Zwölfter Punkt der Tagesordnung INTERNATIONALES ZENTRUM FÜR BERUFLICHE UND FACHLICHE FORTBILDUNG. Bericht über die Tätigkeiten des Zentrums

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1 INTERNATIONALES ARBEITSAMT VERWALTUNGSRAT G.B.l65/l2/l Tagung Genf, Mai 1966 Zwölfter Punkt der Tagesordnung INTERNATIONALES ZENTRUM FÜR BERUFLICHE UND FACHLICHE FORTBILDUNG Bericht über die Tätigkeiten des Zentrums I 1. Der Vorstand des Zentrums hat seine erste Tagung in Turin am 7. und 8. März 1966 abgehalten. 2. Gemäß Artikel III, Absatz I der Satzungen des Zentrums wird dem Verwaltungsrat in der Anlage Bericht über die Tätigkeiten des Zentrums erstattet. 3. Der Haushalt des Zentrums für 1966 wird dem Verwal- 1 tungsrat im Bericht des Haushalts- und Verwaltungsausschusses gemäß Artikel III, Absatz 10 der Satzungen zur Kenntnisnahme unterbreitet. Genf, den 17. Mai 1966 l Siehe G.B.l65/F.A./D.8/2.

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3 - 2 - lnternation.ales ZENTRUM FUR BERUFLICHE UND FACHLICHE FORTBILDUNG: BERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN DES ZENTRUMS I. ERÖFFNUNG DES INTERNATIONALEN ZENTRt~S FÜR BERUFLICHE und FACHLICHE FORTBILDUNG 1. Am 9. Mai 1965 faßte der Verwaltungsrat auf seiner 162. Tagung die nachstehenden Beschlüsse: nder Verwaltungsrat ermächtigt den Generaldirektor, sobald das Abkommen mit der italienischen Regierung betreffend das Internationale Zentrum für berufliche und fachliche Fortbildung (Turin) nach seiner Ratifikation 1.n: ~aft getreten und der volle Beitrag Italiens zum Haushalt des Zentrums für 1965 eingegangen sein wird: a) die gemäß Artikel IX der Satzungen des Zentrums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Tätigkeiten des Zentrums am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Gang zu setzen und somit auch die Beiträge in Anspruch zu nehmen, die noch vor der Billigung des Haushalts durch den Vorstand eingegangen sind; b) das Zentrum frühestens drei Monate nach Eingang des italienischen Beitrags offiziell zu eröffnen, und zwar zu einem Zeitpunkt im Jahre 1965, den der Generaldirektor festlegen und dem Verwaltungsrat auf seiner 163. Tagung (November 1965) mitteilen wird; c) den Haushalt des Zentrums vorläufig in Kraft zu setzen, vorbehaltlich der Anpassungen, die für die Ausgaben nach a) und wegen des Zeitpunktes der Eröffnung des Zentrums erforderlich werden könnten Die oben erwähnten Maßnahmen hängen also davon ab, daß a) das Abkommen mit der italienischen Regierung in Kraft tritt; b) der volle Beitrag Italiens zum Haushalt des Zentrums für 1965 eingeht. A. Inkrafttreten des Abkommens mit der italienischen Regierung 3. Artikel 8 des Abkommens lautet wie folgt: "Das vorliegende Abkommen tritt nach Billigung durch die zuständigen italienischen Behörden und durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes zu einem Zeitpunkt in Kraft, der durch einen Notenwechsel zwischen dem

4 - 3 - Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes und dem dazu ermächtigten Vertreter der italienischen Regierung festgelegt wird Hinsichtlich der italienischen Zustimmung erhielt der Generaldirektor am 28. Juni 1965 ein Schreiben von Herrn Zagari, Unterstaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, vom 26. Juni 1965, in dem ihm mitgeteilt wurde, daß das Abkommen von den zuständigen italienischen Behörden gebilligt worden sei. 5. Herr Zagari regte in diesem Schreiben an, das Abkommen solle nach Eingang seines Schreibens in Kraft treten und dieses Schreiben sowie die Antwort des Generaldirektors darauf sollten zum Zwecke des Inkrafttretens des Abkommens als der Notenwechsel gelten, der im Artikel 8 des Abkommens erwähnt wird (siehe Absatz 3). Der Generaldirektor stimmte dieser Anregung zu und beantwortete das Schreibens Herrn Zagaris in diesem Sinne noch am gleichen Tag, d.h. am 28. Juni Da somit alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt waren, ist das Römer Abkommen am 28. Juni 1965 in Kraft getreten. B. Der italienische Beitrag zum Haushalt des Zentrums für Artikel 4, Absatz 1 des Römer Abkommens lautet: Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Haushalt des Zentrums einen Betrag im Gegenwert von Lire durch Jahreszahlungen von je Lire zu leisten, die von 1965 bis 1974 alljährlich am 1. Januar in Dollar einzuzahlen sind Am 30. Juni 1965 erhielt der Generaldirektor das folgende Telegramm von der Bank San Paolo in Turin: 11Wir beehren uns,ihnen in Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. Juni 1965 mitzuteilen: 1. Heute wurde im Namen des Internationalen Zentrums für berufliche und fachliche Fortbildung ein Konto eröffnet; 2. ein Betrag von 445 Millionen Lire, der dem Beitrag der italienischen Regierung für 1965 gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der IAO und der italienischen Regierung entspricht, ist auf dieses Konto eingezahlt worden. Sie werden von den Vorkehrungen zur Verwendung dieses Betrages in Kenntnis gesetzt werden Der somit dem Zentrum zur Verfügung gestellte Betra~ wurde gemäß den Bestimmungen des Artikels 4, Absatz 1 des Romer Abkommens in Lire eingezahlt, die in Dollar konvertierbar sind.

5 Es war ferner vereinbart worden, daß mit diesem Betrag die italienische Regierung der Internationalen Arbeitsorganisation, ohne Kosten für diese, ihren Beitrag zum Haushalt des Zentrums für 1965 vorgeschossen hat und daß dieser Betrag an die Stelle des Beitrags tritt, bis die nötigen verwaltungsmäßigen Verfahren abgeschlossen sind, damit dieser Beitrag von der Staatskasse freigegeben, eine Zahlungsanweisung ausgestellt und die Zahlung geleistet werden kann. Dem Generaldirektor wurde am 4. Oktober 1965 mitgeteilt, daß alle diese Formalitäten erledigt seien. C. Der Beschluß, das Zentrum am 15. Oktober 1965 offiziell zu eröffnen 11. Da das Römer Abkommen am 28. Juni 1965 in Kraft getreten ist un~ der Beitrag Italiens für 1965 dem Zentrum am 30. Juni 1965 zur Verfügung gestellt "WUrde, vvaren die vom Veri"'altungsrat in seinem Beschluß vom 9. Yiai 1965 festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Der Generaldirektor war daher in der Lage, die im Beschluß genehmigten Naßnahmen zu treffen. Er übertrug dem Direktor des Zentrums die erforderlichen Vollmachten zur Leitung der Tätigkeiten des Zentrums in Übereinstimmung mit den finanziellen Bestimmungen des vorläufigen Haushalts und zur Aufnahme der ersten Stipendiaten am 15. Oktober Do Einsetzung der Organe des Zentrums 12. Alle bisher vom Generaldirektor zur Ingangsetzung des Zentrums getroffenen Maßnahmen fallen in den Bereich der Vollmachten, die ihm durch Artikel IX der Entschließung über die Satzungen des Zentrums übertragen vrurden. 13. Der Vorstand wurde von seinem Vorsitzenden, dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes, satzungsgemäß auf den 7. und s. März 1966 nach Turin einberufen. 14. Der Vorstand drückte anläßlich dieser ersten Tagung der italienischen Regierung, deren Großzügigkeit es ermöglicht hat, das Zentrum schon am 15. Oktober 1965 zu eröffnen, seinen wärmsten Dank aus. Er dankte auch den Behörden und Verbänden, deren materielle und finanzielle Unterstützung günstige Voraussetzungen für die Vorbereitung der Eröffnung des Zentrums durch die IAO geschaff.en hat-, sowie allen italienischen Persönlichkeiten, die hierzu beigetragen haben, insbesondere Herrn Botschafter Arpesani und seinen Mitarbeitern.

6 - 5 - II. EINRICHTUNG, AUSRÜSTUNG UND AUFBAU DES ZENTRUMS 15. Die zur Eröffn~~g des Zentrums erforderlichen Vorarbeiten werden seit dem 10. Januar 1965 durch eine Gruppe von Sachverständigen und Fachleuten in Tu"t'in geleistet. Sie sind bis zum 4. Oktober 1965 zu einem großen Teil aus den vom italienischen Ausschuß zu:c Ve:cfügJ..ng gest;ellten Treuhandmitteln und danach durch Entnahmen aus de:o. Beiträgen für 1965 finanziert worden. 16. In der Zeit vom 4. Oktober bis zum 31. Dezember 1965 sind die Verwaltungsdienste für die Leitung, die Finanzen, die BuchfÜhrung 7 die Haushaltsüberwachun-g und das Sekretariat in Turin vollständig ausgebau t worden. Die Einstellung von Verwaltungskräften und Facblehrern erfolgte gleichlaufend mit der Eröffnung der J;ehrg1inge unf.:. dem Eintreffen der Teilnehmer. Ende des Jahres zähj.te das Zm~:i:::':"1:un 53 Kit.e.rbeiter. Dazu kamen die 47 Beschäftigten der Vert:eags1..mterneb.rnen: 25 Hotelkräfte im Internat, 15 Instandhaltungs- und Reinigungskräfte und 7 für die Heizanlage. 17. Im Pa1.azzo del Lavoro 7 in dem das Fortbildungszentrum selbst, sowie die Ve:cwa1.b.:Lngsdieaste, Werkstätten, Laboratorien, Lehrsäle, Aufenthaltsräume, Lagerräume, Lichtspiel- und. Vortragssäle und die Bücherei untergebracht sind, sind die Büroräume eingerichtet und fertiggestellt. In den Abteilungen für allgemeine Mechanik, Kraftfahrzeugmechanik, Schweissen und Blechbearbeitung, Pflege und Instandsetzung von Landmaschinen stehen Ausrüstung und Lehrgut bereit. Zwei Lehrsäle für Industriezeichner stehen seit dem 17. Oktober 1965 in Verwendung. Andererseits ~rurde die Einrichtung des Elektrolaboratoriums auf Februar 1966 aufgeschoben. 18. Im Internat sind 7 von 19 Gebäuden und 174 von 443 Einzelzimmern in Dienst gestellt worden, wozu noch die Küchen, die Väscherei, das Selbstbedienungsrestaurant und die Bar kommen. Die Räume der sozial.en und kulturellen Dienste wie auch die gemeinsame Kranke:::lst;ube sind bereitgestellt und besser ausgerüstet worden. Ein Überwachungs- und Wachdienst läuft Tag und Nacht. 19. Die Verantwortung für die Heizanlage, die seit dem 10. Januar 1965 in Betrieb steht, ~~rde am 4. Oktober übernommen und ihr Betrieb vorläufig bis zum 30. April 1966 der Herstellerfirma übertragen. 20. Die wichtigsten Verwaltungs- ~~d allgemeinen Dienste des Zentrums und des Internats sind gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens vom 29. Juli 1964 von der Stadt Turin eingerichtet worden. Das Inventar der von der Stadt Turin zur

7 - 6 - Verfügung gestellten Möbel und Einrichtungsgegenstände liegt dem trbereinkommen im Anhang bei. Es wurde endgültig am 17. September 1965 aufgestellt und unterzeichnet und betrifft einen Gesamtbetrag von Dollar, der sich wie folgt zusammensetzt: Dollar für Büros und Abteilungen; Dollar für Wohnräume und die Pförtnerwohnung; Dollar für das Sprachlaboratorium. 21. Die Maschinen.und Apparate, die zur Lehr- und Fachausrüstung des Zentrums gehören, sind zum größten Teil Spenden oder Leihgaben von Regierungen~ Verbänden und Einzelnen. Sie sind auf Grund der im Juni 1965 aufgestellten Pläne auf die Werkstätten, Laboratorien und Lehr9äle verteilt worden. Es erwies sich dennoch als erforderlich, vor der Eröffnung der Lehrgänge eine Reihe von Maschinen und eine große Menge von Werkzeugen zu kaufen. 22. Eine vorläufige Vorschrift für die allgemeine Verwaltung des Zentrums wurde ausgearbeitet und am 1. September 1965 in Kraft gesetzt. Sie betrifft die Gestaltung der allgemeinen Sekretariatsdienste, der amtlichen Beziehungen, der Finanzund Verwaltungsdienste~ die allgemeine Ausarbeitung von Lehrplänen, Methoden, psychotechnischen Studien sowie die innerbetrieblichen Praktika. Es wird darin die Aufstellm1g zweier Abteilungen angekündigt: eine für berufliche Ausbildung und eine für die Ausbildung von.betriebsführungskräften. Schließlich werden darin die Hausordnung und die wichtigsten Verwaltungsverfahren festgelegt. Diese Verordnung wird nach sechsmonatiger Tätigkeit des Zentrums und einer Überprüfung dm ch Organisationssachverständige abgeändert werden, wobei an die allfällige mechanische Datenverarbeitung aller in Turin eingehenden und festgehaltenen Informationen aus allen Quellen (sozialer, wirtschaftlicher, didaktischer, technischer) finanzieller und buchhalterischer Art) gedacht werden soll. III. FORTBILDUNGSLEHRGANG: ERSTER TURNUS (Oktober bis Dizember 199)2 23. Die Teilnehmer w~den durch Telegramme einberufen, die zwischen dem 27. September und dem 4. Oktober 1965 an die Direktoren der Außenstellen des Internationalen Arbeitsamtes gerichtet wurden. Gleichzeitig wurden mit den Luftverkehrsgesellschaften Vorkehrungen für die Reise getroffen. Alle Teilnehmer haben die Einladung angenommen. Ein Teilnehmer mußte-aus persönlichen Gründen - auf Grund eines Informationsfehlers zur Zeit der Auswahl - das Zentrum vier Tage nach seiner Ankunft wieder verlassen.

8 Am 31. Dezember 1965 zählte das Zentrum 102 Teilnehmer aus 31 verschiedenen Ländern, die zur Aus- und Fortbildung in vier Gruppen untergeteilt waren: - Leiter von Ausbildungs- und Schulungszentren Ausbilder für Industriezeichnen Kraftfahrzeugmechaniker.. ~ Allgemeine Mechanik und Blechbearbeitung 30 Die den 102 Stipendien entsprechenden Mittel sind am 30. September 1965 vom Internationalen Arbeitsamt an das Zentrum überw-iesen worden. 25. Die Fortbildungslehrgänge der vier Gruppen begannen an den folgenden Tagen: Oktober: Oktober: 4. November: November :.Leiter von Zentren zur beruflichen Ausbildung und Schulung Ausbilder für Industriezeichnen Ausbilder für Kraftfahrzeug- oder Dieselmechanik Ausbilder für allgemeine Mechanik. Diesen Lehrgängen ging eine kurze Zeit der Anpassung und Vorbereitung voraus, die durch Gespräche zur Auswahl und Bewertung ~er Teilnehmer und durch Betriebsbesuche ausgefüllt wurde. Die Herren Bustamante und Espinoza vom Internationalen Arbeitsamt und Herr Casadio, Leiter des s.r.o.r. und. Professo~ an der Universität von Rom hielten Vorträge über die von den Internationalen Organisationen angewendeten Grundsätze der.technischen Zp. sammenarbeit. Es wurde ein Film über die Tätigkeiten der Vereinten Nationen gezeigt. Außerdem wurden die Teilnehmer gründlich ärztlich untersucht. 26. Das Fortbildungsprogramm~ das während der Anlaufzeit (Oktober 1964 bis Juli 1965) vorbereitet worden war, lief normal ab und umfaßte Lehrgänge, Vorlesungen, Besuche in Betrieben und Fachschulen, Pr&{tika usw. Sechs Studienreisen führten größere Teilnehmergruppen nach Ivrea, Mailand~ Genua, Pont de Claix~ Grenoble, Lyon usw. 27. Die Praktika in den Betrieben begannen am 17. Oktober für diejenigen Teilnehmer, deren Berufskenntnisse eine besondere Ausbildung erforderten. Am 15. Januar 1966 befanden sich fünf Teilnehmer im Praktikum in Frankreich~ drei in der Schweiz, zwei in Spanien und vier in England.

9 Die Teilne:turier ain erst en Turnus verließen das z entrum am 10. Januar, nach9,ein sie ei~e persönliche und gemeinsame.. Auswertung.vorgenommen.hatten. Vor ihrer Abreise einigten sie sich mit den Ausbildern und Lehrkräften des Zentrums auf die verschiedenen Arten der mit dem Zentrum zu pflegenden Kontakte und Beziehungen,~ damit sie weite'rhin Ratschläge, Mitteilungen und Auskünfte.erhalten können. 29. Um es den Teilnehmern zu ermöglichen, an der Gestaltung 4er Freizeit und des kulturellen Lebens des Internats tatkräftig teilzunehmen~ wurde ein Teilnehmerausschuß geschaffen. und in freier Wahl zusammengesetzt. Er tritt regelmäßig mit den für das soziale Leben des Zentrums verantwortlichen Stellen zusammen. Mehrere Feiern, Feste und FilmvorfÜhrungen sind mit Hilfe dieses Ausschusses veranstaltet worden. Außerdem haben mehrere Gesellschaften und kul turel le Zentren den Lehrgangsteiln.'ehmern ihre Klubs, Räumlichkeiten und Büchereien zur Ver- fügung gestellt. 30. Da die Kenntnis der italienischen Sprache für die Anpassung der Teilnehmer an das wirtschaftliche und soziale Leben. der Umwelt von großer Bedeutung ist, sind freiwillige Italienischkurse eingeführt worden. IV. INNERBETRIEBLICHE FORTBILDUNG (Januar bis Dezember 1966) 31. Die Vorbereitung der innerbetriebl ichen. Fortbildung in den Jahren beruhte auf einer Auswertung der durch die Außenstellen des Internationalen Arbeitsamtes seit Oktober 1964 eingesammelten 642 Kandidatenakten, sowie auf der Zahl der gewährten Stipendien. Aus den Akten und Stipendienbewilligungen ergeben sich: a) die beruflichen und fachlichen Vorkenntnisse der Kandidaten; b) die genaue Art der Fortbildung, für die sie geeignet sind; c) der Zeitpunkt, zu dem sie verfügbar sind, sowie der Zeitpupkt ihres wahrscheinlichen Aufenthaltes in Turin. 32. Auf Grund der den Akten.entnommenen und entsprechend aufgeschlüsselten Auskünfte hat die Abteilung für Studien und allgemeine Ausbildungsvorbereitung die Ausbildungsprogramme für 1966 aufgestell t:l,.. 1 Diese Programme sind in der Übersicht auf Seite 13 des Schriftstücks G.B.l65/F.A./D.8/2 wiedergegeben, in -aer'die Zahl der jeweils in der ersten und zweiten Monatshälfte im Laufe des Jahres anwesenden Teilnehmer auf Grund der Annahme geschätzt wird, daß die hierfür erforderlichen Mittel tatsächlich beim Zentrum eingehen.

10 Hinsichtlich der zeitlichen Planung der Lehrgänge und der Betriebspraktika dienten dieselben statistischen Angaben als Grundlage für die Planung der Programme und Seminare für Neben den Angaben über die normalen Lehrgänge für hochqualifizierte Facharbeiter, Ausbilder, Meister, Techniker, Lehrkräfte und Leiter zeigt die Übersicht,wann Seminare und Symposien organisiert werden könnten, um den besonderen technischen oder pädagogischen Bedürfnissen einer oder mehrerer Teilnehmergruppen zu entsprechen. Diese Symposien und Seminare könnten erforderlichenfalls häufiger stattfinden und zu kurzen intensiven Fortbildungstagungen werden. Sie könnten auch Gelegenheit für internationale Forschungs- und Studiensymposien bieten. 34. Ein Rundschreiben mit Auskünften über die für 1966 geplanten Lehrgänge wurde am 18. Dezember 1965 an die Leiter aller Außenstellen des Internationalen Arbeitsamtes gerichtet. Der Wortlaut dieses Rundschreibens, das die in Turin eingeführte Organisation und Methodik der Fortbildung darlegt und den Inhalt jedes beabsichtigten Lehrgangs in Einzelheiten beschreibt, ist im Anhang wiedergegebenl. Die Leiter der Außenstellen und die für die Auswahl der Teilnehmer verantwortlichen Sachverständigen der IAO wurden außerdem aufgefordert, dem Lehrplanbüro des Zentrums, nachdem sie die Zustimmung der Kandidaten erhalten haben, alle ihnen erforderlich erscheinenden Bemerkungen und Anregungen zu unterbreiten. V. VORAUSSETZUNGEN F0R DIE DURCHFÜHRUNG DER LEHRPLÄNE IM JAHRE Die Durchführung der für 1966 aufgestellten Lehrpläne erfordert die Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen auf den Gebieten der Ausrüstung, der Einstellung von Kräften, der Gewährung von Stipendien und der Finanzlage des Zentrums. 36. Bei der Ausrüstung müssen die gegenwärtigen Einrichtungen für Metallbearbeitung und für die Lehrgänge für Maschinenpflege und -instandsetzung ergänzt werden. Eine zweite Grundwerkstatt für allgemeine Mechanik sowie ein Werkstattlaboratorium für Warmbehandlung werden im Laufe des ersten Halbjahres eingerichtet werden. Sie werden aus einem neuen Beitrag der französischen Regierung ( Dollar) finanziert werden, aus dem Material in Frankreich angekauft werden kann; die Maschinenhersteller haben ihrerseits bedeutende Preisnachlässe ( Dollar) in der Form von Spenden und Skontos zugesagt. Ein Vorvertrag wurde im Dezember und Januar in Paris ausgehandelt und könnte ab Ende des ersten Quartals Anwendung finden. 1 Liegt dieser Ausgabe nicht bei.

11 Die Fortbildung für den Hoch- und Tiefbau erfordert außerdem die vollständige Einrichtung von zwei Lehrgeländen, die für die fortgeschrittene methodelogische und pädagogische Ausbildung von Ausbildern und Baustellenleitern besonders angelegt werden müssen. Verhandlungen laufen mit dem Ziel der unentgeltlichen Lieferung verschiedener Maschinen und Materialien, die in der Haupthalle des Zentrums gegenüber den Lehrgel~den untergebracht würden, um so Arbeitsplätze für praktische. Ubungen zu schaffen. Für den Kauf von Lehr- und Ausbildungsmaterial sind Beträge vorgesehen. 38. Zur Einstellung von Kräften ist darauf hinzuweisen, daß der größere Teil der Voranschläge für zusätzliche Kräfte im Haushalt für 1966 für die fachlich-pädagogischen Dienste bereitgestellt wurde. Hier ist ein Wort der Erklärung erforderlich: das Organigramm des Zentrums hängt gegenwärtig vollkommen von den voraussichtlichen Stipendien ab, die jedoch vielen und bedeutenden Veränderungen unterworfen sein ~önnen. 39. Die tatsächliche Gewährung der Stip ndien an die einzelnen Teilnehmer gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen der Durchführung der Lehrpläne für Der Haushalt beruht in der Tat auf der Annahme, daß die auf Seite 11 der Vorlage G.B.l65/F.A./D.8/2 angegebenen Beträge nicht nur verfügbar sein werden, sondern daß sie auch so rechtzeitig gewährt und überwiesen werden, daß die Lehrgäng zur geplanten Zeit beginnen können. Die Überweisung dieser Beträge auf die Konten des Zentrums bildet den Ausgangspunkt für die Vorausschätzung der verfügbaren Kassenmittel und die Teilnehmerzahl. Davon hängt weitgehend die Einhaltung des Stipendienhaushalts ab. Gegenwärtig stehen dem Zentrum die folgenden Stipendien aus verschiedenen Titeln zur Verfügung: A. Stipendien des Internationalen.Arbeitsamtes: 354 Stipendien zu durchschnittlich je 2500 Dollar. B. Italienische Stipendien (Römer Abkomn:i.en, Artikel 4): Lire 1965; Lire C. Spanische Stipendien: 10 Stipendien ( Dollar). D. Stipendien der EWG: 20 Stipendien für 1966.

12 a) Von den 354 Stipendien des IAA sind 1965 (erster Turnus) 102 tatsächlich überwiesen und verrechnet worden, 125 wurden ordnungsgemäß gewährt und können in nächster Zukunft zur Überweisung angefordert werden, über 159 wird noch verhandelt. b) Die von der italienischen Regierung nach Artikel 4 des Römer Abkommens gewährten Stipendien werden höchstw&~scheinlich für die Jahre insgesamt Lire ausmachen. Verhandlungen zur Überweisung an das Zentrum laufen seit dem 14. Dezember c) und d) Gespräche sind im Gang, um das Verfahren zur Gewährung der Stipendien an die Kandidaten des Zentrums festzulegen. Wenn alle begonnenen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden? sollte das Zentrum auf mindestens 350 Stipendien zählen können, die im letzten Jahr zur Verfügung gestellt wurden. Hierzu kämen noch Stipendien aus den Mitteln der am 8. Februar 1966 durch ein Rundschreiben von Herrn Blanchard an die Leiter der Außenstellen des Internationalen Arbeitsamtes in Gang gesetzte Kampagne für Es v,räre dann möglich, den für die zweite Hälfte dieses Jahres aufgestellten Plan durchzu-, führen. 40. Die Finanzlage des Zentrums war Ende 1965 befriedigend. Die Zahlungs- und Ausgabenverpflichtungen waren sorgfältig berec4net worden, um für Anfang 1966 einen Betriebsfonds aufzustocken, der über den im Haushalt vorgesehenen Betrag hinausging. 41. Am 31. Dezember 1965 standen dem Zentrum Dollar zur Verfügung. Seither sind insgesamt Dollar an das Zentrum überwiesen worden: erste Jahresrate des kanadischen Beitrags: erste Jahresrate des griechischen Beitrags: der gesamte Beitrag Zyperns: der gesamte thailändische Beitrag: Dollar; Dollar; Dollar; Dollar; der gesamte chinesische Beitrag: 998 Dollar. 42. Wie im Haushaltsvoranschlag des Zentrums dargelegt wurde, müssen von den geschätzten Einnahmen Dollar für auf zwölf Monate verteilte Verpflichtungen abgezogen werden, von denen einige im Januar 1966 fällig geworden sind. Die Aufforderung, die Beiträge für 1966 zu überweisen, wurde daher

13 schon im Januar versandt, wobei gleichzeitig erneut um Zahlung der Beiträge für 1965 ersucht wurde. Das Zentrum stünde in der Tat vor ernsten Schwierigkeiten bei der Vorausbestimmung und Gestaltung der Lehrgänge für 1966, wenn die verfügbaren Kassenmittel unter Dollar fielen. Die dem Personal angebotenen Verträge werden vorsichtshalber jeweils auf ein Jahr beschränkt~ doch erfordert ein gutes Arbeiten des Zentrums, daß diese Dauer verdoppelt werde, wenn Ausbilder und Verwalter mit hoher beruflicher Eignung angezogen werden sollen. VI. DIE ENTWICKLUNG DER _TÄ_TIGKEITEN IM TURINER ZENTRUM 43. Seit Beginn seiner Tätigkeit am 15. Oktober 1965 kann das Zentrum die wesentlichen Aufgaben erfüllen, die ihm übertragen worden sind. Es ist vor allem eine Einrichtung zur beruflichen und fachlichen Fortbildung, die das System der Betriebspraktika verwendet, ferner eine Unterrichtsstätte für Ausbilder und Lehrkräfte und ein Laboratorium für praktische Pädagogik der Berufsausbildung, schließlich auch ein Forschungszentrum, das sich der Erforschung und dem Studium der wirksamsten Methoden der beruflichen Ausbildung von Erwachsenen in Entwicklungsländern widmet. 44. Nach einer Zeit des Anlaufens und der Verbesserungen wird das Zentrum nun seinen Maschinenpark und seine Ausrüstung erweitern und mehr Mittel für Lehre und Ausbildung erhalten müssen. Es ist unerläßlich, daß es über einen genügend großen Lehrkörper verfügt, damit gleichzeitig Ausbildung und Forschung getrieben werden kann. Insbesondere muß das Zentrum von jetzt ab Ausbildern, Lehrkräften und Forschern der Entwicklungsländer mit verschiedenen Lehrplänen zur Verfügung stehen und bei deren Ausarbeitung die Analyse der sozialpsychologischen und sozialökonomischen Verhältnisse derjenigen Länder berücksichtigen, zu deren Dienst das Zentrum geschaffen wurde. 45. Es ist von erstrangiger Bedeutung, daß die Beziehungen weiterhin verstärkt werden, die das Zentrum mit den anderen Zweigen der Internationalen Arbeitsorganisation aufrechtzuerhalten wünscht, wie dies den Wünschen des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes und der Väter des Zentrums selbst entspricht. Gleichzeitig wird es erforderlich sein, es dem Zentrum zu ermöglichen, seine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der FAO und der UNESCO zu erweitern und zu verstärken, deren Ziele in gewisser Hinsicht diejenigen des Zentrums ergänzen oder ihnen ähnlich sind. 46. Wünscht man die vielen und vielschichtigen fachlichen und sachlichen Möglichkeiten des Zentrums voll auszunützen, so muß dieses nicht nur für die Aufstellung von Lehrplänen und die Gestaltung der Ausbildung selbständige Fortbildungsvorhaben in Gang setzen, sondern auch die Initiative ergreifen können, die nötigen Geldmittel aufzutreiben.

14 Bei der Herstellung einer möglichst engen Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen sollte sich das Zentrum unmittelbar in das Gefüge der Ausbildungsmöglichkeiten des Internationalen Arbeitsamtes und der Vereinten Nationen eingliedern können, um so allfällige Überschneidungen zu vermeiden und somit sein wesentliches Ziel, einen möglichst hohen Wirkungsgrad, zu erreichen.

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