Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem.
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1 13. Forum Asbest Erfahrungsaustausch der Sachkundigen Weitere Gefahrstoffe und Gebäudeschadstoffe Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem. BZR Institut, Bonn Siebenmorgenweg Bonn Tel.: Fax: bzr-institut@t-online.de
2 Aus aktuellem Anlass richtet sich dieser Beitrag vorwiegend an Abbruchunternehmer und Entsorgungsbetriebe,die sich bisher gar nicht mit diesem Thema oder überwiegend nur mit Asbest beschäftigt haben. Weitere Gefahrstoffe und Gebäudeschadstoffe bei Abbruch-,Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
3 Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung ( Schadstoffe im Sinne der Bauordnung ),die häufig in Gebäuden vorzufinden sind Pentachlorphenol ( PCP ) Polychlorierte Biphenyle ( PCB ) Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) Asbest Das bloße Vorhandensein o.g. Stoffe in einem Gebäude bedeutet nicht zugleich das Vorliegen einer konkreten Gefahr. Werden bauliche Anlagen abgebrochen ( auch Teilabbruch ) ist zunächst von einer Gefahr beim Umgang mit diesen Stoffen auszugehen.
4 Zur Erinnerung... Bei Abbrucharbeiten gilt für den Abbruchunternehmer: - 16 (1) GefStoffV : Ermittlungspflicht (2) Der Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen prüfen, ob oder das Auftreten der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz verhindert oder verringert werden kann - BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen (gilt nicht für Asbest) - TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
5 Erkundungsverpflichtung Hilfreich ist hierbei die Anlage 1 und Anlage 2 der TRGS 524 Sicherung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
6 Auf Abbrucharbeiten nicht übertragbar Beurteilung einer Gefährdung im Sinne der Bauordnung Bei der Bauordnung steht das Rechtsgut des Arbeitsschutzes unter einem anderen Aspekt, d.h. hier geht es um die Beurteilung von Risiken und Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Nutzung einer baulichen Anlage. ( 3 MBO) Insoweit lassen sich baurechtlich Gefahren aus dem Abbruch nur im Zusammenhang mit dem BImSchG herstellen.
7 Abgrenzung: Gefahrstoffe / Schadstoffen Die nachfolgend aufgelisteten Werte (Schadstoffe in Innenraumluft) sind nicht Gegenstand dieses Vortrages zu Sanierungs-Abbrucharbeiten. Substanz / Verbindung RW II RW I Jahr der mg/m 3 mg/m 3 Festlegung Toluol 3 0, Dichlormethan 2 (24 h) 0, Kohlenmonoxid 60 (1/2 h) 6 (1/2 h) 1997 Pentachlorphenol 1 0, Stickstoffdioxid 0,35 (1/2 h)? ,06 (7 d) Styrol 0,3 0, Quecksilber als metallischer Dampf 0, , Tris-(2-chlorethyl-phosphat ) 0,05 0, Naphthalin 0,02 0, TVOC s. nachfolgend zu TVOC 1999 Diisocyanate ( DI ) Bicyclische Terpene 2,0 0,2 2003
8 Abgrenzung Schadstoffe Gefahrstoffe 1996 wurden von einer ad hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene Kommission ( IRK ) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Gesundheitsbehörden der Länder ( AOLG ) auf der Grundlage eines Basisschemas Richtwerte als Einzelstoffbetrachtung festgelegt. Für ein und denselben Stoff / Verbindung wird z.b. im Richtwert II ( RW II ) eine wirkungsbezogene begründbare Konzentration angegeben, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten ein unverzüglicher Handlungsbedarf besteht, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere für empfindliche Person bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert als Kurzzeitwert ( RW II K ) oder Langzeitwert ( RW II L ) definiert sein.
9 Abgrenzung Schadstoffe - Gefahrstoffe Der Richtwert I ( RW I ) ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 ) abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I ) kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht ausgeschöpft sondern nach Möglichkeit unterschritten werden. Weitere Informationen in der Beilage.
10 Zu Pentachlorphenol ( PCP ) Pentachlorphenol ( PCP ) als Holz- Schutzmittel bekannt, ist krebserzeugend. Lindan ist häufig mitententhalten. Ebenso können TCP und andere toxische Substanzen enthalten sein. PCP Lindan Cl OH Cl Cl Cl Cl Cl Cl Cl Cl Cl Cl
11 Weiter zu PCP /Lindan Hauptsächliche PCP Fundstellen in Gebäuden -Holz ( Brettholz, Fachwerk, Holztragwerke Dach, Fenster,Türen,Decken ) -Dichtstoffe und Dichtkitte, Spachtel, Anstriche ( weniger ) Seit 1989 gilt für PCP ein Herstellungs- Verwendungs- und Inverkehrverbringungsverbot Bei Abbrucharbeiten erfolgt die Exposition partikelgebunden (Staub) inhalativ.
12 Beurteilung von PCP Konzentrationen im Holz Der PCP Gehalt von Hölzern kann gemäß folgender Tabelle beurteilt werden. < 1 mg/kg unbelastet 1 10 mg/kg eventuell sekundär belastet > 10 mg/kg von einer Behandlung bzw. Kontamination ist auszugehen > 100 mg/kg starke Belastung
13 Ziele unterscheiden Abbruch oder Sanierung Bei Sanierung gilt die PCP-Richtlinie: Ziel : Raumluftbelastung durch PCP dauerhaft senken und eine PCP- Aufnahme durch Hautkontakt verhindern. Sowohl die Sanierung als auch der Abbruch bedeuten: Umgang mit Gefahrstoffen und demzufolge : Minimierungsgebot ( wie bei Asbest ), d.h. 19 GefStoffV
14 19 Rangfolge der Schutzmaßnahmen 1)Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Das Arbeitsverfahren ist ferner so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer mit gefährlichen festen oder flüssigen Stoffen oder Zubereitungen nicht in Hautkontakt kommen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. (2)Kann durch Maßnahmen nach Absatz 1 nicht unterbunden werden, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe frei werden, sind diese an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig zu erfassen und anschließend ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu entsorgen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. 3)Ist eine vollständige Erfassung nach Absatz 2 nicht möglich, so sind die dem Stand der Technik entsprechenden Lüftungsmaßnahmen zu treffen.... (5)Werden nach Durchführung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 die Maximale Arbeitsplatzkonzentration oder der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert nicht unterschritten, hat der Arbeitgeber 1.wirksame und hinsichtlich ihrer Trageeigenschaften geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in gebrauchsfähigem, hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten und 2.dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer nur so lange beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt erfordert und es mit dem Gesundheitsschutz vereinbar ist. 20 Betriebsanweisung
15 Die PCP Sanierung (Bauordnung) Zweck : Verringerung der Raumluftbelastung, zu erreichen durch z.b. -Beschichten oder luftdichte räumliche Trennung An die Beschichtungsstoffe sind klare Anforderungen gestellt. Da die Schutzmaßnahmen bei PCP Sanierung oder Abbrucharbeiten mit denen bei Asbest überwiegend übereinstimmen, macht es Sinn, bei vorhandenem Equipment auch solche Gefahrstoffe in das Leistungsspektrum des Unternehmens aufzunehmen.
16 Zu PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) PAK ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, die streng genommen aus wenigstens 3 kondensierten Benzolkernen aufgebaut sind. Dennoch werden Naphthalin oder Acenaphten und Fluoren ( nur zwei kondensierte Benzolkerne ) im allgemeinen mit dazu gezählt. Eine Reihe dieser PAK s ( z.b. Benzo(a)pyren ) sind krebserzeugend. PAK s findet man hauptsächlich in Steinkohleteerölen und Steinkohleteerpech. Diese Aromatengemische sind daher genau wie Asbest in die höchste Stufe in III A 1 Stoffe, die beim Menschen eindeutig Krebs erzeugen eingestuft. Solche Teeröle wurden früher häufig auch als Anstrichmittel eingesetzt.
17 Weiter zu PAK Mit Teeröl ist häufig tragendes Holzwerk ( Balken ) behandelt worden. Neben dem typischen Geruch von Teerölen verleihen diese den Holzbalken auch die angegraute Farbe. Wegen der Verwendung von Teer und Teer-Bitumen Gemischen als Bindemittel oder Zusätze finden sich PAK s z.b. auch in alten Gußasphaltestrichen, in alten Asphaltplatten, Fußbodenklebern, in Epoxidharzbeschichtungen, Dachbahnen, Bitumenspachtelmassen aber auch Korrosionsschutzfarben PAK- haltiger Parkettkleber in einem öffentlichen Gebäude Bauen im Bestand.
18 Abbruch oder Sanierung Im Zuge des Abbruches sind zu beachten : GefStoffV : 16 Ermittlungspflicht d.h. vorab Analyse an Hand von Materialproben TRGS 524 und BGR : 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen i.b. mit Handschutz da PAK s hautresorptiv sind, sowie Atemschutz, Schutzkleidung, Vorsorge ( G26 und G 40 ), Sauger der Verwendungskategorie H. Also auch hier eine hohe Übereinstimmung zu den Schutzmaßnahmen bei Asbest. Der alte Gußasphaltestrich war nur erkennbar,wenn der Bodenspachtel und der Kleber entfernt wurde. Dass muss vor Beginn der Abbrucharbeiten bekannt sein.
19 Sanierung nur bei Parkett beschrieben Grundlage ist hier DIBt Mitteilung 4/2000 S 114 Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden. Als handlungsauslösende Leitsubstanz ist Benzo(a)pyren (BaP) festgelegt, d.h. Maßnahmen zur Minderung sind notwendig wenn für a.) Aufenthaltsräume: > 100 mg BaP/kg Hausstaub b.)wohnungen und Räume, in denen sich Säuglinge und Kleinkinder regelmäßig über mehrere Stunden am Tag aufhalten z.b.kindertagesstätten > 10 mg BaP/kg Hausstaub c.) wenn a.) und b.) die vorliegende Situation nicht genügend charakterisiert werden eine medizinische Untersuchung und ein Humanbiomonitoring empfohlen.
20 Sanierungsmethoden PAK- haltige Parkettkleber Ablaufschema für PAK-haltige Parkleber. Mögliche Maßnahmen: -Verschließen von Fugen und Neuversiegelung des Parkettbodens -Entfernen des Parkettbodens und Absperren des Teerklebstoffes -Entfernen des Parkettbodens und des Teerklebstoffes. Alle v.g. mögliche Maßnahmen erfordern keine abschließende Erfolgskontrolle durch Luftmessungen. Luftgrenzwert: TRGS 900: BaP: 2µg/1000ltr. Luft.
21 Technische Schutzmaßnahmen -Einsatz baumustergeprüfter Sauger der Verwendungskategorie H -Staubarme Bearbeitungsverfahren ( wirksame Absaugung ); Als Hilfe könnte hier die BGI 664 i.b. BT 17 ( Entfernen asbesthaltiger Bodenkleber als Maßnahme geringer Exposition ) herangezogen werden. -Persönliche Schutzausrüstung ( Handschuhe, Schutzanzüge, auf Masken kann nur verzichtet werden wenn Luftmessungen unterhalb der Grenzwerte) -Arbeitsmedizinische Vorsorge ( G25 & G 40 ) -TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen ( Arbeitsmappe) -TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
22 Zu PCB ( Polychlorierte Biphenyle ) 2 3 Hierbei handelt es sich um eine Chemikalie von der insgesamt 209 1` 1 4` 4 unterschiedliche Einzelverbindungen bekannt sind, die als Kongenere Cl Cl bezeichnet werden. y 5` 6` 6 5 Gesundheitliche Risiken basieren zumeist auf eine chronische Toxizität. Symptome im Zusammenhang mit erhöhten Arbeitsplatzbelastungen sind: 1.) allgemeine Symptome wie Müdigkeit, Krankheitsgefühl, Juckreiz, Bronchitis 2.) Chlorakne, Haarausfall, Lidschwellungen, 3.) Störung des Immunsystems, Leberfunktionsstörungen, sensorische Nervenschädigungen 3` 2` x
23 PCB in Gebäuden ( Quellen ) Bekannteste PCP Quelle Die bekannteste PCP-Quelle in Gebäuden sind Dichtstoffmassen. Zumeist handelt es sich hierbei um die früheren Polysulfiddichtstoffe (Thiokol), in denen Chlophengemische ( PCB haltige Öle ) als Weichmacher und Flammschutz in hoher Konzentration zugemischt wurden. Der Chlophengehalt konnte bis zu 30 M% betragen. Gerade bei Skelettbauweisen der 60 er und 70 er Jahre gingen die Dehnfugen durch bis in das Gebäudeinnere.
24 Weitere hauptsächliche PCB - Quellen -Offene Quellen -Akustikdeckenplatten (Anstrich) -Kunstharz -Spachtel und -Verguss -Kabelummantelungen -Öle (Getriebe- Schneide- Bohröle) -Geschlossene Quellen Kondensatoren, Transformatoren, Gleichrichter, Leuchtstoffröhren, Hydrauliköl
25 Grenzwerte und Regelungen Abbruch und Sanierung baulicher Anlagen -Einsatz baumustergeprüfter Sauger der Verwendungskategorie H -Staubarme Bearbeitungsverfahren ( wirksame Absaugung ) Als Hilfe könnte hier die BGI 664 i.b. BT 17 ( Entfernen asbesthaltiger Bodenkleber als Maßnahme geringer Exposition ) herangezogen werden. -Persönliche Schutzausrüstung ( Handschuhe, Schutzanzüge, auf Masken kann nur verzichtet werden, wenn Luftmessungen unterhalb der Grenzwerte) -Arbeitsmedizinische Vorsorge ( G25 & G 40 ) Baurechtlich : PCB Richtlinie Gefährdungsabschätzung hier geht es um die weitere Nutzung PCB Sanierung Für den PCB Gehalt in der Innenraumluft ist ein Interventions- Wert von 3000 ng/m 3 festgelegt worden. In den Bundesländern wird dieser Interventionswert unterschiedlich gehandhabt. In NRW müssen unabhängig von der Nutzung, Maßnahmen ergriffen werden. Erfolgskontrolle erforderlich < 300 ng/m 3 ( nach 2 Jahren )
26 Wichtig für die Beurteilung - Der PCB Gehalt von Materialien kann gemäß folgender Tabelle beurteilt werden. * Sekundärquellen Primärquellen weisen i.a.r. > 1000 mg/kg auf 0-10 mg/kg nicht kontaminiert mg/kg geringfügig kontaminiert mg/kg mäßig kontaminiert Das Landesinstitut für Bauwesen (LB), Theaterplatz 14, Aachen hat zu PCB in Gebäuden einen sehr umfassenden Nutzerleitfaden veröffentlicht mg/kg stark kontaminiert mg/kg sehr stark kontaminiert mg/kg extrem kontaminiert
27 Schimmelpilze Schimmelpilze und Sanierung Das Thema Schimmelpilze wird derzeit unter Fachleuten äußerst kontrovers und in weiten Teilen unseriös und hysterisch gehandhabt. Aus diesem Grunde empfehle ich hierzu eine gewisse Zurückhaltung, verbunden mit einer erhöhten Aufmerksamkeit in der Sache.
28 Allgemeine Grundlagen zu Schimmel Schimmelpilze sind zur Zeit nicht als Gefahrstoffe anzusehen und werden derzeit allgemein wie nachfolgend beschrieben zu diskutieren sein. Pilze und i.b. Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil der Umwelt und daher auch in Innenräumen nicht verhinderbar. Sie kommen in einem weit gestreckten Feld unserer Umwelt vor. Man kann sie benutzen um Penicillin herzustellen, um Bier zu brauen oder Käse zu erzeugen. Sie mindern jedoch auch u.u. die Erträge der Äcker oder können unter Umständen ein hygienisches Problem darstellen. Es handelt sich um Organismen, die uns alltäglich und überall begegnen, zumeist in ihrer häufigsten Organisationsform, den Sporen, als zu 98 % landbewohnender Pilze.Sie bilden häufig flüchtige Stoffwechselprodukte, wie Aromen oder andere geruchsintensive Stoffe.Diese Stoffwechselprodukte bestehen in der Regel aus Alkoholen, Ketonen, Kohlenwasserstoffen, z.b. 3 - Methyl butanol, 3 - Oktanon.Solche Stoffe werden als microbial Volaties (MVOC) bezeichnet.
29 Allgemeine Grundlagen zu Schimmel Durchfeuchtete Baumaterialien sind die Hauptursache mikrobiellen Wachstums. Das Einatmen von Sporen, auch der Sporen von Pilzen, die überwiegend keine obligaten Krankheitserreger sind, die aber zum Auftreten von Gesundheitsschäden führen können, ist unter Berücksichtigung der gemessenen Schimmelpilzsporen in der Raumluft und der jeweiligen Wandbodenfläche im Vergleich zur Außenluft zu sehen. Der übliche Erfahrungswert für das Vorhandensein von Schimmelpilzbelastungen in der Innenraumluft wird in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur mit 100 KBE / m 3 ( = koloniebildende Einheit ) angegeben.
30 Allgemeine Grundlagen zu Schimmel Aus der Existenz von mäßigen KBE auf Abklatschproben alleine kann eine gesundheitliche Gefährdung nicht abgeleitet werden, da aus einer gemessenen KBE nicht unmittelbar auf gesundheitliche Wirkung geschlossen werden kann. Ein Schimmelpilzbefall, dessen Flächengröße am Stück in etwa 0,4* m 2 (dies sind ca. 63 cm x 63 cm oder einem Durchmesser von etwa 72 cm ) nicht überschreitet, stellen nach den Beschreibungen des Umweltbundesamtes kein gesundheitliches Risiko für gesunde Personen dar, und können ohne Beteiligung von Fachleuten oder Fachpersonal beseitigt werden, z.b. durch feuchtes Abwaschen und Nachreinigen mit hochprozentigem Alkohol ( Vorschriften beachten : kein offenes Feuer, nicht rauchen ). Neben Handschuhen sollte dabei auch ein Mundschutz und eine Schutzbrille getragen werden.die Abfälle können im Hausmüll entsorgt werden. *Hier gibt es unterschiedliche Angaben durch das UBA (0,2 m 2 und 0,4 m 2 und 0,5 m 2 )
31 Schimmel-Sanierung-Abbruch Bei Überschreitung des v.g. Ausmaßes ist die Hinzuziehung von Fachfirmen unumgänglich Insoweit unterliegt die Beseitigung von Schimmelpilzen in Innenräumen dann auch einer Fachplanung sowie Arbeitschutzbedingungen die sich aus der BioStoffV ergeben. Für den Abbruchunternehmer öffnen sich neue technische Regeln die sich aus der BioStoffV ergeben ( TRBA = Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe )
32 Bedingungen Ähnlich wie bei der GefStoffV ergeben sich bei der Sanierung aber auch beim Abbruch schimmelpilzbelasteter baulicher Anlagen Erfordernisse, die u.u. besondere Schutzmaßnahmen bedingen. So dürfen bei der Sanierung Schimmelpilze nicht in andere Bereiche verteilt werden.der Schutz des Personals und der Raumbenutzer vor Schimmelpilzexpositionen muss durch geeignete Maßnahmen ( d.s. staubdichte Abschottung, Schutzanzüge und Atemschutz ) sichergestellt werden. Ähnlich wie bei Asbest erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine Feinreinigung sowie eine Freigabemessung. Nicht definiert ist, ob es sich hierbei um eine Arbeitsschutzmessung handelt oder um eine Messung,die den Sanierungserfolg begründen soll. Da Schimmelpilze z.zt. noch nicht in der Bauordnung behandelt werden, lässt sich auch nicht ableiten, dass diese Messung einen Sanierungserfolg begründen soll.
33 Kriterien für eine Freigabemessung
34 Schlußbetrachtung zu Schimmel Aus sachverständiger Sicht lassen diese Kriterien eine hygienische Beurteilung nicht zu. Die Freigabemessung ist seriös mit einem Zeitaufwand von 14 Tagen verbunden, so dass Schutzmaßnahmen erst 14 Tage nach Abschluss der Arbeiten aufgehoben werden können. Die Aussage einer verdeckten Schimmelpilzquelle ist dadurch jedoch nicht gesichert möglich, da z.b. bei einer Schimmelpilzansiedlung in Estrichen oder Hohlraumböden oder Wänden diese durch die Bodenbeläge oder Tapeten so abgedeckt ist, dass weder Partikel noch anzüchtbare Konidien hier hindurch treten. MVOC Messungen im Sinne einer Freigabemessung sind jedoch nicht beschrieben.
35 Schlussbetrachtung zu Schimel In der wissenschaftlichen Welt ist auch dieses Schema, vor allem seine kategorische Zuordnung, nicht ohne Zweifel. Der UMID (Umweltmedizinische Dienst des Umweltbundesamtes UBA) stellt die Vertrauenswürdigkeit des Bewertungsschemas für MVOC Messungen zur Beurteilung eines verdeckten Schimmelbefalls in Zweifel. Es ist also erkennbar, dass der dazu bisher in Technik und Wissenschaft beschriebene Erkenntnisstand noch nicht völlig erschöpft ist und daher nicht zwingend vertrauenswürdig ist. Aus diesem Grunde sollte dieses Thema mit äußerster Sorgfalt behandelt werden, vor Beginn von Abbruch oder Sanierungsarbeiten sind die Verantwortlichkeiten zu klären. Es sollte nur nach einem durch den Auftraggeber klar vorgegebenen Sanierungs-/Abbruchkonzept gearbeitet werden. Auf keinen Fall sollten Luftprobenentnahmen in eigener Regie vorgenommen werden.
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