Belastete Gartenböden im Siedlungsgebiet. Empfehlungen und Massnahmen

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1 Belastete Gartenböden im Siedlungsgebiet Viele Böden im Siedlungsgebiet - in Hausgärten, Familiengärten oder Grünanlagen - zeigen Spuren der langjährigen Nutzung. Durch Luftverschmutzung, aber auch durch den Einsatz von Hilfsstoffen wie Asche, Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel wurden unerwünschte Schadstoffe in die Böden eingetragen. Diese reichern sich über lange Zeit an. Empfehlungen und Massnahmen Dieses Merkblatt fasst die Situation der Siedlungsböden auf aktuellem Stand zusammen. Es soll dazu dienen, der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe weniger Empfehlungen und Massnahmen weiterhin eine gute Lebens- und Wohnqualität zu bieten.

2 WAS WISSEN WIR ÜBER DIE BODEN- BELASTUNG? WAS IST BODEN? Unter Boden wird rechtlich die oberste, unversiegelte Erdschicht verstanden, in der Pflanzen wachsen können. Die Fachleute unterscheiden zwischen Ober- und Unterboden. Oberboden (in der Regel die obersten 20 cm) wird häufig auch als Humus oder auf RECHTLICHE GRUNDLAGEN dem Bau als erster Stich bezeichnet. In der Regel umfasst der Boden Grundlage für die Beurteilung von etwa den obersten Meter. Bodenbelastungen ist die eidgenössische Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo vom 1. Juli 1998). Sie gibt drei sogenannte Bodenbelastungswerte vor: die Richt-, Prüf- und Sanierungswerte. Aus den Siedlungsgebieten im Kanton Basel-Landschaft liegen als Ergebnis der langjährigen Bodenüberwachung bisher Analysen von über 375 Böden, 100 Nahrungspflanzen und 60 Kompostproben auf Schadstoffe vor. Betroffene Grundeigentümerinnen und -eigentümer wurden jeweils über die Ergebnisse informiert. Als Schadstoffe stehen die Schwermetalle Blei, Zink und Cadmium sowie bei den organischen Schadstoffen die so genannten polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe PAK im Vordergrund. Für den Menschen ist in den vorgefundenen Konzentrationen vor allem das Blei bedeutend. Es gehört zu den kritischen Umweltgiften. Die Empfehlungen dieses Merkblattes beziehen sich deshalb in erster Linie auf das Blei. Die übrigen Schadstoffe sind dabei weitestgehend mit eingeschlossen. Zu den Böden im Siedlungsgebiet (in Hausgärten, Familiengärten oder Grünanlagen) kann aufgrund der bisherigen Kenntnisse folgendes festgehalten werden: - Rund 35 % der Böden sind unbelastet - Rund 50 % der Böden überschreiten einen Richtwert - Rund 15 % der Böden überschreiten zusätzlich einen Prüfwert - Nur in absoluten Ausnahmefällen überschreiten Böden einen Sanierungswert Aufgrund der vielfältigen Quellen für Belastungen können in der Regel keine Karten der Bodenbelastung erstellt werden.

3 im Siedlungsgebiet BL vorkommend nicht vorkommend Richtwert Prüfwert Sanierungswert Boden ist langfristig gesund Boden ist langfristig nicht mehr gesund, jedoch keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen ist möglich; Prüfung nötig, ob diese Gefährdung konkret besteht Es besteht eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen DIE URSACHEN FÜR DIE BODENBELASTUNG Die Böden im Siedlungsgebiet sind über sehr lange Zeiträume vielfältigen Einflüssen der Menschen ausgesetzt. Die langjährige Nutzung hinterlässt ihre Spuren. Durch die Luftverschmutzung, aber auch durch den Einsatz von Hilfsstoffen wie Asche, Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel gelangen Schadstoffe unbeabsichtigt in die Böden und reichern sich dort an. Diese Belastung konzentriert sich in der Regel auf die Oberböden, also die obersten 20 cm. In den Haus- und Familiengärten ist oft feststellbar, dass das jahrzehntelange Ausbringen von Asche aus Grill, Cheminée, Holzheizung oder Feuerstelle zur übermässigen Anreicherung von Schadstoffen geführt hat. Asche ist wegen ihres Schadstoffgehalts nicht als Dünger geeignet und konsequent mit dem Hauskehricht zu entsorgen. Gemäss Gesetz sind die Kantone verpflichtet, Bodenbelastungen zu ermitteln, die von Belastungen ausgehenden Gefährdungen zu beurteilen und bei Bedarf Schutzmassnahmen zu treffen.

4 Weitergehende Informationen Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Amt für Umweltschutz und Energie Fachstelle Bodenschutz Rheinstrasse Liestal Telefon Fragen im Zusammenhang mit der Grüngutentsorgung beantworten die Kompostberaterinnen und -berater der Gemeinde. Impressum Herausgeber Amt für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft Gestaltung Liestal Druck Lüdin AG Liestal Gedruckt auf Cyclus-Recyclingpapier, hergestellt aus 100% Altpapier Juli 2010

5 GARTEN ALS KLEINKINDER-SPIELPLATZ Allgemeines: Beim Spielen im Freien verschlucken Kleinkinder bis ca. 4 Jahre erfahrungsgemäss regelmässig Bodenmaterial, indem sie Boden direkt essen ( Bodensuppe ) oder mit Erde verschmierte Hände in den Mund nehmen. Auf belasteten Böden nehmen sie auf diese Weise auch Schadstoffe auf. Ein dichter Rasen trägt dazu bei, dass Kleinkinder nicht übermässig schadstoffbelasteten Boden aufnehmen. Gesundheitsrelevant sind im Siedlungsgebiet vor allem das Schwermetall Blei und die polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Sie überschreiten teilweise die Prüfwerte nach VBBo (siehe rechtliche Grundlagen). Beurteilung: Detaillierte Abklärungen ergaben, dass in einzelnen Gärten für Kleinkinder bis ca. 4 Jahre eine Gefährdung durch das unabsichtliche Verschlucken von belastetem Boden besteht. Dies betrifft Böden mit Gehalten an Blei über 300 Milligramm pro Kilogramm Boden. Richtwert Prüfwert Sanierungswert Massnahmen: Bei einer Belastung mit Gehalten an Blei über 300 Milligramm pro Kilogramm Boden gilt: Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Kleinkinder bis ca. 4 Jahren nur auf Böden mit vollständiger Pflanzenbedeckung (in der Regel ein dichter Rasen) spielen. Nach dem Spielen sollen die Hände gut gewaschen werden. Keine Gefährdung besteht in der Regel in öffentlichen Parkanlagen, bei Kindergärten und Schulen, wie spezielle Abklärungen ergaben. Grund: Es wurden kaum Hilfsstoffe (wie Asche etc.) eingesetzt.

6 ANBAU VON GEMÜSE IM GARTEN Allgemeines: Pflanzen, die auf mit Schadstoffen belastetem Boden wachsen, nehmen diese zum Teil auf oder es haftet belasteter Boden an ihnen. Der regelmässige Verzehr solcher Pflanzen kann chronische Vergiftungen verursachen. Das Schwermetall Blei und die polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) werden allerdings von Pflanzen schlechter aufgenommen als andere Schadstoffe. Beurteilung: Detaillierte Abklärungen ergaben, dass keine Gefährdung besteht durch das Essen von Gemüse aus dem eigenen Garten. Dies gilt sowohl für Kleinkinder als auch für Erwachsene. Auch Personen, die sich vegetarisch und ausschliesslich aus dem eigenen Garten ernähren sind nicht gefährdet. Richtwert Prüfwert Sanierungswert Massnahmen: Bei einer Belastung mit Gehalten an Blei über 200 Milligramm pro Kilogramm Boden gilt: Das Gemüse sollte wie üblich gut gewaschen werden, damit kein anhaftender Boden mitgegessen wird. Asche nicht als Dünger ausbringen. Asche aus Grill, Cheminée, Holzheizung oder Feuerstelle ist wegen ihres Schadstoffgehalts nicht als Dünger geeignet. Asche ist konsequent mit dem Hauskehricht zu entsorgen.

7 KOMPOST Allgemeines: Bezüglich Schwermetallen gilt grundsätzlich: Je stärker der Boden belastet ist, umso stärker ist auch der Kompost belastet. Durch zusammengerechtes Laub, Wischgut, Jät- und Rasenschnittgut gelangt viel anhaftendes belastetes Erdmaterial in den Kompost. Dies stellt auf belasteten Böden die an sich sinnvolle Kompostbewirtschaftung in Frage. Beurteilung: Für guten Kompost braucht es gutes Ausgangsmaterial. Bei einer Belastung mit Gehalten an Blei über 300 Milligramm pro Kilogramm Boden ist davon auszugehen, dass auch der Kompost belastet ist. Hier sind bei der Kompostierung nachstehende Massnahmen zu beachten: Richtwert Prüfwert Sanierungswert Massnahmen: Bei einer Belastung mit Gehalten an Blei über 300 Milligramm pro Kilogramm Boden gilt: l Durch anhaftenden Boden belastet sind Rasenschnittgut, Jätgut, Wischgut und zusammengerechtes Laub. Sie sind wie Hauskehricht zu entsorgen. Sie dürfen nicht in die Grünabfuhr gelangen. l Unbedenklich sind Häckselgut, Astwerk, Baumschnitt sowie Pflanzen ohne anhaftenden Boden. Sie können kompostiert oder der Grünabfuhr übergeben werden. l Ebenfalls unbedenklich sind Rüstabfälle von gekauftem Gemüse. Sie können kompostiert werden. Wird in Gärten mit schadstoffbelasteten Böden kompostiert, ist der erzeugte Kompost auf derselben Parzelle zu verwenden, auf der das Grüngut gewachsen ist. Das Ausbringen auf anderen Parzellen ist zu unterlassen.

8 UMGANG MIT BODENAUSHAUB BEIM BAUEN Allgemeines: Beim Bauen wird der Boden ausgehoben, zwischengelagert und gegebenenfalls später weiter verwendet. Dabei besteht die Gefahr, dass mit Schadstoffen belasteter Boden unkontrolliert verschoben wird. Davon sind in der Regel die obersten 20 cm des Bodens betroffen. Richtwert Prüfwert Sanierungswert Massnahmen: Bei Bauvorhaben ist die Belastung des Bodens (in der Regel der obersten 20 cm) zu ermitteln. Der ausgehobene Boden darf je nach Belastung uneingeschränkt oder nur direkt vor Ort wieder verwertet werden. Bei grösserer Belastung ist er auf einer Inertstoffdeponie zu entsorgen. Diese Auflagen werden durch die Behörden in der Baubewilligung formuliert.

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