Eine Untersuchung zur Ausbildungssituation von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in der beruflichen Praxis Sozialer Arbeit

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1 Werner Sperber...und in der Praxis ist dann alles ganz anders(?) Eine Untersuchung zur Ausbildungssituation von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in der beruflichen Praxis Sozialer Arbeit entnommen aus: Ausbildung zur sozialen Arbeit eine Handlungswissenschaft auf dem Prüfstand Gertraud Goldbach, Gerhard Horstmann, Werner Sperber, Gregor Terbuyken (Hrsg.) 1998, Verlag Sozialwissenschaftliche Studiengemeinschaft Saarstr Hemmingen

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 1. Einführung 1.1 Anlaß für diese Untersuchung und Hypothesenbildung Qualitätsstandards für das Berufspraktikum Methode der Erhebung Allgemeine Daten der BerufspraktikantInnen 2.1 Verteilung von Frauen und Männern Lebensalter zum Zeitpunkt der Befragung Konfessionszugehörigkeit Geographische Verteilung 3.1 Aufteilung nach Bundesländern Berufspraktikum im Ausland Träger der Praktikumsstellen Wege zum Praktikum 5.1 Bewerbungssituation Anzahl der Stellenzusagen Hospitationen, Informationen und Kennenlernen der AnleiterInnen Arbeitsfeld im Berufspraktikum Studium und Berufspraktikum Vergleich von inhaltlichen Schwerpunkten im Studium und Themen und Seminarangebote, die sich im Praktikum als nützlich erwiesen Strukturelle Bedingungen im Berufspraktikum 8.1 Arbeitszeit Bezahlung Räumliche Situation im Berufspraktikum Ausstattung des Ausbildungsplatzes Inhaltliche Bedingungen im Berufspraktikum 9.1 Berufliche Qualifikation der Anleiterin, des Anleiters Anleitungszeit 54 1

3 10. Inhalte der Praktikumsanleitung 10.1 Fachl./persönliche Beziehung zw. PraktikantIn u. AnleiterIn Inhalte der Anleitungsgespräche Umgang mit Ausbildungsplänen Rahmenausbildungsplan Individueller Ausbildungsplan Sozialpädagogische und sozialadministrative Inhalte im Berufspraktikum Feedback und Beurteilung im Praktikum Praktikumsbericht Fort- und Weiterbildung während des Berufspraktikums Rolle der PraktikantInnen im Berufspraktikum Freude und Ärger im Berufspraktikum Begleitung durch die Fachhochschule Bewertung der berufspraktischen Tätigkeit durch PraktikantInnen Betrachtung der Ergebnisse 12.1 Zusammenfassende Auswertung Ergeb. der Befragung im Vergleich zu den Qualitätsstandards Forderungen und Vorschläge zur Verbesserung 13.1 An die Träger der Ausbildungsstellen (Praktikumsstellen) An die Anleiterinnen und Anleiter An die Praktikantinnen und Praktikanten An die Fachhochschule 96 Anhang: I. Abkürzungen 97 II. Literaturverzeichnis 98 III. Verordnung ü. staatl. anerk. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen 99 IV. Strukturierungsempfehlungen für einen individuellen Ausbildungsplan 105 V. Beurteilung im Berufspraktikum 106 VI. Strukturierungsempfehlungen für eine Beurteilung 109 VII. Arbeitsfelder der sozialen Arbeit 110 VIII. Informationen zur Fortbildung von PraxisanleiterInnen 115 IX. Übersicht der Tabellen und Graphiken 121 X. Der Fragebogen 125 2

4 0. Vorbemerkungen Mit der vorliegenden Untersuchung wurde der Versuch unternommen, den Anteil der Ausbildung, der in der beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit geschieht (Berufspraktikum), mit den Augen der PraktikantInnen anzuschauen und von ihnen beschreiben zu lassen, um einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung des Berufspraktikums und damit der sozialarbeiterischen Praxis und des Studiums an den Fachhochschulen zu leisten. Ganz bewußt kommen hier die BerufspraktikantInnen zu Wort, weil sie die Multiplikatoren der beruflichen Sozialarbeit sind, selbst vermutlich einmal Praxisanleiterin und Praxisanleiter sein werden und weil ihre subjektiven Erfahrungen Grundlage für die Qualität ihrer späteren Arbeit mit Menschen im sozialen Arbeitsfeld sind. Das stete Interesse der Fachöffentlichkeit und politischer Instanzen, vor allem der Kommunalpolitik, an der Ausbildung von SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen 1 hat auch mit der Einführung des Studiums der Sozialen Arbeit an Fachhochschulen seit Beginn der siebziger Jahre nicht nachgelassen. Im Gegenteil, es wurde und wird kritisch darauf geachtet, ob die AbsolventInnen qualifiziert genug in die Praxis entlassen werden. Die Bewertung wird dabei allerdings oft eingeengt, lediglich unter lokalen, institutionellen Erfordernissen vorgenommen. Im Unterschied dazu haben die Fachbereiche Sozialwesen an den Fachhochschulen in exemplarischer Weise die gesamte Breite Sozialer Arbeit 2 bei der Ausbildung zu berücksichtigen. Das Ziel des Studiums darf also nicht die Spezialisierung auf eng umgrenzte Tätigkeiten innerhalb des beruflichen Tätigkeitsfeldes Sozialwesen sein, sondern muß die Befähigung enthalten, innerhalb dieses Tätigkeitsfeldes verschiedene Funktionen auszuüben 3 Wenn man die Zeit um 1976 betrachtet, kann man fast von einem Sturm gegen die Ausbildung von SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen an Fachhochschulen sprechen. Besonders der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in seiner Entschließung vom zur Ausbildung der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen an den 1 Zur Entwicklung der Berufsbezeichnung SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn siehe Konrad Maier, Berufsziel Sozialarbeit/Sozialpädagogik, S. 16ff, Freiburg Eine Übersicht der Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit befindet sich im Anhang 3 Empfehlungen der Studienreformkommission Pädagogik/Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Band 2: Ausbildungsbereich Sozialwesen, S. 33, Bonn

5 Fachhochschulen die Ausbildung an Fachhochschulen als zu praxisfern sehr kritisiert 4. Nach der Umstellung von den Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen mußten Ausbildungsziele, -inhalte und -strukturen neu bestimmt werden, eine andere Identität als Ausbildungsinstitution gefunden werden, die nun durch eine deutliche wissenschaftliche Ausrichtung bestimmt wurde. Das führte notwendigerweise zu Auseinandersetzungen zwischen Hochschule und Praxis. Diese Phase der kritischen Auseinandersetzungen hat sicherlich auch dazu beigetragen, daß die Praxisorientierung und Einbeziehung von Berufspraxis in das Studium heute als unverzichtbarer Bestandteil in dem Fachhochschulstudium der Sozialen Arbeit unbestritten ist. Bei der Kritik wurde m. E. allerdings nicht ausreichend berücksichtigt, daß die Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. zum Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ohnehin etwa zur Hälfte in der beruflichen Praxis geschieht. Das gilt für Ausbildungsgänge, die zweiphasig 5 erfolgen. Die Ausbildung zur Sozialarbeit/Sozialpädagogik an Fachhochschulen erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend (64,8%) in zweiphasigen Ausbildungsgängen 6. Das Studium der Sozialen Arbeit an den Fachhochschulen bezieht neben den theoretischen Veranstaltungen die Praxis der Sozialen Arbeit intensiv in das Studium ein. Genau betrachtet, hat die Praxis bereits im Vorfeld des Studiums und im Grund- und Hauptstudium einen erheblichen Einfluß auf die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses: 4 Mitteilungsdienst des Deutschen Städtetages vom s. a. Dr. Bernhard Happe, Chaos als System? Sozialarbeiterausbildung und Praxis in der städtetag, Heft 7/1976 S. 374ff 5 Erste Phase: Studium (sechs bis sieben Semester) bis zum Diplom (Diplom SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn FH) an der Fachhochschule. Danach erfolgt die Exmatrikulierung. Zweite Phase: Einjähriges Berufspraktikum, das mit einem Kolloquium ( 2. Staatsprüfung ) abschließt. Nach erfolgreichem Abschluß des Berufspraktikums (die Bewertung des Praktikums liegt in Nds. ausschließlich bei der Ausbildungsstelle in der Praxis) und des Kolloquiums erhalten die Absolventen die staatliche Anerkennung und damit die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte(r) SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn. Der akademische Grad Diplom (FH) taucht in der Berufsbezeichnung nicht auf. 6 Siegfried Schreyer: Ausbildungsgänge der Fachbereiche des Sozialwesen auf Fachhochschulebene in der Bundesrepublik Deutschland 1993, in INFO für die Praxis 18, Fachbereich Sozialwesen a. d. Fachhochschule Nordostniedersachsen 4

6 Das Vorpraktikum von bis zu einem Jahr liegt ganz in den Händen der Praxis. Während des Grundstudiums und auch im Hauptstudium sind insgesamt 12 Wochen Blockpraktikum (Evangelische Fachhochschule Hannover) obligatorisch. Hinzu kommen noch die berufsorientierenden Seminare, die in Verbindung mit Praxisbesuchen, Hospitationen und Praxiserkundungen durchgeführt werden. Im Hauptstudium steht die obligatorische Projektarbeit im Vordergrund. Die Projekte werden in enger Kooperation mit der Praxis und in der beruflichen Praxis durchgeführt. Eine weitere starke Vertretung von Praxis im Studium geschieht unverzichtbar durch viele berufserfahrene SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen und KollegInnen anderer verwandter Professionen, die per Lehrauftrag an der Ausbildung beteiligt sind. Sie bringen ihre Standards und damit die Standards der sozialarbeiterischen Praxis in das Studium ein. Im Berufspraktikum wird die berufliche Praxis zur Ausbildungsstelle, und die AnleiterInnen werden zu FachlehrerInnen für Soziale Arbeit, auch mit einer berufspolitischen Aufgabe. Hier lernen und erwerben die AbsolventInnen spezifisches Wissen und Fähigkeiten, die im Studium nicht, bzw. nicht so vermittelt werden können, bestenfalls antizipiert werden können. Zum Beispiel: Erwerb bzw. Vertiefung von Methoden der Sozialen Arbeit durch reflektiertes und angeleitetes Handeln Erleben und Begreifen von institutionellen Strukturen mit ihren Einflüssen auf die Arbeit mit den Klienten Entwickeln einer Arbeitsökonomie (zweckmäßiger und sinnvoller Umgang mit Energien, Zeit und Geld) Erleben eigener Grenzen und Fähigkeiten und Begreifen der notwendigen permanenten Weiterqualifizierung Entwickeln eines professionellen Selbstverständnisses und Selbstwertgefühles, sowie die Erlangung der beruflichen Identität Verbindung von Theorie und Praxis. Gemeint ist damit, daß Praxis nicht naturgesetzlich hinzunehmen ist, sondern durch eine ständigen Reflexion weiterzuentwickleln ist und daß Theorie die Komplexität beruflicher Praxis zu berücksichtigen hat. Diese Studie wäre ohne die große Bereitschaft der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, sich dem Aufwand der Beantwortung des umfangreichen Fragebogens zu unterziehen, nicht zustande gekommen, deshalb gilt ihnen mein erster Dank. 5

7 Hier möchte ich auch den KollegInnen aus der Landesarbeitsgemeinschaft PRAKTIKA der Fachbereiche Sozialwesen in Niedersachsen (Gertraud Cuers FH Emden; Ralf Olaf Dorn FH Hildesheim; Hermann Hüttl Kath. FH Osnabrück/Vechta; Anna Köster FH Braunschweig/Wolfenbüttel und Siegfried Schreyer FH Lüneburg) herzlich danken, die mich ebenfalls inhaltlich und vor allem bei der Versendung der Fragebögen unterstützt haben. Weiter gilt mein Dank Karl Aschwanden, Dipl. Psychologe aus Altdorf (Schweiz) und Mitarbeiter der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik Luzern und des Heilpädagogischen Seminars (HPS) in Zürich, der mir ein freundschaftlich-kritischer Gesprächspartner bei der Reflexion dieser Arbeit war. Ebenso danke ich Jan Tillmann, einem langvertrauten Kollegen an der Evangelischen Fachhochschule Hannover, der wertvolle Hinweise beigetragen hat. Und dem Studenten unserer Fachhochschule Markus Dunse danke ich für seine Unterstützung und Beratung bei der elektronischen Datenverarbeitung. Hannover, im November 1997 Anmerkung zu der Auflage, die Mai 2002 mit freundlicher Genehmigung des Verlages ins Internet gestellt wurde: 1. Die Seitenzahlen wurden entsprechend geändert. 2. Punkt VIII im Anhang wurde vollständig neu überarbeitet. 6

8 3. Einführung 1.1 Anlaß für diese Untersuchung und Hypothesenbildung In meiner Tätigkeit als Dozent und Leiter des Praktikumsamtes an der EFH werden an mich von den BerufspraktikantInnen immer wieder Klagen über Probleme im Praktikum herangebracht. An erster Stelle steht eine schwierige bis gestörte Beziehung zur Anleiterin, zum Anleiter. Es folgen Beschwerden über die Qualität der Anleitung. An dritter Stelle wird der Arbeitseinsatz im Praktikum bemängelt, der vielfach als der einer vollen Arbeitskraft bezeichnet wird. Danach werden Teamschwierigkeiten und Probleme mit dem Träger der Praktikumsstelle genannt. Solche Klagen sind von fast allen Hochschullehrkräften landesweit zu hören, die BerufspraktikantInnen begleiten. Hinzu kommt, daß auch viele SozialarbeiterInnen aus der Praxis über ungünstige Arbeitsbedingungen als AnleiterInnen berichten. Diese Probleme führen immer wieder auch zu Praktikumsabbrüchen bzw. Stellenwechseln. Die Fachhochschule hilft, wo das möglich ist, individuell und versucht, über Fortbildungsangebote zur Praxisanleitung 7 eine Qualitätsverbesserung zu erreichen. Besonders durch einseitig negative Informationen kommt es zu Verallgemeinerungen, die den Eindruck verdichten, daß die berufliche Praxis eine eher wenig qualifizierte Ausbildung für BerufspraktikantInnen anbietet. Gleichzeitig weiß ich von vielen positiven Praktikumserfahrungen der AbsolventInnen. 1992, als diese Untersuchung entstand, war mir nur die Untersuchung von Dieter Spanhel aus dem Jahre 1977/78 zur Betreuung von Jahrespraktikaten im Sozialwesen 8 bekannt. Weitere Untersuchungen hatten andere Schwerpunkte 9. 7 Die Landesarbeitsgemeinschaft PRAKTIKA der Fachbereiche Sozialwesen Niedersachsen führt seit 5 Jahren mit Erfolg zwei einwöchige Fortbildungsseminare pro Jahr zur Qualifizierung von PraxisanleiterInnen durch. In der Landesarbeitsgemeinschaft arbeiten die VertreterInnen der Praktikumsämter der niedersächsischen Fachbereiche für Sozialwesen auf überregionaler Ebene zusammen. 8 Dieter Spanhel, Die Betreuung von Jahrespraktikanten im Sozialwesen; D.I.P. Studien Nr. 8 Januar 1980 Münster 9 Zum Beispiel: Wilhelm Klüsche, Forschungsprojekt Untersuchung von Arbeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen in Einsatzfeldern von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, Mönchengladbach

9 Eine eigene Untersuchung mit dieser speziellen Fragestellung erschien mir deshalb geboten, um die gegenwärtige Situation von Praktikantinnen und Praktikanten im Berufspraktikum zu analysieren und zu beschreiben. In der Zwischenzeit (1996) hat Elke von der Haar (Alice Salomon Fachhochschule Berlin) die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, die auf der Befragung von 99 BerufspraktikantInnen basiert. Die Befragung erstreckte sich von 1991 bis Elke von der Haar hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung vor allem zur Information und als Ratgeber konzipiert. So finden sich darin sinnvolle und hilfreiche Vorschläge, wie das Berufspraktikum besser gestaltet und bewältigt werden kann. Im Unterschied dazu ist es meine Intention, konkretere Daten eines größeren Einzugsbereiches (Niedersachsen) über die Situation von BerufspraktikantInnen in ihrem einjährigen Praktikum zu erhalten. Die Darstellung der Untersuchungsergebnisse soll den SozialarbeiterInnen/Sozialpä-dagogInnen in der Praxis, den Entscheidungsträgern der Anstellungsinstitutionen, den Lehrenden an Fachhochschulen und nicht zuletzt den BerufspraktikantInnen als Informationen dienen, um einen Dialog zu fördern, der die inhaltlich und strukturelle Weiterentwicklung und vor allem die Verbesserung des Berufspraktikums zum Ziel hat. Darüber hinaus geht es mir darum, zu vermitteln, daß die Ausbildung von Berufsnachwuchs gesellschaftlich und berufspolitisch notwendig ist und einen besonders wichtigen Baustein zur Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit darstellt. Konrad Maier, Untersuchung zur Berufseinmündung von kirchlichen Fachhochschulabsolventen der Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Freiburg Elke von der Haar, Das Berufspraktikum in der sozialen Arbeit - Ergebnisse einer Befragung von BerufspraktikantInnen -, Neuwied; Kriftel; Berlin

10 Folgende Hypothesen sollten mit der vorliegenden Untersuchung überprüft werden: Eine qualitativ gute Anleitung von BerufspraktikantInnen erfordert Berufserfahrung und eine zusätzliche Qualifikation der AnleiterInnen (s. Kapitel 9). Günstige Arbeitsbedingungen für AnleiterInnen gewährleisten eine bessere Ausbildungsqualität (s. Kapitel 8). Die Beziehung zwischen PraktikantIn und AnleiterIn ist entscheidend für den Verlauf des Berufspraktikums (s. Kapitel 10.1 und 10.11). Die zweckmäßige Ausstattung des Ausbildungsplatzes ist eine wichtige Grundlage für die Qualität der Arbeit und der Ausbildung (s. Kapitel 8). Die Begleitung durch die Fachhochschule ist eine notwendige und inhaltlich sinnvolle Voraussetzung für einen positiven Verlauf des Praktikums (s. Kapitel 10.12). Die Arbeitsbedingungen der BerufspraktikantInnen müssen in erster Linie auf die Ausbildung ausgerichtet sein (s. Kapitel 8 und 10). Der Zusammenhang zwischen inhaltlichem Schwerpunkt im Studium und Schwerpunkt im Berufspraktikum gewährleistet einen intensiven Theorie - Praxisbezug und unterstützt den Erfolg des Praktikums (s. Kapitel 7). Das Anleitungsgespräch ist Grundlage für eine intensive und reflektierte Praxiserfahrung, den Verlauf des Praktikums und die Entwicklung der Praktikantin, des Praktikanten zur professionellen Fachkraft (s. Kapitel 9.2, 10.2 und 10.7). Die Mitbestimmung der PraktikantInnen über Inhalte, Strukturen und Verlauf des Berufspraktikums ist ein prinzipieller Bestandteil des Praktikums und entscheidend für die Motivation der BerufspraktikantInnen und damit für den Erfolg des Berufspraktikums (s. Kapitel 5.3, 10.3, 10.5, 10. und 10.10). 1.2 Qualitätsstandards für das Berufspraktikum Eine Untersuchung und Bewertung des Berufspraktikums kann nur vorgenommen werden, wenn entsprechende Maßstäbe dafür vorhanden sind. Die Bestätigung, daß das Berufspraktikum erfolgreich absolviert wurde, muß nicht gleichzeitig bedeuten, daß es sich um ein qualitativ gutes Praktikum gehandelt hat. Allein reicht es deshalb nicht als Kriterium für eine qualitative Untersuchung. Die in diesem Abschnitt angeführten Qualitätsstandards können solche Maßstäbe sein. Darüber hinaus können sie m. E. auch als Orientierungshilfen bei der Einrichtung von BerufspraktikantInnenstellen dienen. 9

11 Die Frage nach Sinn und Nutzen oder auch Kosten und Nutzen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist seit langem Gegenstand der fachlichen, wie auch politischen Diskussion. Seit einigen Jahren hat nun ein intensiver Austausch über die Qualität und über Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit eingesetzt. Neu daran ist, daß Begriffe und Sichtweisen aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich in der Sozialen Arbeit immer mehr Eingang finden. So wird der Begriff des Klienten, der schon immer recht umstritten war, in manchen Bereichen der Sozialen Arbeit ersetzt durch Gast oder Kunde. Dieser Wechsel der Begriffe, könnte u.a. ein Hinweis darauf sein, daß andere Werte in der Sozialen Arbeit Bedeutung erhalten. Menschen, die sich an SozialarbeiterInnen wenden oder notgedrungen mit ihnen zu tun haben, werden nicht mehr als Bittsteller und damit einseitig Abhängige ( die wollen doch was von mir, die wollen doch was vom Staat ) gesehen. Die veralteten Vorstellungen vom abhängigen Klientel sind noch oft in den Institutionen der Sozialen Arbeit anzutreffen. Sie definieren sich als eine hierarchisch höherwertige Position im Verhältnis zu den Klienten und zeigen damit ihre obrigkeitsstaatlichen Wurzeln im Denken und Handeln. Das entspricht jedoch weder der Berufsethik der Sozialen Arbeit noch hat es etwas mit Demokratie zu tun. Die Vorstellung, daß die betroffenen Menschen hilflos oder unfähig seien und ohne Experten die eigenen Angelegenheiten nicht bewältigen könnten, dient eher dazu, diese Menschen klein und abhängig zu halten (möglicherweise auch den eigenen Arbeitsplatz zu sichern). Sie entspricht weder den Tatsachen, noch gibt sie Hilfen und Unterstützung zur Selbstorganisation der Klienten oder orientiert sich an der Ethik des Berufsstandes. Ich gebrauche hier ganz bewußt nicht den Begriff der Hilfe zur Selbsthilfe, dem m. E. Bedürftigkeit und Hilflosigkeit zu Grunde liegt. Unterstützung der Selbstorganisation geht im Unterschied dazu davon aus, daß das Gegenüber prinzipiell selbst in der Lage ist, für sich zu sorgen, jedoch kurzfristig oder auch längerfristig beeinträchtigt ist (durch soziale und/oder wirtschaftliche und/oder psychische und/oder geistige und/oder körperliche Bedingungen). Der Fokus der Sozialen Arbeit ist hierbei sowohl individuellpersönlich als auch sozial-gesellschaftlich auf das Gemeinwesen und lebensweltlich ausgerichtet. Die berufsethischen Wertvorstellungen der Sozialen Arbeit und somit auch der in diesem Zusammenhang gebrauchte Qualitätsbegriff helfen, die Würde des Menschen und seine Selbstbestimmung zu sichern. Auf der Basis demokratischer Grundsätze gehört in diesen Zusammenhang auch das Recht auf eine soziale Dienstleistung, die einen Qualitätsstandard hat, der den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Anwendungsmöglichkeiten entspricht. Sozialarbeit ist eine Dienstleistung, die Geld kostet und entlohnt wird. Im Unterschied zu einer marktwirtschaftlichen Dienstleistung erfolgt die Entloh- 10

12 nung (Bezahlung) nicht direkt durch die Empfänger der Dienstleistung, sondern wenn überhaupt indirekt durch Steuern und andere Abgaben. Aus diesem Dienstleistungsverhältnis und dem Beruf zugrundeliegenden Werthaltungen ist abzuleiten, daß Sozialarbeit eine qualitätsmäßig gute und überprüfbare Arbeit zu leisten hat. Auch neuere gesetzliche Vorgaben greifen den Qualitätsgedanken auf. Der neue 93 des Bundessozialhilfegesetzes formuliert Ansprüche an die Kostenträger und Leistungserbringer. Im Absatz 2 heißt es, daß der Sozialhilfeträger nur dann die Kosten übernehmen darf, wenn mit dem Erbringer der Dienstleistung, z.b. einem Eingliederungsheim, Vereinbarungen getroffen werden (über Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistung und deren Prüfung durch den Kostenträger). Recht weitgehend sind auch die gesetzlichen Regelungen der Rehabilitation. 137 im V. Teil des Sozialgesetzbuches verpflichtet die stationären Rehabilitationseinrichtungen, sich an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen 11. Auch die Erstellung eines Hilfeplanes nach 36 KJHG, an dem alle Betroffenen (Kostenträger, Kinder, Eltern und die Leistungserbringer) beteiligt werden müssen, dient der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe. Qualitätssicherung darf deshalb weder eine Modeerscheinung sein noch den Politikern oder der Verwaltung als Streichungsargument für die Finanzen im sozialen Sektor dienen. Es ist eine notwendige Maßnahme, die zu einer realitätsbezogenen, besseren und durchschaubaren Arbeit führen kann, auch und gerade für die Klienten. Andererseits ist es notwendig, diese Entwicklung mit ihren Vorstellungen des Planbaren und Versprechungen des Machbaren, Meßbaren, des Erfolges und den neuen Begriffen sehr kritisch zu betrachten. Zu dem in der Sozialen Arbeit immer mehr in Mode kommenden Begriff des Kunden statt Klienten o.ä. schreibt Wolfgang Hinte: Doch die größte Karriere macht die Armutsbevölkerung. Früher hießen sie Klienten, dann irgendwann Hilfebedürftige, Anspruchsberechtigte oder Leistungsempfänger. Heute sind sie Kunden, der Kunde ist König, und Sozialarbeit hilft ihm durch unerbittlich freundliches Verhalten bei allen noch so nervenden Anfragen.... Ein Kunde verfügt über Konsumentensouveränität, er kann also zwischen verschiedenen Produkten und Anbietern wählen. Das kann er z.b. im Jugendamt nicht (dort kann er nicht einmal den Sachbearbeiter wählen, denn der Kunden-Buchstabe legt fest, wer für ihn zuständig ist). Überhaupt ist der Kundenbegriff kein demokratischer Begriff. Ein Kunde wird bedient er wird nicht zur Beteiligung und zum Engagement angeregt. Demokratie lebt aber von Beteiligung und Engagement, und gerade in Zeiten einer staatlichen Legitimationskrise 11 Walter Schild: Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit; in Sozialarbeit 7/1996, S. 15 bis 21 11

13 müssen möglichst viele staatliche Instanzen ausdrücklich zur Beteiligung anregen. 12 Wichtig bleibt, daß es sich bei der Sozialen Arbeit um den professionellen und humanen Umgang mit Menschen und Strukturen handelt. Die betroffenen Menschen stehen im Mittelpunkt mit ihren unterschiedlichen Lebensverläufen und -situationen, Fähigkeiten und Begrenztheiten und Weltverständnissen. Das will und muß immer berücksichtigt werden bei aller Notwendigkeit einer planvollen, durchschaubaren, qualitätsanstrebenden und finanzierbaren Arbeit. Diese gesellschaftlich so wichtige Arbeit benötigt fachlich gut ausgebildete, intelligente, kreative und engagierte Menschen. Die Ausbildung des Berufsnachwuchses ist eine gesellschaftliche und berufspolitische Verpflichtung, und ich verstehe sie als einen qualitiätssichernden Aspekt in der Sozialen Arbeit. Verantwortung für die Realisierung von Qualität durch Ausbildung haben sowohl die Fachhochschulen für Sozialwesen bzw. die Fachbereiche Sozialwesen an Fachhochschulen und die Träger Sozialer Arbeit, die mit dem Angebot Lernen in der Praxis (Kurzzeitpraktika, Praxissemster, Projekte und Berufspraktika) einen wichtigen Anteil der qualitätssichernden Ausbildung übernehmen. Grundlage für Qualitätssicherung sind Standards. Sie sind Voraussetzung für die Bewertung von Leistungen, die in ihrer Gesamtheit einem bestimmten Qualitätsniveau entspricht. Die nun aufgeführten Standardanforderungen für die Ausbildung von SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen in der beruflichen Praxis orientieren sich an der folgenden grundsätzlichen Überlegung: Ziel des Berufspraktikums ist es, exemplarisch an einem spezifischen Praxisbereich Schlüsselqualifikationen für das gesamte Feld der Sozialen Arbeit zu erwerben. Dabei gehe ich davon aus, daß der Status von BerufspraktikantInnen, der von Lernenden ist, mit wachsender Verantwortlichkeit und Eigenständigkeit im Berufsfeld. Qualitätsstandards für das Berufspraktikum 1. Anleitung von BerufspraktikantInnen ist eine der Aufgaben der SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen. Diese Aufgabe wird in der Arbeitsplatzbeschreibung der AnleiterInnen als zugehörig zum Arbeitsplatz eindeutig benannt. 12 Wolfgang Hinte: Integrieren nicht spalten, Soziale Arbeit in einer gespaltenen Gesellschaft; in Forum Sozial April - Juni 2/97 Seite 2ff 12

14 2. Praxisanleitung wird gewährleistet durch in der beruflichen Praxis erfahrene und zur Anleitung befähigte SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen. 3. Praxisanleitung ist eine zusätzlich erworbene Qualifikation. 4. Die Trägerinstitutionen bieten den MitarbeiterInnen Qualifizierungsmöglichkeiten für Praxisanleitung. 5. Neben dem sonstigen Arbeitsauftrag steht den AnleiterInnen ausreichend Zeit für die Anleitungsaufgabe zur Verfügung. 6. Die BerufspraktikantInnen erhalten vor Beginn des Praktikums Hospitationsmöglichkeiten in der Praktikumsstelle. 7. Die PraktikantInnen erhalten vor Beginn des Praktikums ausführliche, praxisrelevante Informationen. 8. Den BerufspraktikantInnen steht ein eigener, entsprechend dem Arbeitsauftrag eingerichteter Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn das dem allgemeinen Standard der SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen dieser Stelle entspricht. 9. Für das Berufspraktikum wird ein individueller Ausbildungsplan erstellt, der sich an der inhaltlichen, personellen und strukturellen Situation des Ausbildungsplatzes/ Arbeitsplatzes orientiert sowie Möglichkeiten und Wünschen der Berufspraktikantin des Berufspraktikanten berücksichtigt. Der individuelle Ausbildungsplan basiert auf einem Rahmenausbildungsplan, der generell beschreibt, was an diesem Ausbildungsplatz gelernt werden kann, was von den PraktikantInnen erwartet wird, welche Fachkraft die Anleitung übernimmt und wie die Anleitung inhaltlich gestaltet werden soll. 10. Für störungsfreie Anleitungsgespräche stehen mindestens 2 Std. der Arbeitszeit pro Woche zur Verfügung. 11. Es finden in Abständen Gespräche zwischen AnleiterIn und PraktikantIn statt. Inhalte dieser Reflexionsgespräche sollen u.a. sein: Verlauf des Praktikums, Ausbildungsstand, Planungs- und Zielüberlegungen für die nächsten Ausbildungsschritte. 12. Die ausführlichen, schriftlichen Beurteilungen werden mit der Praktikantin, dem Praktikanten erörtert. 13. Die Praktikantin, der Praktikant hat ausreichend Zeit - innerhalb der Ausbildungszeit - für Fachliteraturstudium, Selbstreflexion und Anfertigung des Prakitumsberichtes Die Fachhochschule bietet praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen an, die für die BerufspraktikantInnen verpflichtend sind. Diese Lehrver- 13 Der Praktikumsbericht ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium 13

15 anstaltungen (Studientage) unterstützen die Lernerfahrungen der PraktikantInnen durch Reflexion und ergänzende Wissensvermittlung. 15. Lehrende der Fachhochschulen, die am Berufspraktikum beteiligt sind, führen Praxisstellenbesuche durch. 16. Es findet eine praktikumsorientierte Zusammenarbeit zwischen Fachhochschule und Praktikumsstelle statt. 17. Die Fachhochschule bereitet ihre AbsolventInnen gezielt auf das Berufspraktikum vor. 18. Die Fachhochschule bietet Fortbildungsangebote zur Weiterqualifizierung der AnleiterInnen an. 19. Eine angemessene Bezahlung der PraktikantInnen (mindestens Praktikantentarif gemäß TV Prakt im BAT oder AVR 14 ) wird durch die Praktikumsstellenträger gewährleistet. 1.3 Methode der Erhebung Befragt wurden AbsolventInnen der 6 Fachbereiche Sozialwesen des Landes Niedersachsen. Der Fragebogen wurde gezielt an BerufspraktikantInnen gesandt, die sich bereits im zweiten Drittel ihres Praktikums befanden. Die Beantwortung der meisten Fragen setzte entsprechende Erfahrungen im Berufspraktikum voraus. Den BerufspraktikantInnen wurde mitgeteilt, daß die erhobenen Daten ausschließlich für Forschungszwecke genutzt werden und sichergestellt ist, daß die Auswertung völlig anonym erfolgt. Erste Entwürfe des Fragebogens habe ich mit KollegInnen an der Fachhochschule diskutiert. Besonders hilfreich waren Probeerhebungen in meiner eigenen Studientagsgruppe (begl. Lehrveranstaltungen für BerufspraktikantInnen). Hier erhielt ich wertvolle Anregungen zur Verbesserung des Fragebogens. Der so entwickelte Fragebogen (s. Anhang) umfaßte 87 Fragekomplexe, die z.t. vielfach untergliedert waren, so daß insgesamt ca. 230 Antworten gegeben werden sollten. 9 Fragen waren offen gestellt, und 10 Fragen gaben neben den standardisierten Vorgaben auch die Möglichkeit zu ergänzenden offenen Antworten. Die offenen, sowie die ergänzenden Antworten machten eine Kodierung notwendig. Um den Umfang der Tabellen und Graphiken in einem überschaubaren Maß zu halten, erfolgte in einigen Fällen eine Zusammenfassung von Inhalten und Begriffen, die nicht immer zu einem befriedigenden Ergebnis führten, dennoch einen akzeptablen Kompromiß darstellen (s. z.b. Tab. 19). 14 Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991; in dem AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) werden die kirchlichen Bestimmungen geregelt) 14

16 Die Beantwortung der Fragen beanspruchte ca. 2,5 bis 3 Stunden. Tab. 1 Verteilung und Rücklauf der Fragebögen Fachhochschule Versand Rücklauf Braunschweig/Wolfenbüttel / 51,42% Emden / 41,25% Ev. FH Hannover / 70,00% Hildesheim / 40,00% Lüneburg / 53,33% Kath. FH Osnabrück/Vechta / 90,00% Geamtversand 450 Gesamtrücklauf 261 = 57,66% Für eine per Anschreiben durchgeführte Befragung ist der Rücklauf von nahezu 58% ein hervorragendes Ergebnis, das m.e. durch die Nähe der Fachbereiche zu ihren BerufspraktikantInnen und die hohe Bereitschaft der PraktikantInnen zustande gekommen ist. Der Fragebogen enthält folgende Schwerpunkte: Allgemeine Daten der PraktikantInnen Wege zum Berufspraktikum (Bewerbungssituation, Hospitationen, Entscheidungsgründe für die Praktikumsstelle usw.) Ausbildungsfeld/Arbeitsfeld und inhaltliche Schwerpunkte im Praktikum Inhaltliche Schwerpunkte im Studium Bezahlung, Arbeitszeit u.ä. Ausbildungsplatz/Arbeitsplatzausstattung Qualifikation der/des AnleiterIn Anleitungssituation und Inhalte der Anleitung Verhältnis zur/zum AnleiterIn Ausbildungsplanung und Mitbestimmung der PraktikantInnen am eigenen Ausbildungsgeschehen Begleitung durch die Fachhochschule Rolle im Berufspraktikum Freude und Kummer im Praktikum Gesamtbewertung des Berufspraktikums 2. Allgemeine Daten der BerufspraktikantInnen 2.1 Verteilung von Frauen und Männern Tab. 2 (N=261) N in % 15

17 Frauen ,21 Männer 64 24,52 keine Antwort 2 0,76 Das anteilige Verhältnis von Frauen zu Männern, die sich an dieser Befragung beteiligt haben, entspricht nur in etwa auch den Anteilen während des Studiums 15 von ca. 2/3 Frauen zu 1/3 Männern. Tab. 2 spiegelt ein Verhältnis von nahezu 3/4 Frauen zu 1/4 Männer wider. Es stellt sich also die Frage, warum sich Männer an dieser Untersuchung unterrepräsentiert beteiligt haben. Aus meiner Sicht sind zwei Antworten denkbar: 1. Da der Beginn des Berufspraktikums in Niedersachsen nicht an zeitliche Fristen gebunden ist, wird das Praktikum auch nicht von allen sofort nach der Erlangung des Diploms aufgenommen. Dadurch können sich geschlechtsspezifische Verschiebungen ergeben, wie sie sich z.b. in der Teilnahme an der Untersuchung widerspiegelt. 2. Frauen sind aufgrund ihrer Sozialisation möglicherweise eher bereit, sich auf Re-flexionsprozesse, die den eigenen Tätigkeitsbereich und die eigene Person betreffen, einzulassen. Ich neige mehr zur zweiten Antwort. Sie entspricht meinen Erfahrungen aus der Arbeit mit Studierenden und aus persönlichkeitsbildenden Seminaren, die ich seit ca. 20 Jahren im Erwachsenenbildungsbereich leite. Allgemein betrachtet, ist Sozialarbeit/Sozialpädagogik von Beginn an ein von Frauen dominierter Beruf 16. Lediglich in der Reformzeit der 70er Jahre sinkt die Frauenqoute bis auf knapp über 60% ab und steigt seit 1980 kontinuierlich an 17. Männer streben immer weniger das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik an. Während an Universitäten gut 40%, an den Fachhochschulen knapp 30% der Studierenden Frauen sind, weisen die Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik eine sehr hohe Frauenquote von 70 bis 75% auf. 18 Die Untersuchung von Elke von der Haar zeigt, daß der Anteil 15 Daten der Evangelischen Fachhochschule Hannover: Sommersemester 1992 = 66,5,% Frauen, 33,5% Männer; Wintersemester 1992/93 = 69,3% Frauen, 30,7% Männer, Quelle: Statistik der EF Hannover 16 wer sich mehr für das Thema Sozialarbeit/Sozialpädagogik ein Frauenberuf? interessiert, sei an die interessanten Ausführungen von Konrad Maier in Berufsziel Sozialarbeit/Sozialpädagogik ; Forschungs- und Projektbericht 4/95 der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung e.v. an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, Freiburg 1995; S. 26ff verwiesen 17 vergl. Konrad Maier 1995 ebenda; S. 42ff 18 Konrad Maier 1995 ebenda S

18 der Männer an der Alice Salomon Fachhochschule Berlin nur noch knapp 1/5 beträgt Lebensalter zum Zeitpunkt der Befragung Tab. 3 (N =261) Lebensalter Anzahl Lebensalter Anzahl keine Antwort 6 Durchschnittliches Lebensalter = 28,5 Jahre Durch die Korrelation der Angaben zu Geschlecht und Lebensalter ist die folgende Tabelle entstanden. Sie zeigt die geschlechtsspezifische Altersstruktur auf. 19 Elke von der Haar 1996 ebenda S. 21/22 17

19 Tab. 3.1 Geschlechtsspezifische Altersstruktur (N = 261) Lebensjahre Anzahl Frauen Anzahl Männer Lebensjahre Anzahl Frauen Durchschnittslebensalter Frauen = 27,9 Jahre Durchschnittslebensalter der Männer = 29,9 Jahre Anzahl Männer Wie die Tab.3 zeigt, sind die meisten AbsolventInnen im Alter von 24 bis 28 Jahren (129 = 49,8%). Zum Vergleich: Die Untersuchung von Konrad Maier an kirchlichen Fachhochschulen Sozialwesen vom Wintersemester 1991/92 20 bestätigt in etwa das hier gefundene Ergebnis. Maier stellte einen Altersdurchschnitt von StudienanfängerInnen von 25,5 Jahren fest. Werden 4 bis 5 Jahre für Studium und Berufspraktikum dazugezählt, beträgt das Durchschnittsalter ca. 30 Jahre. Die Befragten der vorliegenden Untersuchung sind damit ca. 1,5 Lebensjahre älter als in der o.g. Untersuchung von Maier. Frauen sind durchschnittlich 27,9 Jahre und Männer 29,9 Jahre alt (s. Tab. 3.1). Weiter finde ich bemerkenswert, daß die größte Anzahl der Frauen sich in der Altersspanne von 23 bis 28 Jahren (139 = 71,28%) befindet, während sich die meisten Männer in der Altersgruppe von 26 bis 34 (48 = 75%) wiederfinden. Die jüngste Frau ist 22 und die älteste 55 Jahre alt. Der jüngste Mann 23 und der älteste 50 Jahre alt. Das Durchschnittsalter an Universitäten lag bei Studienbeginn 1991 bei 21,8 Jahren. An allgem. Fachhochschulen bei 26,1 Jahren (Konrad Maier, ebenda). Der höhere Durchschnittswert von rund 28,5 Jahren (Tab. 3) dieser Untersuchung hat sicherlich multikausale Zusammenhänge. Ein nicht unbedeutender Einfluß auf das Durchschnittsalter entsteht m. E. durch den Personenkreis, der über die Immaturenprüfung die Hochschulzugangsvoraussetzungen 20 Konrad Maier 1995 ebenda 18

20 erwirbt. Hierbei handelt sich überwiegend um ältere Personen, die z.t. lange Jahre in anderen Berufen tätig waren oder aufgrund von Kindererziehungszeiten erst in einem späteren Lebensalter die Zeit und Möglichkeit zum Studium finden. In diesem Zusammenhang kommen mir Aussagen von PraktikantInnen in Erinnerung, die zeigen, daß das Lebensalter auch eine wichtige Rolle in der Beziehung zwischen AnleiterInnen und PraktikantInnen spielen kann. So haben es z. B. einige BerufspraktikantInnen schwer, AnleiterInnen als Autorität anzuerkennen, wenn diese erheblich jünger sind als sie selbst. 2.3 Konfessionszugehörigkeit Graph. 1 (N=261, 6 haben nicht geantwortet) Anmerkung zu Graph 1: andere Religionsgemeinschaften ,2% ,3% ,6% 20 7,6% 0 evangelisch katholisch andere Religionsgemeinschaften konfessionslos Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft spielt im Berufspraktikum nur selten eine Rolle. Nur eine Praktikantin bzw. ein Praktikant von 261 hat die Entscheidung für die Praktikumsstelle (s. Tab. 15) von der kirchlichen Trägerschaft abhängig gemacht, das sind lediglich 0,4%. Einige wenige kirchliche Träger nehmen nur PraktikantInnen der gleichen Kirche. Das gilt übrigens auch für andere Tendenzbetriebe wie z.b. Gewerkschaften und Parteien. 21 (Quäker, Moslime, griechisch-orthodox) 19

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