Brandschutz Notwendigkeit oder Notwendiges Übel?
|
|
- Nora Schubert
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandschutz Notwendigkeit oder Notwendiges Übel? Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger
2 Übersicht - Krankenhäuser aus Sicht des Baurechts - allgemeine Schutzziele - vorbeugender Brandschutz - baulicher Brandschutz - betrieblicher Brandschutz - abwehrender Brandschutz - Möglichkeiten der Strukturierung von Krankenhäusern - anlagentechnischer Brandschutz - Bauüberwachung Brandschutz
3 Krankenhäuser aus Sicht des Baurechts - Sonderbau aufgrund der besonderen Art und Nutzung - stationärer Aufenthalt von Patienten - hilfsbedürftige Personen - ortsunkundige Personen - viele Personen - Sonderbau aufgrund der Größe und Nutzung - Ausdehnung des Gebäudes (> m² Grundfläche) - Hochhaus (Aufenthaltsraum > 22 m über GOK) - bauliche Anlagen > 30 m (z.b. durch Heliport) - Garagen für Mitarbeiter, Besucher und Patienten Schutzzielorientierte Bewertung: Brandschutzkonzept
4 Krankenhäuser aus Sicht des Baurechts - Sonderbau ohne besondere Regelungen? - Keine Krankenhausbauverordnung in NRW ( ) - Richtlinie für Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen gilt nicht für Krankenhäuser Bauordnung NRW (BauO NRW) Sonderbauverordnung (SBauVO) - Teil 1: Versammlungsstätten - Teil 4: Hochhäuser - Teil 5: Garagen - Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen Leitungsanlagenrichtlinie (LAR NRW) Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR NRW) Feuerungsverordnung (FeuVO NRW) Arbeitsstättenrichtlinien (z.b. ASR A2.3: Fluchtweglängen)
5 Brandphasen Quelle: vfdb
6 Allgemeine Schutzziele - Vorbeugen der Brandentstehung - vorbeugender / betrieblicher Brandschutz - Behinderung der Brandausbreitung - baulicher / betrieblicher Brandschutz - Rettung von Mensch und Tier - vorbeugender / baulicher / betrieblicher Brandschutz - Durchführung von Löscharbeiten - betrieblicher / abwehrender Brandschutz
7 Vorbeugender Brandschutz - Freihaltung von Rettungswegen - Brandlastreduzierung - Bereitstellung (z.b. Putzmittel) in tagesüblichen Mengen - Sensibilisierung der Mitarbeiter, Patienten und Besucher - Wahl der Baustoffe - fachgerechte Bauaus- und Leitungsdurchführung - Beachtung der Normvorgaben
8 Baulicher Brandschutz - Brandschutztechnische Anforderungen an - Decken - Wände (z.b. Gebäudetrennwände) - Türen / Verglasung - Bedachung - Baustoffe - Unterdecken - Bodenbeläge - Wandbekleidungen - Leitungsanlagen
9 Baulicher Brandschutz - Mögliche Erleichterungen bei Krankenhäusern - Brandabschnittsgröße: - 32 (1) BauO NRW: max. 40 m bzw m² Brandabschnittsgröße - 10 (3) KhBauVO: max. 50 m bzw m² Brandabschnittsgröße - Türen in Gebäudetrennwände: - 32 (3) BauO NRW: T90-Türen - 11 (3) KhBauVO: Rauchschutztüren, wenn beidseitig notwendige Flure angeschlossen sind und die angrenzenden Flurwände in einem Bereich von 2,5 m der Qualität F30-A entsprechen und über keine Öffnungen verfügen. - Technikräume mit Funktionserhalt über 90 Minuten: - Nr LAR NRW: T90-Türen - Anordnung von T30-Türen unter Berücksichtigung der flächendeckenden Brandmeldeanlage (Verkürzung der Interventionszeit der Feuerwehr)
10 Baulicher Brandschutz - großer Anteil an Haustechnik - hohe Installationsdichte (z.b. im Zwischendeckenbereich) - Leitungsdurchführungen durch Bauteile mit Anforderungen an die F- Qualität (ERD / R90 / EKD / S90 / K30 / K90) - mangelhafte und nicht fachgerechte Abschottungen tragen zur Rauch- und Brandausbreitung bei
11 Betrieblicher Brandschutz - Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen - Erstellung einer Brandschutzordnung (inkl. Alarmorganisation) - Planung der Räumung (z.b. horizontales Verschieben) von Patienten - Vorhaltung von Evakuierungsmatratzen oder Evakuierungstuch unter der herkömmlichen Matratze - Bereithaltung von geschultem Personal - Wartung / Instandhaltung der brandschutztechnischen Infrastruktur (z.b. Feuerlöscher, Feuer- und Rauchschutztüren, etc.)
12 Abwehrender Brandschutz - Anordnung von geeigneten Handfeuerlöschern - Sprinkleranlagen (z.b. in Hochhäusern gemäß 102 (1) SBauVO) - Feuerwehrzufahrt (ggf. FSD, NSR) - Aufstell- und Bewegungsflächen - detaillierte Informationen für die Einsatzkräfte - Lage des Brandortes (FIZ, FBF) - Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrpläne nach DIN Lagergut (brandfördernd, geeignetes Löschmittel) - Wandhydranten Typ F/S, Steigleitungen für die Feuerwehr (Hygiene) - Löschanlagen in Küchen (Öl/Fett > 50 l Fett gemäß BGR 111)
13 Wahl der Löschmittel - Unterscheidung in Brandklassen feste Stoffe flüssige Stoffe Gase Metall Öl / Fett Holz, Papier, Textilien, Autoreifen, etc. Wasser, Schaum, Pulver Benzin, Benzol, Lacke, Paraffin, etc. Schaum, CO 2, Pulver Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, etc. Pulver Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, etc. Metallbrandpulver, Sand Fettbrandlöscher
14 Wahl der Löschmittel - Verwendung ungeeigneter Löschmittel Löschversuch einer brennenden Fritteuse mit einem CO 2 -Löscher
15 Strukturierung von Krankenhäusern: - in Abhängigkeit von - Nutzung - Größe Pflegestationen (mit notwendigen Fluren) Funktionsbereiche (mit internen Flurbereichen) Verwaltung (mit notwendigen Fluren oder mit internen Flurbereichen) Haustechnik (jeweils eigene Technikräume)
16 Strukturierung von Krankenhäusern: Pflegestationen - Anordnung von notwendigen Fluren - ggf. Unterteilung in Rauchabschnitte (Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen) - Schwesternstützpunkte in geschlossener Bauweise: - Raumabschluss durch F30-Wand oder F30-Verglasung - Öffnung nur im Bereich der dichtschließenden Tür - Schwesternstützpunkte in offener Bauweise: - Einladende Optik (keine Flurtrennwand) - Wahrnehmung von Personen in Rollstühlen - Abtrennung zum notwendigen Flur durch Feuerschutzvorhang - Sicherstellung zweiter Rettungsweg über unabhängigen Ausgang - Ansteuerung des Vorhangs über autarke Rauchmelder und/oder BMA
17 Strukturierung von Krankenhäusern: Pflegestation mit notwendigen Fluren Rauchabschnittstrennung
18 Strukturierung von Krankenhäusern: Offener Stützpunkt, notwendige Flure Stützpunkt unabhängiger Notausgang notwendiger Flur
19 Strukturierung von Krankenhäusern: Geschlossener Stützpunkt, Lagerräume T30-Tür als Nutzerwunsch
20 Strukturierung von Krankenhäusern: Brandschutzverglasung in Flurwand T30-RS mit F30-Brandschutzverglasung als Bestandteil des Feuerschutzabschluss G30-Brandschutzverglasung als Bestandteil der Flurwand + dt F30 T30-RS Brandschutzverglasung:
21 Strukturierung von Krankenhäusern: Funktionsbereiche - Ausbildung als Funktionseinheiten ohne notwendige Flure - interne Flurbereiche - allgemein zugänglicher Flur - ggf. Unterteilung in Rauchabschnitte (Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen) - möglich z.b. bei - Intensivstationen - OP-Bereichen - Entbindungseinheiten - Strahlentherapie - Röntgen - etc.
22 Strukturierung von Krankenhäusern: OP-Bereich Umbettung Aufwach -räume Umkleide OP
23 Strukturierung von Krankenhäusern: 400 m²-einheit 1. Rettungsweg: notwendiger Flur 1. Rettungsweg: notwendiger Flur 2. Rettungsweg: benachbarte Einheit
24 Strukturierung von Krankenhäusern: Verwaltung / Praxen - Erschließung über notwendige Flure - Ausbildung als Nutzungseinheiten ohne notwendige Flure nach 38 (1) BauO NRW - Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen
25 Strukturierung von Krankenhäusern: Verwaltung mit notwendigen Fluren Unterteilung in Rauchabschnitte
26 Strukturierung von Krankenhäusern: Verwaltung ohne notwendige Flure Verwaltung
27 Strukturierung von Krankenhäusern: Haustechnik / Küche - Abtrennung durch Bauteile mit Brandschutzqualität - mögliche Haustechnik im Krankenhaus: - raumlufttechnische Anlagen - Heizung - Ersatzstromversorgungsanlagen (z.b. Dieselaggregat) - Verteiler der elektrische Anlagen (AV/SV) - Brandmelde- und Alarmierungsanlage - Feuerlöschzentralen (z.b. Sprinklerung, Hubschrauberlandeplatz, etc.)
28 Strukturierung von Krankenhäusern: Küche
29 Strukturierung von Krankenhäusern: Haustechnik - Trennung AV / SV - Aufstellung der Verteiler der AV und SV in einem Raum: Brand in Technikraum: Ausfall AV und SV - Forderung der Trennung von AV / SV gemäß Nr LAR NRW - eigene Räume (F30/T30-RS bei E30 oder F90/T90-RS bei E90) - Verteilerkästen mit Brandschutzqualität Quelle: Striebel & John Quelle: CobiNet
30 Strukturierung von Krankenhäusern: Haustechnik - Aufstellung in eigenen Räumen - ggf. Kapselung fremder Leitungen im SV-Raum SV AV
31 Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlage t Detektion t Detektion t Alarm t Reaktion t Flucht t Räumung t Detektion Quellen: vfdb
32 Anlagentechnischer Brandschutz: Steuerungen im Brandfall - Alarmierung (im Gebäude, Feuerwehr, Technikpersonal) - raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen) - Entrauchungsanlagen (z.b. innenliegende Flure) - Druckbelüftungsanlagen (z.b. in Rettungswegen, Feuerwehraufzug) - Abschaltung Gaszufuhr - Brandfallsteuerungen von Personenaufzügen - Sicherheitsbeleuchtung (i.d.r. automatisch Aktivierung) - Feuer- und Rauchschutztüren (i.d.r. autarke Rauchmelder der Tür) - Feuerschutzvorhänge (i.d.r. autarke Rauchmelder des Vorhangs) ggf. Steuerung über Gebäudeleittechnik (GLT)
33 Anlagentechnischer Brandschutz: Alarmierungsanlagen - Alarmierung im Brandfall - Signaltongeber im Krankenhaus ungeeignet, da - keine Rettungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen - Panik im Gebäude möglich - Alarmierung erforderlich, da - Personal informiert werden muss - Patienten (durch Personal) gerettet werden müssen (falls möglich) - stille Alarmierung über DECT-Telefon - Kommunikation zwischen BMA und Alarmierung? - Funktionserhalt? DECT DECT Quellen: VdS
34 Anlagentechnischer Brandschutz: Alarmierungsanlagen - Alarmserver als Bestandteil der Alarmierungsanlage (Funktionserhalt) BMA DECT- Telefon Computerbildschirm Quellen: NovaLink GmbH
35 Anlagentechnischer Brandschutz: Aufzüge - Anordnung im notwendigen Treppenraum - Anordnung außerhalb notwendiger Treppenräume - Anordnung Aufzugsvorraum (z.b. Rauchabschnitt) - Evakuierungsfahrten zum sicheren Verlassen des Aufzugs - statische Brandfallsteuerung: 1 definierte Brandfallhaltestelle - teildynamische Brandfallsteuerung: 2 definierte Brandfallhaltestellen - dynamisch Brandfallsteuerung: prinzipiell alle Ebenen als Brandfallhaltestelle - automatische Brandmelder vor den Aufzügen in den Brandfallhaltestellen erforderlich (ggf. Bestandteil der Aufzugssteuerung)
36 Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Bodenlandeplatz / erhöhter Landeplatz 2 Rettungswege
37 Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Bodenlandeplatz / erhöhter Landeplatz - Löschtechnik in Abhängigkeit der Hubschrauberlänge: Kategorie H1 H2 H3 Gesamtlänge < 15 m m 24 m Wassermenge l l l Ausstoßrate Wandhydrant 250 l/min 250 l/min 250 l/min Anzahl Löschmonitore nicht gefordert 2 2 Ausstoßrate Löschmonitor l/min 800 l/min
38 Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Löschanlagen: - Berücksichtigung der Windrichtung: 2 Löschmonitore - Wandhydranten Quellen: InnoVfoam GmbH
39 Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Löschtechnik in Abhängigkeit der Hubschrauberlänge: - 2 Löschmonitore - Löschmittelbevorratung (10 Minuten) - Wandhydrant - Druckerhöhungsanlagen - Ersatzstromversorgung - Aufstellung Löschzentrale in eigenen Räumen Quellen: InnoVfoam GmbH
40 Anlagentechnischer Brandschutz: aktuelle Krankenhaustechnik - aktuelle Krankenhaustechnik: W-LAN DECT-Telefon (stille Alarmierung) - Anordnung im notwendigen Flur / notwendigen Treppenraum ohne Abtrennung formal nicht zulässig (vgl. Nr der LAR NRW) - Installation kann ggf. gestattet werden, wenn brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen (vgl. Nr. 3 der LAR NRW)
41 Anlagentechnischer Brandschutz: aktuelle Krankenhaustechnik - Zustimmung im Rahmen einer schutzzielorientierten Betrachtung: - Acces Point / DECT Repeater: kein Netzteil im Rettungsweg (PoE: Power over Ethernet) - Kapselung einzelner elektrischen Leitungen / Datenkabel in Blechkanal - Zustimmung der Genehmigungsbehörden erforderlich Quelle: Medienarchiv Wikimedia Commons
42 Bauüberwachung Brandschutz - Auflage der Bauaufsicht / Baugenehmigung: Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung bzgl. der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes mangelfreie Bauausführung / Mangelfreimeldungen erforderlich Verwendbarkeitsnachweise (ggf. Bestätigung einer nicht wesentlichen Abweichung) erforderlich Bauleiter-/ Fachbauleiterklärungen erforderlich Fachunternehmerbescheinigungen erforderlich Übereinstimmungserklärungen erforderlich Sachverständigen-Prüfberichte der sicherheitstechnischen Anlagen ( betriebssicher und wirksam )
43 Fazit Notwendigkeit oder Notwendiges Übel? - keine einheitliche Rechtsgrundlage speziell für Krankenhäuser - dennoch eine Vielzahl an einzuhaltenden Vorschriften - schutzzielorientierte Betrachtung (Einzelfall) - Brandereignis grundsätzlich nicht vermeidbar!!!! - Beschränkung auf den definierten Gebäudeabschnitt - Wirksamkeit technischer Einrichtungen - Alarmorganisation/Betriebliche Maßnahmen - Betreiberverantwortlichkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
44 Wir helfen Ihnen weiter Girardetstraße Essen T F E I Einkaufszentrum Limbecker Platz, Essen - Rathaus Essen Neubau Museum Folkwang Saalbau Philharmonie Essen Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. Für Ihre Beratung nehmen wir uns gerne Zeit.
Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern
Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger Fachvereinigung Krankenhaustechnik FKT Elektrische Einrichtungen
Mehrhandelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten
Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren
MehrBRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz
BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...
MehrBrandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
MehrVorbeugender baulicher Brandschutz
Fachbuchreihe Brandschutz Vorbeugender baulicher Brandschutz Bearbeitet von Dipl.-Ing. Kurt Klingsohr, Dipl.-Ing. Joseph Messerer, Dipl.-Ing. Peter Bachmeier 8., überarbeitete und erweiterte Auflage 2012
MehrMKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier. Büro Hessen Dieselstraße 27 D Karben
MKM BRANDSCHUTZ Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier Büro Hessen Dieselstraße 27 D-61184 Karben Büro Bayern Schweinfurter Straße 7 D-97080 Würzburg AKTUELLE TRENDS IM BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN
MehrBrandschutzfachtag 19. April 2018
Brandschutz rund um den Aufzug Carolin Schmitz Dipl.-Ing. Architektin Projektleiterin Brandschutz Sachverständige vorbeugender Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Agenda
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
Mehr1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):
MehrInhaltsverzeichnis alphabetisch
Inhaltsverzeichnis alphabetisch A Alarmplan... 23 Anforderungen an Türen im Treppenraum... 27 Angstreaktion/Panik können/angstreaktion/panik... 90 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)... 29 Arbeitsstättenverordnung
MehrBrandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin
MehrBrandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis
28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik
MehrBrandschutz im Gastgewerbe
Brandschutz im Gastgewerbe 2. Eifeler Nachfolgetag für das Gastgewerbe Udo Crespin Oberbrandrat, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr Leitfragestellungen Brandschutz in meinem Unternehmen warum überhaupt Brandschutz
MehrBrandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrSonderlöschanlagen wer braucht denn sowas?
Sonderlöschanlagen wer braucht denn sowas? Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940 http://brandschutz-akademie-berlin.de
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin
Mehr1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]
Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen
MehrAufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -
Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
Mehrvpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von Brandschutznachweisen und konzepten
Neu-Isenburg 20. März 2019 Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-hessen) Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-hessen) Einheitliche Betrachtungsweisen Ansprechpartner für Architekten und Fachplaner Mitwirkung bei der Novellierung
MehrFachplanerin / Fachplaner
Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner
MehrBrandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze
Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze 18.09.2009 Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Vorangegangene Generationen haben
MehrKleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz
Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222
MehrFür die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:
TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie
MehrBRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz
BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...
MehrBrandschutz Aufgaben und Herausforderungen
Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen
MehrPrüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind
Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
Mehrelektrische Anlagen (MEItBauVO) - Stand: Januar 2009 Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für
Inhaltsverzeichnis Einleitung zur Handhabung der Kommentierung 14 Teil A: A -1. Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Stand: 17.11.2005 Muster-Richtlinie über
MehrMuster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU
Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich
MehrBrandschutznachweis für Gebäude der GK 1 3 nach BauVorlVO
Anlage zum Bauantrag Geschäftszeichen / Eingangsvermerk des FD Aktenzeichen Bauordnung Zutreffendes bitte ankreuzen oder Zeilen ausfüllen! Brandschutznachweis für Gebäude der GK 1 3 nach BauVorlVO Zum
MehrFachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten -
ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Umsetzung
MehrLAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg
LAR 11/2005 BayBO 01/2013 Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg Folie 1 Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen TÜV SÜD Industrie
MehrNachweis für den vorbeugenden Brandschutz
Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz nach 11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) (Adresse des Nachweiserstellers) Vorbemerkung: Das Brandschutzkonzept umfasst Seiten einschließlich Deckblatt sowie den
MehrTECHNISCHE INFORMATION
TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen
MehrErstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden
Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Genehmigungsfähigkeit higkeit an
MehrBauvorhaben: Bezeichnung Bestätigung Erforderlich Liegt vor. Übereinstimmungserklärung. Übereinstimmungserklärung
Brandschutzdokumentation - Checkliste Erforderliche Nachweise, Bestätigungen und Bescheinigungen DER BRANDSCHÜTZER Bauvorhaben: Bezeichnung Bestätigung Erforderlich Liegt vor en 1 / Sachkundigenbestätigungen
MehrBrandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?
Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrDas neue Baurecht im Saarland
Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche
MehrBHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und
MehrMuster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)
1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt
MehrHinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren
Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven Baugenehmigungsverfahren Version 02.2017 2 Inhaltsverzeichnis Brandschutz Brandschutzdienststelle Rauchwarnmelder Brandverhütungsschau Osterfeuer,
MehrBrandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
Brandschutzunterweisung 2012 Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Brandentstehung Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Meldeeinrichtungen
MehrFür den Brandfall: Üben mit dem Feuerlöscher.
Feuer richtig löschen. Eine Aktion mit der Feuerwehr. Für den Brandfall: Üben mit dem Feuerlöscher. Risk-Management eine Information für unsere Kunden. Sind Feuerlöscher vorgeschrieben? Privathaushalt
MehrAnhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrForum Menschen mit Behinderung 2018
Forum Menschen mit Behinderung 2018 Baulicher Brandschutz und Evakuierungskonzepte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Real Estate Elektro- und Gebäudetechnik
MehrDie neue Musterhochhausrichtlinie 2008
Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Anforderungen an die Löschwasserversorgung LtdBD Dipl. Ing. Reimund Roß 21.04.2009 PG MHHR 1 MHHR von 1981 inhaltlich veraltet Neue MHHR berücksichtigt neuste wissenschaftliche
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime -
Brandschutz in Krankenhäusern Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz
MehrSchäden durch mangelhaften Brandschutz
Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer
MehrBundeslandspezifisches Brandschutzglossar zu folgenden Stichwörtern:
Bundeslandspezifisches Brandschutzglossar zu folgenden Stichwörtern: A B Abgasanlage Abstandsfläche Abweichung Alarmierungsanlagen/Warnanlagen Allgemein anerkannte Regel der Technik Anschlussbedingungen
MehrHandlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein
Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete
MehrBrandfallmatrix Überblick statt Tunnelblick
Brandfallmatrix Überblick statt Tunnelblick Einleitung Was ist eine Brandfallmatrix? Synonym für die Ansteuerung sicherheitstechnischer Anlagen durch eine Brandmeldeanlage Zusammenführen unterschiedlicher
MehrSonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses
Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)
MehrHerzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler
Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
MehrBrandschutz- erziehung
Brandschutz- erziehung (Bildquelle: M. Nehlig) 1 Brandschutz Baulicher Brandschutz Brandschutz Anlagentechnischer Organisatorischer Brandschutz Feuerwehr z.b. Feuerwiderstand von Bauteilen Brennbarkeit
MehrDie neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).
Die e Sonderbauverordnung (SBauVO) und e. Die grundlegenden Änderungen der Brandschutzvorschriften Dipl.- Ing. Sylwester Kabat Brandschutzingenieur des Kreises Gütersloh Fortbildung der Brandschutzdienststellen
MehrAGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund - Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Brandoberrat Dipl. Ing (FH) Peter
MehrBrandschutz in der Gebäudetechnik
Klaus W. Usemann Brandschutz in der Gebäudetechnik Grundlagen Gesetzgebung Bauteile Anwendungen 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Springer 1 BASIS FÜR BRANDSCHUTZKONZEPTE 1 1.1 GRUNDLAGEN
MehrTECHNISCHE INFORMATION
TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsgebäuden gemäß der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Kopfzeile Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung
MehrSchutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer
Schutzziele des Brandschutzes für Menschen mit Behinderung Dr. Volker Meyer 1 Gliederung Besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderung Schutzziele gemäß Bauordnung Erreichen der Schutzziele mit Hilfe
MehrDie Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.
Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich
MehrDie Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger
Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger Vorab! Die Feuerwehr kann in Sonderbauten mit vielen Menschen die Personenrettung nicht sicherstellen; sie ist darauf angewiesen,
MehrBrandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni
MehrDie Schutzziele des. Ansichten eines. Frieder Kircher Leitender Branddirektor
Die Schutzziele des Brandschutzes vom Hotel bis zur Ferienwohnung Ansichten eines Brandschutzexperten Zur Person 1967 Eintritt FF Wiesloch 1975 Studium Bauingenieurwesen Karlsruhe Institute of Technologie
MehrTeil B Anhang Gebäude 1101
Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt
MehrBrandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und
MehrBrandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien
Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente
MehrRettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten
Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für
MehrMenschen retten. Werte schützen. Feuer löschen.
Immer da, immer nah. Menschen retten. Werte schützen. Feuer löschen. Tipps rund um Feuerlöscher Feuerlöscher Ein kleines Feuer kann sich schnell ausbreiten. Rund 800.000 Brandschäden reguliert die deutsche
MehrAktuelle Änderungen im Baurecht
Aktuelle Änderungen im Baurecht Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Einführung der Sonderbauverordnung (SBauVO) Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger Änderung
MehrDer Brandschutz aus baurechtlicher Sicht. Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1
Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1 Grundsätze des Bauordnungsrechts: - Personen sollen sich aus Gebäuden selbst retten können. (2 bauliche Rettungswege,
MehrSächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000. Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz
SächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000 Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen
MehrBrandschutz im Beherbergungsbetrieb Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1
Brandschutz im Beherbergungsbetrieb 05.02.2019 Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1 Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit
MehrTipps rund um Feuerlöscher
Provinzial Tipps rund um Feuerlöscher Provinzial Schadenverhütung Menschen retten. Werte schützen. Feuer löschen. Ein kleines Feuer kann sich schnell ausbreiten. Rund 240.000 Brandschäden reguliert die
MehrTeil C Gebäudekomplex 4116/4136
Gebäudekomplex 4116/4136 Herrenhäuser Straße 2 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil C Gebäudekomplex 4116/4136 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandverhütung... 4 3 Meldung und Alarmierungsablauf... 4 4 Sicherheitsmaßnahmen
MehrPlanerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA
Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA PD Dr.-Ing. habil. des Stefan Wirth Formatvorlage Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten 1) 2) 3) 4) Einleitung (Wie sieht die Praxis aus?) Rechtliche
MehrVom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert
Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des
MehrBauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)
63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben
MehrBrandschutz im Gewerbe Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1
Brandschutz im Gewerbe 27.11.2018 Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1 Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden
MehrBau und Betrieb von Versammlungsstätten
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2014) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017
Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)
BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie
MehrFeuer richtig löschen. Eine Aktion mit der Feuerwehr. Risk-Management Eine Information für unsere Kunden.
Feuer richtig löschen. Eine Aktion mit der Feuerwehr. Risk-Management Eine Information für unsere Kunden. Sind Feuerlöscher vorgeschrieben? Privathaushalt Handfeuerlöscher sind nach den heute gültigen
MehrUmgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände)
Allgemeine Brandschutzgrundlagen Allgemeine Brandschutzanforderungen Sicherheitskennzeichnungen Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände) 1 Was ist Feuer? Verbrennung "Bei der Verbrennung verbindet
MehrBrandschutz Sorgen Sie vor!
FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
MehrAbweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung
HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.
MehrBrandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte
Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte 1. Einführung und Vorbemerkung Unter Gebäuden mit großer Personendichte
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
MehrInhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen
11 Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk oder auf der DVD
MehrBrandmeldeanlagen - Konzept. des. Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Brandmeldeanlagen - Konzept des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt), 01.04.2014 Aktualisiert: Stand 20.02.2017 Brandmeldeanlagen Konzept nach DIN 14675 Bauvorhaben: Baumaßnahme: Bauherr: Auftraggeber:
MehrPraxis für - Architekten - Bauämter - Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (TGA) - Elektro- und SHK-Handwerk
Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zu der Muster-leitungsanlagen-Richtlinie MlAR Muster-Systemböden-Richtlinie MSysBöR Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für
MehrSchäden durch mangelhaften Brandschutz
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Gerd Geburtig, Ingo Schlegel Schäden durch mangelhaften Brandschutz Hrsg.: Ralf Ruhnau Reihe begründet von Günter Zimmermann 2013, 175 S., zahlr. Abb., Tab.,
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf
MehrBranchentreff Vorbeugender Brandschutz. Vorbeugender Brandschutz in Krankenhäusern
Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz in Krankenhäusern Elisabeth Meyer-Pfeffermann, Baudirektorin Rita Ott-Wolter, Dipl. Ing. OFD Niedersachsen, Bau und Liegenschaften Prüf-
Mehr