Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz

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1 Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz 25. Juli 2013 / Dr. Peter Grünenfelder, Präsident Schweiz. Staatsschreiberkonferenz

2 Inhalt > Direkt-demokratische Instrumente in der Schweiz > Grundlegende Prinzipien des schweizerischen Systems im Vergleich mit Österreich > Direkte Demokratie und Föderalismus: Rolle der Kantone und Gemeinden > Kanton Aargau: Ein Blick in die Praxis > Herausforderungen 2

3 Anzahl kantonale und nationale Volksabstimmungen pro Jahr kantonal Aargau national

4 Direkte Demokratie in der Schweiz > Referendum > obligatorisch für Verfassungsänderungen und Beitritten zu internationalen Organisationen mit supranationalem Charakter > fakultativ für alle neuen Gesetze bzw. Gesetzesrevisionen und internationale Verträge (Bedingung: Eingang von 50'000 gültigen Unterschriften) > Initiative > 100'000 gültige Unterschriften führen zu Abstimmung über die Änderung der Bundesverfassung > wichtige indirekte Wirkungen 4

5 Grundlegende Prinzipien > keine Plebiszite > Volk kann Abstimmung selber herbeiführen > Resultat ist zwingend > Verbindlichkeit der Abstimmungsresultate > Keine Quoren und tiefe Hürden zur Initiierung einer Volksabstimmung > Unterschriftenquorum: rund 2 % der Stimmberechtigten > Sammelfrist: 18 Monate für Initiative, 100 Tage für Referendum > keine Beteiligungs- und Zustimmungsquoren (ausser föderalistisches Quorum bei Änderungen der Bundesverfassung) > praktisch keine Bereiche von direkter Demokratie ausgeschlossen > Ausnahme: zwingendes Völkerrecht; übergeordnetes Recht in den Kantonen 5

6 Das österreichische System aus der Schweizer Perspektive > teilweise plebiszitärer Charakter > Volksbefragung oder fakultative Volksabstimmung wird in Österreich von "oben" angeordnet > keine Möglichkeit der österreichischen Stimmbürger zur Initiierung einer zwingenden Volksabstimmung > Verbindlichkeit der Mitwirkung nur teilweise gegeben > keine bindende Wirkung des Abstimmungsresultats bei Volksbefragung > Inhalt Volksbegehren ohne bindende Wirkung > relativ hohe Zugangshürden > Volksbegehren: Sammelfrist von 1 Woche für 100'000 Unterschriften > aktueller Reformvorschlag der Regierung beinhaltet hohe Hürden 6

7 Direkte Demokratie und Föderalismus Schweizer Kantone und Gemeinden als Experimentierlabors > Vor Einführung des fakultativen Referendums und der Volksinitiative auf Bundesebene wurden diese Instrumente erfolgreich in einzelnen Kantonen angewandt > Kantone und Gemeinden haben stärker ausgebaute direkt-demokratische Mitwirkungsrechte, z.bsp. Finanzreferendum, Gemeindeversammlungen > aktuelles Beispiel für Pionierrolle der Kantone: E-Voting-Versuche > Grosses Know-how zur Durchführung von Volksabstimmungen bei kantonalen und kommunalen Abstimmungsbüros Voraussetzung für wirkungsvolle direkte Demokratie auf nachgeordneten Staatsebenen: > Bundesstaatliche Zuweisung von substantiellen Kompetenzen inkl. Hoheit zur Beschaffung der notwendigen Finanzen 7

8 E-Voting-Versuche in Schweizer Kantonen 8

9 Finanzreferendum in allen Kantonen > Finanzreferendum > gibt kombiniert mit Gesetzesreferendum den Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsgewalt über öffentliche Einnahmen und Ausgaben > führt zu effizienterem Staat > wirkungsvollstes Instrument zur Kontrolle der politischen Behörden 9

10 Kanton Aargau: Blick in die Praxis Beispiele für Abstimmungsvorlagen > angenommene Initiativen: > Verkleinerung des Grossen Rats von 200 auf 140 Mitglieder > Aufstockung der Polizei bis Verhältnis 1:700 zwischen Polizeibeamten und Bevölkerung erreicht ist > Referenden > Steuergesetzrevision 2012 zur Entlastung des Mittelstands > Finanzreferenden: vorwiegend grosse Verkehrsprojekte > Abstimmungsausgang hat unmittelbare Konsequenzen auf Kurz-, Mittel- und Langfristplanung der Regierung 10

11 Kanton Aargau: Blick in die Praxis Erfolgsquoten der Aargauer Regierung nach Art der Vorlage > Erfolgsquote Aargau : 88% > Erfolgsquote alle Kantone : 81% 11

12 Herausforderungen I/III > Konformität von Initiativbegehren mit Völkerrecht > keine gesetzlichen Regelungen für Parteien- und Kampagnenfinanzierung > teilweise geringe Stimmbeteiligung > Konstanz der verlangten Unterschriften vs. ständig wachsende Anzahl Stimmberechtigter 12

13 Herausforderungen II/III > Höhe der Stimmbeteiligung 50% Aargau Schweiz Stimmbeteiligung 45% 40% 35%

14 Herausforderungen III/III > Unterschriftenhürde 500' % Anzahl Stimmberechtigte 400' ' '000 Stimmberechtigte 1.00% 0.80% 0.60% 0.40% Unterschriftenquorum 100'000 Quorum 0.20% % 14

15 Fazit: Grundlegende Unterschiede Die Systeme der beiden Länder unterscheiden sich grundlegend: > Österreich: stark geprägt von repräsentativer Demokratie (Wahlen als fast einziges Sanktionsmittel) > Schweiz: Mischung aus repräsentativer und direkter Demokratie (Stimmbürger mit letzter inhaltlicher und personeller Entscheidungsgewalt) 15

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