vom Freitag, 23. November 2012, Uhr bis Uhr, Aula Wynenschulanlage Stimmberechtigte laut Stimmregister 1 633
|
|
- Maya Brauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 23. November 2012, Uhr bis Uhr, Aula Wynenschulanlage Vorsitz: Stimmenzähler: Studiger Edmund, Gemeindeammann Diriwächter Martin Hunziker Marianne Renner Lisette Protokoll: Wiederkehr Ulrich, Gemeindeschreiber B E T E I L I G U N G Stimmberechtigte laut Stimmregister Stimmenzahl für abschliessende Beschlussfassungen (gemäss 30 des Gemeindegesetzes 1/5 der Stimmberechtigten) 327 Anwesend sind gemäss Abzählung 161 Somit unterliegen alle materiellen Beschlüsse dieser Versammlung - ausgenommen Entscheide zu den Einbürgerungsgesuchen - dem fakultativen Referendum und sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel ( 31 des Gemeindegesetzes und 5 der Gemeindeordnung) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird.
2 E I N L E I T U N G Gemeindeammann Edmund Studiger: Sehr verehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Oberkulm Ich begrüsse Sie zur 6. Gemeindeversammlung der laufenden Amtsperiode, der Budgetgemeinde 2012, und heisse Sie im Namen des Gemeinderates ganz herzlich willkommen. Im Speziellen begrüsse ich auch unsere Gäste: - Die Gesuchstellerinnen und die Gesuchsteller für die Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht. Wir werden in den Traktanden 8 bis 10 darauf zurückkommen. - Die Vertreter der Presse. Ich bedanke mich im Voraus für die objektive Berichterstattung. Bevor ich die heutige Versammlung eröffne möchte ich Ihnen folgende Erklärung abgeben: Weltweit ist die Wirtschaft angeschlagen. Lohnkürzungen und Entlassungen gelten wieder vermehrt als Mittel um den Turnaround zu schaffen. Damit schwindet zwangsläufig die Kaufkraft der Betroffenen. Dies wiederum hat Rückwirkungen auf die Verkaufszahlen der Firmen. Es ist zu vermuten, dass wir in der westlichen Welt ein Niveau erreicht haben, das auf diesem Level nicht gehalten werden kann. Die Wirtschaftslage hat auch Auswirkungen auf die Staatshaushalte. Während sich in den Staaten, die in den letzten Jahren mit hohen Wachstumsraten von sich reden machten, eine Abkühlung zeigt, haben andere Nationen bereits mit Defiziten und hohen Verschuldungen zu kämpfen. Vor allem europäische Staaten geben zu Sorgen Anlass. In der Schweiz halten wir derzeit, trotz schwachem Euro, noch ein hohes Wirtschafts- Niveau. Wir haben aber mit anderen Problemen zu kämpfen, die sich auf die Steuerpolitik auswirken. Wir haben eine starke Zuwanderung, steigende Zunahmen von Asylsuchenden, steigende Gesundheitskosten, Zunahme bei den Sozialhilfe-Bezügern, steigende Kosten im öffentlichen Verkehr, erhöhtes Risiko zu einer Immobilienblase, tiefe Zinsen gefährden die Leistungen von AHV und Pensionskassen und.. und.. und. Nun sinken auch die Gemeindefinanzen zunehmend tiefer im roten Bereich. Das Budget sieht für das nächste Jahr bei gleichbleibendem Steuerfuss von 114% ein Defizit von Fr voraus. Da werden Fragen laut, warum der Steuerfuss nicht angehoben wird. Da muss zunächst erwähnt werden, dass der Gemeinderat schon in früheren Jahren den Steuerfuss mit 114% als zu tief erachtete und dem Souverän schon 2mal eine Erhöhung beantragt hat. Dieses Ansinnen wurde jeweils abgelehnt, letztmals am 26. Nov Wenn das aktuelle Defizit mit einer Steuererhöhung abgegolten werden sollte, dann müsste mit einer Steuererhöhung von gegen 20% gerechnet werden.
3 Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass er eine solche Erhöhung nicht durchbringen würde. Im Moment will er zum Einen mit einer Erhöhung noch zuwarten, weil er den Zuzug in die neu erstellten Wohnbauten in Oberkulm nicht gefährden möchte. Er erhofft sich durch neue Einwohner einen entsprechend verbesserten Steuereingang. Zum Anderen fällt der Finanzausgleich wegen des guten Rechnungsabschlusses im Jahr 2011 sehr niedrig aus. In den nächsten beiden Jahren wird dieser wieder deutlich höher ausfallen. Allerdings wird Oberkulm kurzfristig nicht um eine Steuererhöhung herum kommen. Bevor wir zu den eigentlichen Versammlungstraktanden übergehen, habe ich noch die zwei üblichen administrativen Hinweise: Erstens bitte ich alle Personen, die sich im Verlaufe der Versammlung zu Worte melden möchten, dass sie zum Sprechen das Mikrofon benutzen und zuerst ihren Namen sagen. Das erleichtert uns und vor allem unserem Protokollführer die Arbeit. Zweitens nehme ich an, dass die nicht-stimmberechtigten Personen auf den für sie vorgesehenen Stühlen Platz genommen haben. Somit erkläre ich die heutige Einwohnergemeindeversammlung als eröffnet. Die Traktandenliste mit Botschaft und Budget 2013 sind ihnen rechtzeitig zugestellt worden. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 und die Akten zu den Vorlagen sind im Sinne von 23 des Gemeindegesetzes vom 9. November 2012 bis 23. November 2012 in der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegen. Traktanden 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 15. Juni Erteilung eines Kredites von Fr für den Ersatz der elektronischen Trefferanzeige im Schiessstand 3. Erhöhung der Benützungsgebühren für Abwasser auf Fr Änderung der Finanzierung der Grüngutentsorgung 5. Genehmigung Budget Zustimmung zur Aufnahme Zetzwil in Reg. Musikschule Kulm 7. Änderungen Satzungen Schulverband Oberstufe 8. Einbürgerung Familie Savic Blagoja 9. Einbürgerung Frau Erder Ilayda 10. Einbürgerung Herr Erder Berk 11. Verschiedenes und Umfrage Ich frage Sie an, ob bezüglich der vorliegenden Traktandenliste Änderungsanträge gestellt werden.
4 Genehmigung Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Die Traktandenliste wird somit stillschweigend genehmigt. Hinweis: Bedingt durch den Ausfall des Mikrofons für Sprecher aus der Versammlung und der damit verbundenen sehr schlechten Aufnahme des Aufzeichnungsgerätes muss auf eine Wiedergabe der Fragen aus der Versammlung verzichtet werden. Die eindeutigen Beschlüsse der Versammlung rechtfertigen deshalb ein reines Beschlussprotokoll. V E R H A N D L U N G E N Traktandum 1: Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2012 Die Finanzkommission hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 im Sinne von 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung geprüft und in Ordnung befunden. Es erfolgt keine Wortmeldung. a. Antrag Das Protokoll sei zu genehmigen b. Abstimmung Dem Antrag wird einstimmig - ohne Gegenstimme - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.
5 Traktandum 2: Erteilung eines Kredites von Fr brutto (inkl. MwSt) für den Ersatz der Polytronic-Schiessanlage mit elektronischer Trefferanzeige im Schützenhaus Gemeinderätin Barbara Bögli erteilt noch folgende Auskünfte zu diesem Geschäft: Die offerierte Anlage ist nicht ganz neu, sie kam bereits einmal am Schützenfest in Aarau zum Einsatz. Eine ganz neue Anlage wäre noch etwas teurer. Zudem ist ein Zustupf aus dem Sport Toto von Fr. 15`000.- zu erwarten, welcher im Kreditantrag noch nicht berücksichtigt werden kann. Gemäss Kanton haben die Gemeinden noch immer die Pflicht, ihren schiesspflichtigen Angehörigen der Armee eine Schiessanlage zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat sich auf das Begehren des Schützenvereins auch Gedanken gemacht, wie die Situation bei einer allfälligen Fusion aussehen würde. Beide Gemeinden haben einen aktiven Schiessverein, die nebst den sportlichen Schiessen für Vereinsmitglieder auch die Pflichtschiessen des Bundes durchführen. Seit 2003 schiessen zusätzlich die Schützen von Leimbach in Oberkulm und die Schützen von Gontenschwil in Unterkulm. Beide Anlagen stehen auf dem aktuellsten Stand in Bezug auf Sicherheit und Umwelt, beide Anlagen entsprechen den gültigen Lärmvorschriften. Auf Anfrage gibt der Kanton die Empfehlung ab, dass auch in Zukunft - mit oder ohne Fusion - auf beiden Schiessanlagen geschossen werden soll, weil sich sonst der Schiesslärm von vier Gemeinden auf eine Anlage konzentrieren würde, was zu grösseren Lärmimmissionen führt und allenfalls zusätzliche Schiesstage zur Folge hätte. a. Antrag Der Kredit von Fr brutto (inkl. MwSt) für den Ersatz der Polytronic- Schiessanlage mit elektronischer Trefferanzeige im Schützenhaus Oberkulm sei zu genehmigen. b. Abstimmung Dem Antrag wird mit 102 JA-Stimmen gegenüber 35 NEIN-Stimmen zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.
6 Traktandum 3: Erhöhung der Abwassergebühr von derzeit Fr. 1.50/m3 auf neu Fr. 2.00/m3 Gemeindeammann Edmund Studiger erläutert weiter zu diesem Geschäft: Die Gemeindeversammlung hat am 24. November 2006 eine Herabsetzung der damals aktuellen Abwasserbenützungsgebühr von Fr auf Fr. 1.50/m³ Frischwasser auf den 1. April 2007 beschlossen. Indexiert liegt der Preis momentan bei Fr Oberkulm konnte die Abwasserkasse mit den Anschlussgebühren für die in jüngster Zeit neu erstellten Mehrfamilienhäuser deutlich aufbessern. Gemäss Finanzplan liegt die Abwasser-Baureserve Ende 2012 bei etwa 1 Mio. Fr. Laut Planung ist, bei budgetierten Unterhalts- und Investitionskosten von jährlich Fr (ohne grössere Investitionen), bis Ende 2017 noch ein Guthaben von Fr zu erwarten. In dieser Planungsphase wird die GEP neu erstellt. Weitere Aufgaben, die noch nicht im Finanzplan berücksichtigt sind, werden finanziert werden müssen: Neu wird der Abwasserverband Mittleres Wynental eine GEP auf Verbandsebene starten. Dies ist erforderlich um die Abflüsse der kommunalen Netze besser zu koordinieren und das Regenwasser-Regime abzustimmen. Als dringende Massnahme muss die Sanierung der Abwasserleitung im Grundwasserschutzgebiet Hueb in Unterkulm angegangen werden. Die Leitung muss hier zwingend durch eine doppelwandige Kanalisation mit permanenter Überwachung ersetzt werden. Oberkulm, als Hauptbenützerin dieser Abwasserleitung, wird die Finanzierung grösstenteils übernehmen müssen. Eine Studie vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt im Jahr 2012 sieht für die Abwasserreinigungsanlage Mittleres Wynental Massnahmen zur Verbesserung der Nitrifikationsleistung durch einen weiteren Ausbau und dazu einen möglichen Anschluss der Anlage Gontenschwil-Zetzwil vor. Längerfristig ist jedoch der Anschluss des gesamten Wynentals an die ARA Aarau angedacht. Diese Planung erfordert eine frühzeitige, etappenweise Anpassung der Kanalisationsleitung, insbesondere durch das Baugebiet von Gränichen. Der Gemeinderat will mit der Erhöhung der Benützungsgebühren die Reserven der Finanzen möglichst in der jetzigen Höhe erhalten damit die vorgesehenen finanziellen Aufwendungen gesichert werden können. Auch wenn die Höhe der Beträge noch nicht bekannt ist eine Anpassung im jetzigen Zeitpunkt angezeigt um spätere massive Erhöhungen zu vermeiden. Eine Erhöhung auf Fr ist massvoll und hält dem Vergleich mit den Gebühren in anderen Gemeinden stand.
7 a. Antrag Der Erhöhung der Abwassergebühr auf neu Fr. 2.00/m3 sei zuzustimmen. b. Abstimmung Dem Antrag wird mit 129 JA-Stimmen gegenüber 7 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen. Traktandum 4: Änderung der Finanzierung der Grüngutentsorgung Gemeindeammann Edmund Studiger erläutert weiter zu diesem Geschäft: Für Oberkulm musste mit der verfügten sofortigen Schliessung der Hinterfeldgrube eine andere Lösung für die Entsorgung des Grüngutes suchen. Durch die Neuregelung der Entsorgung konnten die bisherigen Kosten für die Abfallentsorgung aus der Pauschalen für die Spezialentsorgung aus Haushalte gestrichen werden. Die Entsorgungskosten wurden neu direkt nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von Gebührenmarken verrechnet. Die Gebühren für die Grüngutentsorgung mussten im 2. Jahr angehoben werden, weil die bereitgestellten Abfuhrmengen bei weitem nicht mehr den früher abgelieferten Mengen entsprachen. Die Tarife sind seither unter Dauerbeschuss. Die kantonalen Vorgaben für die Erstellung eines Abfallreglements verlangen die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip mit kostendeckenden Gebühren. Die Finanzierung ergibt sich aus Fixkosten und einer Verursachergebühr. Dabei soll in der Regel das Verursacherprinzip berücksichtigt werden. Die Fixkosten können durch erheben einer Grundgebühr gedeckt werden. Mit der Grundgebühr sind die Kosten für die Infrastruktur (Einsammeln des Grüngutes, Separatsammlungen [gebündelte Äste, Häckseldienst] Personal und Verwaltungsaufwand) abgedeckt. Die Verursachergebühr deckt die Abgaben an die Kompost- oder Biogasanlage. Es ist statthaft eine separate Grundgebühr über die Haushaltspauschale zu erheben da die Infrastruktur allen Steuerzahlern gleichermassen dient. Hingegen ist die Grüngutmenge verursachergerecht zu finanzieren. Sie wird nach Volumen oder Gewicht von der Menge erhoben, die abgegeben wird. Die Abgaben sind so zu wählen, dass die Ziele einer umweltgerechten Siedlungsabfallentsorgung nicht gefährdet werden. Die derzeitigen Tarife sind in Oberkulm so hoch, dass eine
8 Entsorgung mit dem Kehricht in Verbrennungsanlagen günstiger ist. Ein Wertstoff soll aber einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt werden. Der Gemeinderat ist deshalb der Ansicht, dass die Grundgebühr mindestens teilweise für die Grüngutentsorgung wieder in die Haushaltpauschale für die Abfallentsorgung aufgenommen werden sollte. Vorgesehen sind zunächst 2/3 der berechneten Kosten. Die Gebühr erhöht sich dadurch von aktuell Fr für einen Mehrpersonenhaushalt auf Fr (+Fr ) pro Jahr. Für einen Einpersonenhaushalt erhöht sich der Preis von Fr auf Fr (+Fr ). Die Verkaufspreise der Grüngutvignetten können so auf einen Preis reduziert werden, der dem Vergleich mit anderen Gemeinden standhält. Die voraussichtlichen Preise sind ersichtlich aus der Tabelle in der Botschaft. Nach Vorliegen der Jahresabschluss-Rechnung 2012 müssen die definitiven Preise neu berechnet werden. a. Antrag Die Fixkosten für die Grüngutentsorgung sollen ganz oder teilweise wieder in die Grundgebühr (Haushaltspauschale) integriert werden. Der Änderung in 18 des Abfallreglements der Gemeinde Oberkulm sei zuzustimmen. b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 119 JA-Stimmen gegenüber 28 NEIN- Stimmen - zugestimmt c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.
9 Traktandum 5: Genehmigung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses auf 114% Stellungnahme der Finanzkommission zum Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde Ergebnis der Prüfung Die Finanzkommission hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Voranschlag für das Jahr 2013 geprüft. Für den Voranschlag ist der Gemeinderat verantwortlich. Die Aufgabe der Finanzkommission besteht darin, zum Voranschlag Stellung zu nehmen. Der Voranschlag ist sauber, detailliert und transparent ausgearbeitet und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Abweichende oder spezielle Positionen sind ausreichend erläutert und begründet. Einwohnergemeinde Der Voranschlag sieht bei einem unveränderten Steuerfuss von 114% einen Aufwandüberschuss von CHF vor, dies bei einem Beitrag aus dem kantonalen Lasten- und Ausgleichsfonds in der Höhe von CHF Das heisst, es fehlen ca. CHF 1 Mio. zur Deckung der laufenden Ausgaben und Investitionen. Die Steuerkraft hat sich von CHF auf CHF verbessert, reicht jedoch immer noch nicht aus, um die steigenden Ausgaben in den Bereichen Gesundheit und Soziale Wohlfahrt abzufangen. Wir konnten wiederum feststellen, dass der Gemeinderat sehr haushälterisch mit dem Geld umgeht und bei der Budgetierung klare Prioritäten setzt. Die Finanzkommission dankt dem Gemeinderat, Ueli Wiederkehr und Kurt Weber für die gute Zusammenarbeit. Antrag Finanzkommission Die Finanzkommission beantragt der Gemeindeversammlung den Voranschlag 2013 mit einem Aufwandüberschuss von CHF bei einem unveränderten Steuerfuss von 114% zu genehmigen. a. Antrag des Gemeinderates Genehmigung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses auf 114% b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 154 JA-Stimmen gegenüber 2 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.
10 Traktandum 6: Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Zetzwil in die Regionale Musikschule Kulm unter Genehmigung des entsprechend angepassten Gemeindevertrages a. Antrag Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Zetzwil in die Regionale Musikschule Kulm unter gleichzeitiger Genehmigung des entsprechend angepassten Gemeindevertrages. b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 148 JA-Stimmen gegenüber 1 Nein-Stimme - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.
11 Traktandum 7: Änderungen der Satzungen des Gemeindeverbandes Schulverband Oberstufe Mittleres Wynental. a. Antrag Genehmigung der Änderungen der Satzungen des Gemeindeverbandes Schulverband Oberstufe Mittleres Wynental. b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 116 JA-Stimmen gegenüber 4 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen. Einbürgerungsgesuche Alle erwachsenen einbürgerungswilligen Personen mussten, nach Überprüfung der Papiere wie gewohnt, einen Staatskundeunterricht vorweisen und sich in einem Test prüfen lassen. Eine Delegation des Gemeinderates beurteilte die Aufnahmefähigkeit nach einem vertiefenden Gespräch. Es wurde auch das Strafregister überprüft. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die zur Einbürgerung empfohlenen Personen die Anforderungen erfüllen. Die Einbürgerungswilligen wie auch Verwandte haben sich jeweilen vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand zu begeben.
12 Traktandum 8: Einbürgerung Familie Savic Blagoja und Danijela sowie die Kinder Andela, Kristina und Nemanja a. Antrag 1. Herr und Frau Savic Blagoja und Danijela mit den Kindern Andela, Kristina und Nemanja, Rotkornstrasse 4, 5727 Oberkulm sei die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen. 2. Der Gemeindeversammlung wird gemäss dem Merkblatt des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Bürgerrecht und Personenstand, eine Gemeindeabgabe von Fr. 3' beantragt. b. Abstimmung Dem Antrag wird mit 72 JA-Stimmen gegenüber 35 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum Traktandum 9: Einbürgerung Frau Erder Ilayda a. Antrag 1. Frau Erder Ilayda, geb , türkische Staatsangehörige, in 5727 Oberkulm, Hooverstr. 33, sei die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen. 2. Der Gemeindeversammlung wird gemäss dem Merkblatt des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Bürgerrecht und Personenstand, eine Gemeindeabgabe von Fr beantragt 1. Abstimmung Dem Antrag wird mit 122 JA-Stimmen gegenüber 5- NEIN-Stimmen zugestimmt. 2. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
13 Traktandum 10: Einbürgerung Herr Erder Beck b. Antrag 1. Herr Erder Berk, geb , Türkischer Staatsangehöriger, in 5727 Oberkulm, Hooverstr. 33, sei die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen. 2. Der Gemeindeversammlung wird gemäss dem Merkblatt des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Bürgerrecht und Personenstand, eine Gemeindeabgabe von Fr. 1' beantragt. 3. Abstimmung Dem Antrag wird mit 112 JA-Stimmen gegenüber 4- NEIN-Stimmen zugestimmt. 4. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum. Traktandum 11: Verschiedenes und Umfrage Gemeinderätin Barbara Bögli orientiert wie folgt: Neudorfturnhalle Ich habe anlässlich der letzten Gemeindeversammlung vom Juni 12 gesagt, dass ich an der Herbstgemeinde d.h. heute über die nächsten, konkreten Schritte in Sachen Sanierung Neudorfturnhalle informieren werde. Was ist in der Zwischenzeit gelaufen? Beim letzten Projekt, das der Gemeinderat ihnen an der Versammlung vom November 11 präsentiert hat, schieden sich bekanntlich die Geister, was schlussendlich auch zum Rückweisungsantrag geführt hat. Der Gemeinderat hat sich mit dem Gedanken befasst, dass Sanierungs-Projekt gänzlich zu verwerfen und anstelle der best. Liegenschaft einen neuen Zweckbau zu erstellen. Diese Variante haben wir jedoch aus folgenden Gründen wieder verworfen: Die Neudorfturnhalle ist ein markantes Gebäude, welches mit seiner Architektur das Dorfbild von Oberkulm prägt.
14 Es wurde schon sehr viel Geld in die Sanierung gesteckt. So wurden u.a. das Dach sowie die Fenster und Bühnentechnik erneuert. Ein evt. Neubau an gleicher Stelle, mit den Auflagen für den Grundwasserschutz, käme um ein Vielfaches teurer als eine grundlegende Sanierung. Bei einem Neubau an einer anderen Stelle müsste berücksichtigt werden, dass neben einem Mehrzweckraum auch Räume für die Musikschule, ein Singsaal etc. integriert werden müssten, was mit grossen Kosten verbunden ist. Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, dass eine Sanierung und Werterhaltung der bestehenden Substanz die richtige Lösung ist. Wir haben darum das bestehende Projekt nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen, auch in Bezug auf die veranschlagten Kosten. Ebenso wurde die bestehende Kanalisation von einer Spezialfirma überprüft. Folgendes können wir ihnen heute sagen: Die möglichen Einsparungen einer sanfteren Sanierung werden durch die Sanierung der Kanalisation wieder aufgebraucht. Die Kanalisation hat ihr Alter erreicht und muss dringend saniert werden. Zum Teil wachsen bereits Wurzeln in die Zementrohre. Hier bedarf es einer Komplettsanierung. In diesem Zusammenhang ist eine Erneuerung der Sanitärräume im UG durchaus sinnvoll. Die Raumaufteilung im UG soll im grossen Ganzen bestehen bleiben. Berücksichtigt soll aber werden, dass das UG rollstuhlgängig erschlossen und dass an eine evt. Erweiterung gedacht wird. Im Weiteren müssen die Sicherheitsmängel, welche die bfu gerügt hat, verbessert werden. Wie gesagt, es geht weitgehend um die Erhaltung der bestehenden Substanz. Ein Problem, mit welchem jeder Hauseigentümer immer wieder konfrontiert wird. Zu sagen ist auch, dass eine Sanierung ansteht, trotz möglicher Fusion. Bei der Überprüfung ist man immer wieder auf den gleichen Punkt gestossen, welcher einen entscheidenden Einfluss auf das Projekt hat, finanziell wie emotional: Die Sanierung der Küche. Nach Prüfung von verschiedenen Möglichkeiten, ist der Gemeinderat zum Entschluss gekommen, dass eine zweckmässige Küche für Oberkulm - auch bei einem möglichen Zusammenschluss - sinnvoll ist. Veranstaltungen wären sonst in Frage gestellt. Es stellt sich zwangsläufig die Frage. Wo soll die neue Küche sein? Der Standort von heute noch sinnvoll? Wäre neben den bis anhin geprüften Standorten, im UG resp. im Materialraum EG, nicht auch ein Standort auf der Westseite der Turnhalle, also Richtung Sportrasen (als Anbau auf Turnhallenhöhe), denkbar? Diese geprüfte Anordnung hätte u. a. folgende Vorteile: Eine Etappierung der Sanierung wäre möglich und somit die Kosten besser verteilbar.
15 Die Küche könnte auch als Aussenküche zusätzlich für Öffentlichkeits- Schul- und Sportanlässe genutzt werden. Die Rollstuhlgängigkeit könnte optimal integriert werden. Die Hauptfassade müsste also nicht durch einen Lift verunstaltet werden. Ein Lift auf der Westseite kann nebst der Rollstuhlgängigkeit auch der Zulieferung der Küche dienen. Viele Fragen stehen an und die Finanzlage lässt keine grossen Sprünge zu. Darum hat der Gemeinderat bis anhin auf die Bildung einer neuen Projektgruppe verzichtet, da die Wünsche auf dem Tisch sind und die Finanzlage den Rahmen setzt. Wie weiter? An einer Veranstaltung im Februar/ März 2013 werden wir konkret informieren und die verschieden Möglichkeiten aufzeigen. Danach sollten sie alle genügend Informationen haben, um an der Gemeindeversammlung vom Juni 13 einen weisen Entscheid zu fällen. Die Umsetzung könnte gegebenenfalls rasch in Angriff genommen werden. Gemeindeammann Edmund Studiger orientiert wie folgt: Grüngutabfuhr Mitarbeiter des Bau- und Forstamtes machen darauf aufmerksam, dass vermehrt Äste und Sträucher in unzulässiger Weise bereitgestellt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass Bündel die in der Länge 1.50 m und im Durchmesser 50 cm überschreiten nicht zugelassen sind. Sie werden in Zukunft liegen gelassen. Dasselbe gilt auch für Grüngut in unzulässigen Gebinden. Als Grüngut aus der Küche gelten Rüstabfälle, nicht aber Essensreste. Stand zur Planung der Bahn in Oberkulm a. Leistungsvereinbarung der AARbus+bahn für die Jahre zur Prüfung beim Bund b. Investitionsbedarf für die Eisenbahninfrastruktur = CHF Mio. c. Darlehen Bund 27% = CHF 4.63 Mio. d. Darlehen Kanton 73% = CHF Mio. e. Anhörung und Mitwirkung bis 14. September 2012 f. Bis 2016 Totalerneuerung der Bahnanlagen g. Optimierung des Fahrplans: Kreuzungsmöglichkeit auf neuem 350 m langem Doppelspurabschnitt h. Handlungsbedarf bei Publikums- und Sicherungsanlagen i. Neue Haltestelle anstelle der 2 bisherigen (Bahnhof und Post) Massnahmen Strassenlärm Am 15. Juni 2012 haben wir Ihnen diese Karte mit der Hauptstrasse in Oberkulm gezeigt. Da sind die Lärmgrenzwerte dargestellt, die aufzeigen, wo Massnahmen erforderlich sind um den Strassenlärm zu verringern. Der Kanton ist verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Lärmdämmung an Kantonsstrassen bis 2018 auszuführen. Im Rahmen dieser Massnahmen
16 hat die Fachstelle an der Hauptstrasse Einmündung Kreuzbündtenstrasse eine Lärmschutzwand vorgesehen. Verkehrsberuhigungsmassnahmen Die vorgesehenen Abklärungen zu den Verkehrsberuhigungsmassnahmen in den Strassen von Oberkulm sind nun angelaufen. In den nächsten Wochen werden an neuralgischen Punkten Messungen durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgesehenen Geschwindigkeitsmessungen werden nicht benützt um Bussen zu verteilen. Sie liefern lediglich Planungsgrundlagen für zu empfehlende Massnahmen. Fusionsabsichten Bekanntlich haben die drei Gemeinden im Mittleren Wynental: Oberkulm, Teufenthal und Unterkulm Fusionsabsichten bekannt gegeben. Teufenthal hat dem Kredit für vertiefte Abklärungen sowohl an der Gemeindeversammlung wie auch an der Urne nicht zugestimmt. Der Souverän von Ober- und Unterkulm hat dem Kredit für die Abklärungen eines Zusammenschlusses der beiden Gemeinden dagegen zugestimmt. Die Arbeitsgruppen beider Kommunen haben mit dem Kickoff am 26. September 2012 die Arbeit zu diesen Abklärungen aufgenommen. Über die Beratungen wird die Bevölkerung via Presse und separater Homepage jeweils informiert. Am 21. Juni 2013 soll die Bevölkerung über die Ergebnisse der Workshops orientiert werden. Dann wird auch die politische Arbeit anlaufen, die in den beiden Abstimmungen an der Gemeindeversammlung im November 2013 und an der Urne am 18. Mai 2014 die entscheidenden Höhepunkte erreichen wird. Termine 1. Januar 2013 Neujahrsapéro, Aula 6. April 2013 Bäumlipflanzen für Jahrgang 2012 (NVVO) 7. Juni 2013 Rechnungsgmeinde 21. Juni 2013 Infoveranstaltung Fusion 22. Juni 2013 Arten ohne Grenzen (Natur- und Landschaftschutzkommission) 1. August 2013 Bundesfeier in Oberkulm August Oktober 2013 Unternehmerapéro 22. November 2013 Budgetgemeinde Whisky-Fest (im Nachgang zum Rotkornfest) Weihnachtsbaumverkauf im Werkhof am Samstag, 22. Dez. 2012, Uhr.
17 Wir sind am Schluss der Gemeindeversammlung angekommen. Ich danke Ihnen allen für die Teilnahme und den Votanten für das anregende Mitwirken und hoffe, dass Sie gut über den Winter kommen. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Gemeinderates eine ruhige, besinnliche Adventszeit und erfreuliche, schöne Festtage. Die nächste ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet am Freitag, 7. Juni 2013 statt. Damit schliesse ich die heutige Einwohnergemeindeversammlung. Protokollkopie an: Alle Mitglieder der Finanzkommission Oberkulm Herr Edmund Studiger, Gemeindeammann Finanzverwaltung EINWOHNERGEMEINDE OBERKULM Der Gemeindeammann Edmund Studiger Der Gemeindeschreiber Ulrich Wiederkehr
GEMEINDE OBERKULM. vom Freitag, 12. Juni 2015, 20:15 Uhr bis 20:55 Uhr, Aula Wynenschulanlage. Egli Sabine, Hunziker Marianne, Hunziker Therese
PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 12. Juni 2015, 20:15 Uhr bis 20:55 Uhr, Aula Wynenschulanlage Vorsitzender: Stellvertreter: Gemeinderäte: Protokollführerin: Stimmenzähler: Studiger
MehrDatum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 8. Dezember 2015 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
MehrDatum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi
P r o t o k o l l Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde
MehrDatum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
MehrG E M E I N D E V E R S A M M L U N G
SEKUNDARSCHULGEMEINDE RÜMLANG-OBERGLATT POLITISCHE GEMEINDE RÜMLANG PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R
MehrTraktandenliste Gemeindeversammlung vom 17. November 2017
Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 17. November 2017 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 3 2. Einbürgerung Mareike und Larissa Götzelmann 3 3. Anpassung Reglement über die Finanzierung
MehrGemeinde Gansingen EINLADUNG. Rechnung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, , Uhr, im Untergeschoss der Turnhalle Gansingen
Gemeinde Gansingen EINLADUNG zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 31. 5. 2017, 19.30 Uhr, im Untergeschoss der Turnhalle Gansingen Rechnung 2016 Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 1.
Mehrvom Freitag, 25. November 2011, Uhr bis Uhr, Aula Wynenschulanlage
PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 25. November 2011, 20.00 Uhr bis 22.20 Uhr, Aula Wynenschulanlage Vorsitz: Stimmenzähler: Studiger Edmund, Gemeindeammann Bolliger Stefan Diriwächter
MehrP R O T O K O L L. der. ordentlichen ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2 vom. 23. Juni 2016, Uhr Theorielokal, Mehrzweckhalle Hausen
P R O T O K O L L der ordentlichen ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2 vom 23. Juni 2016, 19.00 Uhr Theorielokal, Mehrzweckhalle Hausen Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Gemeindeammann Eugen Bless Gemeindeschreiber
MehrA. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
I. BÜRO Vorsitzender: Stellvertreter: Gemeinderäte: Protokollführer: Stimmenzähler: Rudolf Bruno, Vizeammann Müller Pia Brem Thomas Lanz Rudolf Walz Peter, Gemeindeschreiber Gautschi Margrit, Gautschi
MehrP r o t o k o l l. der Einwohnergemeindeversammlung Habsburg vom Freitag, 20. November 2015, Schulhaus Habsburg
P r o t o k o l l 1 der Einwohnergemeindeversammlung Habsburg vom Freitag, 20. November 2015, Schulhaus Habsburg Das Büro ist wie folgt bestellt: Vorsitzender: Hansedi Suter, Gemeindeammann Stellvertreter:
MehrE I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G
E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G Freitag, 25. Mai 2018, 20.00 Uhr, Turnhalle, Seelisberg E I N W O H N E R G E M E I N D E - V E R S A M M L U N G Traktanden 1. Begrüssung 2. Informationen
MehrEinwohnergemeinde Fislisbach
Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom
MehrGemeindeversammlung Dachsen 30. November Daniel Meister, Gemeindepräsident. Susan Müller, Gemeindeschreiberin. Heinrich Leu
Protokoll der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2016, 20.00 Uhr Aula Primarschulhaus Dachsen Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Ort: Zahl der anwesenden Stimmberechtigten: Daniel Meister,
MehrGEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist
GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)
MehrUrversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad
Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad Datum: Donnerstag, 19.12.2013 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Theatersaal Gemeinde- und Schulzentrum Leukerbad Anzahl anwesenden Personen: 53 Personen Anwesende Vollzugsorgane:
MehrGemeinde Uerkheim Gemeindeordnung
Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Uerkheim erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 folgende Gemeindeordnung A Allgemeine Bestimmungen 1 Begriff
MehrEINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG
GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 14. November 2016, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2017 2. Bauabrechnung energetische Massnahmen und Heizungsersatz
MehrGemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis
Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung
BOTTIGHOFEN Einladung zur Gemeindeversammlung attraktiv mit hoher Lebensqualität Mittwoch, 23. Mai 2018 Dorfzentrum Bottighofen, 20.00 Uhr Botschaft und Anträge 2 Begrüssung Wahl der Stimmenzähler Traktandenliste
MehrGemeindeversammlung Einwohnergemeinde
Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde 23. November 2012 1 Herzlich Willkommen! 2 Traktandenliste Wintergemeinde vom 23. November 2012 1. Protokoll Gemeindeversammlung vom 14.06.2012 2. Revision des Abfallreglements
MehrPublikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg Anlässlich der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 21. Juni 2016 wurden
MehrProtokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung 4325 Schupfart November 2015, Uhr, in der Mehrzweckhalle
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung 4325 Schupfart 36. 27. November 2015, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Bernhard Horlacher, Gemeindeammann Jacqueline Stöcklin,
MehrOrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli
OrtsbürgergemeindeVersammlung Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 13.30 Uhr Holzlagerschopf Brandeggli Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 1.30 Uhr,
MehrProtokoll über die Versammlung der Politischen Gemeinde Tägerwilen vom 9. Dezember 2014
Datum Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort und Zeit Vorsitz Protokoll Stimmrechtsausweise Tägerwilen, Bürgerhalle, 20.00 21.30 Uhr Thalmann Markus, Gemeindeammann Beneduce Alessio, Gemeindeschreiber Diese wurden
MehrVertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden. zur Einwohnergemeinde Kulm
Vereinigung Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden zur Einwohnergemeinde Kulm Genehmigungsexemplar Gemeindeversammlung OBT Inhaltsverzeichnis 1. Vertragszweck... 3 2. Grundlagen... 3 3.
MehrEinladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung auf. Montag, 21. November 2016, Uhr, im Pfarreisaal Sulz
Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung auf Montag, 21. November 2016, 20.00 Uhr, im Pfarreisaal Sulz Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin 3. Protokoll der
MehrAusserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum
Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum 1 BERICHTERSTATTUNG ZUM TRAKTANDUM Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater
MehrGemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018
Gemeindeordnung 2018 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Die Volksschulgemeinde Nollen umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinde Wuppenau, Schönholzerswilen ohne die Weiler
Mehrvom Freitag, 15. Juni 2012, Uhr bis Uhr, Aula Wynenschulanlage
PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 15. Juni 2012, 20.15 Uhr bis 21.55 Uhr, Aula Wynenschulanlage Vorsitz: Stimmenzähler: Edmund Studiger, Gemeindeammann Hunziker Marianne Maurer Pasqualina
MehrEinwohnergemeinde Bolken
Einwohnergemeinde Bolken Budgetgemeindeversammlung Mittwoch, 11. Dezember 2013, 20.00 Uhr Mehrzweckgebäude E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch
MehrGemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden
Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde
MehrGemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa
8 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa 1 Stäfa, April 2016 Liebe Stäfnerinnen und Stäfner Wir laden Sie
MehrGEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007
GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Begriff, Autonomie 3 Art. 2 Organisation 3 II. Organe 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Gemeindeversammlung 3 Art. 5
MehrEinwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung
Einwohnergemeinde Schöftland Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Schöftland erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende Gemeindeordnung Begriff Die Einwohnergemeinde
MehrGemeindeordnung. vom 3. März 2013
Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative
MehrGEMEINDE HORNUSSEN. Gemeindeordnung
GEMEINDE HORNUSSEN Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Hornussen erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Geetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 folgende GEMEINDEORDNUNG
Mehr- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht
- - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT 00 Inhaltsübersicht - - I. Allgemeine Bestimmungen Zweck 3 Geltungsbereich 3 3 Verantwortlichkeiten 3 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 4 5 Sammelstellen
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr Gemeindesaal Schinzenhof Einladung zur Gemeindeversammlung Im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen sind erstmals alle Stimmberechtigten
MehrBellikon. Ortsbürgergemeindeversammlung. Einladung. Bellikon. Gemeinde. Freitag, 9. Juni 2017, 20 Uhr, Waldhütte Bellikon.
Gemeinde Bellikon www.bellikon.ch Einladung Ortsbürgergemeindeversammlung Bellikon Freitag, 9. Juni 2017, 20 Uhr, Waldhütte Bellikon Liebe Ortsbürgerinnen und Ortsbürger Mit dem Rechnungsabschluss 2016
MehrBellikon. Ortsbürgergemeindeversammlung. Einladung. Bellikon. Gemeinde. Freitag, 10. Juni 2016, 20 Uhr, Waldhütte Bellikon.
Gemeinde Bellikon www.bellikon.ch Einladung Ortsbürgergemeindeversammlung Bellikon Freitag, 10. Juni 2016, 20 Uhr, Waldhütte Bellikon Liebe Ortsbürgerinnen und Ortsbürger Mit dem Rechnungsabschluss 2015
MehrEinwohnergemeindeversammlung
03/1 Ratschlag für die Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag, 27. Februar 2003, 20.00 Uhr, im Kuspo Bruckfeld, Loogstrasse 2 2 Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2002 2.
MehrPolitische Gemeinde Elsau
Politische Gemeinde Elsau Protokoll 29/17 29. Gemeindeversammlung Vom Montag, 10. Dezember 2018, 21.00 bis 21.15 Uhr im Singsaal Oberstufenschulhaus Ebnet Vorsitz: Protokoll: Jürg Frutiger, Gemeindepräsident
MehrGemeinde Safenwil. Gemeindeordnung
Gemeinde Safenwil Gemeindeordnung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Seite 1 Begriff 3 2 Zweck 3 3 Organisationsform 3 4 Organe 3 II. Gemeindeversammlung 5 Aufgaben und Befugnisse 4 6 Einberufung, Initiativrecht
MehrPolitische Gemeinde Volken
Politische Gemeinde Volken Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Dezember 2010, 20.25 bis 20.50 Uhr im Gemeindesaal Volken Vorsitz: Martin Keller, Gemeindepräsident Protokoll: Yvonne Leu, Gemeindeschreiberin
MehrRobert Schuler, Gemeindepräsident Kaspar Büeler, Lukas Graf, Roland Reichlin André Abegg, Gemeindeschreiber
143 Gemeinde STEINEN Gemeindeversammlung Protokoll vom 5. April 2019 Ort: Beginn: Ende: Vorsitz: Stimmenzähler: Protokoll Protokollform: Anwesend: Aula, Steinen 20.15 Uhr 20.35 Uhr Robert Schuler, Gemeindepräsident
MehrGENERALRAT WÜNNEWIL-FLAMATT. Botschaft zur 15. Sitzung
GENERALRAT WÜNNEWIL-FLAMATT Botschaft zur 15. Sitzung 9. Dezember 2015 Traktandenliste: Sitzungseröffnung: Traktandenliste Präsenzliste Mitteilungen 1. Protokoll der Generalratssitzung vom 7. Oktober 2015
MehrGemeindeversammlungen der Einwohner und Ortsbürger von Freitag, 25. November 2016 Berichterstattung zu den Traktanden
Gemeindeversammlungen der Einwohner und Ortsbürger von Freitag, 25. November 2016 Berichterstattung zu den Traktanden 1 BERICHTERSTATTUNGEN ZU DEN TRAKTANDEN Bemerkungen Die Einladungen sind den Stimmberechtigten
MehrVersammlung der Einwohnergemeinde Eriz
Protokoll GV vom 06. Juni 2017 65 Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz Dienstag, den 06. Juni 2017 um 20.00 Uhr im Schulhaus Biete; bekanntgemacht in den Thuner Amtsanzeigern Nrn. 17/18 vom 27.04. und
MehrDas Protokoll wurde der Finanzkommission zur Einsichtnahme vorgelegt.
1. Protokoll 2. Budget 2018 3. Verschiedenes TRAKTANDENLISTE DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 13. NOVEMBER 2017 ERLÄUTERUNGEN UND ANTRÄGE Auf die Zustellung des Protokolls und des detaillierten Budgets wird
MehrEinwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010
Einwohnergemeinde Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren vom. Dezember 00 Stand 8. Februar 0 vom. Dezember 00 Der Einwohnergemeinderat Sarnen erlässt, gestützt auf - Bundesgesetz über
MehrVerordnung. für die. Bürgerrechtskommission
Verordnung für die Bürgerrechtskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 6 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bürgerrechtskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress
MehrVERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN
VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im
MehrMITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2012
Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2012 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 28. Juni 2012 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 21:00 Uhr Kurs- und
MehrTraktanden Gemeindeversammlung vom
Traktanden Gemeindeversammlung vom 12.12.2013 Bürgergemeinde Traktandum 1: Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung der Traktandenliste Traktandum 2: Voranschlag 2014 der Bürgergemeinde Traktandum
MehrProtokoll. zur Ortsbürgergemeindeversammlung Villnachern vom 11. Juni Anwesend Möckli Marianne, Frau Gemeindeammann. Buchle Beat, Vizeammann
Protokoll zur Ortsbürgergemeindeversammlung Villnachern vom 11. Juni 2015 Anwesend Vorsitzende Möckli Marianne, Frau Gemeindeammann Buchle Beat, Vizeammann Gubler Donat, Gemeinderat König Roland, Gemeinderat
MehrGEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019
GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019 BOTSCHAFT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeverfassung unterbreitet Ihnen der Gemeindevorstand folgende Vorlagen
MehrABFALL - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL
ABFALL - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL Gemeindeverwaltung Liedertswil Stand 01.01.2006 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Zweck... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Sorgfalltspflicht der
MehrEinwohnerrat Pratteln
- 90 - Einwohnerrat Pratteln Beschlussprotokoll Nr. 438 Einwohnerratssitzung vom Montag, 15. Dezember 2014, 19.00 Uhr in der alten Dorfturnhalle Anwesend Abwesend entschuldigt 36 Personen des Einwohnerrates
MehrBotschaft zur Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wilderswil Montag, 19. Juni 2017, Uhr, Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Botschaft zur Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wilderswil Montag, 19. Juni 2017, 20.15 Uhr, Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a Liebe Stimmbürgerinnen, liebe Stimmbürger An der Gemeindeversammlung
MehrEinwohnergemeinde Kappel
- Seite 130 - Einwohnergemeinde Kappel Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Nr. 7/2015 Datum Mittwoch, 1. Juli 2015 Sitzungsort Gemeindehaus / Sitzungszimmer 1. Stock Zeit 18:30 19:48 Uhr Vorsitz
Mehr180. Bezirksgemeinde vom 15. April 2015
Bezirk Höfe www.hoefe.ch Meinrad Kälin, Bezirksammann Mark Steiner, Säckelmeister Der Bezirksrat heisst Sie herzlich willkommen! 180. Bezirksgemeinde vom 15. April 2015 Übersicht zur Versammlung und zu
MehrVorbericht zum Finanzplan 2014 bis 2019
E i nwohnergemeinde 3126 Kaufdorf Vorbericht zum Finanzplan 2014 bis 2019 1 Erstellung des Finanzplanes Der vorliegende Finanzplan der Einwohnergemeinde Kaufdorf basiert auf den kantonalen Vorgaben. Er
MehrWinter Traktanden 2016 Ortsbürgergemeindeversammlung
die in der Mitte des Kantons Aargau Winter Traktanden 2016 Ortsbürgergemeindeversammlung Montag, 14. November 2016, 20.00 Uhr Sing- und Bürgersaal baute Rössligasse Orientierungen durch die Mitglieder
MehrEinladung zur Einwohnergemeindeversammlung
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Datum: Mittwoch, 10. Juni 2009 Zeit: Ort: 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Traktanden: 1. Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4.12.2008 kann
MehrGesetz über die Ortsbürgergemeinden. 1. Allgemeine Bestimmungen. Vom 19. Dezember 1978 (Stand 1. Januar 2014)
Gesetz über die Ortsbürgergemeinden Vom 19. Dezember 1978 (Stand 1. Januar 2014) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 49 der Staatsverfassung 1), beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen
MehrOrdentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015
Burgergemeinde Gemeindeverwaltung 3929 Täsch PROTOKOLL Ordentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015 Anwesend: Entschuldigt: 25 Personen inkl. Fuchs Mario (BP), Tscherrig Klaus (BR), Grand Ivan (BR),
MehrEinladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 20. September 2011, Uhr, im Gemeindesaal
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 20. September 2011, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal TRAKTANDEN 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2011 (Beschluss- und ausführliches
MehrEinbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen
Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen vom 06. Juni 2008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Läufelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst:
MehrBeschlussprotokoll Nr. 7/2018
Beschlussprotokoll Nr. 7/2018 der Sitzung des Gemeinderates gem. Art. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Tag und Zeit Montag, 15. Oktober 2018, 19.30 Uhr Ort Mehrzweckhalle Präsenz Gemeinderat: Andrea
Mehr2. Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 03. März Beratung und Genehmigung der Rechnung für das Jahr 2016
Rechnung 2016 Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 28. Mai 2017 im Anschluss an den Gottesdienst Traktanden: 1. Wahl eines Stimmenzählers 2. Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 03.
MehrProtokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 8. Juni 2018, Uhr
GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE TEUFENTHAL AARGAU Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 8. Juni 2018, 20.15 Uhr Turnhalle Teufenthal Vorsitzender: Stellvertreter: Gemeinderäte: Protokoll:
MehrVerfassung der Gemeinde Lohn SH
Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.
MehrBeschluss: Die Traktandenliste und der Antrag von R.P. Hänggi werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Protokoll Nr. 22/2017 Besprechung vom: 13. November 2017 Ort: Sitzungszimmer Katzenflühli Zullwil Zeit: 19:35 23:45 Uhr Vorsitz: Roger P. Hänggi Protokoll: Tanja Hügli Anwesend: Sandra Christ, Silver Hänggi,
MehrG E M E I N D E V E R S A M M L U N G
PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R S A M M L U N G auf Donnerstag, 14. September 2017, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
MehrVorbericht Finanzplan
EINWOHNERGEMEINDE REUTIGEN Vorbericht Finanzplan 2018-2022 Nach HRM2 Seite 2 von 5 Inhalt 1 Erstellung Finanzplan... 3 2 Grundlagenrechnung... 3 3 Prognoseannahmen... 3 4 Investitionen... 3 5 Spezialfinanzierungen...
MehrGEMEINDE. schwyz. Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version
GEMEINDE schwyz www.gemeindeschwyz.ch Mittwoch, 9. Dezember 2015 20.00 Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG 2016 vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDEVERSAMMLUNG SCHWYZ MITTWOCH, 9. DEZEMBER 2015
MehrVerkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde
Volksabstimmung vom 25. September 2016 Erläuterungen des Gemeinderates zum Verkauf des Sturzenegger-Areals an die Bürgergemeinde Inhalt Worum geht es? Seite 3 Rückblick: Was bisher geschah Seite 4 Das
MehrPROTOKOLL der Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung
reinach.ag PROTOKOLL der Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung Mittwoch, 01. November 2017 20.00 Uhr, im Saalbau Reinach Die Gemeinde Reinach im Internet: www.reinach.ag I. Büro Vorsitzender:
MehrUnter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.
I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2 Der Verein bezweckt die Aktivierung von Gesundheitsförderung (GF) und Suchtprävention
MehrOrtsgemeinde Schänis. Gemeindeordnung
Ortsgemeinde Schänis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Schänis vom 4. April 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Schänis erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes
MehrPolitische Gemeinde Schöfflisdorf. Urnenabstimmung vom 30. November 2014 Aufnahme von Gesprächen über einen Zusammenschluss
Politische Gemeinde Schöfflisdorf Urnenabstimmung vom 30. November 2014 Aufnahme von Gesprächen über einen Zusammenschluss Beleuchtender Bericht (Verfasst von den Gemeinderäten Niederweningen, Oberweningen,
MehrVerordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )
Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand 16.11.2016) Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen.
MehrProtokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin
MehrDER GEMEINDE REINACH AG
ABFALLREGLEMENT DER GEMEINDE REINACH AG INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck 3 2 Geltungsbereich 4 3 Verantwortlichkeiten 4 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 5 5
Mehrweisungen.kgv_
Einladung und Weisungen zur Kirchgemeindeversammlung vom Donnerstag, 8. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Liebe Gemeindeglieder Wir laden Sie herzlich zur Kirchgemeindeversammlung ein. Die
MehrPolitische Gemeinde Rebstein
Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3
MehrVerfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen
Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung
MehrProtokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018, Uhr, in der Aula der Schulanlage. Stimmberechtigte laut Stimmregister 70
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018, 19.15 Uhr, in der Aula der Schulanlage P r ä s e n z Stimmberechtigte laut Stimmregister 70 Anwesend bei Versammlungsbeginn 9 Alle an der
MehrVERTRAG ÜBER DEN ZUSAMMENSCHLUSS DER EINWOHNERGEMEINDEN LUPFIG UND SCHERZ
Lupfig Scherz VERTRAG ÜBER DEN ZUSAMMENSCHLUSS DER EINWOHNERGEMEINDEN LUPFIG UND SCHERZ ZUR EINWOHNERGEMEINDE LUPFIG PER 01.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS A Allgemeine Bestimmungen... 4 1 Zweck, gesetzliche
MehrAlters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n
Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrEinwohnergemeinde 4514 Lommiswil
Einwohnergemeinde 4514 Lommiswil Protokoll des Gemeinderates Sitzung Nr. 18 vom Donnerstag, 14. Dezember 2017 Vorsitz: Norbert Häberle Gemeindepräsident Anwesend: Marco Ramaioli Gemeindevizepräsident Roswitha
MehrEINWOHNERGEMEINDE BURGISTEIN
EINWOHNERGEMEINDE BURGISTEIN Protokollauszug der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Burgistein vom 7. Dezember 2013 Grundsatzbeschluss betreffend Schulhaus; Verkauf bzw. Entwidmung von Verwaltungsvermögen
MehrBeleuchtender Bericht
Politische Gemeinde Ellikon an der Thur Volksabstimmung vom Sonntag, 21. Mai 2017 Beleuchtender Bericht Neue Gemeindeordnung Politische Gemeinde Ellikon an der Thur Neues Kantonales Gemeindegesetz tritt
MehrEinladung. zur Budget-Gemeindeversammlung. Montag, 5. Dezember 2016, Uhr. Turn- und Festhalle Alp
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Einladung zur Budget-Gemeindeversammlung Montag, 5. Dezember 2016, 20.00 Uhr Turn- und Festhalle Alp Geschäfte: 1. Änderungen Reglement Grundeigentümer Beiträge und Gebühren
MehrEinladung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, h, in der Mehrzweckhalle Freienwil
Einladung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.30 h, in der Mehrzweckhalle Freienwil Anmerkung Wegen dem Fussballmatch Schweiz-Rumänien beginnt die Versammlung um 20.30 Uhr. Geschätzte
MehrVerpflichtungskredit Abwasserbeseitigung, Massnahmen genereller Entwässerungsplan, Inlinersanierungen
Verpflichtungskredit Abwasserbeseitigung, Massnahmen genereller Entwässerungsplan, Inlinersanierungen Botschaft des Gemeinderates an den Einwohnerrat (2017.02) Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte
MehrErwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre
Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil Informationsbroschüre Inhaltsverzeichnis Seite 3 Die Idee 4-5 Verfahrensablauf 6 Fragen zum Verfahrensablauf 7 Hinweis auf Orientierungsversammlungen
MehrReglement über die Abfallentsorgung
Reglement über die Abfallentsorgung 1. Allgemeines 2. Bereitstellung der Entsorgungsgüter 3. Separatsammlungen 4. Gebühren 5. Schlussbestimmungen 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Allgemeines
Mehr