BETONPREISLISTE PFNIER & CO GmbH
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- Hella Fried
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1 BETONPREISLISTE 2006 PFNIER & CO GmbH
2 Diese Preisliste ersetzt alle bisherige Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzung für einen unbehinderten Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen zu schaffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, ein für die Aufstellung der Pumpe geeigneter Standort und ausreichend Hilfspersonal zum Aufund Abbau der Förderanlagen vorhanden sind. Der Auftraggeber hat die erforderliche behördliche Genehmigung - insbesondere für Straßenbenützung oder Gehsteigabsperrung - rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Etwaige Verschmutzung der Straße, der Gehsteige, Gebäudeteile, Zufahrten und Gewässer sind vom Auftraggeber seine Kosten zu entfernen. Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht. Zugabe von Frostschutz entbindet nicht von der vorsorglichen Nachbehandlung der Baustelle.
3 BETON NACH DRUCKFESTIGKEITSKLASSEN BETONPREISE gelten für GK 32 Druckfestigkeitsklasse - C 8/10 C 12/15 C 16/20 C 20/25 C 30/37 C 35/45 C 40/50 Umweltklasse Standardzement Konsistenz XO(A) CEM 42,5 N bis F45 XO(A) CEM 42,5 N bis F45 XO(A) CEM 42,5 N bis F45 bis XC1 CEM 42,5 N bis F45 bis XC1 CEM 42,5 N bis F45 bis XC1 CEM 42,5 N bis F45 bis XC2 CEM 42,5 N bis F45 bis XC2 CEM 42,5 R/52,5 N bis F45 bis XC2 CEM 42,5 R/52,5 N bis F45 Preise /m3 Alle angeführten Preise zuzüglich gesetzlicher Landschaftsabgabe von derzeit 0,32 / m³ Beton. Die Preise verstehen sich frei Bau für 1 m 3 verdichteten Beton innerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Donnerstag von Uhr, Freitag von Uhr). Für Selbstabholung gewähren wir einen Nachlass von 7,00 Bestellungen für Betonlieferungen bis Uhr des Vortages; für Betonpumpen mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Einsatz. Die angeführten Betonsorten sind nach ÖNORM B überwacht und geprüft. Die in dieser Preisliste angeführten Verks- und Lieferbedingungen sind Grundlage jeder Betonlieferung. Bestellannahme: Werk Zentrale:
4 AUFZAHLUNGEN FÜR WERKSGEMISCHTEN FASERBETON Herstellung und Gütenachweis gemäß Österreichischer Richtlinie für Faserbeton mit Größtkorn 32 mm, Konsistenz F 45, Standardzement CEM 32,5 R bzw. CEM 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM Werksgemischter Stahlfaserbeton mit geprüften Faserbetoneigenschaften. Anwendungsbeispiele: Druckfestigkeitsklassklasse Faserbetoneigenschaft /m³ Umwelt- Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C 16/20 C 16/20 XC1 XC1 FaB T1/BZ 3,0/TG 3 FaB T2/BZ 3,0/TG 4 C 20/25 C 20/25 XC2 XC2 XC2 XC2 B1 FaB T1/BZ 3,0/TG 3 FaB T2/BZ 3,0/TG 4 FaB T1/BZ 3,0/TG 3 FaB T2/BZ 3,0/TG 4 FaB T1/BZ 3,0/TG 3 B1 FaB T2/BZ 3,0/TG 4 B1 FaB T3/BZ 4,5/TG 5 Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis Widerruf. Weitere Faserbetoneigenschaften. Wohnbau, Kellerwände W/B-Wert 0,70 Wohnbau, Fundamentplatten, Kellerwände, W/B-Wert 0,65 Wohnbau, Fundamentplatten, Kellerwände, W/B-Wert 0,65 Wohnbau, Kellerwände, Fundamentplatten, W/B-Wert 0,60 Werksgemischter Stahlfaserbeton mit geprüften Faserbetoneigenschaften Speziell für Monolithische Bodenplatten - Pumpfähig! Anwendungsbeispiele: Monolithische Bodenplatten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innenflächen, W/B-Wert 0,55 Monolithische Bodenplatten im Industrie- und Wirtschaftsbau, für Außenflächen, W/B-Wert 0,45 Druckfestigkeitsklassklasse Faserbetoneigenschaft /m³ Umwelt- Aufpreis für Faserbetoneigenschaft B2 FaB T1/BZ 3,0/TG 3 B2 FaB T2/BZ 3,0/TG 4 B2 FaB T3/BZ 4,5/TG 5 B7 FaB T1/BZ 3,0/TG 3 B7 FaB T2/BZ 3,0/TG 4 B7 FaB T3/BZ 4,5/TG 5 Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis Widerruf. Weitere Faserbetoneigenschaften. Werksgemischter Kunststofffaserbeton mit Faserbetoneigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton Aufpreis für Faserbetoneigenschaft: Aufpreis für Faserbetoneigenschaft: FaB FS2: FaB BB1 bzw. FaB BB2:
5 AUFZAHLUNG FÜR EXPOSITIONSKLASSEN Kurzbezeichnung 1) XC1 (A) XC2 (A) abgedeckte Umweltklasse bzw. besondere Eigenschaft verrechnete Mindestfestigkeitsklasse XC1(A) bei C 12/15 XC2(A) bei C 20/25 Aufzahlung /m 3 Kurzbezeichnung 1) B7 B7/C 3 A- frei abgedeckte Umweltklasse bzw. besondere Eigenschaft XC4/XD3/XF4/XA1L/ SB(A) XC4/XD3/XF4/XA2L/ XA2T/SB(A) verrechnete Mindestfestigkeitsklasse Aufzahlung /m 3 B1 B2 B2 HS B3 B3 HS B4 B4 HS B5 B5 HS B6 B6/C 3 A- frei XC3(A) XC3/XD2/XF1/XA1L/ SB(A) XC3/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/SB(A) XC3/XD2/XF3/XA1L/ SB(A) XC3/XD2/XF3/XA1L/ XA1T/SB(A) XC4/XD2/XF1/XA1L/ SB(A) XC4/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/SB(A) XC4/XD2/XF2/XF3/ XA1L/SB(A) XC4/XD2/XF2/XF3/ XA1L/XA1T/SB(A) XC4/XD2/XF3/XA2L/ SB(A) XC4/XD2/XF3/XA2L/XA2T /SB(A) B8 B9 XC3/XD2/XF1/XA1L/ B10 UB1(A) B10/C 3 A- frei B11 B11/C 3 A- frei B12 B12/C 3 A- frei B13 B13/C 3 A- frei XC3/UB1(A) XC3/UB2(A) XC3/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/UB1(A) XC3/XD2/XF1/XA1L/ UB2(A) XC3/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/UB2(A) XC4/XD2/XF1/XA1L/ UB1(A) XC4/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/UB1(A) XC4/XD3/XF1/XA2L/ SB(A) XC4/XD3/XF1/XA2T XA2L/SB(A) 1) Tabelle NAD 13 wurde noch um die Bezeichnung B2 HS, B3 HS, B4 HS, B5 HS, B6, B7 C 3 A-frei, B13 und B13 C 3 A-frei erweitert. AUFZAHLUNG FÜR BESONDERE EIGENSCHAFTEN Kurzbezeichnung PB PUMI BL W44,W45;W55 VV VA RS SCC Rdb Eigenschaft verrechnete Mindestfestigkeitsklasse Preise /m 3 Pumpbeton C 16/20, F 45 Pumpbeton für Schlauchleitungen bis DN 100 C 16/20, F 45, GK 16 Beton mit geringer Blutneigung (z.b. schlanke Wärmeentwicklungsklassen bei der Erhärtung Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit Beton mit verzögerter Anfangserhärtung Beton mit reduziertem Schwinden Selbstverdichtender Beton, Konsistenzklasse F66 C 16/20, GK 16 Erhöhter Luftporengehalt für Randbalken, B 7
6 AUFZAHLUNG FÜR SONDERLEISTUNGEN Konsistenz Preise /m 3 Größtkorn Preise /m 3 F52 (Aufzahlung F 45) GK 4 (lieferbar bis ) Anfage F59 (Aufzahlung F 45) GK 8 (lieferbar bis C 30/37) Anfage F66 (Aufzahlung F 45) GK 16 Anfage F73 (Aufzahlung F 45) GK 22 Anfage Zemente Preise /m 3 Frühochfester Zement: CEM II 42,5 R oder CEM II 52,5 N Hochofenzement (Silovorhaltung erforderlich): CEM III, 32,5 N oder R HS Zemente (Silovorhaltung erforderlich): CEM I 32,5 R HS, C 3 A-frei CEM I 42,5 R HS, C 3 A-frei Fließmittel Luftporenmittel Zusätze Frostschutz (chloridfrei) bis C 12/15 für C 16/20 ab C 20/25 Abbindebeschleuniger ab bis 6 Stunden Verzögerer bis 12 Stunden Preise /m 3 Wintererschwerniszuschlag vom bis (An normbedingten Heiztagen vorher und nachher findet keine Verrechnung statt.) Überstundenzuschläge Montag bis Donnerstag: Freitag: Samstag: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Montag bis Freitag: Uhr Samstag: ab Uhr Sonn- und Feiertage: 0.00 Uhr Mindermengenzuschlag Bei Zufuhr von unter 5 m 3 ; pro fehlendem m 3 Entladezeit Die kostenfreie Entlade- und Wartezeit beträgt 5 Minuten je/m 3, darüber hinaus verrechnen wir je begonnene 5 Minuten Nachlass bei Selbstabholung Restbetonentsorgung Rüttlerverleih nach Menge und Vereinbarung nach Menge und Vereinbarung Die Fahrzeuge sind der Baustelle vollkommen zu entleeren. Für nicht der Baustelle entleerten Beton (Restbeton) verrechnen wir für die Entsorgung
7 BETONFÖRDERUNG Betonpumpen Mastlänge: m bis 44 m Mengen inkl. 20 m³: Pauschale für An- und Abfahrt sowie Aufstellen der Pumpe der Baustelle inkl. 20 m³ Pumpen Mengen über 20 m³: Pauschale für An- und Abfahrt sowie Aufstellen der Pumpe der Baustelle zuzüglich gepumptem m³ je Diese Preise bedingen durchschnittliche Fördermengen von mehr als 15 m³ /Std. Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge pro Stunde: Samstageinsätze bis Uhr Zuschlag Nachteinsätze ab Uhr, Samstag ab Uhr, Sonn- und Feiertagseinsätze Zuschlag Wenn der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit vorhanden ist, wird pauschal verrechnet: Sollte die Pumpe zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können, muss eine Pauschale verrechnet werden: Pauschale für Standortverlegung während eines Einsatzes: Für An- und Abtransport sowie Beistellung von Rohrleitungen (ohne Verlegung) bis 50 lfm DN 65, DN 100, DN 125 verrechnen wir pro lfm.: Für An- und Abtransport sowie Beistellung von Rohrleitungen (ohne Verlegung) über 50 lfm für DN 65, DN 100, DN 125 verrechnen wir: Pauschale für An- und Abtransport:zuzüglich je lfm und Einsatz: Fördern von Stahl oder Kunststofffasern je m ³ Förderung Förderband (Regional verfügbar) je m³ Förderung Fahrmischerkran (Regional verfügbar) je m³ Förderung Für die Betonpumpe zum Anpumpen ist von der Baustelle ausreichend Zementschlämme (2 Säcke Zement) zur Verfügung zu stellen.
8 BETONTECHNOLOGISCHE LEISTUNGEN ART DER LEISTUNG IM WERK AUF DER BAUSTELLE 1 Serie Probewürfel 1 Serie Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung Konsistenzprüfung Ausbreitmaß bzw. Verdichtungsmaß Frischbetonprüfung 1 Serie Probewürfel, W/B-Wert-Best. und Konsistenzprüfung LP-Prüfung W/B-Wert-Bestimmung Ermittlung der Bauwerkstemperatur (z.b. Weisse Wanne) Kilometerkosten für Laborwagen Baustoffprüfer - Regiestunde Indentitätsprüfung Inkl. Aller Attestkosten einer akkreditierten Prüfanstalt. Preise abhängig von der Betonsorte Die angebotenen betontechnologischen Leistungen der Baustelle verstehen sich zzgl. km-kosten + Arbeitszeit während An- und Abfahrt. Bestellungen: mind. 48 Stunden vor Bedarf. Preise excl. Prüf- und Ausstellungskosten für den Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle. Ok
9 Expositionsklassen Klasse Umgebung max W/B min ß min B (kg/m³) bisher X0 Kein Korrosion- oder Angriffsrisiko XO ohne Bewehrung mit Bewehrung, Beton in Gebäuden - 80 XC Korrosion durch Karbonatisierung XC1 XC2 XC3 XC4 XD trocken oder ständig nass nass, selten trocken; Wasserdruck <2m Wasserdruck2-10m 50nmEndringtiefe Wasserdruck >lom25nm8ndringtiefe Korrosion durch Chloride 0,70 0,65 0,60 0, C12/15 C20/ s,b WU XD1 XD2 XD3 XF mäßige Feuchte nass, selten trocken wechselnd nass und trocken Frostangriff mit und ohne Taumittel 0,55 0,55 0,45 C30/37 C 35/45 C35/ XF1 mäßige Wassersättigung, ohne Taunittel 0,55 C25/ FB XF3 XF2 XF4 hohe Wassersättigung, ohne Taumttel mäßige Wassersättigung, mit Taunittel hohe Wassersättigung, mit Taunittel 0,55+LP C25/30 0,50+LP C25/30 0,45+LP C 30/ LP - LPV FTB XA Chemischer Angriff XA1L XA2L schwach, lösend mäßig, lösend 0,55 0,45 C25/30 C 35/ LS LST XA3L stark, lösend ÖNORM B 5017 HL XA1T XA2T schwach, treibend C3A frei mäßig, treibend C3A frei 0,55 0,45 C25/30 C 35/ TS TST XA3T stark, treibend C3A frei ÖNORM B 5017 HL XM Verschleißbeanspruchung XM1 XM2 XM3 mäßig; Abrieb 20cm³/50cm³ (Böhme) schwer; Abrieb 15cm³/50cm³ (Böhme) extrem Abrieb 12cm³/50cm³ (Böhme) 0,55 0,45 0,45 C 30/37 C30/37 C 35/ MA Anforderungen für GK 22 Frischbetonkonsistenz bisher sehr steif Verdichtungsmaß C0 v: >1.46 steif Verdichtungsmaß C1 v: 1,45-1,26 K1 v: 1,45-1,26 steifplastisch Verdichtungsmaß C2 v: 1,25-1,11 plastisch Ausbreitmaß F38 a: cm K2 a: < 37cm weich Ausbreitmaß F45 a: cm K3 a: cm sehr weich Ausbreitmaß F52 a: cm K4 a: cm fließfähig Ausbreitmaß F59 a: cm K5 a: cm sehr fließfähiq Ausbreitmaß F66 a: cm extrem fließfähig Ausbreitmaß F73 a: cm Allg.: wenn nicht anders vereinbart,gilt Regelkonsistenz F 4
10 Mindestdruckfestigkeit (β WN 150mm ) alt: neu: ON B ON B Konformitätskontrolle Festigkeitsklasse Mittelwert von 3 MW von 3 Festigkeitsklasse Einzelwert Prüfungen Prüfungen Nennfestigkeit /0,93 Nennfestigkeit / 0,92 + 2N/mm² + 4N/mm' B8/B80 11 B12/B C8/ B15/B C12/ B201B C16/ B25 29 C20/ B30/B C25/ B40/B C30/ C35/ B50/B C40/ C45/ B60/B C50/ C55/ C60/ C70/ C80/ C90/ C100/ ) Microprozessorsteuerung mit autom. Feuchtekorrektur 2) Massemäß ige Dosierung aller Ausgangsstoffe 3) Massemäß ige Dosierung aller Ausgangsstoffe, außer Gesteinskörnung Erstprüfung 1) 2) 3) Kurzbezeichnung abgedeckte Umwettklassen W/B-Wert Luftgehalt % B1 XC3 0,60 - B2 XC3/XD2/XFIIXAIL/SB 0,55 - B3 XC3/XD2/XF3/XAIL/SB 0,55 2,5-5,0 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB 0,50 - B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB 0,50 2,5-5,0 B6 C3A-frei XC4/XD2/XF3/XA2L/XA2T/SB/C3Afrei 0,45 2,5-5,0 B7 XC4/XD3/XF4/XA1L/SB 0,45 4,0-8,0 B8 XC3/UB1 0,60 - B9 XC3/UB2 0,60 - B10 XC3/XD2/XFI/XAIL/UB1 0,55 - B10 C3A-frei XC3/XD2/XFIIXAIL/XAIT/UB1/C3Afrei 0,55 - B11 XC3/XD2/XF1/XAIL/UB2 0,55 - B11 C3Afrei XC3/XD2/XFI/XA1L/XAIT/UB2/C3Afrei 0,55 - B12 XC4/XD2/XF1/XA1L/UB1 0,50 - B12 C3Afrei XC4/XD2/XF1/XA1L/XA1T/UB1/C3A-frei 0,50 -
11 Beton bohren und schneiden Preise Tel Frau Gschirtz
12 Allgemeine Verks- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen herausgegeben vom Güteverband Transportbeton vom Fachverband der Stein-und keramischen Industrie Österreichs und von der Berufsgruppe Transportbeton in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe 1 - Geltungsbereich und Anwendung der Geschäftsbedingungen 1.1 Diese Allgemeinen Verks- und Lieferbedingungen" (AGB) sowie die ÖNORM B sind Vertragsinhalt und auch dann wirksam, wenn wir uns - im Rahmen einer lenden Geschäftsverbindung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich sie berufen, sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist. 1.2 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. 1.3 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) sind wirkungslosund werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von uns ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden. 1.4 Bei Verträgen mit dem Verbraucher bleiben zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt. 2 - Lieferung und Leistung 2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 38 t Gesamtgewicht geeignet sein.ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der AG für alle daraus entstehenden Schäden. Der AG hat die behördliche Genehmigung rechtzeitig zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen und die Kosten dafür zu übernehmen. 2.2 An vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen sind wir bei von uns unbeeinflussbaren Behinderungen,sowie in allen Fällen höherer Gewalt nicht gebunden, insbesondere dann nicht, wenn die Außentemperatur unter + 3C, gemessen im Lieferwerk, liegt.in diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, und es kann weder Schadenersatz noch Vertragsstrafe verlangt werden, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferungsbzw. Leistungsverpflichtung befreit. Bei Kapazitätsauslastung behalten wir uns vor, einen Sublieferanten mit der Lieferung oder Leistung zu betragen. 2.3 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, haben wir das Recht, für die tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für bestellte und nicht abgenommene Mengen steht uns das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten im vollen Umfang zu berechnen. 2.4 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz, gleich aus welchem Grund auch immer, durch den AG verschoben, so sind wir hievon mindestens fünf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit telefonisch, per Fax oder mündlich zu verständigen. Unsere Fahrer sind weder berechtigt noch verpflichtet, Erklärungen entgegenzunehmen, die unseren Betrieb in irgendeiner Weise verpflichten. 2.5 Ist der AG Kmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Transportbetons und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt.
13 3 Pumpleistungen - Betonübergabe 3.1 Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur für das Betreiben der Betonpumpe bzw. der Fahrmischer verantwortlich. Für das bautechnisch fachgerechte Einbringen des Betons ist ausschließlich der AG verantwortlich 3.2 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes unserer Betonpumpe oder des Übergabetrichters unseres Förderbandes oder des Rutschenendes unseres Mischfahrzeuges durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung gepum 3.3 Zur Ausschlämmung der Rohrleitungen sind ca. 100 kg Zement vom AG zur Verfügung zu stellen. Zur Ausschlämmung der Rohrleitungen sind ca. 100 kg Zement vom AG zur Verfügung zu stellen. Der AG hat seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der 4 Gewährleistung 4.1 Wir leisten für eine Betonzusammensetzung Gewähr, bei der - sach- und fachgerechte, normengemäße Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons der Baustelle vorausgesetzt - die geforderten Eigenschaften der vereinbarten Betonsorte erreicht werden. 4.2 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haften wir lediglich für die bestellte Zusammensetzung und sachgemäße Herstellung. 4.3 Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne unsere Zustimmung a) über Wunsch des AG - gleichgültig durch wen - dem Beton Wasser, Zusatzmittel oder sonstige Zusätze (z.b.: Stahlfasern) beigegeben werden, und der Auftragnehmer einer allfälligen Warnpflicht nachgekommen ist, b) der von uns gelieferte Beton mit nicht von uns hergestelltem Beton zusammen eingebracht wird. 4.4 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich bei Ablieferung zu untersuchen, insbesondere dahingehend, ob die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und hat allfällige Mängel und Qualitätsbemängelungen sofort bei Ablieferung der Ware 4.5 Die Gewährleistung beginnt mit Ablieferung (Übergabe) der Ware und endet nach 6 Monaten. 5 Schadenersatzhaftung 5.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für mittelbare Schäden und Fol 5.2 Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. 5.3 Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der AG. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. 5.4 Allfällige strengere Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt
14 6 Preise und Zahlungsbedingungen 6.1 Ab Vertragsabschluss eingetretene Kostenerhöhungen werden mindestens gemäß dem vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung für Transportbeton verre 6.2 Sofern mit dem Auftraggeber keine Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. 6.3 Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor und erfolgt immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG. 6.4 Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen 6.5 Bei Forderungen grund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen die eine oder die andere Schuld uns überlassen. Der AG ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie grund von Mänge 6.6 Im Falle des Zahlungsverzuges müssen, unbeschadet weiterer Ansprüche, die vollen Listenpreise sowie Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geleistet werden. 6.7 Bei Zahlungsverzug des AG sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag oder von dessen Tei 7 Sicherungsrechte 7.1 Von uns gelieferte Waren bleiben so lange unser Eigentum, bis der AG seine aus diesem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat (Eigentumsvorbehalt). 7.2 Der AG tritt bereits jetzt - ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf - die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller unserer Forderungen mit allen Nebenrechten 7.3 Soweit von uns gefordert, hat der in Verzug geratene AG die Abtretung seinen Schuldnern anzuzeigen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen. 7.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der AG weder verpfänden, noch sicherungshalber bereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der AG verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und u 8 Gefahrenübergang Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt den AG über, in welchem die Ware den Misch- oder Dosierturm verlässt. Bei Transporten durch uns geht die Gefahr bei Verlassen der Rutsche des Fahrmischers bzw. bei Verlassen des Schlauchendes unserer
15 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand 9.1 Abgesehen vom Gefahrenübergang ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. 9.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend. 9.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Krecht findet keine Anwendung. Stand Oktober 2002
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