bewerber soll somit die Möglichkeit geben werden, neben dem Beschäftigungsverhältnis die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in am Oberstufenzentrum Uckermark (Abteilung Sozialwesen in Templin) zu absolvieren. Die Stelle umfasst 20 Wochenstunden und ist mit der S 04 des TVöD bewertet. Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich als Hilfserzieher umfasst die Hilfe und Unterstützung der Erzieher im gesamten Tagesablauf. Der Einsatz erfolgt in kommunalen Kindertagesstätten. Einstellungsvoraussetzungen: Zulassung für die Erzieherausbildung am Oberstufenzentrum Templin Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) Nachweis über die Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate) oder gültiges Gesundheitszeugnis Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Erziehertätigkeit Erste-Hilfe-Nachweis Für die Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufs- ausbildung (z. B. als Sozialassistent/in) eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Erzieherausbildung förderliche Tätigkeit mindestens Fachoberschulreife und eine für die Erzieherausbildung förderliche Tätigkeit Die Ausbildung am Oberstufenzentrum beginnt im August 2013 am Oberstufenzentrum Uckermark in Templin. In der Regel sind wöchentlich 2 Unterrichtstage am Oberstufenzentrum zu absolvieren. Die Arbeitsleistung als Hilfserzieher/in ist an den verbleibenden 3 Arbeitstagen zu erbringen. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum an die Stadt Angermünde Fachbereich Innere Verwaltung Markt Angermünde oder per Mail an st.acker@angermuende.de Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Weitere Auskünfte zur Stellenausschreibung erteilt Frau Ritter unter Tel / Informationen über die Stadt Angermünde und Ihrer Verwaltung können Sie auch über das Internet unter abfragen. Bewerbungskosten werden durch die Stadt Angermünde nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Altkünkendorf-Nord Sehr geehrte Jagdgenossenschaftsmitglieder, die nächste Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Altkünkendorf-Nord findet am um Uhr in der Gaststätte Zum Pferdestall OT Sternfelde, in Angermünde statt. 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfungsbericht 5. Diskussion über die Verwendung des Reinertrages mit Beschlussfassung 6. Verschiedenes Angermünde, den Tagesordnung: 1. Begrüßung, Bekanntgabe der Tagesordnung und Beschlussfassung zur Tagesordnung 2. Bericht des Vorsitzenden Andreas Görner Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Altkünkendorf-Nord Nils Wagner 1. Beisitzer Jagdgenossenschaftsmitglieder Altkünkendorf-Nord

7 Woche Amtsblatt für die Stadt Angermünde 15 7 Einladung der Jagdgenossenschaft Greiffenberg Hiermit laden wir die Eigentümer der im Gebiet der Jagdgenossenschaft Greiffenberg gelegenen Grundstücke zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 26. April 2013, um Uhr in die ehemalige Greiffenberger Schule (Lehrerzimmer) herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung zur Genossenschaftsversammlung 2. Billigung der Niederschrift über die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vom Rechenschaftsbericht des Jagdvorstandes für das Geschäftsjahr 2012/13 4. Vorstellung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2012/13 durch den Kassenführer, Bericht der Rechnungsprüfer 5. Beschluss über die Höhe des Jagdreinertrages für das JJ 2012/13 6. Beschluss über die Verwendung des Jagdertrages aus dem JJ 2012/ Bericht der Pächter zur Abschusserfüllung im JJ 2012/13 8. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers durch die Genossenschaftsversammlung 9. Wahl des neuen Jagdvorstandes (Jagdvorsteher, 2 Beisitzer) 10. Wahl des Schriftführers 11. Wahl des Kassenführers 12. Vorstellung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2013/14 und Beschluss über die Annahme des Haushaltsplanes 13. Wahl von zwei Rechnungsprüfern für das Geschäftsjahr 2013/ Beschluss über die vorzeitige Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes mit Wirkung zum Sonstiges Dirk Treichel Jagdvorsteher Verfügung zur Umstufung der Bundesstraße B 198 in der Stadt Angermünde Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Angermünde vom Um nach dem Bau der Teilortsumgehung Angermünde einen zusammenhängenden Verlauf der Bundesstraße B 198 in der Ortslage Angermünde herstellen zu können, wird ein Abschnitt der B 198 zur Gemeindestraße abgestuft (Straße des Friedens) und die kommunale Puschkinallee zum Teilabschnitt der B 198 aufgestuft. Rechtsgrundlagen bilden das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBI.I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585) geändert worden ist, i.v.m. der Fernstraßenzuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBI. II S.161) und das Brandenburgische Straßengesetz {BbgStrG) in seiner Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 {GVBI. I S. 358). Auf der Grundlage des 2 des FStrG sind folgende Umstufungen geboten: Abstufung Die B 198 wird vom Abschnitt 100 ab Nullpunkt D des Netzknotens von Station(km) 0,090 bis Station(km) 2,894 (Netzknoten ) und im Abschnitt 101 (Kreisverkehr) von Station(km) 0,000 bis Station(km) 0,087 über eine Länge von 0,964 km einschließlich der Nebenanlagen zum 01. April 2013 zur Gemeindestraße gemäß 3, Absatz 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) abgestuft. bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße (Knotenpunkt der B 198, Abschnitt 105) über eine Länge von 1,470 km zum 01. April 2013 zur Bundesstraße gemäß 1, Absatz 2, Punkt 2 des FStrG aufgestuft. Der Straßenabschnitt wird Bestandteil der Bundesstraße B 198 und wird mit Abschnitt 103 bezeichnet. Künftiger Träger der Straßenbaulast im Sinne der 3 und 5 des FStrG wird die Bundesrepublik Deutschland sein. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen, Dienststätte Eberswalde, Tramper Chaussee 3, Haus 8, Eberswalde, zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Der Verwaltungsakt gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, Hoppegarten schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Künftiger Träger der Straßenbaulast im Sinne der 9 und 9a des BbgStrG wird die Stadt Angermünde sein. Aufstufung Die Gemeindestraße Puschkinallee wird vom Knotenpunkt mit der B 2 Kerstin Finis-Keck Abteilungsleiterin Verkehr Wolfgang

8 16 8 Amtsblatt für die Stadt Angermünde 12. Woche Feldvergleich der bestehenden 110-kV Hochspannungsfreileitungen HT 2041 Vierraden Angermünde Um auch künftig die Energieversorgung der Region durch die E.ON edis AG sicherzustellen, ist mittelfristig eine Untersuchung der bestehenden 110-kV Hochspannungsfreileitungen HT 2041 Vierraden Angermünde notwenig. Hierzu sind in einem ersten Schritt die örtlichen Gegebenheiten vermessungstechnisch zu erfassen. Bei diesen Vorarbeiten entstehen keine Flurschäden. Die Arbeiten beginnen am 25. März 2013 und werden voraussichtlich bis Mitte April 2013 andauern. Ansprechpartnerin und Projektleiterin der Firma GA Hochspannung und Leitungsbau ist: Frau Karina Köhl Tel Fax Ende der amtlichen Bekanntmachungen Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes für die Stadt Angermünde: Der Impressum: Herausgeber: Stadt Angermünde, Der Anschrift: Markt 24, Angermünde Verantwortlich: FBL Innere Verwaltung, Herr Michael Martin Telefon: /

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